— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1239 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013 Berufsvorbereitende Maßnahmen für Schulabgänger Schulische Bildung verfolgt mit der Vorbereitung auf das spätere auch berufliche Leben einen zentralen gesellschaftlichen Auftrag. Die Vermittlung eines umfangreichen Grundwissens gehört genauso dazu wie das Erlernen verschiedener sozialer Kompetenzen. Durch Förderung der individuellen Stärken und Neigungen sollen die Schülerinnen und Schüler zum einen eine Idee für ihren späteren Berufsweg entwickeln und zum anderen das dafür nötige Rüstzeug erhalten. Der Einstieg in das Berufsleben stellt dabei eines der zentralen Ziele dar. Leider zeigt sich immer wieder, dass unser Schulsystem nicht in der Lage ist, alle Schulabgänger für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu qualifizieren. Viel zu oft ist, gerade in Bremen, der Austritt aus dem allgemeinbildenden Schulsystem mit erheblichen Schwierigkeiten beim Wechsel in die berufliche Ausbildung im Rahmen des dualen Systems verbunden. Wissensdefizite, fehlende Sprach-, Schreib- und Rechenkenntnisse, mangelnde Sozialkompetenzen, schlechte Noten oder gar ein vorzeitiger Schulabbruch erschweren häufig die Suche nach passenden Ausbildungsplätzen und den Übergang in die betriebliche Ausbildung. Dieses beeinträchtigt die Lebens- und Berufschancen für die bremischen Schulabgängerinnen und Schulabgänger in ungerechter Form und stellt einen Standortnachteil für die bremische Wirtschaft dar. Zur Vermeidung längerer Phasen der Arbeitsplatz- und Arbeitssuche wird im Rahmen des Übergangssystems eine große Zahl von Unterstützungsangeboten vorgehalten , welche sowohl schulische als auch außerschulische Maßnahmen umfassen. Auch wenn die Notwendigkeit solcher Unterstützungsleistungen für (jugendliche) Arbeitslose völlig unumstritten ist, müssen die einzelnen Maßnahmen einer ständigen Bewertung hinsichtlich ihrer Erfolgsquoten unterzogen werden. Dieser muss sich bemessen lassen mit dem Erwerb eines allgemein oder beruflich qualifizierenden Abschlusses, dem Übergang in ein berufliches Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis (des ersten Arbeitsmarktes) oder einer Kombination davon. Zur Steigerung der Effektivität sowie einer effizienten Ressourcennutzung und einer möglichst hohen „Wirkung“ für Teilnehmer und Arbeitsmarkt muss überprüft werden, welche Leistungen des Übergangssystems durch eine weiter verbesserte Qualität und gezieltere Ausrichtung des Schulsystems unterstützt und durch eine Stärkung des dualen Ausbildungssystems ersetzt werden können. Ziel muss es sein, das schulische Übergangssystem auf das notwendige Maß zu konzentrieren und die Priorität der betrieblichen Ausbildung zu betonen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden für Schulabgänger in Bremen und Bremerhaven angeboten, wer sind die jeweils zuständigen Träger, und wie viele Plätze stehen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven dafür insgesamt zur Verfügung? Welche Begriffsbestimmung von „berufsvorbereitenden Maßnahmen“ wird hierbei vom Senat zugrunde gelegt? 2. Wie gestalten sich die einzelnen berufsvorbereitenden Maßnahmen hinsichtlich a) der Zielsetzung, b) der Dauer, — 2 — c) der (durchschnittlichen) Teilnehmerzahl und Auslastung, d) der Inhalte und Strukturen, e) der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen sowie f) der Abbrecherquote? 3. Wie hoch ist jahrgangsbezogen die derzeitige Gesamtteilnehmerzahl in allen berufsvorbereitenden Maßnahmen? Wie stellt sich diese Zahl dar — in Relation zur altersmäßigen Grundgesamtheit, — zur Zahl der Jugendlichen in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis, und — wie hoch ist dabei der Anteil der Schulabbrecher/Absolventen ohne schulisch-allgemeinbildenden Abschluss einerseits und der Schülerinnen und Schüler mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen andererseits (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Abschlüssen), — und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 4. Was sind die (häufigsten) Gründe für den Beginn einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach Beendigung der allgemeinbildenden Schullaufbahn? Welche Voraussetzungen müssen zur Teilnahme gegeben sein? Inwieweit und durch wen erfolgt eine Prüfung anderer Alternativen? Wie wird eine Beratung und individuelle Betreuung der Teilnehmer vor, während und nach der Maßnahme sichergestellt? 5. Wie viele Teilnehmer bleiben nach Beendigung einer berufsvorbereitenden Maßnahme ohne Abschluss, welche Kenntnisse hat der Senat über deren weiteren beruflichen Werdegang und Verbleib, wie werden diese gewonnen, und wie wird eine weitere Begleitung dieser Teilnehmer sichergestellt? 6. Was sind die (häufigsten) Gründe für den Abbruch begonnener Maßnahmen? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Schülerin bzw. den Schüler aus einem Maßnahmenabbruch? Welche Ursachen sieht der Senat im vorausgehenden allgemeinen Schulsystem, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Welche Maßnahmen einer besseren Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit werden vorbereitend in der allgemeinbildenden Schulphase für notwendig erachtet und sind gegebenenfalls beabsichtigt? Welche Maßnahmen einer weiter verbesserten Berufsorientierung der allgemeinbildenden Schulen sind beabsichtigt? 7. Wie viele Teilnehmer von berufsvorbereitenden Maßnahmen a) wechseln nach erstmaliger Beendigung einer Maßnahme in eine duale Ausbildung , b) nehmen unmittelbar im Anschluss eine berufliche Tätigkeit auf, c) verbleiben im Übergangssystem und für durchschnittlich wie lange (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 8. Wie bewertet der Senat die Wirkung der verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen einerseits für die Schulabgänger und andererseits für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt? Welche konzeptionellen Schlüsse zieht er daraus für die Weiterentwicklung des Übergangssystems, und welche strukturverändernden Maßnahmen beabsichtigt der Senat? 9. Wie und durch wen wird der Erfolg der einzelnen Maßnahmen kontrolliert, und welche Konsequenzen werden gezogen, wenn sich Maßnahmen als nicht effektiv erwiesen haben? Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren aufgrund unzureichender Erfolge eingestellt? 10. Wie hoch beziffern sich die jährlichen Kosten des Übergangssystems im Land Bremen allgemein und für die öffentlichen Haushalte, und wer finanziert diese zu welchen Teilen? Wie hoch sind die (durchschnittlichen) Kosten der einzelnen Maßnahmen des Übergangssystems im Land Bremen, und wie schlüsseln sich diese auf? Wie stellen sich die Kosten für das Übergangssystem im Allgemeinen und für die einzelnen Maßnahmen im Vergleich zu anderen Bundesländern und — 3 — vergleichbaren Kommunen dar, und wie beurteilt der Senat das Verhältnis von (öffentlichem) Mitteleinsatz und Erfolg? Welche ressourcenbezogenen Einsparmöglichkeiten werden gesehen und gegebenenfalls beabsichtigt? 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Maßnahmen des Übergangssystems in das System der dualen Ausbildung zu integrieren, und wie stimmt sich der Senat in dieser Thematik mit den Kammern und Innungen im Land Bremen ab? 12. