— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1368 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. März 2014 Medienförderung in, aus und für Bremen Die „nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH“ hat die Aufgabe, das Film-, Fernseh- und Hörfunkschaffen in Bremen und Niedersachsen zu fördern. Im Wesentlichen geschieht dies durch die Förderung von Produktions - und Herstellungskosten, eine Abspiel- und Präsentationsförderung sowie, in deutlich geringerem Maße, durch die Förderung von Drehbuch- und Stoffentwicklung für Filmprojekte. Außerdem wird jährlich ein Preis für crossmediale Programminnovationen verliehen. Eine Förderung von Hörfunk-, Online- und interaktiven digitalen Produktionen und Netzwerkveranstaltungen findet eher selten statt. Zur Aufgabenwahrnehmung der nordmedia als Fördereinrichtung tragen das Land Bremen mit jährlich 767 000 ‡ und Radio Bremen mit jährlich 128 000 ‡ bei – das entspricht einem Finanzierungsanteil von knapp einem Zehntel des jährlichen Gesamtbudgets der Nordmedia von 9,326 Mio. ‡. Im Bericht des Senats vom 14. Januar 2014 über die Aktivitäten der nordmedia (Drs. 18/1228) werden die regionalwirtschaftlichen Effekte der Förderung der Nordmedia und durch die nordmedia für das Land Bremen als Produktionsstandort und als Tourismusziel betont. Demnach sei für Bremen 2012 „ein hoher Effekt“ eingetreten: „Insgesamt hat die Freie Hansestadt Bremen im Jahr 2012 ca. 473 T‡ für Filmprojekte bereitgestellt. Im Gegenzug haben die geförderten Produktionen nach Berechnungen der nordmedia einen Effekt in Höhe von 1,18 Mio. ‡ in Bremen erzielt.“ Für die Effektberechnung wird in einer Fußnote des Berichts auf ein Verfahren von 2005 verwiesen. In einer Anlage zum Bericht wird in einer weiteren Fußnote ein „BremenEffekt “ definiert über „alle Projekte mit Bremen-Bezug“. Die nordmedia ist eines der Förderinstrumente Bremens zur Förderung der Kreativwirtschaft und der kulturellen und künstlerischen Förderung. Wir fragen den Senat: 1. Nach welchen konkreten Kriterien definiert, berechnet, bewertet und fördert der Senat die Relevanz und die Effekte der Medienförderung und auch von nicht durch Bremen und die nordmedia geförderten Medienproduktionen aller Mediensparten für das Land Bremen und die Städte Bremen und Bremerhaven, und wie definiert der Senat einen „Bremen-Bezug“ von Kulturgütern, -produktionen und Veranstaltungen? 2. Wie definiert, berechnet und bewertet der Senat das durch die nordmedia bzw. durch Medienproduktionen generierte lokale und internationale Interesse an bremischen Medienschaffenden, -produktionen und entsprechenden Netzwerken ? 3. Wie ermitteln die nordmedia oder der Senat die Wirkung und Effektivität des Bremer Regionalbüros der nordmedia? 4. Wer entscheidet über „Bremen-relevante“ Förderungen durch die nordmedia, und nach welchen Kriterien erfolgt die Bewilligung? 5. Für wie wichtig hält der Senat die Produktions- oder Entwicklungsförderung für Hörfunk-, Online- und weitere digitale Produktionen, nach welchen Strategien finden diese statt, und welche Rolle sollte die nordmedia dabei spielen? — 2 — 6. Für wie wichtig hält der Senat die Förderung von Netzwerken der Medienschaffenden selbst bzw. für diese Klientel – und wie findet diese statt? 7. Welche Rolle spielt die nordmedia bei der Förderung von Kunst und Kultur, Künstlerinnen, Künstlern und künstlerischen Produktionen, und welche Effekte haben diese Förderungen für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Bremen? 8. Für wie wichtig hält der Senat die Förderung von Nachwuchs in der Film-, Medien - und Kulturwirtschaft, welche Strategie verfolgt er dazu, und welche Rolle sollte die nordmedia dabei spielen? 