— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1330 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Februar 2014 Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer in Bremen und Bremerhaven Wie zahlreiche Studien belegen, ist die Art und Weise, wie Lehrkräfte Unterricht und Lernprozesse gestalten, entscheidend für den Lernerfolg und für die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Außerdem liegen empirische Belege dafür vor, dass die Nutzung beruflicher Lerngelegenheiten, wie etwa Aus- und Fortbildungsangebote, die professionellen Kompetenzen von Lehrkräften stärken, sie motivieren und damit zur Verbesserung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler beitragen. Im Ländervergleich 2012 des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) wurden die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in der 9. Jahrgangsstufe im Fach Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik überprüft. Die Ergebnisse dieser repräsentativen Studie treffen auch Aussagen über den Stand in den einzelnen Bundesländern. Neben den eigentlichen Tests wurden auch Schüler-, Lehrer- und Schulleiterfragebögen eingesetzt und ausgewertet. Bei dem IQB-Ländervergleich 2012 wurde deutlich, dass es in Bremen und Bremerhaven weiterer intensiver Bemühungen bedarf, die Schulleistungen der Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu verbessern. Ein zentrales Instrument ist hierbei die Möglichkeit der Aus- und Fortbildung für die Lehrerinnen und Lehrer. Aufgrund der kulturellen Heterogenität der Klassen und Jahrgänge haben Ausbildung und Fortbildung auch auf dem Gebiet interkultureller Kompetenzen wachsende Bedeutung. Den berufsbegleitenden Fortbildungsmöglichkeiten auf diesem Gebiet kommt auch deshalb ein großes Gewicht zu, weil die soziokulturelle Charakteristik der Familien mit Migrationshintergrund eine starke Veränderungsdynamik aufweist, sodass die Lehrkräfte sowohl in Bezug auf die zu unterrichtenden Kinder als auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern immer wieder neu gefordert werden. Wir fragen den Senat: (Bitte die Fragen jeweils nach Bremen und Bremerhaven differenziert beantworten.) 1. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien wird das Lehrerfortbildungsprogramm in Bremen und Bremerhaven erstellt? Wie wird der tatsächliche Bedarf ermittelt? 2. Wie viele Veranstaltungen und Seminare wurden im Jahr 2013 jeweils für die Fächer Deutsch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Englisch angeboten, und wie stark wurden diese Angebote von den Lehrkräften angewählt? 3. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Jahr 2013 zur Inklusion angeboten und durchgeführt? 4. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Jahr 2013 zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen angeboten und durchgeführt? In welcher Form wurden hierbei auch Fragen unterschiedlichen Migrationshintergrunds von Schülerinnen und Schülern thematisiert? — 2 — 5. In welcher Weise und in welchem Ausmaß ist für folgende drei wichtige Aspekte der Heterogenität im Schulalltag Sorge getragen: a) Einbeziehung und Angebote von Fortbildungsmöglichkeiten für die kultursensible Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund; b) pädagogische und didaktische Vorgaben für den Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt in den Bildungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven und Orientierungshilfen, um mit den genannten Herausforderungen fertig zu werden; c) Berücksichtigung der interkulturellen Entwicklung bei der Evaluation und Qualitätssicherung des bremischen Bildungswesens? 6. In welcher Form werden die Aus- und Fortbildungsangebote evaluiert, und mit welchen Ergebnissen? 7. In welcher Form wird das Angebot an Aus- und Fortbildungen bei den Trägern vor dem Hintergrund sich ändernden Bedarfs verändert und aktualisiert? In welcher Form wird beispielsweise gegengesteuert, wenn an mehreren Schulen über einen längeren Zeitraum einzelne Fächer fachfremd unterrichtet werden müssen? 8. Wie wird sichergestellt, dass Lehrkräfte, die über einen längeren Zeitraum fachfremd unterrichten, an diesen Aus- und Fortbildungen teilnehmen, um sich die notwendigen Qualifikationen anzueignen? 9. Welche Qualifikationen und fachlichen Voraussetzungen müssen die Leiterinnen und Leiter dieser Aus- und Fortbildungsangebote mitbringen? 10. In welchem Verhältnis werden die Aus- und Fortbildungsangebote von weiblichen und männlichen Lehrkräften genutzt? 11. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Lehrerfortbildungsinstituts Bremerhaven (LFI) und des Landesinstituts für Schule Bremen (LIS) mit den Schulleitungen bzw. den Kollegien an den Schulen? Sieht der Senat in diesem Bereich Handlungs- bzw. Änderungsbedarf? Wenn ja, in welchem Bereich, und mit welcher Zielrichtung? 12. Welche Aus- und Fortbildungsangebote gibt es für ganze Kollegien, die diese wiederum für ihre gemeinsame Arbeit am jeweiligen Schulstandort nutzen wollen? 13. Welche weiteren Ziele verfolgt der Senat bezüglich der Ausrichtung des Angebots an Aus- und Fortbildungen für die Zukunft? Sülmez Dogan, Dr. Zahra Mohammadzadeh, Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 1. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien wird das Lehrerfortbildungsprogramm in Bremen und Bremerhaven erstellt? Wie wird der tatsächliche Bedarf ermittelt? Nach § 8 Abs. 2 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes ist es Aufgabe der jeweiligen Stadtgemeinden als Anstellungskörperschaften, für die Fortbildung ihres schulischen Personals zu sorgen. Diese Aufgabe übernehmen in Bremen das Landesinstitut für Schule (LIS) und in Bremerhaven das Lehrerfortbildungsinstitut (LFI). In Bremen werden die jeweiligen Schwerpunkte für die Maßnahmen des Landesinstituts schuljahresbezogen und in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und dem Landesinstitut für Schule festgelegt. Grundlagen hierfür sind die Bedarfe, die sich aus den — 3 — vereinbarten bildungspolitischen Schwerpunkten, den fachdidaktischen Anforderungen und den aktuellen gesellschaftspolitischen bzw. soziokulturellen Entwicklungen ableiten lassen und eine Professionalisierung des pädagogischen Personals in den Bremer Schulen erforderlich machen. Hierbei sind die Ergebnisse aus Vergleichsuntersuchungen, dem IQB-Ländervergleich oder vergleichbaren relevanten Untersuchungen zu Fragen der Schul- und Unterrichtsentwicklung in besonderer Weise ausschlaggebend zur Abstimmung der Fortbildungsschwerpunkte. Des Weiteren wird das Angebot im Fortbildungsprogramm durch die konkrete Nachfrage aus den Bremer Schulen beeinflusst. Das LIS sieht sich in besonderer Weise verpflichtet, die Anfragen aus den Schulen mit passgenauen Fortbildungsmaßnahmen zu beantworten. Fortbildungsangebote müssen dabei den neuen Erkenntnissen der Forschung zu den Fachdidaktiken, der Schul- und Unterrichtsentwicklung, der Erwachsenendidaktik sowie den Anforderungen einer strategischen Personalentwicklung genügen. Grundsätzliches Ziel ist es, den Pädagoginnen und Pädagogen die Unterstützungsleistungen durch Fortbildung, Beratung und Begleitung anzubieten, die sie zur Bewältigung der Aufgaben und Herausforderungen in den Schulen qualifiziert. In Bremerhaven ist das Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven (LFI) zuständig. In Klausurtagungen und Institutskonferenzen wird regelmäßig der Fortbildungsbedarf beraten. Grundlage dafür sind gesellschaftspolitische und wissenschaftliche Entwicklungen sowie konkrete Nachfragen auf Schulleiterdienstbesprechungen und Planungskonferenzen, um den Fortbildungsbedarf an Schulen zu ermitteln. Auch Fortbildungswünsche einzelner Lehrkräfte werden in die Beratungen mit aufgenommen. Mit der Schulaufsicht und dem Schulamt werden die Fortbildungsangebote mit den Landesvorgaben abgeglichen und festgelegt. 2. Wie viele Veranstaltungen und Seminare wurden im Jahr 2013 jeweils für die Fächer Deutsch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Englisch angeboten, und wie stark wurden diese Angebote von den Lehrkräften angewählt? Nachfolgend sind die jeweiligen Veranstaltungen der beiden Institute (LIS/Bremen und LFI/Bremerhaven) aufgeführt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ein einfacher numerischer Vergleich der Daten nicht aussagekräftig ist, da sich die beiden Datenerhebungen sehr unterscheiden. Während am LIS ausschließlich zentrale Fortbildungen, zu denen sich Lehrkräfte individuell anmelden und die in der Regel als länger andauernde Qualifizierungsreihen durchgeführt werden, erfasst sind, werden am LFI alle Veranstaltungen – zentral und dezentral – in unterschiedlichen Formaten und Umfängen gezählt. Neben den zentral durchgeführten Veranstaltungen der Fortbildung, zu denen sich Lehrerinnen und Lehrer individuell anmelden, finden in beiden Stadtgemeinden Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung und Begleitung in den Schulen statt. Das Landesinstitut für Schule hat in diesem Zusammenhang seine Arbeit bei der Lehrkräftefortbildung in den letzten Jahren neu ausgerichtet. Die Bedeutung von schulbezogenen, praxisbegleitenden Fortbildungen wird dabei mit Blick auf den Nutzen für einen Transfer in die Schule und den Unterricht im Vergleich zu individuell angewählten, zentralen Maßnahmen unter Bezug zum gegenwärtigen Forschungsstand sehr hoch eingeschätzt. Fortbildungsmaßnahmen können zu einer kontinuierlichen Professionalisierung führen, wenn sie in einem direkten Bezug zur Unterrichtspraxis der teilnehmenden Lehrkräfte stehen. Dementsprechend setzt das LIS für die Stadtgemeinde Bremen seit einigen Jahren schwerpunktmäßig auf die kontinuierliche schulbezogene Praxisbegleitung von Kollegien bzw. Teilkollegien einer Schule (Fachkonferenzen, Jahrgangsteams, etc.). Im Rahmen des inzwischen mehrjährigen Projektes „Schulen im Reformprozess“ wurde das LIS beauftragt, das unterstützende Begleitprogramm zu planen sowie durchzuführen und auf die verabredeten Schwerpunkte der Schulreform auszurichten. Die darin stattfindenden sogenannten didaktischen Werkstätten sind jeweils auf die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und Naturwissenschaften ausgerichtet. An dem Begleitprogramm des LIS sind alle Schulen des allgemeinbildenden