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um wie in der „Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011 bis 2013" beschlossen, das Übergangssystem zurückzuführen? Dr. Thomas vom Bruch, Jörg Kastendiek, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 21. Januar 2014 Vorbemerkungen: Der den Fragen vorangestellte Einleitungstext erweckt den Eindruck, dass die Schwierigkeiten , denen sich Jugendliche an der sogenannten ersten Schwelle beim Verlassen des allgemeinbildenden Schulsystems teilweise gegenübersehen, ihren Ursprung allein in diesem System haben. Dieser Darstellung widerspricht der Senat nachdrücklich . In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf den 2012 von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorgelegten Bildungsbericht „Bildung – Migration – soziale Lage/voneinander und miteinander lernen“ verwiesen. Dieser belegt den signifikanten Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Bildungserfolg. Wegen der wichtigen oberzentralen Funktion Bremens finden zudem in einem besonders hohen Maße Jugendliche aus dem Umland einen Ausbildungsplatz in bremischen Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die Analysen des bremischen Ausbildungsmarkts verwiesen, die von den Partnern der Bremer Vereinbarungen gemeinsam erstellt werden. Dieser umfassenden Herausforderung begegnet das Land mit verschiedensten Strategien . 1. Welche Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden für Schulabgänger in Bremen und Bremerhaven angeboten, wer sind die jeweils zuständigen Träger, und wie viele Plätze stehen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven dafür insgesamt zur Verfügung? Welche Begriffsbestimmung von „berufsvorbereitenden Maßnahmen“ wird hierbei vom Senat zugrunde gelegt? In Anlehnung an die Systematik der „integrierten Ausbildungsberichterstattung“ des Statistischen Bundesamtes werden unter „berufsvorbereitenden Maßnahmen “ auf schulischer Seite a) die „allgemeinbildenden Programme an Berufsfachschulen“ und b) die „berufsvorbereitenden Programme an beruflichen Schulen“ zusammengefasst, für die die Senatorin für Bildung und der Magistrat Bremerhaven zuständig sind. Diese werden außerschulisch ergänzt um c) die „berufsvorbereitenden Programme der Bundesagentur für Arbeit“ und d) die „Einstiegsqualifizierung“, für die die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven zuständig sind. An schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen haben im Schuljahr 2012/ 2013 im Land Bremen insgesamt 2 272 Schülerinnen/Schüler teilgenommen. Das sind 8,7 % der insgesamt im selben Zeitraum an öffentlichen berufsbildenden Schulen gemeldeten Schülerinnen/Schüler (26 183). a) Unter „allgemeinbildenden Programmen an Berufsfachschulen“ (Teilnehmerinnen /Teilnehmer im Schuljahr 2012/2013: 1 069, davon 802 (rd. 75 %) — 4 — in Bremen [weiblich 364] und 267 in Bremerhaven [weiblich 116]) werden hier Bildungsgänge verstanden, die neben der Vorbereitung auf einen Beruf auch einen allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe I vermitteln (wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen). Demgegenüber werden Bildungsgänge, die einen allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe II vermitteln, dem Bereich „Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung“ zugeordnet. b) An „berufsvorbereitenden Programmen an beruflichen Schulen“ haben im Schuljahr 2012/2013 1 203 Schülerinnen/Schüler teilgenommen, davon 856 (rd. 71 %) in Bremen (weiblich 398) und 347 in Bremerhaven (weiblich 155). Mit Bezug auf Maßnahmen der Berufsvorbereitung im Anschluss an den Schulbesuch gibt es von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern zwei Angebote: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 ff SGB III (Arbeitsförderung) und die Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54a SGB III. Sie sind sehr unterschiedlich ausgestaltet und werden hier getrennt behandelt: c) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 ff SGB III Gemäß § 51 I SGB III ist das Ziel einer BvB die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung oder, wenn dies wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist, die Erleichterung der beruflichen Eingliederung. Die Zielgruppe wird in § 52 SGB III definiert. Je nach Förderbedarf kann eine solche Maßnahme bis zu 18 Monate dauern. Sie beginnt mit einer Potenzialanalyse. Daran schließen sich berufspraktische Inhalte in Werkstätten und Betrieben in unterschiedlichen vom Jugendlichen gewählten Berufsfeldern an. Die Jugendlichen sollen so in die Lage versetzt werden, einen für sie geeigneten Ausbildungsberuf zu finden. Im Anschluss wird über längere betreute betriebliche Praktika und Unterstützung im Bewerbungsverfahren der Übergang in ein anschließendes Ausbildungsverhältnis gefördert. In Anlage 1a sind die Platzkapazitäten für Bremen und Bremerhaven aufgeführt . Das über die letzten vier Jahre relativ konstante Volumen (um die 530 Plätze) ist in der Vergangenheit nie ganz vollständig ausgeschöpft worden . Die im Auftrag der Agentur für Arbeit Bremen/Bremerhaven durchgeführten Maßnahmen erlauben immer den Einstieg weiterer Teilnehmerinnen /Teilnehmer, die z. B. nach dem Abbruch eines schulischen Ausbildungsganges in BvB einmünden sollten. d) Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III Gemäß § 54a Abs. 1 Satz 2 SGB III dient die EQ der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb der beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Zielgruppen ergeben sich aus § 54a Abs. 4 SGB III. Jugendliche, die im Bewerbungsverfahren nicht erfolgreich waren und die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können in der Regel ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres in eine betriebliche EQ einmünden. Praktisch suchen sie selbst und mit Hilfe der Vermittlung der Agentur für Arbeit eine EQ-Stelle in einem Betrieb, der sie für dieses geförderte „Langzeitpraktikum“ beschäftigt. Die/ der Jugendliche und der ausbildende Betrieb schließen einen Vertrag über eine EQ in einem anerkannten Ausbildungsberuf ab und der Arbeitgeber beantragt die Förderung durch die Agentur für Arbeit. Die EQ kann dann bis zum August des Folgejahres dauern, damit die Teilnehmerinnen/Teilnehmer möglichst nahtlos in eine Ausbildung einmünden können. Die Agentur für Arbeit erhebt jährlich die in Anlage 1b dargestellten Auswertungen zu EQ in Bremen und Bremerhaven für die „Bremer Vereinbarungen “. Danach scheidet gut ein Drittel der Teilnehmerinnen/Teilnehmer vorzeitig aus Einstiegsqualifizierung aus; nur etwas mehr als die Hälfte aller Teilnehmerinnen/Teilnehmer beginnt anschließend eine Ausbildung. Das Budget für EQ wird derzeit nicht ausgeschöpft. Bei mehr Antragstellungen durch die Betriebe könnten auch mehr Förderungen erfolgen. Zugleich müssen Betriebe für ihre EQ-Plätze allerdings auch die passenden Jugendlichen finden. Kunden der Jobcenter (Rechtskreis des SGB II [Grundsicherung für Arbeitssuchende ]) können ebenfalls an BvB und EQ teilnehmen. — 5 — Neben den oben aufgeführten gibt es weitere Maßnahmen, die von anderen Institutionen bzw. von Projektträgern durchgeführt werden und die ebenfalls der Vorbereitung auf einen Beruf dienen, wie z. B. die Erstellung von Bewerbungsunterlagen oder das Üben von Vorstellungsgesprächen. Diese werden bislang nicht systematisch erfasst. Der Senat arbeitet gemeinsam mit den Partnern der „Bremer Vereinbarungen“ an einer stärkeren Verknüpfung aller Maßnahmen. 2. Wie gestalten sich die einzelnen berufsvorbereitenden Maßnahmen hinsichtlich a) der Zielsetzung? Das Ziel der einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen ist die Hinführung zu einer Berufsausbildung in einem Beruf oder mehreren verwandten Berufen. Durch eine breit angelegte berufliche Grundbildung erfolgt eine auf Fachrichtungen bezogene Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung . Damit werden die Chancen auf Einmündung in eine duale Berufsausbildung erhöht. Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge haben das Ziel, schulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule verlassen haben, weiter zu fördern und sie auf die alsbaldige (Wieder-)Aufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten. Sie können in der Schule bei Bedarf mit Vollzeitunterricht angeboten werden, solange andere geeignete Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Die Zeit der Teilnahme wird auf die Erfüllung der Schulpflicht angerechnet. Ziel der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit ist die Vorbereitung der Aufnahme einer Ausbildung oder die berufliche Eingliederung , wobei vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in eine Ausbildung angestrebt wird (§§ 61, 61a SGB III). Die EQ dient dazu, jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen über ein Praktikum eine Brücke in die Berufsausbildung zu bauen. Zielgruppe sind Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Ausbildungsplatz finden konnten. b) der Dauer? Die schulischen Bildungsgänge umfassen regelmäßig ein Jahr. Die Förderdauer der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit liegt in der Regel bei bis zu zehn Monaten (bei jungen Menschen mit Behinderungen bei elf Monaten) und kann bei Bedarf bis auf 18 Monate verlängert werden. Für junge Menschen, die im Rahmen der berufsvorbereitenden Maßnahmen auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses (Berufsbildungsreife ) vorbereitet werden sollen, beträgt die Regelförderdauer bis zu zwölf Monate. Die EQ hat eine Dauer von sechs bis maximal zwölf Monaten. c) der (durchschnittlichen) Teilnehmerzahl und Auslastung? Die 802 jungen Menschen im Schuljahr 2012/2013, die in Bremen an schulischen Bildungsgängen teilnahmen, die auch einen allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe I vermitteln, verteilten sich auf zehn Bildungsgänge in 31 unterschiedlichen Fachrichtungen. Die 267 jungen Menschen im Schuljahr 2012/2013, die in Bremerhaven an schulischen Bildungsgängen teilnahmen, die auch einen allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe I vermitteln, verteilten sich auf vier Bildungsgänge in 14 unterschiedlichen Fachrichtungen. Die 856 jungen Menschen, die im Schuljahr 2012/2013 an berufsvorbereitenden Programmen in Bremen teilnahmen, verteilten sich auf acht Bildungsgänge in 16 Fachrichtungen. In Bremerhaven waren es im selben Zeitraum 347 junge Menschen, die sechs Bildungsgänge in zehn Fachrichtungen besuchten . Angaben der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter zur durchschnittlichen Teilnehmerzahl und Auslastung der außerschulischen Maßnahmen über die auf Seite 4 und in Anlage 1a und 1b gemachten hinaus liegen nicht vor. — 6 — d) der Inhalte und Strukturen? Berufsvorbereitende Berufsfachschulen gibt es zurzeit in den Fachrichtungen • Technik, • hauswirtschaftliche Dienstleistungen, • Nahrungsgewerbe, • Hauswirtschaft und Soziales, • Hotel- und Gaststättengewerbe, • Gesundheit, • Handelsschule. Durch eine breit angelegte berufliche Grundbildung soll eine auf Fachrichtungen bezogene Vorbereitung auf einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf erfolgen. Durch den Erwerb von Qualifikationen aus den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsverordnungen sollen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit erreicht werden. Außerdem sollen Vorstellungen über die für den jeweiligen Berufsbereich typischen Tätigkeiten und Leitbilder gewonnen werden, die Grundlage der Entscheidung für einen bestimmten Beruf oder eine berufliche Fachrichtung sein können. Damit fördert der Unterricht die Fähigkeit, ein eigenverantwortliches Leben planen zu können, dessen Anforderungen zu bewältigen sowie die Arbeitswelt und die Gesellschaft mitzugestalten. Mit der Weiterführung der vermittelten Allgemeinbildung in Verbindung mit den erworbenen beruflichen Kompetenzen wird ein Bildungsstand erreicht , der den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife einschließt. Die Schülerinnen und Schüler, die mit erweiterter Berufsbildungsreife in die einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule eintreten, können den mittleren Schulabschluss erwerben. Zur Erreichung dieser Ziele muss der Unterricht in der einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule insbesondere 1. sich an einer für seine Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die die Handlungsorientierung betont, 2. berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln, ohne dabei auf konkrete Berufsbezüge zu verzichten, 3. ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden. Nach der Verordnung über ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge im Land Bremen ist der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen an „Lernzielen“ orientiert: Die Lerninhalte aller Fächer sind aufeinander zu beziehen und sollen die in den jeweiligen Bildungsgängen zu vermittelnden fachpraktischen Anteile berücksichtigen. Um insbesondere auch handlungs- und projektorientierte Lernformen zu erleichtern, können für die ununterbrochene Behandlung einzelner Lerngebiete die Stundenanteile der Fächer der Stundentafel vorübergehend verändert werden, wenn dabei die für die Dauer des Bildungsgangs vorgesehene Gesamtstundenzahl des jeweiligen Faches nicht über- oder unterschritten wird. Der Unterricht berücksichtigt „die Persönlichkeit der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers und die Situation der Klasse“. Damit die in der Klasse unterrichtenden oder unterweisenden Lehrkräfte der Heterogenität der Schülerinnen/Schüler und der Aufgabenvielfalt gerecht werden können, ist der Unterricht differenziert und auf die Schülerinnen/Schüler bezogen zu gestalten. Die berufsvorbereitenden Maßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit veranlasst werden, sind in der Regel wie folgt strukturiert: Eignungsanalyse (bis zu vier Wochen); Grundstufe (Kernelement: „Berufsorientierung/Berufswahl “) bis zu sechs Monaten; Förderstufe (Kernelement: „Berufliche Grundfertigkeiten“); Übergangsqualifizierung (Kernelement: „Berufs- und — 7 — betriebsorientierte Qualifizierung“). Im Rahmen der EQ erhalten Jugendliche die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen . Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe . Alle den berufsbildenden Schulen von den Betrieben gemeldeten Teilnehmerinnen /Teilnehmer an der Einstiegsqualifizierung nehmen am Unterricht des ersten Ausbildungsjahres der entsprechenden Fachklasse teil; nach derzeitiger Kenntnislage wird allerdings nur ein Teil angemeldet. e) der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen? Wie oben aufgezeigt, gibt es schulische Bildungsgänge, die – wenn die Voraussetzungen vorliegen – neben einer Berufsvorbereitung auch einen allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe I vermitteln (einfache/erweiterte Berufsbildungsreife und mittlerer Schulabschluss). Im Rahmen der anderen schulischen oder außerschulischen Maßnahmen werden keine Abschlüsse erzielt. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die – aufbauend auf den vorhandenen persönlichen Kompetenzen – die individuelle Qualifikation verbessern und auf diese Weise dazu beitragen können, dass ein Schulabschluss nachgeholt oder eine Ausbildung begonnen werden kann. f) der Abbrecherquote? Der Begriff „Abbrecherinnen/Abbrecher“ wird hier wie folgt definiert: Es handelt sich um Jugendliche, die zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 als Schülerinnen/Schüler einen bestimmten berufsvorbereitenden Bildungsgang begannen, aber zum Ende des Schuljahres weder als „Absolventinnen“ oder „Absolventen“ dieses Bildungsgangs erfasst wurden noch zu Beginn des nächsten Schuljahres in einem anderen Bildungsgang einer öffentlichen allgemein- oder berufsbildenden Schule im Land Bremen gemeldet waren (hier als „Wechslerinnen/Wechsler“ bezeichnet). Zu letztgenannten Bildungsgängen werden auch solche gezählt, die zu einem vollqualifizierenden Abschluss einer (schulischen oder dualen) Ausbildung führen. Jugendliche , die an eine private Schule oder ins Umland gewechselt sind, finden dabei keine Berücksichtigung. Nach dieser Definition ergibt sich folgendes Bild: Quelle: Berechnungen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Rund 72 % der Jugendlichen im Land Bremen, die eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme beginnen, bringen diese auch zu Ende. Dies spricht für eine gute Akzeptanz des Angebots. Weitere rund 16 % wechseln in eine andere Maßnahme und beenden sie dort; dies lässt darauf schließen , dass das Angebot zu einer besseren Orientierung beigetragen hat. Etwa 12 % der Jugendlichen verlassen den Bildungsgang, ohne direkt in einen anderen zu münden. Hier ist von einer Schulmüdigkeit auszugehen, der insbesondere mit der Institution „Werkschule“ bereits im Vorfeld begegnet werden soll. Wie bereits unter Frage 1 erwähnt, bricht bei der Einstiegsqualifizierung der Agentur für Arbeit gut ein Drittel der Teilnehmerinnen die Maßnahme ab (siehe Anlage 1b). 