— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1256 (zu Drs. 18/1210) 11. 02. 14 Mitteilung des Senats vom 11. Februar 2014 Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Zukunft des Bremer Hochschulsystems Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1210 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Was sind für den Senat die zentralen Aussagen und Empfehlungen des Wissenschaftsrates , und wie bewertet er diese? Zentrale Aussagen der Wissenschaftsratsempfehlungen sind für den Senat die Feststellungen, dass das Wissenschaftssystem des Landes Bremen ein funktionstüchtiges Gesamtgefüge ist, das insgesamt leistungsstark und förderungswürdig ist. Die Hochschulen sind in der Forschung gut bis sehr gut aufgestellt, die Universität ist forschungs- und drittmittelstark und verfügt über ein breites Fächerspektrum. Die Hochschule Bremen trägt wesentlich zur Deckung des Fachkräftebedarfs der Region bei und zeichnet sich durch eine hohe Internationalisierung aus. Die Hochschule Bremerhaven deckt sehr gut die Bedarfe der regionalen Wirtschaft ab und ist gut profiliert. Die Hochschule für Künste besitzt eine wichtige Ausbildungsfunktion für die Region. Die außeruniversitären Institute (AUI) sind sehr leistungsstark und leisten einen erheblichen Beitrag zu den Bremer Forschungserfolgen. Diese Aussagen bestätigen die Wissenschaftspolitik des Landes in den vergangenen Jahren. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat zur Kenntnis genommen, dass der Wissenschaftsrat (WR) zu der Einschätzung gekommen ist, dass die hohe Ausbildungsverantwortung, die die bremischen Hochschulen für eine wachsende Zahl von Studieninteressierten übernommen haben, an finanzielle Grenzen stößt. Schließlich sind auch die Aussagen in den Wissenschaftsrats -Empfehlungen zur Qualität von Studium und Lehre für den Senat sehr zentral, da im Rahmen der Wissenschaftsplanung des Landes die Qualität von Studium und Lehre eine wichtige Rolle spielen wird. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft bewertet die zentralen Aussagen und Empfehlungen des Wissenschaftsrats als sehr hilfreich und wird diese bei der Fortschreibung der Wissenschaftsplanung berücksichtigen. 2. Wie bewertet der Senat die Kritik des Wissenschaftsrates an einer teilweise unzureichenden politischen Steuerung des Gesamtsystems? Welches Verständnis von politischer Steuerung will der Senat der nächsten Wissenschaftsplanung zugrunde legen, und wie soll dieses konkret ausgestaltet werden? Im Ergebnis der Landeswissenschaftspolitik konnte die Universität innerhalb von 40 Jahren in den Kreis der 15 exzellenten Universitäten Deutschlands aufsteigen. Auch die beiden Fachhochschulen haben ein erhebliches Wachstum erfahren. In Bremen konnte eine für die Größe des Bundeslandes außerordentliche Breite an außeruniversitären Forschungsinstituten aufgebaut werden. Die Studienangebote sind einer weit über das Bundesland hinausreichenden, starken Studienplatznachfrage ausgesetzt und die Hochschulen versorgen in wachsendem Maße die regionale Wirtschaft mit akademisch ausgebildetem Nachwuchs. — 2 — Seit einigen Jahren legt das Land einen Schwerpunkt auf die Verbesserung von Studium und Lehre und hat den Hochschulen seit 2008 in einem Schwerpunktprogramm jährlich 7,5 Mio. € für Verbesserungen im Lehrbereich zugewandt, die mit Zielvereinbarungen über die Verwendung der Mittel verbunden waren. Zukünftig wird das Land noch stärker als bisher darauf hinwirken, dass die Hochschulen stärker kooperieren, ihre Studienangebotsplanung miteinander abstimmen und Bereiche ausloten, in denen Synergien zu erzielen sind. Im Hinblick auf die politische Steuerung der Hochschulen wird das Land wieder eine Wissenschaftsplanung vorlegen, in der die politischen Leitlinien für die nächsten Jahre fixiert werden. Die mittelfristige Steuerung wird auch künftig in erster Linie über Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgen, die sich als erfolgreich etabliert haben. Diese sollen zunehmend von der Maßnahmenebene entlastet und auf strategische Ziele konzentriert werden. Auf der Basis des Wissenschaftsplans 2020 und dessen Umsetzung im Rahmen der Zielvereinbarungen wird der Senat in der kommenden Wissenschaftsplanperiode – in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats – das Thema Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Lehre besonders in den Fokus nehmen. 