— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1331 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2014 Wettmanipulationen in der Bremen-Liga Nach den Wettskandalen im Profibereich der vergangenen Jahre, werden Spielmanipulationen zunehmend auch ein Problem für den Amateurfußball. Auch die höchste Bremer Spielklasse, die Bremen-Liga, ist betroffen. Im Dezember 2013 musste ein Spiel aufgrund von ungewöhnlich hohen Wetteinsätzen abgesagt werden. Es besteht der Verdacht, dass die Partie zwischen Union 60 und OT Bremen manipuliert werden sollte. Der Fußballamateurbereich ist in den Fokus der Wettmafia geraten, weil dort Spieler und Spiele vermeintlich einfacher manipuliert werden können als im Profibereich, der stärker in der Öffentlichkeit steht. Schon der Verdacht einer Manipulation diskreditiert den gesamten Amateurfußball und rückt insbesondere die Bremen-Liga in ein schlechtes Licht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele manipulierte oder unter Verdacht der Manipulation stehende Spiele im Bremer Amateurfußball gab es in den letzten drei Jahren? 2. Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Spielmanipulationen werden vom Senat unternommen? 3. Welche Möglichkeiten zur Verhinderung von Spielmanipulationen und Aufklärung von Verdachtsfällen hat der Bremer Fußball-Verband? 4. Welche Rolle nimmt der Deutsche Fußball Verband bei der Aufklärungsarbeit von Wettmanipulationen ein? 5. Welche legalen Wettanbieter ermöglichen Wetten auf Spiele der Bremen-Liga, und wo haben diese Anbieter ihren Sitz? 6. Inwiefern werden bei illegalen Wettanbietern Wetten auf Spiele der Bremen-Liga angeboten, und wie kontrolliert der Senat, ob ungewöhnliche Wetteinsätze bei diesen Anbietern auf Spiele der Bremen-Liga getätigt werden? 7. Inwiefern erfolgt ein Austausch mit den ermittelnden Behörden anderer Länder zur effektiven Aufklärung von Wettmanipulationen? 8. Wie viele Verstöße bzw. Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen das Wettverbot auf Spiele der eigenen Mannschaft nach der Strafordnung des Bremer Fußball Verbandes gab es in den letzten drei Jahren? Wie wird verhindert, dass Verwandte oder Bekannte eines Spielers auf die Spiele wetten? 9. Wie viele Verstöße gegen die Strafordnung des Bremer Fußball Verbandes gab es in den letzten drei Jahren? Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es seitens des Bremer Fußballverbandes? Wurden diese Fälle darüber hinaus strafrechtlich verfolgt? 10. Werden auch unabhängig von der Firma Sportradar selbstständig Informationen vom Senat zu Spielmanipulationen gesammelt? Wilhelm Hinners, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 Vorbemerkung Zur Beantwortung der Fragen wurde der Bremer Fußballverband e. V. (BFV) um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele manipulierte oder unter Verdacht der Manipulation stehende Spiele im Bremer Amateurfußball gab es in den letzten drei Jahren? Beim Landeskriminalamt Bremen (LKA) sind in den letzten drei Jahren zwei Sachverhalte angezeigt worden, in denen wegen des Verdachts einer möglichen Spielmanipulation ermittelt wurde. Der erste Fall wurde Anfang 2012 bekannt, weil die Wettquote für ein Spiel der „Bremenliga“ auffällig war. Weitere Hinweise oder Erkenntnisse, die auf ein Einwirken im Sinne einer Manipulation hindeuteten, konnten nicht weiter festgestellt werden. Der zweite Sachverhalt gelangte dem LKA im Zuge einer Fernsehberichterstattung des ZDF im Herbst 2013 zur Anzeige. Dieses Ermittlungsverfahren dauert noch an, sodass hierzu noch keine Aussagen zu einer etwaigen Manipulation getätigt werden können. Der im Vorwort benannte, im Dezember aufgetretene Verdachtsfall wird derzeit noch von Seiten des BFV untersucht, sodass hierzu noch keine näheren Auskünfte gegeben werden können. Der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind Fälle im Zusammenhang mit der Manipulation im Bremer Amateurfußball nicht bekannt geworden. 2. Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Spielmanipulationen werden vom Senat unternommen? Aufgrund der Autonomie des Sports ist es grundsätzlich zunächst Aufgabe der nationalen Spitzenverbände, einen regelkonformen und integren Sport sicherzustellen . Die in Ansätzen bereits vorhandene internationale Kooperation könnte aufgrund der für 2014 geplanten Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettbewerben intensiviert werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die „Berliner Erklärung“, mit der die 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz in Berlin 2013 zu Ende ging, hingewiesen. Eines der drei Schwerpunktthemen war dabei die Bewahrung der Integrität des Sports. Das Gesetz beugt durch unterschiedliche Ansätze Spielmanipulationen vor. Hervorzuheben ist das Gebot der Trennung der Veranstaltung von Sportereignissen und der Veranstaltung von Wetten. Das Trennungsgebot findet sich in § 21 Absatz 3 des am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags, wonach die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt sein muss von der Veranstaltung oder Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen stattfinden. Außerdem dürfen Beteiligte, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Wettereignisses Einfluss haben, sowie von diesen Personen beauftragte Dritte, keine Sportwetten auf den Ausgang oder den Verlauf des Sportereignisses abschließen, noch Sportwetten durch andere fördern. Ereigniswetten (beispielsweise Wetten auf „gelbe Karten“) sind gesetzlich verboten, weil sie besonders manipulationsanfällig sind. Gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 des Glücksspielstaatsvertrags kann die zuständige Behörde weitere geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Wettmanipulationen wie die Einrichtung eines Frühwarnsystems verlangen. § 4 Absatz 2 des am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Bremischen Glücksspielgesetzes engt diese Kannvorschrift für das Bundesland Freie Hansestadt Bremen zu einer MussVorschrift ein. Danach darf die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten nur erteilen, wenn sichergestellt ist, dass der Veranstalter und diejenigen, die Sportwetten an ihn vermitteln, ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Wettmanipulationen eingerichtet haben. — 3 — Derzeit besitzt in der Freien Hansestadt Bremen nur die Bremer Toto und Lotto GmbH eine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten. Die Bremer Toto und Lotto GmbH wurde durch Erlaubnisbescheid des Senators für Inneres und Sport verpflichtet, sich einem Frühwarnsystem anzuschließen, und ist an das ODDSET-Kontrollsystem und an das europäische Überwachungssystem „betradar “ angeschlossen. Das Wettprogramm ist auf zweimal 90 Spielpaarungen pro Woche begrenzt. Ereigniswetten werden nicht angeboten. Die Einhaltung der Spieleinsatzbegrenzung von 1 000 € wird dadurch gewährleistet, dass Wetten nur unter Verwendung der Kundenkarte abgegeben werden können. Die Bremer Toto und Lotto GmbH kommt auch dem Gebot der Trennung von Sport und Wetten nach. So werden beispielsweise in bremischen Sportstätten keine ODDSET-Wetten vermittelt. Im Übrigen leiten die Glücksspielaufsichtsbehörden der Freien Hansestadt Bremen Hinweise auf Spielmanipulationen an die insoweit zuständige Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft weiter. 3. Welche Möglichkeiten zur Verhinderung von Spielmanipulationen und Aufklärung von Verdachtsfällen hat der Bremer Fußball-Verband? Die rechtlichen Regelungen des BFV besagen in § 1 Absatz 2 der Strafordnung des BFV: „Spielern, Trainern und Funktionsträgern von Vereinen ist es untersagt , auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Sie sind verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Verstöße stellen eine Form unsportlichen Verhaltens dar.“ Ferner heißt es in Absatz 3 weiter: „Schiedsrichtern der Spielklassen, in denen Wettangebote gemacht werden, ist es untersagt, auf Spiele dieser Spielklassen zu wetten. Im Übrigen findet Nr. 2 entsprechend Anwendung.“ Zur Prävention wurden vor Beginn der Saison 2013/2014 die Vereine der BremenLiga durch Vertreter des BFV, des DFB und des privaten Sportinformationsdienstleisters Sportradar GmbH über den Umgang mit Verdachtsfällen informiert und für diese Thematik sensibilisiert. Der DFB bietet zentral für alle Landesverbände und seine eigenen Spielklassen eine eigene Internetplattform (www.gemeinsam-gegen-spielmanipulation.de) an. Diese Informationen sind auch über die Internetseite des BFV abrufbar. Vereine haben dort u. a. die Möglichkeit, einen Verhaltenskodex herunterzuladen. Ein zentraler Baustein ist der sogenannte Ombudsmann des Deutschen Fußballbunds (DFB), an den sich alle Sportlerinnen und Sportler sowie alle Funktionäre sowohl bei konkreten Verdachtsfällen als auch bei Fragen zur Thematik wenden können. Fälle, in denen eine konkrete Spielmanipulation vorliegt, werden im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit bearbeitet. Der BFV steht bei konkreten Fällen in Kontakt mit der Polizei Bremen. 