Bereiches in der Stadtgemeinde Bremen beteiligt und haben — 4 — die Angebote entsprechend ihren speziellen Anforderungen genutzt. Im Jahr 2013 wurde das sechste Begleitprogramm durchgeführt. In der Stadtgemeinde Bremen wurden im Jahr 2013 zu den genannten Fächern im LIS folgende zentral angebotene Veranstaltungen durchgeführt: Fach Anzahl der Veranstaltungen Teilnehmerinnen/Teilnehmer Deutsch 16 520 Mathematik 12 226 Naturwissenschaften 10 150 Englisch 15 322 Zu den genannten Fächern wurden in Bremerhaven durch das LFI folgende Veranstaltungen durchgeführt. Hierin enthalten ist unter anderem eine Tagung in Zusammenarbeit mit dem MNU (Deutscher Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts) mit insgesamt über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus der Stadtgemeinde Bremen und vielen Einzelveranstaltungen: Fach Anzahl der Veranstaltungen Teilnehmerinnen/Teilnehmer Deutsch 45 709 Mathematik 15 217 Naturwissenschaften 28 1 117 Englisch 19 197 3. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Jahr 2013 zur Inklusion angeboten und durchgeführt? Im Rahmen des Projektes „Schulen im Reformprozess“ wird durch das LIS seit mehreren Jahren das intensive Fortbildungsprogramm „Gemeinsam lernen – Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ durchgeführt. Im Jahr 2013 wurden im Rahmen dieses Programms insgesamt 38 zentral angebotene Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. In der Regel waren bzw. sind dies schuljahresbegleitende Qualifizierungsreihen und keine Einzelveranstaltungen. Mit seinem Fortbildungsprogramm zur Inklusion leistet das LIS aufgrund des frühen, konsequenten Weges Bremens zu einer inklusiven Schule offenbar Pionierarbeit . Dies bestätigen die häufigen Anfragen aus anderen Bundesländern, um die inzwischen mehrjährigen, intensiven Erfahrungen mit dem Bremer Unterstützungsprogramm zur Inklusion in den Schulen nutzen zu können. Eine Trendanalyse der Bertelsmann-Stiftung „Lehrerfortbildung und Inklusion“ (2013) bestätigt im Übrigen die Schwerpunktsetzung des Bremer Angebotes, in der folgender Konzeption eine hohe Wirksamkeit beigemessen wird: • Schulbezogene, kontinuierliche Praxisbegleitung, • Ausrichtung auf ganze Kollegien oder Teilkollegien einer Schule, • Stärkung der Arbeit in multiprofessionellen Teams in der Schule. In Bremerhaven gibt es ein umfangreiches Fortbildungsprogramm. Das LFI hat im betreffenden Zeitraum 49 Fortbildungsmaßnahmen zur Inklusion in unterschiedlichen Formaten durchgeführt. 4. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Jahr 2013 zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen angeboten und durchgeführt? In welcher Form wurden hierbei auch Fragen unterschiedlichen Migrationshintergrunds von Schülerinnen und Schülern thematisiert? Der Umgang mit Heterogenität in der Schule ist seit mehreren Jahren der ausgewiesene Schwerpunkt für das jeweils schuljahresbezogene Fortbildungsprogramm des LIS. Vor dem Hintergrund, dass seit der Reform des Bremischen Schulgesetzes das weitestgehend gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugend- — 5 — lichen in den Schulen angestrebt wird, ist die Heterogenität von Lerngruppen in den Schulen generelle Bedingung in allen Bremer Schulen, an der sich grundsätzlich alle Fortbildungsangebote des LIS orientieren. Heterogene Lerngruppen in den Bremer Schulen sind in besonderem Maße geprägt durch deren Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Dies wird in den Fortbildungsveranstaltungen des LIS und des LFI selbstverständlich berücksichtigt. Darüber hinaus wurden durch das LIS in 2013 besondere Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund durchgeführt, wie z. B. • Qualifizierung interkultureller Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Schulen, • mehrere, umfangreiche Fortbildungen zur durchgängigen Sprachförderung bzw. zum sprachsensiblen Unterricht, • Erarbeitung von Handreichungen zum Sprachbildungskonzept des Senats für die Bremer Schulen, • schulbezogene Beratungen und Begleitung bei interkulturellen Konfliktsituationen in den Schulen. Das LFI hat zu Fragen der Heterogenität 58 spezifische Fortbildungen angeboten. 5. In welcher Weise und in welchem Ausmaß ist für folgende drei wichtige Aspekte der Heterogenität im Schulalltag Sorge getragen: a) Einbeziehung und Angebote von Fortbildungsmöglichkeiten für die kultursensible Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund? Das im Aufbau befindliche „Kompetenzzentrum Interkulturalität in der Schule“ im LIS hat die interkulturell sensible Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler zum aktuellen Arbeitsschwerpunkt. In Bremerhaven gibt es ein solches Kompetenzzentrum bislang nicht. Konkrete Maßnahmen des LIS waren in 2013 und sind in 2014 • Fachtagung „Eine Partnerschaft – Eltern und Schule in der Migrationsgesellschaft “, • Pilotprojekt „Interkulturalität an Ganztagsgrundschulen – gelingende Zusammenarbeit mit Eltern“, • Organisation und Leitung von Erfahrungsaustausch unter Eltern von Schülerinnen und Schülern (Väter-Café), • Handreichung für die Schulen mit Anregungen zur Zusammenarbeit mit Eltern (zurzeit in der Drucklegung). b) Pädagogische und didaktische Vorgaben für den Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt in den Bildungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven und Orientierungshilfen, um mit den genannten Herausforderungen fertig zu werden? Pädagogische und didaktische Vorgaben für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt (Heterogenität) im Schulalltag ergeben sich insbesondere aus folgenden Ordnungsmitteln: Das Bremische Schulgesetz definiert den Auftrag bremischer Schulen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln, die in ihrer Angebotsstruktur der menschlichen Verschiedenheit gerecht werden: „Sie sollen im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages die Inklusion aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft , Religion oder einer Beeinträchtigung in das gesellschaftliche Leben und die schulische Gemeinschaft befördern und Ausgrenzungen einzelner vermeiden.“ (§ 3 Absatz 4) Die Erziehungsziele (§ 5 Absatz 2) sind den allgemeinen Menschenrechten, dem Grundgesetz und der Landesverfassung verpflichtet. Die Verordnungen über die Schularten und Bildungsgänge greifen diese Grundsätze auf und konkretisieren sie. Exemplarisch sei die — 6 — Verordnung über die Sekundarstufe I der Oberschule genannt. Als Ziele und Auftrag werden u. a. definiert: „Die Oberschule setzt die Bildungs- und Erziehungsziele des Bremischen Schulgesetzes um, sie erfüllt die Grundsätze zur Gestaltung des Schullebens . Schwerpunkte der Arbeit in der Oberschule sind individualisiertes Lernen, das Fördern und Fordern aller Begabungen, der für alle Abschlüsse offene individuelle Verlauf des Kompetenzerwerbs und das Ermöglichen unterschiedlicher Lernzeiten. Der Unterricht in der Oberschule wird auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus gestaltet. Er vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung.“ (§ 2 Absatz 1) „In der Oberschule findet der Unterricht in der Regel für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam statt. Den Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch individuelles Fördern und Fordern, durch differenzierenden Unterricht sowie Wahlpflicht- und Wahlunterricht entsprochen“. (§ 2 Absatz 2) „Die Arbeit der Oberschule zielt auf die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit . Die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Einübung eines partnerschaftlichen Verhältnisses sind dabei grundlegend. Die Oberschule fördert die kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und zugleich ihre sozialen, emotionalen, kreativen und praktischen Fähigkeiten. Weiter werden die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt vorbereitet . Die Arbeits- und Berufsorientierung ist integraler Bestandteil des Unterrichts.“ (§ 2 Absatz 4) Die Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler erreichen sollen, sind in den Bildungsplänen festgelegt. Die Bildungspläne verschiedener Fächer greifen konkret Kompetenzen und Inhalte auf, die auf den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt zielen. Exemplarisch sei hier der Bildungsplan für die Oberschule im Lernfeld Gesellschaft und Politik, angeführt. Hierin werden die Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 8 in der gesellschaftlichen Dimension des Fachs beispielhaft wie folgt formuliert: „Die Schülerinnen und Schüler können . . . • die Bedeutung von Menschenrechten erläutern, • aktuelle Beispiele von Menschenrechtsverletzungen beschreiben, • die Entstehung von Menschenrechten in ihren historisch-gesellschaftlichen Zusammenhang einordnen, • wesentliche demokratische Prinzipien am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland beschreiben, • ein aktuelles Beispiel zur Diskussion um die Entwicklung des Rechtsstaats erläutern, • das Verhältnis von Kirchen/Religionsgemeinschaften und Staat an einem aktuellen Beispiel beschreiben, • Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlicher Stellung und Lebensbedingungen herausarbeiten, • spezifische Benachteiligungen von Gruppen erläutern und Ansätze zur Überwindung darstellen, • an Beispielen die Auswirkungen aktueller staatlicher Maßnahmen für ausgewählte soziale Gruppen beurteilen, • die eigene Rolle in verschiedenen Lebenszusammenhängen untersuchen und einordnen, • die Bedeutung unterschiedlicher sozialer Rollen und Kulturen in ihren Lebenszusammenhängen erörtern, • Formen respektvollen Umgangs entwickeln und umsetzen.