— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1257 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013 Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen im Land Bremen Bei der Qualitätssicherung und -kontrolle sowie der Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte kommt der Leitung einer Kindertagesstätte (Kita-Leitung) eine entscheidende Funktion zu. Kita-Leitungen haben im Zuge steigender und komplexerer Anforderungen an gute institutionelle frühkindliche Bildung wichtige Schlüsselpositionen inne. In der Regel werden deshalb für eine Leitungsfunktion erfahrende Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen ausgewählt. Im Land Bremen ist allerdings der Umfang der Freistellung für Leitungsaufgaben nicht festgelegt und erfolgt durch die Träger. Nach Ergebnissen des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme 2013 der Bertelsmann-Stiftung liegt im Land Bremen zwar das formale Qualifikationsniveau der Kita-Leitungen deutlich über dem Bundesdurchschnitt, aber auch die Zahl der Leitungspersonen, die Doppelfunktionen ausüben, das heißt nur zum Teil für Leitungsaufgaben freigestellt sind, ist deutlich erhöht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Freistellungen sowohl auf die Ausübung einer erfolgreichen Leitung als auch auf die pädagogische Praxis haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Kindertagesstätten im Land Bremen in welcher Einrichtungsform (Großtagespflege, Elternverein, Kindergarten, Krippe) für Leitungsaufgaben freigestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Anteil der Freistellung, Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anzahl der Kitas)? 2. Welche weiteren Tätigkeiten nehmen die zum Teil freigestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas im Land Bremen in der Regel wahr (bitte aufgeschlüsselt nach weiteren Funktionen)? 3. Wie bewertet der Senat, dass es in Bremen deutlich mehr Leitungsteams als im Bundesdurchschnitt gibt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so stets mit einer Doppelrolle belastet sind? 4. Gibt es in der Praxis im Land Bremen verschiedene Freistellungsbereiche im Rahmen von Kita-Leitungen, z. B. pädagogische und organisatorische Leitungskräfte und wenn ja, wie sind die Anteile verteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Einrichtungsform [Frage 1], Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteil der Freistellung)? 5. Welche Leitungsaufgaben haben die Kita-Leitungen im Land Bremen nach Ansicht des Senats zu erbringen, und erfolgen diese momentan nach seiner Einschätzung in ausreichendem Ausmaß? 6. Wie und durch wen wird die „korrekte“ Ausübung der Leitungsfunktionen in den Kitas im Land Bremen kontrolliert, und ist diese Kontrolle nach Ansicht des Senats ausreichend? 7. Wie viele Kita-Träger im Land Bremen betreiben fünf oder mehr unabhängige Kindertageseinrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Anzahl der Kitas und Anzahl der betreuten Kinder)? — 2 — 8. Gibt es im Land Bremen trägerinterne Regelungen, dass Leitungsaufgaben von einer Person für mehrere Kindertagesstätten oder Dependancen übernommen werden, und wenn ja, welche Auswirkungen hat das nach Ansicht des Senats? 9. Gibt es in Bremen Kitas, bei denen man nach Ansicht des Senats davon sprechen kann, dass sie die Leitungsfunktion nur „nebenbei“ ausübt, und was für Folgen hat das z. B. auf strategische Bereiche wie Personalentwicklung oder -gewinnung? 