— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1344 (zu Drs. 18/1278) 01. 04. 14 Mitteilung des Senats vom 1. April 2014 Organspender retten Leben Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1278 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen im Land Bremen warten derzeit auf ein Spenderorgan (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinde, Organen und Lebendspenden bzw. postmortalen Spenden)? Im Transplantationszentrum (TPZ) des Klinikums Bremen Mitte (KBM) werden ausschließlich Nieren transplantiert. Es warten derzeit 186 Empfänger auf ein Spenderorgan (Warteliste). Davon kommen 50 Patienten aus der Stadtgemeinde Bremen und 9 aus Bremerhaven. 127 Patienten stammen aus dem Umland. Zwei von 59 Patienten der Bremer Warteliste sind in Vorbereitung/Erwartung einer Lebendspende. 2. Wie viele Organe wurden im Land Bremen seit 2009 jeweils gespendet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Organen und Lebendspenden bzw. postmortalen Spenden)? In welchen Krankenhäusern wurden diese Organe entnommen und gibt es Unterschiede zwischen den Krankenhäusern? Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden im Land Bremen zwischen 2009 und 2013 insgesamt 260 Organe von 67 Spendern entnommen. Die überwiegende Anzahl der entnommenen Organe – durchgängig in allen Krankenhäusern – waren Nieren, gefolgt von Leber, Herz und Lunge. Klinikum Links der Weser 4 Organe Klinikum Bremen Mitte 151 Klinikum Bremen Nord 5 Klinikum Bremen Ost 4 Diakonie Krankenhaus 10 Rotes Kreuz Krankenhaus 6 St. Josephstift 0 Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 72 DRK-Klinik Am Bürgerpark 7 St. Joseph Hospital 1 Die Unterschiede zwischen den Krankenhäusern leiten sich ab vom Schwerpunkt des Hauses und der dort behandelten Anzahl von Patienten, deren Erkrankung zu einem Hirntod geführt haben, die als potenzielle Organspender in Frage kommen und den gesetzlichen Vorgaben des Transplantationsgesetzes folgend der DSO gemeldet wurden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung mit Fachabtei- — 2 — lungen ist die Zahl der Organspender in den Krankenhäusern am höchsten, in denen eine neurochirurgische Klinik mit einer häufigen Anzahl und Zuweisung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen im Versorgungsauftrag enthalten ist. Im Land Bremen sind hiervon das Klinikum Bremen Mitte und das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide betroffen. Zu den Lebendspenden siehe die Antwort zu Frage 3. 3. Wie viele Organe wurden seit 2009 im Land Bremen jeweils transplantiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Organen und Lebendspenden bzw. postmortalen Spenden)? Welche Krankenhäuser nehmen Transplantationen vor? Im Land Bremen werden nur Nieren transplantiert. Die Transplantationen erfolgen im Klinikum Bremen Mitte in der Urologischen Klinik. • 2009: 31 Transplantationen (davon 8 Lebendspenden) • 2010: 41 Transplantationen (davon 10 Lebendspenden) • 2011: 34 Transplantationen (davon 7 Lebendspenden) • 2012: 32 Transplantationen (davon 6 Lebendspenden) • 2013: 20 Transplantationen (davon 10 Lebendspenden) 4. Wie viele Menschen verfügen derzeit im Land Bremen über einen Organspendeausweis ? Wie hat sich diese Zahl seit 2009 entwickelt? Dem Senat ist nicht bekannt, wie viele Menschen im Land Bremen derzeit über einen Organspendeausweis verfügen. Die Ausgabe und das Ausfüllen von Organspendeausweisen werden nicht zentral erfasst. 5. Wie bewertet der Senat die Einführung der Widerspruchsregelung im deutschen Transplantationsgesetz analog zu der Regelung in Österreich? Der Senator für Gesundheit hat sich im Zuge der Novellierungen des Transplantationsgesetzes in den letzten Jahren gemeinsam mit anderen Bundesländern für die Einführung der Widerspruchsregelung eingesetzt, zumal diese Regelung in der Mehrheit der europäischen Staaten etabliert ist. Im Ergebnis konnte hierfür allerdings in Deutschland keine Mehrheit gefunden werden. Stattdessen ist ein Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12. Juli 2012 in Kraft getreten. Siehe auch die Antwort zu Frage 11. 