— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1477 (zu Drs. 18/1383) 08. 07. 14 Mitteilung des Senats vom 8. Juli 2014 Eigentumsstruktur von Großbetrieben im Land Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1383 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Für alle amtlichen Statistiken in Deutschland gilt generell der zentrale Grundsatz, dass die Einzelangaben der Befragten strikt geheim zu halten sind. Insofern darf die amtliche Statistik auch keine Einzelangaben zu Unternehmen (Namen und Ähnliches) weitergeben. Weiterhin bedeutet dies, dass Zahlen nicht weitergegeben werden dürfen, aus denen Einzelbetriebe geschlossen werden können. Zudem ist festzustellen, dass die amtliche Statistik rechtliche Besitzverhältnisse oder Daten zu Arbeitnehmervertretungen nicht vorrätig hat. 1. Wie viele Großbetriebe (Betriebe mit mehr als 400 Beschäftigten) im Land Bremen befinden sich derzeit, a) in mehrheitlich internationalem Besitz, b) in mehrheitlich privatem deutschen Besitz, c) in mehrheitlich privatem lokalen Besitz, d) in mehrheitlich öffentlichem Besitz? Bitte mindestens die größten auch namentlich auflisten. Daten zu rechtlichen Besitzverhältnissen liegen der amtlichen Statistik in der angefragten Weise nicht vor. Laut Beteiligungsbericht 2012/2013 ist die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde ) mehrheitlich an zwei Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten unmittelbar beteiligt (BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Theater Bremen GmbH). Mittelbar ist die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) an der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen sowie der Bremer Straßenbahn AG mehrheitlich beteiligt. Mittelbare Beteiligungen der Stadtgemeinde Bremen bestehen bei den vier Kliniken (Klinikum Bremen-Mitte gGmbH, Klinikum Bremen-Nord gGmbH, Klinikum Bremen-Ost gGmbH, Klinikum Links der Weser gGmbH) sowie der Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH. Die Stadt Bremerhaven ist alleinige Gesellschafterin des Klinikums BremerhavenReinkenheide gGmbH. 2. Wie viele Beschäftigte sind jeweils in diesen vier Gruppen im Land Bremen tätig? Bitte differenzieren nach Stammbelegschaften (sozialversichert festangestellt) und atypischen Beschäftigungsformen (nicht sozialversichert, Leiharbeit, Werkvertragsarbeit ). Eine systematische Auswertung der Gruppen ist nicht möglich, da die amtliche Statistik nicht über entsprechende Daten verfügt. Die oben genannten Unternehmen , die sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befinden, umfassten im Jahr 2012 zusammen eine Beschäftigtenzahl in Höhe von 16 765. Eine systematische Auswertung atypischer Beschäftigungsformen kann aufgrund der dazu fehlenden Datenlage nicht erfolgen. — 2 — 3. Wie stellt sich der Anteil der Großbetriebe an allen Betrieben im Land Bremen dar, hinsichtlich der Zahl der Betriebe, des Umsatzes, der Zahl der sozialversichert Beschäftigten am Arbeitsort und der Zahl der Beschäftigten am Arbeitsort insgesamt? Wenn möglich, bitte grob differenzieren nach Branchen. Im Jahr 2012 hatten gemäß Unternehmensregister 78 Betriebe mehr als 400 Beschäftigte, was einem Anteil an allen Betrieben in Höhe von rund 0,3 % entspricht . Im produzierenden Gewerbe beträgt der Anteil der Betriebe mit mehr als 400 Beschäftigten 0,6 %, im Dienstleistungsbereich 0,2 %. Der Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt für die Betriebe mit mehr als 400 Beschäftigten 28 %. Im produzierenden Gewerbe beträgt der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rd. 46 %, im Dienstleistungsbereich rd. 21 %. Der Umsatzanteil belief sich auf rd. 29 %. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann keine Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen erfolgen. 