— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1283 (zu Drs. 18/1237) 25. 02. 14 Mitteilung des Senats vom 25. Februar 2014 Mobbing an Schulen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1237 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Welche Zahlen und Daten liegen dem Senat vor zur Häufigkeit von Mobbing an Schulen in Bremen und Bremerhaven? Welche Informationen liegen vor zur Entwicklung von Mobbingzahlen über die zurückliegenden Jahre? 2. Welche Informationen liegen dem Senat vor zur Häufigkeit von Mobbing in den verschiedenen Jahrgangsstufen und an verschiedenen Schularten? 3. Welche Informationen hat der Senat zur Häufigkeit von Mobbing nach Geschlecht und anderen sozialen Kriterien? 4. Welche Informationen hat der Senat dazu, wie häufig und in welcher Weise Schülerinnen/Schüler mit besonderem Förderbedarf von Mobbing betroffen sind? Welche Informationen liegen dazu vor, wie sich dies durch die Umsetzung der Inklusion in Bremen und Bremerhaven verändert hat? Studien zum Thema Mobbing ergeben gerade in Bezug auf Jugendliche sehr unterschiedliche Fallzahlen, die nach dem Ansatz der jeweiligen Studie und der ihnen innewohnenden Definition von Mobbing extreme Unterschiede ergeben. Man spricht in der Schule von Mobbing, wenn eine einzelne Schülerin oder ein einzelner Schüler regelmäßig über einen längeren Zeitraum z. B. ausgegrenzt, gedemütigt, ausgelacht, schlecht gemacht, geschlagen, nicht beachtet, fertig gemacht oder zu unrecht beschuldigt wird. Die unterschiedliche Betroffenheit und Beteiligung von Mädchen oder Jungen, Gymnasiasten oder Oberschülern, Sekundarstufe-I- oder Sekundarstufe-IISchülerinnen und -Schülern lässt sich nicht statistisch relevant darstellen. Mobbing bzw. Cybermobbing kann sich generell in allen Schulformen und Schulstufen ab der Grundschule, in allen Leistungsniveaus, sozialen Kontexten sowohl bei Schülerinnen als auch bei Schülern zeigen. Eine zusammenfassende systematische Erfassung von Mobbingfällen an den Schulen existiert nicht. Im Rahmen ihres Erziehungsauftrags nehmen sich die Lehrerinnen und Lehrer bei entsprechenden Vorfällen der betroffenen Schülerinnen und Schüler an, bemühen sich gemeinsam mit ihnen um Lösungen, beziehen Eltern und wenn nötig Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und/oder Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen mit ein. In schwereren Fällen wird das ReBUZ (Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren) eingebunden. Erst wenn Mobbingfälle mit einem „Besonderen Vorkommnis“ in Verbindung stehen, erfolgt eine Information an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Hiermit sind solche Vorfälle gemeint, die gemäß Richtlinie zum Verfahren bei besonderen Vorkommnissen vom 14. August 2008 wegen ihrer besonderen Schwere durch die Schule an die Schulaufsicht gemeldet werden müssen, insbesondere wenn hierdurch eine Straftat begangen wird. Aus diesem Grund sind die Fragen 2, 3, 4 und 5 durch die Schulaufsicht nicht zahlenhinterlegt zu beantworten . — 2 — Die in den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) statistisch erfassten Beratungsanfragen zum Thema Mobbing spiegeln nicht unmittelbar das Aufkommen von Mobbingvorfällen in den Schulen wider. In den vergangenen drei Jahren wurden entsprechende Beratungsanfragen den Bereichen Gewaltproblematik, sozialemotionale Problemlagen oder auch Lehrkräfteberatung zugeordnet. Erst seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden die Anfragen mit Mobbinghintergrund explizit ausgewiesen. Mit Blick auf den kurzen Erhebungszeitraum können zurzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. In den Bremerhavener Schulen wird keine Statistik bezüglich Mobbing und Cybermobbing geführt. 5. Welche Informationen hat der Senat zur Häufigkeit von Cybermobbing an Schulen in Bremen und Bremerhaven und zur Entwicklung dieser Mobbingform? Zur Häufigkeit von Cybermobbing als einer Ausprägung des Mobbings liegen, wie in der Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4 ausgeführt, keine statistischen Daten vor. Im Zusammenhang mit der intensiven Berichterstattung auch und gerade über die Medien in Bremen verzeichnet das Landesinstitut für Schule (LIS) jedoch eine erhöhte Anzahl vor allem von Anfragen und Beratungsanliegen zum Thema Cybermobbing. Es zeigt sich, dass die Lehrkräfte in den Schulen eine deutliche Sensibilität für diese Form von Übergriffen und Gewaltanwendung haben und ein zunehmendes Interesse an Handlungssicherheit zeigen . Dies drückt sich nicht nur in telefonischen Anfragen aus, sondern auch in der hohen Nachfrage an entsprechenden Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für die Schulen. 