— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1410 (zu Drs. 18/1348) 27. 05. 14 Mitteilung des Senats vom 27. Mai 2014 Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1348 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Als Ende 2011 die erschreckende Serie von Morden und Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannt wurde, löste das Ausmaß der Verbrechen Trauer und Betroffenheit aus. Die Sicherheitsbehörden der Länder wie des Bundes hatten die über Jahre hinweg geplanten und ausgeführten Verbrechen weder rechtzeitig aufdecken noch verhindern können. Der Senat war und ist sich seiner Verantwortung bewusst, alles mit den Mitteln des Rechtsstaates Mögliche getan zu haben und zu tun, bei der Aufklärung der Taten und der Hintergründe mitzuwirken sowie notwendige organisatorische, strukturelle und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Bereits mit der Neuaufstellung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in den Jahren nach 2008 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz mit dem Ziel der Weitergabe aller durch den Verfassungsschutz gewonnenen Informationen aus dem Bereich des Rechtsextremismus an den Staatsschutz der Polizei radikal verändert. Auch die Öffentlichkeitsarbeit des LfV wurde neu ausgerichtet. So lag ein Schwerpunkt auf der regelmäßigen Information der Öffentlichkeit über neue rechtsextremistische Erscheinungsformen und Gefahren. Der Beobachtungsschwerpunkt im Rechtsextremismus wurde erweitert auf den gewaltaffinen Rechtsextremismus und durch die Erweiterung um einen personenbezogenen Beobachtungsansatz wurden auch die Aktivitäten einzelner rechtsextremistischer Personen in anderen gewaltaffinen Gruppierungen beobachtet. Das LfV Bremen öffnete sich, soweit möglich, den Medien und der Öffentlichkeit und sorgte so, neben der Intensivierung der Information der Parlamentarischen Kontrollkommission der Bremischen Bürgerschaft, für mehr Transparenz und Kontrolle. Im September 2013 hat der Bundestag einstimmig dem Bericht des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ (PUA) zugestimmt (Bundestagsdrucksache 17/14600). In dem Bericht werden 47 Schlussfolgerungen formuliert, die als Aufforderung an den Verfassungsschutz, die Polizei, die Justiz und an Träger der Demokratieförderung gerichtet sind. Viele Empfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, aber auch der Bund-Länder-Expertenkommission „Rechtsterrorismus “ und der Innenministerkonferenz, wurden in Bremen bereits praktiziert. Für den Verfassungsschutz wurden alle übrigen Forderungen in dem neuen Bremischen Verfassungsschutzgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, und den weiterführenden Dienstvorschriften umgesetzt. Dabei wurde gesetzlich noch einmal für den Verfassungsschutz die Notwendigkeit für mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz und für ein klares Regelwerk, das parlamentarisch laufend überprüft wird, festgeschrieben. — 2 — Der Senat stellt fest, dass alle wesentlichen Forderungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses von den zuständigen Stellen in Bremen bereits umgesetzt wurden. Die Einsetzung einer Kommission, bestehend aus unabhängigen Expertinnen und Experten, die die Umsetzung der Forderungen und Fragestellungen konzeptionell bearbeitet und begleitet, ist aus Sicht des Senats nicht mehr notwendig. 1. Wird „in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, (. . .) dieser eingehend geprüft und diese Prüfung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert (. . .)“? Wenn ja, zu wie vielen dokumentierten Überprüfungen ist es bisher gekommen? Wenn nein, wann und auf welche Weise ist mit der Umsetzung dieser Empfehlung durch das Innenressort zu rechnen? Zentrales Erfassungs- und Zuweisungskriterium ist die politische Motivation zur Tatbegehung. Diese liegt vor, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. Die den Straftaten zugrunde liegenden Sachverhalte werden hinsichtlich ihrer Motivation zur Tatbegehung bzw. des Täters analysiert und den jeweiligen Phänomenbereichen zugeordnet. Dabei wird jeder noch so geringe Hinweis der äußeren Tatumstände (Opfer, Örtlichkeit, Täter) in die Klärung der Motivation einbezogen. Im Zweifel werden die Ermittlungen des originär zuständigen Kommissariats bis zum Vorliegen eines validen Analyseergebnisses durch die Staatsschutzabteilung begleitet. Die Sachbearbeitung und die Ermittlungstätigkeit politisch motivierter Kriminalität obliegen regelmäßig den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes und betreffen den Gesamtbereich der politisch motivierten Kriminalität, wobei sich die Gewaltkriminalität lediglich als Teilmenge davon darstellt. Insbesondere bei der Bewertung extremistischer Straftaten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz, die sich nachvollziehbar in schriftlich verfassten sogenannten kriminaltaktischen Anfragen widerspiegelt. Die Dokumentation darüber ist Teil der Ermittlungsakte. Die Anzahl dokumentierter Überprüfungen wird statistisch nicht erhoben. Zudem beschreibt die „Rahmenkonzeption der Polizei Bremen zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität“, dass „(. . .) die konsequente Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten eine vorrangige Verpflichtung eines jeden Polizeibediensteten der Stadtgemeinde Bremen ist. Für die Erfüllung damit verbundener spezifischer Aufgaben hält die Polizei Bremen spezialisierte und fortgebildete Kräfte des ,Polizeilichen Staatsschutzes‘ vor.“ (. . .) Die operative Arbeit der Polizei erfolgt in einem abgestimmten System und Ebenen übergreifender enger Zusammenarbeit zwischen polizeilichem Staatsschutz, Spezial- und Fachdienststellen sowie allen anderen Einsatzkräften.“(. . .)“. 2. Mit welchen Instrumenten versucht das Innenressort eine „neue Arbeitskultur“ zu etablieren, die „anerkennt, dass z. B. selbstkritisches Denken kein Zeichen von Schwäche ist, sondern dass nur derjenige bessere Arbeitsergebnisse erbringt, der aus Fehlern lernt und lernen will“? Inwiefern arbeitet der Senat an den hierfür empfohlenen Reformen im Bereich der Aus- und Fortbildung, dem Einsatz von Supervision als Reflexions- und Beratungsinstrument für Polizeibeamte und der Rotation als Führungsinstrument, auf welcher Grundlage sollen diese Reformen implementiert werden, und wann ist mit Ergebnissen dieses Reformprozesses zu rechnen? Die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten im Lande Bremen findet in der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HfÖV) Bremen statt. Gerade die Fortbildung dient grundsätzlich nicht nur der Aktualisierung, Vertiefung , Spezialisierung und Professionalisierung beruflicher Kompetenzen, sondern auch der kritischen Reflexion polizeilichen Handelns. Dementsprechend beinhalten die theoretischen wie praktischen Fortbildungsangebote sowohl kompetenzvermittelnde als auch die polizeiliche Praxis reflektierende Anteile (z. B. vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse und/oder Verfahrensnachbereitungen , psychologischer und berufsethischer Gesichtspunkte). — 3 — 3. Wird die „Überprüfung ungeklärter Straftaten auf Bezüge zu Rechtsterrorismus und insbesondere zur Terrorgruppe NSU (. . .) mit Hochdruck vorangetrieben“, auf welche Weise werden entsprechende Prüfergebnisse „transparent öffentlich gemacht“, und welche Prüfergebnisse liegen dem Innenressort für das Land Bremen bisher vor? Nach Gründung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) Ende 2012 als Teil des heutigen Gemeinsamen Extremismus und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) erfolgte die Konzeption und Einrichtung der AG Fallanalyse, an der die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern beteiligt sind. Die AG Analyse befasst sich retrograd mit der Auswertung und Bewertung bisher unaufgeklärter Sachverhalte, die im möglichen Zusammenhang mit rechten Straftaten stehen könnten. Die Bundesländer werden bis zum Ende des ersten Halbjahres 2014 anhand eines bundesweit einheitlichen Erhebungsrasters (sogenannter Kriterienkatalog ) Ergebnisse der sogenannten Phase 1a (Ungeklärte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Zeitraum 1990 bis 2011) vorliegen haben. Zum Ende des zweiten Quartals 2014 will das BKA einen Abschlussbericht vorlegen. Erst dann wird sich abzeichnen, ob die Fallzahlen der Tötungsdelikte mit rechtsextremem Hintergrund höher sind als bislang tatsächlich bekannt. Bislang hat die Durchsicht in der Phase 1a keine Hinweise auf Straftaten mit rechtem Hintergrund für Bremen ergeben. Die Veröffentlichung insgesamt obliegt dem Bundesminister des Inneren/dem Bundeskriminalamt und wird von dort initiiert. 