— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1260 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 10. Dezember 2013 Zuwanderung von Neu-EU-Bürgern ins Land Bremen In Deutschland leben immer mehr Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Für Bürger aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien gilt bis Ende 2013 nur eine eingeschränkte EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Neben gut ausgebildeten Akademikern, qualifizierten Fachkräften, selbstständig Tätigen sowie Auszubildenden und Studenten, halten sich schon heute auch Bürger der genannten Länder ohne eine EU-Arbeitsgenehmigung in Bremen und Bremerhaven auf. Ihre Lebenssituation ist aus verschiedenen Gründen vielfach von Unkenntnis über die eigenen Rechte, aber auch Pflichten in Deutschland geprägt. Dadurch verschärfen sich für sie Probleme, beispielsweise beim Zugang zu Bildungsangeboten oder medizinischer Versorgung und Beratung. Zum 1. Januar 2014 werden die bisherigen Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus Bulgarien und Rumänien aufgehoben. Viele Länder und Kommunen haben deshalb bereits Vorsorge getroffen und die zu erwartenden Kosten für Sozialleistungen in ihren Haushalten berücksichtigt. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Bürger Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens, sind jeweils nach dem EU-Beitritt ihres Landes ins Land Bremen neu eingereist (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Nationalitäten)? 2. Wie viele dieser Zuwanderer sind im Besitz einer EU-Arbeitsgenehmigung? Wie viele sind Selbstständige? Wie viele erhalten welche Transferleistungen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? 3. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, deren Eltern nach dem EU-Beitritt ihres Landes neu ins Land Bremen eingereist sind, leben derzeit im Land Bremen? Wie viele sind Kinder von Eltern ohne EU-Arbeitsgenehmigung (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? 4. Wie viele Kinder und Jugendliche besuchen derzeit eine Schule oder einen Kindergarten ? Wie stellt der Senat die Einhaltung der Schulpflicht sicher? Welche Erkenntnisse hat der Senat über Gefährdungen des Kindeswohles – auch nach Erfahrungen anderer Kommunen und Gemeinden –, und wie wird der Senat dem gegebenenfalls entgegenwirken? 5. Welche Kosten entstehen durch die Beschulung bzw. Kindergartenplätze für diese Kinder? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Senat für 2014 und 2015? In welchem Umfang sind diese in den Haushalten durch zusätzliche oder erhöhte Anschläge berücksichtigt? 6. Wie viele neu eingereiste EU-Bürger beziehen aktuell Kindergeld für wie viele Kinder? Wie wird der rechtmäßige Bezug von Kindergeld überprüft? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Senat für 2014 und 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? — 2 — 7. Wie erfahren neu eingereiste EU-Bürger aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien im Land Bremen von ihren Rechten und Pflichten in Deutschland? Wie macht der Senat Beratungsangebote bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? 8. Welche Beratungsangebote wurden 2013 von wie vielen Nutzern wahrgenommen ? Wie wirkt der Senat darauf hin, dass die Nutzerzahlen steigen (bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinden und Beratungsangeboten)? 9. Welche Konzepte verfolgt der Senat insbesondere zur beruflichen Integration dieser EU-Bürger? Welche speziell für diesen Personenkreis vorgesehenen Qualifizierungs - und Fördermaßnahmen existieren oder sind beabsichtigt? Welche gegebenenfalls spezifischen Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten bringen Menschen aus diesem Regionalbereich eventuell mit? 10. Wie und von wem wird derzeit festgestellt, ob Neu-EU-Bürger über eine Krankenversicherung verfügen, und wer übernimmt die Kosten einer Statusklärung und gegebenenfalls anfallende Behandlungskosten? Welche Kosten sind dadurch in 2012 und 2013 jeweils an welchen Stellen entstanden? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Senat für 2014 und 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? 11. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, deren Eltern nach dem EU-Beitritt ihres Landes ins Land Bremen eingewandert sind, verfügen derzeit über einen von der STIKO empfohlenen altersgemäßen Impfschutz? Wie stellt der Senat sicher, dass dieser vor einem Kindergarten- oder Schulbesuch überprüft wird? 12. Wie wird in Bremen und Bremerhaven derzeit mit im Freien campierenden Zuwanderern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien umgegangen? An welchen Orten campieren diese Menschen hauptsächlich und wie hoch schätzt der Senat ihre Zahl (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? 13. Zu welchen Ergebnissen ist die vom Senat eingesetzte Arbeitsgruppe „Einwanderung und Integration von Neu-EU-Bürgerinnen und Bürgern“ bisher gekommen, und wann wird sie schriftliche Ergebnisse vorlegen? 14. Mit welchen Kosten für Sozialleistungen rechnet der Senat 2014 und 2015 für EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien? 15. Mit wie vielen Zuwanderern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien rechnet der Senat für 2014 und 2015? Welche vorbereitenden Maßnahmen – insbesondere zur adäquaten Unterbringung und schnellen Integration – hat er dazu bereits getroffen? Sigrid Grönert, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 11. Februar 2014 1. Wie viele Bürger Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens, sind jeweils nach dem EU-Beitritt ihres Landes ins Land Bremen neu eingereist (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Nationalitäten)? Aus dem Ausland kommend sind Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien nach dem EU-Beitritt in folgender Anzahl ins Land Bremen neu eingereist: Staat und erfasster Zeitraum Stadtgemeinde Bremen Bremerhaven Bulgarien 01.01.07 bis 31.12.13 5 267 (3 062 m./2 205 w.) 2 178 (1 625 m./553 w.) Rumänien 01.01.07 bis 31.12.13 2 063 (1 266 m./797 w.) 680 (485 m./195 w.) Kroatien 01.07.13 bis 31.12.13 57 (47 m./10 w.) 2 (2 m.) — 3 — Weiterhin sind Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Länder aus dem übrigen Bundesgebiet kommend zugezogen: Staat und erfasster Zeitraum Stadtgemeinde Bremen Bremerhaven Bulgarien 01.01.07 bis 31.12.13 1 096 (613 m./483 w.) 129 (83 m./46 w.) Rumänien 01.01.07 bis 31.12.13 411 (207 m./204 w.) 45 (27 m./18 w.) Kroatien 01.07.13 bis 31.12.13 16 (14 m./2 w.) 6 (4 m./2 w.) Die Zahlen über zugezogene Bürgerinnen und Bürger differieren aufgrund der Wegzüge von den am 31. Dezember 2013 für Bremen und Bremerhaven gemeldeten Staatsangehörigen aus den betreffenden Ländern (Wanderungssaldo): Staat Stadtgemeinde Bremen Bremerhaven Bulgarien 3 274 (1 676 m./1 598 w.) 949 (580 m./369 w.) Rumänien 1 314 (704 m./610 w.) 339 (210 m./129 w.) Kroatien 801 (453 m./348 w.) 152 (74 m./78 w.) 2. Wie viele dieser Zuwanderer sind im Besitz einer EU-Arbeitsgenehmigung? Wie viele sind Selbstständige? Wie viele erhalten welche Transferleistungen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? EU-Arbeitsgenehmigung Die Bundesagentur für Arbeit hat die Daten für das Land Bremen ermittelt. Insgesamt sind 170 Personen (Bulgarien 95, Rumänien 70, Kroatien fünf) Inhaber einer EU-Arbeitsgenehmigung. Die Genehmigungspflicht endet für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien am 31. Dezember 2013, für Staatsangehörige aus Kroatien endet diese am 30. Juni 2015. Selbstständige Aussagen zu den Selbstständigen können nur eingeschränkt gemacht werden. Der gewerberechtlichen Anzeigepflicht unterliegen die freien Berufe sowie die Landwirtschaft nicht. Beim letztgenannten Erwerbszweig sind keine Selbstständigen aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien in Bremen oder Bremerhaven tätig. Aussagen zu den freien Berufen können nicht gemacht werden, hierzu liegen keine Zahlen vor. Auskünfte sind möglich zu den Personen aus Bulgarien, Rumänien oder Kroatien, die in Bremen oder Bremerhaven ein Gewerbe angemeldet haben. Zum Stichtag 13. Januar 2014 waren beim Stadtamt Bremen 1 099 Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien, 212 aus Rumänien und 87 aus Kroatien als Gewerbetreibende registriert. Beim Magistrat Bremerhaven waren zum selben Zeitpunkt 233 bulgarische Staatsangehörige, 50 rumänische Staatsangehörige und sieben kroatische Staatsangehörige als aktive Gewerbetreibende erfasst. Bezug von Transferleistungen SGB II (Bestand 08/2013) Bremerhaven Bremen Bulgarien 125 922 Kroatien 25 91 Rumänien 28 148 SGB III (Bestand 10/2013) Bulgarien * 28 Kroatien * 8 Rumänien * 7 — 4 — SGB XII (Bestand 12/2013) Bremerhaven Bremen Bulgarien 2 38 Kroatien 6 37 Rumänien 3 15 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2, aus denen rechnerisch auf einen Zahlenwert geschlossen werden kann, von der Agentur für Arbeit anonymisiert. 3. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, deren Eltern nach dem EU-Beitritt ihres Landes neu ins Land Bremen eingereist sind, leben derzeit im Land Bremen? Wie viele sind Kinder von Eltern ohne EU-Arbeitsgenehmigung (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? Im Schuljahr 2007/2008, im Jahr des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien (Kroaten seit 2013), besuchten 147 Schülerinnen und Schüler mit bulgarischer, kroatischer und rumänischer Staatsangehörigkeit allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Land Bremen. Allgemeinbildende Schulen 2007/2008 (öffentliche und private ohne Erwachsenenschule ) Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Bremen Bulgarien 26 16 42 Bremen Kroatien 20 22 42 Bremen Rumänien 7 7 14 Bremerhaven Bulgarien 0 1 1 Bremerhaven Kroatien 6 9 15 Bremerhaven Rumänien 4 1 5 Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Land Bulgarien 26 17 43 Land Kroatien 26 31 57 Land Rumänien 11 8 19 Land gesamt 63 56 119 Berufsbildende Schulen 2007/2008 Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Bremen Bulgarien Bremen Kroatien 10 5 15 Bremen Rumänien 4 5 9 Bremerhaven Bulgarien Bremerhaven Kroatien 2 1 3 Bremerhaven Rumänien 1 1 Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Land Bulgarien 0 0 0 Land Kroatien 12 6 18 Land Rumänien 4 6 10 Land gesamt 16 12 28 — 5 — Im Schuljahr 2013/2014 besuchten insgesamt 592 Schülerinnen und Schüler mit bulgarischer, kroatischer und rumänischer Staatsangehörigkeit allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Land Bremen. Die Zahl von Schülerinnen und Schülern mit kroatischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum Schuljahr 2007/2008 zurückgegangen. Die Zahl von Schülerinnen und Schülern mit rumänischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum Schuljahr 2007/2008 von 29 auf 101 Schülerinnen und Schüler gestiegen. Der stärkste Anstieg ist bei den bulgarischen Schülerinnen und Schülern von 43 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2007/2008 auf 450 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/2014 zu verzeichnen. Allgemeinbildende Schulen 2013/2014 (öffentliche und private ohne Erwachsenenschule ) Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Bremen Bulgarien 161 158 319 Bremen Kroatien 11 14 25 Bremen Rumänien 47 35 82 Bremerhaven Bulgarien 34 39 73 Bremerhaven Kroatien 3 1 4 Bremerhaven Rumänien 8 4 12 Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Land Bulgarien 195 197 392 Land Kroatien 14 15 29 Land Rumänien 55 39 94 Land gesamt 264 251 515 Berufsbildende Schulen 2013/2014 Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Bremen Bulgarien 27 25 52 Bremen Kroatien 4 7 11 Bremen Rumänien 2 4 6 Bremerhaven Bulgarien 3 3 6 Bremerhaven Kroatien 1 1 Bremerhaven Rumänien 1 1 Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Gesamt Land Bulgarien 30 28 58 Land Kroatien 4 8 12 Land Rumänien 3 4 7 Land gesamt 37 40 77 Da die Ausbildung, Berufstätigkeit und auch EU-Arbeitsgenehmigungen von Eltern statistisch nicht erfasst wird, sind keine Angaben darüber möglich, wie viele Eltern über eine EU-Arbeitsgenehmigung verfügen. 4. Wie viele Kinder und Jugendliche besuchen derzeit eine Schule oder einen Kindergarten ? Wie stellt der Senat die Einhaltung der Schulpflicht sicher? Welche Erkenntnisse hat der Senat über Gefährdungen des Kindeswohles – auch nach Erfahrungen anderer Kommunen und Gemeinden – und wie wird der Senat dem gegebenenfalls entgegenwirken? — 6 — Bereich Bildung Für die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit bulgarischer, kroatischer und rumänischer Staatsangehörigkeit allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Land Bremen siehe die Daten für die Frage 3. Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern mit bulgarischer, kroatischer und rumänischer Staatsangehörigkeit wird wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern sichergestellt. Es findet ein monatlicher Datenabgleich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft mit dem Einwohnermeldeamt statt. In Fällen von Schulvermeidung greifen dieselben Interventionsstrategien, die bei allen schulmeidenden Schülerinnen und Schülern angewandt werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit bulgarischer, kroatischer und rumänischer Staatsangehörigkeit gibt es keine spezifischen Auffälligkeiten beim Schulbesuch. Bereich Jugend Bremerhaven: Insgesamt besuchen 22 Kinder mit bulgarischer, kroatischer oder rumänischer Herkunft die Bremerhavener Kindertagesstätten. 13 bulgarische Kinder: 12 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren 1 Krippenkind 5 kroatische Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren 4 rumänische Kinder: 3 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren 1 Krippenkind Es liegen keine besonderen Erkenntnisse in Bremerhaven hinsichtlich auffälliger Gefährdungen des Kindeswohles vor. Bei Kindeswohlgefährdung wird auf der Grundlage unserer Richtlinien gehandelt. Bremen Die Nennung der Anzahl von Kindern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien in den Krippen und Kitas ist für die Stadtgemeinde Bremen nicht möglich. Für die Bundesstatistik und für die Statistik des Landesjugendamtes gibt es kein Merkmal für Nationalitäten, das ausgewertet werden kann. Es gibt zwar das Merkmal „EU-Land“, dies erlaubt aber keine Aussage zur Frage nach spezifischen Nationaltäten der Eltern und des Kindes. Bei zugewanderten Familien aus Bulgarien und Rumänien – wie in allen anderen Familien auch –, gibt es Lebenssituationen, in denen professionelle Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt von Eltern nachgefragt oder auch von anderen für erforderlich gehalten werden. Im Jahr 2013 ergab sich eine leicht geringere Beteiligung an Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme gegenüber der Inanspruchnahme in der Gesamtbevölkerung. Erfahrungen aus anderen Städten und Gemeinden stimmen überein mit den Erfahrungen in Bremen. Es ist hier kein besonderer Handlungsbedarf erkennbar. 5. Welche Kosten entstehen durch die Beschulung bzw. Kindergartenplätze für diese Kinder? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Senat für 2014 und 2015? In welchem Umfang sind diese in den Haushalten durch zusätzliche oder erhöhte Anschläge berücksichtigt? Bereich Bildung Bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit bulgarischer, kroatischer und rumänischer Staatsangehörigkeit entstehen Kosten für die Beschulung in Vorkursen, Sprachlernklassen, Regelunterricht, Betreuung, sonderpädagogische Förderung, Betreuung. Eine steigende Zuwanderung kann die Erhöhung von Vorkurs- und Regelschulkapazitäten und damit verbunden höhere Kosten erforderlich machen. Eine anteilige Ausweisung dieser Kosten für Schülerinnen und Schüler der genannten Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. — 7 — Bereich Jugend Für Kinder aus EU-Ländern entstehen keine anderen Kosten für die Betreuung in Krippen und Kitas als für alle anderen Kinder. Die nachgefragten Plätze werden im bestehenden System bereitgestellt. Zuwanderung kann die Erhöhung des Platzangebotes und damit verbunden höhere Kosten erforderlich machen. Eine anteilige Ausweisung der Kosten mit der genannten Staatsangehörigkeit ist nicht möglich. 6. Wie viele neu eingereiste EU-Bürger beziehen aktuell Kindergeld für wie viele Kinder? Wie wird der rechtmäßige Bezug von Kindergeld überprüft? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Senat für 2014 und 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? Die Familienkasse Niedersachsen-Bremen hat mitgeteilt, dass eine Aufschlüsselung nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und eine Ermittlung des Einreisedatums in die Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist. Die Bestandsdaten der Monate Januar und Dezember 2013 wurden übermittelt. Hieraus ergeben sich folgende Zahlen: 01/2013 12/2013 Fälle Kinder Fälle Kinder EU-Gesamt 3 208 5 347 3 464 5 778 davon Bulgarien 363 572 466 762 Kroatien 93 148 101 166 Rumänien 89 137 122 188 In einer Informationsvorlage der Bundesagentur für Arbeit für die örtlichen Familienkassen sind die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch beschrieben . Hierin ist festgehalten, dass die Familienkassen prüfen ob ein Wohnsitz in Deutschland vorliegt, anhand der Angaben im Antrag auf Kindergeld und der eingereichten Unterlagen. Ergeben sich daraus Zweifel an einem inländischen Wohnsitz, verlangen die Familienkassen zusätzliche Nachweise wie beispielsweise Mietverträge. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dürfen aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes im EU-Vertrag und den darauf aufbauenden Verordnungen der EU-Kommission für Staatsangehörige aus anderen EU-Staaten keine Voraussetzungen aufgestellt werden, die nicht auch für deutsche Staatsangehörige gelten. Der Senat nimmt keine Kostenschätzung vor, da die Gewährung von Kindergeld nicht in seine Zuständigkeit fällt. Die Familienkasse kann keine Kosteneinschätzung vornehmen, da der Umfang einer eventuellen Zuwanderung nicht einschätzbar ist. 7. Wie erfahren neu eingereiste EU-Bürger aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien im Land Bremen von ihren Rechten und Pflichten in Deutschland? Wie macht der Senat Beratungsangebote bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? 8. Welche Beratungsangebote wurden 2013 von wie vielen Nutzern wahrgenommen ? Wie wirkt der Senat darauf hin, dass die Nutzerzahlen steigen? (bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinden und Beratungsangeboten) Allgemeine Beratung In Bremen und Bremerhaven gibt es verschiedene Beratungsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer und Migrantinnen und Migranten. Allgemeine Beratungen werden in Bremerhaven von der 2013 neu eingerichteten Beratungsstelle für Neu-EU-Bürgerinnen und Bürger und in Bremen von der Beratungsstelle für Zuwandererinnen und Zuwanderer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Gröpelingen (seit November 2013) angeboten, neben den bereits langjährig tätigen verschiedenen Migrationsberatungsstellen für Erwachsene in Bremen. Diese Beratung — 8 — wird ergänzt durch das bestehende Beratungssystem der Selbsthilfegruppen (u. a. Solidarische Hilfe, AGAB) und die Wohlfahrtsverbände. Daneben gibt es verschiedene spezifische Beratungsangebote für die Themenbereiche Arbeit, Gesundheit, rechtliche Beratung und Familienberatung, die von Zuwanderinnen und Zuwanderern genutzt und teilweise zielgerichtet für sie angeboten werden. Die Beratungsstelle in Bremerhaven wurde im Zeitraum von April bis Dezember 2013 von 300 Personen aufgesucht, darunter 190 Personen aus Bulgarien, 45 Personen aus Rumänien und 65 Personen anderer Nationalitäten (überwiegend aus Ungarn). In der Migrationsberatung in Bremen wurden im Jahr 2013 ca. 120 Familien mit 360 Personen aus Südosteuropa beraten. In der AWO-Beratungsstelle in Gröpelingen mit Schwerpunkt auf bulgarische Staatsangehörige wurden ca. 30 Familien mit 70 Personen, im Zeitraum November bis Dezember 2013, beraten. Gesundheit Die Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven bieten Beratung und Behandlung im Rahmen der „Humanitären Sprechstunde“ an. Dieses Angebot wurde ursprünglich für „Papierlose Flüchtlinge“ entwickelt, wird aber zunehmend von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Südosteuropa in Anspruch genommen. Arbeitsmarkt und Beschäftigung Im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms der Abteilung Arbeit beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen werden arbeitsmarktliche Beratungsangebote (Frauenberatung, offene Beratung zu arbeitsmarktlichen Fragen, Existenzgründungsberatung und Weiterbildungsberatung) gefördert. In 2013 (Stichtag 16. Dezember 2013) wurden insgesamt 11 696 Personen beraten , davon 70 % Frauen und 47 % Menschen mit Migrationshintergrund. Im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm wird nicht die Nationalität bzw. Herkunft der beratenen Personen erhoben, sodass bezogen auf die angefragten drei Nationalitäten keine dezidierten Auskünfte möglich sind. Die Beratungsangebote zu Arbeit und Beschäftigung haben einen hohen Bekanntheitsgrad und machen zum Teil mehrsprachig auf ihre Angebote aufmerksam . Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzungszahlen sind aus Sicht des Senats nicht erforderlich. 9. Welche Konzepte verfolgt der Senat insbesondere zur beruflichen Integration dieser EU-Bürger? Welche speziell für diesen Personenkreis vorgesehenen Qualifizierungs - und Fördermaßnahmen existieren oder sind beabsichtigt? Welche gegebenenfalls spezifischen Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten bringen Menschen aus diesem Regionalbereich eventuell mit? Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) und das operationelle Programm des ESF (ESF-OP) fassen die Arbeitsmarktförderung des Senats zu einem Gesamtkonzept zusammen und verankern auch die Landesaktivitäten zur Stärkung der Erwerbsteilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein besonderes Augenmerk der Arbeitsmarktförderung des Landes gilt der Förderung der Chancengleichheit benachteiligter Zielgruppen des Arbeitsmarktes. Dabei spielt der Abbau der Benachteiligungen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte eine wichtige Rolle: Die Integration und gleichberechtigte Teilhabe vom Menschen mit Migrationshintergrund ist im BAP und ESF-OP als Querschnittsziel verankert. Ein fachlicher Schwerpunkt der Förderung liegt auf der beruflichen Integration von arbeitslosen oder unterwertig beschäftigten Migrantinnen und Migranten. Sie werden in den Landesprogrammen als explizite Zielgruppen benannt. Die Zielerreichung wird mit Indikatoren bis hinunter zu den einzelnen Förderprojekten quantifiziert. Die Überprüfung der tatsächlich erreichten Zielgruppen erfolgt im Rahmen einer jährlichen BAP-Berichterstattung. Das Ziel, dass mindestens 30 % Männer und Frauen mit Migrationshintergrund von den Leistungen profitieren, wurde über alle Instrumente übertroffen: An den Programmen mit qualifikatorischer Ausrichtung seit Januar 2008 bis zum Stichtag 30. Setpember 2013 betrug die Teilnahme von Menschen mit einem — 9 — Migrationshintergrund 26,9 %. Die Beratungsangebote wurden im Mittelwert von 42,9 % von Menschen mit Migrationshintergrund wahrgenommen. Insgesamt hat sich gezeigt, dass Projekte des BAP mit besonderem Fokus auf die Zielgruppe geeignet sind, die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu stärken. Mit ihnen werden auch nachhaltig strukturbildende Effekte erreicht. Auch im künftigen BAP/ESF-OP des Landes – 2014 bis 2020 – wird die besondere Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund eines der Querschnittsziele sein. Anknüpfend an die bisherige Programm- und Projektestruktur werden sich gegebenenfalls verschiedene Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung ergeben, um den Potenzialen von Migrantinnen und Migranten gerecht zu werden und ihre Teilhabe weiter zu befördern: Eine gezielte und systematische Erfassung der spezifischen Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten der Zuwandererinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa ist nicht möglich. In der Arbeitsvermittlung und -beratung durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter wird im Einzelfall natürlich der individuelle berufliche Status erfragt, um die Beratung und Maßnahmeplanung zielgerichtet einleiten zu können. 10. Wie und von wem wird derzeit festgestellt, ob Neu-EU-Bürger über eine Krankenversicherung verfügen, und wer übernimmt die Kosten einer Statusklärung und gegebenenfalls anfallende Behandlungskosten? Welche Kosten sind dadurch in 2012 und 2013 jeweils an welchen Stellen entstanden? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Senat für 2014 und 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? Neu-EU-Bürgerinnen und Bürger wenden sich derzeit verstärkt an die Humanitären Sprechstunden der Gesundheitsämter über deren vorgeschaltete Clearingstellen. Die Sprechstunden sind allerdings primär auf Menschen ohne Aufenthaltsstatus ausgerichtet. Gleichwohl wird dort niemand abgewiesen und eine Statusklärung im Hinblick auf einen Versicherungsschutz angestrebt. Darüber hinaus werden notwendige Behandlungen veranlasst, auch wenn die Übernahme der Behandlungskosten nicht zeitnah geklärt werden kann. Eine Darstellung der Kosten für die drei nachgefragten Nationalitäten 2012 und 2013 und eine Schätzung der Kosten für 2014 sind nicht möglich. Derzeit wird ein Ausbau der Kapazitäten der humanitären Sprechstunden inklusive der Clearingstellen durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Absprache mit dem Senator für Gesundheit vorbereitet. 11. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, deren Eltern nach dem EU-Beitritt ihres Landes ins Land Bremen eingewandert sind, verfügen derzeit über einen von der STIKO empfohlenen altersgemäßen Impfschutz? Wie stellt der Senat sicher, dass dieser vor einem Kindergarten- oder Schulbesuch überprüft wird? Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen aus Bulgarien, Kroatien oder Rumänien mit einem altersgemäßen vollständigen Impfschutz gemäß den Empfehlungen der STIKO ist dem Senat nicht bekannt. In Bremen erfolgt eine lückenlose Erfassung und Evaluation des Impfstatus bei allen Einschulungen der ersten Klasse im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung über die Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter. Auch Schülerinnen und Schüler, die in eine höhere als die erste Klasse eingeschult werden und die noch nicht in einem anderen Bundesland eine öffentliche Schule oder eine private Ersatzschule besucht haben, sind zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung verpflichtet. Eine Auswertung der Durchimpfungsquote nach den benannten Herkunftsländern ist nicht möglich. Das Gesundheitsamt Bremen untersucht jährlich einen Teil der neu in eine Kita aufzunehmenden Kinder und prüft dabei deren Impfstatus. Es findet eine Beratung zur Vervollständigung des Impfstatus statt, eine regelhafte Erfassung von Impfquoten gibt es nicht. — 10 — Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können bei Kindern und Jugendlichen allgemein bei jedem Arztkontakt den Impfschutz überprüfen; einzelne Ärztinnen und Ärzte impfen und behandeln auch bei fehlender Krankenversicherung. Eine systematische Dokumentation hierüber erfolgt nicht. Die Gesundheitsämter haben, wenn Eltern aus Bulgarien, Kroatien oder Rumänien sich mit ihren Kindern und Jugendlichen in der humanitären Sprechstunde vorstellen, ebenfalls die Möglichkeit, den Impfstatus dieser Kinder zu überprüfen . Eine Evaluation des Impfstatus im Sinne einer Erfassung von Impfquoten findet nicht statt. Unzureichend geimpfte Kinder und Jugendliche werden an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verwiesen. 12. Wie wird in Bremen und Bremerhaven derzeit mit im Freien campierenden Zuwanderern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien umgegangen? An welchen Orten campieren diese Menschen hauptsächlich und wie hoch schätzt der Senat ihre Zahl (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)? Beim Stadtamt Bremen und beim Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne des Wohnwagengesetzes über diese Personengruppen vor. 13. Zu welchen Ergebnissen ist die vom Senat eingesetzte Arbeitsgruppe „Einwanderung und Integration von Neu-EU-Bürgerinnen und Bürgern“ bisher gekommen und wann wird sie schriftliche Ergebnisse vorlegen? Die Arbeitsgruppe hat sich mit den verschiedenen Aspekten der Zuwanderung und Integration von EU-Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen befasst. Die Ergebnisse werden zurzeit zusammengefasst unter dem Titel „Bericht, Konzept und Maßnahmen zur Aufnahme und Integration von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus Bulgarien und Rumänien im Land Bremen“ und Senat und Bürgerschaft vorgelegt. Der Bericht befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Angesichts des Umfangs des Berichts ist eine ausführliche Darstellung an dieser Stelle nicht möglich. 14. Mit welchen Kosten für Sozialleistungen rechnet der Senat 2014 und 2015 für EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien? 15. Mit wie vielen Zuwanderern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien rechnet der Senat für 2014 und 2015? Welche vorbereitenden Maßnahmen – insbesondere zur adäquaten Unterbringung und schnellen Integration – hat er dazu bereits getroffen? Eine Zuwanderungsprognose kann vom Magistrat der Stadt Bremerhaven und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen nicht abgegeben werden. Dem Zuwanderungsbericht 2012 der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass im Jahr 2012 11 602 Menschen aus dem Ausland (davon 10 553 Ausländerinnen und Ausländer) nach Bremen zugewandert sind. 7 121 Menschen (davon 6 002 Ausländerinnen und Ausländer) sind im gleichen Zeitraum aus Bremen fortgezogen. 4 481 Menschen sind dauerhaft in Bremen geblieben (Zuwanderungssaldo). Eine Einschätzung über soziale Lebenslagen der Zuwanderinnen und Zuwanderer ist nicht möglich. Die EU Kommission schätzt, dass mehr als 80 % der Zuwanderer aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien einen Arbeitsplatz in Deutschland erhalten oder bereits vor der Einreise gefunden haben. Eine Vornahme von Kostenschätzungen eventuell zu erbringender Sozialleistungen für den genannten Personenkreis ist nicht seriös und wird daher nicht vorgenommen. Druck: Anker-Druck Bremen