— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1295 (zu Drs. 18/1247) 04. 03. 14 Mitteilung des Senats vom 4. März 2014 Gewalt und Straftaten gegen Kinder im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1247 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten gegen Kinder wurden im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, dem Geschlecht der Opfer und dem Alter, zwischen 2010 und 2013 angezeigt? Wie hoch ist die Anzahl im bundesdeutschen Länder - und Städtevergleich? Für die Auswertungen wurde das Datenmaterial der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verwendet. Die Datenerhebung der PKS bezogen auf Kinder (Personen bis 14 Jahre) findet erst seit 2011 statt. Eine Darstellung des Jahres 2010 ist daher nicht möglich. Um aus dem Gesamtbestand der PKS die Anzahl aller angezeigten Straftaten zum Nachteil von Kindern zu ermitteln, wurden zwei Auswertungen durchgeführt . In der ersten Auswertung wurden alle angezeigten Straftaten generiert, in denen Kinder als Opfer ermittelt wurden. Die zweite Auswertung betraf die Delikte , die das Tatbestandsmerkmal „Kind“ aufweisen. Damit konnten sämtliche der Polizei zur Kenntnis gelangten Straftaten zum Nachteil von Kindern für die Beantwortung der Anfrage erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es dadurch zu Überschneidungen bei den Ergebnissen führen kann, sodass eine Addition der Zahlen nicht möglich ist. Die erste Auswertung bezieht sich nur auf die Straftaten, bei denen ein Kind namentlich als Opfer identifiziert bzw. ermittelt ist (Opferauswertung). Die zweite Auswertung bezieht sich auf Delikte, die das Tatbestandsmerkmal „Kind“ im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB aufweisen. Das sind die folgenden Straftatbestände: > Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB, > schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, § 176a StGB, > sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, § 176b StGB, > Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften, § 184b StGB, > Kinderhandel, § 236 StGB. Bei diesen Delikten muss tatbestandsmäßig ein Kind als Opfer vorhanden sein, es wurde jedoch nicht in jedem Fall ermittelt bzw. es ist nicht identifiziert (Fallauswertung ). Ein Hinweis, ob es sich um eine Opfer- oder Fallauswertung handelt, befindet sich oben links in den jeweiligen Tabellen. — 2 — Alle Straftaten gemäß Opferauswertung Abbildung 1: Anzahl der Straftaten insgesamt (Opferauswertung) Alle Straftaten gemäß Fallauswertung Abbildung 2: Anzahl der Straftaten insgesamt (Fallauswertung) Alle Opfer gemäß Opferauswertung Abbildung 3: Anzahl der Opfer nach Alter und Geschlecht (Opferauswertung) Die Daten für einen Länder- und Städtevergleich liegen nicht vor und müssten für die übrigen Bundesländer über das Bundeskriminalamt (BKA) erhoben werden . Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch in der für eine Große Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 2. Wer stellte die Strafanzeigen (Opfer oder Dritte)? Die PKS-Datenbestände geben über den Strafanzeigensteller keine Auskunft. Aus diesem Grund wurde für die Beantwortung der Fragestellung Datenmaterial aus dem polizeilichen Informationssystem „ISA-Web“ für Totschlagsdelikte, Sexualdelikte und Roheitsdelikte herangezogen. Bei der Betrachtung der Zahlen in Abbildung 3 ist daher zu beachten, dass die hier ausgewiesenen Fallzahlen nicht mit den Daten aus Frage 1 übereinstimmen, in denen die Zahlen der PKS herangezogen wurden. Die Zahlen sind nicht valide und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen lediglich zu einer groben Orientierung dienen. Tatort (Opferauswertung) 2011 2012 2013 Bremerhaven 237 237 209 Bremen 825 768 840 Gesamtergebnis 1062 1005 1049 Tatort (Fallauswertung Delikte Kinderbezug StGB) 2011 2012 2013 Bremerhaven 45 36 35 Bremen 196 125 154 Gesamtergebnis 241 161 189 Tatort (Opferauswertung) Geschlecht Altersgruppe 2011 2012 2013 Bremerhaven M 0<6 20 21 13 6<14 151 128 107 M gesamt 171 149 120 W 0<6 19 14 13 6<14 104 128 106 W gesamt 123 142 119 Gesamt 294 291 239 Bremen M 0<6 58 70 85 6<14 464 436 421 M gesamt 522 506 506 W 0<6 63 69 50 6<14 386 330 400 W gesamt 449 399 450 Gesamt 971 905 956 Gesamtergebnis 1265 1196 1195 — 3 — Strafanzeigenerstatter Abbildung 4: Angaben zu Strafanzeigenstellern (ISA-Web) 3. Um welche Delikte handelte es sich, und wie sind die strafrechtlichen Ermitt- lungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren ausgegangen (aufgeteilt nach Einstellungen , Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen)? Da eine Einzeldarstellung aller Straftatbestände des StGB aufgrund der Komplexität nicht übersichtlich ist, sind die