4. Mit welcher Zielsetzung beteiligt sich der Senat an der „grundlegenden Überarbeitung des „Themenfeldkatalogs PMK (Politisch motivierte Kriminalität)“, und mit welchen Maßnahmen und Zielsetzungen plant der Senat den empfohlenen „verbindlichen gemeinsamen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuführen (gebenenfalls eine ,Verlaufsstatistik PMK‘)“? Themenfelder der politisch motivierten Kriminalität sind bundeseinheitlich vereinbart und werden periodisch überprüft. In regelmäßigen Abständen tagt beim BKA in Meckenheim die sogenannte AG Qualitätskontrolle, in denen Vertreter aus allen Flächenländern vertreten sind. Hier werden Vorschläge und Anregungen zur Aktualisierung und Anpassung des bundesweit einheitlichen Themenfeldkatalogs entgegengenommen und bewertet. Eine Umsetzung der gegebenenfalls von der AG Qualitätskontrolle angeregten Aktualisierungen und Anpassungen wird im Umlaufbeschlussverfahren durch die AG Kripo vorgenommen . Zwischen den Behördenleitungen LKA Bremen und Staatsanwaltschaft Bremen findet regelmäßig ein Informationsaustausch statt. Eine Verlaufsstatistik im Sinne einer gegenüberstellenden Bewertung von PMK durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft besteht nicht. 5. Ist in Bremen gewährleistet, dass „Ermittler unterschiedlicher Fachzuständigkeiten (. . .) dergestalt zusammenarbeiten, dass bei mutmaßlichen Straftätern deliktsübergreifend ihre Gefährlichkeit richtig eingeschätzt wird“? In welchem Rahmen tauschen sich Ermittlerinnen/Ermittler verschiedener Zuständigkeiten bereits über Personen der neonazistischen Szene aus? Bundesweit ist zurzeit ein Fragenkatalog zur Erhebung rechter/rechtsextremistischer Aktivitäten/Bestrebungen innerhalb der Rockerszene in Bearbeitung, der in der AG Fallanalyse des GAR angesiedelt ist. In Bremen findet darüber hinaus ein regelmäßiger Austausch zwischen den beteiligten Dienststellen statt. Ein weiterer Fragenkatalog betrifft die Erhebung rechter/rechtsextremistischer Aktivitäten/Bestrebungen innerhalb der Fußballszene, der ebenfalls in der AG Fallanalyse des GAR bearbeitet wird. Auch hier findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den beteiligten bremischen Dienststellen und Behörden (LfV) statt. 6. Wie bewertet der Senat die empfohlene Erarbeitung eines Staatsvertrages, der sicherstellt, dass für „eine zentrale Ermittlungsführung durch eine Länderpolizei mit Weisungsrecht gegenüber bei anderen Länderpolizeien gebildeten regionalen Ermittlungsabschnitten (. . .) rechtliche Grundlagen geschaffen werden“? Der Senat unterstützt diese Empfehlung. — 4 — 7. Welche Kenntnis hat der Senat über die empfohlene Schaffung von übergreifenden „informationstechnischen Grundlagen für die notwendige Vernetzung aller an einer Ermittlung beteiligten Dienststellen“ und einer entsprechenden Gesetzesnovelle? Welche Bedenken bestehen aus Sicht des Senats gegenüber einer solchen gemeinsamen IT-Infrastruktur? Nach Kenntnis des Senats wurden die informationstechnischen Grundlagen für die notwendige Vernetzung aller an der Erkenntnisgewinnung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beteiligten Sicherheitsbehörden durch die Einführung der Rechtsextremismusdatei (RED) realisiert und umgesetzt. Mit der Gemeinsamen Ermittlungsdatei (GED) besteht eine Erweiterung der Zusammenführung von Ermittlungsergebnissen in Anschlagsfällen aus Bund und Ländern. Durchgeführte gemeinsame bundesweite Übungen in der GED wurden erfolgreich abgeschlossen. Die geplante Einführung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) wird die Möglichkeiten der bundesweiten Vernetzung ermittlungsrelevanter Daten deutlich erleichtern und den Informationsaustausch untereinander verbessern. Im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts als ständig tagendes Gremium werden aktuelle Ereignisse analysiert und bewertet. 8. Welche Maßnahmen plant der Senat, die einer „örtlichen Verengung des Blickwinkels “ auf lokale Neonazistrukturen entgegenwirken und ihre Netzwerke über die Landesgrenzen Bremens hinaus für die Polizei nachvollziehbar machen? Nach Ansicht des Senats ist durch die Zusammenarbeit mit polizeilichen Bundesbehörden und anderen Landeskriminalämtern, insbesondere auch mit den umliegenden Polizeidirektionen in Niedersachsen, ein gegenseitiger und ständiger Informationsaustausch gewährleistet. Insbesondere im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) erfolgt eine enge Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden, die als ständig tagendes Gremium aktuelle Ereignisse analysiert und bewertet. Darüber hinaus nimmt die hiesige Staatsschutzabteilung an Sachbearbeitertagungen/Besprechungen der Staatsschutzdienststellen des Bremer Umlandes teil und richtet diese selbst auch aus. Durch die Teilnahme an Besprechungen, z. B. beim Bündnis „pro aktiv gegen Rechts“, wird ein Informationsaustausch auch mit anderen Institutionen erreicht. 9. Plant der Senat, „eine Organisationseinheit innerhalb der ermittlungsführenden Dienststelle, die sich der kontinuierlichen und kritischen Evaluation der einzelnen Ermittlungsschritte und Auswertungsergebnisse widmet“ einzurichten, damit „rechtzeitig falsche Schwerpunktsetzungen oder unterlassene Ermittlungsansätze “ identifiziert und abgestellt werden können? Wie soll diese Organisationseinheit ausgestaltet werden? Der Senat plant keine neue Organisationseinheit innerhalb der Kriminalpolizei, die sich der kontinuierlichen und kritischen Evaluierung der einzelnen Ermittlungsschritte und Auswerteergebnisse widmet. 10. Hat sich der Senat an der Aufklärung über „untergetauchte Rechtsextremisten (die) mit Haftbefehl gesucht werden“ beteiligt, und wenn ja, wie viele untergetauchte Neonazis aus Bremen werden derzeit per Haftbefehl gesucht? Die Begrifflichkeit „untergetaucht“ ist irreführend und wird daher nicht mehr verwendet. Aktuell wird der Terminus „offene Haftbefehle“ verwendet. Die Polizei Bremen prüft und bewertet die offenen Haftbefehle in zeitlichen Abständen von sechs Monaten und priorisiert diese im Bereich der Fahndung und Haftbefehlsvollstreckung. Es gibt zurzeit in Bremen keine Hinweise auf mit Haftbefehl gesuchte Rechtsextremisten , die in einer Untergrundszene des rechtsextremistischen Umfeldes leben und sich so dem Zugriff oder der Beobachtung des Staates entziehen. 