“ (Gesellschaft und Politik, Bildungsplan für die Oberschule, Bremen 2014, S. 14) — 7 — Orientierungshilfen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt im Schulalltag finden sich in verschiedenen Richtlinien, z. B. der Richtlinie über die Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen: „Für die Ausgestaltung der Berufsorientierung gilt grundsätzlich: (. . .) d) Angebote der Berufsorientierung thematisieren geschlechtsspezifisches Rollenverständnis und geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen, die sich auf die Berufs- und Lebensplanung der Schülerinnen und Schüler beziehen, und sind geeignet, diese zu überwinden. e) Die individuelle Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen in soziokultureller, religiöser oder ethnischer Hinsicht wird wahrgenommen und berücksichtigt. Auf unterschiedliche Voraussetzungen und Einstellungen wird eingegangen. Besondere sprachliche und interkulturelle Kompetenzen werden als Ressource auf dem europäischen und weltweiten Arbeitsmarkt wertgeschätzt und als Bereicherung bezüglich der Gestaltung der berufsorientierenden Angebote betrachtet. f) In der inklusiven Schule knüpft die Berufsorientierung an den individuellen Ressourcen der Heranwachsenden an. In der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung zielt Berufsorientierung insbesondere darauf, deren Autonomie und Kompetenz für die alltägliche Lebensgestaltung und -bewältigung nach dem Verlassen der Schule zu stärken. Bei Schülerinnen und Schülern aller Förderschwerpunkte wird primär die Möglichkeit des Übergangs in den ersten Arbeitsmarkt verfolgt.“ (Ziffer 1.3. der Richtlinie über die Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen vom 1. August 2008) Weitere Orientierungshilfen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt in ihren verschiedenen Dimensionen sind zum Beispiel die Handreichung für eine gendersensible Arbeit an Bremer Schulen, das Sprachbildungskonzept der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, die Vorgaben zur schulischen Sexualerziehung sowie der in der Abstimmung befindliche Entwicklungsplan Migration und Bildung. Diese Vorgaben und Orientierungshilfen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt im Schulalltag dienen den Schulen des gesamten Landes Bremen. c) Berücksichtigung der interkulturellen Entwicklung bei der Evaluation und Qualitätssicherung des bremischen Bildungswesens? Die interkulturelle Schulentwicklung findet in folgenden Bereichen der Evaluation und Qualitätssicherung Berücksichtigung: Bremer Orientierungsrahmen Schulqualität (OR) Der Bremer Orientierungsrahmen Schulqualität (2007) bildet die Grundlage für die Qualitätsentwicklung der Schulen im Land Bremen anhand vereinbarter Qualitätsdimensionen und -kriterien. Er beschreibt fünf Qualitätsdimensionen , 24 Qualitätsbereiche und 82 Qualitätsaspekte. Die zentralen Standards für die neu konzipierten Externen Evaluationen der Schulen (siehe unten) sind daraus abgeleitet. Der Orientierungsrahmen stammt aus dem Jahr 2007 – und wird zurzeit überarbeitet. Die zunehmenden Herausforderungen durch sprachliche, soziale und kulturelle Heterogenität der Schülerinnen/Schüler- und Elternschaft werden dabei berücksichtigt. Vorgaben für die externe Evaluation der Schulen Die externe Evaluation der Schulen (nach § 13 Bremer Schulverwaltungsgesetz ) ist 2010/2011 im Rahmen eines Pilotvorhabens neu konzipiert und als Fokusevaluation angelegt worden. Dies meint, es werden nicht alle im Orientierungsrahmen aufgeführten Qualitätsaspekte der Schul- und Unterrichtsqualität evaluiert, sondern ausgewählte, bildungspolitisch relevante. 2013 sind dies bezogen auf den Unterricht: „Klassenführung“ und „Umgang mit Heterogenität“ – „Inklusion“ für die Oberschulen; „Sprachbildung“ für die Grundschulen. 2013 erfolgte die Erprobung der neuen Konzeption. Die — 8 — anschließende Auswertung wird sich insbesondere auf die oben genannten Aspekte der Sprachbildung als Aufgabe aller Fächer und die Umsetzung der Inklusion beziehen. Die Ergebnisse der Evaluation fließen in die Zielvereinbarungen der Schulen mit der Schulaufsicht ein. Schulprogramm Die Schulprogrammarbeit ist ein zentraler Baustein für die schulische Qualitätsentwicklung. Verankert ist der Auftrag zur kontinuierlichen Fortschreibung des Schulprogramms im Bremischen Schulgesetz (§ 9 Abs. 1). Das Schulprogramm beschreibt zentrale Aspekte des Leitbildes der Schule und die pädagogischen Schwerpunktsetzungen und nimmt dabei explizit auf die Schülerschaft Bezug. Für die Fortschreibung ihrer Schulprogramme ist den Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien im Sommer 2012 eine verbindliche Rahmenvorgabe zur Verfügung gestellt worden. Aussagen zum Sprachbildungskonzept sind bereits verbindlicher Bestandteil der Schulprogramme. Auch Bezüge zum Förder- und Differenzierungskonzept und zum Fortbildungsplan sind in die Rastervorgabe aufgenommen. Selbstevaluation der Schulen (schulinterne Evaluation) Die Schulen in Bremen sind zur schulinternen Evaluation des Unterrichts und des Schullebens verpflichtet (BremSchulG § 9 Abs. 1). Über das Schulprogramm und die Zielvereinbarung (siehe oben) legen die Schulen Rechenschaft über die durchgeführten Selbstevaluationen ab. Die Schulen können ihre Selbstevaluationen unterstützt mit der webbasierten Plattform IQES-online (IQES: Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation in Schulen), durchführen. Neben den dort bereits hinterlegten Fragebögen zu zentralen Bereichen der Schul- und Unterrichtsqualität können die Schulen sich über die vorhandenen Itempools Fragebögen zusammenstellen bzw. auch mit selbst erstellten Fragebögen arbeiten. Die „Bildungsregion Bremen“ der Plattform bündelt diese, sodass alle weiteren bremischen Schulen ebenfalls darauf zurückgreifen