— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1332 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2014 Möglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge ausbauen und ehrenamtliches Engagement gezielt fördern Der Zugang von Asylsuchenden und Bleibeberechtigten zum Arbeitsmarkt hängt vor allem vom Aufenthaltsstatus und von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland ab. Flüchtlinge, die eine Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, bekommen sofort eine Arbeitserlaubnis. In der Regel kann nach Ablauf eines Jahres eine Beschäftigung aufgenommen werden. In den ersten vier Jahren haben Asylsuchende und Bleibeberechtigte zudem einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Oft wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Bleibeberechtigte durch fehlende Sprachkenntnisse sowie die Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen zusätzlich erschwert. Auch psychische oder physische Probleme, können die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vorerst verhindern. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus eröffnet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) allen Asylbewerbern die Möglichkeit, eine Arbeitsgelegenheit auszuüben . Diese Aufgaben, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden könnten, können in den Aufnahmeeinrichtungen oder Übergangswohnheimen zur Verfügung gestellt oder von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern angeboten werden. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung von 1,05 € soll als Zuverdienst zu den Leistungen nach AsylbLG ausgezahlt werden. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem anrechnungsfreien Grundfreibetrag beim SGB II Bezug. Für die Flüchtlinge können durch solche Arbeitsgelegenheiten neue Integrationspotenziale entstehen: Soziale Kontakte mit der Bevölkerung, die Möglichkeit deutsche Sprachkenntnisse zu vertiefen, das Gefühl etwas zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen, das Kennenlernen von Arbeitsabläufen in einem fremden Kulturkreis und eine feste Alltagsstruktur, ermöglichen vor allem dem Warten und Grübeln in den Einrichtungen zu entkommen. Verbunden mit gezielter Ansprache, Motivation und Beratung kann darüber hinaus auch das ehrenamtliche oder bürgerschaftliche Engagement von Flüchtlingen, gezielt gefördert werden. Sie bekommen so die Möglichkeit ihre eigenen Erfahrungen und Potenziale selbstbestimmt in die Zivilgesellschaft einzubringen. Auch die Interaktion mit deutschen Behörden und Einrichtungen kann auf diesem Wege gefördert sowie das Kennenlernen gesellschaftlicher Regeln und Konventionen unterstützt werden. Hier kann die soziale Integration durch persönliches Engagement und die sich daraus ergebenden Kontakte stattfinden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Arten von Arbeitsgelegenheiten gibt es in der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST)? Wie viele Flüchtlinge nutzten jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 diese Möglichkeit und wie wird darauf aufmerksam gemacht? Für wie viele Stunden und für welche Tätigkeiten wurden jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 Aufwandsentschädigungen ausgezahlt? — 2 — 2. Welche Arten von Arbeitsgelegenheiten gibt es in den Übergangswohnheimen und Notunterkünften in Bremen und Bremerhaven? Wie viele Flüchtlinge nutzten jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 diese Möglichkeiten und wie wird darauf aufmerksam gemacht? Für wie viele Stunden und für welche Tätigkeiten wurden jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 Aufwandsentschädigungen ausgezahlt? 3. Welche Arbeitsgelegenheiten werden bei welchen staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern in Bremen und Bremerhaven angeboten? Wie wird darauf aufmerksam gemacht, und wie viele dieser Angebote werden tatsächlich genutzt? Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? 