— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1360 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. März 2014 Integrationsbetriebe und -projekte im Land Bremen Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen Menschen mit bestimmten Behinderungen nur selten eine Anstellung. Um diesem Problem zu begegnen, ist vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen worden, sogenannte Integrationsbetriebe und -projekte einzurichten, die rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sind. Sie stehen im Wettbewerb mit anderen Firmen, beschäftigen dabei 25 bis 50 % Menschen mit Behinderungen und erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus der Ausgleichsabgabe der Integrationsämter. Integrationsbetrieben und -projekte sind eine wichtige Brücke zwischen den Arbeitsplätzen in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu stärken und ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen, ist die Förderung von Integrationsprojekten im Land Bremen auch im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Integrationsbetriebe und -projekte gibt es im Land Bremen, und in welchen Bereichen sind diese tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Trägern und Tätigkeitsbereichen)? Wie viele von ihnen sind seit 2011 neu entstanden ? 2. Wie viele Beschäftigte sind in diesen Integrationsbetrieben und -projekten insgesamt tätig? Wie viele Mitarbeiter haben eine Behinderung (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund der Beschäftigen sowie Art und Schwere der Behinderung)? 3. Wie viele Beschäftigte mit Behinderungen haben jeweils einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wie sind sie durchschnittlich tariflich eingruppiert, und wie erfolgt die tarifliche Eingruppierung im Verhältnis zu den nicht behinderten Mitarbeitern ? Mit welchem Stundenumfang sind diese Mitarbeiter im Durchschnitt beschäftigt? Wie viele Mitarbeiter nutzen das persönliche Budget? 4. Wie viele der Beschäftigten mit Behinderungen haben vorher in einer Werkstatt gearbeitet? Wie viele waren auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt? Wie viele waren vor der Einstellung arbeitslos? 5. Wie viele Mitarbeiter mit Behinderungen vollzogen 2011 bis 2013 jeweils den Wechsel in den Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsbetriebes und -projektes ? Wie viele verließen die Betriebe, um (wieder) in einer Werkstatt tätig zu werden? 6. Welche Ausbildungsberufe werden in den Integrationsbetrieben und -projekten angeboten? Wie viele Auszubildende mit und ohne Behinderungen schlossen 2011 bis 2013 eine Ausbildung ab und wurden jeweils nach Beendigung ihrer Ausbildung 2011, 2012 und 2013 in den Betrieb übernommen? Gibt es bereits Erfahrungen mit erfolgreicher Eingliederung von Jugendlichen mit Behinderung nach Ausbildungsabschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt? — 2 — 7. Kooperieren die Integrationsbetriebe und -projekte mit dem Berufsbildungswerk, und wenn ja, wie? 8. Plant der Senat die Einrichtung neuer Integrationsbetriebe und -projekte zu fördern? Welche neuen Betriebe sind gegebenenfalls für 2014/2015 geplant? 9. Wurde die Gründung der bestehenden Integrationsbetriebe und -projekte mit Mitteln der Ausgleichsabgabe im Sinne von Einrichtungsförderung unterstützt, wenn ja, in welcher Höhe? Plant der Senat die Einrichtung weiterer Integrationsbetriebe und -projekte mit Mitteln der Ausgleichsabgabe zu fördern, und wenn ja, in welcher Höhe? 10. In welcher Höhe werden Mittel aus der Ausgleichabgabe jährlich in den bereits bestehenden Integrationsbetrieben und -projekten zur Arbeitsplatzförderung verwendet? Wie viel Prozent der jährlichen Mittel der Ausgleichsabgabe sollten nach Ansicht des Senats höchstens für die Arbeitsplatzförderung in Integrationsbetriebe und -projekte verwendet werden? 