können. Neben der Durchführung von Selbstevaluationen bietet IQES-online auch Verfahren zur Durchführung von Feedback sowie umfängliche Materialien für die Grund- und Oberschulen sowie Gymnasium. Ziel ist: Die Schulen des Landes evaluieren die Umsetzung ihrer Entwicklungsschwerpunkte (z. B. im Bereich Sprachbildung/-förderung, interkulturelle Elternarbeit/Elternbeteiligung oder Berufsorientierung/Schulerfolg, Umsetzung der Inklusion) anhand transparenter Kriterien und bereitgestellter Monitoringdaten. Die Erfahrungen der Schulen mit den Selbstevaluationsinstrumenten werden ausgewertet. Bewährte Itemlisten bzw. Fragebögen werden über die Plattform anderen Schulen zur Verfügung gestellt. Bildungsmonitoring und -berichterstattung Mit dem ersten Bremer Bildungsbericht von 2011 wurden auf Basis der amtlichen Statistik Indikatoren entwickelt, mit der eine kontinuierliche Beobachtung des Bildungssystems aus der Perspektive von Migration und sozialer Lage erfolgen kann. Das entwickelte Indikatorensystem hat bereits Eingang gefunden in die tägliche Arbeit des Bildungsmonitorings für das Land Bremen. Darüber hinaus wird das Bildungsmonitoring mit Unterstützung durch das Projekt Lernen vor Ort in Teilbereichen weiterentwickelt. Hierbei und bei der zukünftigen Bildungsberichterstattung soll die Perspektive „Migration und soziale Lage“ als Analyseperspektive stets mitgedacht werden, insbesondere der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler aus Familien mit sozialen Risikolagen und/oder mit Migrationshinweis. Insbesondere soll ein Bildungsmonitoring, das die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schülerinnen - und Elternschaft in den Blick nimmt, im Kontext des Projekts QUIMS entwickelt werden. Als weiterer Schwerpunkt soll die konsequente Arbeit mit den Ergebnissen des Bildungsmonitoring auf allen Ebenen des Bildungssystems im Lande Bremen systematisch aufgebaut werden. — 9 — 6. In welcher Form werden die Fortbildungsangebote evaluiert, und mit welchen Ergebnissen? Die Fortbildungsangebote des LIS werden regelhaft evaluiert. Dies geschieht mit unterschiedlichen, auf die jeweiligen Maßnahmen und deren Zielrichtungen ausgerichteten Formaten. Am häufigsten wird eine Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Auswertung der Maßnahme herangezogen, aber auch die Befragung der Schulleitungen der Schulen, aus denen Lehrkräfte an einer Fortbildung teilgenommen haben, sowie der jeweiligen Fortbildungsdozentinnen und Fortbildungsdozenten. Die Ergebnisse werden genutzt zur Steuerung des Fortbildungsprogramms in seiner generellen strategischen Ausrichtung, z. B. Intensivierung der schulbezogenen Fortbildungen, Wiederholung bzw. Weiterentwicklung stark nachgefragter und sehr gut bewerteter Maßnahmen, Nachsteuerung bei weniger gut angenommenen Veranstaltungen, Modifizierung der nachfolgenden Module einer über einen längeren Zeitraum laufenden Qualifizierungsmaßnahme. In 2013 ist insbesondere der Frage der Praxisrelevanz der Fortbildungsmaßnahmen des LIS in der Evaluation nachgegangen worden. Insgesamt ist festzustellen, dass sich in den letzten Jahren der Zuspruch der Bremer Lehrerinnen und Lehrer zu dem Fortbildungsprogramm des LIS ausgesprochen positiv entwickelt hat. Die Leistungskennzahlen aus dem Produktgruppenhaushalt (Teilnahmen an Fortbildungsangeboten des LIS) wurden in 2013 z. B. um 12,5 % überschritten. Entsprechend regelhaft erfolgt die Evaluation am LFI. Es werden unterschiedliche Verfahren verwendet wie Feedbackbögen, Teilnehmenden-Befragungen und IQES-online. Die Rückmeldungen sind zufriedenstellend und werden systematisch für die weitere Programmplanung genutzt. Das LFI arbeitet zudem am Aufbau eines Qualitätsmanagements, dabei wird die Zertifizierung nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) angestrebt. 7. In welcher Form wird das Angebot an Aus- und Fortbildungen bei den Trägern vor dem Hintergrund sich ändernden Bedarfs verändert und aktualisiert? In welcher Form wird beispielsweise gegengesteuert, wenn an mehreren Schulen über einen längeren Zeitraum einzelne Fächer fachfremd unterrichtet werden müssen? Das LIS und das LFI richten ihre Angebote an dem sich ändernden Bedarf aus, wie bereits in Beantwortung der Frage 1 dargestellt. Zu Fragen des fachfremden Unterrichtens werden regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt und intensiv in Anspruch genommen. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern entsprechend der erworbenen Fakultas. Soweit der nach der Stundentafel zu erteilende Unterricht in diesem Rahmen innerhalb der Kollegien nicht abgedeckt werden kann, müssen die Schulen auch fachfremd unterrichten lassen, wenn dies fachlich und organisatorisch vertretbar ist. Dies betrifft in stärkerem Maße die Grundschulen. Im Zuge des Personalausgleichs und der Personalzuführung an die betroffenen Schulen wird mittels Versetzungen und Abordnungen aus anderen Schulen und über Einstellungen von neuen Lehrkräften eine Fachabdeckung betrieben. Dies schließt in Einzelfällen auch eine Teilabordnung von Lehrkräften mit einigen Lehrerwochenstunden ein. Soweit einer Schule in Fällen der Personalzuführung ein Personalüberhang droht, werden andere „überhängige“ Fachkapazitäten an eine andere Schule vorübergehend abgeordnet oder dauerhaft versetzt. Dessen ungeachtet ist es das Ziel der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, den Anteil an fachfremd erteiltem Unterricht möglichst gering zu halten und in Zukunft weiter zu reduzieren. 