4. Inwieweit unterscheiden sich Großbetriebe in internationalem und in nationalem Besitz hinsichtlich der Umsätze und der Beschäftigungsintensität? 6. Wie verteilen sich die Großbetriebe in mehrheitlich internationalem Besitz auf die verschiedenen Staaten (nach Eigentümerstandort)? 7. Wie viele und welche der Großbetriebe sind mehrheitlich börsennotiert? Wie viele und welche der Großbetriebe sind Bestandteil von Mutterkonzernen, die mehrheitlich börsennotiert sind? 8. Welche der Großbetriebe in mehrheitlich internationalem Besitz sind durch Kauf (oder Fusion) dazu geworden, und wann ist dieser Kauf (oder Fusion) erfolgt? Welche der Großbetriebe in mehrheitlich internationalem Besitz sind durch Ansiedlung entstanden, und wann ist diese Ansiedlung erfolgt? 9. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsplätze bei den Großbetrieben, die durch Kauf zu Betrieben in internationalem Besitz geworden sind, seit dem Kauf entwickelt? Wie hat sich die Zahl der Arbeitsplätze bei den Großbetrieben, die durch Ansiedlung internationaler Unternehmen entstanden sind, seit der Ansiedlung entwickelt? Daten zu rechtlichen Besitzverhältnissen liegen der amtlichen Statistik in der angefragten Weise nicht vor. 5. Auf welche Branchen verteilen sich die Großbetriebe im Land Bremen hauptsächlich ? Das produzierende Gewerbe (inklusive Baugewerbe) umfasst mit 26 von insgesamt 78 Betrieben mit mehr als 400 Beschäftigten einen Anteil von rd. 33 %. Speziell das verarbeitende Gewerbe hat einen Anteil von rd. 27 %. Im Dienstleistungsbereich beträgt der Anteil rd. 67% mit 52 Betrieben mit mehr als 400 Beschäftigten. Speziell das Gesundheits- und Sozialwesen hält einen Anteil von rd. 15 %. 10. Wie hat sich der Anteil der Großbetriebe an den sozialversichert Beschäftigten am Arbeitsplatz Bremen/Bremerhaven und am Wohnort Bremen/Bremerhaven in den letzten 15 Jahren ungefähr entwickelt? Wenn möglich, bitte auch grob nach Branchen differenzieren. Dem statistischen Landesamt liegen erst für das Jahr 2004 Ergebnisse vor, die einen Vergleich mit der aktuellen Zahl ermöglichen. Demnach gab es im Jahr 2004 73 Betriebe mit mehr als 400 Beschäftigten (Stadt Bremen 61, Bremerhaven 12). 2012 waren es 78 (Stadt Bremen 68, Bremerhaven 10). Im Jahr 2004 hatten die Betriebe mit mehr als 400 Beschäftigten einen Anteil an den gesamten sozial versicherungspflichtig Beschäftigten des Landes Bremen von 31 % (in der Stadt Bremen 33 %, in Bremerhaven 21 %). 2012 betrug der Anteil 28 % (Stadt Bremen 29 %, Bremerhaven 17 %). Eine Aufteilung nach Wirtschaftszweigen ist aus datenschutztechnischen Gründen nicht durchführbar. Eine Auswertung nach Wohnort ist nicht möglich. — 3 — 11. Welche Großbetriebe sind in den letzten 15 Jahren verschwunden, a) durch Produktionsverlagerung, b) durch Schließung c) durch Aufspaltung, d) durch Schrumpfung auf eine Größe von weniger als 400 Beschäftigten? Eine systematische Auswertung ist hier nicht möglich, da keine entsprechenden Datenquellen zur Verfügung stehen. Beispielhaft sei die Bremer Wollkämmerei AG genannt, welche im Jahr 2009 die Produktion am Bremer Standort eingestellt hat. Zudem wurden ab 2011 Insolvenzverfahren gegen Teile der Beluga Shipping GmbH eröffnet. 12. In wie vielen Fällen gab es Insolvenzverfahren, in die Großbetriebe im Land Bremen verwickelt waren? Welche? Mit welchem Ausgang, und mit welchen Folgen für die Beschäftigten? Vorbemerkung: Die Insolvenzstatistik betrachtet die Zahl der beantragten Verfahren jeweils für die rechtlich eigenständigen Unternehmungen, nicht für die einzelnen Betriebe (Standorte). Die Insolvenzstatistik führt standardmäßig nur einen Schwellwert von 100 betroffenen Arbeitnehmern. Gemäß Insolvenzstatistik wurden im Jahr 2013 von 231 Unternehmen im Land Bremen Insolvenzverfahren beantragt, darunter drei mit mehr als 100 Arbeitnehmern . Einzelangaben dürfen aus Geheimhaltungsgründen nicht weitergegeben werden. Die amtliche Statistik führt keine Statistik der beendeten Insolvenzverfahren und kann auch keine Angaben zum Ausgang einzelner Verfahren liefern. 