— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1494 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Januar 2014 Weiterbildungsangebote stärker verzahnen In einer Welt, deren Wissensgrundlagen sich ständig tiefgreifend wandeln, kommt der Weiterbildung neben einer guten Schulbildung und einer qualifizierten Ausbildung eine immer größere Bedeutung für jede Einzelne, jeden Einzelnen und für die Gesellschaft zu. Lebenslanges Lernen steht in engem Zusammenhang mit gesellschaftlicher Teilhabe und politischer Beteiligung. Weiterbildung entscheidet über individuelle Perspektiven und beruflichen Erfolg und sichert so die Qualifikation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während ihres Berufslebens. Gleichzeitig werden damit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt. Mit dem Bremischen Weiterbildungsgesetz will das Land Bremen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines koordinierten Gesamtangebots in der Weiterbildung beitragen (§ 2 Absatz 2 Punkt 5). Um ein differenziertes Angebot an Weiterbildungsoptionen für möglichst viele Zielgruppen sicherzustellen, müssen vorhandene Angebote kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Die Weiterbildungsverantwortung ist in Bremen auf verschiedene Ressorts verteilt. Um sinnvolle Strategien zu entwickeln , wie man den Herausforderungen des lebenslangen Lernens für alle Zielgruppen der Gesellschaft begegnen kann, ist es nötig, die Verantwortlichkeiten zu bündeln und den Weiterbildungsbereich auf der Basis solider Daten zukunftsfest weiterzuentwickeln . Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Fort- und Weiterbildungsangebote in Bremen und Bremerhaven mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag, und wie sind diese miteinander vernetzt? 2. Welche strategischen Ziele verfolgt der Senat, um die Weiterbildungsangebote im Land Bremen sinnvoll miteinander zu verzahnen, und welche Schritte dazu hat er bereits eingeleitet? 3. Wird die Weiterbildungsstruktur im Land Bremen zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt, und wenn ja, wie? 4. Wie ist der Stand des Weiterbildungsmonitoringsystems respektive des Bildungsmonitorings , das der Senat in den Antworten auf eine Große Anfrage im Jahr 2005 (Drs. 16/768) und auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2009 (Drs. 17/1119) angekündigt hat? 5. In welcher Form werden für die Weiterbildung relevante Daten aus den verschiedenen Ressorts erfasst und ausgewertet? 6. Wann plant der Senat den nächsten Bildungsbericht, in welcher Form und auf welcher Datengrundlage soll das Thema Weiterbildung in diesem Bericht erfasst werden? 7. Wie hat sich das Gesamtvolumen der Aufwendungen für die Weiterbildung im Land Bremen in den letzten vier Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EU- und sonstigen Mitteln)? 8. Der Senat hatte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 17/1119) für das Jahr 2010 ein Strategiemaßnahmenpaket angekündigt, das die institutionelle und — 2 — projektbezogene Förderung zukunftsgerecht und finanziell absichern sollte. Liegt dieses Paket vor? Wenn ja, mit welchen Inhalten? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, ein Weiterbildungskonzept vorzulegen? 9. Inwieweit bezieht der Senat den europäischen Referenzrahmen für Aus- und Weiterbildung sowie Erfahrungen aus anderen Bundesländern in seine Überlegungen mit ein? Silvia Schön, Dr. Maike Schaefer, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 15. Juli 2014 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Fort- und Weiterbildungsangebote in Bremen und Bremerhaven mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag, und wie sind diese miteinander vernetzt? Zu den auf Basis des Bremischen Weiterbildungsgesetzes (WBG) umgesetzten Fort- und Weiterbildungsangeboten werden umfangreiche Daten erfasst, die sich sowohl auf