— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1353 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. März 2014 Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) trat im August 2006 in Kraft. Damit war Bremen das sechste Bundesland mit einer gesetzlichen Regelung über den freien Zugang jeder einzelnen Bürgerin/jedes einzelnen Bürgers zu Dokumenten der Landesverwaltung. Bremen gehört bis heute mit seinen Regelungen zu den Vorreitern der Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern. Heute stellt sich – neben einer möglichen Weiterentwicklung des Gesetzes – die Frage, wie auch die Umsetzung des BremIFG optimiert werden kann, um die Nachfrage zu erleichtern und um Barrieren des Informationszugangs weiter abzubauen. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der veröffentlichten Dokumente in der aktuellen Legislaturperiode entwickelt, und welche politischen, organisatorischen und technischen Ursachen sieht der Senat für diese Entwicklung? 2. Wie interpretiert der Senat die Veröffentlichungspflicht nach §11 BremIFG in der Praxis, welche Dokumentenarten sind daher zu veröffentlichen? 3. Welche Strategie verfolgt der Senat, den gegenwärtigen Mangel an Unübersichtlichkeit bei den im Netz befindlichen Dokumenten zu überwinden und das Auffinden von Dokumenten radikal zu erleichtern? Wie will der Senat dabei auch die Daten übersichtlich erschließen, die aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen , wie z. B. dem Umweltinformationsgesetz, zur Verfügung gestellt werden? 4. 2013 hat das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) ein Gutachten zur Umsetzung des BremIFG vorgelegt. Wie will der Senat die Empfehlungen dieses Gutachtens zur besseren Koordinierung und Weiterentwicklung in den Verwaltungen, z. B. durch IFG-Beauftragte der Ressorts, umsetzen? Mustafa Öztürk, Dr. Hermann Kuhn, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 15. April 2014 1. Wie hat sich die Anzahl der veröffentlichten Dokumente in der aktuellen Legislaturperiode entwickelt, und welche politischen, organisatorischen und technischen Ursachen sieht der Senat für diese Entwicklung? Die Anzahl der veröffentlichten Dokumente in der aktuellen Legislaturperiode hat sich stetig erhöht; von 2011 unter 1 000 auf 2014 über 25 000. Die Verteilung auf die Dokumentarten ergibt sich wie folgt: — 2 — Dokumententyp Anzahl (Stand: 12. März 2014) Aktenpläne 37 Aktuelle Meldungen und Pressemitteilungen 17 667 Berichte und Konzepte 869 Gerichtsentscheidungen 143 Geschäftsverteilungs- und Organisationspläne 244 Gesetze und Rechtsverordnungen 2 088 Informationsmaterial und Broschüren 687 Karten, Pläne und Geo-Informationssysteme 76 Offene Datensätze (Open Data) 159 Vorlagen für Senat, Deputation und Ausschüsse 2 891 Verträge und Vereinbarungen 80 Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen , Richtlinien und Rundschreiben 392 Nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) müssten alle Informationen , die die Bürger auf den Internetseiten einer Behörde finden, auch im zentralen Informationsregister zu finden sein. Die verbesserte und umfangreiche Darstellung der Informationen auf den Internetseiten der einzelnen Ressorts und Dienststellen in Verbindung mit dem Erfordernis der Übertragung zusätzlicher Metadaten an das Informationsregister führen zurzeit noch zu Doppeleingaben bei einigen Feldern. Die Daten können bislang nicht durch einfache Verknüpfung zweier Informationssysteme übertragen werden, da das Informationsregister eine detaillierte Meta-Datenerfassung vorsieht. Aufgrund der zusätzlichen Arbeitsschritte für die Bereitstellung von Daten im Informationsregister und der fehlenden Personalressourcen kann eine Veröffentlichung nicht immer zeitnah erfolgen. Auch ist der aktuelle Arbeitsablauf noch verbesserungswürdig. Die Fachabteilungen liefern zurzeit jedes einzelne zu veröffentlichende Dokument aus der Dateiablage zusammen mit einer Metadatendatei. Eine Anbindung an das eingesetzte Dokumentenmanagementsystem, das die Informationen abgreifen und die betreffenden Dokumente automatisch in den entsprechenden Bereichen im zentralen IFG-Register veröffentlichen könnte, existiert noch nicht. 2. Wie interpretiert der Senat die Veröffentlichungspflicht nach §11 BremIFG in der Praxis, welche Dokumentenarten sind daher zu veröffentlichen? Nach § 11 BremIFG sind folgende Dokumenttypen zu veröffentlichen: — Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, — Verwaltungsvorschriften, — Handlungsempfehlungen, Statistiken, Gutachten, Berichte, Broschüren, — gerichtliche Entscheidungen, — Senatsvorlagen, — Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen, — Verträge der Daseinsvorsorge, die ab dem 12. März 2011 geschlossen werden. In Absprache mit allen Ressorts wurden die Dokumententypen ergänzt und thematisch zusammengefasst. Die im Informationsregister aufgeführte Liste der Dokumententypen besteht aus den folgenden Dokumententypen: — 3 — — Aktenpläne, — aktuelle Meldungen und Pressemitteilungen, — Berichte und Konzepte, — Gerichtsentscheidungen, — Geschäftsverteilungs- und Organisationspläne, — Gesetze und Rechtsverordnungen, — Informationsmaterial und Broschüren, — Karten, Pläne und Geo-Informationssysteme, — Offene Datensätze (Open Data), — Vorlagen für