— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1427 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 8. Mai 2014 Stellenwert kurzer Berufsausbildungen In der Diskussion um berufliche Ausbildung geht es darum, Jugendliche von Beginn an in möglichst hoch qualifizierende Ausbildungen zu vermitteln. Helfer- und Assistenzberufe werden in diesem Zusammenhang immer wieder als „Sackgassen“ mit geringem Entgeltniveau und ohne echte berufliche Aufstiegschancen kritisiert. Diese Art der Ausbildung zurückzudrängen, wird in dieser Kritik nicht zuletzt als Beitrag zu mehr sozialer und Geschlechtergerechtigkeit verstanden. Zunehmend werden kurze Ausbildungsgänge jedoch als niedrigschwelliger erster Schritt in eine berufliche Qualifikation verstanden, der Basis sein kann und soll für weitere berufliche Qualifikationsstufen. Dieser Ansatz funktioniert dort verhältnismäßig reibungslos, wo beispielsweise im Einzelhandel nach zwei Jahren der Abschluss als Verkäuferin/ Verkäufer vorgesehen ist, auf den aufbauend nach einem weiteren Jahr die Prüfung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann vorgesehen ist. In anderen Bereichen der betrieblichen Ausbildung wird der Aufstieg zu höherwertigen beruflichen Abschlüssen dadurch erschwert, dass so klare Anerkennungs- oder Verknüpfungsregeln fehlen. Auf für viele in zweijährigen vollschulischen Ausbildungen in Berufsfachschulen erworbene Berufsabschlüsse sind Anschlussqualifikationen nicht automatisch vorgezeichnet. Dennoch erleichtern überschaubare und weniger anspruchsvoll wirkende Ausbildungen manchen jungen Menschen den Einstieg in berufliche Ausbildung. Für diejenigen, denen schon zweijährige Ausbildungen als Hürde erscheinen, könnten zertifizierte Teilkompetenzen den Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss ebnen. Wesentlich ist, dass kurze Ausbildungen eine verwertbare Berufsqualifikation vermitteln und zugleich die Basis für definierte weitere Ausbildungsschritte bis hin zu akademischen Abschlüssen ermöglichen müssen. Im Land Bremen gibt es eine große Vielfalt unterschiedlicher betrieblicher und schulischer Kurzausbildungen mit anerkannten Berufsabschlüssen. Sie systematisch in ein aufstiegsorientiertes Berufsbildungssystem einzupassen und gegebenenfalls durch weitere Module zu ergänzen, erfordert eine Bestandsaufnahme des in Bremen und Bremerhaven bestehenden Angebots. Wir fragen daher den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die in Bremen und Bremerhaven praktizierten Kurzausbildungen unter dem Gesichtspunkt der angestrebten Berufsausbildung für alle? 2. Welche schulischen und betrieblichen Kurzausbildungen gibt es im Land Bremen, wie viele junge Frauen und Männer nutzen das Angebot, wie viele von ihnen erlangen den angestrebten Abschluss, wie hoch ist der Anteil derer, die diesen Abschluss als Basis einer unmittelbar anschließenden weiteren beruflichen Abschlussqualifizierung nutzen (bitte jeweils differenziert nach Geschlechtern ausweisen)? 3. Wie vielen Absolventinnen und Absolventen von Kurzausbildungen gelingt ein bruchloser Übergang in Beschäftigung, welche strukturellen Probleme zeigen sich gegebenenfalls? — 2 — 4. Welche der im Land Bremen möglichen Kurzausbildungen verbinden den beruflichen mit einem mittleren schulischen Abschluss? Wie viele Auszubildende nehmen an solchen Ausbildungsgängen teil, wie hoch ist die Abschlussquote? 5. Über welche schulischen Abschlüsse verfügen diejenigen, die eine Kurzausbildung im Land Bremen beginnen, wie hoch ist der jeweilige Anteil der verschiedenen Einstiegsqualifikationen? 6. Welche ausbildungsbegleitenden Hilfen werden für Kurzausbildungen angeboten , von wem und auf wessen Veranlassung werden sie in welchem Maße genutzt? 7. Welche Rolle spielen Kurzausbildungen bei Berufsorientierung und Ausbildungsberatung , welche Rollen sollten sie nach Auffassung des Senats spielen? 8. In welcher Form wird während einer Kurzausbildung, z. B. durch Berufsschulen, gezielt auf Möglichkeiten passgenauer beruflicher Aufstiegsqualifizierungen informiert? Wie bewertet der Senat die Idee, alle Anbieter von Kurzausbildungen zu umfassender Information und individueller Beratung über berufliche Weiterqualifikationsmöglichkeiten zu verpflichten? 