6. Warum wurde für das Land Bremen die im Transplantationsgesetz vorgesehene verpflichtende Benennung von Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern mit Intensivstationen bisher nicht umgesetzt? Bis wann plant der Senat eine Umsetzung? Sämtliche Bremer Krankenhäuser verfügen bereits langjährig auf freiwilliger Basis über Transplantationsbeauftragte. Die Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21. Juli 2012 schreibt nunmehr deren amtliche Benennung vor. Nach der noch ausstehenden und derzeit in Abstimmung befindlichen Klärung der für diese Aufgabe notwendigen Qualifikationen, der Organisationsstruktur sowie der Finanzierung durch Krankenkassen, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die verpflichtende Benennung für Bremen wie auch in den angrenzenden nördlichen Ländern über ein Ausführungsgesetz in 2014 vorgesehen. 7. Wie werden Ärzte und Pflegepersonal in Bremen zum Thema Organspende und sensibler Gesprächsführung mit Angehörigen geschult? In welchen Abständen erfolgen diese Schulungen? Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hält Beratungsangebote im Hinblick auf Qualifizierungsmaßnahmen für eine sensible Gesprächsführung mit Angehörigen auch für Bremer Ärzte und Pflegepersonal vor. Diese Angebote werden in den Kliniken in unterschiedlicher Form in Anspruch genommen. Künftig werden derartige Gespräche im Rahmen des Curriculums für Transplantationsbeauftragte ein fester Bestandteil der Ausbildung sein. Siehe auch die Antwort zu Frage 6. — 3 — 8. Welche Anreize wurden vom Senat bisher geschaffen, um das Engagement der Krankenhäuser im Bereich der Organspende zu erhöhen? Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant? In unregelmäßigen Abständen werden an Krankenhäuser in der Organspenderegion Nord der DSO, in der neben Bremen die Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein vertreten sind, in Abstimmung mit dem Senator für Gesundheit Auszeichnungen und Preise verliehen, wenn sich diese durch besonderes Engagement im Zusammenhang mit Organspenden bewährt haben. Die Entscheidung für eine Auszeichnung erfolgt in einem geregelten Verfahren. Dabei ist nicht die Anzahl tatsächlich realisierter Organspenden allein maßgeblich , sondern vorrangig die Verankerung einer Organspende – „Philosophie“ in den organisatorischen Abläufen mit Elementen der Fort- und Weiterbildung für die mit Organentnahmen befassten Beschäftigten. Zuletzt wurden das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide (2011) und zuvor das Klinikum Bremen Mitte (2010) und das Rote Kreuz Krankenhaus (2008) ausgezeichnet. In den kommenden Jahren sind weitere Auszeichnungen vorgesehen. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um die Spendenbereitschaft im Land Bremen zu erhöhen, und welche weiteren Schritte sind gegebenenfalls geplant? Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die Aufklärung der Bevölkerung „ergebnisoffen“ zu erfolgen hat. Eine gezielte und somit einseitige Bewerbung der Spendenbereitschaft ist somit nicht statthaft. Gleichwohl besteht die Verpflichtung , der Bevölkerung eine informierte Entscheidung zu ermöglichen (siehe auch die Antwort zu Frage 11). In diesem Rahmen haben die Bremer Krankenkassen zwischenzeitlich begonnen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und ihren Versicherten in persönlichen Anschreiben Unterlagen übermittelt, anhand derer eine individuelle Entscheidung für oder gegen eine Organspende erleichtert wird. Das Gesundheitsressort hat in den vergangenen zehn Jahren mit wechselnden Kooperationspartnern in unterschiedlicher Weise zu einer öffentlichen Thematisierung der Organspende beigetragen: • Tag der Offenen Tür im Transplantationszentrum Bremen (TPZ) • Medizinischer Fachkongress am Klinikum Bremen Ost • Veranstaltungen der Aktion „Ich entscheide selbst“ in Form eines Schülerwettbewerbs in Kooperation mit dem Verband der Ersatzkassen • Aktion „Lebensgabe – Danke!