6. Wie bewertet der Senat die Spezifik von Mobbing an Schulen? Wie bewertet der Senat die verschiedenen Anti-Mobbing-Strategien hinsichtlich ihrer Eignung und Anwendbarkeit für Schulen? Welche Erfahrungen wurden dabei bislang gemacht? Durch die breite Verfügbarkeit von technischen Kommunikationsmitteln, insbesondere bei Jugendlichen, kommt dem Phänomen Mobbing auch in der Schule eine steigende Bedeutung zu. Um angemessene Interventionen sowie hilfreiche und nachhaltig wirksame Nachsorge für die Beteiligten sicherzustellen, bedarf es bei Mobbingvorfällen einer sorgfältigen und besonnenen Vorgehensweise sowie der Kooperation zwischen mehreren Systemen (z. B. Schule, ReBUZ, Eltern , Beteiligte, Polizei). Gute Erfahrungen gibt es z. B. mit dem Präventionsprojekt der FU Berlin „Fairplayer “, das in enger Kooperation zwischen ReBUZ und einzelnen Referenzschulen sehr gute und vor allem nachhaltige Effekte erzielen konnte. Aktuell gibt es eine Fortführung des Projekts an zwei weiteren Schulen. Eine erhöhte Sensibilität für das Thema, entsprechende Zuständig- und Verantwortlichkeiten sowie Kenntnisse über Genese und Interventionsmöglichkeiten bei der Schülerschaft und im Lehrerkollegium im Falle eines Mobbingvorfalls sind für eine schnelle Beendigung gegebenenfalls auch in Kooperation mit dem ReBUZ wichtige Bedingung . 7. Wie bewertet der Senat die Spezifik von Cybermobbing an Schulen? Handelt es sich dabei um eine eigenständige Form oder um eine Teilbereich innerhalb von Mobbingsituationen, bei denen Cybermobbing ebenso wie andere Formen stattfinden ? Cybermobbing (auch Cyberbullying genannt) ist eine besondere Form von Mobbing unter Zuhilfenahme von Medien. Cybermobbing gilt als wesentlich gefährlicher , weil das Opfer meist kaum eine Möglichkeit hat, die Situation zu klären , da die herabwürdigenden Botschaften oft eine Vielzahl von Adressaten erreicht , keine „Face-to-Face“-Situation gegeben ist und es dadurch praktisch keine Erholungsphase mehr gibt. Mobbing und Cybermobbing lassen sich in der Welt der Jugendlichen nicht mehr voneinander trennen. Da viele Jugendliche fast ununterbrochen „online“ sind, ist eine Unterteilung in sogenannte reale und elektronische Kommunikation nicht mehr zielführend und erweist sich in der Praxis als wenig hilfreich. — 3 — Cybermobbing ist eine Form von Mobbing, die weitreichender in den Lebensalltag eingreifen kann als andere Formen. Erfahrungsgemäß tritt Cybermobbing jedoch nicht ohne generelles Mobbing auf. Das Problem ist demnach nicht die Erscheinungsform, sondern das Mobbing an sich. Die Besonderheit von Cybermobbing liegt jedoch in seiner Orts- und Zeitunabhängigkeit sowie der potenziellen Reichweite und der möglichen Anonymität der Täterinnen und Täter. Diese Aspekte verändern für Betroffene und Helferinnen bzw. Helfer den Umgang . Realistisch betrachtet lassen sich die Bilder, Filme oder Texte trotz großer Bemühungen nicht mehr aus dem Netz entfernen, die Täterinnen und Täter können eventuell nicht ermittelt werden. Die Spezifik von Mobbing und Cybermobbing ergibt sich gegebenenfalls aus der Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule. Diese liefert naturgemäß gerade bei Jugendlichen in der Phase der persönlichen Orientierung viele Ansatzpunkte für Ausgrenzung – und damit auch für ein Mobbing. Daher setzen schulische Präventionsstrategien meist in den Bereichen Identitätsfindung und Lebensorientierung an und sind – wie die Rückmeldungen von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zeigen – sehr erfolgreich (vergleiche Antworten zu Fragen 11 ff.). Häufig kann bei Cybermobbing, obwohl in der Anonymität praktiziert, ein realer Beziehungskontext festgestellt werden. Die Interventionsmöglichkeiten im Netz unterscheiden sich dabei von denen im unmittelbaren System und sind je nach Variante entsprechend individuell anzupassen bzw. miteinander zu kombinieren . Cybermobbing kann zunächst unentdeckt bleiben, wenn die Betroffenen über einen längeren Zeitraum ihre Situation still erleiden. 