9. Wie bewertet der Senat Ansätze, durch Modularisierung bestehender (Kurz-) Ausbildungsgänge den Zugang zu Ausbildung zu erleichtern? Welche Voraussetzungen müssten hinsichtlich der überbetrieblichen Verwertbarkeit und der Anrechnungsfähigkeit für weiterführende Ausbildungen gegeben sein? Sarah Ryglewski, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 10. Juni 2014 Vorbemerkungen Der Begriff „Kurzausbildung“ wird in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet, sodass eine Begriffsabgrenzung sinnvoll erscheint. Bezogen auf die dualen Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO), nach denen die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll (vergleiche § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG), werden darunter Ausbildungsberufe verstanden, die regelhaft zwei Jahre umfassen. Von diesen werden üblicherweise die Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG und 42m HwO) getrennt betrachtet, da sie nicht Gegenstand der Diskussion um zweijährige Ausbildungsberufe sind. Diese sind deshalb auch von den folgenden Ausführungen ausgenommen. Begriffe wie „Einfachberufe“, „theoriegeminderte Berufe“ oder „Berufe für Benachteiligte “, die in der Debatte um zweijährige duale Ausbildungsberufe auch verwendet werden, beziehen sich auf inhaltliche oder zielgruppenbezogene Aspekte. Die Heterogenität der zweijährigen dualen Ausbildungen erfordert jedoch eine differenzierte Betrachtungsweise, die solche Pauschalierungen ausschließt. Ab 2003 wurden im Rahmen der sogenannten Mittelstandsoffensive die zweijährigen dualen Ausbildungsberufe verstärkt neu geordnet. Damit stieg auch der Anteil der Neuabschlüsse in diesen Berufen deutlich. Seit 2009 ist jedoch ein sinkender Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in zweijährigen Ausbildungsberufen an allen Neuabschlüssen festzustellen. 2013 lag er bundesweit mit 46 345 Verträgen bei 8,7 %, im Land Bremen mit 450 Verträgen bei 7,5 %. Das Angebot beschränkt sich auf die Zuständigkeitsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk. Die zweijährigen dualen Ausbildungsberufe lassen sich danach unterscheiden, ob sie sich einem (oder auch mehreren) „Fortführungsberufen“ zuordnen lassen. Darunter werden Berufe verstanden, in denen die zweijährige Ausbildung laut Ausbildungsordnung angerechnet wird. Wiesen die neu geordneten Berufe Anfang dieses Jahrhunderts häufiger keinen Fortführungsberuf auf, hat sich dieses Problem im Laufe der letzten Jahre durch entsprechende Nachbesserungen so gut wie erledigt. Die im Land Bremen angebotenen zweijährigen dualen Ausbildungsberufe sind alle einem Fortführungsberuf zugeordnet, einige auch mehreren. — 3 — Neben den zweijährigen dualen Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO gibt es auch landesgesetzlich geregelte Ausbildungsberufe. Hierunter fallen die Assistenzausbildungen sowie die Ausbildungen in berufsqualifizierenden Berufsfachschulen (vergleiche die Anlagen). 1. Wie bewertet der Senat die in Bremen und Bremerhaven praktizierten Kurzausbildungen unter dem Gesichtspunkt der angestrebten Berufsausbildung für alle? Die Erhöhung der Anzahl der zweijährigen dualen Ausbildungsberufe Anfang dieses Jahrhunderts wurde von einer Debatte begleitet, die Vor- und Nachteile dieser Ausbildungsform eingehend beleuchtete. Als mögliche Vorteile wurden im Wesentlichen die erhöhte Chance für benachteiligte Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz als Türöffner für eine berufliche Karriere sowie die Professionalisierung der Belegschaft von Betrieben (im Vergleich zur Beschäftigung An- und Ungelernter) gesehen. Gesellschaftlich knüpfte sich daran die Hoffnung auf die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und damit einen Abbau der Arbeitslosigkeit. Auf der Seite der Nachteile standen vor allem die Befürchtungen, dass zweijährige Ausbildungen dreijährige verdrängen könnten und es zu einem Lohndumping kommen könne. Im Ergebnis wurde insbesondere gefordert, dass die Ausbildungsplätze in dualen zweijährigen Ausbildungsberufen zusätzlich zum bestehenden Angebot geschaffen, vorrangig Jugendlichen mit ungünstigen Startchancen vorbehalten und der berufliche Aufstieg durch die Anschlussfähigkeit der Berufe gesichert werden sollte/sollten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat anhand der Ausbildungsdaten die Strukturen und Entwicklungen der dualen zweijährigen Ausbildungsberufe bis zum Jahr 2010 analysiert und kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass duale zweijährige Ausbildungen insbesondere als außerbetriebliche Ausbildungen von der Agentur für Arbeit angeboten werden und damit das betriebliche Angebot ergänzen. Außerdem zeigt die Studie, dass in zweijährigen dualen Ausbildungen im Vergleich zu den übrigen Ausbildungen im