— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1418 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. April 2014 Der Taser im Einsatz bei der Polizei Das Bremische Polizeigesetz erlaubt seit der Novellierung im Jahr 2006 den Einsatz des Distanz-Elektroimpulsgeräts, umgangssprachlich als Taser bezeichnet. Bei Tasern werden Elektroden, die über Drähte mit der Waffe verbunden sind und über die der Strom übertragen wird, auf die Zielperson abgefeuert. Wir fragen den Senat: 1. Über wie viele einsatzbereite Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) verfügen die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven? 2. In welchen Einheiten der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven kommen diese Waffen zum Einsatz? Plant der Senat eine Ausweitung auf weitere Einheiten? 3. In welchen Situationen wird im Land Bremen der Taser eingesetzt? a) Welche Sachverhalte lagen dem jeweils zugrunde, und konnte die jeweilige Gefahrensituation durch den Tasereinsatz entschärft bzw. die Lage bewältigt werden? b) Traten bei den betroffenen Personen gesundheitliche Schäden auf? Wenn ja, welche? 4. In welcher Form ist der Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte geregelt? Gibt es konkrete Handlungsanweisungen bzw. Erlasse? 5. Wie oft wurden diese Regelungen seit der Einführung im Jahr 2006 geändert, und welche Hintergründe hatten die jeweiligen Änderungen? 6. Hat der Senat Kenntnis über Erfahrungen anderer Bundesländer mit dem Einsatz des Tasers? a) Wenn ja, stellt sich die Verwendung des Tasers in allen Bundesländern gleich dar, oder weicht das Land Bremen in bestimmten Einsatzfeldern bzw. Einsatzgebieten oder in der Handhabung signifikant von anderen Bundesländern ab, und wenn ja, wie bewertet der Senat dies? b) Gibt es einen Erfahrungsaustausch zum Einsatz des Tasers mit den Polizeien anderer Länder, und wenn ja, wie sieht dieser aus? 7. In welchem Umfang werden die betreffenden Beamtinnen und Beamten im Umgang mit dem Taser geschult? Björn Fecker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 3. Juni 2014 1. Über wie viele einsatzbereite Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) verfügen die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven? — 2 — 2. In welchen Einheiten der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven kommen diese Waffen zum Einsatz? Plant der Senat eine Ausweitung auf weitere Einheiten? Die Distanz-Elektroimpulsgeräte werden ausschließlich durch die Spezialeinheiten MEK und SEK der Polizei Bremen eingesetzt. Die Polizei Bremen verfügt über fünf Distanz-Elektroimpulsgeräte. Eine Ausweitung auf andere Einheiten ist nicht geplant. 3. In welchen Situationen wird im Land Bremen der Taser eingesetzt? a) Welche Sachverhalte lagen dem jeweils zugrunde, und konnte die jeweilige Gefahrensituation durch den Tasereinsatz entschärft bzw. die Lage bewältigt werden? b) Traten bei den betroffenen Personen gesundheitliche Schäden auf? Wenn ja, welche? Die Distanz-Elektroimpulsgeräte wurden seit der Einführung im Jahr 2006 insgesamt bei elf Einsatzanlässen erfolgreich eingesetzt, davon in acht Suizidund zwei Festnahmelagen sowie einer Notwehrhandlung. In fünf Fällen traten oberflächliche Hautverletzungen auf, in fünf Fällen waren keine Verletzungen zu verzeichnen. Lediglich in einem Fall lagen Schürfverletzungen vor, die jedoch nicht ursächlich dem Einsatz des Distanz-Elektroimpulsgerätes zugeordnet werden konnten. 4. In welcher Form ist der Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte geregelt? Gibt es konkrete Handlungsanweisungen bzw. Erlasse? 5. Wie oft wurden diese Regelungen seit der Einführung im Jahr 2006 geändert, und welche Hintergründe hatten die jeweiligen Änderungen? Der Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte ist durch einen Erlass des Senators für Inneres und Sport geregelt. Dieser wurde nach einem dreijährigen Überprüfungszeitraum und der sich daran angeschlossen Befassung und Bestätigung durch die staatliche Deputation für Inneres am 14. Oktober 2009 redaktionell angepasst. Eine Evaluation dieses Erlasses wird der staatlichen Deputation für Inneres und Sport bis zum Ablauf der Legislaturperiode zur Beratung vorgelegt. Darüber hinaus existiert zur Konkretisierung eine Handlungsanweisung für den Einsatz von Elektroimpulsgeräten – VSnfD – die seit August 2006 in der Polizei Bremen in Kraft getreten ist. 6. Hat der Senat Kenntnis über Erfahrungen anderer Bundesländer mit dem Einsatz des Tasers? a) Wenn ja, stellt sich die Verwendung des Tasers in allen Bundesländern gleich dar, oder weicht das Land Bremen in bestimmten Einsatzfeldern bzw. Einsatzgebieten oder in der Handhabung signifikant von anderen Bundesländern ab, und wenn ja, wie bewertet der Senat dies? b) Gibt es einen Erfahrungsaustausch zum Einsatz des Tasers mit den Polizeien anderer Länder, und wenn ja, wie sieht dieser aus? In 13 Bundesländern ist der Taser als Einsatzmittel für den ausschließlichen Einsatz für Spezialeinheiten zugelassen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Distanz-Elektroimpulsgerätes werden bundesweit durch das Polizeitechnische Institut an der Deutschen Hochschule der Polizei ausgewertet und statistisch erfasst. Es ist festzustellen, dass die Erfahrungen im Bereich der Einsatzerfolge, den Tätermerkmalen, der Bewaffnung und Gewaltbereitschaft, dem Alkohol- und Drogeneinfluss und dem Verletzungsbild nahezu identisch sind. Bundesweit werden die Taten fast ausschließlich von Männern begangen. In ca. der Hälfte der Fälle wird ein Messer, eine sonstige Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand mitgeführt bzw. eingesetzt. Dabei spielen Alkohol- sowie Drogeneinfluss eine untergeordnete Rolle. In neun von zehn Einsätzen werden keine oder nur oberflächliche Hautverletzungen verzeichnet. In Suizidlagen wird der Tasereinsatz in Bremen im Bundesvergleich überproportional häufig eingesetzt, vergleichbar der Hauptstadt Berlin. Ursächlich hierfür ist in Bremen die jederzeitige zeitnahe Verfügbarkeit der Spezialeinheiten für — 3 — diese Einsätze und die damit vorhandene Möglichkeit den Taser zu benutzen. In allen acht Fällen konnte der Suizidversuch ohne oder nur mit oberflächlichen Hautverletzungen des Betroffenen abgewehrt werden. 7. In welchem Umfang werden die betreffenden Beamtinnen und Beamten im Umgang mit dem Taser geschult? Neben der Grundbeschulung im Umgang mit dem Distanz-Elektroimpulsgerät erfolgt einmal jährlich eine Nachschulung. Daneben wurde der Einsatz des Distanz -Elektroimpulsgerätes in die Taktikausbildung der Spezialeinheiten aufgenommen . Die Einweisungen werden anlässlich der Teilnahme an den Aus- und Fortbildung der Spezialeinheiten dokumentiert. Druck: Anker-Druck Bremen