— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1350 (zu Drs. 18/1273) 08. 04. 14 Mitteilung des Senats vom 8. April 2014 Gesundheitlicher Arbeitsschutz für Lehrkräfte Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1273 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Welchen generellen Handlungsbedarf sieht der Senat, um den gesundheitlichen Arbeitsschutz für Lehrkräfte zu verbessern? Entscheidend für die Leistungsfähigkeit unserer Schulen wie auch von Unternehmen und Verwaltungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verantwortung für Bildungsprozesse für unsere Schülerinnen und Schüler erbringen überwiegend unsere Lehrerinnen und Lehrer. Sie müssen sich dabei auf vielfältige neue Problemlagen einstellen und mit verändernden Anforderungen zurechtfinden können. Dafür sind nicht nur ihre Qualifikation und ihre Motivation von entscheidender Bedeutung, sondern auch das Wohlbefinden und die Gesundheit. Bei der Erfüllung seiner Pflichten als Arbeitgeber erkennt der Senat den besonderen Stellenwert, den die Sicherung und die Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes einnehmen. Den Lehrkräften an den Schulen gelten dabei nicht zuletzt wegen der zahlreichen Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld besondere Anstrengungen und Bemühungen. 2. Wie sind die strukturellen Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz von Lehrkräften im Land Bremen rechtlich und organisatorisch gefasst? Nach Artikel 120 der Bremischen Landesverfassung sind die einzelnen Mitglieder des Senats in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich u. a. für die Grundpflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsschutzes verantwortlich. Durch die Organisationsanweisung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (Senatsbeschluss vom 18. April 1998 bzw. Magistratsbeschluss vom 06. Juni 2001) sind die Leitungen der Dienststellen beauftragt, die Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Für die Stadtgemeinde Bremen gilt, dass sie sich der Fachdienste für Arbeitsschutz zur Unterstützung ihrer Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 bedienen. In Bremerhaven leisten die Arbeitssicherheit und der betriebsärztliche Dienst diese Unterstützung. In Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Bremen werden gemeinsam mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 des Sozialgesetzbuchs VII (SGB VII) Regelungen zur Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen. Hierzu gehören insbesondere auch Fortbildungsmaßnahmen . Gemäß § 22 SGB VII werden an den Schulen Sicherheitsbeauftragte von den Schulleitungen bestellt, die insbesondere in den Bereichen der Sicherheit an Gebäuden und Einrichtungen tätig sind. — 2 — 3. Wie werden im Land Bremen Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet? Liegen bereits personen-, aufgaben- und schulbezogene Gefährdungsbeurteilungen vor? Bis wann sollen diese von wem erarbeitet werden? Gefährdungsbeurteilungen im Land Bremen sind auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (ArbSchG) zu erstellen, hierbei wird auf die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zurückgegriffen. Das Steuerungsgremium für den Arbeitsschutz in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen stellt der Lenkungsausschuss dar, gebildet aus den Referenten für den Arbeitsschutz bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft sowie Vertretern der Schulaufsicht, der Fachdienste für Arbeitsschutz, der Unfallkasse Bremen, des Gesundheitsamts Bremen, der Immobilien Bremen AöR und den Interessenvertretungen der Lehrerinnen und Lehrer. In Bremerhaven sind für diese Steuerungsaufgaben, zu denen auch die Gefährdungsbeurteilungen , die Dokumentation und die Fortschreibungen gehören, die Arbeitssicherheit bzw. eine Steuerungs- und eine Arbeitsgruppe beim Magistrat zuständig. In den stadtbremischen Schulen werden allgemeine Begehungen zur Feststellung der Gefährdungen im Bereich des