13. Gibt es Großbetriebe im Land Bremen, die keinen Betriebsrat haben? Wenn ja, welche? 14. Gibt es Großbetriebe im Land Bremen, bei denen die Arbeitnehmerseite nicht im Aufsichtsrat vertreten ist, oder mit weniger Vertreterinnen/Vertreter als es nach Mitbestimmungsgesetz, Montan-Mitbestimmungsgesetz, Mitbestimmungsergänzungsgesetz oder Drittmittelbeteiligungsgesetz der Fall wäre? Daten zu Arbeitnehmervertretungen liegen der amtlichen Statistik nicht vor. 15. Sieht der Senat eine Tendenz, Großbetriebe auf eine offizielle Beschäftigtenzahl unterhalb der verschiedenen mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte zu drücken, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite einzuschränken? 16. Wie bewertet der Senat die Problematik, dass durch die Tendenz der Auslagerung die offiziellen Beschäftigtenzahlen, auf die sich die Schwellenwerte des Mitbestimmungsrechts beziehen, nicht mehr unbedingt die reale Größe des Unternehmens spiegeln? Dem Senat liegen dazu keine Hinweise vor. 17. Wie viele Großunternehmen mit Hauptsitz in Bremen oder Bremerhaven gibt es, die zwar im Land Bremen weniger als 400 Beschäftigte haben, aber insgesamt an ihren Standorten? Welche? 18. Welche Großunternehmen mit Hauptsitz außerhalb von Bremen und Bremerhaven beschäftigen mehr als 400 Beschäftigte im Land Bremen, die sich aber auf mehrere einzelne Betriebe oder Niederlassungen verteilen? Darüber liegen der amtlichen Statistik keine Angaben vor. 19. An welchen Großbetrieben im Land Bremen bestehen öffentliche Minderheitsbeteiligungen ? Laut Beteiligungsbericht 2012/2013 hält das Land Bremen eine Minderheitsbeteiligung an der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale. Die Stadt Bremerhaven hält eine öffentliche Minderheitenbeteiligung an der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH. Zudem werden sich die Städte Bremen und Bremerhaven nach aktuellen Beschlüssen des Senats und der Bremischen Bürgerschaft über ihre Versorgungsgesellschaften BVG (Bremer Verkehrsgesellschaft) und BVV (Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft ) gemeinsam an den swb-Netzgesellschaften „wesernetz Bremen“ und „wesernetz Bremerhaven“ wirtschaftlich mit jeweils 25,1 % beteiligen. — 4 — 20. Welche Auswirkungen haben Eigentümerwechsel oder Integration in überregionale oder multikulturelle Konzerne hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen für Bremen und Bremerhaven? Gibt es Großbetriebe im Land Bremen, die zu Unternehmen gehören, die nicht oder nur in geringem Umfang Steuern in Deutschland zahlen? Der Gewerbesteuer unterliegt grundsätzlich jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland (beispielsweise in Bremen und Bremerhaven) betrieben wird. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag wiederum beruht auf dem zu ermittelnden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb im jeweiligen Erhebungszeitraum. Durch steueroptimierte Umstrukturierung und damit einhergehende Eigentümerwechsel bzw. Integration in überregionale oder multinationale Konzerne kann es zu Gewinnverschiebungen oder auch Minderungen des Gewerbeertrags kommen. Im Ergebnis kann dies zu einer Senkung der Gewerbesteuereinnahmen (für Bremen und Bremerhaven) führen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Land Bremen Unternehmen ansässig sind, die aufgrund bestimmter steuerrechtlicher Strukturen nur in geringem Umfang Steuern in Deutschland zahlen; aufgrund des in § 30 Abgabenordnung (AO) normierten Steuergeheimnisses können hierzu allerdings keine Einzelangaben getätigt werden. 