inhaltliche Kategorien als auch – in anonymisierter Form – auf die Teilnehmenden beziehen. Auf dieser Grundlage sind Aussagen über Bildungsabschlüsse , Alter, Geschlecht, Wohnort usw. möglich. Die Daten der in einem Jahr durchgeführten Maßnahmen werden dem zuständigen Ressort in der Regel im Frühsommer des Folgejahres gemeldet, anschließend geprüft und ausgewertet . Mit der Novellierung des WBG im Juni 2011 und der entsprechenden Verordnung im Dezember 2011 wurde ein neues Fördermodell eingeführt, mit dem insbesondere die Beteiligung an der Weiterbildung im Land Bremen gestärkt werden sollte. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Senatorin für Bildung auf Grundlage dieses Fördermodells ein Konzept für lebenslanges Lernen erstellt, in dem die Förderstrategie und Förderschwerpunkte dargestellt und alle drei Jahre fortgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung, die die Einzelheiten dazu regelt, waren die Programmplanungen der nach dem WBG anerkannten Weiterbildungseinrichtungen für das erste Halbjahr 2012 bereits abgeschlossen, sodass mit einer an der Novellierung orientierten Umstellung der Angebote erst zum zweiten Halbjahr 2012 begonnen werden konnte. Dementsprechend zeigte die Auswertung des Jahres 2012 noch keine größeren Änderungen gegenüber dem Jahr 2011: Der Vergleich der abgerechneten Daten 2011 und 2012 zeigt lediglich, dass die Anzahl der Veranstaltungen, der durchgeführten Unterrichtsstunden und der Teilnehmenden in den drei Lernbereichen der allgemeinen , politischen und beruflichen Weiterbildung leicht gesteigert werden konnte . Darüber hinaus wird deutlich, dass das Angebotsspektrum der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen grundsätzlich alle Themenbereiche des in der Verordnung aufgeführten Konzepts des lebenslangen Lernens umsetzt. Aus der oben dargestellten Zeitleiste ergibt sich, dass die Daten für das Jahr 2013 noch nicht ausgewertet werden konnten. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich der Umsteuerung der Weiterbildungsangebote, die auf Basis der Novellierung des Gesetzes im Juni 2011 und seiner Verordnung im Dezember 2011 angestoßen werden sollte, noch keine validen Erkenntnisse vorliegen. Die Daten werden aber so rechtzeitig vorliegen, dass sie zur Weiterentwicklung des „Konzepts für lebenslanges Lernen“ genutzt werden können. Eine entsprechende Arbeitsgruppe des Förderungsausschusses hat ihre Arbeit aufgenommen. Ein überarbeitetes Konzept soll Ende des Jahres der staatlichen Deputation für Bildung vorgelegt werden. Die Fort- und Weiterbildungsangebote der nach dem WBG anerkannten Einrichtungen sind themenbezogen gut vernetzt. So wurden beispielsweise im Zuge der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ die Angebote und Teilnahmequoten der bremischen Weiterbildungseinrichtungen erhoben . Mit der Gründung des „Bremer Bündnisses für Alphabetisierung und Grundbildung “ wurde ein breit angelegtes Netzwerk ins Leben gerufen, das das Ziel — 3 — verfolgt, bis 2022 von den derzeit geschätzten 60 000 funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten im Land Bremen ca. 20 000 Personen weiterzubilden. Dabei werden auch andere Akteure, wie die Erwachsenenschule, die Stadtbibliothek , Wohlfahrtsverbände und Krankenkassen, einbezogen. Ein weiteres gutes Beispiel ist die Vernetzung der Hochschulen im Rahmen des Landesprogramms „Offene Hochschule – offene Weiterbildung“ zur Schaffung von Übergängen aus der beruflichen in die akademische Weiterbildung, die von zunehmend modularisierten und aufeinander aufbauenden Angeboten der Weiterbildungseinrichtungen flankiert wird. Das „Bündnis Windenergie“ führt branchenspezifische Angebote zur Aus- und Weiterbildung zusammen. Weitere Netzwerke bestehen beispielsweise für die Weiterbildung von Bremerinnen und Bremern mit Migrationshintergrund („AG Reißverschluss“) und von