3. Wie hoch ist jahrgangsbezogen die derzeitige Gesamtteilnehmerzahl in allen berufsvorbereitenden Maßnahmen? Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Schülerinnen/Schüler im Land Bremen in den letzten zehn Jahren an schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen (an öffentlichen und privaten) teilnahmen, und setzt diese Zahl ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Schülerinnen/Schüler im berufsbildenden Schulsystem: öffentliche Schulen Bremen Bremerhaven GESAMT in % von GESAMT Schüler/-innen 2011 1.664 614 2.278 Absolventinnen/Absolventen 2012 1.153 483 1.636 71,82 „Wechsler/-innen“ 297 71 368 16,15 „Abbrecher/-innen“ 214 60 274 12,03 Abbruchquote: 12,9% 9,8% — 8 — Berechnung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. * sbvB = schulische berufsvorbereitende Bildungsgänge. Über den Verlauf der letzten zehn Jahre ist die Anzahl die Teilnehmerinnen/ Teilnehmer an schulischen berufsvorbereitenden Bildungsgängen im Land Bremen gesunken: Nachdem die Anzahl in den ersten drei Jahren (2004 bis 2006) durchschnittlich bei 2 630 lag, lag sie in den letzten drei Jahren (2011 bis 2013) durchschnittlich bei 2 291, also im Durchschnitt um 339 (oder rund 13 %) niedriger . Über alle Jahre hinweg nehmen mehr junge Männer als junge Frauen an diesen Maßnahmen teil; der Anteil an jungen Frauen liegt im Schnitt bei rund 43,5 %. Der Anteil der Jugendlichen in schulischen berufsvorbereitenden Bildungsgängen an allen Schülerinnen/Schülern im berufsbildenden Schulsystem ist ebenfalls innerhalb der letzten zehn Jahre gesunken (10,4 % auf 8,7 %).Ein Blick auf die letzten fünf Jahre zeigt allerdings, dass seit 2009 die Zahl der Schülerinnen/ Schüler zwischen 8,4 % und 8,8 % stagniert. Wie stellt sich diese Zahl dar — in Relation zur altersmäßigen Grundgesamtheit? Hier wird im Unterschied zu den vorangegangenen Antworten nicht von der Gesamtzahl der Schülerinnen/Schüler im berufsbildenden Schulsystem ausgegangen, sondern von der Gesamtzahl aller jungen Menschen zwischen 16 und 19 Jahren im Land Bremen. Zur Berechnung der Relation hinsichtlich der schulischen Maßnahmen wurde wie folgt vorgegangen: In einem ersten Schritt wurde die Gesamtzahl der jungen Menschen zwischen 16 und 19 Jahren für das jeweilige Jahr zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres und daraus die durchschnittliche Gesamtzahl der Jugendlichen pro Lebensjahr (Durchschnittsjahrgang) ermittelt. Diese Zahl wurde dann in Relation gesetzt zu der oben dargestellten jeweiligen Anzahl an Teilnehmerinnen /Teilnehmer an schulischen Maßnahmen. Berechnung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft unter Verwendung der Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes für 2013. * sbvB = schulische berufsvorbereitende Bildungsgänge. Die durchschnittliche Anzahl von Jugendlichen pro Jahrgang war 2007 am höchsten und lag bei 6 840; seitdem ist sie kontinuierlich gesunken und lag 2013 – gemäß Prognose – bei 6 191. Die Anzahl der Jugendlichen in schuli- Jahr Schüler in sbvB* Schülerinnen in sbvB Gesamtzahl der Schüler/-innen in sbvB Gesamtzahl der Schüler/-innen im berufsbildenden Schulsystem davon Schüler/-innen in dualen Ausbil- dungsgängen (alle Jahrgänge) Anteil der Schü- ler/-innen in sbvB an allen Schüler/-innen im berufsbil- denden Schul- system 2004 1.457 1.110 2.567 25.565 17.387 10,0% 2005 1.473 1.194 2.667 25.586 17.336 10,4% 2006 1.512 1.144 2.656 26.154 17.752 10,2% 2007 1.497 1.113 2.610 26.930 18.392 9,7% 2008 1.396 1.044 2.440 27.392 18.870 8,9% 2009 1.337 980 2.317 27.508 18.777 8,4% 2010 1.298 1.000 2.298 27.149 18.513 8,5% 2011 1.313 1.055 2.368 26.843 18.308 8,8% 2012 1.239 1.033 2.272 26.183 17.956 8,7% 2013 1.270 963 2.233 25.624 17.691 8,7% Jahr Gesamtzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 19 Durch- schnittsjahr- gang Gesamtzahl der Schüler/-innen in sbvB* Anteil an der durch- schnittl. Gesamtzahl pro Jahrgang 2004 19.742 6.581 2.567 39,01 % 2005 20.274 6.758 2.667 39,46 % 2006 20.485 6.828 2.656 38,90 % 2007 20.519 6.840 2.610 38,16 % 2008 20.274 6.758 2.440 36,11 % 2009 19.746 6.582 2.317 35,20 % 2010 19.192 6.397 2.298 35,92 % 2011 18.636 6.212 2.368 38,12 % 2012 18.543 6.181 2.272 36,76 % 2013 18.574 6.191 2.233 36,07 % — 9 — schen berufsvorbereitenden Maßnahmen nahm einen ähnlichen Verlauf: Sie erreichte 2006 ihren Höhepunkt und lag 2013 bei 2 233. Der prozentuale Anteil der Jugendlichen in schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen an dem jeweiligen Durchschnittsjahrgang verlief nicht ganz so linear, ist aber im Verlauf der letzten zehn Jahre insgesamt von 39,01 % auf 36,07 % gesunken. Allerdings stagniert der Anteil seit 2008 bei durchschnittlich 36,3 %. — zur Zahl der Jugendlichen in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis? Die Zugänge zu betrieblichen Ausbildungen werden über die Ausbildungsbetriebe geregelt – sowohl mit Blick auf die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze als auch hinsichtlich der Frage, mit welchen Jugendlichen diese Plätze besetzt werden. Sollten Jugendliche nach der 10. Klasse keine schulische oder berufliche Perspektive gefunden haben, stehen die schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen grundsätzlich allen landesbremischen Jugendlichen offen, die das allgemeinbildende Schulsystem verlassen haben und noch schulpflichtig sind. In Ausnahmefällen werden auch Jugendliche aus dem Umland beschult ; ihr Anteil in den schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen an öffentlichen berufsbildenden Schulen liegt regelmäßig unter 4 %. Der Senat arbeitet u. a. gemeinsam mit den Partnern der „Bremer Vereinbarungen “ daran, die direkten Übergänge in Ausbildung zu erhöhen und die schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen abzubauen. Dies kann aber nur in dem Maße gelingen, in dem auch duale Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen und sich die Jugendlichen für eine Ausbildung entscheiden . Zurzeit wird geprüft, ob eine Jugendberufsagentur eingerichtet werden soll. In diesem Zuge soll auch dieser Prozess forciert werden. Zur Beantwortung der Frage soll die Anzahl der Jugendlichen in schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen und die Anzahl der Jugendlichen in dualer Ausbildung in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden. Da die berufsvorbereitenden Maßnahmen zumeist einjährig sind, duale Ausbildungen in der Regel auf drei Jahre ausgelegt sind, erscheint dies nicht sinnvoll. Um diesem Problem zu begegnen, wird hier die Anzahl der neu abgeschlossenen betrieblichen Ausbildungsverträge dargestellt, die jedes Jahr für den Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Berufsbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ermittelt wird. Damit werden auf beiden Seiten nur die jährlichen „Neuzugänge “ berücksichtigt: * Quelle: Berechnungen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und des BIBB. Darüber hinaus setzen sich die beiden Gruppen – sowohl die Jugendlichen im schulischen berufsvorbereitenden System als auch die Jugendlichen in dualer Ausbildung – aus Jugendlichen aus Bremerhaven, Bremen und dem Umland zusammen, jedoch mit unterschiedlichen Anteilen. Insofern scheint es schwierig, die beiden Gruppen in ein Verhältnis zueinander zu setzen bzw. dies dann zu interpretieren; es fehlt eine Bezugsgröße. Jahr Gesamtzahl der Jugend- lichen in schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen Anzahl der neu abge- schlossenen betriebli- chen Ausbildungsver- träge 2004 2.567 5.757 2005 2.667 5.643 2006 2.656 5.901 2007 2.610 6.291 2008 2.440 6.489 2009 2.317 6.132 2010 2.298 5.979 2011 2.368 6.219 2012 2.272 6.144 2013 2.233 5.955 — 10 — 0% 20% 40% 60% 80% 100% 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 x ohne allgemeinbilden Abschluss x mit Berufsbildungsreife x mit Mittlerem Schulabschluss Anteil der Schüler/-innen — wie hoch ist dabei der Anteil der Schulabbrecher/Absolventen ohne schulisch-allgemeinbildenden Abschluss einerseits und der Schülerinnen und Schüler mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen andererseits (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Abschlüssen)? Eine detaillierte Datenübersicht findet sich in Anlage 2. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anteil der Schülerinnen/Schüler ohne Abschluss aus allgemeinbildenden Schulen über den Zeitraum 2004 bis 2013 bei etwa 30 % liegt, der Schülerinnen/Schüler mit Berufsbildungsreife bei rund 55 % und der Anteil der Schülerinnen/Schüler mit mittlerem Schulabschluss bei rund 14 %; zu rund 1 % der Schülerinnen/Schüler liegen keine Angaben vor bzw. es handelt sich um andere Abschlüsse (z. B. aus dem Ausland). Über die Jahre variieren die Anteile; dies lässt sich an folgender Grafik veranschaulichen: Der hohe Anteil an Teilnehmerinnen/Teilnehmern, die keinen oder einen ersten allgemeinbildenden Abschluss haben, lässt darauf schließen, dass das Interesse an dem Erreichen eines (höherwertigen) Abschlusses groß ist: Mit den Maßnahmen wird den Teilnehmenden ein Qualifizierungspfad eröffnet , den sie offenbar gerne annehmen. — und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Diese Frage wurde bei den oben stehenden Fragen mit beantwortet. 4. Was sind die (häufigsten) Gründe für den Beginn einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach Beendigung der allgemeinbildenden Schullaufbahn? Welche Voraussetzungen müssen zur Teilnahme gegeben sein? Inwieweit und durch wen erfolgt eine Prüfung anderer Alternativen? Wie wird eine Beratung und individuelle Betreuung der Teilnehmer vor, während und nach der Maßnahme sichergestellt? Mögliche Gründe sind der Wunsch nach einem höheren Schulabschluss und die erfolglose Suche nach einem Ausbildungsplatz. Voraussetzungen für die Zulassung zu einer einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule sind für einige Fachrichtungen die einfache Berufsbildungsreife und für einige die erweiterte Berufsbildungsreife mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Für alle einjährigen Berufsfachschulen ist weiterhin Voraussetzung der Nachweis über die Teilnahme an einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen, das nicht länger als drei Jahre zurückliegt , ein ausführliches Bewerbungsschreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung und der Nachweis über die Teilnahme an der Beratung in der Zentralen Beratungsstelle für die berufsvorbereitenden Berufsfachschulen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft kann eine Bewerberin oder einen Bewerber unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Schule oder der Zentralen Bewerbungs-und Beratungsstelle abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen zulassen. Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge werden von Schulpflichtigen besucht , die mindestens zehn Jahre lang eine allgemeinbildende Schule besucht haben, ihren Bildungsgang nicht in einer anderen Vollzeitschule fortsetzen wollen oder können und nicht in eine Berufsausbildung eintreten konnten oder ihre Ausbildung abgebrochen haben und nicht sofort wieder eine andere geeignete Ausbildung aufnehmen können. — 11 — Zur Teilnahme an Maßnahmen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter müssen die oben beschriebenen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein; die Berufsberatung muss die Teilnahme als sinnvoll einstufen. Die Jugendlichen müssen sich allerdings zuvor bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern gemeldet und ihr Interesse an einer Ausbildung oder Maßnahme angemeldet haben. Im Rahmen der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen – auch im Rahmen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit – werden den Schülerinnen und Schülern Alternativen aufgezeigt. Eine konkrete Prüfung im Einzelfall erfolgt durch die Beraterinnen/Berater der Zentralen Beratungsstelle. Diese hat die Aufgabe, die Jugendlichen zu beraten, auf eine duale Ausbildung zu orientieren und/oder gegebenenfalls auf die Bildungswege im schulischen Übergangssystem zu verteilen. In Bezug auf die außerschulischen Maßnahmen prüft die Berufsberatung gemeinsam mit den jungen Menschen die möglichen Alternativen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte und Programme auf Bundes-, Landes - und zivilgesellschaftlicher Ebene, die sich um die Beratung bzw. Begleitung von Jugendlichen am bzw. im Übergang von der Schule in den Beruf kümmern . Beispielhaft seien genannt: die Berufseinstiegsbegleiterinnen/Berufseinstiegsbegleiter nach § 49 SGB III und aus dem Bildungskettenprogramm des BMBF, sowie die ehrenamtliche Unterstützung durch die „Ausbildungsbrücke“ und den „Rotary Club“ oder das Coaching im Rahmen von „Zeig, was Du kannst“, einer Initiative der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Diese Projekte stehen häufig unkoordiniert nebeneinander. Im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms wird aktuell am Standort Bremen-Nord mit allen zuständigen Stellen daran gearbeitet, die verschiedenen Aktivitäten so umzugestalten, dass mehr ausbildungsfähige Schülerinnen /Schüler als bisher direkt nach der allgemeinbildenden Schule eine duale Ausbildung absolvieren. 5. Wie viele Teilnehmer bleiben nach Beendigung einer berufsvorbereitenden Maßnahme ohne Abschluss, welche Kenntnisse hat der Senat über deren weiteren beruflichen Werdegang und Verbleib, wie werden diese gewonnen, und wie wird eine weitere Begleitung dieser Teilnehmer sichergestellt? Von den 2 272 Schülerinnen/Schülern, die im Jahr 2012/2013 an schulischen berufsvorbereitenden Bildungsgängen teilnahmen, haben 751 Jugendliche (davon 309 junge Frauen) einen ersten oder einen höherwertigen allgemeinbildenden Abschluss erzielt. Dabei ist – wie oben dargestellt – zu beachten, dass ein Großteil der Bildungsgänge keinen allgemeinbildenden Abschluss zum Ziel hat. Im Rahmen dieser anderen schulischen oder außerschulischen Maßnahmen werden zwar keine Abschlüsse, jedoch Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die – aufbauend auf den vorhandenen persönlichen Kompetenzen – die individuelle Qualifikation verbessern und auf diese Weise dazu beitragen, dass ein Schulabschluss nachgeholt oder eine Ausbildung begonnen werden kann. Eine Ermittlung des Verbleibs von jungen Menschen, die an schulischen Maßnahmen der Berufsvorbereitung teilgenommen haben, ist nur eingeschränkt möglich , weil dazu rechtskreisübergreifend personenbezogene Daten ermittelt werden müssten. Für die Stadt Bremen konnte – unter Auswertung der Schuldatenbank – exemplarisch festgestellt werden, wie viele der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an schulischen Bildungsgängen, die keinen (zusätzlichen) allgemeinbildenden Abschluss erworben haben, direkt im Anschluss an diese Maßnahmen einen Bildungsgang an einer öffentlichen berufsbildenden Schule begonnen haben: Ohne (zusätzlichen) allgemeinbildenden Abschluss blieben 591 Schülerinnen und Schüler. Davon gingen 245 direkt in einen anderen Bildungsgang an einer öffentlichen berufsbildenden Schule über (davon weiblich 119). 