8. Wie wird sichergestellt, dass Lehrkräfte, die über einen längeren Zeitraum fachfremd unterrichten, an diesen Aus- und Fortbildungen teilnehmen, um sich die notwendigen Qualifikationen anzueignen? Ein über die erworbenen Fakultas hinausgehender Einsatz in einem anderen Fachunterricht bedarf der vorherigen Prüfung und der Genehmigung durch die Schulleitung. Bei der einvernehmlichen Festlegung eines fachfremden Einsatzes — 10 — wird auch erörtert, in welcher fachlichen Ausrichtung und in welchem Umfang die Lehrerin/der Lehrer der schulinternen Beratung und Unterstützung der Fachkollegien (Fachkonferenz) und externer Fortbildung bedarf. In Zweifelsfällen wenden sich Schulleitungen an die zuständige Schulaufsicht mit der Bitte um Beratung und Entscheidungshilfe. 9. Welche Qualifikationen und fachlichen Voraussetzungen müssen die Leiterinnen und Leiter dieser Aus- und Fortbildungsangebote mitbringen? Die internen und externen Fortbildungsdozentinnen und Fortbildungsdozenten, die im Landesinstitut für Schule eine Fortbildung leiten, müssen jeweils die Qualifikation und fachlichen Voraussetzungen mitbringen, die zur Durchführung einer hochwertigen und erfolgreichen Veranstaltung für das pädagogische Personal in Bremer Schulen erforderlich sind. Als häufig erforderliche Qualifikationen und fachlichen Voraussetzungen können hier genannt werden: • Ausgewiesene fachliche Expertise für das Thema der vorgesehenen Fortbildung , • erwachsenenpädagogische bzw. didaktische Kenntnisse und Erfahrungen, • Feldkompetenz im Schulbereich (durch mehrjährige Schul- und/oder Unterrichtserfahrungen ) und Kenntnisse der aktuellen Herausforderungen für das pädagogische Personal in Bremer Schulen vor dem Hintergrund der Bremer Schulreform, • Kenntnisse der zentralen Ergebnisse aktueller Vergleichsuntersuchungen und Studien zu Schulleistungen der Schülerinnen und Schüler, • Kenntnisse der zentralen Befunde aus der Schul- und Unterrichtsforschung, • Kenntnisse der Kriterien einer praxisrelevanten, wirkungsvollen Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrern. Das LFI unterscheidet zwischen internen und externen Referentinnen oder Referenten . Zu den internen gehören die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , die Fachberaterinnen und Fachberater sowie das pädagogische Personal der schulischen Dienste. Diese Gruppe bringt fachspezifische Qualifikationen ein, die im Vorstellungsgespräch geprüft werden. Sie nimmt regelmäßig an den Fortbildungen, an Klausurtagungen und Institutskonferenzen teil. Dazu zählt auch die Teilnahme an den methodischen Fortbildungen des LFI, ein Anspruch, der im Rahmen des sich im Aufbau befindlichen Qualitätsmanagements noch erhöht werden wird. Mit externen Referentinnen oder Referenten werden sorgfältige Vorgespräche durchgeführt. 10. In welchem Verhältnis werden die Aus- und Fortbildungsangebote von weiblichen und männlichen Lehrkräften genutzt? Das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Lehrkräften in der Nutzung der Fortbildungsangebote zeigt sich in folgender Weise: Von den Zusagen zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten des LIS in 2013 gingen 21 % an männliche Bewerber. 33,3 % aller Lehrkräfte in Bremen sind Männer. In Bremerhaven waren 25,3 % der Teilnehmenden an den Fortbildungsangeboten Männer. In Bremerhaven beträgt der Anteil der männlichen Lehrkräfte 39,9 %. 11. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Lehrerfortbildungsinstituts Bremerhaven (LFI) und des Landesinstituts für Schule (LIS) mit den Schulleitungen bzw. den Kollegien an den Schulen? Sieht der Senat in diesem Bereich Handlungs- und Änderungsbedarf? Wenn ja, in welchem Bereich und mit welcher Zielrichtung? Die Zusammenarbeit des LIS mit den Schulleitungen bzw. den Kollegien an den Schulen kann als ausgesprochen gut bezeichnet werden. Der Dienstleistungsanspruch des LIS, die Kollegien sowie die Schulleitungen der Bremer Schulen bei der Bewältigung ihrer Anforderungen durch geeignete Leistungen und Veranstaltungen in einladendem Rahmen, der besonders durch gegenseitige Anerkennung, Partnerschaft, einer positiven Kultur im Umgang mit Schwierig- — 11 — keiten geprägt ist, wird offensichtlich von beiden Seiten gut wahrgenommen. Die Schulleitungen und Kollegien an den Schulen nutzen das LIS als ihr Unterstützungssystem . Ausgesprochen positiv zeigt sich außerdem die Zusammenarbeit in der Durchführung von Maßnahmen in der Führungskräfteentwicklung. So erfolgt aktuell im LIS die dritte Maßnahme zur Qualifizierung aller neuen Schulleitungsmitglieder; die vierte Maßnahme wird im kommenden Schuljahr starten. Diese evaluierte Qualifizierung „Professionell in Schulleitung“ sowie weitere Maßnahmen für das mittlere Management in den Schulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur guten Kooperation zwischen dem LIS und den Schulen. Entsprechendes ist für Bremerhaven festzustellen. Das LFI versteht sich erstrangig als Unterstützungssystem für die Schul- und Personalentwicklung an Bremerhavener Schulen. Regelmäßig nimmt es an den Schulleiterdienstbesprechungen sowie an schulischen Planungsgesprächen einzelner Schulen teil. Die überwiegende Anzahl der Bremerhavener Schulen nutzt das LFI als Unterstützungsinstitution , häufig z. B. in Fragen der Schulentwicklung. 