Arbeitsplatzes sowie die arbeitsmedizinische Betreuung durch die Fachdienste für Arbeitsschutz und die Verantwortlichen der Schule durchgeführt. Im Zyklus von drei Jahren finden zudem Begehungen zu baulichen Gefährdungen durch den Eigentümer Immobilien Bremen statt. Ergebnisse und Maßnahmen werden in den Steuerungsgremien beraten. Fortlaufende Gefährdungsbeurteilungen werden darüber hinaus für Schwangere und stillende Mütter durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt der Prüfungen und besonderer Unterstützungsmaßnahmen ist das Chemikalien- und Gefahrstoffmanagement an den Schulen des Landes. Psychosoziale Belastungsfaktoren für Lehrerinnen und Lehrer wurden in stadtbremischen Schulen bereits Ende der 90er Jahre ermittelt. Eine weitergehende Online-Befragung fand in den Jahren 2008 bis 2009 flächendeckend für alle Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Schulen statt. In der Rahmenvereinbarung des Senats vom Oktober 2013 wurden die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert und an die Gegebenheiten der Dienststellen der Kernverwaltung angepasst. Hierbei wurden verbindliche Festlegungen zum Einsatz der Fachdienste getroffen. Auf Vorschlag der Senatorin für Bildung und Wissenschaft wurde im Lenkungsausschuss festgelegt, dass die Fachdienste für Arbeitsschutz in der Stadtgemeinde Bremen zunächst erweiterte Begehungen und Beratungen als integraler Bestandteil von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz an den Grundschulen mit Ganztagsbetrieb durchführen. Die weiteren Schulformen folgen im Anschluss. Für die Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven sind die Begehungen erfolgt, die Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen werden periodisch ergänzt und überarbeitet. Ermittlungen zu psychischen Belastungen erfolgen auf der Basis von Einzelbefragungen und wurden bisher für den Grundschulbereich flächendeckend durchgeführt. 4. Wie bewertet der Senat das Instrument der flächendeckenden Befragung mit wissenschaftlich validierten Fragebögen nach der Methode COPSOQ/FASS? 5. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der flächendeckenden, personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach dieser Methode, die 2008 bis 2010 an Schulen in Baden-Württemberg durchgeführt wurde? 6. Liegt eine entsprechende Auswertung auch zur mit der gleichen Methode durchgeführten Befragung im Bundesland Bremen vor? Wenn ja, wo sind diese Auswertungen zugänglich? Wenn nein, warum nicht? Bei der gewählten Online-Befragung in Abstimmung mit dem Personalrat handelt es sich um das am weitesten verbreitete Ermittlungsinstrument für psychosoziale Faktoren im Schulbereich (bundesweit etwa 150 000 befragte Lehrerinnen und Lehrer). Der Fragenkatalog beruht im allgemeinen berufsübergreifenden Teil auf COPSOQ (der deutschen Standardversion des Copenhagen Psychosocial Questionnaire), im lehrkraftspezifischen Teil vor allem auf dem FASS (Fragebogen zur Arbeitssituation an Schulen). — 3 — In Baden-Württemberg wurde die Befragung mit gleichem Instrumentarium wie in Bremen und von derselben Forschungseinrichtung durchgeführt. Die Methode wird ebenso von großen Beratungsfirmen als Standardverfahren zur Gefährdungsermittlung nach dem Arbeitsschutzgesetz angeboten. Dass dieses Verfahren außerhalb Bremens auch in großem Maßstab für den Schulbereich eingesetzt wird, belegt die allgemeine Wertschätzung. Die Ergebnisse eines Benchmarking-Vergleichs liegen vor, sie wurden ebenso wie die schulstufen- und schulartenbezogene Auswertung den Mitgliedern des Lenkungsausschusses übermittelt. Aus Gründen der zugesicherten Vertraulichkeit gegenüber den einzelnen Schulen wurden die Einzelergebnisse nur im innerschulischen Rahmen bekanntgegeben. Die Stadt Bremerhaven führte keine Online-Befragung durch, sondern ermittelte bisher vor allem im Grundschulbereich flächendeckend auf der Basis von Einzelbefragungen. 