gering Qualifizierten (weiter.com). Ebenfalls in einem Netzwerk erhoben und abgestimmt werden die Angebote der politischen Bildung. Die arbeitsmarktpolitischen Dienstleister kooperieren im Rahmen einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe miteinander. Auch gemeinsame Workshops und Fortbildungen der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, beispielsweise zum Thema „Programmplanung für neue, stadtteilnahe Zielgruppen“ sowie zur Fortbildung von Dozentinnen und Dozenten tragen zur nachhaltigen Zusammenarbeit bei. 2. Welche strategischen Ziele verfolgt der Senat, um die Weiterbildungsangebote im Land Bremen sinnvoll miteinander zu verzahnen, und welche Schritte dazu hat er bereits eingeleitet? Die strategischen Ziele des Senats, auf deren Grundlage Weiterbildungsangebote auch ressortübergreifend vernetzt werden sollen, sind u. a. in den Zielen des novellierten Weiterbildungsgesetzes und seiner Verordnung, in den Senatsbeschlüssen zur Ausrichtung der ESF- und EFRE-Periode 2014 bis 2017 und im Bürgerschaftsbeschluss „Mehr qualifizierte Abschlüsse – Arbeitsförderung konsequent auf Armutsbekämpfung ausrichten“ festgelegt. Sie müssen jetzt rechtskreis - und ressortübergreifend aufeinander bezogen werden. Um die Verzahnung der Ziele der für Weiterbildung zuständigen Fachressorts und eine abgestimmte Planung und Umsetzung durch einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch ergänzend zu den bestehenden Abstimmungsstrukturen (siehe unter Punkt 3) zu unterstützen, wird es einen Jour Fixe der Staatsräte der Ressorts Bildung und Wissenschaft sowie Wirtschaft, Arbeit und Häfen geben. 3. Wird die Weiterbildungsstruktur im Land Bremen zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt, und wenn ja, wie? Mit dem in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziel, die auf verschiedene Ressorts verteilte Weiterbildungsverantwortung stärker zu bündeln, strebt der Senat an, den Herausforderungen des lebenslangen Lernens für alle Zielgruppen der Gesellschaft besser gerecht zu werden. Die dafür nötige Abstimmung einer Weiterbildungsstruktur wurde von den zuständigen Ressorts bislang in unterschiedlichen Gremien vorgenommen. Beispiele hierfür sind: • Die mit Weiterbildung befassten Ressorts Arbeit, Kultur, Finanzen, Soziales und der Magistrat Bremerhaven sind im Landesausschuss für Weiterbildung und im Förderungsausschuss vertreten. • Der für die Aufstellung und Durchführung des ESF-Landesprogramms federführend zuständige Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bezieht die Senatskanzlei (SK), die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie die Senatorin für Bildung und Wissenschaft als gleichberechtigte Partner in die Planung und Umsetzung des Programms ein. • Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Senatorin für Finanzen und die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen haben zusammen mit anderen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014 bis 2018“ das Thema „Durchlässigkeit von Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung“ und damit sowohl die Durchlässigkeit im Bereich der Weiterbildung als auch zur Hochschulbildung aufgenommen. — 4 — • Der Senat hat im Zuge seiner Überlegungen einer möglichen „Strategie zur langfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfs im Land Bremen“ u. a. eine Arbeitsgruppe „Qualifizierung vorantreiben“ eingesetzt, in der verschiedene Ressorts und externe Akteure mitwirken. Bis Herbst 2014 erwartet der Senat eine Aufstellung und Prüfung bereits erprobter Maßnahmen hinsichtlich ihrer potenziellen Wirksamkeit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs . Die Ergebnisse können ebenfalls für eine künftige Weiterbildungsplanung genutzt werden. 