nachfolgenden Obergruppen von Delikten aus der PKS für die Beantwortung der Anfrage betrachtet worden. Delikte gemäß Opferauswertung Abbildung 5: Delikte PKS (Opferauswertung) Tatort Anzeigender 2011 2012 2013 Bremerhaven Dritter 112 102 94 Geschädigter=Anzeigender 12 20 13 Bremen Dritter 376 339 324 Geschädigter=Anzeigender 58 53 60 Gesamtergebnis Dritter 488 441 418 Geschädigter=Anzeigender 70 73 73 1432/3/400 Kinderpornographie 0 0 1 200000 Roheitsdelikte darunter 357 389 385 210000 Raubdelikte 16 29 31 220000 Körperverletzungsdelikte 278 295 285 230000 Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter 63 65 69 231300 Kinderhandel 0 0 0 ****** Diebstahl 233 205 231 500000 Vermögensdelikte 17 14 20 600000 sonstige Straftatbestände darunter 77 70 93 673000 Beleidigung 33 17 29 674000 Sachbeschädigung 9 11 10 70000 strafrechtliche Nebengesetze 6 6 6 S (O f ) Tatort (Opferauswertung) PKS-Schlüssel Delikte 2011 2012 2013 Bremerhaven ------ Straftaten gesamt 237 237 209 000000 Straftaten gegen das Leben 0 1 0 100000 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter 29 34 26 131000 sex. Missbrauch von Kindern 29 33 24 1432/3/400 Kinderpornographie 0 0 1 200000 Roheitsdelikte darunter 124 113 114 210000 Raubdelikte 13 9 5 220000 Körperverletzungsdelikte 100 86 93 230000 Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter 11 18 16 231300 Kinderhandel 0 0 0 ****** Diebstahl 54 56 41 500000 Vermögensdelikte 6 7 5 600000 sonstige Straftatbestände darunter 24 25 22 673000 Beleidigung 8 6 7 674000 Sachbeschädigung 4 1 2 70000 strafrechtliche Nebengesetze 0 1 1 Tatort (Opferauswertung) PKS-Schlüssel Delikte 2011 2012 2013 Bremen ------ Straftaten gesamt 825 768 840 000000 Straftaten gegen das Leben 2 1 2 100000 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter 133 83 103 131000 sex. Missbrauch von Kindern 125 82 99 — 4 — Delikte gemäß Fallauswertung Abbildung 6: Delikte PKS (Fallauswertung) Zu den Verfahrensausgängen liegen der Polizei Bremen keine aussagekräftigen Daten vor. Die zur Beantwortung der Frage 3 erforderlichen Daten lassen sich den Justizstatistiken ebenfalls nicht entnehmen, weil das Alter des Opfers statistisch nicht erfasst wird. Eine voll umfassende Beantwortung dieser Frage würde daher eine Einzelfallauswertung sämtlicher seit dem Geschäftsjahr 2010 bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten des Landes Bremen eingegangenen Verfahren erfordern , die Tatvorwürfe zum Gegenstand haben, bei denen im Einzelfall auch ein Kind als Opfer einer Straftat in Betracht kommen könnte. Dies ist mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand auch in der für eine Große Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Auch hier lassen sich jedoch diejenigen Delikte statistisch erheben, die das Tatbestandsmerkmal „Kind“ im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB aufweisen (Kind im Sinne dieser Vorschrift ist eine Person unter 14 Jahren). Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB) oder wegen Kinderhandels (§ 236 StGB) waren im fraglichen Zeitraum weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei den Gerichten des Landes Bremen anhängig. Die Anzahl und die Erledigungsart der wegen Verstoßes gegen die übrigen Tatbestände geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Zu der Übersicht ist anzumerken: Die Summe der dargestellten Erledigungen stimmt nicht mit der Summe der Eingangszahlen überein, weil ein Teil der Verfahren intern oder an andere Staatsanwaltschaften abgegeben oder miteinander verbunden wurde oder noch anhängig ist. Tatort (Fallaus wertung Delikte Kinderbezug StGB) PKS- Schlüssel Delikte 2011 2012 2013 Bremerhaven 131000 Sex. Missbr. von Kindern 29 33 24 143200 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm. Handeln 0 1 0 143300 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 10 1 5 143400 Verbreitung von Kinderpornographie 6 1 6 231300 Kinderhandel 0 0 0 236200 Menschenhandel z.N.v. Kindern zum Zweck der sex. Ausbeutung 0 0 0 Tatort (Fallaus wertung Delikte Kinderbezug StGB) PKS- Schlüssel Delikte 2011 2012 2013 Bremen 131000 Sex. Missbr. von Kindern 125 82 99 143200 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm. Handeln 0 0 2 143300 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 38 31 37 143400 Verbreitung von Kinderpornographie 32 12 16 231300 Kinderhandel 0 0 0 236200 Menschenhandel z.N.v. Kindern zum Zweck der sex. Ausbeutung 1 0 0 Abb 6 D lik PKS (F ll ) — 5 — Abbildung 7: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen: Eingänge und Erledigungen Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Zahl der bei den Gerichten des Landes Bremen abgeschlossenen