— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 129 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Oktober 2011 Wachsende Nachfrage nach Studienplätzen an den Hochschulen im Land Bremen Durch die doppelten Abiturjahrgänge in Niedersachsen und die Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst haben sich offensichtlich noch mehr junge Menschen um einen Studienplatz an den Hochschulen im Land Bremen beworben. Obwohl ein Anstieg der Bewerbungen zu erwarten war, ist er nach den aktuellen Meldungen der Hochschulen in der Dimension doch überraschend. In der Universität Bremen sind in diesem Jahr über 32 000 Bewerbungen eingegangen , rund 9 000 mehr als im vergangenen Jahr. Zu vergeben sind 4 000 Studienplätze . Bei der Hochschule Bremen haben sich über 21 000 Studieninteressierte auf die 1 900 Studienplätze beworben, mehr als doppelt so viele wie im letzten Jahr (2010: knapp 9 000). Rund 6 300 Bewerbungen verzeichnet die Hochschule Bremerhaven auf ihre 700 Studienplätze. Im vergangenen Jahr waren es 4 300. Die Hochschulen Bremens haben ihre Kapazitäten für Studienanfänger und -anfängerinnen in den vergangenen Jahren sowie im Jahr 2011 erheblich ausgeweitet und sich damit zu einer gestiegenen Ausbildungsverantwortung bekannt. Wir fragen den Senat: 1. Wie kann sichergestellt werden, dass die Hochschulen im Land Bremen der gestiegenen Nachfrage nach Studienplätzen Rechnung tragen können? Sind die Hochschulen insbesondere räumlich und personell in der Lage, die gestiegene Anzahl an Studienanfängern und -anfängerinnen zu bewältigen? 2. Welche Möglichkeiten hat das Land Bremen, seine eigenen Hochschulzugangsberechtigten angesichts der doppelten Abiturjahrgänge in Niedersachsen und der allgemein hohen Nachfrage zu versorgen? 3. Wie bewertet der Senat, dass trotz extrem gestiegener Studienplatzbewerbungen Studienplätze noch unbesetzt sind? Um wie viele Studienplätze handelt es sich (bitte nach Hochschulen und Studiengängen getrennt aufführen)? 4. Wie hat sich in den vergangenen Jahren – in den Zeiten des Hochschulpakts – die Betreuungssituation an den Hochschulen Bremens entwickelt? 5. Wie kann angesichts der gestiegenen Anzahl an Plätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger die Qualität der Ausbildung an den Hochschulen gewährleistet werden? 6. Wie schätzt der Senat die Situation im nächsten Jahr ein, wenn in Bremen die doppelten Abiturjahrgänge die Schulen verlassen? 7. Wie beurteilt der Senat die Perspektive für die Umsetzung der Hochschulpaktziele in den Folgejahren? Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 15. November 2011 1. Wie kann sichergestellt werden, dass die Hochschulen im Land Bremen der gestiegenen Nachfrage nach Studienplätzen Rechnung tragen können? Sind die Hochschulen insbesondere räumlich und personell in der Lage, die gestiegene Anzahl an Studienanfängern und -anfängerinnen zu bewältigen? Die Hochschulen im Lande Bremen leisten seit Jahren einen hohen Beitrag in der bundesweiten Hochschulausbildung. Sie beteiligen sich seit 2007 aktiv an der Umsetzung des Hochschulpaktes und tragen dazu bei, dass einer steigenden Zahl von Studienberechtigten ausreichende Studienmöglichkeiten angeboten werden können. Im Rahmen der Phase I des Hochschulpaktes (2007 bis 2010) war Bremen verpflichtet , die Zahl der jährlichen Studienanfänger/-innen auf dem Niveau des Jahres 2005 zu halten. Das ist den Bremer Hochschulen nicht nur gelungen, die Anfängerzahlen lagen sogar jeweils deutlich darüber. Die zur Verfügung gestellten Bundesmittel aus dem Hochschulpakt und die ergänzenden Landesmittel (vergleiche dazu Antwort zu Frage 5) wurden von den Hochschulen insbesondere zur Finanzierung von zusätzlichen Stellen im akademischen Mittelbau, für zusätzliche Lehraufträge, für Mentoren und Tutorien, für zusätzliche technische Mitarbeiter in Laboren und Werkstätten, für die Verbesserung der technischen Ausstattung von Lehrveranstaltungsräumen sowie für die Verbesserung der Studienberatungs- und -betreuungsleistungen verwendet . Die Hochschulen haben die Nutzung der vorhandenen räumlichen Ressourcen optimiert, sodass keine zusätzlichen räumlichen Anmietungen erforderlich geworden sind. 2. Welche Möglichkeiten hat das Land Bremen, seine eigenen Hochschulzugangsberechtigten angesichts der doppelten Abiturjahrgänge in