— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1329 (zu Drs. 18/1267) 25. 03. 14 Mitteilung des Senats vom 25. März 2014 „Seniorengenossenschaften“ auch in Bremen und Bremerhaven fördern? Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD haben unter Drucksache 18/1267 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den Nutzen von „Seniorengenossenschaften“ bei der Förderung des Vorhabens, dass möglichst viele Menschen, auch wenn sie älter werden, möglichst lange selbstbestimmt leben können? Seit der Neufassung des Genossenschaftsgesetzes vom 18. August 2006 können Genossenschaften die Förderung sozialer und kultureller Belange der Mitglieder zum Ziel haben. Seniorinnen und Senioren können sich zum Zweck der gegenseitigen Unterstützung in Fragen der alltäglichen Lebensgestaltung zu einer Genossenschaft zusammenschließen. Unabhängig von der Rechtsform werden unter dem Begriff „Seniorengenossenschaft“ im Folgenden alle verbindlichen Vereinbarungen privat organisierter gegenseitiger Unterstützung verstanden. Auf der Grundlage der Selbsthilfe koordinieren „Seniorengenossenschaften“ ehrenamtliches Engagement und erbringen Leistungen im Sinne einer erweiterten Nachbarschaftshilfe. Seniorengenossenschaften können insbesondere eine geeignete Organisationsform sein, wenn keine anderen Unterstützungsstrukturen bestehen. Letzteres trifft häufig auf kleinere Kommunen zu. In einer Großstadt hingegen ist meist ein differenziertes Hilfesystem zu finden, sodass es einer solchen spezifischen Organisationsform nicht zwingend bedarf. Dort können Seniorengenossenschaften ergänzend zu anderen Strukturen bestehen, sofern sie aus dem örtlichen Engagement erwachsen. Die Förderung von komplementären Strukturen ist sinnvoll, die Förderung von Doppelstrukturen aber zu vermeiden. 2. Ist dieses Modell „Seniorengenossenschaften“ auch geeignet, im Land Bremen ältere Menschen bei einer selbständigen Lebensführung zu unterstützen? Kerngedanke der „Seniorengenossenschaft“ ist, dass die Hilfen auf Gegenseitigkeit von aktiven – auch jüngeren – Mitgliedern erbracht werden. Dabei geht es nicht um die Erwirtschaftung eines Gewinns oder um eine Bezahlung, sondern um die wechselseitige Unterstützung im Sinne eines sozialen Austausches und gesellschaftlichen Miteinanders zum Wohle aller Mitglieder. Ein Aspekt, eine „Seniorengenossenschaft“ zu gründen, kann sein, dass viele Seniorinnen und Senioren Hemmschwellen haben, sich als Hilfeempfänger zu sehen. Wenn sie im Austausch etwas zurückgeben können und sich selbst aktiv einbringen, kann das genossenschaftliche Prinzip der Hilfe auf Gegenseitigkeit bei älteren, aber auch bei jüngeren Mitgliedern zu einer erhöhten Akzeptanz führen. Gleichzeitig erfahren – nicht nur – ältere Menschen im System des Gebens und Nehmens eine sinnstiftende Aufgabe und erleben sich als produktiver Teil der Gesellschaft. — 2 — Einen vergleichbaren Ansatz – jedoch nicht generationenübergreifend – verfolgte die Wissensbörse Bremen e.V. Im Rahmen der Selbsthilfe älterer Menschen wurde die Wissensbörse zehn Jahre vom Senat gefördert. Aufgrund der stetig abnehmenden Nachfrage hat die Wissensbörse in 2010 ihre Vereinstätigkeit beendet. Um die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit älterer Menschen so lange wie möglich zu sichern, gibt es in Bremen eine gewachsene soziale Infrastruktur und ein aufgefächertes Angebot: Dienstleistungszentren und Nachbarschaftshilfe, die aufsuchende Altenarbeit, Selbsthilfegruppen, Seniorentreffs, Begegnungsstätten usw. werden vom Senat gefördert. Der Verein Ambulante Versorgungsbrücken e.V. und das neue generationenübergreifende Projekt Wohnen für Hilfe werden gefördert, um ältere Menschen bei einer selbstständigen Lebensführung zu unterstützen und vermitteln Unterstützungsleistungen von Laien. Grundsätzlich wird eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur begrüßt. Hierzu können „Seniorengenossenschaften“ einen wichtigen Beitrag leisten. 