21. Welche Großbetriebe im Land Bremen sind von der EEG-Umlage ausgenommen? Über die besondere Ausgleichsregelung des EEG (§ 40f EEG) können Unternehmen von der EEG-Umlage grundsätzlich nur teilweise entlastet werden. Eine Liste dieser Unternehmen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Internetseite zur Verfügung (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen /statistische_auswertungen/index.html). 22. Welche Großbetriebe im Land Bremen erhalten kommunale oder Landeszuwendungen oder andere Formen von Wirtschaftsförderung? Im Rahmen der Innovations-, Investitions- und Umweltförderung erhielten in den letzten drei Jahren folgende Großunternehmen eine Förderung: AREVA Wind GmbH, Weser Wind GmbH, Deutsche See GmbH, FRoSTa AG, BLG Logistics, Nordsee Holding GmbH, NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. KG, Eurogate Container Terminal Bremerhaven, ThyssenKrupp System Engineering GmbH, OHB AG, HELLA Fahrzeugkomponenten GmbH. Die Begünstigten der im Rahmen des EFRE durchgeführten Innovations-, Investitions- und Umweltförderung werden auf der EFRE-Seite im Internet veröffentlicht (http://www.efre-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen59.c.2830.de). Die Begünstigten des Landesinvestitionsförderprogramms werden auf der Internetseite beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen veröffentlicht (http://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/Beguenstigtenverzeichnis _2009_LIP_2008_mit_GRW-Foerderungen_Infrastruktur.pdf). 23. Welche Großbetriebe im Land Bremen erhalten kommunale oder Landesaufträge ? Eine Datenbasis für eine systematische Auswertung gemäß genannter Fragestellung existiert nicht. So verfügen die Senatorin für Finanzen, der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und auch der Magistrat Bremerhaven nicht über eine datentechnische Erfassung von Unternehmen nach ihrer Mitarbeiterzahl im Zusammenhang mit einer Erteilung öffentlicher Aufträge. Die Sonderkommission Mindestlohn unterhält zwar eine Datenbank, in die öffentliche Auftraggeber die vergebenen Aufträge einstellen. Die Auftragnehmer werden zwar benannt, es besteht jedoch nicht die Möglichkeit, die Auftragnehmer nach Großbetrieben zu filtern. 24. Die „Erhebung der Eigentumsverhältnisse der TOP-250-Unternehmen in Oberösterreich “ bezeichnet die Entwicklung der wissensbasierten industrienahen Dienstleistungen als wesentlichen Faktor für die Wahl bzw. die Aufrechterhaltung von Standorten seitens der Großbetriebe. Wie bewertet der Senat diese — 5 — Einschätzung? In welcher Weise werden wissensbasierte industrienahe Dienstleistungen in Bremen und Bremerhaven durch die Wirtschaftspolitik von Senat und Magistrat gefördert? Bei der Erstellung des Mittelstandsberichtes 2013 wurde als Schwerpunkt das Thema „Potenziale der Unternehmensnahen Dienstleistungen“ untersucht. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Unternehmensnahen Dienstleistungen (UDL) rd. ein Drittel der Beschäftigten und des Umsatzes des bremischen Mittelstandes ausmachen. Ihre Bedeutung wird zudem durch das besonders hohe Beschäftigungswachstum untermauert. Das Profil lässt sich mit jung, klein und wettbewerbsfähig durch starke Kundenorientierung und Nischenstrategien beschreiben. Die Ausrichtung dieser Branche ist sehr stark auf die Unternehmensstruktur im Land Bremen orientiert. Dies lässt auf eine gute Vernetzung der regionalen Wirtschaft und die Funktionsfähigkeit „hybrider Wertschöpfung“ im Land Bremen