— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1281 (zu Drs. 18/1235) 25. 02. 14 Mitteilung des Senats vom 25. Februar 2014 Häusliche Gewalt im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1235 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt wurden im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, dem Geschlecht der Opfer und dem Alter, zwischen 2010 und 2013 zur Anzeige gebracht? Wie hoch ist die Anzahl im bundesdeutschen Länder- und Städtevergleich? Anzahl registrierter Strafanzeigen im polizeilichen Informationssystem Anzeige (ISA) mit dem Deliktphänomen „häusliche Beziehungsgewalt“ bzw. „häusliche Beziehungsgewalt in der Ehe“: Auswertung nach Geschlecht und Altersgruppen der Geschädigten: TATTAG_VON TO_ORT 2010 2011 2012 2013 Bremen 609 735 696 660 Bremerhaven 176 184 207 183 Gesamtergebnis 785 919 903 843 Anzahl von REG_NR TATTAG_VON TO_ORT BETEILIGUNG GESCHLECHT Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Bremen GES M k.A. 2 a) Kind 8 16 20 16 b) Jugendl. 4 10 6 9 c) Heranw. 8 6 5 6 d) 21J. bis 30 J. 25 36 28 37 f) 41 J. bis 50 J. 19 29 31 29 e) 31 J. bis 40 J. 16 29 26 10 g) 51 J. bis 61. J. 8 11 14 10 h) > 60 j. 3 5 10 6 M Ergebnis 91 142 140 125 W a) Kind 15 4 12 12 b) Jugendl. 17 37 17 15 c) Heranw. 39 53 52 54 d) 21J. bis 30 J. 199 210 186 211 f) 41 J. bis 50 J. 107 106 93 85 e) 31 J. bis 40 J. 131 153 168 133 g) 51 J. bis 61. J. 26 57 49 48 h) > 60 j. 18 16 20 18 W Ergebnis 552 636 597 576 GES Ergebnis 643 778 737 701 Bremen Ergebnis 643 778 737 701 Bremerhaven GES M a) Kind 7 2 3 1 b) Jugendl. 2 3 2 2 c) Heranw. 1 1 2 1 d) 21J. bis 30 J. 4 11 7 10 f) 41 J. bis 50 J. 1 5 11 3 e) 31 J. bis 40 J. 2 2 3 2 g) 51 J. bis 61. J. 2 5 8 3 h) > 60 j. 3 4 4 3 M Ergebnis 22 33 40 25 W k.A. 1 a) Kind 6 4 4 1 b) Jugendl. 10 12 19 c) Heranw. 14 15 8 9 d) 21J. bis 30 J. 67 67 67 67 f) 41 J. bis 50 J. 27 26 31 25 e) 31 J. bis 40 J. 39 26 44 38 g) 51 J. bis 61. J. 7 11 8 8 h) > 60 j. 7 4 6 1 W Ergebnis 167 164 180 168 GES 189 197 220 193 Bremerhaven Ergebnis 189 197 220 193 Gesamtergebnis 832 975 957 894 — 2 — Informationen zu dem Deliktsphänomen aus anderen Bundesländern bzw. Städten liegen nicht vor. Aufgrund fehlender einheitlicher Erfassungsrichtlinien und Begriffsdefinitionen wäre ein Länder- bzw. Städtevergleich nur sehr eingeschränkt möglich. Der Phänomenbereich ist nicht explizit in der Polizeilichen Kriminalstatistik enthalten. 2. Wer waren die Anzeigeerstatter (Opfer oder Dritter, Geschlecht)? Hinweis zur oben stehenden Tabelle: Bei der Erfassung eines Falles können mehrere Anzeigende/Geschädigte (Opfer ) und mehrere „Anzeigende“ (Dritte), sowie auch mehrere nur als „Geschädigte “ erfasste Personen vorhanden sein. Bei der Auflistung nach Geschlecht kann pro Fall auch mehr als ein Geschlecht zur jeweiligen Rolle (Anzeigende/ Opfer) vermerkt sein. 3. Um welche Delikte handelte es sich, und wie sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren ausgegangen (aufgeteilt nach Einstellungen , Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen)? Nachfolgende Tabelle zeigt die bei der Polizei erfassten Anzeigen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt: Der Polizei liegen keine validen Informationen zu den einzelnen Verfahrensausgängen vor. Für eine entsprechend detaillierte Beantwortung wäre eine Einzelfallauswertung aller 3 450 Fälle erforderlich. Dies ist angesichts der beschränkten Personalressourcen bei der Staatsanwaltschaft Bremen nicht zu leisten. 