Strafverfahren. Die Daten für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. Geschäftsjahr 2010 (Beschuldigte) Eingang Einstellungen Anklagen Strafbefehle § 176 StGB 117 79 16 4 § 176a StGB 39 23 8 0 § 184b StGB 74 37 14 6 Geschäftsjahr 2011 (Beschuldigte) Eingang Einstellungen Anklagen Strafbefehle § 176 StGB 108 69 20 1 § 176a StGB 33 19 10 0 § 184b StGB 83 37 17 9 Geschäftsjahr 2012 (Beschuldigte) Eingang Einstellungen Anklagen Strafbefehle § 176 StGB 98 59 10 0 § 176a StGB 33 14 4 0 § 184b StGB 55 21 13 0 Geschäftsjahr 2013 (Beschuldigte) Eingang Einstellungen Anklagen Strafbefehle § 176 StGB 96 42 10 1 § 176a StGB 33 13 0 0 § 184b StGB 99 23 10 1 — 6 — Abbildung 8: Anzahl der bei den Gerichten des Landes Bremen abgeschlossenen Strafverfahren 4. Wie setzt sich die Gruppe der Täter nach Geschlecht, Alter, polizeilicher Vorgeschichte , sozialer Herkunft und ethnischer Herkunft zusammen? Welche Vorbeziehung gab es zwischen dem Täter und Opfer? Gerichtliche Verfahren § 176 StGB -Sexueller Missbrauch von Kindern- Jahr 2010 2011 2012 Abgeurteilte 16 16 17 davon Freispruch 1 1 Einstellung 2 4 5 Verurteilte 13 11 12 Art der Verurteilung - Freiheitstrafe 12 7 10 - darunter Strafaussetzung 12 5 10 - Geldstrafe 1 3 1 - Zuchtmittel 0 1 1 § 176 a StGB -Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern- Jahr 2010 2011 2012 Abgeurteilte 5 3 7 davon Freispruch 3 Einstellung 1 Verurteilte 5 2 4 Art der Verurteilung - Freiheitstrafe 5 2 4 - darunter Strafaussetzung 4 1 1 § 184 b StGB -Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften- Jahr 2010 2011 2012 Abgeurteilte 32 16 21 davon Freispruch Einstellung 4 1 Verurteilte 32 12 20 Art der Verurteilung - Freiheitstrafe 18 8 9 - darunter Strafaussetzung 17 8 9 - Geldstrafe 14 4 11 — 7 — Tatverdächtige gemäß Opferauswertung Abbildung 9: Anzahl der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht (Opferauswertung) Tatort (Opferauswertung) Geschlecht Altersgruppe 2011 2012 2013 Bremerhaven M Kinder unter 14 Jahre 37 42 44 Jugendlicher 37 28 25 Heranwachsend 12 8 5 21 bis unter 25 Jahre 5 9 6 25 bis unter 30 Jahre 2 11 6 30 bis unter 40 Jahre 28 19 19 40 bis unter 50 Jahre 16 18 13 50 bis unter 60 Jahre 5 5 6 über 60 Jahre 7 7 11 M gesamt 149 147 135 W Kinder unter 14 Jahre 12 7 18 Jugendlicher 6 8 6 Heranwachsend 2 3 0 21 bis unter 25 Jahre 4 2 1 25 bis unter 30 Jahre 3 1 6 30 bis unter 40 Jahre 11 9 6 40 bis unter 50 Jahre 3 7 3 50 bis unter 60 Jahre 1 3 1 über 60 Jahre 1 2 2 W gesamt 43 42 43 Gesamt 192 189 178 Bremen M Kinder unter 14 Jahre 119 143 113 Jugendlicher 115 117 75 Heranwachsend 15 15 25 21 bis unter 25 Jahre 14 18 21 25 bis unter 30 Jahre 23 24 26 30 bis unter 40 Jahre 58 62 64 40 bis unter 50 Jahre 63 48 61 50 bis unter 60 Jahre 22 23 29 über 60 Jahre 23 24 25 M Ergebnis 452 474 439 W Kinder unter 14 Jahre 17 23 26 Jugendlicher 24 18 33 Heranwachsend 3 6 6 21 bis unter 25 Jahre 8 10 10 25 bis unter 30 Jahre 10 9 16 30 bis unter 40 Jahre 30 30 33 40 bis unter 50 Jahre 14 31 22 50 bis unter 60 Jahre 16 4 8 über 60 Jahre 7 8 2 W Ergebnis 129 139 156 Gesamt 581 613 595 Gesamtergebnis 773 802 773 — 8 — Tatverdächtige gemäß Fallauswertung Abbildung 10: Anzahl der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht (Fallauswertung) Tatort (Fallauswertung Delikte Kinderbezug StGB) Geschlecht Altersgruppe 2011 2012 2013 Bremerhaven M Kinder unter 14 Jahre 1 1 1 Jugendlicher 6 3 7 Heranwachsend 2 5 2 21 bis unter 25 Jahre 1 2 1 25 bis unter 30 Jahre 2 3 4 30 bis unter 40 Jahre 8 4 7 40 bis unter 50 Jahre 5 4 6 50 bis unter 60 Jahre 5 4 2 über 60 Jahre 4 3 1 M gesamt 34 29 31 W Kinder unter 14 Jahre 0 0 0 Jugendlicher 0 0 0 Heranwachsend 0 0 0 21 bis unter 25 Jahre 0 0 0 25 bis unter 30 Jahre 0 0 1 30 bis unter 40 Jahre 1 0 1 40 bis unter 50 Jahre 0 1 0 50 bis unter 60 Jahre 1 0 1 über 60 Jahre 0 0 0 W gesamt 2 1 3 Gesamt 36 30 34 Bremen M Kinder unter 14 Jahre 3 8 3 Jugendlicher 22 10 18 Heranwachsend 4 2 6 21 bis unter 25 Jahre 8 7 9 25 bis unter 30 Jahre 6 7 10 30 bis unter 40 Jahre 32 18 19 40 bis unter 50 Jahre 27 31 21 50 bis unter 60 Jahre 12 12 20 über 60 Jahre 16 11 10 M Ergebnis 130 106 116 W Kinder unter 14 Jahre 0 0 0 Jugendlicher 1 0 1 Heranwachsend 0 1 0 21 bis unter 25 Jahre 0 1 0 25 bis unter 30 Jahre 1 1 2 30 bis unter 40 Jahre 4 1 2 40 bis unter 50 Jahre 2 3 2 50 bis unter 60 Jahre 1 0 2 über 60 Jahre 2 0 0 W Ergebnis 11 7 9 Gesamt 141 113 125 Gesamtergebnis 177 143 159 — 9 — Eine Analyse zur polizeilichen Vorgeschichte der Tatverdächtigen ist technisch nicht möglich und müsste für jeden Einzelfall erfolgen. Eine solche Einzelfallrecherche ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. Die zur Verfügung