10. Wie hoch ist in Bremen die durchschnittliche Freistellungsquote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Leistungsfunktionen, gibt es Unterschiede je nach Einrichtungsträger, Einrichtungsform (Frage1) oder nach Schwerpunktsetzung der Kitas? 11. Welchen Stellenwert haben nach Ansicht des Senats die Leitungsfreistellungen innerhalb einer Kita im Hinblick auf die Qualität einer Einrichtung, und wo sieht er Verbesserungsbedarf? Sandra Ahrens, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 11. Februar 2014 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Kindertagesstätten im Land Bremen in welcher Einrichtungsform (Großtagespflege, Elternverein, Kindergarten, Krippe) für Leitungsaufgaben freigestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Anteil der Freistellung, Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anzahl der Kitas)? Die absolute Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Land Bremen für Leitungsaufgaben ganz oder teilweise freigestellt werden, wird statistisch nicht erhoben. Gemäß Auswertung für den Bertelsmann-Länderreport „Frühkindliche Bildungssysteme 2013“ (basierend auf den Erhebungen für die Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 1. März 2012) ist Leitungsfreistellung im Land Bremen mit 2,7 Leitungsfreistellungstunden pro pädagogischer Fachkraft im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich (siehe Tabelle 66 in der Anlage 1). Anderslautende Auswertungen liegen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen nicht vor. Im Land Bremen ist in 258 Kitas Personal für Leitungsaufgaben (teilweise) freigestellt , davon ist in über 50 % eine Person vollständig für Leitungsaufgaben freigestellt, in knapp 20 % zu einem Teil ihrer Arbeitszeit (vergleiche Tabelle 65 nebst Erläuterungen aus dem Bertelsmann Länderreport in der Anlage 1). Insgesamt sind im Land Bremen 105 Tätige nur mit einem Teil ihrer Arbeitszeit für Leitungsaufgaben freigestellt. Die Erhebungen zur amtlichen Statistik werden nicht aufgeschlüsselt nach Elternverein , Kindergarten oder Krippe. Bei der Tagespflege in externen Räumen („Großtagespflege“) handelt es sich nicht um Tageseinrichtungen für Kinder gemäß Sozialgesetzbuch VIII, für diese müssen daher auch keine Angaben zur Leitung gemeldet werden. Ohnehin ist diese Form der frühkindlichen Bildung auf eine Anzahl von acht bis zehn Kindern begrenzt und sieht die Kooperation von zwei Tagespflegepersonen vor – es sind daher keine Leitungsaufgaben erforderlich. In den institutionell geförderten Kindertageseinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen sind für Leitungsaufgaben 0,8 Wochenstunden pro Platz für unter Dreijährige und 0,385 Wochenstunden pro Platz für Kindergarten- oder Schulkinder vorgesehen. Richtlinienfinanzierten Tageseinrichtungen werden die in der Anlage 2 dargestellten pauschalen Zuschüsse pro Monat für die Einrichtungsleitung zur Verfügung gestellt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden im Umfang von 14 Basisstunden je Kindertagesstätte und 0,2 Wochenstunden je Platz (0,4 Wochenstunden je — 3 — Krippenplatz) Fachkräfte für Leistungsaufgaben freigestellt. Die Leitungskräfte haben 15 % der Leitungsstunden für eine vertretungsweise Betreuung in den Gruppen bzw. für den Früh- und Spätdienst einzusetzen. 