4. Wie setzt sich die Gruppe der Täter nach Geschlecht, Alter, polizeilicher Vorgeschichte , sozialer Herkunft und ethnischer Herkunft zusammen? In welchem Verhältnis stehen die Täter zu den Opfern? Anahl Fälle TATTAG_VON TO_ORT 2010 2011 2012 2013 Bremen gesamt 609 735 696 661 davon Anz. Fälle Anzeigender/Geschädigter (Opfer) gesamt 417 507 507 460 Geschl. w 370 435 436 409 Geschl. m 51 74 75 52 Anzeigende (Dritter) gesamt 30 47 36 46 Geschl. w 22 30 9 19 Geschl. m 8 20 27 27 anz. Fälle ohne Hinweis auf Anzeigende 162 181 153 155 Bremerhaven gesamt 176 184 207 183 davon Anz. Fälle Anzeigender/Geschädigter (Opfer) gesamt 131 134 148 114 Geschl. w 123 121 124 102 Geschl. m 8 17 25 12 Anzeigende (Dritter) gesamt 9 5 6 6 Geschl. w 7 3 4 4 Geschl. m 2 2 2 2 anz. Fälle ohne Hinweis auf Anzeigende 36 45 53 63 Anzahl von FALL_ID TATTAG_VON TO_ORT FALL_DELIKT_TEXT 2010 2011 2012 2013 Bremen § 177 StGB Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 1 8 10 5 § 211/212 StGB Mord Totschlag 5 1 § 223 StGB Körperverletzung 357 458 416 442 § 224 StGB Gefährliche/schwere Körperverletzung 95 100 107 87 § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen 5 14 9 9 § 239 StGB Freiheitsberaubung 8 7 10 12 § 241 StGB Bedrohung 68 68 59 42 § 240 StGB Nötigung Sonstige 13 9 15 6 § 238 StGB Nachstellung durch beharrliche, schwerwiegende Beeinträchtig. d. Lebensgestaltg. 9 4 3 2 § 303 StGB Sachbeschädigung Sonstige 16 24 15 17 § 4 GewaltschG Zuwiderhandlung gegen vollstreckbare Anordnung häusliche Gewalt 13 11 14 11 Sonstige Delikte 24 27 38 26 Bremen Gesamt 609 735 696 660 Bremerhaven § 177 StGB Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 1 § 212 StGB Totschlag 1 2 1 § 223 StGB Körperverletzung 107 113 121 115 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 20 21 26 22 § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen Kindern 4 1 § 238 StGB Nachstellung durch beharrliche, schwerwiegende Beeinträchtig. d. Lebensgestaltg. 3 2 1 § 239 StGB Freiheitsberaubung 3 2 2 2 § 240 StGB Nötigung Sonstige 4 6 5 2 § 241 StGB Bedrohung 17 17 23 19 § 303 StGB Sachbeschädigung Sonstige 5 5 8 5 § 4 GewaltschG Zuwiderhandlung gegen vollstreckbare Anordnung häusliche Gewalt 4 7 5 7 Sonstige Delikte 9 10 13 9 Bremerhaven Ergebnis 176 184 207 183 Gesamtergebnis 785 919 903 843 — 3 — Angaben zum Geschlecht, Alter und Herkunft der Tatverdächtigen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Belastbare Zahlen/Informationen zur jeweiligen ethnischen bzw. sozialen Herkunft der Tatverdächtigen/Beschuldigten liegen nicht vor. Eine Analyse zur polizeilichen Vorgeschichte aller betroffenen Tatverdächtigen/ Beschuldigten wäre nur durch eine händische Einzelauswertung aller Fälle möglich und sehr zeitaufwendig. Dies ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Auswertung zum Geschlecht und Alter der Tatverdächtigen/Beschuldigten: TO_ORT TV GESCHLECHT Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Bremerhaven TV M a) Kind 1 b) Jugendl. 1 1 3 22 c) Heranw. 8 3 8 3 d) 21J. bis 30 J. 48 65 65 52 f) 41 J. bis 50 J. 43 34 38 27 e) 31 J. bis 40 J. 51 33 53 52 g) 51 J. bis 61. J. 11 20 13 8 h) > 60 j. 4 6 4 2 M Ergebnis 166 162 185 166 W b) Jugendl. 1 1 c) Heranw. 