11. Wie stellt der Senat sicher, dass für die regelmäßigen Verpflichtungen des Integrationsamtes , gerade mit Blick auf die Integrationsbetriebe und -projekte, auch in den nächsten Jahren genügend Mittel vorhanden sind? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 22. April 2014 1. Wie viele Integrationsbetriebe und -projekte gibt es im Land Bremen, und in welchen Bereichen sind diese tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Trägern und Tätigkeitsbereichen)? Wie viele von ihnen sind seit 2011 neu entstanden ? (Stand der Angaben: 7. April 2014): a) Zahl der Integrationsprojekte im Land Bremen aa) Insgesamt: neun bb) Entstanden seit 2011: sechs. b) Integrationsprojekte in der Stadt Bremen Integrationsprojekt Geschäftsfeld, Art der Tätigkeit , Branche Träger Beschluss Deputation Monat/ Jahr Aufnahme der Geschäftstätig - keit Monat/ Jahr Bewilligte Mittel Ausgleichsabga - be für Investitionen Bislang ausgezahlte Mittel Ausgleichsabgabe für Investitionen Bistro Julius Gastronomie Teufelsmoor Gastronomie und Service gGmbH 11/2006 09/2007 155 000 € 150 000 € Cafe Friedehorst Gastronomie 11/2009 03/2010 140 000 € 139 798 € Schulverpflegung Gastronomie 08/2010; 05/2012 08/2010, Erweiterung 08/2011 117 909 € 117 909 € integra automotive Logistik Werkstatt Nord GmbH 04/2013 04/2013 max. 316 000 € 167 666 € Markthalle im Bamberger gGmbH 4 Supermärkte Gesellschafter: Stiftung Maribondo da Floresta 10/2013 ab 01/2013 als Integrationsunter - nehmen max. 65 560 € 26 412 € Weser Work gGmbH Coworking Spaces Gesellschafter: Integrationsfachdienst Bremen GmbH und Berufsbildungswerk GmbH 10/2013 02/2014 150 000 € 119 000 € Grüner Zweig Grünpflege Bremer Kontor GmbH 03/2014 04/2014 noch in Gründung, bislang kein Bescheid 0 € Gesamt: 944 469 € 720 785 € — 3 — c) Integrationsprojekte in der Stadt Bremerhaven Integrations- projekt Geschäftsfeld, Art der Tätig- keit, Branche Träger Beschluss Deputation Monat/Jahr Aufnahme der Ge- schäftstätig- keit Monat/ Jahr Bewilligte Mittel Aus- gleichsabga- be für Inves- titionen Ausgezahlte Mittel Aus- gleichsabga- be für Inves- titionen CAP-Markt Supermarkt Elbe-Weser Werkstätten 09/2012 09/2011 100 000 € 100 000 € Raumwerkerei Bremerhaven gGmbH Garten- und Landschaftsbau; Tischlerei Gesell- schafter: Förderwerk Bremerha- ven 09/2012 02/2013 max. 190 718 € 188 952 € Gesamt: 290 718 € 288 952 € 2. Wie viele Beschäftigte sind in diesen Integrationsbetrieben und -projekten insgesamt tätig? Wie viele Mitarbeiter haben eine Behinderung (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund der Beschäftigen sowie Art und Schwere der Behinderung)? (Stand der Angaben: 7. April 2014): *) Be- schäf- tigte insge- samt Beschäftigte schwerbehinderte Menschen Zahl Anteil an Ge- samtzahl der Beschäf- tigten Weib- lich Migra- tions- hinter- grund Alters- gruppe Art der Behinderung Schwere der Behinderung 16 bis 35 36 bis 45 46 bis 65 körper- lich/ Mehr- fachbe- hinde- rung geis- tig see- lisch gleich- ge- stellt GdB 50 bis 60 GdB 70 bis 80 GdB 90 bis 100 131 64 48,85 % 22 2 **) 15 20 29 53 6 5 9 31 11 13 *) Zum Teil liegen Daten (noch) nicht vor, soweit die Integrationsprojekte sich im Aufbau befinden. **) Daten zum Migrationshintergrund werden nicht erhoben. Dem Integrationsamt ist von zwei Personen bekannt, dass sie einen Migrationshintergrund haben, weitere können nicht ausgeschlossen werden. 