139 davon (davon weiblich 58) begannen eine schulische oder betriebliche Ausbildung, 76 (davon weiblich 39) besuchten eine weitere berufsvorbereitende schulische Maßnahme , vier (davon weiblich eine) eine Einstiegsqualifizierung und 26 (davon weiblich 21) strebten den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung an. — 12 — Solange die Schulpflicht besteht, werden die jungen Menschen aus den schulischen – allgemein- oder berufsbildenden – Systemen heraus begleitet und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt. Bereits in den allgemeinbildenden Schulen beginnt die Agentur für Arbeit, auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen, um die Jugendlichen schon dort „abzuholen“. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Programme, Projekte und Initiativen, die die Jugendlichen bei dem Schritt in die Arbeitswelt unterstützen; exemplarisch seien hier die „Berufseinstiegsbegleitung “ und das vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen aus ESF-Mitteln kofinanzierte Projekt „Übergangsoptimierung in Bremen-Nord“ genannt . Bei EQ-Maßnahmen werden regelmäßig die Übergänge in Ausbildung ermittelt (vergleiche Anlage 1b). Die Begleitung erfolgt durch die Agentur für Arbeit bzw. die Jobcenter und stellt auf den Bedarfsfall ab. 6. Was sind die (häufigsten) Gründe für den Abbruch begonnener Maßnahmen? Welche Konsequenzen ergeben sich für den Schüler bzw. die Schülerin aus einem Maßnahmenabbruch? Welche Ursachen sieht der Senat im vorausgehenden allgemeinen Schulsystem, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Welche Maßnahmen einer besseren Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit werden vorbereitend in der allgemeinbildenden Schulphase für notwendig erachtet und sind gegebenenfalls beabsichtigt? Welche Maßnahmen einer weiter verbesserten Berufsorientierung der allgemeinbildenden Schulen sind beabsichtigt? Über die Gründe für Abbruche können nur Mutmaßungen angestellt werden. Es kommt häufig vor, dass die Jugendlichen während der Maßnahmen einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle finden, die sie antreten möchten. Dies sind sogenannte positive Abbruche. § 55 des Bremischen Schulgesetzes (BremSchulG) regelt die Schulpflicht. Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können gemäß § 64 BremSchulG der Schule zwangsweise zugeführt werden; gemäß § 65 BremSchulG sind auch Geldbußen möglich. Jugendliche im Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförderung), die berufsvorbereitende Maßnahmen der Agentur für Arbeit abbrechen, können die Unterstützungsangebote und -maßnahmen der Berufsberatung weiterhin in Anspruch nehmen . Es gibt keine Sanktionen wegen eines Maßnahmeabbruchs. Bei Jugendlichen im Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende ) besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Sanktion zu verhängen, wenn sie eine Maßnahme aus Gründen abbrechen, die sie selbst zu verantworten haben . Dies geschieht aber nur im Ausnahmefall, da die positive Motivation zur Hinleitung in Schul- und Berufsausbildung im Vordergrund steht. Erfahrungsgemäß führen soziale und persönliche Gründe zu Fehlzeiten, die einen Maßnahmeabbruch bewirken. Im Rahmen des Fallmanagements werden dann diese Probleme bearbeitet, um eine Stabilisierung zu erreichen und einen neuen Start zu ermöglichen. Um die in den Vorbemerkungen ausgeführte hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der soziale Lage zu verringern, wurden mit der Schulrechtsreform 2008 Voraussetzungen geschaffen, um das längere gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen und Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung höherwertiger Abschlüsse bis zum Ende der Sekundarstufe I offen zu halten. Darüber hinaus wurde in enger Abstimmung mit den Partnern der Bremer Vereinbarungen zum Schuljahr 2012/2013 eine neue Richtlinie zur Berufsorientierung erlassen, die Standards einer langfristig angelegten beruflichen Orientierung als Querschnittsaufgabe von Oberschulen und Gymnasien regelt. Als bedeutsame Maßnahme zur Orientierung über individuelle Ressourcen und eine mögliche berufliche Ausrichtung werden sogenannte Potenzialanalysen angesehen , die als außerschulische Assessments von der Mehrheit der Oberschulen des Landes für die Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufe angeboten und durchgeführt werden. Ergänzend hat die Senatorin für Bildung — 13 — und Wissenschaft eine Handreichung erarbeiten lassen und im Oktober 2013 vorgestellt, in der weitere geprüfte und schulisch umsetzbare Verfahren dargestellt sind. Um Jugendliche an die berufliche Praxis heranzuführen, erweisen sich in Studien regelmäßig Formate des Praxislernens wie Praktika, Praxistage, Werkstattphasen und -tage sowie Schülerfirmen als besonders wirksam. Darüber hinaus setzt die Senatorin für Bildung als Maßnahme gerade für Schülerinnen und Schüler, deren Schulabschluss nicht gesichert ist und bei denen eine Übergangsproblematik prognostiziert wird, auf die Werkschule als schulisches Angebot und die in der Antwort auf Frage 4 erwähnten Berufseinstiegsbegleiterinnen /Berufseinstiegsbegleiter: Derzeit gibt es an 39 Schulen im Land Bremen (31 in Bremen [davon drei berufsbildende Schulen], acht in Bremerhaven ) eine hauptberufliche oder ehrenamtliche Begleitungsmöglichkeit. Im Zuge eines aufwachsenden inklusiven Bildungssystems werden zukünftig differenzierende Angebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Angebot der Regelschule weiter auszugestalten sein. 7. Wie viele Teilnehmer von berufsvorbereitenden Maßnahmen a) wechseln nach erstmaliger Beendigung einer Maßnahme in eine duale Ausbildung? Vergleiche Antwort zu Frage 5 bzw. Anlage 1b. b) nehmen unmittelbar im Anschluss eine berufliche Tätigkeit auf? Nach Abschluss von schulischen Maßnahmen ist dies nicht ermittelbar, da mit Beendigung der Schulpflicht die Zuständigkeit der Schulverwaltung endet und der Rechtskreis wechselt. Der Senat arbeitet gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungsmarktes daran, ein datenschutzrechtlich unbedenkliches Monitoring aufzubauen. Daten der Agentur für Arbeit und der Jobcenter sind in Anlage 1b dargestellt. c) verbleiben im Übergangssystem, und für durchschnittlich wie lange (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Vergleiche Antwort zu Frage 5 bzw. Anlage 1b. 8. Wie bewertet der Senat die Wirkung der verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen einerseits für die Schulabgänger und andererseits für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt? Welche konzeptionellen Schlüsse zieht er daraus für die Weiterentwicklung des Übergangssystems, und welche strukturverändernden Maßnahmen beabsichtigt der Senat? Die schulischen Bildungsgänge dienen der Ausbildungs- und Berufsvorbereitung während der Erfüllung der Schulpflicht. Für viele Schülerinnen/Schüler sind diese Maßnahmen derzeit der einzige Weg, um die Schwelle zwischen Schule und Ausbildung zu bewältigen. Die nach wie vor große Anzahl an Jugendlichen, deren Schulabgangsjahr im Vorjahr oder in den Jahren davor liegt (sogenannte Altbewerberinnen/Altbewerber) und die noch einen Ausbildungsplatz suchen, zeigt, dass der Ausbildungsmarkt noch immer von einem Angebotsüberhang aufseiten der Ausbildungsplatzsuchenden geprägt ist. In dem Maße, in dem dieser Überhang abgebaut werden kann, wird sich das schulische Angebot reduzieren . Um die Jugendlichen zu motivieren, sich stärker als bisher direkt nach Erreichen eines ersten allgemeinbildenden Abschlusses auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben, wurden eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die in der Antwort zu Frage 12 näher erläutert werden. Bezüglich der außerschulischen Maßnahmen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter hat der Senat eine beratende Funktion. Im Rahmen der laufenden Prüfung zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur und den Planungen zur Fortsetzung der Bremer Vereinbarungen ab 2014 streben die Partner an, die Maßnahmen besser zu koordinieren. 