3 1 1 3 d) 21J. bis 30 J. 6 6 4 7 f) 41 J. bis 50 J. 3 1 7 3 e) 31 J. bis 40 J. 4 9 10 5 g) 51 J. bis 61. J. 3 1 1 h) > 60 j. 1 W Ergebnis 16 22 23 20 TV Ergebnis 182 184 208 186 Bremerhaven Ergebnis 182 184 208 186 Gesamtergebnis 799 921 906 855 Anzahl von REG_NR TATTAG_VON TO_ORT TV GESCHLECHT Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Bremen TV M k.A. 2 1 a) Kind 1 b) Jugendl. 2 10 7 11 c) Heranw. 22 31 25 30 d) 21J. bis 30 J. 148 202 199 170 f) 41 J. bis 50 J. 128 132 132 130 e) 31 J. bis 40 J. 187 181 168 176 g) 51 J. bis 61. J. 45 47 39 43 h) > 60 j. 19 29 35 26 M Ergebnis 554 632 605 587 W b) Jugendl. 2 3 2 2 c) Heranw. 4 4 5 8 d) 21J. bis 30 J. 24 37 26 27 f) 41 J. bis 50 J. 14 18 21 21 e) 31 J. bis 40 J. 15 37 25 20 g) 51 J. bis 61. J. 4 3 13 3 h) > 60 j. 3 1 1 W Ergebnis 63 105 93 82 TV Ergebnis 617 737 698 669 Bremen Ergebnis 617 737 698 669 — 4 — Auswertung zur Herkunft der Tatverdächtigen/Beschuldigten: TO_ORT Länderbezug 2010 2011 2012 2013 Gesamt Bremen Deutschland 277 348 328 319 1272 Türkei 133 90 133 126 482 Polen 27 71 38 42 178 Ehem. Sowjetunion 23 29 18 7 77 Russ. Föderation 7 10 18 9 44 Kasachstan 9 19 5 10 43 Serbien 10 11 14 8 43 Iran 17 12 3 6 38 Libanon 12 11 5 9 37 Bulgarien 8 2 14 12 36 Ghana 9 8 6 6 29 Sri Lanka 6 8 7 8 29 Montenegro 5 5 14 4 28 Tunesien 2 9 6 3 20 Kosovo 2 6 1 9 18 Nigeria 1 4 2 10 17 Marokko 5 3 4 4 16 Irak 4 3 5 3 15 Jordanien 1 11 3 15 Pakistan 3 5 3 2 13 Syrien 2 3 5 3 13 Gambia 3 5 4 12 k. A. 6 1 2 2 11 Afghanistan 2 2 7 11 Brasilien 3 4 3 10 Algerien 1 3 5 9 Italien 1 4 3 1 9 Portugal 6 2 1 9 USA 1 2 1 5 9 Rumänien 0 6 1 1 8 Ukraine 1 4 3 8 Ungeklärt 3 5 8 Kamerun 2 1 4 7 Sierra Leone 3 2 1 1 7 Ägypten 3 3 6 Frankreich 2 4 6 Georgien 4 1 1 6 Griechenland 1 5 6 Großbritannien 2 1 2 5 Dominikanische Republik 1 3 1 5 Indien 1 3 4 Jamaika 1 3 4 Litauen 1 2 1 4 Österreich 2 2 4 Sudan 1 2 1 4 Thailand 2 1 1 4 Togo 3 1 4 Usbekistan 1 1 2 4 China 1 1 1 3 — 5 — Guinea 1 1 1 3 Elfenbeinküste 1 1 1 3 Kenia 1 2 3 Kolumbien 1 2 3 Mazedonien 1 2 3 Niederlande 2 1 3 Peru 3 3 Senegal 1 2 3 Venezuela 1 2 3 Vietnam 1 1 1 3 Albanien 2 2 Benin 1 1 2 Bosnien 1 1 2 Chile 2 2 Guinea-Bissau 1 1 2 Honduras 1 1 2 Kirgisistan 1 1 2 Kroatien 1 1 2 Lettland 1 1 2 Malaysia 1 1 2 Trinidad und Tobago 2 2 Angola 1 1 Belgien 1 1 Cote de Ivoire 1 1 Israel 1 1 Kongo 1 1 Korea, Republik 1 1 Kuba 1 1 Kuwait 1 1 Mauritius 1 1 Mexiko 1 1 Philippinen 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Schweiz 1 1 Simbabwe 1 1 Slowenien 1 1 Spanien 1 1 Staatenlos 1 1 Südafrika 1 1 Weißrussland 1 1 Bremen gesamt 617 737 698 669 2721 TO_ORT BHV Länderbezug 2010 2011 2012 2013 Gesamt Deutschland 107 113 117 83 420 Türkei 24 22 28 21 95 Polen 10 7 11 10 38 Ehem. Sowjetunion 10 4 4 7 25 Bulgarien 7 3 5 9 24 k. A. 2 1 2 18 23 Serbien 1 2 3 8 14 Russ. Föderation 2 6 2 2 12 Iran 9 1 10 Bosnien 1 6 1 8 — 6 — Kasachstan 4 2 1 1 8 USA 1 2 1 3 7 Portugal 1 2 1 2 6 Griechenland 4 1 5 Pakistan 1 1 2 1 5 Tunesien 4 1 5 Mazedonien 2 1 1 4 Niederlande 1 3 4 Afghanistan 1 1 1 3 Ghana 2 1 3 Libanon 1 2 3 Sierra Leone 2 1 3 Dominikanische Republik 2 2 Litauen 2 2 Österreich 1 1 2 Rumänien 2 2 Montenegro 1 1 2 Simbabwe 1 1 2 Slowenien 2 2 Thailand 1 1 2 Albanien 1 1 Algerien 1 1 Australien 1 1 Großbritannien 1 1 Ecuador 1 1 Gambia 1 1 Guinea 1 1 Honduras 1 1 Jemen 1 1 Kosovo 1 1 Kroatien 1 1 Lettland 1 1 Mexiko 1 1 Nicaragua 1 1 Nigeria 1 1 Philippinen 1 1 Slowakei 1 1 Tschechien 1 1 Ungarn 1 1 BHV gesamt 182 184 208 186 760 5. Wo fanden die Taten statt? TO_ORT TO_PHÄNOMEN 2010 2011 2012 2013 Bremen Keine Angaben 294 324 327 283 sonst. Orte 23 26 25 24 Wohnung 292 385 344 353 Bremen gesamt 609 735 696 660 Bremerhaven Keine Angaben 48 58 70 83 sonst. Orte 17 23 19 10 Wohnung 111 103 118 90 Bremerhaven gesamt 176 184 207 183 Gesamtergebnis 785 919 903 843 — 7 — 6. Wie gehen die zuständigen Ressorts jeweils mit dem Thema um, und wie sind die Mitarbeiter auf Fälle von häuslicher Gewalt vorbereitet? Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ hat sich auf Verfahren und Umgangsweisen mit häuslicher Gewalt verständigt. Für Einrichtungen , die regelhaft mit dem Thema zu tun haben, gelten abgestimmte Verfahren (Polizei, Justiz, AfSD). Diese sind im fünften Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ (Drucksache 18/124) umfassend beschrieben. Darüber hinaus sichert die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) über entsprechende Arbeitskreise und Kooperationen mit Fachleuten freier Träger eine Kooperation und Vernetzung aller Beteiligten. Die ZGF führt – auch in Kooperationen mit freien Trägern – regelmäßig Fortbildungen und Veranstaltungen für Fachleute durch, die in ihrer Arbeit auch mit häuslicher Gewalt konfrontiert werden, ohne darauf spezialisiert zu sein (z. B. Fachleute aus Sozialzentren, Mütterzentren, Gesundheitszentren, aus der Erziehungsberatung, der Polizei). Mit der Website www.gewaltgegenfrauen.bremen.de hat die ZGF einen Überblick über Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt auch für Fachleute geschaffen . Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land Bremen werden im Rahmen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und im Rahmen von Dienstunterrichten, Seminaren und Schulungsangeboten mit dem Thema vertraut gemacht. Des Weiteren werden den Beamten die Inhalte , Verhaltensregeln, Leitsätze und rechtliche Vorgaben für das Einschreiten in Fällen der häuslichen Gewalt jederzeit über das Intranet zu Verfügung gestellt . Eine ständige Kommunikation mit entsprechenden Schutzverbänden (Weißer Ring, TOA etc. . .) findet statt. Bei der Staatsanwaltschaft Bremen wurde im Jahr 1991 die Zuständigkeit der Sonderdezernate für Sexualstraftaten auf Verfahren wegen Gewalt in einer Beziehung erweitert. Dies erfolgte zum Zweck einer einheitlichen und fachkundigen Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt durch mit der Problematik vertraute Dezernentinnen und Dezernenten, die ihrerseits eng mit der Polizei und Opferhilfeeinrichtungen wie dem Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen und dem TOA (Stalking-KIT) zusammenarbeiten. Darüber hinaus nehmen die mit derartigen Verfahren befassten Dezernentinnen und Dezernenten regelmäßig an entsprechenden fachlichen Fortbildungen teil. 7. Welche Präventivkonzepte zum Thema häusliche Gewalt sind im Land Bremen vorhanden? Am 16. Dezember 1999 befasste sich die Bürgerschaft (Landtag) mit dem Thema „Häusliche Beziehungsgewalt“ und forderte den Senat auf, ein Präventionskonzept gegen häusliche Gewalt und Konzepte zum Umgang mit häuslicher Gewalt vorzulegen. In der vom Senat eingesetzten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe arbeiten seitdem Vertreterinnen und Vertreter der Ressorts Inneres, Soziales, Justiz und Bildung unter Federführung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) kontinuierlich