— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1503 (zu Drs. 18/1412) 22. 07. 14 Mitteilung des Senats vom 22. Juli 2014 Was wird besser mit dem neuen Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm 2014 bis 2020? Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1412 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) und das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF-OP) im Land Bremen ist am 13. Mai 2014 vom Senat bestätigt worden. Ende Mai wurde fristgemäß das Operationelle Programm des ESF bei der Kommission der Europäischen Union eingereicht. Der Abschluss der Verhandlungen mit der KOM (Europäische Kommission) und einer Genehmigung des ESF-OP durch die KOM wird für Herbst 2014 erwartet. Seit Februar 2014 steht die Mittelverteilung des ESF in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen diesen fest. Bis heute liegen noch nicht alle relevanten EU-Verordnungen für die neue EU-Förderperiode vor. Das ESF-OP bildet den programmatischen und finanziellen Kern des BAP. Der Übergang zwischen der neuen (2014 bis 2020) und der auslaufenden (2007 bis 2013) EU-Förderperiode wird wie bei den zurückliegenden Übergängen auch durch eine Streckung der Förderungen der auslaufenden Förderperiode abgesichert. Die Bewilligungsdauer der auslaufenden EU-Förderperiode endet daher erst am 31. Dezember 2014. Das neue BAP startet mithin nicht mit erheblicher Verzögerung, sondern bei einigen Projekten bereits sechs Monate früher als geplant. An Programmmitteln stehen gesichert im neuen BAP 76 Mio. ‡ ESF-Mittel zur Verfügung . Weiterhin werden jährlich 4 Mio. ‡ Landesmittel kalkuliert. Landesmittel in Höhe von je 4,0 Mio. ‡ stehen in den Jahren 2014 und 2015 gesichert zur Verfügung – also insgesamt 8,0 Mio. ‡ – und werden wie folgt verausgabt: • 3,95 Mio. ‡ werden zur einmaligen finanziellen Absicherung der vom Senat am 29. April 2014 beschlossenen „Sozialarbeit an Schulen“ durch arbeitsmarktpolitische Mittel für die Jahre 2014 und 2015 eingesetzt. • 1,00 Mio. ‡ werden in 2014 für Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Kurzarbeit im Bereich der Offshore-Windenergie fließen und für erste Projekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt (0,5 Mio. ‡). • 3,05 Mio. ‡ stehen damit in 2015 schwerpunktmäßig noch für den Aufbau der Jugendberufsagenturen und den Start der Ausbildungsgarantie zur Verfügung. Das vorliegende Konzept der künftigen Arbeitsmarktpolitik, bestehend aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm und dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds im Land Bremen bilden den programmatischen Rahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020, der im Verlauf der weiteren Umsetzung schrittwiese mit Projekten gefüllt werden soll. Damit entsteht noch keine präjudizierende Wirkung auf die Jahre 2016 ff. Über die Höhe der Landesmittel für den Zeitraum ab 2016 ff. und die haushaltsmäßige Absicherung der Programmumsetzung in den Ressorts ist gesondert im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu ent- — 2 — scheiden. Sofern sich die finanziellen Rahmenbedingungen im Land für die Planung der Jahre 2016 ff. verändern, erfolgt eine Anpassung der Planung gemäß der Prioritätensetzung . 1. In welcher Weise verändert das neue BAP die Prioritätensetzung des alten BAP? Welche Bereiche werden aufgewertet, welche abgewertet? a) Bei Qualifizierung erfolgt eine entschiedene Umsteuerung: Es sollen zukünftig fast ausschließlich Projekte für die abschlussbezogene Qualifizierung von an- und ungelernten Arbeitslosen (vor allem SGB II) und (prekär) Beschäftigten gefördert werden. Bisher wurde etwa die Hälfte der Mittel für die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften eingesetzt. Durch diese Umsteuerung stehen jetzt deutlich mehr Mittel für den Defizitausgleich bei der Zielgruppe der An- und Ungelernten zur Verfügung. Dadurch soll auch ein Anreizsystem („Bildungsprämie“) ermöglicht werden, sofern diese nicht durch Bundesförderung eingeführt wird (siehe Antwort auf Frage 35). Die Förderung von arbeitslosen und beschäftigten Fach- und Führungskräften wird damit deutlich reduziert (2007 bis 2013: 13 300 T‡; 2014 ff.: 1 500 T‡). b) Die direkte und indirekte Förderung von Trägerstrukturen und von Konzeptentwicklungen wird deutlich reduziert und klar abgegrenzt. Sie waren in der Vergangenheit Bestandteil vieler Projekte: zunächst wurde eine Konzeptentwicklungsphase gefördert, dann die Erprobung, gegebenenfalls eine Zwischenauswertung und eine abschließende Evaluation. Häufig verlängerten (und verteuerten) sich die Planungsphasen zulasten