3. Wie bewertet der Senat die Kritik des Wissenschaftsrates an der „nachhaltigen Unterfinanzierung“ der Bremer Hochschulen und die beiden genannten Lösungsvorschläge Erhöhung der Einnahmen oder Senkung des Finanzierungsbedarfs? Auf welchen Finanzierungsannahmen und -strategien sollen die inhaltlichen und strukturellen Aussagen des Wissenschaftsplans 2020 fußen? Dem Gutachten des Wissenschaftsrates ist zu entnehmen, dass er ein Spannungsfeld unterschiedlicher Politikziele ausmacht: Einerseits dem wissenschaftspolitischen Ziel der Stärkung der tertiären Bildung – das seit Jahren alle Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft unterstützen und teilen – und andererseits dem finanzpolitischen Ziel der Haushaltskonsolidierung. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass es unter Einpassung in den vorgegebenen Haushaltsrahmen mit dem Haushaltsplan 2014/2015 gelungen ist: — das gegebene Finanzvolumen für die Hochschulhaushalte aus 2013 konnte in den Haushalten 2014/2015 erhöht werden (Übernahme Tarifsteigerungen), — für die nächsten beiden Jahre zusätzliche Schwerpunktmittel in Höhe von 2,4 Mio. € p. a. zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich der Verbesserung der Lehre dienen, — zusätzliche Mittel für bauliche Modernisierung und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 3 Mio. € (2014) und 6 Mio. € (2015) bereit zu stellen sowie — die Mehrbedarfe für die Komplementärfinanzierung der Exzellenzprojekte der Universität und die anteilige Länderfinanzierung der gemeinschaftsfinanzierten Forschungseinrichtungen abzusichern. Hierauf werden die inhaltlichen und strukturellen Aussagen des Wissenschaftsplans 2020 basieren. Es wird darauf verwiesen, dass es gelungen ist, im Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Notwendigkeit der Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen zu verankern. Auch bei einer Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den Perspektiven der deutschen Wissenschaft, für die der Senat sich einsetzt, könnte für die Hochschulen eine weitere Entlastung durch eine stärkere Beteiligung des Bundes zum Beispiel an den meereswissenschaftlichen Forschungsinstituten (Campus-Allianz AWI-Marum) eintreten. Vor allem aus Gründen einer verbesserten Profilbildung der Hochschulen wird es erforderlich sein, die Studienprogramme der Hochschulen zu konsolidieren. 4. Wie sieht der weitere Zeitplan der Beratungen aus, und wie werden die Hochschulen und andere wissenschaftspolitische Akteure dabei mit einbezogen? Wann will der Senat einen Entwurf für die Wissenschaftsplanung 2020 vorlegen? Ein erster Entwurf des Wissenschaftsplans 2020 befindet sich in der internen Ressortabstimmung. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt, den Hochschulen den Entwurf der Wissenschaftsplanung im Frühjahr 2014 zur Stellungnahme zuzuleiten. Es wird angestrebt, dass der Ausschuss für Wissen- — 3 — schaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sich in der ersten Jahreshälfte 2014 mit dem Entwurf befassen wird. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass einerseits die bereits 2010 ausgelaufene Wissenschaftsplanung nun zügig weiterentwickelt wird und andererseits die Empfehlungen des Wissenschaftsrates dabei angemessen beraten und berücksichtigt werden? Das Ressort hat die Empfehlungen des Wissenschaftsrates intensiv mit allen Hochschulleitungen gemeinsam und mit jeder Hochschule einzeln ausgewertet . Der Wissenschaftsausschuss hat ebenfalls eine umfangreiche Anhörung zu den Wissenschaftsratsempfehlungen unter Beteiligung der Rektorate, der Personalräte und der Allgemeinen Studierendenausschüsse der vier Hochschulen vorgenommen. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses hatten die Abgeordneten Gelegenheit, ihre Fragen an die Hochschulen, aber auch direkt an ein Mitglied der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates stellen und beantworten zu lassen. Auf der Basis dieser Auswertungen wird aktuell der Referentenentwurf des Wissenschaftsplans 2020 fertig gestellt. Wissenschaftsschwerpunkte und Forschung 6. Wie haben sich nach Ansicht des Senats die Wissenschaftsschwerpunkte des Landes Bremen bewährt und welche Neuaufnahmen, Veränderungen oder Einstellungen hält der Senat gegebenenfalls für notwendig? Wie sind die Hochschulen des Landes Bremen in die Landeswissenschaftsschwerpunkte mit einbezogen? 7. Welche Potenziale und Möglichkeiten sieht der Senat hinsichtlich einer verstärkten Kooperation der Bremer Hochschulen im Bereich der Landeswissenschaftsschwerpunkte untereinander? Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Wissenschaftsrates zur Schaffung von allgemeinen Forschungskooperationen bis hin zu Kooperationsplattformen? Welche Themenfelder und Hochschulkonstellationen würden sich nach Ansicht des Senats dafür anbieten? Gegenwärtiges profilbildendes Element des bremischen Wissenschaftssystems sind die fünf Wissenschaftsschwerpunkte des Landes, die übergreifend angelegt sind und die außeruniversitären Institute einbinden, aber ihre wissenschaftlichen Kerne in der Universität haben: • Meereswissenschaften (einschließlich Umweltwissenschaften), • Materialwissenschaften (einschließlich Luft- und Raumfahrt), • Informations- und Kommunikationswissenschaften (einschließlich Logistik und Robotik), • Sozialwissenschaften, • sowie Gesundheitswissenschaften. Die fünf Wissenschaftsschwerpunkte des Landes sind geprägt durch intensive Kooperationen der Universität Bremen mit den Landesinstituten, mit den Bund/ Länder finanzierten Einrichtungen sowie mit den Unternehmen. Sie weisen eine hohe Deckung mit den sechs Wissenschaftsschwerpunkten der Universität Bremen auf. Zugleich sind sie eng verknüpft mit den Innovationsclustern des Landes in der Windenergie, der Luft- und Raumfahrt sowie der Maritimen Wirtschaft/ Logistik. Die Fachhochschulen sollen sich, wenn entsprechende Anknüpfungspunkte vorhanden sind, an den Wissenschaftsschwerpunkten beteiligen und insbesondere zur Transferleistung in die regionale Wirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Die Wissenschaftsschwerpunkte haben sich sehr bewährt. Herausragendes Beispiel dafür ist der Mehrfacherfolg in der Exzellenzinitiative. In der ersten Antragsrunde (2005/2006) konnten die zwei Graduiertenschulen „Bremen International Graduate School of Social Sciences (BIGSSS)“ und „Bremen International Graduate School for Marine Scienes Global Change in the Marine Realm (GLOMAR)“ und der Exzellenzcluster „The Ocean in the Earth System – MARUM“ gewonnen werden, in der zweiten Antragsrunde (2012) war erneut die Graduiertenschule BIGSSS erfolgreich und der Exzellenzcluster MARUM, in den die Graduiertenschule GLOMAR integriert worden ist. Außerdem wurde — 4 — im Wettbewerb um Zukunftskonzepte das Konzept „Ambitioniert und agil“ der Universität Bremen als hervorragend ausgezeichnet. Ohne Wissenschaftsschwerpunkte wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Die Wissenschaftsschwerpunkte beinhalten große Potentiale: Starke Wissenschaftsschwerpunkte mit nationalem oder internationalem Profil sind attraktiv für beteiligte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und für die Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Durch sie besteht eine große Chance, auch international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die bremische Wissenschaft zu gewinnen. Die an den Wissenschaftsschwerpunkten beteiligten Institute erhalten eine höhere nationale und internationale Sichtbarkeit. Erfolgreiche Kooperations-Netzwerke erhöhen die Konkurrenzfähigkeit bei Drittmitteleinwerbungen und führen zu mehr Veröffentlichungen in renommierten Fachzeitschriften (Reputationsgewinn). Die Wissenschaftsschwerpunkte sind Spiegelbild der prioritären fachlichen Ausrichtung der Universität Bremen als wissenschaftlicher Kern des Kooperationsmodells. Die Qualität ist ein Markenzeichen für die Universität als federführender Partner. Mit der Qualität steigt nicht nur das Renommee