dualen System insgesamt vermehrt Jugendliche mit ungünstigeren Startchancen zu finden sind (wobei jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Berufen bestehen). Rund 97 % der im Jahr 2012 neu geschlossenen Ausbildungsverträge für eine zweijährige Ausbildung betrafen Berufe, deren Ausbildungsordnung die Möglichkeit der Anrechnung der Ausbildung in einem in der Regel drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf vorsehen. Bezogen auf das Land Bremen beträgt der Anteil 100 %. Aus diesen Ausführungen lässt sich der Schluss ziehen, dass die negativen Folgen, die bei der Einführung der neuen bzw. Modernisierung der alten zweijährigen dualen Ausbildungsberufe befürchtet wurden, bislang ausgeblieben sind. Auch Verdrängungseffekte lassen sich nicht feststellen. Nach Auffassung des Senats ergänzen zweijährige duale Ausbildungen sinnvoll das Angebot an dualen drei- und dreieinhalbjährigen Angeboten und bieten insbesondere Jugendlichen mit ungünstigeren Startchancen eine gute Alternative. Unabdingbare Voraussetzung ist jedoch, dass sie die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Beruf bieten. Bei den landesgesetzlich geregelten zweijährigen Ausbildungsberufen handelt es sich um Berufsausbildungen, die in dualer Form nicht angeboten werden. Im Bereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft sind das (vergleiche die Anlagen) neben den Assistenzberufen, die als Eingangsvoraussetzung den mittleren Schulabschluss vorsehen, die Ausbildungen in berufsqualifizierenden Berufsfachschulen mit den Abschlüssen „Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelferin /Altenpflegehelfer“, „Staatlich geprüfte Fachkraft für Hauswirtschaft und Familienpflege“, „Staatlich geprüfte/r sozialpädagogische Assistentin/Assistent “. Im Bereich des Senators für Gesundheit handelt es sich um die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (generalistische Ausrichtung), die als Schulversuch angeboten wird. Bei den oben genannten Berufsfachschulen mit Berufsabschluss im Bereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft besteht die (Mindest-)Eingangsvoraussetzung der einfachen Berufsbildungsreife mit bestimmten Mindestnoten in den — 4 — Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Da die einfache Berufsbildungsreife der derzeit niedrigste zu erreichende allgemeinbildende Schulabschluss ist, sind diese Ausbildungen insbesondere von benachteiligten Jugendlichen erreichbar. Im Rahmen der Ausbildung können sie den nächsthöheren allgemeinbildenden Schulabschluss (erweiterte Berufsbildungsreife bzw. den mittleren Schulabschluss ) erreichen. Mit Bezug auf den Schulversuch lässt sich festhalten, dass es nach Angaben der Krankenpflegeschulen im Land Bremen eine Vielzahl von Bewerberinnen/ Bewerbern für die dreijährige Fachkraftausbildung gibt, die zwar einen mittleren Schulabschluss vorweisen können, dessen Notendurchschnitt eine Teilnahme aber nicht zulässt. Diese Bewerberinnen/Bewerber gehen damit für die Pflege in der Regel verloren. Das Angebot einer zweijährigen Hilfeausbildung motiviert diese Bewerberinnen/Bewerber doch in einen Pflegeberuf einzusteigen. Die schulischen Ausbildungen stellen insbesondere für junge Menschen mit ungünstigen Startchancen realistische Ziele dar. Gerade vor dem Hintergrund einer Ausbildungsgarantie und eines bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangels im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungsberufe ist ihr Erhalt wichtig. 2. Welche schulischen und betrieblichen Kurzausbildungen gibt es im Land Bremen, wie viele junge Frauen und Männer nutzen das Angebot, wie viele von ihnen erlangen den angestrebten Abschluss, wie hoch ist der Anteil derer, die diesen Abschluss als Basis einer unmittelbar anschließenden weiteren beruflichen Abschlussqualifizierung nutzen (bitte jeweils differenziert nach Geschlechtern ausweisen)? Einer aktuellen Abfrage bei den zuständigen Stellen zufolge gibt es im Land Bremen derzeit 18 duale zweijährige Ausbildungsberufe, die zum Teil mehrere Fachrichtungen umfassen. Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2013/2014 wurden insgesamt 407 neue Ausbildungsverträge erfasst, von denen 62,4 % mit jungen Männern geschlossen wurden (vergleiche hierzu und im Folgenden: Anlagen). Der Anteil von Männern und Frauen ist bezogen auf die einzelnen Ausbildungen sehr unterschiedlich. Zu den Berufen, die praktisch ausschließlich von Männern angewählt werden, zählen Bauten- und Objektbeschichterin/Objektbeschichter, Kraftfahrzeugservicemechanikerin/Kraftfahrzeugservicemechaniker, Ausbaufacharbeiterin /Ausbaufacharbeiter, Hochbaufacharbeiterin/Hochbaufacharbeiter , Tiefbaufacharbeiterin/Tiefbaufacharbeiter und Industrieelektrikerin/ Industrieelektriker für Betriebstechnik. Demgegenüber werden die Berufe Änderungsschneiderin/Änderungsschneider, Polster- und Dekorationsnäherin/ Dekorationsnäher, Speiseeisherstellerin/Speiseeishersteller und Servicefachkraft für Dialogmarketing praktisch nur von Frauen gewählt. Die absolute Anzahl der Verträge ist in diesen Fällen jedoch bezogen auf die Gesamtzahl der geschlossenen zweijährigen Ausbildungsverträge sehr niedrig. Die mit Abstand häufigsten Verträge wurden für den Beruf „Verkäuferin/Verkäufer “ geschlossen (190 bzw. 46,7 %), an zweiter Stelle folgte der Beruf „Fachlageristin /Fachlagerist “ mit 73 Verträgen (17,9 %). Zusammen machten die beiden Ausbildungen 64,6 % aller neu abgeschlossenen Verträge aus. Laut Auskunft der Handelskammer gilt für beide Berufe in ihrem Zuständigkeitsbereich, dass die Zahl der Neuverträge in den entsprechenden dreijährigen Berufen „Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel“ und „Fachkraft für Lagerlogistik“ jeweils höher liegt und über die Jahre auch keine Tendenz zu einer Substitution der dreijährigen Ausbildungen durch zweijährige Ausbildungen erkennbar ist. Über alle angebotenen dualen zweijährigen Berufe hinweg bestanden 84 % der Teilnehmenden die im Sommer 2013 durchgeführten Abschlussprüfungen. Die Quoten waren in den einzelnen Berufen jedoch sehr unterschiedlich und reichten von 33 % (Hochbaufacharbeiter/-in) bis zu 100 % (Fahrradmonteur/-in, Änderungsschneider/-in, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Maschinen- und Anlageführer/-in, Fachkraft für Automatenservice). Allerdings war die Anzahl der Teilnehmenden teilweise sehr niedrig, sodass die Aussagekraft der prozentualen Angaben vorsichtig zu bewerten ist. Bei den Verkäuferinnen und Verkäufern bestanden rund 86 %, bei den Fachlageristinnen und Fachlageristen rund 99 % die Prüfungen. Generell – d. h. auch bei drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungen – besteht ein Zusammenhang zwischen dem vor der Ausbildung erreichten allgemeinbil- — 5 — denden Schulabschluss und dem Prüfungserfolg (vergleiche Antwort zur Frage 5): Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen sind tendenziell auch bei den Ausbildungsprüfungen mehr gefordert und haben einen höheren Unterstützungsbedarf , um die Abschlussprüfungen zu bestehen. Genaue Daten dazu, welchen beruflichen Weg die Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss der Prüfung einschlagen, liegen den zuständigen Stellen nicht vor. Die in der Beantwortung zu Frage 1 zitierte Studie des BIBB hat deshalb den Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die nach der zweijährigen Ausbildung die Ausbildung fortführen, auf Basis der Angaben zur vorherigen Berufsausbildung sowie zur Dauer des Ausbildungsvertrages näherungsweise rechnerisch ermittelt. Aus der Analyse ergab sich eine näherungsweise Quote von maximal 26 % über alle zweijährigen Ausbildungsberufe, d. h., maximal rund ein Viertel setzt die Ausbildung fort. Auch hier war festzustellen, dass der Fortführungsanteil innerhalb der einzelnen zweijährigen Berufe deutlich variiert. Dieser lag beispielsweise bei der Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen bei 1,6 %, bei der Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten bei 50 %. Ein höherer Wert als letzterer ließ sich für keinen Beruf ermitteln. In Fortführung des mit der Studie verfolgten Ansatzes kommt der Datenreport zum Berufsfortbildungsbericht 2014 ebenfalls auf einen Wert von maximal 26 % über alle Ausbildungsberufe mit Fortführungsmöglichkeiten hinweg. Von den 308 Auszubildenden, die im Rahmen der schulischen Ausbildungen an der jeweiligen Abschlussprüfung teilgenommen haben, haben 273 Auszubildende (95 Männer und 178 Frauen) bzw. 89 % die Prüfung bestanden (vergleiche die Anlagen). Von den 15 Teilnehmenden (14 Frauen, ein Mann) am staatlichen Examen im Bereich Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im April 2014 haben 13 Teilnehmende bestanden, eine Person hat die Wiederholungsprüfung bestanden und eine Person plant die Wiederholungsprüfung im Herbst. Zwei Absolventinnen haben direkt im Anschluss mit der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen und eine Verkürzung um sechs bzw. acht Monate beantragt. 