4. Wie ist der Stand des Weiterbildungsmonitoringsystems respektive des Bildungsmonitorings , das der Senat in den Antworten auf eine Große Anfrage im Jahr 2005 (Drs. 16/768) und auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2009 (Drs. 17/1119) angekündigt hat? In der Antwort des Senats auf die oben genannte Kleine Anfrage im Jahr 2009 (Drs. 17/1119) wurde ausgeführt, dass für den Aufbau eines Weiterbildungsmonitorings eine schrittweise Implementierung eines EDV-gestützten Monitoringsystems als notwendig erachtet wird. Aus Kostengründen sollte die Etablierung eines regelmäßigen Berichtswesens an den Aufbau dieses Systems gekoppelt werden. Hintergrund für diese Entscheidung war die Ankündigung des Bundes, ein solches Softwaresystem für die am Bundesprogramm „Lernen vor Ort“ beteiligten Kommunen zur Verfügung zu stellen, um diese in die Lage zu versetzen , innerhalb der Projektlaufzeit ein Bildungsmonitoring aufzubauen. Tatsächlich wurde das Softwaresystem erst gegen Ende der ersten Förderphase von „Lernen vor Ort“ im Jahr 2012 für einen produktiven Einsatz fertiggestellt. Die Erwartung, dass in diese Software auch das ebenfalls für „Lernen vor Ort“ von den einschlägigen Instituten und statistischen Ämtern erarbeitete Indikatorenset mit den zugehörigen Daten in die Software integriert wird bzw. dass die Software über entsprechende Schnittstellen verfügt, wurde leider nicht erfüllt. Ein neues Release wird im zweiten Halbjahr 2014 erwartet, der Funktionsumfang ist dann zu prüfen. Im Jahr 2013 wurde von den statistischen Ämtern unter www.bildungsmonitoring .de ein Onlineangebot mit zentralen Daten des Indikatorenkatalogs für das Bildungsmonitoring veröffentlicht. Dies umfasst jedoch bislang keine Weiterbildungsdaten (Stand: 20. Februar 2014). Für den Weiterbildungsbereich wurde im Rahmen von „Lernen vor Ort Bremen “ eine grobe Einschätzung der Datenlage vorgenommen, um Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Monitorings zu prüfen. Danach kann der Aufwand, der für die Erstellung von ressortübergreifenden Analysen notwendig wäre, die deutlich über die bislang vorgelegten Weiterbildungsstatistiken hinausgehen , insbesondere in Bezug auf die für Bremen besonders relevanten Fragen (z. B. „Migration“ und „soziale Lage“), nicht mit den Mitteln eines Ressorts geschultert werden. Um eine deutliche Qualitätsverbesserung im Bereich der Teilnehmendenstatistik zu gewährleisten, sind zudem einige gravierende Fragen im Bereich des Datenschutzes zu klären (z. B. bezüglich der Erfassung personenbezogener Merkmale der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder des Datenaustausches zwischen den Institutionen). Die aufgrund dieser Sachlage nötigen Umsteuerungen werden in der Antwort zu Frage 6 erläutert. 5. In welcher Form werden für die Weiterbildung relevante Daten aus den verschiedenen Ressorts erfasst und ausgewertet? Die Ressorts erfassen unterschiedliche Daten und orientieren sich nicht an einheitlichen Kennzahlen. Diese ergeben sich aus den Anforderungen des jeweiligen Mittelgebers, wie zum Beispiel der Europäischen Union und/oder aus den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. • Magistrat der Seestadt Bremerhaven — Daten zur Volkshochschule Bremerhaven Gemäß § 45 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven hat der Magistrat jährlich vor Festsetzung der Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung über die Verwaltung und den Stand der — 5 — Stadtangelegenheiten zu berichten. In diesem Rahmen werden die Daten der Volkshochschule Bremerhaven, wie z. B. die Anzahl der realisierten Veranstaltungen, Prüfungen, Beratungen und der Teilnehmenden veröffentlicht . • Der Senator für Kultur — Daten zur Bremer Volkshochschule Der Senator für Kultur schließt mit der Bremer Volkshochschule Kontrakte ab, zu denen auch eine Zielvereinbarung gehört. Die darin enthaltenen Ziele werden mit messbaren Kennzahlen – analog zum Produktgruppenhaushalt – hinterlegt. Im Rahmen des