9. Sieht der Senat bei der nordmedia Zuständigkeiten und Potenziale zur Entwicklung und Vermittlung von Medienkompetenz sowie kultureller und künstlerischer Bildung? Carsten Werner, Dr. Maike Schaefer, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 29. April 2014 1. Nach welchen konkreten Kriterien definiert, berechnet, bewertet und fördert der Senat die Relevanz und die Effekte der Medienförderung und auch von nicht durch Bremen und die nordmedia geförderten Medienproduktionen aller Mediensparten für das Land Bremen und die Städte Bremen und Bremerhaven , und wie definiert der Senat einen „Bremen-Bezug“ von Kulturgütern, -produktionen und Veranstaltungen? Die Vergabe von Förderungen erfolgt aufgrund unterschiedlicher Kriterien, die abhängig von der Art und dem Umfang der Beantragungen sind. Die Unterstützung richtet sich allgemein nach inhaltlichen, wirtschaftlichen und künstlerischen Aspekten sowie der Frage, welche positiven Effekte für Bremen gewonnen werden können. Das Anziehen von vielen Besucherinnen und Besuchern kann je nach Förderfall ebenso relevant sein, wie bei einem anderen Projekt das künstlerische Experiment oder die Unterstützung einer Nachwuchskraft. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Anträge liegt kein einheitlicher Kriterienkatalog vor. Ein Bremen-Bezug ist grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen gegeben : • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat ihren oder seinen Geschäftssitz im Land Bremen. • Das Projekt hat einen bedeutenden wirtschaftlichen Effekt für Bremen und bremische Partner. • Das Projekt hat einen inhaltlichen Bezug zu Bremen. • Die Umsetzung des Projekts erfolgt in Bremen. Zu weiteren, konkretisierenden Ausführungen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Seit Gründung der nordmedia berichtet der Senat jährlich über die Arbeit der Gesellschaft und weist dabei auch eine Effektberechnung aus, die die nordmedia liefert. Dabei werden die in Bremen getätigten Ausgaben aller nordmedia-geförderten Produktionen mit Bremen-Bezug in das Verhältnis zu den Förderungen gesetzt, die durch die bremischen Mittel unterstützt wurden. Betrachtet werden dabei zum einen die Ausgaben und zum anderen die Höhe der Fördergelder für ein Jahr. Die so ermittelte Zahl ist der Bremen- oder auch RegionalEffekt . Ausgaben der nordmedia-geförderten Filme in Bremen Bremen-Effekt = Förderungen aus dem Kontingent der Freien Hansestadt Bremen Bei einem Bremen-Effekt von beispielsweise 320 % wird jeder ‡ an Fördergeld in 3,2-facher Höhe in Bremen ausgegeben. — 3 — Bei den Ausgaben werden alle mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben in Bremen berücksichtigt. Exemplarisch gehören dazu: Dramaturgische Beratung, Kameramiete, Gagen (für Schauspieler und Crew), Reisekosten (z. B. bei Recherchereisen bremischer Produzenten ins Ausland), Drehgenehmigungen, Postproduktion etc. Derzeit wird in der nordmedia untersucht, ob die Effekte in „allgemeine“ und „filmspezifische“ Effekte aufgeteilt werden können. In den Jahren 2002 bis 2013 konnten Bremen-Effekte von 250 % bis zu 516 % erzielt werden. In Bremen können auch Effekte erzielt werden, wenn kein Geld der Freien Hansestadt Bremen in das Projekt investiert wurde. Fördern z. B. das ZDF oder der NDR ein Projekt, das in Bremen spielt oder dessen Postproduktion hier gemacht wird, profitieren bremische Medienschaffende, ohne dass sich Bremen finanziell beteiligt hat. Über von der Freien Hansestadt Bremen nicht geförderte Projekte können keine Aussagen gemacht werden. 