3. Wie viele Beschäftigte mit Behinderungen haben jeweils einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wie sind sie durchschnittlich tariflich eingruppiert und wie erfolgt die tarifliche Eingruppierung im Verhältnis zu den nicht behinderten Mitarbeitern ? Mit welchem Stundenumfang sind diese Mitarbeiter im Durchschnitt beschäftigt? Wie viele Mitarbeiter nutzen das persönliche Budget? (Stand der Angaben: 7. April 2014): Beschäftigte schwerbehinderte Menschen Beschäftigte nichtschwerbehinderte Menschen Mit unbefristetem Arbeitsvertrag Durchschnittlicher Stundenumfang Persönliches Budget Durchschnittliche tarifliche Eingruppierung Durchschnittliche tarifliche Eingruppierung 36 *) 32,86 **) ***) ***) *) Zum Teil liegen Daten (noch) nicht vor, soweit die Integrationsprojekte sich im Aufbau befinden. **) Entsprechende Daten liegen dem Senat nicht vor. Sie werden vom Integrationsamt nicht erfasst. ***) Der Senat kann hierzu keine verbindlichen Angaben machen. Sichergestellt ist jedoch, dass in acht von neun bestehenden Integrationsprojekten mindestens ein Lohn in Höhe von 8,50 € gezahlt wird. In einem Ausnahmefall beträgt der unterste Lohn 8,08 €. 4. Wie viele der Beschäftigten mit Behinderungen haben vorher in einer Werkstatt gearbeitet? Wie viele waren auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt? Wie viele waren vor der Einstellung arbeitslos? — 4 — (Stand der Angaben: 7. April 2014): *) Beschäftigte schwerbehinderte Menschen Vor Aufnahme der Tätigkeit im Integrationsprojekt in WfbM beschäftigt Vor Aufnahme der Tätigkeit im Integrationsprojekt auf freiem Arbeitsmarkt beschäftigt Vor Aufnahme der Tätigkeit im Integrationsprojekt arbeitslos 0 7 (alle männlich) 57 **) *) Zum Teil liegen Daten (noch) nicht vor, soweit die Integrationsprojekte sich im Aufbau befinden. **) Diese Frage kann nicht zuverlässig beantwortet werden. Dem Integrationsamt ist nicht bei allen Zielgruppenmitarbeiterinnen und Zielgruppenmitarbeiter bekannt, was sie vorher gemacht haben. Sofern aufgrund der Behinderung die Zielgruppenzugehörigkeit eindeutig ist, wird kein Lebenslauf oder Ähnliches angefordert. 5. Wie viele Mitarbeiter mit Behinderungen vollzogen 2011 bis 2013 jeweils den Wechsel in den Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsbetriebes und -projektes ? Wie viele verließen die Betriebe, um (wieder) in einer Werkstatt tätig zu werden? Entsprechende Daten liegen dem Senat nicht vor. Sie werden vom Integrationsamt nicht erfasst. 6. Welche Ausbildungsberufe werden in den Integrationsbetrieben und -projekten angeboten? Wie viele Auszubildende mit und ohne Behinderungen schlossen 2011 bis 2013 eine Ausbildung ab und wurden jeweils nach Beendigung ihrer Ausbildung 2011, 2012 und 2013 in den Betrieb übernommen? Gibt es bereits Erfahrungen mit erfolgreicher Eingliederung von Jugendlichen mit Behinderung nach Ausbildungsabschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt? In dem CAP-Markt in Bremerhaven hat ein schwerbehinderter Auszubildender (männlich) eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann erfolgreich absolviert. Er wurde zunächst befristet übernommen. Weitere Daten liegen dem Senat nicht vor. Sie werden vom Integrationsamt nicht erfasst. 7. Kooperieren die Integrationsbetriebe und -projekte mit dem Berufsbildungswerk, und wenn ja, wie? Das 2014 gegründete Integrationsunternehmen weserwork GmbH kooperiert mit dem Berufsbildungswerk. Im Übrigen sind entsprechende Kooperationen dem Senat nicht bekannt. 