11. Inwiefern und mit welchem Erfolg werden in Bremen die „Bemühungen, junge Menschen unterschiedlicher Herkunft für den Polizeidienst zu gewinnen (. . .), intensiviert“? Wie haben sich die Zahlen der neueingestellten Polizeianwärterin- — 5 — nen/Polizeianwärter mit Migrationshintergrund in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und mit welchen Instrumenten will der Senat diese Anstrengungen intensivieren? Dem Senat liegen über die Anzahl der Migranten, die im Polizeidienst des Landes Bremen tätig sind, keine validen Daten vor, da dieses Merkmal nicht zwingend angegeben werden muss. Im Rahmen der Nachwuchsgewinnung werden jedoch auch gezielt Migranten angesprochen. Aus diesem Grund findet beispielsweise auch die Nachwuchswerbung im Internet mehrsprachig statt. 12. „>Interkulturelle Kompetenz< muss ein fester und verpflichtender Bestandteil der Polizeiausbildung sein und zum professionellen Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigen“. Gibt es in Bremen Bemühungen, die bereits bestehenden Programme und Seminare im Rahmen der Aus- und Fortbildung auszubauen bzw. zu intensivieren? Findet hierzu eine Evaluation der bestehenden Programme statt? Wann ist hier mit ersten Ergebnissen zu rechnen? Das Aus- und Fortbildungskonzept der Hochschule für Öffentliche Verwaltung basiert auf einem interdisziplinären und integrativen Ansatz, wonach Lehrinhalte fachübergreifend, problemorientiert und durch eine enge Vernetzung von Theorie und Praxis vermittelt werden. Für den Themenbereich „Interkulturelle Kompetenz “ bedeutet dies, dass in der Aus- und Fortbildung auf eine ganzheitliche Vermittlung von Rechtskenntnissen, operativen Kompetenzen, psychologischem Handlungswissen, Kommunikations- und Kulturtechniken sowie auf kritische Selbstreflexion fokussiert wird. Mit Umsetzung des Bologna-Prozesses und Einführung des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst (PVD) im Jahr 2006 sind Studienhalte zur interkulturellen Kompetenz fest im Curriculum verankert und sukzessive ausdifferenziert worden. Sieht man einmal davon ab, dass bereits im Grundstudium bei der Erörterung spezifischer Kriminalitätsphänomene und polizeilicher Kommunikationsprozesse immer wieder Querverbindungen zu ethnisch-kulturellen Aspekten hergestellt werden, ist insbesondere der zweite Studienabschnitt stark von einschlägigen Studieninhalten zur interkulturellen Kompetenz geprägt. Seit Jahren sind Veranstaltungen zur interkulturellen Kompetenz fest im Fortbildungsangebot der HfÖV verankert und inhaltlich-didaktisch kontinuierlich weiterentwickelt worden: — seit 2008 finden regelmäßig zweitägige Grundlagenseminare zur „Interkulturellen Kompetenz im Polizeidienst“ statt; — nach der verpflichtenden Teilnahme an den oben angegebenen Basisveranstaltungen zur Interkulturellen Kompetenz absolvieren die Kontaktbereichsbeamten ein modularisiertes Fortbildungsprogramm (KoP-Module „Interkulturelle Kompetenz I bis III“), das durch Reflexionsgespräche und themenspezifische Fachtagungen ergänzt wird; — Seminare zur interkulturellen Kompetenz sind in den Curricula der Qualifizierung für Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 des Polizeivollzugsdienstes der Polizei im Lande Bremen fest verankert; — speziell an Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 (erstes und zweites Einstiegsamt ) mit Personalverantwortung richtet sich der eintägige Workshop „Interkulturelle Kompetenz im Polizeidienst“. Die HfÖV hat bereits im Jahre 2002 ein Qualitätssicherungssystem institutionalisiert , das sowohl interne als auch externe Evaluationen der Aus- und Fortbildung umfasst. Sie lässt ihre Studiengänge zudem regelmäßig extern evaluieren (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut; ACQUIN). 13. „Die Kommunikation mit Opfern beziehungsweise Hinterbliebenen, deren nächsten Angehörigen und ihnen nahestehender Personen ist eine – für die Opfer und ihre Angehörigen, für den Erfolg von Ermittlungen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat – wichtige Aufgabe, die von dafür speziell geschulten Beamten wahrgenommen werden soll.“ Gibt es bei der Bremer Polizei bereits spezielle Module in der Ausbildung, Schulungen und Fortbildungsangebote um diesem Anspruch gerecht zu werden? Wenn nein, welche Verbesserungen plant der Senat in diesem Bereich? — 6 — In der Ausbildung an der HfÖV sind im gesamten Studienlehrplan hinweg Studienmodule mit einem hohen Stundenanteil enthalten, die als primäres Lernziel explizit die Vermittlung von Kenntnissen und Handlungskompetenzen zum Umgang mit Opfern von Straftaten beinhalten. Damit wird deutlich, dass das Thema „Kommunikation mit Opfern/Opferschutz“ über das gesamte Studium hinweg einen hohen Stellenwert hat. Das Thema „Kommunikation mit Opfern“ wird auch in der polizeilichen Fortbildung auf breiter Basis adressiert, wobei neben rechtlichen Neuerungen insbesondere folgende, sich wechselseitig ergänzende Zugänge gewählt werden: • phänomenorientiert, d. h. Opfer(schutz)belange werden in Bezug auf spezifische Deliktbereiche (z. B. häusliche Gewalt/Stalking, Sexualdelikte) behandelt; • zielgruppenorientiert, d. h. Opfer(schutz)belange werden in Bezug auf spezifische , besonders vulnerable Personengruppen (z. B. Kinder, Jugendliche) dargestellt; • kompetenzorientiert, d. h. konkrete Handlungstechniken werden in Bezug auf umschriebene polizeiliche Tätigkeitsfelder (z. B. Vernehmung, Prävention ) vermittelt. In Bezug auf das Thema „Kommunikation mit Opfern“ weist das Fortbildungsinstitut für die Polizei an der HfÖV Bremen im laufenden Jahr 2014 insgesamt zehn verschiedene Fortbildungsangebote aus. 14. „Opferzeugen müssen, wenn sie bei Ermittlungen befragt werden oder selbst Anzeige erstatten, verpflichtend und wenn erforderlich in ihrer Muttersprache auf ihr Recht hingewiesen werden, dass neben einem Anwalt auch eine Person ihres Vertrauens an der Vernehmung teilnehmen kann. Dieser Hinweis muss dokumentiert werden.“ Kann die Polizei Bremen bei Einsätzen in kurzer Zeit verlässlich auf entsprechende Dolmetscherinnen/Dolmetscher zurückgreifen, und was geschieht, sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein? Wird die hier geforderte entsprechende Dokumentation gewährleistet? Welche Maßnahmen plant der Senat um in diesem Bereich Verbesserungen zu erzielen? Vernehmungen/Belehrungen mit Unterstützung von Dolmetschern ist tägliche polizeiliche Praxis. Dabei wird u. a. auf Dolmetscherlisten der Gerichte zurückgegriffen . Zeitnahe bundesweite Anfragen können ebenfalls zur Dolmetschergewinnung herangezogen werden. Im Rahmen von Belehrungen und Vernehmungen wird zwingend vermerkt, wer Belehrungen durchgeführt hat und wer bei Vernehmungen anwesend war. 15. „Opfer mutmaßlich rassistisch oder anderweitig politisch motivierter Gewalt müssen , wenn sie Anzeige erstatten, Strafantrag stellen oder als Zeuge vernommen werden, auf die spezialisierten Beratungsangebote auch in freier Trägerschaft und auf Entschädigungsansprüche für Betroffene solcher Straftaten hingewiesen werden und deren Kontaktdaten ausgehändigt erhalten. Auch diese Hinweise müssen dokumentiert werden.“ Geschieht dies in Bremen bereits? Wenn ja, bei wie vielen Fällen von mutmaßlich rassistischer Gewalt wurden den Opfern entsprechende Hinweise ausgehändigt, und auf welche Beratungsstellen wurde verwiesen? Wenn nein, wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen ? In der Polizei Bremen werden das „Merkblatt zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe“, ein Antragsformular auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe sowie der Flyer „Härteleistung als Opferhilfe“ des Bundesamtes für Justiz eingesetzt. Des Weiteren hat das Präventionszentrum seit Juli 2013 den Flyer „Bunter Ring Bremen“ in seinen Medienpool aufgenommen. Die Polizei ist über das bestehende Angebot informiert. Eine Statistik über die Herausgabe der Blätter wird nicht geführt. 