quartalsweise durchgeführten Produktgruppencontrollings wird den Gremien (staatliche Deputation für Kultur , staatlicher Haushalts- und Finanzausschuss) über die Zielerreichung berichtet. Außerdem legt die Senatorin für Finanzen einmal jährlich einen gesonderten Eigenbetriebsbericht vor, der die Bremer Volkshochschule einschließt und der ebenfalls die Zielerreichung dokumentiert. • Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen — Daten zum Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) Beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen werden alle Daten der im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms geförderten Weiterbildung in einer zentralen Datenbank (vera) geführt. Neben den jeweils geförderten Trägern werden Titel, Durchführungsort, Laufzeit, Gesamtkosten und geförderte Kosten ebenso erfasst wie etwaige sonstige kofinanzierende Mittelgeber. Ebenfalls verzeichnet werden Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und absolvierte Teilnahmestunden. Darüber hinaus werden Qualifikationsstatus und betriebliche Funktion der Teilnehmenden festgehalten . Der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wird zweimal jährlich in einem Jahres- bzw. Jahresfortschrittsbericht auf Basis der Datenbank umfänglich berichtet. Die Berichte beinhalten eine Auswertung der quantitativen Soll- und Ist-Zahlen und zeigen Handlungsbedarfe auf. Die Ergebnisse werden ferner dem ESF-Begleitausschuss vorgestellt, in dem alle Senatsressorts vertreten sind. Für besonders ambitionierte neue Vorhaben sind darüber hinaus Projektbeiräte und/oder Arbeitskreise eingerichtet worden, in denen qualitative und strukturpolitische Effekte begleitend beraten und ausgewertet werden. • Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft — Daten zum Bremischen Weiterbildungsgesetz Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG-VO) legen die nach dem WBG geförderten Weiterbildungseinrichtungen für die Weiterbildungsstatistik gesondert zu jeder Veranstaltung anonymisierte Daten zu den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Diese umfassen das Alter in Form der Zuordnung zu einer Altersgruppe, das Geschlecht, den Stadtteil oder den Wohnort, den Schul- oder Hochschulabschluss, den Beruf, den Beschäftigungssektor und das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz der Teilnehmerin oder des Teilnehmers befindet. Neben diesen Teilnehmendenstrukturdaten werden Daten im Rahmen der WBG-Abrechnung erfasst. Hierbei handelt es sich um veranstaltungsbezogene Daten, die ebenfalls in die Weiterbildungsstatistik eingehen, z. B. die Veranstaltungsform, die Unterrichtstage, die Unterrichtsstunden, die Lernbereiche und die Anzahl der Teilnehmenden. Ob bzw. wie die Senatorin für Bildung und Wissenschaft darüber hinaus mit für die zu befragenden Weiterbildungseinrichtungen vertretbarem Aufwand die weiteren Finanzierungsquellen der anerkannten Einrichtungen erfassen kann, wird derzeit im Förderungsausschuss beraten. 6. Wann plant der Senat den nächsten Bildungsbericht, in welcher Form und auf welcher Datengrundlage soll das Thema Weiterbildung in diesem Bericht erfasst werden? — 6 — Eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des Bildungsmonitorings ist der erste Bildungsbericht „Bildung – Migration – soziale Lage. Voneinander und Miteinander Lernen“. Auf der Basis der dort verwendeten Indikatorik wird derzeit im Rahmen des Projekts „Lernen vor Ort“ eine Reihe von Kurzberichten erstellt, die jeweils auf ein Thema, einen Bildungsbereich oder eine Fragestellung fokussieren und zukünftig regelmäßig aktualisiert werden sollen. Die Konzeption sieht vor, dass dabei auch der Weiterbildungsbereich berücksichtigt wird. Da dieser jedoch im ersten Bildungsbericht nicht dargestellt wurde und die oben genannten Schwierigkeiten bezüglich der Datenlage weiterhin bestehen, können zu der Datengrundlage aktuell noch keine Aussagen gemacht werden. Nach Erstellung der ersten Kurzberichte soll kritisch geprüft werden, ob ein solches pragmatisches Konzept einer kontinuierlichen Bildungsberichterstattung geeignet ist, das sehr umfangreiche Berichtsformat „Bildungsbericht“ zu ersetzen . Eine darüber hinausgehende Verbesserung der ressortübergreifenden Datenlage im Bereich Weiterbildung ist nach Auffassung des Senats ein Prüfauftrag für den Jour Fixe der Staatsräte. 