3. Wie vielen Absolventinnen und Absolventen von Kurzausbildungen gelingt ein bruchloser Übergang in Beschäftigung, welche strukturellen Probleme zeigen sich gegebenenfalls? Eine breitere empirische Datenbasis zum längerfristigen Erwerbsverlauf der Absolventinnen und Absolventen liegt nach Kenntnis des Senats nicht vor. Um individuelle Ausbildungsverläufe zu ermitteln, wären eine feste Personennummer und rechtskreisübergreifende Recherchen oder eine mehrjährige Studie mit Befragung notwendig. Aus dem Schulversuch zur zweijährigen Gesundheits- und Krankenpflegehilfe sind folgende Anschlüsse bekannt: Acht der Absolventinnen und Absolventen arbeiten im erlernten Beruf, zwei Personen üben pflegefremde Tätigkeiten aus, drei sind ohne Erwerbsarbeit und über eine Person liegen keine Verbleibsinformationen vor. 4. Welche der im Land Bremen möglichen Kurzausbildungen verbinden den beruflichen mit einem mittleren schulischen Abschluss? Wie viele Auszubildende nehmen an solchen Ausbildungsgängen teil, wie hoch ist die Abschlussquote? Mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Pflegehilfe bzw. der Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Familienpflege ist gleichzeitig der Erwerb des mittleren Schulabschlusses verbunden. Im Schuljahr 2012/2013 befanden sich 15 Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr der Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Familienpflege. Von diesen haben zehn Auszubildende die Abschlussprüfung bestanden und drei dieser Absolventinnen und Absolventen konnten den mittleren Schulabschluss erwerben. In der Berufsfachschule für Pflegehilfe befanden sich 38 Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr. Davon haben 35 die Abschlussprüfung bestanden und 18 davon haben den mittleren Schulabschluss erworben. — 6 — Von den Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehilfe haben fünf gleichzeitig den mittleren Schulabschluss erworben. 5. Über welche schulischen Abschlüsse verfügen diejenigen, die eine Kurzausbildung im Land Bremen beginnen, wie hoch ist der jeweilige Anteil der verschiedenen Einstiegsqualifikationen? Über alle Bereiche hinweg hatten rund 40 % der Auszubildenden, die zum Ausbildungsjahr 2013/2014 eine duale zweijährige Berufsausbildung im Land Bremen begannen, die Berufsbildungsreife, 30 % den mittleren Schulabschluss und 3 % die (Fach-)Hochschulreife (vergleiche hierzu auch die Anlagen). 27 % der Eintragungen ließen sich nicht in diese drei Kategorien einordnen, weil die Jugendlichen beispielsweise keinen allgemeinbildenden Abschluss erreichten oder keine Angaben vorlagen. Mit Blick auf die einzelnen Berufe zeigt sich ein differenziertes Bild: So stellen bei den Berufen Kraftfahrzeugservicemechanikerin/Kraftfahrzeugservicemechaniker, Ausbaufacharbeiterin/Ausbaufacharbeiter, Industrieelektrikerin/Industrieelektriker und Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss die Mehrheit. Jugendliche mit (Fach-)Hochschulreife sind bis auf den Beruf „Verkäuferin/ Verkäufer “ in allen Berufen – wenn überhaupt – nur einzeln vertreten. Ihr Anteil von 3 % an allen zweijährigen Ausbildungsberufen in Bremen entspricht gemäß der BIBB-Studie dem bundesweiten Anteil. Als mögliche Erklärung für die Wahl dieser Jugendlichen zitieren die Autoren ein Interview mit Herrn Prof. Dr. Esser, Abteilungsleiter berufliche Bildung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V., in dem dieser darauf hinweist, dass zum Teil davon berichtet werde, „dass zweijährige Berufe verstärkt von leistungsstarken Jugendlichen genutzt würden, um vor dem Studium noch schnell einen dualen Berufsabschluss zu erlangen.“ (in: lernen & lehren: Elektrotechnik-Informatik und Metalltechnik, 24. Jg., Heft 96, 2009, S. 161). In Bezug auf die schulischen Berufsausbildungen (Assistenzausbildungen und Berufsfachschule) verfügten im Schuljahr 2013/2014 von den insgesamt 523 Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr bei Ausbildungsbeginn 24 über die einfache Berufsbildungsreife, 58 über die erweiterte Berufsbildungsreife und 414 über den mittleren Schulabschluss. Dabei ist zu beachten, dass für die Assistenzausbildungen die Zulassungsvoraussetzung der mittlere Schulabschluss ist. 25 Auszubildende verfügten bereits mit Aufnahme der Ausbildung über die Fach- oder die allgemeine Hochschulreife. Von den Teilnehmenden an der zweijährigen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehilfe wiesen elf die Berufsbildungsreife, sechs den mittleren Schulabschluss und zwei die Fachhochschulreife vor. Diese Ausbildungen sind damit ein Zugang für Schülerinnen und Schülern mit niedrigeren Schulabschlüssen und führen zu qualifizierten Berufsabschlüssen. 