16. „Laufende, aber erfolglos bleibende Ermittlungen zu herausragend schweren Straftaten sollten nach einer bestimmten Zeit von Grund auf nochmals durch bisher nicht mit dem Fall befasste erfahrene Ermittler überprüft werden. Auch — 7 — in diesem Zusammenhang ist die Entwicklung einer internen Fehlerkultur von besonderer Bedeutung.“ Welche Richtlinien, Anweisungen oder Verordnungen gibt es in Bremen bereits, die ein solches Neuaufrollen einer Ermittlung vorsehen ? Welche personellen Kapazitäten stehen für solche Ermittlungstätigkeiten zur Verfügung, und mit welchen Maßnahmen plant der Senat diese Empfehlung umzusetzen? Eine Vorschriftenlage für die Bearbeitung laufender, aber erfolgloser Ermittlungen zu herausragend schweren Straftaten gibt es nicht. Diese Fälle werden in der Regel durch Sonderkommissionen, Ermittlungsgruppen, oder einem höheren Personalansatz bearbeitet. Dadurch werden Synergieeffekte erzielt. Das Verfahren endet, wenn alle Spuren ermittelt und keine weiteren Ermittlungsansätze vorhanden sind, mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis ständig eingebunden. 17. „Als ungelöst abgeschlossene Fälle schwerer Straftaten sollten bei Fortschritten insbesondere der technischen Ermittlungsmöglichkeiten daraufhin gesichtet werden, ob erfolgversprechende Ermittlungsansätze gewonnen werden können und dann gegebenenfalls neu aufgerollt werden (,cold case units‘).“ Verfügt die Polizei Bremen über entsprechende Ermittlungsteams, die ungelöste Altfälle gezielt mit neuen Ermittlungsansätzen oder neuen technischen Möglichkeiten bearbeiten, und wie viel Personal wird für diesen Zweck vorgehalten? Wenn nein, plant der Senat zukünftig die Einrichtung solcher „cold case units“? Eine Betrachtung von sog. Altfällen (cold cases) ist kriminalpolizeilicher Standard und wird im Rahmen der Sachbearbeitung innerhalb der Mordkommission durchgeführt. Spezielle Ermittlerteams gibt es dafür nicht. 18. – Empfehlung 18 betrifft nur das BKA. – 19. „Die Ermittlungen zu Fällen, die der Untersuchungsausschuss beleuchtet hat, sollen in der Aus- und Fortbildung für Polizisten aller Laufbahnen in Bund und Ländern in geeigneter Weise behandelt werden. In der Aus- und Fortbildung für Führungskräfte sollen die Fälle analytisch aufgearbeitet und szenarienmäßig durchgespielt werden.“ Werden die Erfahrungen aus den NSU-Ermittlungen bereits in der Aus- und Fortbildung von Polizistinnen/Polizisten in Bremen behandelt ? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, ab wann wird diese Empfehlung im Rahmen der Qualifizierung umgesetzt? Die Erfahrungen aus den NSU-Ermittlungen werden aufgrund des laufenden Verfahrens möglichst tagesaktuell in den kriminalistischen Lehrveranstaltungen des fünften und sechsten Semesters behandelt und hinsichtlich der bislang dokumentierten Verfahrensfehler der Behörden reflektiert. Daneben werden kritische Aspekte aus dem NSU-Ermittlungsverfahren im Rahmen der „Qualifizierenden Fortbildung für Polizeiliche Ermittler“ (Teilbereich Organisierte Kriminalität) angesprochen. Die HfÖV erarbeitet derzeit in Kooperation mit der Kriminalistischen Studiengemeinschaft e. V. ein inhaltlich-didaktisches Konzept für einen Fachtag bzw. Workshop „Konsequenzen aus dem NSU-Verfahren“, der sich vor allem an die Führungskräfte der Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde (OPB) Bremerhaven richten soll. 20. „In der Aus- und Fortbildung müssen Grundlagen für eine reibungslose Zusammenarbeit aller Polizeibehörden in der föderalen Sicherheitsarchitektur gelegt und Verständnis für die unterschiedlichen Aufgaben unterschiedlicher Sicherheitsbehörden geweckt werden.“ Wird diese Empfehlung von den bisherigen Lehrplänen und Fortbildungsangeboten bereits hinreichend abgedeckt, oder plant der Senat hier Nachbesserungen? Inwiefern wird bei diesen Überlegungen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten berücksichtigt und sichergestellt? Die Empfehlung wird vom aktuellen Curriculum für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der HfÖV bereits hinreichend abgedeckt. In der Fortbildung liegt der Fokus auf der Aktualisierung bereits vorhandenen Wissens zu den hier angesprochenen Sachverhalten. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Reihe „Recht so! – Seminare zu speziellen Rechtsbereichen“ zu. — 8 — 21. „Die Aus- und Fortbildung der Polizeien muss insbesondere für den Staatsschutz die Grundlage dafür legen, dass Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in ihrer Gefährlichkeit nicht unterschätzt werden. Zudem sollen in die Aus- und Fortbildung auch die Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden.“ Welche Überlegungen gibt es, diese Empfehlung umzusetzen? Inwiefern ist das Lehrmaterial für die Aus- und Fortbildung von Polizeikräften seit der Selbstenttarnung der NSU-Gruppe angepasst worden, und in welchem Maße werden externe Fachleute aus Wissenschaft und Organisationen bereits in der Aus- und Fortbildung einbezogen? Diese Empfehlung ist bereits im Curriculum des Studiengangs Polizeivollzugsdienst und in der polizeilichen Fortbildung umgesetzt. Die Kooperation mit externen Fachleuten aus Wissenschaft, Organisationen und Praxis hat an der HfÖV Bremen grundsätzlich – auch mit Bezug zum Thema „Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus“ – eine lange und gute Tradition. Im Rahmen der qualifizierenden Fortbildung polizeilicher Ermittler für Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter der Polizei im Lande Bremen, die als Sachbearbeiter über die einfache Fallsachbearbeitung hinaus schwierige und vielschichtige Ermittlungssachbearbeitung leisten, die weitergehende kriminalistisch, kriminologische sowie rechtliche Kenntnisse erfordern, wird die Thematik „Rechtsextremismus /Rechtsterrorismus“ im Kontext der organisierten Kriminalität behandelt. Zudem wird das Phänomen Extremismus in Fortbildungsveranstaltungen zur organisierten Kriminalität oder aber innerhalb der Seminarreihe „Aktuelle Rechtsentwicklungen“ und in Fachtagungen behandelt. 22. – die Empfehlungen 22 bis 29 betreffen nur die Generalbundesanwaltschaft. – 23. „Auch die Aus- und Fortbildungsangebote für Richter und die Aus- und Fortbildung für Staatsanwälte und Justizvollzugsbedienstete müssen die Grundlage dafür legen, dass Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in ihrer Gefährlichkeit nicht unterschätzt werden. Auch hier sollen in die Aus- und Fortbildung die Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden.“ Welche Überlegungen gibt es, diese Empfehlung umzusetzen? Inwiefern ist das Lehrmaterial für die Aus- und Fortbildung von Richterinnen/Richtern, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbediensteten in Bremen seit der Selbstenttarnung der NSU-Gruppe angepasst worden, und in welchem Maße werden externe Fachleute aus Wissenschaft und Organisationen bereits in der Aus- und Fortbildung einbezogen? Für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bietet die Deutsche Richterakademie Tagungen zum Thema „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ an. Exemplarisch seien die folgenden Fortbildungsveranstaltungen genannt: — Die Tagung „Politischer Extremismus – Herausforderung für Gesellschaft und Justiz“, die im Mai 2013 an der Deutschen Richterakademie angeboten wurde, behandelte extremistische Szenen und deren Auswirkungen auf die innere Sicherheit sowie Möglichkeiten angemessener und wirkungsvoller staatlicher und gesellschaftlicher Reaktionen. — Die Tagung „Rechtsradikalismus und Neonazismus – Neueste Tendenzen“ setzte sich im Oktober 2013 vor dem Hintergrund der Mordtaten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) u. a. mit den Schwierigkeiten und Problemen bei der Strafverfolgung des Rechtsextremismus anhand von Berichten und Analysen auseinander. — In der Tagung „Rechtsextremismus“, die Ende April 2014 an der Deutschen Richterakademie stattfinden wird, soll neben der Darstellung des aktuellen Lagebilds der extremistischen Szenen die Auswirkungen auf die innere Sicherheit untersucht und Möglichkeiten angemessener und wirkungsvoller staatlicher und gesellschaftlicher Reaktionen diskutiert werden. Auch sollen die Rolle der Justiz und die strafrechtliche Bekämpfung des Terrorismus auf nationaler und internationaler Ebene beleuchtet werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird das Thema „Frauen – die neue Zielgruppe“ sein. An den Veranstaltungen wirken u. a. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren , Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalbundesanwalts und der Bundeszentrale für politische Bildung sowie Journalistinnen und Journalisten — 9 — als Referentinnen und Referenten mit. Bremischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten stehen Plätze bei den Tagungen der Deutschen Richterakademie zu, die regelmäßig in Anspruch genommen werden. In der Justizvollzugsanstalt Bremen fand im Jahr 2013 eine Fortbildungsveranstaltung für alle Vollzugsabteilungsleiter und die im Schuldienst Beschäftigten zum Thema „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ statt, die von einer Referentin des Landesamtes für Verfassungsschutz gestaltet wurde. Dabei ging es vor allem um die Strukturen rechtsextremer Organisationen sowie Anzeichen für deren Aktivitäten. Die Vollzugsabteilungsleiter waren gehalten, die Schulungsinhalte als Multiplikatoren in ihre Abteilungen weiterzugeben. In der Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst soll ab dem Ausbildungslehrgang 2013 im Rahmen des Unterrichtsfaches „Vollzugsrecht“ speziell über das Thema „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ informiert werden. Auch hier soll eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz als Dozentin oder Dozent eingeladen werden. Eine erste Unterrichtseinheit wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2014 stattfinden. Die entsprechende Anpassung des Lehrplans ist geplant. 24. „Gesetzlich geregelt werden sollte, dass Asservate zu ungeklärten Verbrechen nicht vor Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfrist (bzw. frühestens nach Ablauf der längsten gesetzlichen Verjährungsfrist bei nicht verjährenden Verbrechen) amtlich vernichtet werden dürfen.“ Wird eine entsprechende gesetzliche Regelung angestrebt? Wenn ja, wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Eine generelle gesetzliche Regelung erscheint schon deshalb problematisch, weil zu Beginn des Verfahrens sehr häufig nicht feststeht, welcher Straftatbestand – und damit welche Verjährungsfrist – zur Anwendung kommen wird. Die Regelung der Aufbewahrungsfristen fällt im Übrigen in die Kompetenz des Bundes. 25. „Künftig muss sichergestellt sein, dass im Verfassungsschutzverbund vorliegende Informationen von länderübergreifender Bedeutung zentral zusammengeführt und auch tatsächlich gründlich ausgewertet werden sowie die Ergebnisse dieser Auswertung allen zuständigen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung von Doppelarbeit muss für eine effiziente Abstimmung im Verfassungsschutzverbund Sorge getragen sein.“ Wie bewertet der Senat die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Zentralisierung des Informationsaustauschs , und welche Initiativen ergreift der Senat in dieser Angelegenheit? Auf welche neugeschaffenen Datenbanken im Bereich PMK-rechts greift das Bremer LfV bereits zu, und inwiefern ist das Bremer LfV am neugeschaffenen „gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum“ GETZ beteiligt? Wie beurteilt der Senat das GETZ vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Geheimdiensten und des Datenschutzes? Der Senat unterstützt die Bemühungen von Bund und Ländern, die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden sowie die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) weiter zu stärken. Bereits Ende 2012 hat die Innenministerkonferenz (IMK) eine neue Zusammenarbeitsrichtlinie beschlossen, in der der Informationsaustausch unter den Verfassungsschutzbehörden effektiviert wurde. Bremen hat bereits mit der Neuaufstellung des Verfassungschutzes ab 2008 wesentliche Elemente der Zusammenarbeit sowie des Austausches und der Weitergabe von relevanten Informationen zwischen Verfassungsschutz und Polizei vorweggenommen, die der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags nunmehr ebenfalls eingefordert hat. Durch die Novellierung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes (BremVerSchG) zum Anfang 2014 sind hier erneut wichtige Veränderungen im Sinne der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umgesetzt worden. Das LfV Bremen beteiligt sich entsprechend den Vorschriften des Rechtsextremismus -Datei-Gesetzes an der neugeschaffenen „Rechtsextremismusdatei“. Auch am GETZ wirkt das LfV Bremen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Informationsaustausch mit. 26. „Die aufgrund der geltenden Rechtslage ohnehin bestehende Verpflichtung, die Vorschriften für die Übermittlung von Informationen der Nachrichtendienste von — 10 — Bund und Ländern an die Strafverfolgungsbehörden konsequent anzuwenden, muss unter Beachtung des Trennungsgebotes umgesetzt werden.“ Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit von LfV und Polizei sowie Staatsanwaltschaft in dieser Frage, und welche Maßnahmen sind hier geplant? Die Zusammenarbeit der genannten Behörden erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. 27. „In allen Verfassungsschutzbehörden muss durch Controlling für einen sorgsamen und effektiven Umgang mit den vorliegenden Informationen gesorgt werden .“ Welche konkreten Maßnahmen wurden hinsichtlich dieser Empfehlung im Bremer LfV seit der Selbstenttarnung des NSU unternommen? Im Zuge des neuen BremVerfSchG ist die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes , zu der auch die Kontrolle des sorgsamen und effektiven Umgangs mit vorliegenden Informationen gehört, entsprechend den Empfehlungen des PUA gestärkt worden. Konkrete Überprüfungsmaßnahmen, Dienstanweisungen oder Ähnliches unterliegen der Geheimhaltung und werden daher der Parlamentarischen Kontrollkommission in vertraulicher Sitzung erläutert. 28. „In den gesetzlichen Grundlagen der Nachrichtendienste muss Rechtsklarheit hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Prüfung und Vernichtung von elektronischen und Papierakten herbeigeführt werden, um so die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des grundrechtlich gebotenen Datenschutzes und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Aktenklarheit und Aktenwahrheit zu gewährleisten .“ Welche behördeninternen Anweisungen, Ausführungsbestimmungen usw. wurden im Anschluss an die Änderungen im Verfassungsschutzgesetz (VS-Gesetz) veranlasst, um einen rechtsfesten Umgang mit den hochsensiblen Akten hinsichtlich des Datenschutzes zu gewährleisten? Das BremVerfSchG wurde einer grundlegenden Novelle unterzogen und ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten, nachdem es je zweimal in der Bremischen Bürgerschaft und der Innendeputation beraten wurde. Alle Forderungen aus dem PUA wurden im neuen BremVerfSchG berücksichtigt. Auch an den Vorschriften zur Vernichtung von Akten wurden Änderungen vorgenommen. 