8. Welche Hilfsangebote für Betroffene bestehen an Schulen in Bremen und Bremerhaven ? An wen können sich Betroffene wenden und wie werden sie darüber informiert? In den Schulen gibt es neben den Klassenleitungen auch Vertrauenslehrerinnen/ Vertrauenslehrer, die den Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind an Standorten mit Ganztagsangebot Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, die mit dieser Aufgabe betraut werden können. In vielen Schulen sind zudem ausgebildete Streitschlichter , also in Konfliktmoderation geschulte Schülerinnen und Schüler tätig, die je nach Schweregrad des Mobbings entweder selbst Lösungen erarbeiten oder aber die Problematik weitergeben können. Auch gibt es an einigen Schulen Mobbingbeauftragte und Mobbingscouts. Darüber hinaus stehen an berufsbildenden Schulen Ausbildungsbeiräte als mögliche Anlaufstelle zur Verfügung. Im Bereich der betrieblichen Ausbildung können sich Auszubildende an ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung oder an das Projekt „Bleib dran“ wenden . Im Rahmen des eingeführten Qualitätsmanagement verfügen berufsbildende Schulen über ein schuleigenes Beschwerdemanagement. Sollten betroffene Schülerinnen und Schüler bzw. Zeuginnen/Zeugen von Mobbingvorfällen keine Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in der Schule finden oder diese nicht nutzen wollen, steht das ReBUZ als schulunabhängige Beratungsstelle zur Verfügung. Über einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage 1) der Dienststelle sowie regelmäßige Information an den Schulen und gegenüber den Eltern wird dieses Angebot bekannt gemacht. Darüber hinaus gibt es einen interdisziplinären „Arbeitskreis Mobbing“, der über regelmäßige Flyer- und Plakatwerbung2) die entsprechenden Beratungsstellen des Landes Bremen zu diesen Themen in aktueller Form an die Schulen ausgibt. Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer, Vertrauenslehrerinnen/Vertrauenslehrer, Streitschlichterinnen /Streitschlichter und das ZuP (Zentrum für unterstützende Pädagogik ) stehen in Bremerhaven den Schülerinnen/Schülern für Beratung zur Verfügung . Wenn Straftaten mit Mobbing einhergehen, kann/sollte bei der Polizei eine Strafanzeige erstattet werden. Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten und Be- ––––––– 1) http://www.rebuz.bremen.de/index.php/gewaltpraevention2/mobbing-und-bullying. 2) http://www.rebuz.bremen.de/files/Gewaltpr%C3%A4vention/Flyer_Mobbing_AK_.pdf. — 4 — amtinnen bzw. Beamte aus den Jugendkommissariaten gehen dann in die betroffenen Schulklassen, um Sachverhalte zu klären oder Gefährderansprachen zu halten. Auch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem Bereich der Kriminalprävention /Fachstelle Jugendschutz im Internet des Jugendamtes können das Thema auf Anforderung in der betroffenen Klasse behandeln. 9. An wen können Betroffene sich wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass sie an ihrer Schule keine ausreichende Hilfe finden? Betroffene, die den Eindruck haben, in der Schule keine ausreichende Hilfe zu bekommen, können sich an das zuständige ReBUZ in der Stadtgemeinde Bremen und an das Landesinstitut für Schule (LIS) Bremen bzw. das Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven wenden. In Bremerhaven steht den Betroffenen das ReBUZ Bremerhaven für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. An dieses können sich Eltern oder betroffene Schülerinnen/Schüler selbst wenden. 10. An wie vielen Schulen in Bremen und Bremerhaven gibt es Selbsthilfegruppen oder andere, von Schülerinnen/Schülern selbstorganisierte Unterstützungsangebote ? Gibt es eine schulenübergreifende Vernetzung von Selbsthilfeangeboten? Selbsthilfegruppen zum Thema Mobbing haben sich an Schulen nicht gebildet. Lediglich an der Geschwister-Scholl-Schule (GyO) in Bremerhaven gibt es ein von einem Schüler geleitetes Unterstützungsangebot. 11. In welcher Weise wird an Schulen im Land Bremen Mobbing thematisiert (im Unterricht, durch andere Angebote, im Rahmen sozialpädagogischer oder sozialpsychologischer Beratung usw.)