stehenden Daten in der PKS geben keine Auskünfte zur sozialen oder ethnischen Herkunft eines Tatverdächtigen. Daher wird lediglich eine Unterscheidung der Staatsangehörigkeiten vorgenommen. Staatsangehörigkeiten Tatverdächtige gemäß Opferauswertung Abbildung 11: Gruppe der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten (Opferauswertung) Staatsangehörigkeiten Tatverdächtige gemäß Fallauswertung Abbildung 12: Gruppe der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten (Fallauswertung) Die folgende Tabelle 13 zeigt die Vorbeziehungen zwischen den Opfern und den Tatverdächtigen laut PKS auf. Diese Vorbeziehungen können nur ausgewertet werden, wenn das Opfer bekannt ist (Opferauswertung). Tatort (Opferauswertung) Staatsangehörigkeit 2011 2012 2013 Bremerhaven Deutsch 161 152 149 Nicht-Deutsch 31 37 29 Bremen Deutsch 425 425 423 Nicht-Deutsch 156 188 172 Gesamtergebnis Deutsch 586 577 572 Nicht-Deutsch 187 225 201 Tatort (Fallauswertung Delikte Kinderbezug StGB) Staatsangehörigkeit 2011 2012 2013 Bremerhaven Deutsch 36 26 33 Nicht-Deutsch 0 4 1 Bremen Deutsch 114 99 106 Nicht-Deutsch 27 14 19 Gesamtergebnis Deutsch 150 125 139 Nicht-Deutsch 27 18 20 — 10 — Vorbeziehungen gemäß Opferauswertung Abbildung 13: Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern (Opferauswertung) 5. Wie viele Taten fanden in Schulen und Kitas statt? Wer waren hier die Täter (Klassenkameraden, Lehrer, Erzieher oder externe Dritte)? Nachfolgend ist der Anzahl der Taten in Schule/Universität und Kindergarten/ Kinderhort in Bremen und Bremerhaven laut PKS aufgeführt, bei denen ein Kind als Opfer einer Straftat ermittelt bzw. hinterlegt wurde (Opferauswertung). Eine differenziertere Auswertung zwischen den einzelnen Institutionen ist technisch nicht möglich. Anzahl der Straftaten Schule/Universität gemäß Opferauswertung Abbildung 14: Tatörtlichkeit in Schule/Universität (Opferauswertung) Anzahl der Straftaten Kindergarten/Kinderhort gemäß Opferauswertung Abbildung 15: Tatörtlichkeit in Kindergarten/Kinderhort (Opferauswertung) Die Tabellen 16 und 17 bilden die Taten ab, in denen laut StGB das Tatbestandsmerkmal „Kind“ erfasst ist. Falls ein Opfer ermittelt bzw. identifiziert ist, findet sich dieses auch in den Abbildungen 5, 14 und 15 wieder. Tatort (Opferauswertung) Vorbeziehung 2011 2012 2013 Bremerhaven Verwandtschaft 60 44 46 Bekanntschaft 50 73 41 Landsmann 0 2 0 flüchtige Vorbeziehung 27 24 37 keine Vorbeziehung 48 60 47 ungeklärt 109 88 68 Gesamt 294 291 239 Bremen Verwandtschaft 131 139 150 Bekanntschaft 133 140 137 Landsmann 3 6 7 flüchtige Vorbeziehung 112 91 107 keine Vorbeziehung 199 152 138 ungeklärt 393 377 417 Gesamt 971 905 956 Abb 13 V b i h i h T d h i d O f (O f ) Tatort Schule/Universität (Opferauswertung) 2011 2012 2013 Bremerhaven 14 21 16 Bremen 35 44 34 Gesamtergebnis 49 65 50 Tatort Kindergarten/-hort (Opferauswertung) 2011 2012 2013 Bremerhaven 0 0 0 Bremen 4 4 4 Gesamtergebnis 4 4 4 — 11 — Anzahl der Straftaten Schule/Universität gemäß Fallauswertung Abbildung 16: Tatörtlichkeit in Kindergarten/Kinderhort (Fallauswertung) Anzahl der Straftaten Kindergarten/Kinderhort gemäß Fallauswertung Abbildung 17: Tatörtlichkeit in Kindergarten/Kinderhort (Fallauswertung) Ob es sich bei den Tatverdächtigen um Klassenkameraden, Lehrer, Erzieher oder externe Dritte handelte, kann nicht differenziert ausgewertet werden. Eine genauere Untergliederung der Vorbeziehung „Bekanntschaft“ kann ebenfalls nicht vorgenommen werden. Nachfolgend sind die auswertbaren Vorbeziehungen zwischen den Tatverdächtigen und Opfern laut PKS dargestellt, in denen ein Kind als Opfer ermittelt bzw. hinterlegt ist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen nicht mit denen in Abbildung 14 und 15 übereinstimmen, da beispielsweise auch mehrere Opfer durch eine Straftat betroffen sein können. Vorbeziehungen Schule/Universität gemäß Opferauswertung Abbildung 18: Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern Schule (Opferauswertung) Tatort Schule/Universität (Fallauswertung) 2011 2012 2013 Bremerhaven 0 0 0 Bremen 4 6 4 Gesamtergebnis 4 6 4 Tatort Kindergarten/-hort (Fallauswertung) 2011 2012 2013 Bremerhaven 0 0 0 Bremen 1 1 2 Gesamtergebnis 1 1 2 Tatort Schule/Universität (Opferauswertung) Vorbeziehung 2011 2012 2013 Bremerhaven Verwandtschaft 0 0 0 Bekanntschaft 9 29 10 Landsmann 0 0 0 flüchtige Vorbeziehung 3 7 5 keine Vorbeziehung 1 3 1 ungeklärt 3 2 1 Gesamt 16 41 17 Bremen Verwandtschaft 0 0 2 Bekanntschaft 16 24 16 Landsmann 0 0 0 flüchtige Vorbeziehung 17 8 8 keine Vorbeziehung 3 11 4 ungeklärt 3 3 5 Gesamt 39 46 35 — 12 — Vorbeziehungen Kindergarten/Kinderhort gemäß Opferauswertung Abbildung 