7. Wie hat sich das Gesamtvolumen der Aufwendungen für die Weiterbildung im Land Bremen in den letzten vier Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EU- und sonstigen Mitteln)? Die nachfolgenden Angaben1) beziehen sich auf die externe, öffentlich (mit-) finanzierte, organisierte Weiterbildung im Lande Bremen. Demzufolge wird die Weiterbildung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hier nicht betrachtet. Die Landeszentrale für politische Bildung bietet keine Weiterbildung in organisierter Form an. Ihre Daten sind hier daher ebenfalls nicht abgebildet. Finanzierungsquellen in ‡ für 2010 Kommunale Kommunale Mittel Mittel Bremer- Landes- Bundes- EU- Sonstige Bremen haven mittel mittel Mittel Mittel Summe 2 946 760 ‡ 1 924 066 ‡ 1 705 210 ‡ 40 278 592 ‡ 4 220 385 ‡ 10 952 446 ‡ 62 027 459 ‡ Finanzierungsquellen in ‡ für 2011 Kommunale Kommunale Mittel Mittel Bremer- Landes- Bundes- EU- Sonstige Bremen haven mittel mittel Mittel Mittel Summe 3 012 144 ‡ 1 859 851 ‡ 1 676 639 ‡ 30 716 108 ‡ 3 883 310 ‡ 10 732 289 ‡ 51 880 341 ‡ Finanzierungsquellen in ‡ für 2012 Kommunale Kommunale Mittel Mittel Bremer- Landes- Bundes- EU- Sonstige Bremen haven mittel mittel Mittel Mittel Summe 3 054 550 ‡ 1 780 762 ‡ 1 677 878 ‡ 30 167 854 ‡ 3 877 872 ‡ 11 018 438 ‡ 51 577 354 ‡ Finanzierungsquellen in ‡ für 2013 Kommunale Kommunale Mittel Mittel Bremer- Landes- Bundes- EU- Sonstige Bremen haven mittel mittel Mittel Mittel Summe 3 113 550 ‡ 1 865 892 ‡ 1 720 634 ‡ 27 394 504 ‡ 4 659 975 ‡ 11 000 242 ‡ 49 754 797 ‡ Bei den kommunalen Mitteln Bremen handelt es sich in erster Linie um Mittel für die Bremer Volkshochschule und die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben (DGB/VHS) e. V. Bremen. Leicht angestiegen sind die Zuweisungen des Senators für Kultur an die Bremer Volkshochschule infolge des Ausgleichs für Tarifsteigerungen . ––––––– 1) Die Angaben von einer Einrichtung fehlen, sodass mit geringen Änderungen gerechnet werden muss. — 7 — Dagegen haben sich die Mittel der Kommune Bremerhaven (in erster Linie Mittel für die Volkshochschule Bremerhaven, Arbeit und Leben Bremerhaven und das Paritätische Bildungswerk Bremen) insgesamt verringert. Bei den hier ausgewiesenen Landesmitteln handelt es sich zum einen um Mittel der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, die zur Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes zur Verfügung stehen, sowie um einen geringen Anteil an Landesmitteln des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms zur Kofinanzierung von EU-Mitteln eingesetzt werden. Weitere Landesmittel sind in die Aufstellung eingeflossen , wenn sie von Weiterbildungseinrichtungen gemeldet wurden (z. B. Mittel der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr). Unter den Bundesmitteln nehmen die Mittel nach SGB II und SGB III der Agentur für Arbeit Bremen–Bremerhaven und der Jobcenter Bremen–Bremerhaven (Mittel für die Fort- und Weiterbildung von Arbeitslosen und für Rehabilitanden sowie Arbeitgeberzuschüsse für die Weiterbildung von Beschäftigten) den größten Umfang ein. Der starke Rückgang der Bundesmittel ist auf die für Weiterbildung zur Verfügung stehenden SGB-II- und SGB-III-Mittel zurückzuführen. Gegenüber 2010 mit einem Budget von 37 780 000 ‡ ist der Ansatz im Jahr 2013 mit 24 350 000 ‡ um gut 35 % gesunken. Zusätzlich sind in der Spalte „Bundesmittel “ weitere