4. Welche finanziellen Auswirkungen durch zusätzliche Ausgaben oder mögliche Einsparungen entstehen für die Kommunen durch Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge? 5. Ist dem Senat bekannt, ob und wie viele Flüchtlinge welche ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben? Wo und wie wird diese Möglichkeit auch neu ankommenden Flüchtlingen bekannt gemacht? 6. Hält der Senat es für sinnvoll, die Schaffung von verschiedenen Arbeitsgelegenheiten , die den individuellen Fähigkeiten der Flüchtlinge entsprechen, außerhalb von Flüchtlingseinrichtungen zu fördern? Wie könnten solche Arbeitsgelegenheiten beschrieben werden und sollten sie einer zeitlichen Begrenzung unterliegen? Warum wurde dieses Instrument bisher so wenig genutzt? 7. Hält der Senat das Angebot von Arbeitsgelegenheiten und die Förderung von ehrenamtlichem Engagement für eine Möglichkeit, die Integration von Flüchtlingen nachhaltig zu unterstützen? 8. Wie und ab wann plant der Senat sich ggf. verstärkt für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und die Förderung ehrenamtlichen Engagements von Flüchtlingen einzusetzen? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 Vorbemerkung Der Senat setzt sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch ein. In seinem Gesamtkonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Bremen vom 12. September 2013 spricht sich der Senat dafür aus, dass das neunmonatige Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete aufgehoben wird. Er ist der Ansicht, dass eine Erwerbstätigkeit dieser Personen die Integration in die Gesellschaft am effektivsten ermöglicht und Sozialausgaben verringert. Zudem hat der Senat einen Gesetzesantrag über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse im Bundesrat eingebracht, welcher auch Asylbegehrenden und Geduldeten die Teilnahme an Sprachkursen ermöglicht. In diesen Schritten sieht der Senat geeignete Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden hingegen nicht als vorrangig geeignet angesehen, weil das AsylbLG von einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik ausgeht und gerade nicht der Sicherung einer sozialen Integration dient. Insofern besteht ein wesentlicher struktureller Unterschied zu Arbeitsgelegenheiten im Sinne des 3. Kapitels Sozialgesetzbuch II, welche ausdrücklich als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit definiert sind. 1. Welche Arten von Arbeitsgelegenheiten gibt es in der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST)? Wie viele Flüchtlinge nutzten jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 diese Möglichkeit und wie wird darauf aufmerksam gemacht? Für wie viele Stunden und für welche Tätigkeiten wurden jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 Aufwandsentschädigungen ausgezahlt? — 3 — Die Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) bietet aufgrund der dortigen organisatorischen und personellen Gegebenheiten keine Beschäftigungsmöglichkeiten in Aufgabenbereichen wie Hausmeisterhilfen, Reinigungs- oder einfachen Büroarbeiten . Dies ist auch der hohen Fluktuation in der ZAST geschuldet. Es gibt in der ZAST eine Beschäftigungsstelle, deren Tätigkeit in Übersetzungshilfen und der Begleitung neu eingetroffener Flüchtlinge zu ersten Behördenterminen oder Arztbesuchen besteht. In den Jahren von 2011 bis 2013 war eine Person durchgängig im Rahmen dieser Arbeitsgelegenheit dort beschäftigt. Zudem war in den Monaten Juli und August 2013 ein Bewohner im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit eingesetzt, der aufgrund seiner sprachlichen Kompetenz die Belange von Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen hilfreich begleiten und unterstützen konnte. Beiden Personen wurde von der Heimleitung aufgrund der jeweils vorhandenen persönlichen Eignung die Übernahme dieser Tätigkeiten angeboten. Die wöchentliche Beschäftigungsdauer liegt bei 25 Stunden, die Höhe der gewährten Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 € je Stunde. Daten zur Höhe der in den Jahren 2011 bis 2013 für Tätigkeiten in der ZAST insgesamt gewährten Aufwandsentschädigungen stehen nicht zur Verfügung. 