3. Welche Arten der Unterstützung von „Seniorengenossenschaften“ sind dem Senat bekannt? Könnten diese auch Vorbild für das Land Bremen sein? Im Bundesland Baden-Württemberg besteht die älteste „Seniorengenossenschaft Riedlingen e.V.“ seit 1991. Eine gesetzliche Förderung von „Seniorengenossenschaften “ gibt es nicht. In der Aufbauphase wurde der „Seniorengenossenschaft“ in ihrer Eigenschaft als Landesmodell eine Startfinanzierung des Landes gewährt . Die „Seniorengenossenschaft“ organisiert Alltagshilfen und pflegenahe Tätigkeiten für Mitglieder, die einen Grundpflegebedarf haben. Gleichzeitig ist sie Betreuungsträger im Seniorenwohnen mit Service, organisiert einen Essensdienst, Fahrdienste, handwerkliche Hilfsdienste, ein Kontakttelefon und kostenlose Besuchsdienste. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen sowie aus einem Anteil des Betrages, der von Leistungsnehmerinnen und Leistungsnehmern bezahlt wird. Investitionen werden teilweise über Spenden und ggfs. öffentliche Zuschüsse finanziert. Die „Seniorengemeinschaft Kronach Stadt und Land e.V.“ bekam eine Förderung einer Vollzeitstelle von dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, von der Oberfrankenstiftung und vom Generali Zukunftsfonds. Spendengelder kommen von Banken und lokalen Unternehmen. Für die Unterstützungsstruktur ist ein Ländervergleich nur begrenzt tauglich. Auf Landesebene besteht in Bremen keine Fördermöglichkeit, da die Altenhilfe weitgehend kommunal verantwortet wird. Entscheidend ist, welche kommunalen Unterstützungsstrukturen bereits implementiert sind, um älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ob eine solche Struktur auf Bremen übertragen werden kann und ein solcher zusätzlicher Beitrag zu der vorhandenen Angebotsstruktur sinnvoll ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Auf jeden Fall hängt das Zustandekommen einer solchen „Seniorengenossenschaft“ im Wesentlichen von dem Engagement von Einzelpersonen ab. Eine solche Initiative ist gegenwärtig in Bremen nicht erkennbar. 4. Welche Institutionen, Vereine oder Einrichtungen im Land Bremen könnten hilfreich sein, damit auch hier „Seniorengenossenschaften“ gegründet werden? Damit sich die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen erhöht, fördert Bremen im Rahmen der Altenhilfe Selbsthilfegruppen, die vorwiegend in nachbarschaftlichen Zusammenhängen zu finden sind. Der Grundsatz der Neutralität gebietet es, nicht regelnd auf Organisationsstrukturen der Selbsthilfeinitiativen einzuwirken. Die konkrete Initiative zur Einrichtung einer „Seniorengenossenschaft “ sollte in erster Linie aus der Zivilgesellschaft kommen. 5. Welche Möglichkeiten der Förderung von „Seniorengenossenschaften“ sieht der Senat für sich selbst – welche Maßnahmen oder Programme hält er für unverzichtbar , welche für notwendig und welche für wünschenswert? — 3 — Wie in den vorherigen Fragen bereits ausgeführt, werden Selbsthilfeinitiativen in Bremen gefördert. In diesem Rahmen wird die Gründung einer „Seniorengenossenschaft “ grundsätzlich begrüßt. Aktuell liegen dem Referat Ältere Menschen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und dem Magistrat Bremerhaven keine Anträge für die Förderung einer solchen „Seniorengenossenschaft “ vor. Druck: Anker-Druck Bremen