4. Welche Rolle nimmt der Deutsche Fußball Verband bei der Aufklärungsarbeit von Wettmanipulationen ein? Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Welche legalen Wettanbieter ermöglichen Wetten auf Spiele der Bremen-Liga, und wo haben diese Anbieter ihren Sitz? Der einzige legale Wettveranstalter in der Freien Hansestadt Bremen ist die Bremer Toto und Lotto GmbH mit Sitz in Bremen. Sie bietet keine Sportwetten auf die Bremen-Liga an. 6. Inwiefern werden bei illegalen Wettanbietern Wetten auf Spiele der Bremen-Liga angeboten, und wie kontrolliert der Senat, ob ungewöhnliche Wetteinsätze bei diesen Anbietern auf Spiele der Bremen-Liga getätigt werden? — 4 — Das für die Aufsicht über unerlaubte stationäre Vermittlung von Sportwetten zuständige Stadtamt Bremen und das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven haben Hinweise von dritter Seite auf die Vermittlung von Wetten auf Spiele der Bremen-Liga in Kontrollen vor Ort bislang nicht bestätigen können. Für die Aufsicht über die unerlaubte Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten im Internet ist, soweit diese von Spielerinnen und Spielern mit internetprotokollfähigen Geräten im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen abgeschlossen werden können, der Senator für Inneres und Sport zuständig. Es finden stichprobenartige Kontrollen der Internetseiten und es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anderen Bundesländer statt. Der Senat hat bislang keine positive Kenntnis, dass Sportwetten auf Spiele der Bremen-Liga veranstaltet oder vermittelt werden, schließt dies aber auch nicht aus. 7. Inwiefern erfolgt ein Austausch mit den ermittelnden Behörden anderer Länder zur effektiven Aufklärung von Wettmanipulationen? 10. Werden auch unabhängig von der Firma Sportradar selbstständig Informationen vom Senat zu Spielmanipulationen gesammelt? Grundsätzlich findet, wie in allen Deliktsbereichen, im Bedarfsfall ein entsprechender Austausch zwischen den Polizeibehörden und den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder statt. 8. Wie viele Verstöße bzw. Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen das Wettverbot auf Spiele der eigenen Mannschaft nach der Strafordnung des Bremer Fußball Verbandes gab es in den letzten drei Jahren? Wie wird verhindert, dass Verwandte oder Bekannte eines Spielers auf die Spiele wetten? In zwei Fällen lag nach Auskunft des BFV der Verdacht nahe, dass auf den Ausgang des Spieles Einfluss genommen werden sollte. Ein konkreter Beleg konnte bei den Untersuchungen jedoch nicht festgestellt werden. Beide Vorgänge sind auch der Polizei Bremen bekannt. Die Aufklärungsarbeit des Verbandes richtet sich an alle im Fußball aktiven Personen. Der letzte bekannt gewordene Verdachtsfall vom Dezember des vergangenen Jahres wird derzeit noch geprüft. 9. Wie viele Verstöße gegen die Strafordnung des Bremer Fußball Verbandes gab es in den letzten drei Jahren? Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es seitens des Bremer Fußballverbandes? Wurden diese Fälle darüber hinaus strafrechtlich verfolgt? In den letzten drei Jahren wurden keine Verstöße gegen die Strafordnung in Bezug auf § 1 Absatz 2 und 3 sportgerichtlich geahndet. Bei einem Verstoß gegen die Strafordnung des BFV ist ferner nicht automatisch ein strafrechtlicher Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches, beispielsweise gemäß § 263 (Betrug), erfüllt. So ist das Wetten von Spielern eines Vereins auf eigene Spiele gemäß den Verbandsregeln des DFB zu verfolgen und zu ahnden. Ohne eine weitere Manipulationshandlung, die zum Zwecke der Beeinflussung eines Spielverlaufes eingesetzt wird, fehlt es an der Verwirklichung des Betrugstatbestandes und damit auch an einer Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden . Druck: Anker-Druck Bremen