2. Welche Arten von Arbeitsgelegenheiten gibt es in den Übergangswohnheimen und Notunterkünften in Bremen und Bremerhaven? Wie viele Flüchtlinge nutzten jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 diese Möglichkeiten und wie wird darauf aufmerksam gemacht? Für wie viele Stunden und für welche Tätigkeiten wurden jeweils in den Jahren von 2011 bis 2013 Aufwandsentschädigungen ausgezahlt? In den stadtbremischen Übergangswohnheimen gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in den Aufgabenbereichen Hausmeisterhilfen sowie Kleiderkammer, Sprachmittlertätigkeiten und Behördenbegleitung, Unterstützung externer Honorarkräfte bei der Durchführung von Gruppenangeboten und der Hausaufgabenbetreuung . In den Jahren von 2011 bis 2013 haben 32 Bewohnerinnen und Bewohner diese Arbeitsgelegenheiten genutzt. Die Information über Beschäftigungsmöglichkeiten erfolgt vor Ort durch das Heimpersonal. Die Erfassung von Einsatzstunden und Tätigkeiten für die Jahre 2011 bis 2013 erfolgt in den Einrichtungen nicht regelhaft. In der nachfolgenden Darstellung liegen Daten für die Übergangswohneinrichtung Wardamm vor: Reinigung Flure Außengelände Kleiderkammer Std. Bew. Std. Bew. Std. Bew. Jan 11 315 3 105 1 Feb 11 300 3 100 1 Mrz 11 345 3 115 1 Apr 11 285 3 95 1 Mai 11 330 3 110 1 Jun 11 330 3 110 1 Jul 11 315 3 105 1 Aug 11 320 3 105 1 Sep 11 330 3 110 1 Okt 11 300 3 100 1 Nov 11 345 3 115 1 Dez 11 315 3 105 1 50 1 Jan 12 285 3 95 1 40 1 Feb 12 315 3 105 1 40 1 Mrz 12 330 3 110 1 45 1 Apr 12 285 3 95 1 40 1 Mai 12 300 3 100 1 40 1 — 4 — Reinigung Flure Außengelände Kleiderkammer Std. Bew. Std. Bew. Std. Bew. Jun 12 300 3 100 1 40 1 Jul 12 330 3 110 1 45 1 Aug 12 330 3 110 1 40 1 Sep 12 300 3 100 1 40 1 Okt 12 330 3 110 1 40 1 Nov 12 330 3 110 1 40 1 Dez 12 285 3 95 1 60 1 Jan 13 330 3 220 2 65 1 Feb 13 300 3 100 1 60 1 Mrz 13 300 3 100 1 60 1 Apr 13 315 3 105 1 60 1 Mai 13 300 3 100 1 60 1 Jun 13 300 3 200 2 60 1 Jul 13 300 3 200 2 60 1 Aug 13 330 3 110 1 65 1 Sep 13 300 3 100 1 60 1 Okt 13 300 3 100 1 60 1 Nov 13 315 3 105 1 60 1 Dez 13 300 3 100 1 60 1 Im Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße waren in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt elf Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Gesamtumfang von 9 100 Stunden tätig. Die Übergangswohneinrichtung Johann-Lange-Straße beschäftigte im gleichen Zeitraum vier Flüchtlinge in einem Umfang von fünf Stunden werktäglich. Für Bremerhaven gilt: Die Einrichtungen werden in Bremerhaven vom Magistrat betrieben. In allen sechs Einrichtungen wurden Arbeitsgelegenheiten angeboten. Als Tätigkeiten wurden in den Einrichtungen unterschiedliche Reinigungstätigkeiten , Malerarbeiten, Gartenarbeiten, Möbeltransporte, Sprachmittlertätigkeiten , Begleitungen zu Behörden, Unterstützung bei der Kinder- und Jugendbetreuung sowie der Durchführung von Festen, Ausflügen und sonstigen Gemeinschaftsaktivitäten in folgendem Umfang übernommen: 2011: 15 Personen insgesamt: 16 500 Std 2012: 16 Personen insgesamt: 17 600 Std 2013: 20 Personen insgesamt: 22 000 Std 3. Welche Arbeitsgelegenheiten werden bei welchen staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern in Bremen und Bremerhaven angeboten? Wie wird darauf aufmerksam gemacht, und wie viele dieser Angebote werden tatsächlich genutzt? Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? In Bremen werden die unter 2. genannten Arbeitsgelegenheiten von den mit der Bewirtschaftung der Unterkünfte beauftragten gemeinnützigen Trägern angeboten . Die Information erfolgt vor Ort in den Unterkünften. Die Erfahrungen werden positiv bewertet, weil die Beschäftigung durchgängig auf freiwilliger Basis erfolgt. In Bremerhaven werden die unter 2. genannten Arbeitsgelegenheiten von den Einrichtungsleitungen angeboten. Teilweise fragen die Flüchtlinge aus eigener — 5 — Initiative nach Möglichkeiten zur Mitarbeit. Die Information erfolgt vor Ort in den Unterkünften. 