Senat, Deputation und Ausschüsse, — Verträge und Vereinbarungen, — Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben. Zudem sollen die Dokumente veröffentlicht werden, für die bereits ein erfolgreicher Antrag auf Veröffentlichung gestellt worden ist. 3. Welche Strategie verfolgt der Senat, den gegenwärtigen Mangel an Übersichtlichkeit bei den im Netz befindlichen Dokumenten zu überwinden und das Auffinden von Dokumenten radikal zu erleichtern? Wie will der Senat dabei auch die Daten übersichtlich erschließen, die aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen, wie z. B. dem Umweltinformationsgesetz, zur Verfügung gestellt werden? Um die Übersichtlichkeit der Verwaltungsinformationen (insbesondere der Dokumente ) zu verbessern, plant der Senat die Bündelung der Verwaltungsinformationen (Dienstleistungen, Behördeninformationen, Dokumente und Rohdaten) in einem Service- und Transparenz-Portal. Eine weitere Zentralisierung ist nicht vorgesehen. Die Webseiten der Ressorts und Dienststellen bleiben erhalten. Das führt in einigen Fällen unvermeidlich dazu, dass Informationen an mehreren Stellen erscheinen. Aufgrund der unterschiedlichen Zugangs- und Recherchepräferenzen der Nutzer und Nutzerinnen wird das aber nicht als Nachteil angesehen. Der Senat plant darüber hinaus aktuell insbesondere folgende Arbeitspakete zur Optimierung: — Verbesserung der automatischen Übernahme der Dokumente der Internetauftritte der Bremischen Behörden in das Register, Erleichterung der Metadatenpflege durch vorausgefüllte Inhalte. — Verbesserung der Suchfunktionen im elektronischen Register und vollständige Verzahnung mit dem Gesetzes- und Open Data Portal und Umsetzung innerhalb eines neuen Service- und Transparenzportals. Bezogen auf Daten, die aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen zur Verfügung gestellt werden, erarbeitet die Senatorin für Finanzen gemeinsam mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr momentan eine deutliche Verbesserung der Auffindbarkeit der Informationen des Umweltinformationssystems. Damit sollen Dienstleistungen und amtliche Informationen prominent und strukturiert den Internetnutzern präsentiert werden. In einem weiteren Schritt ist angedacht, dass diese Informationen vollautomatisiert in das Informationsregister gelangen. Analog soll mit weiteren Daten aus anderen Ressorts verfahren werden, die ebenfalls anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. 4. 2013 hat das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) ein Gutachten zur Umsetzung des BremIFG vorgelegt. Wie will der Senat die Empfehlungen dieses Gutachtens zur besseren Koordinierung und Weiterentwicklung in den Verwaltungen, z. B. durch IFG-Beauftragte der Ressorts, umsetzen? — 4 — In dem Gutachten zur Umsetzung des BremIFG werden folgende Vorschläge gemacht: a) Weitgehend automatische Erzeugung von Metadaten aus existierenden Systemen Die technische Umsetzung ist abgeschlossen, der Rollout wurde für die Dokumententypen „Gerichtsentscheidungen“ und „Deputationen“ begonnen . Die Pressemitteilungen gelangen bereits jetzt vollautomatisiert in das Informationsregister. b) Reduzierung der Metadaten Zu den einzutragenden Metadaten gehören auch Schlagworte für jedes Dokument bzw. für jeden Datensatz. Statt dieser manuellen Vergabe von Schlagworten wird seit kurzem der gesamte Volltext automatisch in ein Metadatenfeld eingetragen. c) Übertragung bereits vorhandener Dokumente und Informationen in das IFG Die Daten der Webseiten der Ressorts wurden manuell aufbereitet und automatisiert an das IFG-Register übertragen. d) Möglichst weitgehende Zentralisierung der Verantwortung für einzelne Dokumentarten Die Automatisierung wurde für aktuelle Meldungen, Pressemitteilungen, Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Gerichtsentscheidungen und offene Datensätze umgesetzt. e) Jährliche Schwerpunktsetzungen für die Veröffentlichungen in den Ressorts In einer ressortübergreifenden AG wurde diese Anforderung diskutiert. Rückmeldungen aus allen Ressorts zu den Dokumenttypen, die ohne weiteren Freigabeprozess veröffentlicht werden können, liegen vor. f) Öffentliche Berichterstattung Dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit wird jährlich über die technischen und organisatorischen Fortschritte berichtet. g) Befragung der Bevölkerung und öffentliche Konsultationen bestimmter Zielgruppen Der Senat hat sich zunächst für die Beauftragung einer öffentlichen Konsultation entschieden und damit das Institut für Informationsmanagement beauftragt. Ziel ist es, vom Zählen der Datensätze zu einer qualitativen Bestimmung der Relevanz zu kommen. In einem zweistufigen Online-Verfahren soll zunächst geklärt werden, wer welche Rohdaten zur Verbesserung von Transparenz nutzen möchte. Danach sollen Prioritäten für die sukzessive Veröffentlichung der infrage kommenden Datensätze ermittelt werden. Weitere organisatorische Vorschläge, wie insbesondere die Erweiterung der Kompetenzen der IFG-Beauftragten, werden in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe noch diskutiert. Die Vorschläge zur Aktualisierung des BremIFG und der Verordnung über die Veröffentlichungspflichten sollen im Rahme des geplanten E-GovernmentGesetzes aufgenommen werden. Druck: Anker-Druck Bremen