— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1334 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20. Februar 2014 Residenzpflicht und Ausschlussgründe Mit der Asylbegehrenden-Ausnahmeverordnung vom 17. März 2013 wurde die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für Asylsuchende in Bremen auf das Land Niedersachsen erweitert. Entgegen der in Teilen irrtümlichen Presseberichterstattung wurde damit die räumliche Aufenthaltsbeschränkung jedoch nicht aufgehoben. Das gilt insbesondere deshalb, weil Geduldete von den Lockerungen ausgeschlossen sind. Außerdem werden Asylsuchende beim Vorliegen vorsätzlicher Straftaten nach §§ 53 f. Aufenthaltsgesetz (AfG) von den Lockerungen ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen , dass ein Teil der Flüchtlinge weiterhin an der Ausübung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit gehindert und kriminalisiert wird. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und wie viele geduldete Ausländerinnen/Ausländer leben zum jüngst möglichen Stichtag in Bremen? 2. Bei wie viel Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung wurde der Aufenthaltsbereich nach dem 28. März 2013 auf das Land Bremen beschränkt? 3. Bei wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung wurde der Aufenthaltsbereich wegen des Vorliegens vorsätzlicher Straftaten auf das Land Bremen beschränkt? 4. In wie vielen Fällen wurden von der Ausländerbehörde im Land Bremen seit dem 28. März 2013 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG verhängt? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei der Staatsanwaltschaft im Land Bremen seit dem 28. März 2013 anhängig? 6. Wie viele Strafverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei Gerichten im Land Bremen seit dem 28. März 2013 anhängig ? Wie viele Verurteilungen wegen § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wurden seit dem 28. März 2013 von Gerichten im Land Bremen verhängt? 7. Gegen wie viele Asylbewerberinnen/Asylbewerber wurden seit dem 28. März 2013 während ihrer Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Bußgelder nach § 86 Abs. 1 AsylVfG verhängt oder Strafantrag wegen wiederholten Verstoßes nach § 85 Nr. 2 AsylVfG gestellt? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 Vorbemerkung Der staatlichen Deputation für Inneres und Sport wurde in der Sitzung am 7. November 2012 ein Bericht zum Sachstand zur Aufhebung der Residenzpflicht zwischen Bremen und Niedersachsen zur Kenntnis vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass der Senat und die Niedersächsische Landesregierung vereinbart haben, dass beide Länder Rechtsverordnungen gemäß § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz erlassen, mit denen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erlaubt wird, sich vorübergehend in dem Gebiet des jeweils anderen Landes aufzuhalten. Zur Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Senat und der Niedersächsischen Landesregierung wurde dem Senat in der Sitzung am 19. März 2013 ein Entwurf einer Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbegehrenden außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung vorgelegt und beschlossen. Ergänzend zu dieser Verordnung, die am 28. März 2013 in Kraft trat, ist mit Erlass vom 18. Februar 2014 geregelt worden, dass Asylbegehrenden im Rahmen des Ermessens eine über den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung weitergehende generelle Verlassenserlaubnis und Geduldeten in der Regel eine generelle Verlassenserlaubnis erteilt wird. Ausgenommen sind Personen, bei denen ein Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 Aufenthaltsgesetz vorliegt oder wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen unmittelbar bevorstehen. Sofern bei der Beantwortung einzelner Fragen darauf verwiesen wird, dass eine bestimmte statistische Erfassung nicht erfolgt, ist festzustellen, dass eine Ermittlung der abgefragten Daten nur durch eine Einzelfallprüfung mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfolgen könnte. 1. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und wie viele geduldete Ausländerinnen/Ausländer leben zum jüngst möglichen Stichtag in Bremen? Zum Stichtag 31. Januar 2014 lebten 789 Asylsuchende (474 Männer und 315 Frauen) mit Aufenthaltsgestattung und 1 562 geduldete Ausländerinnen/Ausländer (1 034 Männer, 528 Frauen) in Bremen. 2. Bei wie viel Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung wurde der Aufenthaltsbereich nach dem 28. März 2013 auf das Land Bremen beschränkt? 3. Bei wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung wurde der Aufenthaltsbereich wegen des Vorliegens vorsätzlicher Straftaten auf das Land Bremen beschränkt? Bei keiner asylsuchenden Person mit Aufenthaltsgestattung wurde der Aufenthaltsbereich nach dem 28. März 2013 auf das Land Bremen beschränkt. 4. In wie vielen Fällen wurden von der Ausländerbehörde im Land Bremen seit dem 28. März 2013 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG verhängt? In Bremen wurden Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG nicht verhängt. In Bremerhaven werden diese Fälle statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei der Staatsanwaltschaft im Land Bremen seit dem 28. März 2013 anhängig? Seit dem 28. März 2013 sind im Datenbestand der Staatsanwaltschaft Bremen drei Verfahren wegen des Vorwurfs gemäß § 85 Nr. 2 AsylVfG notiert, von denen noch zwei anhängig sind. Darüber hinaus sind 95 Verfahren wegen des Vorwurfs gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG eingetragen, von denen noch fünf anhängig sind. Bei den eingetragenen oder anhängigen Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass die eigentlichen Delikte auch aus dem Zeitraum vor dem 28. März 2013 sind bzw. sein können. Hierüber wird jedoch keine Statistik geführt. — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen 6. Wie viele Strafverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei Gerichten im Land Bremen seit dem 28. März 2013 anhängig ? Wie viele Verurteilungen wegen § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wurden seit dem 28. März 2013 von Gerichten im Land Bremen verhängt? Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Daten der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2013 noch nicht vorliegen. 7. Gegen wie viele Asylbewerberinnen/Asylbewerber wurden seit dem 28. März 2013 während ihrer Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Bußgelder nach § 86 Abs. 1 AsylVfG verhängt oder Strafantrag wegen wiederholten Verstoßes nach § 85 Nr. 2 AsylVfG gestellt? In Bremen wurden Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG nicht verhängt. In Bremerhaven werden diese Fälle statistisch nicht erfasst.