Niedersachsen und der allgemein hohen Nachfrage zu versorgen? Nach der dem Hochschulpakt zugrunde liegenden KMK-Prognose zu den vorausberechneten Zahlen der Studienberechtigten und der voraussichtlichen Studienanfänger /-innen erwerben im Land Bremen im Zeitraum 2011 bis 2020 jährlich etwa 4 000 Schulabsolventen/-innen eine Hochschulzugangsberechtigung. Im Jahr 2012, in dem der doppelte Abiturjahrgang in Bremen die Schulen verlässt , werden es voraussichtlich 5 140 Schulabsolventen/-innen mit Studienberechtigung sein. Nicht jede/r Studienberechtigte nimmt auch tatsächlich ein Studium auf. Nach der im Juni 2011 veröffentlichten Statistik des Statistischen Bundesamtes „Hochschulen auf einen Blick“ liegt die aktuelle Übergangsquote in Bremen bei rd. 72 %. D. h., drei Jahre nach Erwerb der Hochschulreife haben rd. 72 % der Studienberechtigten, die im Lande Bremen ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, tatsächlich ein Studium aufgenommen. Nicht jede/r Studienberechtigte nimmt sein Studium in dem Land auf, in dem er seine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat. Von den an den Bremer Hochschulen eingeschriebenen Studienanfänger/-innen haben zwischen 30 und 40 % ihre Hochschulzugangsberechtigung in Bremen erworben, etwa 35 bis 40 % in Niedersachsen . Vor dem Hintergrund, dass die Bremer Hochschulen in den Jahren 2008 und 2009 jeweils fast 5 900 und im Jahr 2010 sogar rd. 6 400 Studienanfänger/-innen aufgenommen haben, geht der Senat davon aus, dass die Bremer Hochschulzugangsberechtigten auch angesichts der doppelten Abiturjahrgänge in Niedersachsen und der allgemein hohen Nachfrage versorgt werden können. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Zulassung zum Studium die Studienberechtigten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an Bremer Schulen erworben haben, nicht bevorzugt berücksichtigt werden können. Die Zulassung richtet sich vielmehr danach, welche Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen am besten erfüllen. — 3 — 3. Wie bewertet der Senat, dass trotz extrem gestiegener Studienplatzbewerbungen Studienplätze noch unbesetzt sind? Um wie viele Studienplätze handelt es sich (bitte nach Hochschulen und Studiengängen getrennt aufführen)? Die hohe Zahl der Studienplatzbewerbungen entsteht, weil sich Studienberechtigte zeitgleich und parallel bei mehreren Hochschulen bewerben. Dies ist bundesweit der Fall und führt dazu, dass Studienbewerber/-innen Zulassungen an mehreren Hochschulen erhalten können. Erst wenn sie sich für eine Hochschule entschieden und erklärt haben, welche der zugewiesenen Studienplätze sie nicht annehmen möchten, können die Hochschulen die nicht angenommenen Plätze im sogenannten Nachrückverfahren erneut vergeben. Die Vielfachbewerbungen führen bei den Hochschulen zu einem hohen administrativen Aufwand, und die Nachrückverfahren führen zu Verzögerungen bei der Studienzulassung. Diese für alle Beteiligten extrem unbefriedigende Situation soll durch das sogenannte dialogorientierte Serviceverfahren beseitigt werden , das nun voraussichtlich zum Wintersemester 2012/2013 eingeführt werden soll. Da die Zulassungsverfahren bzw. insbesondere die Nachrückverfahren an den Bremer Hochschulen noch nicht endgültig abgeschlossen sind, kann derzeit auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob und gegebenenfalls in welcher Größenordnung Studienplätze an den Bremer Hochschulen unbesetzt geblieben sind. Aufgrund des bisherigen Verlaufs der Einschreibverfahren gehen die Bremer Hochschulen davon aus, dass ihre Studienanfängerzahlen auch in diesem Jahr wieder das sehr hohe Niveau des letzten Jahres erreichen werden. 4. Wie hat sich in den vergangenen Jahren – in den Zeiten des Hochschulpakts – die Betreuungssituation an den Hochschulen Bremens entwickelt? Nach den veröffentlichten Statistiken des Statistischen Bundesamtes „Hochschulen auf einen Blick“ hat sich die Betreuungsrelation (zahlenmäßiges Verhältnis der Studierenden zum wissenschaftlichen Personal ohne drittmittelfinanziertes Personal) an den Bremer Hochschulen in der ersten Phase des Hochschulpaktes (2007 bis 2010) wie folgt entwickelt: 2007 2008 2009 Universitäten 19,4 18,7 17,6 Fachhochschulen 33,5 32,7 34,5 Zahlen für das Jahr 2010 werden erst mit der nächsten Veröffentlichung „Hochschulen auf einen Blick“ im