6. Welche ausbildungsbegleitenden Hilfen werden für Kurzausbildungen angeboten , von wem und auf wessen Veranlassung werden sie in welchem Maße genutzt? Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven können alle betrieblichen Auszubildenden, bei denen der Erfolg der Ausbildung gefährdet ist, ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen. Nach den Schätzungen der Agentur für Arbeit befinden sich knapp 10 % der Teilnehmenden an Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen (376 Plätze im Agenturbezirk) in einer zweijährigen Ausbildung. Bei geschätzten 37 Plätzen und rund 850 Auszubildenden über zwei Ausbildungsjahre wären dies etwa 4 % der Jugendlichen, die eine duale zweijährige Ausbildung absolvieren. Im Bereich der schulischen Berufsausbildung erfolgt Unterstützung durch Sprachförderung und Binnendifferenzierung. Die Schulen haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Personalbudgetierung sozialpädagogische Unterstützung organisiert, um Ausbildungsabbrüche durch präventive Arbeit zu verhindern. — 7 — Der Schulversuch im Bereich Gesundheits- und Krankenpflegehilfe wird im Umfang einer 0,25 Vollzeitstelle durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt . Sie ist einmal wöchentlich mit in den Unterricht einbezogen, um die sozialen Kompetenzen und das Arbeitsverhalten während des Unterrichtsverlaufs zu stärken. Viele Einzelgespräche sind notwendig. Sie ist einmal wöchentlich persönlich in der Schule und ansonsten telefonisch erreichbar. 7. Welche Rolle spielen Kurzausbildungen bei Berufsorientierung und Ausbildungsberatung , welche Rollen sollten sie nach Auffassung des Senats spielen? Gemäß der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven erfolgt die berufliche Orientierung über alle Ausbildungen, auch die zweijährigen, im Rahmen der beruflichen Einzelberatung. Die Beratungsfachkräfte informieren interessierte Bewerberinnen/Bewerber über entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten und unterbreiten Vermittlungsvorschläge. Grundlegende Informationen über unterschiedliche Ausbildungsinhalte je nach Ausbildungsdauer erhalten die Jugendlichen auch bei den Besuchen der Beratungsfachkräfte in den Schulen. Die Interessenten finden außerdem Informationen im Berufsinformationszentrum oder über das Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven bieten zweijährige Ausbildungen (z. B. Fachkraft im Gastgewerbe, Verkäuferin/Verkäufer) im Rahmen der Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen an. Die Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit vom 1. August 2012 definiert Berufsorientierung als individuellen Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen Interessen, Wünschen, Wissen und Können des Menschen auf der einen Seite und den Möglichkeiten, Bedarfen und Anforderungen der Arbeitsund Berufswelt auf der anderen Seite. Sie umfasst damit grundsätzlich auch Informationen über zweijährige duale und schulische Berufsausbildungen und ihre Fortsetzungsmöglichkeiten. Berufsorientierung ist Querschnittsaufgabe der allgemeinbildenden Schulen. Allerdings ist das Wissen über konkrete Berufe – und damit auch das über zweijährige duale oder schulische Berufsausbildungen – bei den Lehrkräften unterschiedlich ausgeprägt. Das Landesinstitut für Schule bietet Fortbildungen im Bereich Berufsorientierung an, die dieses Problem berücksichtigen. Dabei wird bereits jetzt explizit auf zweijährige duale und schulische Berufsausbildungen und ihre Fortsetzungsmöglichkeiten eingegangen. 8. In welcher Form wird während einer Kurzausbildung, z. B. durch Berufsschulen, gezielt auf Möglichkeiten passgenauer beruflicher Aufstiegsqualifizierungen informiert? Wie bewertet der Senat die Idee, alle Anbieter von Kurzausbildungen zu umfassender Information und individueller Beratung über berufliche Weiterqualifikationsmöglichkeiten zu verpflichten? Sowohl die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und der Jobcenter als auch die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit informieren über Aufstiegsmöglichkeiten. Erstmalig erfolgt eine solche Beratung regelmäßig, wenn der Berufswunsch aufgenommen wird, auf Wunsch auch später (erneut). Gemäß der Auskunft der Handelskammer Bremen sind die Berufsbilder und auch Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Branchen in der Regel bekannt. Auch die Handelskammer Bremen informiere