an dieser Aufgabe. Der Senat berichtet der Bürgerschaft (Landtag) alle zwei Jahre. Der nächste Bericht wird im November 2014 vorgelegt. Auf den aktuellen Bericht (Drucksache 18/124) sowie auf die Berichte des Gleichstellungsausschusses dazu sei verwiesen . Die im fünften Bericht „Häusliche Beziehungsgewalt“ beschriebenen Interventionen in Fällen von Gewalt in Beziehungen sind wesentlich für die Prävention häuslicher Gewalt. Sie schützen die Frauen und ihre Kinder und tragen zur Verhinderung weiterer Gewalt bei. Eindeutige staatliche Reaktionen auf häusliche Gewalt durch Polizei und Justiz sind die Voraussetzung, dass häusliche Gewalt von davon Betroffenen als Unrecht wahrgenommen und von den Tätern und der Öffentlichkeit als Rechtsbruch erkannt werden. Allerdings ist es unerlässlich, dass die verabredeten Verfahren immer wieder mit Blick auf die Wirkungen auf Betroffene und ihre Familien überprüft und weiterentwickelt werden. Auch dies ist Aufgabe der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“. — 8 — Viele Einrichtungen engagieren sich über die Ausgestaltung des Hilfesystems für betroffene Menschen hinaus auch in präventiven Angeboten und Maßnahmen . Darüber hinaus ist Gewalt im sozialen Nahraum Bestandteil der Arbeit von Bündnissen der Gewaltprävention. Gewalt und ihre Folgen sind zudem integraler Bestandteil von Gesundheitsförderung. Allerdings ist es notwendig, das Thema „Häusliche Gewalt“ immer wieder auf die Agenda zu setzen, damit sie nicht hinter scheinbar dringenderen oder „interessanteren“ Themen zurücktritt . Ein ausreichendes und in der Öffentlichkeit gut bekanntes Hilfe- und Unterstützungssystem ermöglicht betroffenen Frauen und ihren Familien Wege aus der Beziehungsgewalt zu suchen. Die ZGF hat eine Erstinformation „Wenn der Partner oder Ehemann gewalttätig ist“ in fünf Sprachen erstellt, die das Thema sichtbar macht und zum Handeln ermutigt. Plakate mit den wichtigsten Botschaften für zugewanderte Frauen in verschiedenen Sprachen werden in Kürze vorliegen. Die Website www.gewaltgegenfrauen.bremen.de übermittelt betroffenen oder gefährdeten Frauen die wichtigsten Informationen zum Thema. Häusliche Gewalt ist wichtiges Thema der Öffentlichkeitsarbeit der ZGF. Vom 23. April bis 7. Mai 2014 führt die ZGF in Kooperation mit Facheinrichtungen für von Gewalt Betroffenen unter der Schirmherrschaft der Vizepräsidentin Sylvia Schön in der Bürgerschaft die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels. 99 Frauen und Du“ mit Führungen und Fachveranstaltung durch. Mit den Aktivitäten wird – präventiv – eine allgemeine Öffentlichkeit erreicht und für das Thema „Gewalt gegen Frauen“ sensibilisiert. 8. Welche Einrichtungen und Vereine in Bremen übernehmen die Betreuung der Opfer? Neue Wege, Wege aus der Beziehungsgewalt, ein Projekt der Werkschule Scholen e. V. bietet Beratung und Begleitung für von häuslicher Beziehungsgewalt betroffene Frauen sowie ein Beratungsangebot für Männer, die gewalttätig gegen ihre Partnerinnen/Frauen sind. Die Frauenhäuser stehen allen Frauen und ihren Kindern als Schutzeinrichtung zur Verfügung. Darüber hinaus beraten Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser vor allem telefonisch, z. B. um zu klären, ob ein Frauenhausaufenthalt für eine Frau notwendig ist. In Bremerhaven arbeitet die Frauenberatungsstelle GISBU in einem Gesamtkontext mit fünf Schutzwohnungen (Frauenhaus) zu häuslicher Gewalt. Die psychologische Beratungsstelle des Vereins „notruf für vergewaltigte frauen und mädchen“ Bremen berät Frauen, die sexuelle/sexualisierte Gewalt in einer Beziehung/Ehe erleben oder erlebt haben. Das „Stalking-Kit“, ein Projekt des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA), berät in Fällen von Stalking sowie in Einzelfällen auch bei häuslicher Beziehungsgewalt sowohl Täterinnen/Täter als auch Opfer. Zurzeit bietet eine Mitarbeiterin des AWO-Fachdienstes Migration und Integration ein mehrsprachiges Angebot für Frauen und Mädchen in regelmäßigen Sprechstunden auch zur Problematik häusliche Gewalt an. Der Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Beratung bei Zwangsheirat. Zum Angebot des Frauengesundheitstreff Tenever gehört die Beratung für Frauen, die Gewalt erleben. In Fällen von häuslicher Gewalt, in denen die Polizei tätig wird und eine Wegweisung ausspricht, wenden sich das AfSD in Bremen als auch das Amt für Jugend , Familie und Frauen (Jugendamt) Bremerhaven direkt an die Familien bzw. auch direkt an die Kinder aus gewaltbelasteten Familien. Bei Bedarf werden Kinder im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung in Gruppen vermittelt , damit sie ihre Erfahrungen von Gewalt innerhalb der Familie verarbeiten können. In Bremerhaven finden Mädchen und Jungen Hilfe und Unterstützung über das Mädchen- bzw. Jungentelefon. Bei Krisen und notwendigem Auszug gibt es Angebote über die Initiative Jugendhilfe Bremerhaven. Analog arbeitet das Kinder - und Jugendschutztelefon in Bremen. Im Mädchenhaus Bremen sowie im Bremer Jungenbüro werden Mädchen/Jungen, die Gewalt erleben, beraten und begleitet. — 9 — 9. Welche Resozialisierungsmaßnahmen gibt es für die Täter? Im Land Bremen bieten die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen, die sozialen Dienste der Justiz sowie freie Träger Behandlungsmaßnahmen für (Straf-)Täter an, die häusliche Gewalt ausüben bzw. ausübten. Nach Angaben der JVA Bremen tritt ein hoher Anteil der Sexual- und Gewaltstraftäter auch mit häuslicher Gewalt in Erscheinung. Die Behandlung dieser Täter und die Aufarbeitung der Straftaten erfolgt regelmäßig in einem besonderen Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter entweder in Gruppenprogrammen oder in Einzelsitzungen. Inhaltlich sind sowohl das Gruppen- als auch das Einzelprogramm problem-, ziel- und handlungsorientiert. Den an den Gruppen- und Einzelsitzungen teilnehmenden Gefangenen soll durch die Behandlung eine umsetzbare Alternative zu bisherigen Konfliktlösungsstrategien und Beziehungsmustern beigebracht werden. Ein weiteres Augenmerk der Behandlung liegt in der Vermittlung und Anerkennung des Opferleidens und der Opferempathie. Die sozialen Dienste der Justiz im Land Bremen, d. h. die ambulanten Dienste der staatlichen Strafrechtspflege für Erwachsene, sehen für die Zielgruppe mit Anlassdelikt „Häuslicher Gewalt“ keine spezifischen Resozialisierungsmaßnahmen vor. Die Betreuung findet – wie in nahezu allen anderen Fällen – in der methodischen Form der Einzelfallhilfe statt. Des Weiteren sind als niedrigschwellige Beratungsangebote für Täter von häuslicher Gewalt das Projekt „Neue Wege“ des Vereins reisende Werkschule Scholen e. V. und das Krisen-Interventions-Teams (Stalking-KIT) des Täter-Opferausgleich e. V. zu nennen. Beide Vereine bieten auch Tätern Beratungsangebote. 