kommenden Jahr vorgelegt. Die leichte Erhöhung der Betreuungsrelationen im Fachhochschulbereich ist insbesondere darin begründet, dass die Studienanfängerzahlen im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen sind. 5. Wie kann angesichts der gestiegenen Anzahl an Plätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger die Qualität der Ausbildung an den Hochschulen gewährleistet werden? Um für die steigenden Zahlen von Studienberechtigten ausreichende Studienplätze anbieten zu können, unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, der im Jahr 2007 gestartet ist. Die Bremer Hochschulen haben seit 2007 für das jährliche Halten der Studienanfängerzahlen auf dem Niveau des Jahres 2005 (5 256) Bundesmittel aus dem Hochschulpakt erhalten. Auch für die darüber hinaus aufgenommenen insgesamt rd. 2 650 zusätzlichen Anfänger/-innen haben die Bremer Hochschulen Bundesmittel aus dem Hochschulpakt erhalten. In der zweiten Phase des Hochschulpaktes (2011 bis 2015) können die Bremer Hochschulen ebenfalls mit Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt rechnen, sofern sie weiterhin Studienanfängerzahlen in etwa auf dem Niveau der letzten Jahre aufnehmen. Ergänzend zum Hochschulpakt haben Bund und Länder im August 2010 ein gemeinsames Programm zur qualitativen Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre (Qualitätspakt Lehre) beschlossen, für das der Bund bis zum Jahre 2020 rd. 2 Mrd. ‡ zur Verfügung stellen wird. Die Bremer Hochschulen haben — 4 — Förderanträge eingereicht und können bei positiver Begutachtung durch das eingesetzte Auswahlgremium in der ersten Phase des Programms bis zum Jahr 2016 Bundesmittel bis zur Höhe von etwa 11 Mio. ‡ erhalten. Darüber hinaus stellt das Land den Bremer Hochschulen seit 2008 Sondermittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Hochschulpaktes und zur Verbesserung der Situation in Lehre und Studium in Höhe von 7,5 Mio. ‡ p. a. zur Verfügung. Die Mittel werden insbesondere eingesetzt, um die Lehrkapazität den gestiegenen Studierendenzahlen anzupassen, um die Betreuungs- und Beratungsangebote während des gesamten Studienverlaufs zu verbessern, zur Finanzierung von Tutoren- und Mentorenprogrammen sowie zur Verbesserung der Ausstattung von Hörsälen und Seminarveranstaltungsräumen. Die Bremer Hochschulen haben insoweit zur Bewältigung der gestiegenen Anzahl von Studienanfängern/-innen ergänzend zu den Mitteln des Grundhaushaltes Sondermittel vom Bund und vom Land erhalten, um trotz höherer Studienanfängerzahlen die Qualität der Ausbildung gewährleisten zu können. 6. Wie schätzt der Senat die Situation im nächsten Jahr ein, wenn in Bremen die doppelten Abiturjahrgänge die Schulen verlassen? Vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 2. 7. Wie beurteilt der Senat die Perspektive für die Umsetzung der Hochschulpaktziele in den Folgejahren? In der Phase I des Hochschulpaktes (2007 bis 2010) waren bundesweit rd. 91 370 zusätzliche Studienanfänger/-innen (im Vergleich zu der Anfängerzahl des Jahres 2005) erwartet worden. Tatsächlich hatten die Hochschulen letztlich rd. 185 000 zusätzliche Anfänger/-innen zu bewältigen. In der Phase II des Hochschulpaktes (2011 bis 2015) werden bundesweit – u. a. auch durch die Aussetzung der Wehrpflicht – bundesweit rd. 320 540 bis 334 940 zusätzliche Studienanfänger/-innen erwartet. Nach den geltenden Prinzipien des Hochschulpaktes würde der Bund dafür voraussichtlich rd. 4 Mrd. ‡ zur Verfügung stellen. Nach den Erfahrungen in der Phase I ist nicht ausgeschlossen, dass auch in der Phase II die tatsächlichen Anfängerzahlen die Prognosezahlen erneut weit übersteigen . Bund und Länder haben vereinbart, dass sie für diesen Fall rechtzeitig Gespräche zu den sich daraus ergebenden Folgerungen aufnehmen werden. Der Senat geht davon aus, dass es angesichts der bundesweiten hohen Zahlen von Studienberechtigten auch an den Bremer Hochschulen weiterhin zu sehr hohen Bewerber/-innenzahlen kommen wird. Im Hinblick auf die Zahl der Studienanfänger/-innen, die von den Bremer Hochschulen aufgenommen werden, geht der Senat davon aus, dass auch in den nächsten Jahren in etwa das Niveau erreicht werden könnte, das sich seit Beginn des Hochschulpaktes im Jahre 2007 wie folgt entwickelt hat: 2007 2008 2009 2010 5 483 5 848 5 866 6 478 Druck: Anker-Druck Bremen