in der Forschung, sondern auch die Attraktivität der Universität bei den Studierenden. Die Wissenschaftsschwerpunkte sollen als strukturbildendes System weiterentwickelt werden. Sie müssen neben den Forschungskriterien im engeren Sinne auch die vom Wissenschaftsrat empfohlenen neuen Leistungsbereiche Transfer, Infrastrukturleistung und Lehre berücksichtigen und sie entsprechend der Relevanz in den einzelnen Wissenschaftsschwerpunkten gewichten. Die Wissenschaftsschwerpunkte sollen in regelmäßigen Abständen begutachtet werden. Die im System angelegte Dynamik kann und soll auch zu neuen Wissenschaftsschwerpunkten führen. In den Wissenschaftsschwerpunkten steht einerseits die exzellente Grundlagenforschung im Fokus, anderseits verstehen sich die Wissenschaftsschwerpunkte aber auch als Kooperationsplattformen, die sowohl die Forschungskompetenzen der überregional finanzierten Einrichtungen, der Landesinstitute und der Hochschulen bündeln als auch den Transfer mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft verstärken. 8. Welche Potenziale und Möglichkeiten sieht der Senat für eine darüber hinausgehende verstärkte Kooperation mit Hochschulen außerhalb Bremens, wie beispielsweise der Universität Oldenburg? Welche Themenfelder und Hochschulkonstellationen würden sich nach Ansicht des Senats dafür anbieten? Sowohl im Hinblick auf die Kooperation mit der Jacobs University Bremen als auch mit den Universitäten Oldenburg und Hannover sollen Ansätze für gemeinsame Forschungs- und Lehraktivitäten geprüft und wo möglich, eingegangen bzw. vertieft werden. Im Forschungsbereich der Windenergie arbeiten die Hochschulen in Hannover, Oldenburg und Bremen in der Forwind-Initiative bereits zusammen. In der Meeresforschung besteht bereits eine sehr enge Kooperation des Nordwest-Verbund Meeresforschung, an dem alle einschlägigen bremischen Forschungseinrichtungen beteiligt sind, mit dem in der Universität Oldenburg angesiedelten Institut für Chemie und Biologie des Meeres (ICBM). Zukünftig wird die Zusammenarbeit des AWI mit dem ICBM auf dem Gebiet der marinen Biodiversität ausgebaut werden. Im Raumfahrtbereich könnte die (bestehende) Kooperation zwischen dem ZARM und der Universitäten Oldenburg auf Basis der bestehenden engen Zusammenarbeit über das Graduiertenkolleg „Models of gravity“ sowie der Universität Hannover im Rahmen des ehemaligen Exellenzclusterc QUEST verstärkt werden . Im Bereich der Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaften ist vorgesehen , dass der gemeinsame Kooperationsausschuss von Bremen und Niedersachsen die Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Universität Bremen und der Universität Oldenburg prüft. Angestrebt wird der Ausbau der Kooperation der Universität Bremen mit der Jacobs University sowie den Universitäten Oldenburg und Hamburg im Rahmen — 5 — von Länderübergreifenden Einrichtungen von DFG-Forschergruppen oder Graduiertenkollegs , Abstimmung der Forschungsvorhaben sowie Verbundforschung. 9. Wie bewertet der Senat die inhaltlichen Profile der Hochschulen im Land Bremen, insbesondere in Hinblick auf ihr Potenzial als mögliche Alleinstellungsmerkmale? Welche Maßnahmen zur Stärkung der Profile hält der Senat gegebenenfalls für notwendig, und wie will er die Hochschulen bei der Umsetzung gegebenenfalls unterstützen? Die Universität hat ihr Profil als mittelgroße Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum in der Lehre in ihrem Zukunftskonzept im Rahmen der Exzellenzinitiative beschrieben. Der Senat wird die Universität darin unterstützen , dieses Profil unter Berücksichtigung des Ziels, auch in der Lehre Exzellenz zu entwickeln und das Konzept des forschenden Lernens breit zu verankern, weiter zu entwickeln. Das maritime Profil der Hochschule Bremerhaven ist vom Wissenschaftsrat ausdrücklich gewürdigt worden und soll auch bei der weiteren Studienprogrammplanung Berücksichtigung finden. Die Hochschule Bremen soll bei der Stärkung ihres wirtschafts-, ingenieur- und sozialwissenschaftlichen Profils mit starkem internationalem Bezug, das die regionale Grundversorgung der Region mit hochqualifiziertem