“ in Kooperation mit der Hochschule Bremen und der BZgA sowie City Cards Bremen • Veranstaltungen der Volkshochschule Bremen • Künstlerische Positionen „Ich oder Du?“ in der Baumwollbörse in Kooperation mit der Techniker Kasse Bremen und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg. Die Aktionen sollen fortgesetzt werden. Siehe auch die Antwort zu Frage 12. 10. Wie bewertet der Senat die Einführung einer verpflichtenden Informationsveranstaltung zum Thema Organspende im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung oder der Führerscheinprüfung? Welche Maßnahmen plant der Senat gegebenenfalls in diesem Bereich? Der Senat bewertet die Einführung einer verpflichtenden Infomationsveranstaltung als kritisch und nicht mehr zeitgemäß. Es besteht in Abweichung von früheren Jahren derzeit nur noch ein geringer Zusammenhang zwischen Verkehrsunfallopfern und der Problematik von Organspendern. Im Vordergrund stehen in heutiger Zeit vorrangig Patienten mit internistischen Krankheitsbildern, die zum Hirntod führen können. 11. Wie bewertet der Senat die Einführung von Informationsbeilagen bei der Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen in Bremen und Bremerhaven? Welche Maßnahmen plant der Senat gegebenenfalls in diesem Bereich? Gemäß dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12. Juli 2012 ist vorgegeben, dass die für die Ausstellung und — 4 — Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten zuständigen Stellen des Bundes und der Länder Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen. Diese sind bei der Ausgabe der Ausweisdokumente dem jeweiligen Empfänger auszuhändigen. Diese Vorgaben werden vom Senat gut geheißen und entsprechend umgesetzt. Die hierfür erforderlichen Materialien werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung gestellt. 12. Wie wird bisher in den weiterführenden Schulen im Land Bremen für die Organspende geworben? Finden regelmäßige Besuche und Veranstaltungen statt? Wie werden Lehrer zu diesem Thema geschult? Die Thematik wurde bereits in der Vergangenheit in weiterführenden Schulen wie auch in der Hochschule Bremen aufgegriffen (siehe auch die Antwort zu Frage 9). Im Bremer Schulgesetz wird die Schule aufgefordert sich „so zu gestalten, dass eine wirkungsvolle Förderung die Schülerinnen und Schüler zu überlegtem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Handeln befähigt“ (§ 4 Absatz 4). Zudem hat die Schule insbesondere den Auftrag, „Basiskompetenzen und Orientierungswissen sowie Problemlösefähigkeiten zu vermitteln, (. . .) und sie zu überlegtem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Handeln zu befähigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, Informationen kritisch zu nutzen, sich eigenständig an Werten zu orientieren und entsprechend zu handeln“ (§ 5, Absatz 3). Daher legt der Senat Wert auf die Feststellung, dass bei der Beschäftigung mit der Thematik der Organspende keine gezielte Werbung zu erfolgen hat. Vielmehr müssen die Befassung und Beratung transparent und ergebnisoffen gestaltet werden. Aktuell gibt es zu diesem Themenbereich keine zentral organisierten Veranstaltungen . Schulen können sich u. a. durch den Runden Tisch „Organspende“ der Ressorts Bildung und Wissenschaft und Gesundheit mit Krankenkassen und dem Transplantationszentrum am Klinikum Bremen-Mitte, der Interessengemeinschaft der Dialysepatienten und Nierentransplantierten Bremen e. V. sowie der Volkshochschule Bremen informieren und mit diesen schulische Veranstaltungen planen. In Würdigung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 27./28. Juni 20121) wird derzeit in Absprache mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft konkret geprüft, in welcher Form Lehrer fortgebildet werden können. Druck: Anker-Druck Bremen ––––––– 1) Darin wurde die Kultusministerkonferenz gebeten, nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen, um dem Thema Organspende im Unterricht von der 9. Klasse an einen hohen Stellenwert einzuräumen.