— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1333 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2014 Der Fall Edathy: Wissensstand und Vorgehen im Land Bremen Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy werfen eine Fülle von Fragen auf. Insbesondere erscheint noch nicht geklärt, wer im Vorfeld der Ermittlungen über den Anfangsverdacht informiert war. Während der schleswig-holsteinische Innenminister Breitner öffentlich behauptet, das dortige Landeskriminalamt sei nur über in Schleswig-Holstein lebende potentielle Täter durch das Bundeskriminalamt informiert worden, beantwortet das Innenministerium Sachsen-Anhalt eine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Hinweis, die Namen aller Verdächtigen, unabhängig von ihrem Wohnort, durch das Bundeskriminalamt erhalten zu haben. Hier gilt es Aufklärung zu schaffen. Wir fragen den Senat: 1. Wurden das Landeskriminalamt Bremen oder andere Behörden zu laufenden (Vor-)Ermittlungen gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert? a) Falls Ja: Durch wen und wann erfolgte die Information? b) Falls Behörden informiert wurden, was war der Gegenstand der Information? c) An wen wurde die Information im Einzelnen weitergegeben? 2. Welches ist das übliche Verfahren des Bundeskriminalamts bei der Übermittlung von Informationen an bremische Behörden, wenn es sich um eine Vielzahl von Verdächtigen handelt? Erhält das Landeskriminalamt Bremen in mit der Operation „Spaten“ vergleichbaren Fällen die Namen aller Verdächtigen oder nur die der im Land Bremen wohnhaften? Björn Fecker, Sülmez Dogan, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 1. Wurden das Landeskriminalamt Bremen oder andere Behörden zu laufenden (Vor-)Ermittlungen gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert? a) Falls Ja: Durch wen und wann erfolgte die Information? b) Falls Behörden informiert wurden, was war der Gegenstand der Information? c) An wen wurde die Information im Einzelnen weitergegeben? Weder das Landeskriminalamt (LKA) noch die Staatsanwaltschaft Bremen wurden über laufende (Vor-)Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert. — 2 — Das LKA Bremen wurde erstmals am 16. Oktober 2012 durch das Bundeskriminalamt (BKA) über ein kanadisches Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes/ der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften in Kenntnis gesetzt. Im Zusammenhang mit diesem unter dem Namen „Projekt Spade“ geführten Ermittlungsverfahren , wurden dem BKA umfangreiche Unterlagen der kanadischen Ermittlungsbehörden übermittelt. Für Deutschland ging das BKA nach einer Erstsichtung von ca. 850 Tatverdächtigen , verteilt auf alle 16 Bundesländer aus. Anfang November 2012 erfolgte von Seiten des BKA eine erste Erkenntnisanfrage an das LKA Bremen. Hierzu wurde eine Excel-Tabelle mit den Tatverdächtigen aus allen Bundesländern übersandt. Eine Weitergabe dieser Liste an weitere Behörden und Institutionen erfolgte nicht und wäre in diesem Fall auch nicht zulässig gewesen. Bei der Beantwortung dieser Erkenntnisanfrage des BKA hat sich die zuständige Ansprechstelle Kinderpornografie des LKA Bremen ausschließlich auf die für Bremen gemeldeten Tatverdächtigen beschränkt. 2. Welches ist das übliche Verfahren des Bundeskriminalamts bei der Übermittlung von Informationen an bremische Behörden, wenn es sich um eine Vielzahl von Verdächtigen handelt? Erhält das Landeskriminalamt Bremen in mit der Operation „Spaten“ vergleichbaren Fällen die Namen aller Verdächtigen oder nur die der im Land Bremen wohnhaften? Bei dem in der Antwort auf Frage 1 beschriebenen Vorgehen handelt es sich um das übliche Verfahren bei der Übermittlung von Informationen an bremische Behörden, wenn eine Vielzahl von Tatverdächtigen betroffen ist. Die Ansprechstellen für Kinderpornografie aller Landeskriminalämter (LKÄ) werden durch die Zentralstelle Kinderpornografie des BKA zunächst über die vorliegenden Ermittlungsergebnisse in Kenntnis gesetzt. Gemeinsam mit den Ermittlungsergebnissen werden die Namen aller zu überprüfender Tatverdächtigen an die LKÄ übersandt, somit auch derer, die nicht im Land Bremen wohnhaft sind. Durch die Ansprechstelle Kinderpornografie des LKA Bremen werden danach nur die für Bremen gemeldeten Tatverdächtigen überprüft. Im Anschluss werden die zur Person des Tatverdächtigen erlangten Erkenntnisse an das BKA übermittelt. Druck: Anker-Druck Bremen