29. „In den Nachrichtendiensten müssen auf der aktualisierten gesetzlichen Grundlage Vorschriften und Dienstanweisungen zu Datenspeicherung und Aktenhaltung, Datenlöschung und Aktenvernichtung geschaffen werden, die für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter verständlich und möglichst unkompliziert handhabbar sind.“ Inwiefern wurden die Vorgaben im novellierten VS-Gesetz bereits in behördeninterne Anweisungen, Ausführungsbestimmungen usw. gefasst, die diesen Bereich des Umgangs mit Akten und personenbezogenen Daten regeln? Aktuell werden alle vom BremVerfSchG geforderten Dienstanweisungen überarbeitet . Diese sind als Verschlusssachen (VS) eingestuft und werden in der Parlamentarischen Kontrollkommission beraten und genehmigt. Dazu gehören auch die Anweisungen zur Datenspeicherung und Aktenhaltung, Datenlöschung und Aktenvernichtung. 30. „Die Rolle des behördeninternen Datenschutzbeauftragten in den Nachrichtendiensten soll gestärkt und dieser direkt an die Amtsleitung angebunden werden.“ Wurde diese Empfehlung im LfV bereits umgesetzt? Falls ja, Inwiefern wurde die/der dortige Datenschutzbeauftragte in ihrer/seiner Rolle gestärkt? Falls nein, wann ist mit einer Stärkung der/des behördeneninternen Datenschutzbeauftragten zu rechnen? Entsprechend der Regelung im Bremischen Datenschutzgesetz (BremDSG) ist der behördliche Datenschutzbeauftragte der Amtsleitung direkt unterstellt. Im Zuge der Integration des LfV als Abteilung in die senatorische Behörde ist im neuen Geschäftsverteilungsplan die Rolle der/des behördeninternen Datenschutzbeauftragten gestärkt worden. 31. „Der Verfassungsschutz braucht mehr Wissen und eine größere Sensibilität für die Gefahren, die Demokratie und Menschenwürde in Deutschland durch die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts und rechtsextremer Strukturen drohen. In den Verfassungsschutzbehörden wird ein umfassender Mentalitätswechsel und ein neues Selbstverständnis der Offenheit gebraucht – und keine — 11 — ,Schlapphut-Haltung‘ der Abschottung.“ Welche konkreten Maßnahmen wurden innerhalb des LfV und des Innenressorts unternommen, um sich verstärkt und vertieft um den Bereich des Neonazismus zu widmen? Das LfV Bremen wurde bereits ab 2008 vollständig neu strukturiert. Die die alte Verfassungsschutzmentalität repräsentierenden Führungskräfte wurden ausgetauscht und ausschließlich mit nicht aus dem Verfassungsschutzbereich kommenden Kolleginnen und Kollegen ersetzt. Zusätzlich konnten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Migrationshintergrund sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter anderer Fachrichtungen gewonnen werden. Auch die Arbeitsinhalte wurden neu bestimmt. So wurden Arbeitsschwerpunkte in gewaltbezogenen Extremismusphänomenen gebildet. Einer der Schwerpunkte war der Phänomenbereich „Rechtsextremismus“. Hier wurde neben einem personenzentrierten Beobachtungsansatz ein besonderes Augenmerk auf die Schnittmengen zwischen Rechtsextremisten und gewaltaffinen Gruppierungen oder Personen gerichtet. Über die zahlreichen Maßnahmen des Senats und der zivilgesellschaftlichen Initiativen in Bremen und Bremerhaven zur Bekämpfung des Rechtsextremismus berichtet u. a. der „Fünfte Bericht über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Lande Bremen 2008 bis 2012“ (Drs. 18/943), den der Senat im vergangenen Jahr der Bremischen Bürgerschaft zugeleitet hat. 32. „Die Verfassungsschutzbehörden werden durch Öffnung gewinnen. Sie müssen sich im Bereich der Personalgewinnung und in ihrer Arbeitsweise deutlich verändern. Dazu gehören u. a. die Öffnung der Ausbildungswege und die Einstellung von Quereinsteigern, mehr Mitarbeitertausch mit anderen Behörden auch außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministerium des Innern (BMI) sowie die laufende inhaltliche Auseinandersetzung mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft .“ Welche Anstrengungen unternimmt das LfV in diesem Bereich, mit welchen Institutionen und Initiativen der Zivilgesellschaft bestehen Kooperationen ? Wie bewertet der Senat die Gefahr einer „Vergeheimdienstlichung“ zivilgesellschaftlicher Initiativen und Institutionen in diesem Kontext? Plant der Senat auf Grundlage des neuen VS-Gesetzes eine weitere Intensivierung der LfV-Tätigkeit im Bereich der politischen Bildung? Zur Personalgewinnung siehe bereits Antwort zu Frage 31. Das LfV ist seit einigen Jahren bestrebt, eine möglichst offene und vertrauensvolle Kommunikation mit gesellschaftlichen Institutionen und anderen Akteuren zu pflegen; eine „Schlapphutmentalität“ kann der Senat im LfV Bremen nicht erkennen. Das LfV kooperiert im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit mit zahlreichen Partnern. Vielfach ergeben sich Gesprächskontakte auch im Zusammenhang mit übergeordneten Veranstaltungen, etwa bei der Bremer Integrationswoche, an der das LfV teilnimmt. So steht das LfV beispielsweise in Kontakt mit den islamischen Verbänden DITIB, SCHURA, IFB, VIKZ, der Ahmadiyya-Gemeinde sowie der Beratungsstelle „kitab“, die dem Verein für angewandte Jugendarbeit (VAJA) angegliedert ist. Das LfV gehört auch dem Netzwerk „pro aktiv gegen rechts“ an. Weiterhin richtet es in Erfüllung seines Auftrags zur Unterrichtung der Öffentlichkeit Vortragsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen aus, zum Teil gemeinsam mit gesellschaftlichen Institutionen . Das LfV wird diese Bemühungen weiterführen. 33. „Die Verfassungsschutzbehörden müssen mit gesellschaftlicher Vielfalt kompetent umgehen. Das muss sich auch in ihrem Personalbestand widerspiegeln. Wie auch bei der Polizei müssen Interkulturelle Kompetenz, Diskursfähigkeit und eine Fehlerkultur zum Leitbild gehören und durch intensive Aus- und Fortbildung entwickelt werden.“ Welche Maßnahmen gibt es, und welche sind geplant, um verstärkt interkulturelle Kompetenzen aufzubauen? Mit welchen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Institutionen aus diesem Bereich arbeitet das LfV zusammen, und wie hat sich Zahl der LfV-Bediensteten mit Migrationshintergrund in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Das LfV ist an der Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund nachdrücklich interessiert. Mitte 2014 werden voraussichtlich fünf Personen mit — 12 — Migrationshintergrund beim LfV beschäftigt sein, Mitte 2009 waren dies drei Personen. Insgesamt sind in diesen Zeitraum acht Personen mit Migrationshintergrund im LfV beschäftigt gewesen. Zur Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Institutionen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 34. „Es bedarf der Stärkung einer systematischen und strukturellen Kontrolle. Einzelne Tätigkeitsbereiche der Nachrichtendienste, so beispielsweise auch der in der Arbeit des Untersuchungsausschusses als höchst problematisch erkannte Bereich des Einsatzes von V-Personen, müssen gezielt untersucht werden. Die parlamentarischen Kontrollgremien müssen schlagkräftiger werden und eine dauerhafte Kontrolltätigkeit ausüben können. Dafür bedarf es einer ausreichenden professionellen Personal- und Sachausstattung.