8. Plant der Senat die Einrichtung neuer Integrationsbetriebe und -projekte zu fördern? Welche neuen Betriebe sind gegebenenfalls für 2014/2015 geplant? (Stand der Angaben: 7. April 2014): Der Senat plant, die Einrichtung neuer Integrationsprojekte zu fördern. Dabei kommen entsprechend dem von der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im November 2012 beschlossenen Aktionsprogramm zur Förderung von Integrationsprojekten noch bis zum Ende des Jahres 2017 verbesserte Förderbedingungen zur Anwendung. Zurzeit sind dem Integrationsamt neun Planungen von (potenziellen) Trägern bekannt. Die Zahl der konkreten, bislang nicht beschiedenen Förderanträge beläuft sich auf eins. Auf der Grundlage der heutigen Kenntnisse scheint eine Realisierung der dem Integrationsamt bekannten Planungen in 2014/2015 zumindest in drei Fällen realistisch. 9. Wurde die Gründung der bestehenden Integrationsbetriebe und -projekte mit Mitteln der Ausgleichsabgabe im Sinne von Einrichtungsförderung unterstützt, wenn ja, in welcher Höhe? Plant der Senat die Einrichtung weiterer Integrationsbetriebe und -projekte mit Mitteln der Ausgleichsabgabe zu fördern, und wenn ja, in welcher Höhe? Die Einrichtungsförderung nach §§ 30 ff. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) bezieht sich auf Einrichtungen wie Werkstätten für — 5 — behinderte Menschen und Einrichtungen zur beruflichen Bildung von behinderten Menschen. Integrationsprojekte sind keine Einrichtungen in diesem Sinne. Die Träger von Integrationsprojekten erhalten Förderungen aus Ausgleichsabgabemitteln im Rahmen der begleitenden Hilfen gemäß § 132 SGB IX in Verbindung mit § 28a SchwbAV. Zur investiven Förderung von Integrationsprojekten siehe Antwort auf Frage 1 (Tabelle), zu laufenden Zuschüssen siehe Antwort auf Frage 10. Bezüglich der Frage, ob der Senat plant, die Einrichtung weiterer Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu fördern, wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Soweit die Fragesteller in Erfahrung bringen möchten, in welcher Höhe die Förderung von Integrationsprojekten künftig geplant ist, so ist darauf hinzuweisen, dass es dabei in erster Linie darauf ankommt, welche Projekte in den nächsten Jahren von Trägern tatsächlich umgesetzt werden. Eine verlässliche Aussage zur Höhe der künftigen Investitionen kann nicht getroffen werden. 10. In welcher Höhe werden Mittel aus der Ausgleichabgabe jährlich in den bereits bestehenden Integrationsbetrieben und -projekten zur Arbeitsplatzförderung verwendet? Wie viel Prozent der jährlichen Mittel der Ausgleichsabgabe sollten nach Ansicht des Senats höchstens für die Arbeitsplatzförderung in Integrationsbetriebe und -projekte verwendet werden? (Stand der Angaben: 7. April 2014): Ausgaben für Integrationsprojekte in den Jahren 2012 und 2013: 2012 2013 Investitionszuschüsse 217 909,03 € 295 982,99 € Zuschüsse für betriebswirtschaftliche Beratungen 14 067,93 € 11 775,84 € Minderleistungspauschale 376,65 € 197 583,39 € Besonderer Aufwand 4 000,00 € 97 061,92 € Gesamt 236 353,61 € 602 404,14 € Nach Auffassung des Senats sollte der Jahresbetrag für die laufende Förderung der Arbeitsplätze in den Integrationsprojekten 20 % der verfügbaren Jahreseinnahmen des Integrationsamtes nicht überschreiten. 11. Wie stellt der Senat sicher, dass für die regelmäßigen Verpflichtungen des Integrationsamtes , gerade mit Blick auf die Integrationsbetriebe und -projekte, auch in den nächsten Jahren genügend Mittel vorhanden sind? Das Integrationsamt nimmt teil am Controlling von Finanz- und Leistungskennzahlen . Daneben arbeitet das Integrationsamt mit einer mehrjährigen Finanzplanung ; diese prognostische Betrachtung wird von Seiten des Integrationsamtes laufend angepasst. Auf diese Weise hat das Integrationsamt den Mittelbedarf und die verfügbaren Mittel stets im Blick, sodass sichergestellt ist, dass für die Bedienung der regelmäßigen Verpflichtungen auch in den nächsten Jahren genügend Mittel vorhanden sind. Druck: Anker-Druck Bremen