? Inwiefern geschieht dies systematisch? Gibt es dazu Vorgaben der Schulbehörden? In allen Schulen wird das Thema Mobbing altersentsprechend thematisiert und bearbeitet. Dies bezieht sich sowohl auf den Unterricht, das soziale Lernen als auch auf zusätzliche Angebote, die durch das LIS (z. B. Mobbingprojektwoche im fünften Jahrgang) und auch andere angeboten werden. Besonders hilfreich in diesem Bereich ist die Polizei, die in den Schulen nicht nur anlassbezogen, sondern auch durch die Bereitstellung von Filmen, Unterrichtsgesprächen, Informationen für Kollegien und auf Elternabenden eine nachhaltige Unterstützung bieten. Die Schulleitungen werden auf Dienstbesprechungen regelmäßig auf Angebote und gute Beispiele an Schulen hingewiesen, um die Sensibilität für das Thema aufrecht zu erhalten. Das Landesinstitut für Schule (LIS) ist seit mehreren Jahren präventiv im Bereich (Cyber-)Mobbing tätig. So wurden in den vergangenen drei Jahren unter anderem in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse, der Polizei Bremen, der Bremischen Landesmedienanstalt und anderen Institutionen ca. 160 Veranstaltungen für ca. 3 000 Personen (Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen , Schülerinnen und Schüler, Eltern, Referendarinnen und Referendare ) durchgeführt. Die Spanne der Angebote reicht von Einzelberatungen über schulinterne Fortbildungen und Elternabende bis hin zur möglichen Ausbildung von Mobbingbeauftragten und Mobbingscouts. Die schulinternen Fortbildungen zum Thema (Cyber-)Mobbing sind so konzipiert, dass die Lehrkräfte im Anschluss daran Projekttage oder -wochen zu diesem Themenbereich mit ihren Klassen durchführen. Auch werden spezielle Beraterinnen/Berater für Mobbingfälle ausgebildet und die Schulen dabei unterstützt, diese unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten in den Schulen umzusetzen. Es werden immer wieder Anfragen von Schulen an die Kriminalprävention/ Fachstelle Jugendschutz im Internet des Jugendamtes Bremerhaven gestellt, das Thema Cybermobbing in der Klasse zu thematisieren, meist im Rahmen von Projekttagen oder auch anlassbezogen. Die Kolleginnen/Kollegen der Fachstelle arbeiten das Thema dann in den Klassen, insbesondere auch bezogen auf mögliche Folgen beim Täter und Opfer, auf. Um sich weiter im Unterricht mit dem Thema Cybermobbing zu beschäftigen, bekommen die Lehrer der betroffenen Klassen die Broschüre „Bullying und Cyberbullying“ der Unfallkasse Bre- — 5 — men sowie das ProPK (Programm Polizeiliche Kriminalprävention) und weiteres Material (z. B. DVD zum Thema mit Begleitheft für die Unterrichtsplanung) ausgehändigt . Auch wird den Schulen (z. B. für die Schulbibliothek) geprüftes Material zum Thema über das Schulamt angeboten. Häufig sind Kolleginnen bzw. Kollegen der Polizei und des Jugendamtes auch gemeinsam in den Klassen, um neben der polizeilichen Sichtweise auch praktische Vorbeugungstipps direkt im Internet den Schülern mitzuteilen. Seit kurzem existiert in Bremerhaven eine Kooperation zwischen der Stadtbildstelle und der Hochschule, bei der acht Studentinnen/Studenten ausgebildet werden, die anschließend in allen siebten Klassen der Bremerhavener Schulen Workshops zum Thema „Cybermobbing“ durchführen. Dies ist ein Ergebnis aus der Arbeitsgruppe MABS (Medienkompetenz an Bremerhavener Schulen), die zum Präventionsrat Bremerhaven gehört. 12. Welche Handreichungen oder andere Handlungsanweisungen für Lehrkräfte und Schulleitungen existieren zum Umgang mit Mobbing? Wie sollen Lehrkräfte und Schulleitungen gemäß dieser Handreichungen und Handlungsanweisungen reagieren, wenn sie auf Mobbing aufmerksam gemacht werden? Wie sollen sie gemäß dieser Handreichungen und Handlungsanweisungen selbst Mobbingsituationen identifizieren und thematisieren? Alle Schulen im Land Bremen sind im Besitz der Handreichung „Notfallpläne für die Schulen im Lande Bremen“, welche einen kompetenten Umgang mit Krisen, Notfällen und besonderen Vorkommnissen absichern sollen. In diesem Notfallordner finden sich auch Hinweise für einen zielgerichteten Umgang bei Mobbingvorfällen mit entsprechenden Verweisen und Informationen. Der Notfallordner wird derzeit aktualisiert. Im Zuge dessen erfolgt auch eine Akzentuierung in Hinblick auf Intervention bei Mobbing und Cybermobbing. Hier wird unter anderem auf die Unterstützung durch die ReBUZ verwiesen, die gerade bei komplexen oder stark emotionalisierten Prozessen mit schwer einschätzbaren