“ Warum wurde das Parlamentarische Kontrollgremium in Bremen nach der Selbstenttarnung des NSU nicht in die Lage versetzt, mithilfe einer ausreichenden professionellen Personal- und Sachausstattung, etwa den hochproblematischen Bereich der V-Leute, zu kontrollieren? Plant der Senat, die Kontrollmöglichkeiten mit einer erneuten Gesetzesnovelle zukünftig zu verbessern, indem die entsprechende personelle wie sachliche Ausstattung bereitgestellt wird? Falls nein, mit welchem Argument vertritt der Senat die Auffassung, dass drei Mitglieder der Bürgerschaft (sogenanntes Halbtagsparlament) eine Geheimdienstbehörde mit rund 50 Vollzeitstellen und einem Jahresetat von fast 3,5 Mio. € hinreichend kontrollieren können? Der Senator für Inneres und Sport informiert die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über alle Belange des Verfassungsschutzes. Es ist jedoch nicht Sache des Senats, die Ausstattung parlamentarischer Gremien zu bewerten. Er erinnert gleichwohl daran, dass die Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission besonders umfassend ausgestaltet sind. So kann sie gemäß § 28 BremVerfSchG nicht nur Auskünfte des Senators für Inneres und Sport einholen, ihr steht auch das Recht auf Akteneinsicht zu, sie hat ein Recht auf Zugang zu den Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde und kann Auskunftspersonen anhören. Des Weiteren erinnert der Senat daran, dass erst im vergangenen Jahr die parlamentarische Kontrolle durch die Einräumung eines Gaststatus zugunsten von Fraktionen gestärkt wurde, die ansonsten nicht in dem Gremium vertreten wären. Direkt nach Bekanntwerden der Ereignisse um den „NSU“ Ende des Jahres 2011 hat die Parlamentarische Kontrollkommission den Einsatz aller V-Personen im Phänomenbereich Rechtsextremismus auf eine mögliche finanzielle oder ideologische Beeinflussung einer rechtsextremistischen Organisation intensiv überprüft. Nähere Einzelheiten können aufgrund ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission erläutert werden. 35. „Hinsichtlich der Anhörungsrechte der parlamentarischen Kontrollgremien sollte gesetzlich die Möglichkeit eröffnet werden, in Fällen, in denen neben den Nachrichtendiensten beispielsweise auch andere Behörden (BKA, ZKA, Landesbehörden für Verfassungsschutz, Bundesanwaltschaft, Wehrdisziplinaranwalt o. ä.) involviert sind, auch Angehörige dieser Behörden anzuhören, um sich besser Klarheit über den Sachverhalt verschaffen zu können. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Kontrollgemiumgesetzes (PKGrG) müsste demnach um ,sonstige Personen‘ erweitert werden.“ Plant der Senat, die Anhörungsmöglichkeiten in der hier genannten Weise zukünftig noch zu verbessern? Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. 36. „Im Falle kooperativer Tätigkeiten der Dienste in Bund und Ländern soll sich das Parlamentarische Kontrollgremium mit den Kontrollgremien der beteiligten Bundesländer ins Benehmen setzen.“ Ist es der Parlamentarischen Kontrollkommission in Bremen möglich, Vertreterinnen/Vertreter der Geheim- und Nachrichtendienste des Bundes zu kontrollieren, sofern ihre Geheimdiensttätigkeit einen Bezug zu Personen aus Bremen hat oder in Bremen stattfindet? Sieht der Senat hinsichtlich dieser Frage Reformbedarf, und welche etwaigen Schritte plant der Senat, um eine wechselseitige Kontrollbefugnis zu erreichen, sofern das LfV gemeinsam mit Bundesbehörden in einer Angelegenheit tätig wird? — 13 — Es ist nicht Zuständigkeit des Senats, die Ausübung der Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission im Allgemeinen oder im Verbund mit vergleichbaren Gremien von Bund und Ländern und ihre rechtlichen Grenzen zu bewerten. 37. „Der Ausschuss empfiehlt klare gesetzliche Regelungen schon im Hinblick auf einen einheitlichen Sprachgebrauch für menschliche Quellen – Quellen, die gelegentlich unentgeltlich Informationen geben, sei es auf eigene Initiative oder nach Ansprache durch eine Sicherheitsbehörde; Quellen, die gelegentlich Informationen geben und dafür Gegenleistungen erhalten; Quellen, die sich zur Zusammenarbeit verpflichtet haben und in diesem Rahmen Gegenleistungen erhalten.“ Warum wurde diese Empfehlung bei der Novelle des VS-Gesetzes in Bremen nicht umgesetzt? Welche Richtlinien oder Anweisungen regeln einen differenzierten behördeninternen Umgang mit den unterschiedlichen menschlichen Quellen? Der Senat verweist darauf, dass die Bremische Bürgerschaft Ende 2013 eine Novelle des BremVerfSchG beschlossen hat, dass neu und eingehende Regelungen für den in der Frage genannten Personenkreis beinhaltet. Zu geheimhaltungsbedürftigen innerdienstlichen Regelungen, die die gesetzlichen Vorschriften weiter konkretisieren (u. a. Dienstanweisungen), nimmt der Senator für Inneres und Sport gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission Stellung. 38. „Der Ausschuss fordert klare Vorgaben hinsichtlich der Auswahl und Eignung von Vertrauensleuten (u. a. bezüglich Vorstrafen), für deren Anwerbung und die Beendigung der Zusammenarbeit.“ Haben sich aus den Vorgaben der Gesetzesnovelle bereits konkrete Änderungen im Umgang mit menschlichen Quellen und V-Leuten ergeben? Inwieweit wurden Richtlinien, Anweisungen oder Ausführungsbestimmungen im LfV angepasst? Kam es zur Beendigung von Zusammenarbeit mit menschlichen Quellen, weil diese auf der neuen gesetzlichen Grundlage illegal wäre? Siehe Antwort zu Frage 37. 39. „Der Ausschuss fordert klare Vorgaben hinsichtlich der Dauer der Führung einer Quelle durch einen Mitarbeiter einer Sicherheitsbehörde, die das Entstehen eines zu engen persönlichen Verhältnisses unterbinden.“ Was sieht die entsprechend des novellierten VS-Gesetzes geänderte Dienstanweisung hinsichtlich der zeitlichen Befristung vor? Siehe Antwort zu Frage 37. 40. „Der Quellenschutz ist nicht absolut. Der Schutz von Leib und Leben der Quelle sowie anderer Personen, die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden und die berechtigten Belange von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind in ein angemessenes Verhältnis zu bringen.“ Im Rahmen der Gesetzesnovelle wurde es V-Leuten verboten, schwere Straftaten und Verbrechen zu begehen, sofern die Parlamentarische Kontrollkommission diese Straftaten und Verbrechen auf einer entsprechenden Liste führt. Kam es schon zu dieser Definition der für V-Leute untersagten Straftaten und Verbrechen? Plant der Senat, im Sinne der „neuen Transparenz des LfV“, diese Liste der Deputation bzw. der Öffentlichkeit nach Fertigstellung zugänglich zu machen? Siehe Antwort zu Frage 37. 41. „Erweiterung der Bundesförderung: (. . .) Mit der Erhöhung des jährlichen Budgets sollte zum einen gewährleistet werden, dass die Beratungsprojekte mindestens zu 50 % durch Bundesmittel gefördert werden. Zudem sollte die Praxis der Kofinanzierungspflicht , die personelle Ressourcen der Projektträger bindet und damit einer effektiven Arbeit der Projekte entgegenwirkt, für Modellprojekte und für bewährte und entsprechend positive evaluierte Ansätze der präventiven Bildungsarbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus überprüft werden.“ Zu welchen Teilen werden Beratungsprojekte gegen Neonazismus in Bremen aus Bundesmitteln finanziert? In welchem Rahmen setzt sich der Senat im Sinne einer finanziellen Verbesserung für die in Bremen tätigen Projekte auch gegenüber der Bundesregierung ein? — 14 — Beratungsprojekte, die zum Themenbereich Rechtsextremismus eingerichtet worden sind, werden, falls sie über das Landesberatungsnetzwerk pro aktiv gegen rechts – Mobile Beratung in Bremen und Bremerhaven gefördert werden, zu 100 % aus Bundesmitteln des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ finanziert. Dies gilt auch für die Präventionsarbeit im Bereich der Jugendarbeit in Bremen und Bremerhaven, die über sogenannte lokale Aktionspläne gefördert wird. Lediglich in einem Fall hat ein Träger eines Modellprojekts in Bremen eine Kofinanzierung gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachweisen müssen, was jedoch seine Durchführung nicht verhindert hat. Aus diesem Grund hat der Senat gegenüber der Bundesregierung keine weitergehenden finanziellen Forderungen erhoben. 