Nachwuchs sicherstellt, und einer entsprechenden Konsolidierung ihrer Fächer unterstützt werden. Die Hochschule für Künste, als eine von nur drei Kunsthochschulen mit einem Angebot in Musik und Bildender Kunst/Design, soll ihr Profil im Hinblick auf die Interdisziplinarität weiterentwickeln. Hier sieht der Senat ein Alleinstellungsmerkmal, dessen Herausbildung die Hochschule aktiv vorantreiben soll. 10. Welche Pläne verfolgt der Senat, um die Strukturen und Erfolge im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes langfristig zu sichern? Wie und in welcher Form sollen die einzelnen Profillinien und Einrichtungen konkret erhalten werden? Der Senat wird sich zunächst dafür einsetzen, dass der Universität Bremen im Einklang mit den vier anderen Universitäten, die erstmals in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative mit ihrem Zukunftskonzept erfolgreich waren, die Chance eingeräumt wird, sich auch für eine Folgerunde bewerben zu dürfen. Außerdem wird der Senat die Universität unterstützen, die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verstetigung ihres Zukunftskonzepts erfolgreich umzusetzen. Die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen LiebigZentren wären zum Beispiel für die Verstetigung der Exzellenz für mehrere Wissenschaftsschwerpunkte geeignet. In den Meereswissenschaften soll das Konzept Campusallianz mit dem Kern MARUM/AWI für eine mögliche Bundesfinanzierung weiterentwickelt werden. Zielsetzung ist dabei durch eine Verstärkung der Finanzierung des Bundes den Ausbau und die Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit der Meeresforschung in Bremen auch im nächsten Jahrzehnt gewährleisten zu können. 11. Inwieweit soll (anwendungsbezogene) Forschung nach Ansicht des Senats Bestandteil der Fachhochschulen in Bremen sein bzw. werden? Wie bewertet der Senat Überlegungen, das Promotionsrecht auch auf die Hochschulen zu übertragen? Bei den Fachhochschulen steht der Ausbildungsauftrag im Vordergrund. Beide Fachhochschulen sind aber auch sehr erfolgreich im Rahmen der anwendungsbezogenen Forschung. Hier steht die Bündelung und Profilierung der Forschungsaktivitäten und eine noch stärkere Transferorientierung im Vordergrund der Wissenschaftsplanung. Dazu gehört auch eine verbesserte Kooperation zwischen der Universität und den Fachhochschulen bei Promotionsvorhaben von hervorragenden Fachhochschulabsolventinnen/Fachhochschulabsolventen. Die noch in diesem Jahr beabsichtigte Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes wird diesen Punkt aufgreifen und zugleich Erleichterungen für Fachhochschulabsolventinnen /Fachhochschulabsolventen vorsehen, die promovieren wollen. Es müssen Kooperationsformen entwickelt werden zwischen Universität und Hochschule zur besseren Ermöglichung der Promotion. Studium und Lehre 12. Wie bewertet der Senat die Kritik des Wissenschaftsrates an der Situation der Lehre und den Vorschlag einer Reduzierung der Studierendenzielzahl, sofern — 6 — eine dem derzeitigen Stand angemessene Erhöhung der finanziellen Zuschüsse nicht möglich ist? Das Land Bremen wird den Verpflichtungen, die sich aus dem Hochschulpakt ergeben, nachkommen. 13. Welchen Bedarf sieht der Senat, die Strukturen des Bachelor- und Masterangebots in Bremen besser miteinander abzustimmen, um Doppelstrukturen, dauerhafte Unterauslastungen und eine zu starke Auffächerung zu vermeiden? Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Ausbildungsauftrages von Universität und Fachhochschulen setzt der Senat im Falle der wenigen sogenannten Doppelangebote auf eine profilbildende Bereinigung. Da die genannten Angebote an allen Standorten stark nachgefragt sind und ihre Absolventinnen/ Absolventen gute Arbeitsmarktchancen haben, soll eine Konsolidierung insbesondere in Richtung Unterstützung der vorhandenen bzw. zu entwickelnden Profile und des gesamten Studiengangsportfolios erfolgen. 