schließen. Der Senat ist der Auffassung, dass Standortentscheidungen von Großunternehmen von einer Vielzahl von harten und weichen Standortfaktoren abhängig sind und misst deshalb der Gestaltung insgesamt guter Rahmenbedingungen für Unternehmen im Land Bremen hohe Bedeutung zu. Speziell die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten bremischer Unternehmen im Kontext von wissensintensiven Dienstleistungen werden durch die Instrumente der Innovationsförderung des Landes Bremen unterstützt. Dazu zählen neben einzelbetrieblichen Förderprojekten im Rahmen der Programme FEI (Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation) und PFAU (Verbundvorhaben im Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken) auch die Förderung von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützende Dienstleistungen für bremische KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Darüber hinaus bietet die Wirtschaftsförderung in Bremen und Bremerhaven den Unternehmen umfangreiche Beratungsleistungen an, um die Unternehmensentwicklung in diesem Bereich zu unterstützen. 25. Welche Politik verfolgt der Senat hinsichtlich der Ansiedlung von Großbetrieben ? Welche Vorleistungen, wie z. B. Erschließungen, sind in den letzten Jahren vorgenommen worden, um eine konkrete Ansiedlung zu fördern, die dann doch nicht eingetreten ist, wie z. B. im Fall Amazon? Der Senat setzt geeignete strukturpolitische Rahmenbedingungen, um KMU sowie Großunternehmen eine Ansiedlung in Bremen zu ermöglichen. So wurden in Bremerhaven nicht nur infrastrukturelle Voraussetzungen für die Ansiedlung der Offshore-Windenergiewirtschaft geschaffen, sondern insgesamt ein innovatives Milieu bzw. nachhaltige Clusterstrukturen entwickelt (u. a. IWES, Studiengang Maritime Technologien an der Hochschule Bremerhaven). Diese Politik führte dann auch zur Ansiedlung z. B. von AREVA Wind GmbH und der Weser Wind GmbH. Für die Stadt Bremen legt das Gewerbeentwicklungsprogramm 2020 die Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung fest. Hierbei besteht u. a. das Ziel, ein für die Unternehmen bedarfsgerechtes und stadtregional ausgewogenes Flächenangebot zu schaffen. Die Entwicklung von Gewerbeflächen basiert auf Bebauungsplänen, mit denen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung festgelegt werden. Hierbei werden die Bedarfe der Unternehmen aufgrund von Erfahrungswerten der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, des Wirtschaftsressorts und der Stadtplanung aufgenommen und berücksichtigt. Es wird damit ein Angebot für Unternehmen geschaffen, sich für einen Standort in Bremen zu entscheiden. In Einzelfällen kann die Notwendigkeit bestehen, zur Bereitstellung einer von einem Investor nachgefragten Flächengröße oder eines bestimmten Flächenzuschnittes das in einem Bebauungsplan festgelegte Erschließungssystem anzupassen . Hierbei handelt es sich in der Regel um planerische Anpassungen bisher noch nicht durchgeführter Maßnahmen an einen konkret nachgefragten Bedarf, die zu keinen zusätzlichen Erschließungskosten gegenüber den ursprünglichen Planungen führen. Die Umsetzung solcher Planangepasster Maßnahmen erfolgt in der Regel erst nach Abschluss eines entsprechenden Grundstückskaufvertrages. 26. Welche Politik verfolgt der Senat hinsichtlich von Eigentumswechseln an Großbetrieben in Bremen und Bremerhaven? Wie weit können vertragliche Beziehungen — 6 — zu Unternehmen so geregelt werden (beispielsweise bestimmte Garantien im Gegenzug zu öffentlichen Förderungen), dass sie auch nach Eigentümerwechseln weiter Gültigkeit haben? Auf Eigentümerwechsel von Großbetrieben hat der Senat unmittelbar keinen Einfluss. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen strebt aber an, im Falle eines Eigentumswechsels frühzeitig mit dem Unternehmen ins Gespräch zu kommen, um die Interessen des Standortes zu vertreten. Im Landesinvestitionsförderprogramm erfolgt die Förderung grundsätzlich betriebsstättenbezogen. Insoweit sind die Förderbedingungen bzw. -auflagen auch bei einem Wechsel der Eigentümer unverändert einzuhalten. 27. Welche Erfahrungen mit der Sicherung von Arbeitsplätzen im Rahmen des konzerninternen Standortwettbewerbs bei Großbetrieben sind in den letzten Jahren gemacht worden, z. B. anhand der regelmäßig wiederkehrenden Standortdebatten bei Daimler oder der Standortdebatte der EWE hinsichtlich Bremen/ swb? Welche Politik verfolgt der Senat hinsichtlich solcher konzerninterner Standortwettbewerbe ? Welche Möglichkeit sieht der Senat, diesen konzerninternen Wettbewerb so zu beeinflussen, dass er nicht auf Kosten der Beschäftigten geht? Mit dem Key-Account-Management und der Systematisierung der Kontakte zwischen dem Wirtschaftssenator und den Großunternehmen am Standort wird das Ziel verfolgt, den Standort Bremen auch im internen Konzernwettbewerb zu profilieren und zu stärken. Hinsichtlich der Erfahrungen mit der Sicherung von Arbeitsplätzen im Rahmen des konzerninternen Standortwettbewerbs bei Großbetrieben verweist der Senat beispielhaft auf den Straßen-, Luft- und Raumfahrzeugbau , dem für Bremen strukturpolitisch ein herausragender Stellenwert zuzuordnen ist. So hat die zielgerichtete landesseitige FuE-Förderung im Luft- und Raumfahrtsektor erheblich dazu beigetragen, das standortspezifische Produkt- und Prozess-Know-how hinsichtlich der Hochauftriebssysteme (Flügelausrüstung), der Internationalen Raumstation, der Ariane etc. zu steigern, was die Wettbewerbsfähigkeit des Bremer Standorts im Rahmen des europaweiten Airbus-Group (ehemals EADS)-Verbundes nachhaltig gestärkt hat. Zudem hat die Stadtgemeinde Bremen mit ihren grundstücksbezogenen Aktivitäten auch substanzielle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Bremer Mercedes-Benz-Werk in diesem Jahr das globale C-Klasse-Kompetenzzentrum im Daimler-Konzern werden konnte. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Entwicklung des Gewerbeparks Hansalinie und der weiteren Entwicklung des Mercedes-BenzWerkes in Sebaldsbrück. Das Gebiet ist durch die Errichtung des Hemelinger Tunnels besonders für Automobilzulieferer profiliert, die von diesem Standort aus das Werk just in time bzw. just in sequence beliefern. Unternehmensbezogene Tarifverträge sowohl im Automobil- als auch im Luftfahrtbereich sehen vor diesem Hintergrund auch für die Bremer Betriebsstätten eine weitgehende Standort- und Beschäftigungsgarantie bis zum Ende dieses Jahrzehnts vor. In konstruktiver Zusammenarbeit mit der EWE setzt sich der Senat dafür ein, dass die swb als eigenständiges, operatives Unternehmen an den Standorten Bremen und Bremerhaven gestärkt wird. Mit dem dauerhaften Engagement der EWE als Partner wird die swb als starkes Unternehmen mit Firmen- und Steuersitz in Bremen erhalten bleiben, werden Arbeitsplätze gesichert und die Weichen für einen Ausbau der regenerativen Energieerzeugung gestellt. 28. Wie bewertet der Senat die Option einer regelmäßigen Erhebung der Eigentumsverhältnisse der Großbetriebe in Form eines Berichts? Durch die schon jetzt gegebenen guten Kontakte des Senats zu den bremischen Unternehmen und der abgestimmten strukturpolitischen Vorgehensweise des Senats auf der Grundlage des Strukturkonzepts Land Bremen 2020 erachtet der Senat derzeit eine regelmäßige Vergabe von Studien zur Erhebung von Eigentumsverhältnissen mit dem Ziel einer immer wieder neu auszurichtenden Strukturpolitik als nicht zweckmäßig. Druck: Anker-Druck Bremen