Folgeeffekten für die Betroffenen eine wichtige Rolle einnehmen können. Im Notfallordner sind für die Schulen verpflichtende Handlungsanweisungen niedergelegt, wie mit bestimmten besonderen Vorfällen, wie z. B. Mobbing, umzugehen ist. Die gegebenenfalls notwendige psychologische Nachsorge und Betreuung der Opfer ist dort ebenso vorgegeben wie auch die notwendige Information der Schulaufsicht in besonders schweren Fällen. Mobbing wird als ein besonderer Vorfall der Gefährdungsstufe 2 von 3 eingestuft und sehr ernst genommen . An den Schulen wird konkret anhand eines vierphasigen Modells mit Mobbingvorfällen umgegangen und den Betroffenen geholfen: 1. Eingreifen bzw. Beenden Die Schule reagiert; sie darf den Vorfall nicht ignorieren. Das Mobbing muss sofort konsequent unterbunden werden. Das Geschehene muss möglichst genau dokumentiert werden. 2. Opferhilfe und besondere Maßnahmen einleiten Die Schule sucht und führt mit der geschädigten Person das Gespräch. Die Schule nimmt den Angriff auf die Person ernst und bezieht eindeutig Stellung gegen das unrechte Verhalten ohne die anderen beteiligten Personen zu ächten. Die Schule vertritt die Position, dass es kein Recht gibt, andere Menschen anzugreifen. Die Schule fordert die Beteiligten auf, das Geschehene aufzuschreiben. Dabei bittet sie die Beteiligten um intensive Kooperation . Nur so kann die Schule das Geschehene aufarbeiten. Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten des Opfers mit der Zusage der Unterstützung und Hilfe für die Aufarbeitung schließt sich an. Im Sinne von Transparenz werden alle Schritte und Maßnahmen der Schule mit dem Opfer abgestimmt . Zeugenbefragungen sowie Befragungen von anderen beteiligten Personen unter den Aspekten Anstiftung, Unterstützung der Opfer, sowie Unterstützung der Täter sind weitere Bestandteile der Aufarbeitung. — 6 — Die Schule muss an dieser Stelle die gewonnenen Informationen bewerten und zusammen mit dem Opfer sowie dessen Erziehungsberechtigten entscheiden , ob eine Anzeige wegen möglicher Straftatbestände erstattet werden soll. 3. Informieren Die Schule entscheidet, ob das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) eingeschaltet werden soll. Die Information der Schulaufsicht muss in schweren Fällen durch die Schulen geschehen. Die Fachaufsicht der ReBUZ wird informiert. 4. Aufarbeiten und Nachsorgen Für Dritte deutlich sichtbare Sanktionen gegen das Mobbingverhalten sowie dessen Ächtung sind die vordringlichen Maßnahmen der Schule. Die Verantwortungsübernahme der Haupttäterin bzw. des Haupttäters und eventuell der Mitläuferinnen/Mitläufer soll erzielt werden. Dazu gehören Entschuldigungen, Wiedergutmachungsvorschläge sowie ein konsequenter Täter-Opfer-Ausgleich. Dieses schrittweise Vorgehen ist für alle Schulen Bremens und Bremerhavens verbindlich. Es kann aber durch die Schulen in Bezug auf die Einzigartigkeit des Vorfalls, der Individualität der Täter und Opfer im Rahmen der pädagogischen Eigenständigkeit der Schulen ergänzt werden. Dabei nutzen die Schulen die Angebote des Landesinstituts für Schule (LIS) bzw. des Lehrerfortbildungsinstituts (LFI) in Bremerhaven zur Qualifizierung und Schulentwicklung mit dem Ziel einer konsequenten Verständigung gegen Mobbing an der jeweiligen Schule. Durch die unter Frage 11 aufgeführten Schulungen werden die Lehrkräfte darüber hinaus für die Identifikation und Thematisierung von Mobbing sensibilisiert und professionalisiert. 13. In welcher Weise ist das Thema Mobbing und Anti-Mobbing-Strategien Teil der Lehrkräfteausbildung im Land Bremen? Der Umgang mit Problemen des Mobbings gehört zu dem Kompetenzbereich „Erziehen“ der Standards der Bildungswissenschaften der Kultusministerkonferenz und wird in unterschiedlicher Gewichtung in den Phasen der Lehramtsausbildung berücksichtigt: Studium Im lehramtsbezogenen Studium gibt es kein eigenes Modul zum Thema Mobbing oder Cybermobbing. Da der Umgang mit Mobbing jedoch eine wichtige Anforderung im Beruf einer Lehrkraft darstellt, soll schon im Rahmen des Studiums ein Grundverständnis dafür bei den Studierenden geschaffen werden. Daher wird das Thema in einzelnen Lehrveranstaltungen und insbesondere im Kontext der Vorbereitung und Durchführung der schulpraktischen Studien behandelt . Vorbereitungsdienst Im Vorbereitungsdienst wird der