2. Welche weiteren Tätigkeiten nehmen die zum Teil freigestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas im Land Bremen in der Regel wahr (bitte aufgeschlüsselt nach weiteren Funktionen)? Von den im Land Bremen nur mit einem Teil ihrer Arbeitszeit für Leitungsaufgaben freigestellten Fachkräften ist die überwiegende Mehrheit (fast 65 %) noch gruppenübergreifend in der pädagogischen Arbeit tätig, über 16 % sind Zweitoder Ergänzungskraft in einer Gruppe und über 13 % haben eine Gruppenleitung inne (vergleiche Tabelle 67 nebst Erläuterungen im Bertelmann Länderreport in der Anlage 1). 3. Wie bewertet der Senat, dass es in Bremen deutlich mehr Leitungsteams als im Bundesdurchschnitt gibt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so stets mit einer Doppelrolle belastet sind? Es obliegt den Trägern der Kindertageseirichtungen im Land Bremen, im Rahmen Organisationshoheit sowie ihrer Dienst- und Fachaufsicht eine aufgabenadäquate Leitungsstruktur zu etablieren. Weder vonseiten der Anbieter noch der Nutzer der Kindertagesbetreuung wurde mitgeteilt, dass Leitungsteams im Vergleich zu anteilig oder vollständig für Leitungstätigkeiten freigestellten Personen mit einer Doppelrolle belastet wären, und dass dies nachteilig sein könnte. 4. Gibt es in der Praxis im Land Bremen verschiedene Freistellungsbereiche im Rahmen von Kita-Leitungen, z. B. pädagogische und organisatorische Leitungskräfte , und wenn ja, wie sind die Anteile verteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Einrichtungsform [Frage 1], Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteil der Freistellung)? Dazu liegen keine Erhebungen vor. 5. Welche Leitungsaufgaben haben die Kita-Leitungen im Land Bremen nach Ansicht des Senats zu erbringen, und erfolgen diese momentan nach seiner Einschätzung in ausreichendem Ausmaß? Zu den Leitungsaufgaben gehören insbesondere: • Die Anleitung und Beratung der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Trägerkonzeption und Sicherstellung des gesetzlichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages, • die wirtschaftliche Steuerung und Verwaltung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets, • Personalführung, Personalentwicklung und Arbeitsorganisation für die pädagogischen und hauswirtschaftlichen Fachkräfte, • die Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht , • die Zusammenarbeit mit den Eltern und Elterngremien, • die Sicherstellung der Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Stadtteil. Dem Senat liegen keine Hinweise dazu vor, dass die Leitungsaufgaben nicht im erforderlichen Ausmaß erbracht werden. 6. Wie und durch wen wird die „korrekte“ Ausübung der Leitungsfunktionen in den Kitas im Land Bremen kontrolliert, und ist diese Kontrolle nach Ansicht des Senats ausreichend? Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei den Trägern der Kindertagesbetreuung. Im Beschwerdefall wird erforderlichenfalls durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen geprüft, ob die Leitung korrekt gehandelt hat. — 4 — 7. Wie viele Kita-Träger im Land Bremen betreiben fünf oder mehr unabhängige Kindertageseinrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Anzahl der Kitas und Anzahl der betreuten Kinder)? a) Stadtgemeinde Bremen b) Stadtgemeinde Bremerhaven Träger Anzahl von Einrichtungen Anzahl der betreuten Kinder Stadt Bremerhaven 19 1 861 Ev. luth. Kirchenkreisamt Bremerhaven 9 529 8. Gibt es im Land Bremen trägerinterne Regelungen, dass Leitungsaufgaben von einer Person für mehrere Kindertagesstätten oder Dependancen übernommen werden, und wenn ja, welche Auswirkungen hat das nach Ansicht des Senates? Trägerinterne Regelungen, dass Leitungsaufgaben von einer Person für mehrere Kindertagesstätten oder Dependancen übernommen werden, sind einzelfallbezogen mit der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als Landesjugendamt abzustimmen. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der organisatorischen Einbindung, der Entfernungen und der Benennung von Ansprechpersonen in den betroffenen Einrichtungen. Dem Senat liegen bislang keine Erkenntnisse über negative Auswirkungen vor. 9. Gibt es in Bremen Kitas, bei denen man nach Ansicht des Senats davon sprechen kann, dass sie die Leitungsfunktion nur „nebenbei“ ausübt, und was für Folgen hat das z. B. auf strategische Bereiche wie Personalentwicklung oder -gewinnung? Dem Senat ist nicht bekannt, dass Leitungsfunktionen in einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder unzureichend ausgeübt werden. Er hat somit auch keine Kenntnis von negativen Auswirkungen auf Personalentwicklung und -gewinnung . 10. Wie hoch ist in Bremen die durchschnittliche Freistellungsquote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Leitungsfunktionen, gibt es Unterschiede je nach Einrichtungsträger, Einrichtungsform (Frage1) oder nach Schwerpunktsetzung der Kitas? Gemäß der in der Anlage 1 beigefügten Auswertung aus dem BertelsmannLändermonitor (Basisdaten werden von den Trägern im Zuge der Kinder- und Jugendhilfestatistik gemäß SGB VIII gemeldet) werden im Land Bremen pro pädagogisch in den Kindertageseinrichtungen Tätiger/Tätigem 2,7 Stunden Leitungsfreistellung wöchentlich realisiert. Das ist überdurchschnittlich (Median bundesweit 2,4 Stunden wöchentlich). — 5 — Die Erfassung ist nicht nach Trägern, Einrichtungsformen oder Schwerpunktsetzungen differenziert. 11. Welchen Stellenwert haben nach Ansicht des Senats die Leitungsfreistellungen innerhalb einer Kita im Hinblick auf die Qualität einer Einrichtung, und wo sieht er Verbesserungsbedarf? Zweifelsohne sind die Aufgaben der Leitungen von Kindertageseinrichtungen qualitativ anspruchsvoll. Angesichts der überdurchschnittlichen Werte, die das Land Bremen im bundesweiten Vergleich erreicht, plant der Senat derzeit jedoch keine Verbesserungen bei der Leitungsausstattung. — 6 — Leitung von KiTas | HB 01.03.2012 Für jede KiTa wird errechnet, wie viele Wochenarbeitsstunden dort für Leitungsaufgaben freigestellt sind. Anschließend wird diese Stundenzahl geteilt durch die Anzahl der Pädagoginnen in der KiTa. Ein Beispiel: In einer KiTa mit 10 Pädagoginnen ist eine Person mit 20 Wochen- stunden für Leitungsaufgaben freigestellt, dies ergibt einen Wert von 2,0 (20 geteilt durch 10 = 2,0). Ausgewiesen wird der Median im Bundesland. In 258 KiTas in HB ist Personal für Leitungsaufgaben von an- deren Aufgaben (teilweise) freigestellt. In knapp 20% ist eine Person zu einem Teil ihrer Arbeitszeit für Leitungsaufgaben frei- gestellt. In über 50% ist eine Person vollständig für Leitungs- aufgaben freigestellt, hat also keine weiteren Arbeitsbereiche. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt gibt es verhältnismäßig viele Leitungsteams in HB, und zwar in fast 30%. Um den Umfang der Leitungsfreistellung zwischen KiTas unabhängig von ihrer Größe sowie auch zwischen den Bundesländern zu vergleichen, werden hier die wöchentlichen Leitungsfreistel- lungsstunden auf die Anzahl der pädagogisch Tätigen jeder KiTa verteilt. Für HB zeigt sich, dass dies im Median wöchent- lich 2,7 Leitungsfreistellungsstunden pro pädagogischer Mitar- beiterin sind; dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt (2,4 Stunden). Insgesamt sind in HB 105 Tätige nur mit einem Teil ihrer Ar- beitszeit für Leitungsaufgaben freigestellt. Sie haben darüber hinaus noch mindestens einen anderen Arbeitsbereich. So ist die überwiegende Mehrheit von ihnen (fast 65%) noch gruppenübergreifend in der pädagogischen Arbeit tätig, über 16% sind Zweit- oder Ergänzungskraft in einer Gruppe und über 13% haben eine Gruppenleitung inne. Leitungstätige haben durchschnittlich einen höheren Qualifikationsabschluss als pädagogisch Tätige ohne Leitungsfreistellung: Die Mehr- zahl derjenigen, die in HB vollständig für Leitungsaufgaben freigestellt sind, verfügt über einen einschlägigen Hochschulab- schluss (über 52%); von den teilweise freigestellten Leitungen haben über 34% einen Hochschulabschluss. Aus methodischen Gründen liegen keine Angaben zu den Qualifikationsabschlüs- sen der übrigen freigestellten Leitungen vor. Bei den Tätigen ohne Leitungsfreistellung haben nur gut 6% einen Hochschul- abschluss. BREMEN (HB) 29,8% 19,8% Wöchentliche Leitungsfreistellungsstunden pro pädagogisch Tätiger (Median) | Tab. 66 KiTas mit Leitungsfreistellung Freistellungsanteil | Tab. 65 Eine Person ist anteilig für Leitungstätigkeit freigestellt Eine Person ist vollständig für Leitungstätigkeit freigestellt Leitungsteam HB = 2,7 Stunden 0,5 1,5 3,0 1,0 2,5 2,0 3,5 4,0 ø D = 2,4 Stunden 258 KiTas mit Leitungsfreistellung 50,4% ø Deutschland 47,5% 46,2% 6,3% LÄNDERREPORT FRÜHKINDLICHE BILDUNGSSYSTEME 2013 – PROFILE DER BUNDESLÄNDER Anlage 1 — 7 — Alter der pädagogisch Tätigen nach Freistellungsanteil | Tab. 69 25 35 45 55 6030 40 50Jahre Durchschnittliches Alter der pädagogisch Tätigen mit vollständiger Leitungsfreistellung mit anteiliger Leitungsfreistellung ohne Leitungsfreistellung Anteil in %, * Werte können aus Gründen der Geheimhaltung nicht ausgewiesen werden (zu niedrige Fallzahl). Qualifikationsniveau: Hochschulabschluss Fachschulabschluss Sonstiges: weitere Ausbildungen, Auszubildende, ohne Ausbildung ø Deutschland Qualifikationsniveaus der pädagogisch Tätigen nach Freistellungsanteil | Tab. 68 Pädagogisch Tätige mit vollständiger Leitungsfreistellung Pädagogisch Tätige mit anteiliger Leitungsfreistellung Pädagogisch Tätige ohne Leitungsfreistellung Tätige mit anteiliger Leitungsfreistellung: weitere Arbeitsbereiche | Tab. 67 16,2% 13,3% 1,0%4,8% 64,8% 52,5 20,4 * 77,0 * 2,6 34,3 10,0 * 88,4 * 1,6 6,4 3,6 63,9 70,4 29,7 26,0 HANDLUNGSFELD BILDUNG FÖRDERN – QUALITÄT SICHERN Gruppenleitung Zweit- oder Ergänzungskraft in einer Gruppe Gruppenübergreifend tätig Förderung von Kindern nach SGB VIII/SGB XII Verwaltung ø Deutschland 59,6% 11,4% 26,6% 1,8% 0,6% 106 | 107Unter wissenschaftlicher Mitarbeit des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund 105 Tätige mit Leitungs- freistellung — 8 — Druck: Anker-Druck Bremen Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August 2012 543 ��� ��� ����� ���� ��� � ��� ��� � � � ��� ���� � � �� ��� � �� � � ���� � � ��� � � �� ���� ��� � � � �� � ��� � � � � � � � � ! ���� ���"� � � #�� �� � � � ���� �� $� �� � � � %�� ��� � � � �& � ��� �� �� ���� ���� ��� ���� �� ,�� � ! ���� ���� !� ���� �$�- $�� ��� ��. �� !�� ��� �� �� ���� � �� ���" �/�&� ��� ��%� �� < � ���� � � � ��$ 1��� ! � �� ��'�$ �� � ��= ��� � �( ��� ��� ��� ��) � � � �!�/ -� � �� $1�� �! � �� �'�$ �� 349 �8 �!�3 :� � �� $1�� �! � �� �'�$ �� 634 �8 �!�4 5� � �� $1�� �! � �� �'�$ �� 9+9/ -�8 �!�6 /� � �� $1�� �! � �� �'�$ �� 9+/- 6�8 >� � % ��� � �#� �%� ���� ���" � � ��;� � ��� ��� �� ��& � �� �9 6+�; � �� -59 - Anlage 2