Mittel aus Bundesprojekten aufgeführt, wie z. B. Gelder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Integrationskurse. Die EU-Mittel (d. h. EU-Mittel, die sowohl vom Bund als auch vom Land verwaltet werden) konnten nach einem leichten Rückgang in den Jahren 2010 bis 2012 im Jahr 2013 wieder erhöht werden. Dies liegt daran, dass im Jahr 2013 das Landesprogramm Weiterbildungsberatung vor Ort mit der Ausgabe von Bildungsschecks und die Robotikinitiative des Landes Bremen neu gestartet sind. Zudem haben die Einrichtungen zusätzliche Mittel des Bundes akquirieren können. In der Spalte „sonstige Mittel“ sind in erster Linie Trägermittel und die Teilnehmendenentgelte aufgeführt. Die für das Jahr 2013 ausgewiesenen Beträge sind nicht als abschließend zu betrachten, da die Verwendungsnachweisprüfungen der bewilligenden Stellen und die Jahresabschlüsse der Einrichtungen für dieses Jahr noch nicht abgeschlossen sind. Die Summen müssen gegebenenfalls nach unten korrigiert werden . Insgesamt ist festzustellen, dass die Aufwendungen für Weiterbildung im Land Bremen aufgrund des Rückgangs der Bundesmittel rückläufig und dadurch im Vergleich der Jahre 2010 und 2013 um mehr als 12 Mio. ‡ gesunken sind. 8. Der Senat hatte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 17/1119) für das Jahr 2010 ein Strategiemaßnahmenpaket angekündigt, das die institutionelle und projektbezogene Förderung zukunftsgerecht und finanziell absichern sollte . Liegt dieses Paket vor? Wenn ja, mit welchen Inhalten? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, ein Weiterbildungskonzept vorzulegen? In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2009 (Drs. 17/1119) hatte der Senat darauf hingewiesen, dass die Ressorts Bildung und Wissenschaft sowie Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und Wirtschaft und Häfen ihre Förderschwerpunkte grundsätzlich aufeinander abstimmen. Darüber hinaus sei geplant, durch diese Ressorts ein Strategiemaßnahmenpaket zu erarbeiten. Durch die verstärkte thematische Zusammenarbeit der beiden Ressorts Bildung und Wirtschaft/Arbeit in den letzten Jahren steuern beide Ressorts beispielsweise zur Armutsbekämpfung unterschiedliche, sich ergänzende Aspekte bei. Durch die Förderung des Weiterbildungsgesetzes werden Anreize gesetzt, das darin enthaltene Konzept für lebenslanges Lernen, das niedrigschwellige Angebote und Grundbildung mit dem höchstmöglichen Satz fördert, mit den Angeboten der 13 anerkannten Weiterbildungseinrichtungen umzusetzen. Die Weiterbildungseinrichtungen setzen dafür zusätzlich eigene Mittel ein und akquirieren Drittmittel. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen fördert mit ESF- und Landesmitteln insbesondere Projekte der Armutsbekämpfung, der arbeitsmarktrelevanten — 8 — Qualifizierung sowie längerfristige und abschlussbezogene Qualifizierungsangebote für Un- und Angelernte. Die Zielgruppen, die von dieser Förderung profitieren, stehen im Konzept des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP), welches vom Senat am 13. Mai 2014 verabschiedet wurde. Die bis zum Beginn des Jahres 2015 vorzulegende Weiterentwicklung des Konzepts des lebenslangen Lernens auf Basis des Weiterbildungsgesetzes ist einzubeziehen . 9. Inwieweit bezieht der Senat den europäischen Referenzrahmen für Aus- und Weiterbildung sowie Erfahrungen aus anderen Bundesländern in seine Überlegungen mit ein? Der Senat bezieht den europäischen Referenzrahmen für Aus- und Weiterbildung sowie Erfahrungen anderer Bundesländer in seine Überlegungen ein. Der gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen bietet transparente und europaweit gültige Abschlüsse in Form von Sprachzertifikaten, die die Mobilität der Lernenden fördern. Der Senat setzt sich in den von ihm verantworteten Bereichen für Angebote ein, die auf dieser Basis erstellt werden. Druck: Anker-Druck Bremen