Umgang mit Problemen des Mobbings zu wesentlichen Anteilen in den Erziehungswissenschaften thematisiert. Darüber hinaus wird Mobbing anlässlich konkreter Fälle gegebenenfalls auch zum Bestandteil von Fachdidaktik. Das grundsätzliche Ziel ist die Verknüpfung der Entwicklung von Kompetenzen zur wissenschaftlich fundierten Planung, Organisation , Durchführung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie dem Erwerb von Handlungsroutinen mit der Entwicklung von Kompetenzen zum Aufbau positiver sozialer Beziehungen und zur Gestaltung eines lernförderlichen Unterrichtsklimas. Hinzu kommt die Förderung einer „Kultur des Hinschauens und Ernstnehmens“ als einer wichtigen berufsethischen Maxime im Rahmen von Ausbildung. Generell thematisiert werden in den Seminaren Erscheinungsformen (u. a. im Zusammenhang mit neuen Medien), Ursachen, Auswirkungen, Präventions- und Unterstützungsangebote zum Thema Mobbing. Dabei wird die Entwicklung von Handlungsroutinen anhand der theoretischen Auseinandersetzung mit Fallbeispielen und anhand von Erfahrungen im Umgang mit konkreten Vorkommnissen in der Schule eingeordnet in die Befassung mit dem Schulrecht. In Einzel- — 7 — fällen werden Mobbingbeauftragte aus den Schulen herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung dieses Themas kommen die unterstützenden Institutionen ZuP und ReBuZ zur Sprache bzw. werden konkrete Programme wie „Fairplayer “, „Cyberscouts“, Streitschlichter, Mediation etc. behandelt. Einbezogen wird auch das zum LIS gehörende Zentrum für Medien, das entsprechende Workshops zum Umgang mit Medien im Netz anbietet und Materialien bereitstellt oder in diese einführt (u. a. CD-Rom: Sicher im Netz, www.klicksafe.de, Internetseepferdchen etc.). Darüber hinaus erhalten die Referendarinnen und Referendare im Rahmen ihrer Ausbildung am Landesinstitut die Informationen über die entsprechende Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz “ bzw. die „Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz “. Angestrebt wird, dass die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zum Ende ihrer Ausbildung über fundiertes pro- und reaktives Wissen zum Thema Mobbing, seinen Erscheinungsformen und Auswirkungen auf die Betroffenen verfügen und adäquate Reaktions- und Konfliktregelungsstrategien unter Berücksichtigung von Verfahrensvereinbarungen und unter Einbeziehung anzusprechender Institutionen anzuwenden vermögen. 14. Welche Zuständigkeiten für das Thema Mobbing existieren in der Schulbehörde? Die Schulaufsicht ist zunächst immer die zuständige Ansprechpartnerin für die jeweilige Schule. Darüber hinaus ist die Fachaufsicht für die Regionalen Beratungs - und Unterstützungszentren (ReBUZ) konzeptionell mit dem Thema befasst . Neben der Zuständigkeit der ReBUZ nach der „Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik“ (Teil 2 § 5) wird der Themenkomplex „Mobbing“ auch innerhalb des standortübergreifenden interdisziplinärem Fachteam „Gewalt und Gewaltprävention, Krisen und Notfälle“ der ReBUZ bearbeitet. Fachliche Hinweise und Informationen für die Beratungs- und Unterstützungsarbeit im Kontext Mobbing erfolgen im regelmäßigen Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und über interne Fachtage. 15. Wie viele Schulwechsel oder Klassenwechsel als Folge von Mobbing gab es in den vergangenen Schuljahren in Bremen und Bremerhaven? Grundsätzlich wird ein Schulwechsel innerhalb der Interventions- bzw. Nachsorgemöglichkeiten eher in Ausnahmesituationen angestrebt und umgesetzt. Die Regel ist, dass nicht das Opfer, sondern im Zweifelsfall der Täter bzw. die Täterin die Schule verlassen muss, um für das soziale Klima an den Schulen ein deutliches Signal in Richtung Opferschutz zu geben. Nur in sehr seltenen Fällen war die persönliche Situation des Opfers bisher so instabil, dass diese Regel durchbrochen wurde und ein anderer Beschulungsort gesucht wurde. Konkrete Zahlen liegen nicht vor. Allerdings werden diese Zahlen erstmals ab Schuljahr 2013/2014 systematisch erhoben. Sie sind aber wegen des kurzen Zeitraumes ihrer Erhebung noch nicht valide. 