42. „Neuordnung und Verstetigung der Unterstützung durch den Bund: Der Ausschuss spricht sich mit Nachdruck für eine Neuordnung der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus aus, die für Verlässlichkeit sorgt und Planungssicherheit bietet. (. . .) Gesellschaftliche Projekte, die sich der Wahrnehmung dieser Verantwortung in besonderer Weise annehmen, bedürfen eines gewissen Maßes an Finanzierungssicherheit . Diese wäre auf bundesgesetzlicher Basis auch unter Einbeziehung der Länder zu gewährleisten.“ Wie bewertet der Senat das Kriterium der verlässlichen finanziellen Zuwendung für entsprechende Beratungsangebote in Bremen? Welche Modelle – etwa Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts usw. – werden nach Kenntnis des Senats im Rahmen der IMK und auf Bundesebene diskutiert, um dieser Empfehlung zu folgen? Mit welcher Zielsetzung beteiligt sich der Senat an dieser Diskussion? Aus dem derzeitigen Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ bzw. dessen Vorgängerprogramm werden seit 2008 das Landesberatungsnetzwerk pro aktiv gegen rechts – Mobile Beratung in Bremen und Bremerhaven sowie lokale Aktionspläne in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (letzteres seit 2010) finanziell gefördert. In diesem Programm ist ausdrücklich eine gemeinsame Abstimmung zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Kräften beim Vorgehen gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit, vorgesehen. Im Interventionsbereich des Bundesprogramms können laut Richtlinien bei den Landesberatungsnetzwerken nur die Beratungsstellen von zivilgesellschaftlichen Trägern bis zu 100 % finanziert werden, während die Förderung von in der Regel staatlichen Koordinationsstellen in der Höhe gedeckelt ist auf 10 % der gesamten Summe der Bundesfördermittel. Die restlichen Mittel werden vom Bremer Senat erbracht. Im präventiven Teil des Bundesprogramms werden lokale Aktionspläne auf der kommunalen Ebene finanziell ausgestattet, die ausschließlich Maßnahmen von zivilgesellschaftlichen Projektträgern fördern. Sowohl Bremen, wie auch Bremerhaven, erhalten für ihre lokalen Aktionspläne jeweils 100 000 € im ersten und weitere jährliche 90 000 € für die nächsten drei Jahre. Die Verlässlichkeit der Finanzierung gilt nur für die Projektdauer, die in der Regel drei Jahre umfasst. Probleme ergeben sich immer wieder in der Übergangsphase von dem einen zum nächsten Programm oder – wie aktuell – aufgrund eines fehlenden Bundeshaushalts. Häufig werden in der Übergangsphase von einem zum nächsten Bundesprogramm die Förderrichtlinien nicht rechtzeitig vom zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bekanntgegeben. Aus diesem Grund müssen Träger ihre Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter vorsorglich kündigen. Diese Unsicherheit zwingt wiederum die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Projekte sich rechtzeitig nach anderen Stellen umzusehen. Auf der gesamten Bundesebene kann deshalb in diesem Projektbereich keine Kontinuität entstehen, was auch zulasten der Qualität geht. In den Gesprächen mit dem BMFSFJ setzt sich die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen deshalb vorrangig für eine Verlängerung der Laufzeit des Bundesprogramms und für einen kontinuierlichen Übergang zu einem Fortführungsprogramm ein. Hierdurch soll die Fortführung des Landesberatungsnetzwerks und der beiden lokalen Aktionspläne gewährleistet bleiben. Weitere Modelle zu einer alternativen Förderung durch Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts etc. sind der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen nicht bekannt. — 15 — 43. „Zivilgesellschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen einbeziehen: Bei der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der zukünftigen Förderung (. . .) sollten die Erfahrungen und Kompetenzen der zivilgesellschaftlichen Initiativen und Projekte miteinbezogen und gleichberechtigt berücksichtigt werden. (. . .) Ziel der Maßnahmen ist die Verstetigung der Förderung für die mobile Beratung und die Opferberatung in freier Trägerschaft. Hinzu kommt die Sicherung für Strukturen, die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren spezifisch und zielgruppengenau sensibilisieren und thematisch ausbilden, für Organisationen und Initiativen, die präventive Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit machen. Nicht staatliche Beratungsangebote für Ausstiegswillige, regionale Netzwerkbüros zur Beratung von Initiativen im Arbeitsfeld sowie lokale Aktionspläne zur Förderung von lokalen Strategien der Zivilgesellschaft sind über diese Maßnahmen ebenso zu fördern wie ein bundesweites unabhängiges Monitoring rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten und ein Initiativfonds für spezielle ad-hoc-Initiativen vor Ort zur Unterstützung von gemeinsamen Interventionen mit regionalen Strukturen und Netzwerken.“ Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis des Senats im Rahmen der IMK und auf Bundesebene diskutiert, um dieser Empfehlung zu folgen? Mit welcher Zielsetzung beteiligt sich der Senat an dieser Diskussion? Im Bereich des Landesberatungsnetzwerks pro aktiv gegen rechts – mobile Beratung in Bremen und Bremerhaven ist – wie bereits in der Antwort zur Frage 41 beschrieben wurde – ausdrücklich die Kooperation zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Stellen vorgesehen und wird dementsprechend auch praktiziert. Seit 2008 wird im Rahmen dieses Netzwerks die mobile Beratung durch freie Träger geleistet und zu 100 % finanziell abgesichert. 2013 wurde außerdem ein Opferberatungsangebot des Vereins „Täter Opfer Ausgleich Bremen“ initiiert und finanziell abgesichert. Die präventive Ansätze zivilgesellschaftlicher Träger werden im Finanzrahmen, der vom Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ vorgegeben ist, weiterhin über die lokalen Aktionspläne abgesichert. Allerdings werden darüber hinaus von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen auch andere Maßnahmen im Jugendbereich von zivilgesellschaftlichen Trägern gefördert. Ausführlich werden diese Maßnahmen, wie beispielsweise vom Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V. (VAJA), vom Fanprojekt Bremen oder von der Jugendbildungsstätte LidiceHaus, in dem Senatsbericht „Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus 2008 bis 2012“dokumentiert. Seit 2003 existiert im Land Bremen bereits ein Ausstiegsangebot für rechtsextremistisch organisierte Personen, das ehrenamtlich von einem evangelischen Pastor in Bremerhaven geleistet wird. Für ausstiegswillige Kader und Führungskräfte wird es in diesem Jahr im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ außerdem ein Ausstiegsangebot geben, das von der „Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt“ (ARUG) in Braunschweig bereitgestellt wird. Ein niedrigschwelliges Angebot für rechtsextrem orientierte Mitläuferinnen/Mitläufer und Sympathisantinnen/Sympathisanten wird zusätzlich in diesem Jahr und im gleichen Rahmen von VAJA eingerichtet. Druck: Anker-Druck Bremen