— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1419 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 30. April 2014 Außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) können Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II oder von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag und Wohngeld seit Frühjahr 2011 zusätzliche Leistungen für Angebote wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflüge für ihre Kinder oder sich selbst (Alter bis 25 Jahre) beantragen. Die außerschulische Lernförderung im BuT wurde eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Verhältnissen zu helfen, ihre schulischen Defizite auszugleichen und damit ihre Bildungs- und Aufstiegschancen zu verbessern. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass die außerschulische Lernförderung als Sonderbedarf vom Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfasst ist. Dieser Bedarf sei jedoch nur in Ausnahmefällen geeignet und erforderlich und damit notwendig. Demnach soll die Lernförderung Schülerinnen und Schülern nur gewährt werden, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen, wobei es sich in der Regel um die Versetzung handelt. Auf dem Antragsformular der Freien Hansestadt Bremen heißt es: „Mit der Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Förderverein) organisierten Förderangebote ergänzt. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe der außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Die/der zuständige Lehrerin/Lehrer hat die Notwendigkeit der Lernförderung zu bescheinigen.“ Nach der zwischenzeitlich ergangenen sozialgerichtlichen Rechtsprechung kann allerdings nicht nur eine Versetzungsgefährdung einen außerschulischen Lernförderungsbedarf auslösen, sondern auch das Nichterreichen eines wesentlichen Lernziels in Gestalt einer nicht mehr ausreichenden Leistungsniveaus. Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, im Rahmen des BuT außerschulische Lernförderung zu beantragen, und welcher Bedarf dafür besteht aus Sicht des Senats im Land Bremen? 2. Wie ist im Land Bremen geregelt, ab welchem Leistungsstand leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler in diesem Rahmen außerschulische Lernförderung erhalten dürfen? 3. Wie viele Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen wurden insgesamt seit Inkrafttreten des BuT bewilligt (bitte für die einzelnen Jahre jeweils gesondert für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufführen)? 4. Wie viele Anträge auf außerschulische Lernförderung im Rahmen des BuT wurden bewilligt, und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte für die einzelnen Jahre für beide Stadtgemeinden getrennt aufführen)? 5. Wie und von wem wird die außerschulische Lernförderung im Rahmen des BuT in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven organisiert und durchgeführt ? — 2 — 6. Wer sind jeweils die Anbieter von außerschulischen Lernfördermaßnahmen im Bildungs- und Teilnahmepaket? 7. Inwiefern sind bei der außerschulischen Lernförderung externe Anbieter involviert , gibt es gegebenenfalls Kooperationsverträge, und wenn ja, sollten diese Angebote aus Sicht des Senats ausgeweitet werden? 8. Wie stellt der Senat die Qualität externer Lernförderungsangebote sicher? Sybille Böschen, Mustafa Güngör, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 3. Juni 2014 1. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, im Rahmen des BuT außerschulische Lernförderung zu beantragen, und welcher Bedarf dafür besteht aus Sicht des Senats im Land Bremen? Die bremischen Schulen haben ein Gesamtkonzept für den Unterricht, das das individuelle Fördern und Fordern der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Dabei nutzen sie vielfältige fachangemessene Lehr- und Lernarrangements. Das Konzept zielt insbesondere darauf ab, dass alle Schülerinnen und Schüler einen ihrem Leistungsvermögen angemessenen Schulabschluss erreichen. Lernförderung aus dem sogenannten Bildungspaket wird im Land Bremen im Rahmen der Bedarfe für Bildung- und Teilhabe nach § 28 Absatz 5 SGB II und § 34 Absatz 5 SGB XII erbracht. Dabei wird die Lernförderung als ergänzende Leistung zu den schulischen Angeboten erbracht, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt die Bewilligung der Leistungen für ergänzende angemessene Lernförderung seit dem 1. Juni 2011 durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Die Trägerversammlung des Jobcenters Bremen hatte die Bewilligung von Leistungen des § 28 SGB II Bildung und Teilhabe ab diesem Zeitpunkt auf die Senatorin für Bildung und Wissenschaft übertragen. Die Lernförderung wurde eng an die Schulen und deren Kooperationspartnerinnen /Kooperationspartnern gekoppelt. Die Förderung erfolgt in Kleingruppen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt eine Einzelbeantragung und -bewilligung beim Sozialamt oder beim Jobcenter. Basis der Leistungsbewilligung ist die Empfehlung der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers oder einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers. Die Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe ist mit dem schulischen Förderkonzept verbunden; dieser Bezug sollte nach Auffassung des Senats weiter verstärkt werden. Wird die Lernförderung in die schulischen Fördermaßnahmen unmittelbar eingebunden, ist für die Schülerinnen und Schüler ein deutlich höherer Nutzen der Lernförderung zu erzielen. 