2. Wie definiert, berechnet und bewertet der Senat das durch die nordmedia bzw. durch Medienproduktionen generierte lokale und internationale Interesse an bremischen Medienschaffenden, -produktionen und entsprechenden Netzwerken ? Eine über alle Medienproduktionen reichende Berechnung des Interesses liegt nicht vor. Das durch nordmedia generierte lokale, nationale und zum Teil auch internationale Interesse an Bremer Medienproduktionen spiegelt sich u. a. in dem guten Besuch und der jüngst mit sehr guten Bewertungen durchgeführten Evaluation der Netzwerkveranstaltungsreihen „Business-Frühstück“ und „nordmedia -talk“ wider. Es gibt regelmäßig Anfragen von außerhalb nach Drehmöglichkeiten in Bremen, die von der nordmedia-Filmcommission betreut und in die Bremer Netzwerke eingespeist werden. Durch die Präsenzen der nordmedia auf internationalen Messen werden Bremer Produktionen international bekannter. Die Förderung generiert ein zunehmendes Interesse internationaler Produzenten , die in Bremen drehen möchten und zum Teil auch Koproduzenten unter den Bremer Medienschaffenden suchen. Eine Steigerung der internationalen Vernetzung und Kooperation, insbesondere mit den Nordseeanrainern, war auch Gegenstand des EU-geförderten Projekts „North-Sea-Screen Partnership (NSSP)“, das nordmedia aus dem Regionalbüro heraus betreute, nordmedia Förderungen sind für größere Bremer Filmprojekte von großer Bedeutung, da ohne eine Beteiligung der heimischen Förderung in der Regel keine weiteren Fördermittel durch Bremer Produzenten bei nationalen oder internationalen Institutionen eingeworben werden können. Insgesamt hält der Senat die Maßnahmen für wirkungsvoll, die Instrumente und Institutionen sorgen für Interesse an Bremen und führen zu entsprechenden Nachfragen . 3. Wie ermitteln die nordmedia oder der Senat die Wirkung und Effektivität des Bremer Regionalbüros der nordmedia? Da keine quantitativen Zahlen über Kundenkontakte vorliegen, bleibt der Rückgriff auf qualitative Aussagen. Die Rückmeldungen der Filmschaffenden, sind sehr positiv. 4. Wer entscheidet über „Bremen-relevante“ Förderungen durch die nordmedia, und nach welchen Kriterien erfolgt die Bewilligung? Die Kriterien für eine Bremen-relevante Förderung sind: • Qualität des Drehbuchs, • bildlicher Bezug (über bremische Motive), • bremisches Thema, • wesentliche Beteiligung von Schauspielern, Produzenten, Regisseuren oder Gewerken mit Sitz in Bremen, • Höhe der Relation Ausgaben in Bremen zu Förderhöhe, — 4 — • Anteil der Postproduktion in Bremen, • positive Effekte für Bremen (z. B. Förderung der Medienkompetenz bei der SchulKinoWoche oder die Digitalisierung von Kinos). Für die systematische und übersichtliche Erfassung dieser Kriterienpunkte wird ein neu entwickelter Katalog verwendet, in den die Eckdaten des Vorhabens übertragen werden. Die Gesamtheit der Kriterien fließt schließlich in die Bewertung , Gewichtung und Auswahl der Projekte ein. Gleichwohl handelt es sich um einen selektiven Prozess, an dessen Ende die Entscheidung des neunköpfigen Vergabeausschusses der nordmedia steht, der mit 7/9-Mehrheit über die Förderungswürdigkeit entscheidet. Dabei kann nicht zulasten eines Fördermittelgebers entschieden werden, wenn dieser – für Bremen also das vom Land benannte Mitglied im Vergabeausschuss – der Belastung seines Fördermittekontingents nicht zustimmt. 