7. Von welchen durchschnittlichen monatlichen Zeitkontingenten geht der Senat aus, die Lehrkräfte aufwenden müssen für a) Unterrichtszeit, b) Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung, c) Korrektur von schriftlichen Lernkontrollen, d) Dokumentation der Lernentwicklung und der eigenen Arbeit, e) Beratung von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern, f) Kooperationszeiten für Teilnahme an Konferenzen, Jahrgangsteams, Besprechungen mit anderen Akteuren an der Schule (z. B. Schulsozialarbeit), g) weitere Aufgaben? Bitte jeweils idealtypisch angeben für die verschiedenen Schularten und Schulstufen . Die Teilfragen werden zusammen beantwortet. Die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern ist im Gesetz zur Regelung der Arbeitszeitaufteilung für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz – BremLAAufG) geregelt. Sie teilt sich in die Zeit mit Schülerinnen und Schülern, für Vor- und Nachbereitung, für Kooperation, Schulentwicklung und Schulorganisation sowie Fortbildung auf. Die Zeit mit Schülerinnen und Schülern umfasst Unterricht, Betreuung, Beratung, Schulveranstaltungen und Aufsicht. Vor- und Nachbereitung umfasst die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, die Betreuung und Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie die von Schulveranstaltungen. Kooperation umfasst die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen Beschäftigten innerhalb der Schule sowie mit Lehrkräften anderer Schulen, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Schule. Schulentwicklung umfasst die Tätigkeiten zur Weiterentwicklung der Schule im Sinne des Bremischen Schulgesetzes, insbesondere zur Erarbeitung eines Schulprofils, sowie die Erarbeitung von entsprechenden Fortbildungsprogrammen im Sinne von § 10 Absatz 2 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes und deren Umsetzung. Schulorganisation umfasst die Tätigkeit zur Organisation des Unterrichts, der Konferenzen und des weiteren Schullebens, einschließlich der Leitung der Schule. Fortbildung umfasst die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie die übrige Tätigkeit zur Sicherung und Ergänzung der eigenen beruflichen Qualifikation . Die Arbeitszeit von Lehrkräften umfasst gemäß § 1a BremLAAufG als Arbeitstage die Schultage sowie diejenigen Ferientage, die die Zahl der Urlaubstage nach — 4 — § 6 der Bremischen Urlaubsverordnung zuzüglich eines freien Tages im Kalenderjahr übersteigen. Durch Rechtsverordnung können verbindliche Arbeitstage oder Präsenzzeiten in der Schule während der Ferien bestimmt werden. Diese können auch durch außerschulische fachbezogene Fortbildung genutzt werden. Anzahl, zeitliche Lage und Zweckbestimmung der verbindlichen Arbeitstage sind dabei vorgegeben. Präsenzzeiten sind die Wochenzeitstunden, an denen die Lehrer und Lehrerinnen außerhalb der Schulferien in der Schule anwesend sein müssen. In den Präsenzzeiten sind die Unterrichtsverpflichtungen nach §§ 2 bis 6a BremLAAufG zu erfüllen; in den über die Unterrichtsverpflichtungen hinausgehenden Anwesenheitszeiten sind weitere schulbezogene Aufgaben wahrzunehmen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft bestimmt durch Rechtsverordnung die Anzahl der Wochenzeitstunden bis zu einer Obergrenze von 35 und die Art der neben dem Unterricht wahrzunehmenden weiteren Aufgaben. Soweit die Lehrerinnen und Lehrer nicht Unterricht nach Maßgabe der §§ 2 bis 8 BremLAAufG zu erteilen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben oder verbindliche Arbeitstage nach Satz 2 und 3 oder Präsenzzeiten nach § 1b BremLAAufG bestimmt sind, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden. Innerhalb der Präsenzzeiten sind abhängig von Schulform und Organisationseinheit Unterrichtstunden à 45 Minuten Dauer im folgenden Umfang pro Unterrichtswoche ohne Ferienzeiten zu erteilen. Näheres zeigt die folgende Tabelle auf. Tabelle 1 Umfang der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Bremen Schulform Spezieller Einsatz Wöchentliche Unterrichtsverpflichtung (à 45 Minuten) Rechtsgrundlage : BremLAAufG Grundschule 28 § 3 Sekundarstufe I 27 * § 3 Absatz 1 Technisch-musischer Bereich; Sport; andere Ein-Fach-Lehrkräfte 28 § 3 Absatz 2 Sekundarstufe II Berufsbildende Schulen, Gymnasiale Oberstufe 25 * § 4 Absatz 1 Fachlehrkräfte, Technische Lehrkräfte in Unterrichtsfächern des berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufsbezogenen Bereichs an beruflichen Schulen, im musisch-technischen Bereich oder Sport; andere Ein-Fach-Lehrkräfte 28 § 4 Absatz 2 Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) Sonderpädagogische Förderung an Regelschulen 27 § 6 *) Bei Einsatz von regelmäßig mehr als 6 Unterrichtsstunden pro Woche in der anderen Schulstufe beträgt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung 26 Stunden. Soweit Lehrer und Lehrerinnen nicht Unterricht zu erteilen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben oder verbindliche Arbeitstage oder Präsenzzeiten vorgegeben werden, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden. Insofern können keine allgemein gültigen Aussagen zur Zeitintensität bezüglich anderer Aufgabenbereiche außerhalb der landesgesetzlich geregelten Unterrichtsverpflichtung gemacht werden. — 5 — 8. Wie viele der derzeit in Bremen und Bremerhaven an öffentlichen Schulen beschäftigten Lehrkräfte arbeiten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit? Derzeit sind an öffentlichen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen zum Stichtag Februar 2014 4 718 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt. Diese Summe teilt sich in 1 532 männliche und 3 186 weibliche Beschäftigte auf. In Vollzeit arbeiten 2 635 Lehrkräfte (55,8 %), in Teilzeit 2 083 Lehrkräfte (44,2 %). Bei den männlichen Lehrkräften liegen der Vollzeitanteil bei ca. 75 % und der Teilzeitanteil bei ca. 25 %. Bei den weiblichen Lehrkräften liegt der Vollzeitanteil knapp unter 50 %, der Teilzeitanteil knapp über 50 %. Darüber hinaus befinden sich an öffentlichen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen zum Stichtag Februar 2014 404 Lehrerinnen und 157 Lehrer in der Altersteilzeit-Freistellungsphase oder sind beurlaubt. An den öffentlichen Schulen in der Stadtgemeinde Bremerhaven sind zum Stichtag Februar 2014 1 237 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt, davon 763 weibliche und 474 männliche Beschäftigte. In Vollzeit arbeiten 885 Lehrkräfte (69,1 %), in Teilzeit 382 Lehrkräfte (30,9 %). Bei den männlichen Lehrkräften liegen der Vollzeitanteil bei 80,4 % und der Teilzeitanteil bei 19,6 %. Bei den weiblichen Lehrkräften beträgt der Vollzeitanteil 62,1 %, der Teilzeitanteil 37,9 %. 63 Lehrerinnen und 23 Lehrer befinden sich zum Stichtag in der AltersteilzeitFreistellungsphase oder sind beurlaubt. 9. Wie hat sich die Teilzeitquote bei Lehrkräften im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Für die Beantwortung der Frage nach der Entwicklung der Teilzeitquote bei Lehrkräften im Land Bremen wurde auf die Publikation des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Die letzte offizielle Veröffentlichung erfolgte im Jahr 2013 für das Schuljahr 2012/2013. Um eine Entwicklung der letzten zehn Jahre zu verdeutlichen, wurden daher das Schuljahr 2002/2003 sowie 2012/2013 zugrunde gelegt. Danach stieg die Teilzeitquote für das Land Bremen von 39,2 % im Schuljahr 2002/2003 auf 44,1 % im Schuljahr 2012/2013 an. Im Hinblick auf die Geschlechter gibt es bedeutsame Veränderungen. Die Teilzeitquote bei den männlichen Lehrkräften erhöhte sich von 19,5 % im Schuljahr 2002/2003 auf 25,4 % im Schuljahr 2012/2013. Die Teilzeitquote bei den weiblichen Lehrkräften sank geringfügig von 54,4 % für das Schuljahr 2002/2003 auf 54,1 % im Schuljahr 2012/2013. 10. Wie viele Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven sind derzeit langzeiterkrankt? Wie hoch ist der Anteil von Langzeiterkrankungen, die sich im weiteren Sinne mit psychischen und psychosozialen Belastungen in Verbindung bringen lassen? 