4. Welche finanziellen Auswirkungen durch zusätzliche Ausgaben oder mögliche Einsparungen entstehen für die Kommunen durch Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge? Ausgaben entstehen in Höhe der gezahlten Aufwandsentschädigungen sowie notwendiger Kosten für Arbeitskleidung und Material. Hinzu kommen personelle Ressourcen der Träger im Bereich der Organisation und Betreuung von Arbeitsgelegenheiten . Zusätzliche Ausgaben in Gemeinschaftsunterkünften können sich ergeben, sofern bei Wegfall von Beschäftigungsgelegenheiten notwendige Arbeiten durch festes Personal oder durch externe Auftragsvergabe erbracht werden müssten. Kostenrechnungen liegen dazu nicht vor. Dies gilt auch für Bremerhaven, überwiegend werden jedoch zusätzliche Tätigkeiten übernommen. 5. Ist dem Senat bekannt, ob und wie viele Flüchtlinge welche ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben? Wo und wie wird diese Möglichkeit auch neu ankommenden Flüchtlingen bekannt gemacht? Zu der Frage, ob und wie viele Flüchtlinge welche ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben, liegen keine Daten vor. Neu ankommende Flüchtlinge sind nach Verlassen des Heimatlandes und einer oftmals strapaziösen Flucht mit vielen neuen und oft noch schwierigen Lebensumständen konfrontiert, hinzukommen sprachliche Verständigungsprobleme. Mit Blick darauf erfolgt während der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung regelmäßig keine gezielte Beratung zu ehrenamtlichen Tätigkeiten. In Übergangswohneinrichtungen bestehen Kontakte zu lokalen Vereinen, Initiativen oder Kirchengemeinden und es wird auf die Freiwilligen-Agentur und die dortigen Möglichkeiten hingewiesen. Über Angebote einer ehrenamtlichen Tätigkeit informieren zudem die jeweiligen Organisationen, wie z. B. Sportvereine , Selbsthilfegruppen oder Migrantenselbstorganisationen. Der Situation in Bremerhaven ist auch hier identisch. 6. Hält der Senat es für sinnvoll, die Schaffung von verschiedenen Arbeitsgelegenheiten , die den individuellen Fähigkeiten der Flüchtlinge entsprechen, außerhalb von Flüchtlingseinrichtungen zu fördern? Wie könnten solche Arbeitsgelegenheiten beschrieben werden und sollten sie einer zeitlichen Begrenzung unterliegen? Warum wurde dieses Instrument bisher so wenig genutzt? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, priorisiert der Senat Maßnahmen außerhalb des AsylbLG zur Integration von Flüchtlingen und dabei vorrangig den Spracherwerb sowie qualifizierte Projekte zur Arbeitsmarktintegration. Die Übernahme der Arbeitsgelegenheiten oder von ehrenamtlichen Tätigkeiten werden vorbehaltlich der Ausführungen in den Vorbemerkungen von Bremerhaven unter den jetzigen gesetzlichen Gegebenheiten im Asylrecht befürwortet. Gegenwärtig ermöglichen sie den Flüchtlingen auf einer niedrigschwelligen Ebene Verantwortung zu übernehmen und sinnstiftende Tätigkeiten auszuüben. Sie haben dadurch auch die Möglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtungen in Kontakt zu treten oder zusammen zu arbeiten. 7. Hält der Senat das Angebot von Arbeitsgelegenheiten und die Förderung von ehrenamtlichem Engagement für eine Möglichkeit, die Integration von Flüchtlingen nachhaltig zu unterstützen? Sofern in Gemeinschaftsunterkünften geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können und dazu eine Nachfrage der Bewohnerinnen und Bewohner besteht, kann darin in Kombination mit ergänzenden Inhalten ein sinnvolles Angebot bestehen. So ist für das künftige Übergangswohnheim (ÜWH) Arbergen ein Projekt Nähwerkstatt geplant, bei welchem Bewohnerinnen des ÜWH unter Anleitung Kleiderspenden aus der Nachbarschaft annehmen, aufbereiten und verwalten. Zielgruppe sind Flüchtlinge während der Dauer des