5. Für wie wichtig hält der Senat die Produktions- oder Entwicklungsförderung für Hörfunk-, Online- und weitere digitale Produktionen, nach welchen Strategien finden diese statt, und welche Rolle sollte die nordmedia dabei spielen? Dem Senat liegen keine Kenntnisse über unmittelbar geförderte Hörfunkproduktionen vor. Zu dem neuen, von der Bremischen Landesmedienanstalt geförderten Hörfunkprogramm „edura.fm“, siehe Antwort zur Frage 9. Der Senator für Kultur fördert jedoch Einrichtungen, die u. a. in diesem Bereich eigene Produktionen erstellen. In Anbetracht des vergleichsweise kleinen Etats der Bremer Filmförderung wurden bisher im Besonderen Film- und Fernsehprojekte unterstützt, wobei OnlineProduktionen , sofern sie filmischen Inhaltes sind, für eine Förderung über nordmedia relevant sein können. Hörfunk-, Online- oder weitere digitale Produktionen (beispielsweise Games oder Apps) werden in der Regel nicht mit Bremer Mitteln gefördert. Auszunehmen sind die Investitionen in die Kinodigitalisierung. Diese Ausrichtung der nordmedia ist angesichts der Konvergenz der Medien zu überdenken. Dies bezieht sich neben der Produktionsförderung auch auf die Vertriebswege. Die Ausstrahlung im linearen Fernsehprogramm wird zugunsten von Internet an Bedeutung verlieren, obgleich das Fernsehen seinen Platz als Leitmedium noch nicht verloren hat. Insbesondere bei den jüngeren Nutzerinnen und Nutzern haben sich die Konsumgewohnheiten dramatisch verändert. Dem muss sich auch die Förderung über die nordmedia anpassen. Mithilfe der nordmedia sollen zukünftig vermehrt Synergien zu anderen Förderungen Bremens, insbesondere mit digitalen, transmedialen Formaten, hergestellt werden. Hierzu ist die Zusammenarbeit zwischen nordmedia und anderen bremischen Einrichtungen, wie z. B. der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, weiter auszubauen. Apps, die „klassische“ Film- oder Fernsehformate ergänzen , sollen – in Abstimmung mit dem für entsprechende Wirtschaftsförderungsprogramme zuständigen Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – ebenso in den Fokus der nordmedia-Förderung gelangen wie die Unterstützung von Games. 6. Für wie wichtig hält der Senat die Förderung von Netzwerken der Medienschaffenden selbst bzw. für diese Klientel – und wie findet diese statt? Netzwerke und Netzwerkveranstaltungen für Medienschaffende haben eine hohe Relevanz. In Branchennetzwerken werden ganz konkret, anhand von strategischen und marktbezogenen Kooperationsprojekten, zwischen den verschiedenen Akteuren neue Ideen und Technologien wirtschaftlich genutzt und in Form von Produkt- und Prozessinnovationen verwertet. Die Initiierung oder Begleitung von Netzwerken können eine Förderung optimal ergänzen. Hier geht es im Besonderen darum, Impulse zu setzen, Know-how-Transfer zu ermöglichen und Kooperationen in der Region zu stiften, um der Abwanderung von kreativen und qualifizierten Fachkräften aus Bremen vorzubeugen. Zur Erreichung letztgenannter Ziele unterstützt der Senator für Kultur im Rahmen der institutionellen und der Projektförderung das Filmbüro Bremen e. V. Seit mehreren Jahren veranstaltet der Klub Dialog Treffen mit den Protagonisten der Kreativwirtschaft. — 5 — Nordmedia leistet aktuell für Bremen mit sogenannten Business-Frühstücken, nordmedia-Talk-Veranstaltung, der Preisverleihung für Crossmediale Programminnovationen sowie diversen weiteren Veranstaltungen, die in Bremen/Bremerhaven stattfinden, einen Beitrag zur Vernetzung. Eine Ausweitung durch Themenabende im Bereich Games sowie durch Qualifikationsmaßnahmen im Bereich Crossmedia/Transmedia in Kooperation mit Dritten (Radio Bremen/ Bremedia) ist ebenfalls für 2014 vorgesehen. Auch hier zeigt sich, dass die möglichen Synergien verstärkt genutzt werden müssen. Neben den Netzwerkveranstaltungen haben sich diverse Interessensverbände, Clubs und Vereine gegründet. Eines ist die Allianz Freier Bremer Produzenten, die neben der Vernetzung mit einer Stimme die Forderungen der unabhängigen Filmproduzenten kommunizieren wollen. 