19: Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern Kita (Opferauswertung) 6. Wie ist der Umgang des Senats und der zuständigen Ressorts mit dem Thema Gewalt gegen Kinder? Straftaten gegen Kinder werden durch die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven phänomenbezogen, je nach Delikt in den Fachdienststellen bzw. in den Polizeikommissariaten bearbeitet. Bei Ermittlungen im Bereich der Sexualstraftaten, werden die Ermittlungen beispielsweise durch das Fachkommissariat zur Bearbeitung von Sexualstraftaten (K 32) geführt. Dort ist ein Videovernehmungszimmer vorhanden, das genutzt werden kann, um dem Kind dadurch die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung zu ersparen. Die polizeilichen Präventionsmaßnahmen im Phänomenbereich der Sexualdelikte des Landes Bremen erfolgen in der Regel über das zuständige Fachkommissariat (K 32) in enger Abstimmung mit dem Präventionszentrum (PSt 14) der Polizei Bremen. Im Sinne der Aufklärungs- und Präventionsarbeit werden vorwiegend geeignete Veranstaltungen (z. B. Elternabende in Kindergärten oder Schulen) von den zuständigen Sachbearbeitern besucht. Im Januar 2013 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Präventionszentrum der Polizei Bremen, dem K 32 und dem Internetfernsehsender „heimatlive“ eine Veranstaltung zum Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“. In diesem Zusammenhang wurde u. a. dargestellt, wie Kinder sich vor einem Missbrauch schützen können, wie die Eltern ihre Kinder hierbei unterstützten sollten und wie die Eltern einen möglichen Missbrauch der Kinder frühzeitig erkennen können. Darüber hinaus ist das Land Bremen (K 32) bundesweit im Bereich der Polizeilichen Kriminalprävention (KPK/ProPK) der Länder und des Bundes für den Phänomenbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sexuelle Gewalt, Missbrauch von Kindern und Pornografie zuständig und für die Aktualität der Inhalte verantwortlich. Im Rahmen dieser Zuständigkeit werden entsprechende Flyer zum Themenfeld „Sexuelle Selbstbestimmung“ für die Plattform der Polizei für Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren erstellt. Die Flyer sollen in naher Zukunft über die Informationsplattform „polizeifuerdich.de“ für die Zielgruppe abrufbar sein. Die örtlich zuständigen Kontaktpolizisten stehen in engem Kontakt mit den Schulen und bringen sich bei Präventionsprojekten sowohl beratend wie auch aktiv mit ein. Seit Anfang 2005 wird von der Polizei Bremen in Kooperation mit dem Schattenriss e. V. das Präventionsprojekt „Kinder stark machen!“ angeboten. Ziel des Projekts, welches sich an Dritt- und Viertklässler richtet, ist die Verhinderung sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen. Im Jahr 2013 schlossen die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, der Senator für Inneres und Sport sowie das Zentrum für Elternbildung, Beratung und Innovative Schulentwicklung e. V. (ZEBIS e. V.) eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rah- Tatort Kindergarten/-hort (Opferauswertung) Vorbeziehung 2011 2012 2013 Bremerhaven Verwandtschaft 0 0 0 Bekanntschaft 0 0 0 Landsmann 0 0 0 flüchtige Vorbeziehung 0 0 0 keine Vorbeziehung 0 0 0 ungeklärt 0 0 0 Gesamt 0 0 0 Bremen Verwandtschaft 0 1 1 Bekanntschaft 0 0 2 Landsmann 0 0 0 flüchtige Vorbeziehung 2 1 0 keine Vorbeziehung 0 1 2 ungeklärt 3 1 0 Gesamt 5 4 5 — 13 — men eines Gewaltpräventionsprogramms inklusive des Themenfelds Zivilcourage , mit dem Ziel der Resilienz, Stärkung und der Förderung der Konfliktkompetenz bei Kindern. Die Kooperation basiert inhaltlich auf dem Bremer Gewaltpräventionsprogramm „Nicht mit mir: Cool sein – cool bleiben!“ und der bundesweiten Präventionskampagne des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) „weggeschaut, ignoriert, gekniffen. Die aktion-tu-was für mehr Zivilcourage .“ Die Zielgruppe des Präventionsprogramms sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 4, 5 und 6. Den Kindern sollen Handlungskompetenzen vermittelt werden, die sie in die Lage versetzen, gefährliche Situationen zu erkennen und zu vermeiden bzw. diese zu bewältigen. Bei dem Programm arbeiten Lehrerinnen/Lehrer, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Kontaktpolizistinnen /Kontaktpolizisten und Eltern gemeinsam in Schulteams, wodurch junge Menschen zu einem frühen Zeitpunkt sowohl im Lern- und Lebensraum Schule als auch im Elternhaus erreicht werden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits im Jahr 2008 in der Jugendabteilung der Hauptstelle Bremen ein Dezernat „Jugendschutzsachen“ eingerichtet, in dem zentral alle Verfahren mit Jugendschutzcharakter aus der Stadt Bremen bearbeitet werden . Hierzu