14. Inwieweit hält der Senat eine (stärkere) Orientierung der Hochschulen in Bezug auf ihr Studienangebot an den Landeswissenschaftsschwerpunkte für sinnvoll und notwendig? Wo sieht der Senat gegebenenfalls Veränderungsbedarf? Starke Wissenschaftsschwerpunkte mit nationaler und internationaler Sichtbarkeit , einer entsprechenden Bündelung von wissenschaftlicher Kompetenz und daraus resultierenden Alleinstellungsmerkmalen bieten eine hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung neuer bzw. Weiterentwicklung bestehender Masterstudiengänge, vor allem an der Universität. Erforderlich ist ein übergreifendes Konzept mit Leitlinien und Kriterien für die Einrichtung von Masterstudiengängen. Dabei ist zu differenzieren zwischen eher forschungsorientierten, für eine wissenschaftliche Laufbahn gedachten Masterstudiengängen, deren Einrichtung sich vorwiegend in den Wissenschaftsschwerpunkten anbietet, und stärker professionsorientierten Angeboten, die typischerweise eher für breite Berufsfelder ausbilden. Alle Masterstudiengänge sollen als prägendes Merkmal Elemente des forschungsorientierten Lernens beinhalten. Die Entwicklung von Masterstudiengängen orientiert sich am Profil und an den Ressourcen der Fächer und Fachbereiche. Hinsichtlich der anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen erwartet der Senat eine Bündelung auf deren Profil- und Kompetenzfelder in erster Linie in enger Vernetzung mit den innovativen Bereichen der regionalen Wirtschaft. 15. Was sind nach Ansicht des Senats geeignete Kriterien für die Einrichtung, Beibehaltung und Einstellung von Studienangeboten? Wie bewertet der Senat die vom Wissenschaftsrat u. a. genannten Kriterien Leistungsfähigkeit und Bedeutung für das Land Bremen? Ein Studienprogramm kann aus Sicht des Landes eingerichtet oder fortgeführt werden, wenn es mit der Wissenschaftsplanung des Landes übereinstimmt, in das Profil der Hochschule passt, die erforderlichen Ressourcen und Synergien zu anderen Programmen vorhanden sind, eine Angebotslücke in der Region geschlossen wird, eine regionale Nachfrage und ein Bedarf nach Studienplätzen gegeben ist und gute Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen/Absolventen bestehen. Der Senat teilt somit die Einschätzung des Wissenschaftsrats. 16. Welche Möglichkeiten und Potenziale sieht der Senat bezüglich einer stärkeren Kooperation der Bremer Hochschulen untereinander sowie mit Hochschulen außerhalb Bremens im Bereich Studium und Lehre? Wie bewertet der Senat den Vorschlag zur Einrichtung von Kooperationsplattformen und gemeinsamen Studiengängen ? Welche Fächer und Fachbereiche sowie Hochschulkonstellationen würden sich nach Meinung des Senats hierfür eignen? Der Senat fordert und fördert Kooperationen der Bremer Hochschulen untereinander sowie mit Hochschulen außerhalb Bremens. Erfahrungsgemäß sind diese Vorteile vorhanden, wenn Hochschulen freiwillig gemeinsame Studienprogramme planen und durchführen, die insbesondere durch Ergänzung von Studienbestandteilen des jeweils anderen Partners an Attraktivität gewinnen. — 7 — Dem Vorschlag zur Einrichtung von Kooperationsplattformen steht der Senat positiv gegenüber. Er sieht diese Form der Kooperation zum Beispiel bei den Wissenschaftsschwerpunkten oder bei der Kooperation von Universität und Hochschule für Künste im Bereich der Musiklehrerinnenausbildung/Musiklehrerausbildung schon realisiert. Weitere Felder könnten die Zusammenarbeit der Universität und der Hochschule für Künste im Bereich der Ausbildung von Kunstlehrerinnen/Kunstlehrer und die Zusammenarbeit der beiden Fachhochschulen im Bereich der schifffahrtsbezogenen Studiengänge sowie im Bereich der Forschung sein. 17. Wie bewertet der Senat die Aussage des Wissenschaftsrates, die Schließung von Studiengängen oder ganzer Fachbereiche nicht komplett auszuschließen? Aus inhaltlichen Gründen kann im Sinne einer verbesserten Profilbildung der Hochschulen auch die Schließung von Studienprogrammen der Hochschulen nicht ausgeschlossen werden. Dies bezieht sich in erster Linie auf Studienprogramme , die in den Einrichtungen wenig gut vernetzt sind und nicht zur Profilbildung der Hochschule beitragen, für die kein regionaler Bedarf besteht und für die bundesweit ein ausreichendes oder sogar ein Überangebot an Absolventinnen /Absolventen besteht. Druck: Anker-Druck Bremen