über die diversen Kanäle (Internet , Print, Telefon, Messen und Veranstaltungen) über Aufstiegsmöglichkeiten. Im Einzelhandel sei es beispielsweise sehr breit bekannt, dass ausgehend vom Abschluss „Verkäuferin/Verkäufer “ über den Abschluss „Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel“ und einschlägige Berufspraxis die Aufstiegsfortbildung „Geprüfte Handelsfachwirtin/geprüfter Handelsfachwirt“ möglich sei. Etwas weniger bekannt sei, dass nach diesem Abschluss in der dritten Stufe der Abschluss „Geprüfte Betriebswirtin/geprüfter Betriebswirt“ möglich sei oder alternativ gemäß Bremischem Hochschulgesetz auch der Zugang zu allen Studiengängen der Hochschulen und Universitäten offen stehe. — 8 — Eine Verpflichtung der Betriebe, die zweijährige Ausbildungen anbieten, oder der Träger außerbetrieblicher Ausbildungen zu einer umfassenden Information der Auszubildenden sowie eine angemessene Kontrolle der Einhaltung einer solchen Verpflichtung wären rechtlich und praktisch schwierig. Rechtlich unbedenklicher und einfacher umsetzbar wäre es, die Vorhaltung solcher Informationen nicht nur bei der Agentur für Arbeit und den Kammern, sondern auch bei anderen Beratungseinrichtungen zu organisieren, die zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Der Senat wird prüfen, inwieweit diesbezügliche Informationen in die bestehenden Netzwerke eingebracht werden können. Im Bereich der Berufsabschlüsse an den Berufsfachschulen ist die Durchlässigkeit durch affine Aufstiegsausbildungen in der Regel gegeben. Beispielsweise können sich Altenpflege-Helferinnen/Altenpflege-Helfer unter Anrechnung ihrer bisherigen Leistungen zur/zum Altenpflegerin/Altenpfleger qualifizieren. Ausgebildeten sozialpädagogischen Assistentinnen/Assistenten eröffnet ihre Ausbildung die Weiterbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik . Staatlich geprüfte Fachkräfte für Hauswirtschaft und Familienpflege können nach einem zusätzlichen Jahr die Prüfung zur/zum Hauswirtschafterin/ Hauswirtschafter ablegen. Über diese Möglichkeiten der Anrechenbarkeit, die berufliche Entwicklungsperspektiven bieten, wird im Rahmen der Erstausbildung an den Schulen ausführlich informiert. Die Teilnehmenden am Schulversuch im Bereich Gesundheits- und Krankenpflegehilfe werden beim Bewerbungsgespräch über die Möglichkeit eines Einstieges in die dreijährige Pflegeausbildung informiert. 9. Wie bewertet der Senat Ansätze, durch Modularisierung bestehender (Kurz-) Ausbildungsgänge den Zugang zu Ausbildung zu erleichtern? Welche Voraussetzungen müssten hinsichtlich der überbetrieblichen Verwertbarkeit und der Anrechnungsfähigkeit für weiterführende Ausbildungen gegeben sein? Mit der dualen Ausbildung hat Deutschland ein europaweit anerkanntes Ausbildungsmodell , das auch einen weltweiten Vergleich nicht zu scheuen braucht. Der Senat bekennt sich daher klar zu dem mit Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung geschaffenen Rahmen für duale Ausbildungen und das bewährte Prinzip der ganzheitlich ausgerichteten, umfassenden Ausbildung. Genauso vorbehaltslos steht der Senat hinter dem Konsensprinzip, das in Deutschland bei der Neuordnung von Berufen auf Bundesebene unverzichtbar ist. Projekte, die sich in kleinem und klar abgegrenztem Rahmen der modularisierten Ausbildung ganz spezieller Zielgruppen widmen, sollten deshalb nur dann durchgeführt werden, wenn die Sozialpartner übereinstimmend zu dem Schluss kommen, dass dies sinnvoll ist. Zielführender und im Sinne des Berufe-Prinzips könnten institutionalisierte Vorbereitungen auf die sogenannten „Externenprüfungen“ der jeweils zuständigen Kammer sein. Häufig verfügen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ohne formalen Berufsabschluss über einschlägige Berufserfahrungen in Teilbereichen von Ausbildungsberufen . Mit gezielter Unterstützung könnten diese Erfahrungen besser als bisher genutzt werden und Berufsabschlüsse nachgeholt werden. Der Senat hat für diesen Weg ESF-Mittel bereitgestellt. Im Konzept zur Arbeitsmarktpolitik des Landes Bremen 2014 bis 2020 ist dieses Thema als Schwerpunkt vorgesehen. Hierzu gibt es bereits im Rahmen der Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung ein aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm gefördertes Modellprojekt. — 9 — m w m w m w m w m w m w m w m w Ba u te n- u n d O bje kte n be sc hi ch te r/- in 5 0 6 1 9 3 4 2 Fa hr ra dm on te u r/- in 8 1 9 1 2 0 2 0 Kr af tfa hr ze u gs er vi ce m ec ha n ik er /-i n 1 0 1 0 0 0 0 0 Än de ru n gs