gehören insbesondere Sexualdelikte, Misshandlung von Schutzbefohlenen , Verletzung der Fürsorgepflicht, Entziehung Minderjähriger sowie Körperverletzung zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen mit Jugendschutzcharakter . Das Dezernat wird seit 2008 von derselben Dezernentin bearbeitet, die die für die Bearbeitung des Dezernats erforderlichen besonderen Fachkenntnisse erworben hat. Durch die personelle Kontinuität wird die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kommissariat der Polizei, den Gerichten, dem Jugendamt, den sozialen Trägern und den weiteren an den Verfahren Beteiligten gefördert. In der Zweigstelle Bremerhaven werden Jugendschutzsachen von zwei Jugendstaatsanwälten im Rahmen der Jugenddezernate bearbeitet. Auch dort ist die Bearbeitung der Verfahren und die Zusammenarbeit mit den weiteren an den Verfahren Beteiligten durch mit dem Problemkreis vertraute Staatsanwälte gewährleistet . Die Deutsche Richterakademie bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an, die sich auch mit dem Thema Gewalt gegen Kinder befassen. Beispielhaft sei auf die im Jahr 2014 angebotenen Tagungen „Gewalt in der Familie – familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch“ sowie „Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung“ verwiesen. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Bremen nehmen regelmäßig die Fortbildungsangebote der Deutschen Richterakademie wahr. Gewalt gegen Kinder bzw. Jugendliche wird an den Schulen Bremens entweder durch Mitschülerinnen/Mitschüler derselben Schule oder – in seltenen Fällen – durch Außenstehende verübt. Der Aufenthalt schulfremder Personen an Bremer Schulen ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet, schulfremde Personen sind durch schulisches Personal anzusprechen. Bei Gewalt durch Außenstehende erstattet die Schulleitung Anzeige bei der Polizei. Gewaltvorfälle werden als „Besondere Vorkommnisse“ von den Schulen auf einem dafür entwickelten Formblatt an die Schulaufsicht gemeldet. Hierbei zeigt es sich, dass die Opferraten in der Stadtgemeinde Bremen seit 2008 stetig gesunken sind. Auch die Dunkelfeldstudie „Gewalt und Delinquenz junger Menschen in Bremen 2008 bis 2010“ (Prof. Dr. Peter Wetzeis & Dr. Katrin Brettfeld, Kurzbericht veröffentlicht im August 2013, vergleiche Seite 16 bis 19) belegt einen Rückgang der Anzeigerate bei Körperverletzung in der Stadtgemeinde Bremen. Für Bremerhaven ergibt sich ein leicht anderes Bild: Hier stieg die Anzeigequote leicht bei Körperverletzung . Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) haben am 13. November 2013 zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und des Gesundheitsamtes einen Fachtag „Kindeswohlsicherung“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den ReBUZ und dem Bildungsressort durchgeführt. Bei diesem Fachtag ging es um das Einschätzen und Erkennen von Kindeswohlgefährdung, um die „vergessenen Kinder“ psychisch kranker Eltern, um innerfamiliäre sexuelle Gewalt und um den Antrag an das Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung. Als eines der Ergebnisse wurden Hinweise zur Unterstützung der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Kontext Schule entwickelt. Seit dem 1. März 2011 gibt es eine „Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung “ zwischen Jugendamt und Bildungssenatorin mit fünf inhaltlichen Handlungspunkten, die sich bewährt hat. Im Rahmen des ESPQ-Projekts — 14 — der Senatorin für Soziales, Kinder Jugend und Frauen sind im Bremer Westen an den Grundschulen meist Sozialpädagoginnen als Kinderschutzbeauftragte fortgebildet worden. Im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB VIII, dem Bundeskinderschutzgesetz sowie über infrastrukturelle Angebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Beratung und Unterstützung von Personensorgeberechtigten sichern die Jugendämter beider Stadtgemeinden die Rechte von Minderjährigen durch offene Beratungsangebote , Hilfen zur Erziehung, Maßnahmen der Eltern- und Familienbildung und sonstige ambulante Unterstützungsangebote oder durch Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Jugendämter sichern den Schutz von Kindern darüber hinaus auch bei Trennung und Scheidung von Eltern/Paaren und in familienrechtlichen Verfahren bis hin zum Sorgerechtentzug und zur Sicherstellung von Vormundschaften. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen verweist in diesem Zusammenhang auf die ausführlichen Berichte des Ressorts für die Bremische Bürgerschaft zum bremischen Handlungskonzept Kindeswohlsicherung und Prävention sowie die Berichte an die zuständigen Fachdeputationen zu den frühen Hilfen. In den Kindertageseinrichtungen der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist das Thema Gewalt gegen Kinder ein wichtiger Bestandteil von einrichtungsbezogenen Teamfortbildungen und Beratungsangeboten für Eltern. Darüber hinaus finden Weiterqualifizierungen zur Kinderschutzkraft nach § 8a SGB VIII statt. Die Senatorin für Soziales, Kinder , Jugend und Frauen bietet innerhalb des Fortbildungsschwerpunktes „Frühkindliche Bildung“ Seminare zu dem Themenbereich „Risiken, Hilfe- und Schutzbedarfe bei Kindern erkennen“ für pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen an. 7. Welche speziellen Präventivkonzepte werden in den Kitas, Schulen usw. umgesetzt ? An den Bremer Schulen werden vielfältige Trainings und Programme zum Sozialverhalten durchgeführt. Sowohl das Landesinstitut für Schule (LIS) als auch externe Anbieter sind hier in allen Schulstufen und Schulformen unterstützend tätig. So gibt es nach Kenntnis des Senats keine Schule in Bremen, an der nicht mindestens eine Form des Sozialtrainings für Schülerinnen und Schüler durchgeführt wurde. Grundlage der schulischen Präventionsarbeit in Bremen stellt der Ordner „Notfallpläne für die Schulen“ dar, den der Senat vor einigen Jahren zur verbindlichen Umsetzung in den Schulen eingeführt hat. Daneben braucht es ein schulspezifisches Konzept, das die Entwicklung eines lernförderlichen Klassen- und Schulklimas sichert und darauf aufbauend Maßnahmen der Gewaltprävention beschreibt. Gute Voraussetzungen für eine wirksame Gewaltprävention in der Schule bestehen dann, wenn das pädagogische Personal der Schulen über Kenntnisse möglicher Gewalt- und Bedrohungssituationen in der Schule verfügt (Mobbing, körperliche/verbale Bedrohungen, Übergriffe) und Professionalität im Umgang mit Konfliktsituationen hinsichtlich Kenntnis und Nutzen des bestehenden Hilfesystems, der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen , wie der Jugendhilfe, Polizei und weiteren wahrgenommen werden. In den Schulen reichen die Programme von eintägigen Angeboten (z. B. Teambuilding im Seilgarten) über Projektwochen (z. B. zum Thema „Mobbing in der Schule“) oder Klassenfahrten mit dem Schwerpunkt sozialen Lernens bis hin zu im Schulprogramm verstetigten und wöchentlich stattfindenden Trainings (z. B. „Lions Quest – Erwachsen werden“). In den meisten Fällen durchlaufen die Schülerinnen und Schüler in Bremen mehrere solcher Programme während ihrer Schulzeit . Des Weiteren werden sehr intensiv Programme zur Stärkung der Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen in den Schulen mit dem LIS durchgeführt . Insbesondere die Programme „. . . ganz schön stark!!“ (Grundschule), „Kribbeln im Bauch“ (Oberschulen, Förderzentren) oder „Design your life“ (Sekundarbereich II) haben das erklärte Ziel, die Lebenskompetenzen durch Training des Selbstbewusstseins, der Eigenverantwortung und der sozialen Kompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Mit der Projektarbeit werden individuelle Strategien und Faktoren unterstützt und trainiert, um ein positives, authentisches Lebensgefühl der Jugendlichen zu stärken und damit ihre „psychische Widerstandfähigkeit“ zu erhöhen. Das LIS bietet vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Bremer Schulen an. Lehrkräfte der Bremer Schulen werden über entsprechende Fortbildungen des LIS vorbereitet und qualifiziert — 15 — (z. B. Qualifizierung „Streitschlichtung in der Schule“, Qualifizierungsreihe „Mobbing, ein heißes Thema“, „Die Friedenstreppe“) mehrere Trainingsprogramme werden in Kooperation mit Partnern – wie der Polizei Bremen, der Unfallkasse , dem Förderverein des Zentralelternbeirats Bremen und der Bürgerstiftung Bremen (z. B. ein Fachtag Streitschlichtung für Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrerinnen und Lehrern) durchgeführt. Gemeinsam mit der Bürgerstiftung Bremen führt das LIS seit einigen Jahren die Qualifizierungsmaßnahme „Konfliktbearbeitung in der Schule – Gewaltprävention und Schulentwicklung “ durch. Die sehr erfolgreiche Maßnahme dient der Reflexion und Stärkung des Konfliktverhaltens und der Erweiterung des Interventions- und Präventionsrepertoires. Sie wird ergänzt durch eine begleitende Schulleiterqualifizierung mit dem Ziel, des Aufbaus von Strukturen zur Umsetzung konkreter , auf die jeweilige Schule zugeschnittener Präventions- und Interventionsmaßnahmen zum Umgang mit gravierenden Konflikten und Gewalt im Feld Schule. In Bremen werden in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Präventionsmaßnahmen eine Vielzahl von Qualifizierungen und Informationsveranstaltungen für die Fachkräfte angeboten. Neben der Nutzung von trägereigenen Fortbildungsressourcen