11. Wie hat sich der Anteil von Langzeiterkrankungen, wie der Anteil von psychisch und psychosozial bedingten Langzeiterkrankungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Erfassung von Fehlzeitendaten ist durch die Dienstvereinbarung „Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst“ geregelt. Sie erfolgt halbjährig durch die Senatorin für Finanzen und wird kontinuierlich auch im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Portal (MiP) veröffentlicht. Nach dem von der Senatorin für Finanzen veröffentlichten „Gesundheitsbericht des bremischen öffentlichen Dienstes 2012“ sind als langzeiterkrankt die Fälle definiert, die Fehlzeiten von mehr als 42 Tagen ausweisen (vergleiche Seite 27). Die statistische Erfassung der Fehlzeiten von Lehrkräften an öffentlichen Schulen erfährt insoweit eine Abgrenzung von dieser allgemeinen Definition, indem hier unter Langzeiterkrankungen solche Fälle ermittelt sind, die über sechs Monate hinaus dienstunfähig waren bzw. für die eine solche Dienstunfähigkeit gegenwärtig bereits absehbar ist. Der Anteil dieser langzeiterkrankten Lehrkräfte schwankt an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen im zurückliegenden Zehn-Jahres-Zeitraum in einem Korridor zwischen 1,0 und 2,6 %. Die Entwicklung und der derzeitige Stand sind in der folgenden Tabelle dargestellt. — 6 — Tabelle 2 Entwicklung des Anteils an Langzeiterkrankungen in den Jahren 2003 bis 2013 und aktueller Stand März 2014 (Stadtgemeinde Bremen) Tab. 2 a Nov 2003 Nov 2004 Nov 2005 Nov 2006 Nov 2007 Nov 2008 Nov 2009 Nov 2010 Nov 2011 Nov 2012 Nov 2013 Mrz 2014 Anzahl Lehrkräfte männlich 2126 2059 1990 1893 1805 1742 1727 1704 1691 1627 1570 1528 davon Langzeiterkrankte 55 43 37 24 24 32 25 30 18 24 15 10 Anteil [in %] 2,6 2,1 1,9 1,3 1,3 1,8 1,4 1,8 1,1 1,5 1,0 0,7 Tab. 2 b Nov 2003 Nov 2004 Nov 2005 Nov 2006 Nov 2007 Nov 2008 Nov 2009 Nov 2010 Nov 2011 Nov 2012 Nov 2013 Mrz 2014 Anzahl Lehrkräfte weiblich 2974 3047 3017 2999 2992 3024 3087 3183 3258 3242 3267 3233 davon Langzeiterkrankte 58 64 61 63 56 68 55 76 65 65 73 43 Anteil [in %] 2,0 2,1 2,0 2,1 1,9 2,2 1,8 2,4 2,0 2,0 2,2 1,3 Tab. 2 c Nov 2003 Nov 2004 Nov 2005 Nov 2006 Nov 2007 Nov 2008 Nov 2009 Nov 2010 Nov 2011 Nov 2012 Nov 2013 Mrz 2014 Anzahl Lehrkräfte gesamt 5100 5106 5007 4892 4797 4766 4814 4887 4949 4869 4837 4761 davon Langzeiterkrankte 113 107 98 87 80 100 80 106 83 89 88 53 Anteil [in %] 2,2 2,1 2,0 1,8 1,7 2,1 1,7 2,2 1,7 1,8 1,8 1,1 Für Bremerhaven liegen Daten aus dem zur Beantwortung herangezogenen betrieblichen Eingliederungsmanagement ab dem Jahr 2007 vor. Der Anteil an Langzeiterkrankten mit einer voraussichtlichen oder bereits eingetretenen Dienstunfähigkeit über sechs Monate hinaus hat eine gesamte Schwankungsbreite von 0,9 bis 1,9 %. Die Entwicklung und der derzeitige Stand sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 3 Entwicklung des Anteils an Langzeiterkrankungen in den Jahren 2007 bis 2013 und aktueller Stand Februar 2014 (Stadtgemeinde Bremerhaven) Tab. 3 a Nov 2007 Nov 2008 Nov 2009 Nov 2010 Nov 2011 Nov 2012 Nov 2013 Feb 2014 Anzahl Lehrkräfte männlich 611 602 590 563 554 496 520 505 davon Langzeiterkrankte 9 7 11 5 8 7 9 7 Anteil [in %] 1,5 1,2 1,9 0,9 1,4 1,4 1,7 1,4 Tab. 3 b Nov 2007 Nov 2008 Nov 2009 Nov 2010 Nov 2011 Nov 2012 Nov 2013 Feb 2014 Anzahl Lehrkräfte weiblich 775 775 789 803 828 786 818 815 davon Langzeiterkrankte 10 13 11 11 10 15 9 7 Anteil [in %] 1,3 1,7 1,4 1,4 1,2 1,9 1,1 0,9 — 7 — Tab. 3 c Nov 2007 Nov 2008 Nov 2009 Nov 2010 Nov 2011 Nov 2012 Nov 2013 Feb 2014 Anzahl Lehrkräfte gesamt 1386 1377 1379 1366 1382 1282 1338 1320 davon Langzeiterkrankte 19 20 22 16 18 22 18 14 Anteil [in %] 1,4 1,5 1,6 1,2 1,3 1,7 1,3 1,1 Die Ausweisung des Anteils von langzeiterkrankten Lehrkräften mit psychischen und psychosozialen Belastungssymptomen kann nicht erfolgen, da aus datenschutzrechtlichen Gründen medizinische Diagnosen nicht erfasst werden. Druck: Anker-Druck Bremen