Arbeitsverbotes und der Unterbringung im ÜWH. Jeweils fünf Flüchtlinge können unter fachlicher Anleitung für 20 Stunden in der Woche dort arbeiten. Die — 6 — Teilnehmerinnen bekommen berufssprachliche Deutschförderung. Sie erhalten zusätzlich sozialpädagogische Betreuung, die Anerkennungsverfahren für Schulund Berufsabschluss werden mit ihnen besprochen und ggf. auch eingeleitet. Danach werden sie an weitere Maßnahmen (Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit „Jeder Mensch hat Potenzial“, Bremer und Bremerhavener Integrationsnetz BIN) verwiesen und können andere Qualifizierungsmaßnahmen und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Förderungen zur Integration in den Ersten Arbeitsmarkt erhalten. Die durchschnittliche Teilnahmedauer soll drei bis sechs Monate betragen. Die Dreimonatsfrist begründet sich damit, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften frühzeitig in eigenen Wohnraum vermittelt werden sollen. Für das Projekt Nähwerkstatt soll eine Kooperation verschiedener Institutionen und Träger im Stadtteil begründet werden. Die sich aus § 5 AsylbLG ergebende Verpflichtung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit ist dabei stets auf freiwillige Basis zu stellen und Kürzungen und Einstellungen der Leistungen, wie im Gesetz gefordert (§ 5 Abs. 4 AsylbLG), finden keine Anwendung. Ehrenamtliches Engagement stellt nach Auffassung des Senats einen wertvollen Beitrag zu einer Integration von Flüchtlingen dar. Die positive Entwicklung der neu eröffneten Übergangswohneinrichtungen resultiert ganz wesentlich aus der guten Aufnahme der neuen Bewohnerinnen und Bewohner durch die dortige Nachbarschaft, örtliche Vereine, Beiräte und Initiativen. Vielfach haben sich in diesen Stadtteilen ehrenamtliche Strukturen entwickelt, unter anderem im Bereich des Spracherwerbs oder der schulischen Unterstützung für Flüchtlingskinder . Gefördert wird dieses ehrenamtliche Engagement durch die von der Senatorin für Soziales begleiteten und aus den Stadtteilen heraus veranstalteten durch Ortsämter und Beiräte initiierten Runden Tische, welche vor Ort Aktivitäten und Projekte entwickeln. Dabei sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte aktiv partizipieren. Unterstützt werden diese Bemühungen zudem durch einen Fonds, in dessen Rahmen kleine Projekte vor Ort vom Senat gefördert werden, die den Flüchtlingen die Ankunft in Bremen erleichtert und ehrenamtliches Engagement befördert. Bei der AWO Bremen wurde zudem mit Unterstützung des Senats eine Teilzeitstelle zur Koordination und Steuerung ehrenamtlichen Engagements im Flüchtlingsbereich geschaffen. Bremerhaven erarbeitet gerade ein Konzept für die Schaffung von weiteren Arbeitsgelegenheiten außerhalb der Einrichtungen und für die Unterstützung bei Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit. 8. Wie und ab wann plant der Senat sich gegebenenfalls verstärkt für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und die Förderung ehrenamtlichen Engagements von Flüchtlingen einzusetzen? Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingszahlen entstehen derzeit an vielen Standorten in Bremen neue Gemeinschaftsunterkünfte. In Runden Tischen wird dabei jeweils vor Ort eine breite Beteiligung von Beiräten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Kirchen, Schulen, Sportvereinen und sonstigen lokalen Akteuren angestrebt. Der Senat wird auch für das Jahr 2014 einen Fonds für Projekte vor Ort auflegen. Sofern sich Anregungen für die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben, wird die Realisierung geeigneter Arbeitsgelegenheiten geprüft. In künftige Planungen wird zudem die Auswertung der Erfahrungen des in der Antwort zu Frage 7 dargestellten Projektes einfließen. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Förderung ehrenamtlichen Engagements von Flüchtlingen. Für Bremerhaven wird auf die Beantwortung zu Punkt 7 verwiesen. Druck: Anker-Druck Bremen