werden diese Angebote zum Teil auch von externen Anbietern im Auftrag der Träger durchgeführt. Zu den Kooperationspartnern für Teamfortbildungen zählen der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Bremen e. V., die Deutsche Liga für das Kind und Beratungsstellen auf kommunaler Ebene, wie Schattenriss oder das Bremer JungenBüro. Beim stadtbremischen Träger KiTa Bremen sind darüber hinaus Empfehlungen und Handreichungen zur Prävention und Intervention bei einer Kindeswohlgefährdung entwickelt worden. Die Handreichungen enthalten auch Anregungen für Elterngespräche bei Verdachtsfällen von sexueller Gewalt an Kindern. Im Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder wurde ein Arbeitskreis „Sexueller Missbrauch“ eingerichtet, an dem neben den Fachberaterinnen auch Einrichtungsleiterinnen beteiligt sind. In einer Seminarreihe wird das Thema „Sensibler Umgang mit neuen Medien“, u. a. zu dem Thema Gewalt gegen Kinder, behandelt. In Bremerhaven wird das Präventionsprogramm zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit „Kindergarten plus“ erfolgreich in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das Programm verfolgt das Ziel, die emotionalen und sozialen Kompetenzen der Kinder zu fördern und dadurch die Persönlichkeit zu stärken. Damit Kinder besser vor Gefährdungen geschützt sind, brauchen sie eine starke Persönlichkeit. Neben den Kindern beziehen die Programmmodule auch die Eltern ein. Gerade vor dem Hintergrund der vermehrten Aufnahme von jungen Kindern in die Tageseinrichtungen, werden bei allen Trägern zusätzlich altersdifferenzierte Qualifizierungsmaßnahmen zur Gewaltprävention angeboten. 8. Welche Einrichtungen und Vereine in Bremen und Bremerhaven kümmern sich um die Opfer? Opfer finden Unterstützung und Schutz im Rahmen der Beratung und Hilfeplanung durch das Casemanagement im Amt für Soziale Dienste und auf Vermittlung bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus bieten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Einrichtungen und Vereine spezialisierte Hilfen für Opfer von Gewalttaten an: > „Mädchenhaus Bremen e. V.“, > „Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Bremen e. V.“, > das „BremerJungenBüro e. V.“ sowie > „Schattenriss – Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e. V.“. Eine Schnittstelle zwischen Opfern und Tätern stellt der „Täter-Opfer-Ausgleich“ dar, wobei eine Lösung der im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Probleme unter Einbeziehung sowohl von Beschuldigten als auch Geschädigten durch neutrale Vermittler angestrebt wird. 9. Gibt es Betreuungs- und Resozialisierungsangebote für die Täter? Bei strafmündigen minderjährigen oder heranwachsenden Beschuldigten hat die Jugendhilfe im Rahmen der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren nach dem — 16 — Jugendgerichtsgesetz frühzeitig zu prüfen, ob für den Jugendlichen oder den jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Dabei arbeitet sie eng mit den freien Trägern „Jugendhilfe & Soziale Arbeit gGmbH“, „Stadtteilschule Hemelingen e. V.“ und der „Bremer Integrationshilfen e. V. (BRIGG) in der Straffälligenhilfe sowie der „Fachstelle für Gewaltprävention“ zusammen. 10. Liegen fundierte Schätzungen über die Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle vor? In Bremen fand, parallel zur Umsetzung des bremischen Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“ des Bremer Senats, eine als Wiederholungsbefragung konzipierte kriminologische Dunkelfeldstudie1) statt (siehe auch Antwort zu Frage 6). Die Befragungen wurden unter anderem mit Schülern der 7. Jahrgangsstufe (Alter zwischen zwölf und 14 Jahren) zu den Delikten Raub, Erpressung , Körperverletzung mit Waffen und Körperverletzung ohne Waffen durchgeführt . Die Anzeigerate2) der befragten Schüler der 7. Jahrgangsstufe Ende 2010/Anfang 2011 stellt sich demnach folgendermaßen dar: Raub 21,5 % Erpressung 22,1 % Körperverletzung mit Waffen 13,2 % Körperverletzung ohne Waffen 5,0 % Über die Angabe der oben genannten Delikte hinaus, liegen keine validen Informationen über das Dunkelfeld vor. Fundierte Schätzungen können ebenfalls nicht abgegeben werden. Es wird aber insgesamt ein hohes Dunkelfeld angenommen . ––––––– 1) Zweiter Bericht von Herrn Prof. Dr. Wetzeis und Frau Dr. Brettfeld „Gewalt und Delinquenz jun- ger Menschen in Bremen 2008 bis 2010; Umfang, Struktur und Veränderungen von Prävention, Jugendgewalt und Delinquenz bei Schülerinnen und Schülern in Bremen“, August 2012. 2) Zweiter Bericht von Herrn Prof. Dr. Wetzeis und Frau Dr. Brettfeld „Gewalt und Delinquenz junger Menschen in Bremen 2008 bis 2010", Seite 89 ff. Druck: Anker-Druck Bremen