10. Liegen fundierte Schätzungen zur Dunkelfeldziffer vor? Welche Dunkelfeldstudien sind dem Senat bekannt, und inwiefern werden diese zur Erhöhung des Hellfeldes herangezogen? Dunkelfeldstudien im Land Bremen sind dem Senat nicht bekannt. Die bundesweite repräsentative Studie des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ (2004) zeigt die Breite der Betroffenheit bei allen Frauen und Mädchen unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialer Lage. Nach den Ergebnissen der Studie erleben Frauen Gewalt am häufigsten in der Beziehung, im Nahraum. Dies gilt sowohl für die Gewalt in einer Beziehung als auch für sexualisierte Gewalt. Zu 70 % wurden als Tatorte sowohl für körperliche als auch sexualisierte Gewalt die eigene Wohnung angegeben. 25 von 100 der befragten Frauen haben – körperliche, sexualisierte und psychische – Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner im Laufe ihres Lebens erlebt. In dieser Gruppe waren es 38 von 100 Frauen, bei denen es ernsthafte Hinweise auf Gewalt in der bestehenden Beziehung gab. Viele Frauen berichten über relevante Formen von Kontrolle/Dominanz. In Trennungssituationen sind Frauen besonders gefährdet, Gewalt durch den Partner zu erleben: Studien in europäischen Ländern zeigen, dass etwa 30 bis 40 von 100 Frauen, die sich aus Beziehungen gelöst haben, Gewalt durch Partner erleben. Die repräsentative Studie des BMFSFJ bestätigt dies: je nachdem wie viele Trennungen Frauen hinter sich haben, erleben 33 bis zu 64 von 100 Frauen Gewalt durch Partner/Expartner im Zusammenhang mit der Trennung. Besonders gefährdet sind Frauen, wenn sie über eine Trennung/Scheidung hinaus Sorgerecht und Umgangsregelungen gemeinsamer Kinder regeln müssen. Diese besondere Gefährdung gilt auch für zugewanderte Frauen. Die Studie des BMFSFJ ist ebenso wie die repräsentative Studie zum Gewalterleben von Frauen und Mädchen mit Behinderung (2011) Grundlage für die Auseinandersetzung mit den Erfordernissen des Hilfesystems und von präventiven Angeboten. Kriminologische Opferstudien und die ebenfalls vom BMFSFJ geförderte Pilotstudie (2004) zu Gewalterfahrungen von Männern (nicht repräsentativ) zeigen eine breite Gewalterfahrung von Männern, auch in engen sozialen Beziehungen . Täter waren insgesamt zu 90 % männlichen Geschlechts. Die Gewaltwiderfahrnisse beziehen sich nach Auswertung des Forschungsnetzwerkes Gewalt im Geschlechterverhältnis (GiG-net) im Vergleich zu dem Erleben von Frauen eher auf die Öffentlichkeit, auf ihre Freizeit und stärker auf die Lebens- — 10 — phase unter 21 Jahren. Täter sind neben anderen junge Männer/Jugendliche, bei häuslicher Gewalt auch Geschwister oder Eltern. Aber auch Wehrdienst und der frühere Zivildienst werden benannt. Der verwendete Gewaltbegriff ist breit und mit den in der Frauenstudie erhobenen Daten nicht vergleichbar. Der Genderdatenreport (2005) der Bundesregierung geht davon aus, dass in heterosexuellen Paarbeziehungen auch Männer Opfer von Gewalt werden. Allerdings ist der in den unterschiedlichen Studien zugrunde gelegte Gewaltbegriff nicht vergleichbar. Deutliche geschlechtsbezogene Unterschiede ergeben sich, wenn Schweregrad, die Bedrohlichkeit und die Häufigkeit erlebter Gewaltsituationen einbezogen werden. Demnach sind Frauen häufiger von schwerer und in hoher Frequenz auftretender Gewalt in Paarbeziehungen betroffen.