9. Wie und durch wen wird der Erfolg der einzelnen Maßnahmen kontrolliert, und welche Konsequenzen werden gezogen, wenn sich Maßnahmen als nicht effek- — 14 — tiv erwiesen haben? Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren aufgrund unzureichender Erfolge eingestellt? Bezüglich der schulischen Bildungsgänge werden in den jährlichen Meilensteingesprächen mit den Leitungen der berufsbildenden Schulen die Abschlussquoten aller Bildungsgänge thematisiert. Unter anderem auf Grundlage der Abschlussquoten in den einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen wurde insofern umstrukturiert, als dass eine neue gemeinsame Verordnung die bisher geltenden sieben Verordnungen nunmehr ersetzt (siehe Deputationsvorlage L 66/18 aus dem Jahr 2013). Damit gelten jetzt einheitliche Aufnahmevoraussetzungen. Ebenfalls einheitlich wurden verpflichtende Praktika eingeführt. Voraussetzung für das Erlangen von höheren allgemeinbildenden Abschlüssen der Sekundarstufe I ist die Teilnahme an zentralen Abschlussprüfungen. Abgeschafft wurden in diesem Zusammenhang die Klassen der einjährigen Berufsfachschule für Wirtschaft. Der Bildungsgang B/BFS sowie in dessen Nachfolge das sogenannte Profil B wurden zugunsten der Werkschule abgeschafft. Der Bildungsgang Werkschule ist wissenschaftlich evaluiert worden (siehe u. a. Deputationsvorlage G 62/18 aus dem Jahr 2013). Mit Bezug auf die berufsvorbereitenden Maßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter finanziert werden, verweist die Agentur für Arbeit auf einen Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Juli 2010, der unter folgendem Link veröffentlich wurde: „http://doku.iab.de/forschungsbericht/2010/fb0710.pdf“. Zur Einstiegsqualifizierung verweist die Agentur für Arbeit auf eine Begleitforschung der Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH und des IAB aus März 2012, deren Ergebnisse unter folgendem Link veröffentlicht wurden: „www.bildungsketten.de/intern/system/upload/Materialien/ eq_abschlussbericht_maerz_2012.pdf’. 10. Wie hoch beziffern sich die jährlichen Kosten des Übergangssystems im Land Bremen allgemein und für die öffentlichen Haushalte, und wer finanziert diese zu welchen Teilen? Wie hoch sind die (durchschnittlichen) Kosten der einzelnen Maßnahmen des Übergangssystems im Land Bremen, und wie schlüsseln sich diese auf? Wie stellen sich die Kosten für das Übergangssystem im Allgemeinen und für die einzelnen Maßnahmen im Vergleich zu anderen Bundesländern und vergleichbaren Kommunen dar, und wie beurteilt der Senat das Verhältnis von (öffentlichem) Mitteleinsatz und Erfolg? Welche ressourcenbezogenen Einsparmöglichkeiten werden gesehen und gegebenenfalls beabsichtigt? Die AG „Übergangssystem“ der Partner der Bremer Vereinbarungen arbeitet an einer Verständigung darüber, welche Maßnahmen zum Übergangsbereich nach Auffassung der Partner gehören sollten. In diesem Rahmen werden auch die Kosten ermittelt. Dazu liegen noch keine veröffentlichungsreifen Unterlagen vor. Ein Ländervergleich ist derzeit nicht möglich, da auch die anderen Bundesländer keine entsprechenden Daten veröffentlicht haben. 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Maßnahmen des Übergangssystems in das System der dualen Ausbildung zu integrieren, und wie stimmt sich der Senat in dieser Thematik mit den Kammern und Innungen im Land Bremen ab? Gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt generell, dass die zuständige Stelle auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen hat, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die im Rahmen berufsvorbereitender Maßnahmen erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten können dazu beitragen , dass ein solcher Antrag positiv bewertet wird. Ein individueller Ansatz erscheint sinnvoll, da auf diese Weise den unterschiedlichen Begabungen der Jugendlichen Rechnung getragen werden kann. Im Rahmen der Arbeit der Partner der „Bremer Vereinbarungen“, zu denen auch die Kammern gehören, sollen die Maßnahmen künftig besser abgestimmt werden , um eine optimale Verzahnung mit den Inhalten einer dualen Ausbildung zu erreichen und die Möglichkeiten zur Anrechnung zu prüfen. — 15 — 12. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um wie in der „Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011 bis 2013“ beschlossen, das Übergangssystem zurückzuführen? Es wurden folgende Maßnahmen ergriffen, um die schulischen Bildungsgänge umzustrukturieren: 1. Erlass einer neuen gemeinsamen Verordnung für alle Fachrichtungen der einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen; 2. Einrichtung einer Zentralen Beratungsstelle für Bewerberinnen/Bewerber für einen Schulplatz in einer einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule mit dem Ziel: „betriebliche Ausbildung vor vollschulischem Bildungsgang “; 3. Einführung einer Teilnahmepflicht an der zentralen Abschlussprüfung als Voraussetzung für den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife/des mittleren Schulabschlusses; 4. Einrichtung von Praktikumsklassen anstelle der Berufsfachschule für Wirtschaft ; 5. Einführung eines Pflichtpraktikums in allen Bildungsgängen; 6. Änderung und Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen zu den einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen. Als präventive Maßnahme zur Reduktion des Übergangssystems hat der Senat die schulische Berufsorientierung mit dem Ziel gestärkt, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I sich begründet für bestimmte Ausbildungsberufe entscheiden oder aber gezielt einen vollzeitschulischen berufsbildenden Bildungsgang wählen, respektive im Bildungsgang zum Abitur verbleiben (vergleiche Antwort zu Frage 6). Daneben wurden im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms strukturbildende Vorhaben aufgelegt, die ebenfalls dazu beitragen, den direkten Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu fördern und die Anzahl der sogenannten „Altbewerberinnen/Altbewerber“ zu reduzieren; dazu zählen insbesondere die gemeinsame Anlaufstelle für die Unternehmen im „Ausbildungsbüro “ bei der Handelskammer, das oben bereits genannte Projekt „Übergangsoptimierung in Bremen-Nord“ und das Landesprogramm „Chance betriebliche Ausbildung“. Die Fortschritte sind den jährlichen Berichterstattungen zum Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm zu entnehmen. — 16 — A N LA G E 1 a P lä tz e i n b e ru fs v o rb e re it e n d e n B il d u n g s m a ß n a h m e n B re m e n B re m e rh a v e n G E S A M T * 2 0 1 3 2 0 1 2 2 0 1 1 2 0 1 0 2 0 1 3 2 0 1 2 2 0 1 1 2 0 1 0 2 0 1 3 2 0 1 2 2 0 1 1 2 0 1 0 3 9 8 3 9 7 3 8 8 3 6 3 1 3 7 1 6 7 1 6 7 1 6 6 5 3 5 5 6 4 5 5 5 5 2 9 Q u e ll e : A g e n tu r fü r A rb e it * B e rü c k s ic h ti g t s in d P lä tz e d e r A g e n tu r B re m e n -B re m e rh a v e n ( e in s c h li e ß li c h d e s L a n d k re is e s O H Z ). I n d e n Z a h le n f ü r B re m e rh a v e n s in d a b 2 0 1 3 d ie P lä tz e f ü r J u g e n d li c h e a u s d e m A lt k re is W e s e rm ü n d e n ic h t m e h r e n th a lt e n . — 17 — A N LA G E 1 b E Q 2 0 1 0 /2 0 1 1 V e rb le ib B e g in n 0 1 .0 8 .2 0 1 0 - 2 8 .0 2 .2 0 1 1 T e il n e h m e n d e (w ) (m ) A b b ru c h A u s b . A u s b . A u s b . A rb e it S o n s ti g e V e rb le ib G e s a m t a b s o lu t a b s o lu t E Q -A G * % s o z .v e rs .p fl . b e k a n n t u n b e k a n n t S ta d tg e b ie t B re m e n ( S G B I I + I II ) In d u s tr ie u n d H a n d e l 1 3 7 4 0 8 0 5 8 ,4 5 4 5 7 1 3 7 H a n d w e rk 7 5 2 0 4 0 5 3 ,3 6 2 6 3 7 5 S o n s ti g e 1 7 3 7 1 2 7 0 ,6 1 3 1 1 7 A A (o h n e O H Z ) u n d J C B re m e n 2 2 9 9 6 1 3 3 9 7 1 3 2 5 7 ,6 1 2 7 4 1 1 2 2 9 A A O H Z ( o h n e S G B I I) 2 6 6 1 7 6 5 ,4 0 5 4 2 6 S ta d tg e b ie t B re m e rh a v e n In d u s tr ie u n d H a n d e l 6 3 3 2 H a n d w e rk 2 4 1 2 S o n s ti g e 7 6 S ta d tg e b ie t B re m e rh a v e n 9 4 4 1 5 3 2 4 5 0 3 0 5 3 ,2 5 3 4 5 9 4 G e s a m t 3 2 3 1 3 7 1 8 6 1 2 1 1 8 2 5 6 ,3 1 7 1 0 8 1 6 3 2 3 Q u e ll e : A g e n tu r fü r A rb e it V e rb le ib S o n s ti g e b e k a n n t: W e it e rf ü h re n d e S c h u le , S tu d iu m , A rb e it s lo s , F S J /F Ö J , W e h rd ie n s t, M u tt e rs c h u tz /E lt e rn z e it u s w . V e rb le ib u n b e k a n n t: B e w e rb e r/ -i n m e ld e t s ic h a u f a u f R ü c k fr a g e n ic h t a b , A rb e it g e b e r g ib t k e in e A u s k u n ft z u m V e rb le ib A u s b . E Q -A G *: A u s b il d u n g w ir d i m E Q -B e tr ie b g e m a c h t, E rf a s s u n g d e r D a te n e rf o lg t p e r H a n d a u s z ä h lu n g i n B h v . S te ll e n *: D ie g e m e ld e te n S te ll e n w u rd e n n ic h t d e n D a te n e rf a s s u n g s s y s te m e n e n tn o m m e n , s o n d e rn v o n d e r A g e n tu r B re m e n f ü r d ie s e S it z u n g e in m a li g g e s o n d e rt e rf a s s t. — 18 — E Q 2 0 1 1 /2 0 1 2 V e rb le ib B e g in n 0 1 .0 8 .2 0 1 1 - 2 8 .0 2 .2 0 1 2 T e il n e h m e n d e (w ) (m ) A b b ru c h A u s b . A u s b . A rb e it S o n s ti g e V e rb le ib G e s a m t a b s o lu t a b s o lu t % s o z .v e rs .p fl . b e k a n n t u n b e k a n n t S ta d tg e b ie t B re m e n ( S G B I I + I II ) In d u s tr ie u n d H a n d e l 5 4 2 4 2 9 5 3 ,7 2 1 8 5 5 4 H a n d w e rk 7 2 1 8 4 6 6 3 ,9 0 1 4 1 2 7 2 S o n s ti g e K a m m e rn 5 3 2 7 3 6 6 7 ,9 2 7 8 5 3 A A (o h n e O H Z ) u n d J C B re m e n 1 7 9 7 2 1 0 7 6 9 1 1 1 6 2 4 3 9 2 5 1 7 9 d a v o n J C B re m e n 9 7 3 8 5 9 4 1 7 4 7 6 ,3 3 1 8 2 9 7 S ta d tg e b ie t B re m e rh a v e n In d u s tr ie u n d H a n d e l 6 2 3 3 5 3 ,2 1 1 5 1 3 6 2 H a n d w e rk 2 9 1 5 5 1 ,8 0 5 9 2 9 S o n s ti g e K a m m e rn 1 0 6 6 0 1 2 1 1 0 S ta d tg e b ie t B re m e rh a v e n 1 0 1 4 4 5 7 3 1 5 4 5 3 ,5 2 2 2 2 3 1 0 1 d a v o n J C B re m e rh a v e n 5 1 1 6 3 5 2 2 1 9 3 7 ,2 1 7 2 5 1 G e s a m t 2 8 0 1 1 6 1 6 4 1 0 0 1 6 5 5 8 ,9 6 6 1 4 8 2 8 0 Q u e ll e : A g e n tu r fü r A rb e it V e rb le ib S o n s ti g e b e k a n n t: W e it e rf ü h re n d e S c h u le , S tu d iu m , A rb e it s lo s , F S J /F Ö J , W e h rd ie n s t, M u tt e rs c h u tz /E lt e rn z e it u s w . V e rb le ib u n b e k a n n t: B e w e rb e r/ -i n m e ld e t s ic h a u f R ü c k fr a g e n ic h t a b , A rb e it g e b e r g ib t k e in e A u s k u n ft z u m V e rb le ib — 19 — E Q 2 0 1 2 /2 0 1 3 V e rb le ib B e g in n 0 1 .0 8 .2 0 1 2 - 2 8 .0 2 .2 0 1 3 T e il n e h m e n d e (w ) (m ) A b b ru c h A u s b . A u s b . A rb e it S o n s ti g e V e rb le ib G e s a m t a b s o lu t a b s o lu t % s o z .v e rs .p fl . b e k a n n t u n b e k a n n t S ta d tg e b ie t B re m e n ( S G B I I + I II ) In d u s tr ie u n d H a n d e l 1 0 4 7 5 2 9 3 0 5 1 4 9 ,0 1 4 1 1 1 1 0 4 H a n d w e rk 8 6 5 9 2 7 2 5 5 7 6 6 ,3 3 1 4 1 2 8 6 S o n s ti g e K a m m e rn 1 9 1 7 2 1 0 1 5 7 8 ,9 0 2 2 1 9 A A (o h n e O H Z ) u n d J C B re m e n 2 0 9 1 5 1 5 8 6 5 1 2 3 5 8 ,9 4 5 7 2 5 2 0 9 d a v o n J C B re m e n 9 9 4 9 5 0 2 9 4 7 4 7 ,5 3 4 0 9 9 9 S ta d tg e b ie t B re m e rh a v e n In d u s tr ie u n d H a n d e l 3 7 1 0 2 7 1 8 1 2 3 2 ,4 0 2 1 4 3 7 H a n d w e rk 1 8 5 1 3 7 8 4 4 ,4 0 8 2 1 8 S o n s ti g e K a m m e rn 1 1 8 3 3 8 7 2 ,7 0 2 1 1 1 S ta d tg e b ie t B re m e rh a v e n 6 6 2 3 4 3 2 5 2 8 4 2 ,4 0 3 1 7 6 6 d a v o n J C B re m e rh a v e n 2 5 1 1 1 4 1 7 8 3 2 ,0 0 1 6 1 2 5 G e s a m t 2 7 5 1 7 4 1 0 1 9 3 1 5 1 5 4 ,9 4 8 8 3 2 2 7 5 Q u e ll e : A g e n tu r fü r A rb e it — 20 — Druck: Anker-Druck Bremen A N LA G E 2 T e il n e h m e n d e a n a ll g e m e in b il d e n d e n P ro g ra m m e n a n B e ru fs fa c h s c h u le n b z w . b e ru fs v o rb e re it e n d e n P ro g ra m m e n a n b e ru fl ic h e n S c h u le n n a c h v o rh e r e rw o rb e - n e m h ö c h s te n S c h u la b s c h lu s s ( a b s o lu te Z a h le n ) o h n e A b s c h lu s s m it B e ru fs b il d u n g s re if e m it m it tl e re m S c h u la b s c h lu s s o h n e A n g a b e /s o n s ti g e in s g e s a m t J a h r m w g e s a m t m w g e s a m t m w g e s a m t m w g e s a m t m w g e s a m t 2 0 0 4 6 4 8 3 6 0 1 .0 0 8 6 3 2 5 7 7 1 .2 0 9 1 7 2 1 6 0 3 3 2 5 1 3 1 8 1 .4 5 7 1 .1 1 0 2 .5 6 7 2 0 0 5 4 8 4 3 1 0 7 9 4 7 3 3 6 4 2 1 .3 7 5 1 9 6 2 0 1 3 9 7 6 0 4 1 1 0 1 1 .4 7 3 1 .1 9 4 2 .6 6 7 2 0 0 6 4 6 1 2 8 7 7 4 8 7 8 3 6 4 0 1 .4 2 3 2 3 7 1 8 6 4 2 3 3 1 3 1 6 2 1 .5 1 2 1 .1 4 4 2 .6 5 6 2 0 0 7 4 5 7 2 8 3 7 4 0 7 7 5 6 0 3 1 .3 7 8 2 6 2 2 2 6 4 8 8 3 1 4 1 .4 9 7 1 .1 1 3 2 .6 1 0 2 0 0 8 3 8 3 2 7 2 6 5 5 7 8 2 5 8 9 1 .3 7 1 2 2 8 1 8 1 4 0 9 3 2 5 1 .3 9 6 1 .0 4 4 2 .4 4 0 2 0 0 9 3 7 2 2 6 8 6 4 0 7 5 7 5 5 7 1 .3 1 4 1 9 6 1 4 8 3 4 4 1 2 7 1 9 1 .3 3 7 9 8 0 2 .3 1 7 2 0 1 0 3 5 7 2 4 7 6 0 4 7 8 5 6 3 2 1 .4 1 7 1 4 6 1 1 0 2 5 6 1 0 1 1 2 1 1 .2 9 8 1 .0 0 0 2 .2 9 8 2 0 1 1 4 2 4 3 2 0 7 4 4 7 5 1 6 1 6 1 .3 6 7 1 3 8 1 1 9 2 5 7 0 0 0 1 .3 1 3 1 .0 5 5 2 .3 6 8 2 0 1 2 3 6 9 2 7 0 6 3 9 7 1 7 6 2 3 1 .3 4 0 1 2 1 1 2 2 2 4 3 3 2 1 8 5 0 1 .2 3 9 1 .0 3 3 2 .2 7 2 2 0 1 3 * 4 5 2 2 8 5 7 3 7 6 5 1 5 2 0 1 .1 7 1 1 6 4 1 5 4 3 1 8 3 4 7 1 .2 7 0 9 6 3 2 .2 3 3 * v o rl ä u fi g T e il n e h m e n d e a n a ll g e m e in b il d e n d e n P ro g ra m m e n a n B e ru fs fa c h s c h u le n b z w . b e ru fs v o rb e re it e n d e n P ro g ra m m e n a n b e ru fl ic h e n S c h u le n n a c h v o rh e r e rw o rb e - n e m h ö c h s te n S c h u la b s c h lu s s ( p ro z e n tu a le r A n te il a n a ll e n T e il n e h m e n d e n ) o h n e A b s c h lu s s m it B e ru fs b il d u n g s re if e m it m it tl e re m S c h u la b s c h lu s s o h n e A n g a b e /s o n s ti g e J a h r m w g e s a m t m w g e s a m t m w g e s a m t m w g e s a m t 2 0 0 4 4 4 ,5 % 3 2 ,4 % 3 9 ,3 % 4 3 ,4 % 5 2 ,0 % 4 7 ,1 % 1 1 ,8 % 1 4 ,4 % 1 2 ,9 % 0 ,3 % 1 ,2 % 0 ,7 % 2 0 0 5 3 2 ,9 % 2 6 ,0 % 2 9 ,8 % 4 9 ,8 % 5 3 ,8 % 5 1 ,6 % 1 3 ,3 % 1 6 ,8 % 1 4 ,9 % 4 ,1 % 3 ,4 % 3 ,8 % 2 0 0 6 3 0 ,5 % 2 5 ,1 % 2 8 ,2 % 5 1 ,8 % 5 5 ,9 % 5 3 ,6 % 1 5 ,7 % 1 6 ,3 % 1 5 ,9 % 2 ,1 % 2 ,7 % 2 ,3 % 2 0 0 7 3 0 ,5 % 2 5 ,4 % 2 8 ,4 % 5 1 ,8 % 5 4 ,2 % 5 2 ,8 % 1 7 ,5 % 2 0 ,3 % 1 8 ,7 % 0 ,2 % 0 ,1 % 0 ,2 % 2 0 0 8 2 7 ,4 % 2 6 ,1 % 2 6 ,8 % 5 6 ,0 % 5 6 ,4 % 5 6 ,2 % 1 6 ,3 % 1 7 ,3 % 1 6 ,8 % 0 ,2 % 0 ,2 % 0 ,2 % 2 0 0 9 2 7 ,8 % 2 7 ,3 % 2 7 ,6 % 5 6 ,6 % 5 6 ,8 % 5 6 ,7 % 1 4 ,7 % 1 5 ,1 % 1 4 ,8 % 0 ,9 % 0 ,7 % 0 ,8 % 2 0 1 0 2 7 ,5 % 2 4 ,7 % 2 6 ,3 % 6 0 ,5 % 6 3 ,2 % 6 1 ,7 % 1 1 ,2 % 1 1 ,0 % 1 1 ,1 % 0 ,8 % 1 ,1 % 0 ,9 % 2 0 1 1 3 2 ,3 % 3 0 ,3 % 3 1 ,4 % 5 7 ,2 % 5 8 ,4 % 5 7 ,7 % 1 0 ,5 % 1 1 ,3 % 1 0 ,9 % 0 ,0 % 0 ,0 % 0 ,0 % 2 0 1 2 2 9 ,8 % 2 6 ,1 % 2 8 ,1 % 5 7 ,9 % 6 0 ,3 % 5 9 ,0 % 9 ,8 % 1 1 ,8 % 1 0 ,7 % 2 ,6 % 1 ,7 % 2 ,2 % 2 0 1 3 * 3 5 ,6 % 2 9 ,6 % 3 3 ,0 % 5 1 ,3 % 5 4 ,0 % 5 2 ,4 % 1 2 ,9 % 1 6 ,0 % 1 4 ,2 % 0 ,2 % 0 ,4 % 0 ,3 % * v o rl ä u fi g