sc hn ei de r/- in 0 1 0 0 1 1 1 1 Au sb au fa ch ar be ite r /-i n 14 0 4 0 Ho ch ba u fa ch ar be ite r/- in 16 0 16 0 Po lst er - u n d De ko ra tio n sn äh er /-i n 0 4 0 4 0 7 0 6 Sp ei se ei sh er st el le r/- in 0 1 2 2 0 0 0 0 Ti ef ba u fa ch ar be ite r/- in 22 0 28 0 In du st rie el ek tri ke r /-i n fü r Be tri eb st ec hn ik 3 0 4 0 Fa ch kr af t i m G as tg ew er be 13 9 12 9 Fa ch la ge ris t/i n 63 10 63 8 Ve rk äu fe r/i n 73 11 7 10 9 12 4 M as ch in en - u n d An la ge n fü hr er /-i n 14 1 9 0 Fa ch kr af t f ür Au to m at en se rv ice 0 0 0 0 Fa ch kr af t f ür Ku rie r-, Ex pr es s- u n d Po st di en st le ist u n ge n 22 5 19 4 Se rv ice fa ch kr af t f ür Di al og m ar ke tin g 0 4 0 4 Se rv ice kr af t f ür Sc hu tz u n d Si ch er he it 0 0 4 2 25 4 15 3 28 6 15 9 38 4 11 32 3 9 62 ,4 1% 37 ,5 9% 1 Be i d er Ha n dw er ks ka m m er ist ei ne ak tu el le An ga be n ich t m ög lic h. Ei ng et ra ge n s id n h ie r di e Au sb ild un gs an fä ng er au s de m Ja hr 20 12 . Lö su n ge n e tc . sin d hi er al so n ich t b er üc ks ich tig t. 39 , 56 % 29 , 98 % 3, 44 % 27 , 03 % 84 ,0 5% 40 7 16 1 12 2 14 11 0 44 5 15 5 24 17 5 2 0 0 0 0 2 1 1 1 0 2 39 5 33 2 2 2 18 5 15 9 70 69 9 11 1 6 17 16 0 0 0 0 1 1 6 3 0 6 19 19 21 19 4 7 1 2 11 6 28 16 1 28 1 0 0 12 8 0 2 8 6 1 1 68 59 7 56 11 3 1 7 0 2 1 0 4 0 0 1 0 0 6 3 0 0 1 0 da vo n m it so n st ig em Ab sc hl us s Au sz u bi ld en de , di e sic h zu B eg in n de s Au sb ild un gs jah re s 20 13 /2 01 4 im 2. Au sb ild u n gs jah r b ef an de n 1 Te iln eh m en de an d en Ab sc hl us sp rü fu n ge n So m m er 20 13 da vo n m it be st an de n er Ab sc hl us pr üf u n g 2 2 1 Du al er Au sb ild u n gs be ru f Au sz u bi ld en de , di e zu m Au sb ild u n gs jah r 20 13 /2 01 4 di e Au sb ild u n g be ga n n en da vo n m it BB R da vo n m it M SA da vo n m it (F ac h)H oc h- sc hu lre ife Se ite 1 — 10 — Druck: Anker-Druck Bremen m w m w m w m w m w m w m w m w Ph a rm a ze u tis ch - te ch n . As si st en t/i n 1 19 0 0 0 0 1 13 0 6 2 26 0 17 0 16 G e st al tu n gs te ch n is ch e r As si st en t/i n 12 25 0 0 0 0 12 23 0 2 6 19 10 19 8 17 BF S fü r s o zia lp äd ag og isc he A ss is te n z* 9 69 0 1 1 2 8 65 0 1 18 56 6 37 5 33 BF S fü r s o zia lp äd ag og isc he A ss is te n z* 8 22 0 0 0 7 8 15 0 0 6 18 5 15 4 15 Bi o lo gi sc hte ch n . As si st en t/i n 9 13 0 2 0 0 8 10 1 1 4 10 3 13 3 10 Ch e m is ch - te ch n . As si st en t/i n 10 10 0 0 0 0 9 9 1 1 11 7 12 6 10 6 M at he m .- te ch n . As si st en t/i n 23 5 0 0 0 0 23 5 0 0 20 3 17 1 12 0 Ph ys ik al is ch - te ch n . As si st e n t/i n 24 3 1 0 0 0 23 3 0 0 13 1 6 3 4 3 Te ch n . As si st en t/i n fü r In fo rm a tik 19 2 1 0 1 0 17 2 0 0 15 0 26 0 21 0 W irt sc ha fts as si st en t/i n , FR In fo rm a tio n sv e ra rb e itu n g 13 15 0 0 0 0 13 15 0 0 16 0 12 5 11 5 W irt sc ha fts as si st en t/i n , FR In fo rm a tio n sv e ra rb e itu n g 12 11 0 0 0 0 12 11 0 0 14 11 9 7 9 7 W irt sc ha fts as si st en t/i n , FR Fr e m ds pr a ch e n 10 19 0 0 0 0 9 13 1 6 10 11 4 15 3 15 BF S fü r P fle ge hi lfe , SP A lte n pf le ge hi lfe * 3 19 1 5 2 14 0 0 0 0 6 17 0 19 0 19 BF S fü r H a u sw irt sc ha ft u n d Fa m ilie n pf le ge * 2 25 2 2 0 19 0 2 0 0 3 13 0 14 0 10 In fo rm a tio n st ec hn is ch e /r As si st en t/i n , SP In fo rm a tio n s- u n d Ne tz w e rk sy st em te ch n ik 27 1 0 0 0 0 27 1 0 0 2 10 0 0 0 0 BF S fü r s o zia lp äd ag og isc he A ss is te n z* 7 36 0 0 0 1 7 35 0 0 3 13 0 0 0 0 BF S fü r F re m ds pr a ch en in W irt sc ha ft u n d Ve rw a ltu n g 4 13 0 0 0 0 3 9 1 4 1 18 0 13 0 13 BF S fü r P fle ge hi lfe , SP A lte n pf le ge hi lfe * 7 16 5 4 1 10 1 2 0 0 5 11 5 11 5 11 20 0 32 3 10 14 5 53 18 1 23 3 4 21 15 5 24 4 11 5 19 5 95 18 0 * m it Fo rts et zu n gs m ög lic hk ei t * * 2 Ju ge nd lic he h at te n k e in e n a llg em e in bi ld en de n Ab sc hl u ss 38 ,2 4% 61 ,7 6% 4, 59 % 11 ,0 9% 79 ,1 6% 4, 78 % 88 ,7 1% Sc hu lis ch er Au sb ild un gs be ru f da vo n m it e in f. BB R* * da vo n m it M SA ** da vo n m it (Fa ch )H o ch sc hu lre ife ** Au sz u bi ld en de , d ie z u m Au sb ild un gs jah r 2 01 3/ 20 14 di e A us bi ld un g be ga nn en Au sz u bi ld en de , d ie s ic h zu Be gi n n d es Au sb ild un gs jah re s 20 13 /2 01 4 im 2. Au sb ild un gs jah r b ef a n de n Te iln e hm e n de a n de n le tz te n Ab sc hl u ss pr üf u n ge n da vo n m it be st a n de ne r Ab sc hl u ss pr üf u n g da vo n m it e rw . BB R* * 52 3 24 27 5 58 41 4 25 39 9 31 0 Se ite 2