16. In wie vielen Fällen führte Mobbing dazu, dass der schulärztliche Dienst oder der schulpsychologische Dienst damit befasst wurde? Der schulärztliche Dienst befasst sich nur vereinzelt mit Anfragen zum Thema Mobbing, im Durchschnitt pro Team (16 Stadtteilteams) bis zu drei Mal im Jahr. Mitunter taucht die Problematik im Zusammenhang mit einer Anfrage wegen Schulabsentismus auf. Die KIPSY (kinderpsychiatrischer Dienst) wertet die Mobbinganfragen nicht gesondert aus. Sie werden im Gesamtkontext bearbeitet und stellen keine gesonderte Gruppe dar. Im Rahmen der Gesundheitssprechstunde, die in einigen Bremer Schulen von Stadtteilkinderkrankenschwestern durchgeführt wurden, wird die Problematik öfter vorgebracht, da die Konstellation mit einer direkten Ansprechpartnerin vor Ort die Hemmschwelle für die betroffenen Schüler und Schülerinnen senkt. Es gibt keinen eigenständigen schulpsychologischen Dienst in Bremen mehr. Die Schulpsychologinnen/Schulpsychologen arbeiten in den multiprofessionellen — 8 — Teams der ReBUZ-Einrichtungen. Mit der Einrichtung des ReBUZ Bremerhaven im April 2012 wurden die Kolleginnen/Kollegen des schulpsychologischen Dienstes auch dort ins ReBUZ integriert. Im Jahr 2013 sind dort 68 Beratungs-, Unterstützungsanfragen aus Bremerhavener Schulen ans ReBUZ gegangen, bei denen Mobbing ein nicht quantifizierter Teil der Problematik war. 17. Wie bewertet der Senat die Chancen und Risiken der Schulreform im Land Bremen hinsichtlich der Auswirkung auf Mobbing? Welche Handlungsbedarfe sieht der Senat? Schulische Bildung und Erziehung im Land Bremen ist den Werten der sozialen Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit verpflichtet. Die Schule soll u. a. erziehen zur Gewaltfreiheit und friedlicher Konfliktbearbeitung sowie zur Bereitschaft, Minderheiten in ihren Eigenheiten zu respektieren, sich gegen ihre Diskriminierung zu wenden und Unterdrückung abzuwehren (§ 5 Absatz 1 und 2 Nr. 9 und 10 BremSchulG). Die Oberschulen sind drüber hinaus durchgängig in Jahrgangteams organisiert und auch drei der Gymnasien arbeiten nach diesem Prinzip. Das Jahrgangsteam hat die einzelnen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs gezielt im Blick und bildet eine feste Bezugsgröße für die Heranwachsenden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10. Heterogenität wird in diesem Zusammenhang jedoch als Bereicherung verstanden und Konflikte offen und konstruktiv angegangen. Damit dies gelingt, haben die Schulen im Schulprogramm Leitbilder und Ziele für das gemeinsame Miteinander definiert. Auf diese Weise können Konflikte schnell erkannt und nachhaltig bearbeitet werden. Dafür werden Jahrgangsleitungen speziell durch das Landesinstitut für Schule (LIS) geschult. Weitere Angebote des LIS zum sozialen Lernen, zu Themen wie Mobbingprävention und Cybermobbing , unterstützen Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler beim Aufbau einer wertschätzenden Schulkultur und bei der gezielten Intervention. Auch das ganztägige Lernen in ergänzenden Lern- und Betreuungsangeboten sowie der Mittagspause stellt eine zusätzliche Herausforderung an die sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern dar, die jetzt einen Großteil ihres Tages miteinander verbringen. Auf der anderen Seite bieten jedoch die zusätzlichen Zeiten des gemeinsamen Lernens auch die Gelegenheit, das soziale Lernen zu intensivieren, auch unter Einsatz zusätzlichen Fachpersonals. Die Rhythmisierung des Tages stellt sicher, dass abwechslungsreiche Angebote, auch solche mit Bewegungscharakter, gemacht werden. Trotz der genannten Maßnahmen treten auch Fälle auf, in denen die Konfliktlösung nicht zufriedenstellend läuft bzw. in denen ein Fall von Mobbing zu spät erkannt wird. Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, die genannten Maßnahmen fortzusetzen, um auch weiterhin für das Thema sensibilisiert zu bleiben. Da „Mobbing“ ein soziales Gruppenphänomen darstellt, von dem grundsätzlich jede Schule betroffen sein kann, werden entsprechende Fortbildungen, Projekte bzw. curriculare Einbettungen/Verbindlichkeiten hinsichtlich einer Sensibilisierung für das Thema einerseits sowie zur Entwicklung von Präventionsansätzen , Interventionsmöglichkeiten und Nachsorge andererseits empfohlen. Die verlässliche Kooperation mit entsprechenden Beratungs- und Fachstellen kann dabei einen wichtigen Anteil leisten. 18. In welcher Weise ist das Thema Mobbing bislang im Rahmen der Kultusministerkonferenz thematisiert worden? In welcher Weise werden Erfahrungen mit Anti-Mobbing-Strategien zwischen den Bundesländern und zwischen den Schulen ausgetauscht? Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2002 eine ausführliche Erklärung zum Thema Gewaltprävention an Schulen abgegeben: „Im Rahmen ihres Erziehungsauftrags bemühen sich Schulleitungen, Lehrkräfte , Eltern, Schülerinnen und Schüler, Konsens über Ziele und Vorgehensweisen im Rahmen gemeinsamer Erziehungskonzepte zu erzielen. Dazu gehört ein Grundbestand an sozialen Verhaltensregeln, auf deren Einhaltung konsequent geachtet werden muss. Bewusste Erziehung sieht die Schülerinnen und Schüler immer in ihrer ganzen Persönlichkeit. Sie setzt darauf, Aufgaben und Verantwortung so früh — 9 — wie möglich an Schülerinnen und Schüler zu übertragen. Unterricht und Schulleben müssen so angelegt sein, dass sie Erfolgserlebnisse und Anerkennung ermöglichen und produktive Leistung zum verinnerlichten Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen machen. Die Schulaufsicht unterstützt die Schulen aktiv bei ihrer Arbeit gegen Gewalt , Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Diskriminierung jeder Art. Die Lehrpläne verfolgen mit Themen zur interkulturellen Erziehung dasselbe Ziel. (. . .) Die Mitverantwortung und Beteiligung von Schülerinnen und Schülern und der Eltern an der Gestaltung des sozialen Klimas und des Schullebens sind für den Erfolg der Gewaltprävention von erheblicher Bedeutung. Schülerinnen und Schüler müssen größere Verantwortung für ihren eigenen Lernerfolg, für das Arbeits- und Sozialverhalten in der Schule und das Einhalten schulischer Regeln übernehmen. Dies wird dadurch unterstützt, dass die Schulen geeignete erzieherische Maßnahmen einschließlich der Übertragung sozialer Aufgaben ergreifen. Mit Streitschlichterprogrammen, Schlichtungsausschüssen und dem Institut des Schülerlehrers sind viele Schulen hier bereits auf einem guten Weg. Schulische und außerschulische Einrichtungen bilden regionale Netzwerke , um so vorbeugend Gewalttendenzen entschlossen entgegenzuwirken. Örtliche, regionale und landesweite Räte für Kriminalitätsverhütung, sogenannte runde Tische gegen Gewalt oder Bündnisse für Erziehung, sind geeignet , die Zusammenarbeit zu intensivieren und auf andere Bereiche des öffentlichen Lebens auszudehnen. Schule und Jugendhilfe kooperieren, um gemeinsam Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei wird auf den Bereich der präventiven Erziehung ausgedehnt. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten vielfältige Beratungsangebote an. (. . .) Die Kultusminister werden sich regelmäßig über die von ihnen eingeleiteten Maßnahmen informieren und untereinander abstimmen. Sie sind sich – wie oben bemerkt – darüber im Klaren, dass die Schule die Erziehungsprobleme der Gesellschaft nicht allein lösen kann. Dafür ist es notwendig, die ganze erzieherische Kraft zu stärken und zu bündeln, die in den Familien, im Kindergarten und in der Jugendarbeit, in den Vereinen, Organisationen und Institutionen unserer Gesellschaft liegt. Die Kultusminister und -senatoren regen deshalb an, Bündnisse für Erziehung auf lokaler und regionaler Ebene zu gründen. Diese Bündnisse sollen das Nachdenken sowie das Gespräch über Erziehung fördern, beispielhaftes Erziehungshandeln unterstützen und so eine konkrete gemeinsame Verantwortung für die nachwachsende Generation übernehmen.“ (Pressemitteilung der KMK zur 298. Plenarsitzung am 23./24. Mai 2002) Darüber hinaus wird in der Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012) „Mobbingprävention und soziales Lernen“ als eines der Handlungsfelder benannt, die für die konkrete Umsetzung einer nachhaltigen und wirksamen Gesundheitsförderung in der Schule bearbeitet werden. Die Empfehlung geht dabei von der Voraussetzung aus, dass die dort genannten Handlungsfelder in den Unterricht der Fächer und in das Schulleben alters- und zielgruppengerecht sowie schulform- bzw. schulstufenspezifisch integriert werden. Es finden zudem regelmäßige Gespräche zwischen Mitgliedern des Schulausschusses der KMK und Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) statt, um sich gegenseitig über Handlungsbedarfe und Verfahren in den Ländern zu informieren. Der Schulausschuss der KMK wird jedes Mal über das Ergebnis der Gespräche informiert. Druck: Anker-Druck Bremen