12. Welche Aus- und Fortbildungsangebote gibt es für ganze Kollegien, die diese wiederum für ihre gemeinsame Arbeit am jeweiligen Schulstandort nutzen wollen? Wie zur Frage 1 bzw. Frage 3 bereits dargestellt, setzt das LIS für die Stadtgemeinde Bremen seit einigen Jahren verstärkt auf die schulbezogene, praxisbegleitende Fortbildung von Kollegien bzw. Teilkollegien (wie z. B. Fachkonferenzen, Jahrgangsteams). Zur Entwicklung des Lehrens und Lernens unterstützen Moderatorinnen und Moderatoren für Unterrichtsentwicklung schulintern oder in Projekten und Netzwerken zwischen Schulen. In der bisherigen Praxis bewährt und angeboten werden: • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Bildungspläne, • Workshops zur Planung und Gestaltung von Unterricht, • Lehrertraining zur Förderung methodischer und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, • Beratung und Unterstützung beim Auf- oder Ausbau der Lese- und Sprachförderung als fachübergreifende Aufgabe, • didaktisches Coaching für die Unterstützung einzelner Lehrkräfte oder von Teams, u. a. mit dem Einsatz der „Video(selbst)Analyse“. Aktuelle Schwerpunktthemen für die Grundschulen sind z. B.: • Kompetenzorientiertes Unterrichten, • Umgang mit Heterogenität, • Diagnose und Förderung, • Leistungsbeurteilung und -rückmeldung, • Übergang von Jahrgang 4 in die weiterführenden Schulen, • Sprachförderung, • Methodentraining, Lernarrangements, • fachspezifische Themen. Für die Oberschulen/Gymnasium sind dies z. B.: • Individualisiertes und kooperatives Lernen, • Diagnostizieren, Fordern und Fördern, • kompetenzorientierte Leistungsrückmeldung und -beurteilung, • Lese- und Sprachförderung, • Kriterien guten Unterrichts, Lernarrangements, Methodentraining, • fachspezifische Themen. — 12 — Druck: Anker-Druck Bremen Im Jahr 2013 hat das LFI 57 schulinterne Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Zu folgenden Themenbereichen wurden sie abgerufen und durchgeführt: • Jahrgangsübergreifendes Lernen, • Methodentraining, Lernarrangements, • kompetenzorientierter Unterricht, • kooperatives Lernen, • Teamarbeit, Zusammenarbeit, multiprofessionelle Teams, • Einführung in die Kollegiale Unterrichts-Reflexion (KUR), • inklusive Schulentwicklung, • Diagnostik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, • Diagnostik und Förderung, Sprachförderung, Sprachbildung, • Begleitung der Schulentwicklungs- und Schulprogrammarbeit, Qualitätsentwicklung , • Belastungsanalyse, Reduzierung von Belastungen und Unzufriedenheit, • Coaching, Supervision, Kommunikation, • gelingende Lehrer-Eltern-Kontakte, • Betriebserkundungen, • digitale Medien, • fachspezifische Themen. 13. Welche weiteren Ziele verfolgt der Senat bezüglich der Ausrichtung des Angebots an Aus- und Fortbildungen für die Zukunft? Die Fortbildung im Land Bremen dient der fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Professionalisierung der Lehrkräfte, die im Zuge der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Prozesse kontinuierlich gefragt sind, ihre Berufsprofessionalität weiterzuentwickeln. Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und für ihre Leistungsergebnisse ist von zentraler Bedeutung, wie Lehrerinnen und Lehrer ihren Unterricht gestalten. Die Lehrkraft steht im Mittelpunkt der Wirksamkeit von Unterricht. Lehrkräfte tragen Sorge dafür, dass erfolgreiche Lernprozesse möglich sind, indem sie geordnete und störungsarme Bedingungen im Unterricht schaffen, gut erklären und klare inhaltliche Ordnungsstrukturen aufzeigen, indem sie kompetenzorientiert unterrichten , für ein herausforderndes Lernen mit vielseitigen Anregungen sorgen und ein schülerzugewandtes Unterrichts- und Schulklima erzeugen. Dafür versuchen gute Lehrkräfte, den eigenen Unterricht auch durch die „Brille ihrer Schülerinnen und Schüler“ zu sehen, sie holen sich systematisch Feedbacks ein, evaluieren ihren Unterricht, hinterfragen, ob sie die Ziele, die sie gesetzt haben, in der jeweiligen Lerngruppe auch haben erreichen können: „Die entscheidenden Grundlagen eines erfolgreichen Lernens sind, dem Unterricht eine Wahrnehmung der individuellen Lernentwicklungen zugrunde zu legen, angemessene Herausforderungen vorzugeben und das Vertrauen in deren Erreichbarkeit zu vermitteln sowie Rückmeldungen zum Lern- und Lehrprozess systematisch zu geben und einzuholen.“ (Hattie, S. 26 in Steffens/Höfer 2011, S. 5) Gerade deshalb kommt der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eine zentrale und besondere Bedeutung zu. Dieser Aufgabe wird sich das Land Bremen weiterhin mit großem Engagement stellen.