2. Wie ist im Land Bremen geregelt, ab welchem Leistungsstand leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler in diesem Rahmen außerschulische Lernförderung erhalten dürfen? In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt die Feststellung des Bedarfs an Lernförderung , die über das schulische Angebot hinausgeht, durch die zuständige Konferenz der Schule. Zugrunde gelegt wird dabei der Leistungsstand in den Kernfächern . Maßgeblich für das Befürworten der Lernförderung sind folgende Aspekte : • Bewertung der Leistungen im Halbjahreszeugnis, • Feststellung eines kurzfristigen erheblichen Leistungseinbruchs, • Gefährdung des Erreichens des Klassenziels. In der Stadtgemeinde Bremerhaven gibt die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer oder eine Fachlehrerin bzw. ein Fachlehrer eine Empfehlung über die — 3 — notwendige Lernförderung ab. Die Erziehungsberechtigten suchen eigenständig einen Anbieter für Lernhilfe bzw. Lernförderung, der ein Angebot an das Sozialamt oder Jobcenter richtet. Auf dieser Basis bewilligt das Sozialamt/ Jobcenter als leistungsgewährende Stelle die Lernförderung. 3. Wie viele Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen wurden insgesamt seit Inkrafttreten des BuT bewilligt (bitte für die einzelnen Jahre jeweils gesondert für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufführen)? In der Stadtgemeinde Bremen können für den Schulbereich folgende Teilleistungen über das Programm Bildung und Teilhabe beantragt werden: Schulausflüge , mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Mittagessen und Lernförderung . Für diese Teilleistungen wurden in 2011 (ab dem 1. Juni 2011), 2012 und 2013 in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Anträge wie folgt bearbeitet: Jahr Bremen Bremerhaven 2011 15 000 2 324 2012 33 000 2 386 2013 37 500 2 339 4. Wieviele Anträge auf außerschulische Lernförderung im Rahmen des BuT wurden bewilligt, und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte für die einzelnen Jahre für beide Stadtgemeinden getrennt aufführen)? In den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ergeben sich folgende Antragsfälle für Lernförderung: Jahr Bremen Bremerhaven 2011 0 144 2012 2 300 138 2013 2 639 411 In der Stadtgemeinde Bremen wurden insgesamt 17 Fälle abgelehnt. Folgende Gründe sind dafür anzuführen: • die abgelehnten Antragsteller hatten keine „blaue Karte“, • ein Beschluss der Klassenkonferenz lag nicht vor, • es handelte sich um keine Lernförderung in den Kernfächern. In der Stadtgemeinde Bremerhaven liegen keine genauen Zahlen zu den Ablehnungen vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um eine untergeordnete Größenordnung handelt. 5. Wie und von wem wird die außerschulische Lernförderung im Rahmen des BuT in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven organisiert und durchgeführt ? 6. Wer sind jeweils die Anbieter von außerschulischen Lernfördermaßnahmen im Bildungs- und Teilnahmepaket? 7. Inwiefern sind bei der außerschulischen Lernförderung externe Anbieter involviert , gibt es gegebenenfalls Kooperationsverträge, und wenn ja, sollten diese Angebote aus Sicht des Senats ausgeweitet werden? In der Stadtgemeinde Bremen wird die außerschulische Lernförderung in Zusammenarbeit zwischen der jeweiligen Schule und einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner der Lernförderung durchgeführt. Dazu benennt die Schule eine Kooperationspartnerin/einen Kooperationspartner gegenüber der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und stellt die Lerngruppen zusammen , die dann durch die jeweilige Kooperationspartnerin/den jeweiligen Kooperationspartner gefördert wird. Folgende außerschulische Träger sind in der Stadtgemeinde Bremen Partner der Schulen im Rahmen der Lernförderung: — 4 — Druck: Anker-Druck Bremen • Bremer Bildungsinstitut, • LRS-Lernkiste, • Pädagogischer Förderkreis für Ausbildung und Unterricht (PFAU) e. V., • Stiftung bresche, • Lern- und Förderkreis, • Lernzentrum Hansen, • Stadtteil Schule Bremen e. V. Die Zusammenarbeit wird durch Zuwendungen geregelt. Grundlage dafür sind die Beschlüsse der zuständigen Konferenzen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist – wie unter Ziffer 2 beschrieben – eine Kooperation zwischen Schule und einem Träger nicht vorgesehen. Da die Erziehungsberechtigten eigenständig einen Anbieter bzw. eine Anbieterin suchen, ist die Lernförderung nicht an Schule angebunden. Eine Ausweitung der Ressourcen aus Bildung und Teilhabe für die Lernförderung wäre wünschenswert. Wie in der Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt, sollte nach Auffassung des Senats die Möglichkeit geschaffen werden, die Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe stärker unmittelbar in die schulischen Fördermaßnahmen einzubinden.. 8. Wie stellt der Senat die Qualität externer Lernförderungsangebote sicher? In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt sowohl durch die Schule, als auch durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorab eine Qualitätskontrolle, ob die jeweilige Förderpartnerin/der jeweilige Förderpartner infrage kommt. Es wird die fachliche Qualifikation und die institutionelle Zuverlässigkeit geprüft. Dabei spielen sowohl die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch Zertifikate der Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartner eine Rolle.