7. Welche Rolle spielt die nordmedia bei der Förderung von Kunst und Kultur, Künstlerinnen, Künstlern und künstlerischen Produktionen, und welche Effekte haben diese Förderungen für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Bremen? Nordmedia vergibt die Fördermittel nach einer von der EU bereits wiederholt notifizierten kulturwirtschaftlichen Förderrichtlinie. Damit ist bereits der Zielrahmen „Kulturschaffende“ mit einbezogen. Die Mittel, die in Bremen verausgabt werden, sind Projektmittel, sie kommen im Besonderen künstlerisch- und kulturell-orientierten Berufsgruppen und Unternehmen zugute. Die Förderung ermöglicht die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Filmen, die ohne Unterstützung ihren Weg zu den Rezipienten nicht hätten finden können. Auch die bremischen Kinos als Teil der kulturellen Infrastruktur profitieren von den nordmedia-Förderungen. Hier wurde u. a. die Umstellung auf das digitale Kino gefördert. Neben der nordmedia fördert auch das Filmbüro die regionale Filmkultur Bremens . Das Filmbüro erreicht dies durch die Microförderung, den Dokumentarfilm - und den Videokunstförderpreis sowie durch verschiedene Veranstaltungsformate , welche regelmäßig dem interessierten Bremer Publikum vorgestellt werden. Durch seine Förderungen und Preise trägt das Filmbüro zur Sicherung des Films als Kunstform bei und ermöglicht eine künstlerisch und inhaltlich freie Arbeit jenseits der Auflagen der kommerziellen Filmproduktion. 8. Für wie wichtig hält der Senat die Förderung von Nachwuchs in der Film-, Medien - und Kulturwirtschaft, welche Strategie verfolgt er dazu, und welche Rolle sollte die nordmedia dabei spielen? Die Förderung von Nachwuchs in der Film-, Medien- und Kulturwirtschaft hat eine hohe Bedeutung. Auch für die Nachwuchsförderung müssen, wie in Antwort zu Frage 5 erläutert, die Bereiche identifiziert werden, die zukünftig für Bremen – neben den traditionellen Nachfragern – von Bedeutung sein können. Das Filmbüro Bremen bietet für die freie, unabhängige Bremer Filmszene eine Plattform, auf der sich junge, unbekannte Talente ausprobieren, entwickeln und mit etablierten Filmschaffenden vernetzen können. Zur Nachwuchsförderung und -qualifizierung veranstaltet das Filmbüro Werkstattgespräche und Workshops mit Fachleuten, u. a. im Rahmen universitärer/schulischer Veranstaltungen sowie Praktika neben der Schule oder dem Studium. Beide Einrichtungen, nordmedia und das Filmbüro Bremen, haben individuelle Schwerpunkte bei der Förderung sowie bei der Beratung und Betreuung von Filmschaffenden. Ausgelöst durch den Antrag „Zukunft der Filmförderung in Bremen“ von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sind Filmbüro und nordmedia in einen ausführlichen Dialog eingestiegen. Ziel ist es, durch eine enge Kooperation die Nachwuchsförderung zu optimieren. Die beiden Institutionen stimmen einen gemeinsamen Vorschlag ab, der bis Ende Mai von dem Kultursenator und der Senatskanzlei bewertet werden soll. 9. Sieht der Senat bei der nordmedia Zuständigkeiten und Potenziale zur Entwicklung und Vermittlung von Medienkompetenz sowie kultureller und künstlerischer Bildung? Die Bremische Landesmedienanstalt ist infolge der Änderung des Landesmediengesetzes mit der „Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz für Bre- — 6 — Druck: Anker-Druck Bremen mer Bürgerinnen und Bürger“ beauftragt worden. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Förderung von Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern nach wie vor bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft respektive dem Zentrum für Medien des LIS. Diese Aufgabe der Senatorin für Bildung und Wissenschaft unterstützt die Nordmedia, indem sie beispielsweise die Schulkinowoche (2014 mit 15 000 teilnehmenden Schülern) mit einer jährlichen finanziellen Zuwendung begünstigt.