der praktischen Umsetzung. Künftig sind in sieben Jahren nur noch 1,5 Mio. ‡ für Konzeptentwicklungen eingeplant, die gesondert bewilligt werden und deren Auszahlung an eine konkrete Zielerreichung und Transferstrategie gekoppelt sein wird. Damit soll die Förderung direkter bei Personen ankommen als bisher. c) Deutliche Schwerpunktsetzung auf „Ausbildung“. Für die Umsetzung der Ausbildungsgarantie und der Jugendberufsagentur sollen Landesmittel eingesetzt werden, dabei steht der Eintritt in betriebliche Ausbildungsverhältnisse deutlich im Focus der konzeptionellen Planungen. Umgesetzt werden sollen Förderinstrumente, die dazu beitragen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu initiieren und bestimmten Zielgruppen den Übergang in Ausbildung zu ermöglichen und zu begleiten. Durch die Jugendberufsagentur sollen alle beteiligten Akteure, die bislang mit der Zielgruppe der Schulabgängerinnen/Schulabgänger befasst sind und beispielsweise Maßnahmen im sogenannten Übergangssystem anbieten bzw. finanzieren, ihre Kompetenzen und Ressourcen bündeln bzw. abstimmen , um allen jungen Menschen eine Perspektive anbieten zu können. d) In der Beschäftigungsförderung wird noch stärker als bisher der sozialräumliche Ansatz gefördert (LOS, Förderzentren, regionale Netze, Modellvorhaben ). Angesichts der aktuellen Gesetzeslage und deren Interpretation durch die Jobcenter bei der Umsetzung, die einerseits eine auskömmliche Finanzierung der Arbeitsgelegenheiten (In-Jobs) durch die Jobcenter und andererseits deren Einschränkung auf Beschäftigung mit sich bringt, erfolgt in der Regel keine Förderung für dieses Instrument mehr aus dem BAP. Künftig sollen lokale Förderzentren, die für die vermittlungsfernen Personen Beschäftigung, Qualifizierung, Aktivierung, Erprobung und soziale Unterstützung „aus einer Hand“ – und zwar in Form von Trägerverbünden – anbieten, gefördert werden. e) Bei Beratung sollen die dezentralen Ansätze in den Sozialräumen weiter unterstützt werden, die Beratungsangebote aber nur noch hinsichtlich tatsächlich arbeitsmarktlich relevanter Aspekte gefördert werden. 2. Eine deutliche Mittelverschiebung erfolgt vom Fonds B1, in dem sich die Förderung sozialversicherter Beschäftigung abspielt (- 11 Mio. ‡), zum Fonds B2, in dem nicht sozialversicherte Beschäftigung gefördert wird (+ 8,5 Mio. ‡). Wie passt das zum erklärten Eckpunkt: „Das BAP zielt konsequent auf Armutsbekämpfung durch Integration in existenzsichernde Arbeit“ (Senatsvorlage für den 13. Mai 2014, Seite 11)? — 3 — Im BAP-Fonds B1 wird nicht nur öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt, sondern vor allem sind hier die lokalen Förderzentren geplant. Dabei handelt es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, da sich das Instrument an sogenannte vermittlungsferne Personen richtet. Auch die geplanten Modellprojekte und die Nachbetreuung richten sich nicht ausschließlich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im BAPFonds B2 ist auf der anderen Seite bei den Zielgruppenprojekten durchaus auch die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter möglich. Die beiden Unterfonds sind hinsichtlich der planerischen Ziel- und Zeitperspektive zu unterscheiden : B1 will Brücken in weiterführende Qualifizierung und/oder den ersten Arbeitsmarkt schaffen, während bei B2 der Schwerpunkt auf der sozialen Teilhabe mit einer nur mittel- bis langfristigen Perspektive auf Überwindung der bestehenden Vermittlungshemmnisse liegt. Das zitierte Ziel bezieht sich auf die Gesamtheit der geplanten Interventionen des BAP und findet sich insbesondere in der expliziten Förderausrichtung auf existenzsichernde Beschäftigung in den Fonds A1 „Berufliche Integration durch Beratung“, A2 „Erhöhung der beruflichen Qualifikation für arbeitslose Menschen “, C1 „Anschlussfähigkeit des Lebenslangen Lernens verbessern – Ausbildung für junge Menschen“ und C2 „Qualifikationsniveau Beschäftigter im Erwachsenenalter verbessern“. 3. Eine deutliche Mittelverschiebung erfolgt ebenfalls vom Fonds C2 (berufsbegleitende Qualifizierung, - 5 Mio. ‡) zum Fonds C1 (junge Menschen/Ausbildungsförderung , + 14 Mio. ‡). Bedeutet dies eine veränderte Herangehensweise an den Bereich der berufsbegleitenden Qualifizierung, oder einfach eine Verringerung der Maßnahmen? In der berufsbegleitenden Qualifizierung wurden im BAP 2007 ff. 10,1 Mio ‡ für Fach- und Führungskräfte bzw. Querschnittsprojekte investiert und 4,6 Mio. ‡ für die Gruppe der An- und Ungelernten. In 2014 ff. stehen für An- und Ungelernte 7 Mio. ‡ zur Verfügung, also 34 % mehr Mittel als bisher. