— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1266 18. 02. 14 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14. Januar 2014 Einnahmen des Landes Bremen durch Daten und urheberrechtlich geschützte Werke Wir fragen den Senat: 1. Welche Einnahmen haben das Land und die Stadtgemeinde Bremen durch den Verkauf bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten an selbst gewonnenen oder erhobenen, nicht personenbezogenen Daten in den letzten beiden Jahren erzielt? Bitte aufschlüsseln nach a) Geodaten, b) statistischen Daten, c) Umweltdaten (z. B. Messungen der Gewässer- oder Luftqualität), d) Gesundheitsdaten, e) Sonstige Daten. 2. Welche Einnahmen haben das Land und die Stadtgemeinde Bremen durch den Verkauf bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten an sonstigen immateriellen Werken (z. B. Fotos, Grafiken, Texte) in den vergangenen Jahren erzielt? Handelt es sich dabei vornehmlich um selbst erstellte oder eingekaufte Werke bzw. Nutzungsrechte? 3. Welche Verwaltungskosten stehen diesen Einnahmen gegenüber? 4. Sind dem Senat Fälle von Urheberrechtsverletzungen zulasten Bremens bekannt? Wenn ja, in welchen Bereichen sind diese aufgetreten? Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 18. Februar 2014 1. Welche Einnahmen haben das Land und die Stadtgemeinde Bremen durch den Verkauf bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten an selbst gewonnenen oder erhobenen, nicht personenbezogenen Daten in den letzten beiden Jahren erzielt? Bitte aufschlüsseln nach a) Geodaten, b) statistischen Daten, c) Umweltdaten (z. B. Messungen der Gewässer- oder Luftqualität), d) Gesundheitsdaten, e) Sonstige Daten. 2. Welche Einnahmen haben das Land und die Stadtgemeinde Bremen durch den Verkauf bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten an sonstigen immateriellen — 2 — Werken (z. B. Fotos, Grafiken, Texte) in den vergangenen Jahren erzielt? Handelt es sich dabei vornehmlich um selbst erstellte oder eingekaufte Werke bzw. Nutzungsrechte? 3. Welche Verwaltungskosten stehen diesen Einnahmen gegenüber? Die Antworten zu Frage 1 bis 3 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt: Einnahmen und Kosten (jeweils Summen der Jahre 2012 und 2013) _______________ Ressorts Einnahmen durch Verkauf/ Einräumung v. Nutzungsrechten gem. Frage 1 Einnahmen durch Verkauf/ Einräumung v. Nutzungsrechten an sonstigen immateriellen Werken gem. Frage 2 davon: selbst erstellte Werke davon: eingekaufte Werke bzw. Nutzungsrechte Jeweilige Verwaltungs- Kosten gem. Frage 3 *) SUBV: 1. Geobasisdaten Geoinformation – Verkauf an externe Nutzer – Verkauf verwaltungsintern 2. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Bremen – Verkauf an externe Nutzer – Wertempfehlungen ***) 3. Geobasisdaten Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven – Verkauf an externe Nutzer – Verkauf verwaltungsintern 4. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Bremerhaven – Verkauf an externe Nutzer – Wertempfehlungen ***) 5. Umweltdaten 6. Bauleitpläne SUBV 7. Bauleitpläne BBN rd. 480.000 € rd. 100.000 € 51.700 € – 220.000 € nicht erfasst 7.000 € nicht erfasst – 37.500 € 6.900 € – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Eine Vollkosten- Kostenstellen - rechnung für diese Produkte liegt nicht vor. Im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, im BBN und im Vermessungs- u. Katasteramt BHV werden die diesbezügl. Verwaltungs kosten nicht separat erfasst. Sen. f. Inneres u. Sport: – Statistische Daten 2012: 92.435,07 € 2013: 87.656,74 € – 2012: 92.435,70 € 2013: 87.656,74 € – 2012: 73.146,58 € 2013: 40.513,84 € Sen. f. Bildung und Wissenschaft 795 € Bereitstellung statistischer Daten Gebühren wurden nach Aufwand berechnet, d. h. Verwaltungs- kosten in gleicher Höhe Sen. f. Bildung und Wissenschaft – Landesinstitut für Schule – Nutzungshonorare des Zentrums für Medien für Fotos und (historisches) Filmmaterial – 2012: 6.300 € 2013: 16.178 € 2012: 6.300 € 2013: 16.178 € ca. 400 ant. Personalkosten In den weiteren Ressorts liegen keine entsprechenden Einnahmen vor. *) Unter Verwaltungskosten werden die Kosten verstanden, die durch den Verwaltungsmehraufwand entstehen, den ausschließlich die Abgabe aufgrund von Rechtsvorschriften vorzuhaltender Daten an Dritte hervorruft. **) Im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, im BBN und im Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven werden die diesbezüglichen Verwaltungskosten nicht separat erfasst. ***) Wertempfehlungen sind Zusammenstellungen von Vergleichspreisen aus der Kaufpreissammlung . Sie sind gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung für fiskalische Grundstücksgeschäfte heranzuziehen. 4. Sind dem Senat Fälle von Urheberrechtsverletzungen zulasten Bremens bekannt? Wenn ja, in welchen Bereichen sind diese aufgetreten? In den letzten Jahren sind keine Urheberrechtsverletzungen bekannt geworden. Druck: Anker-Druck Bremen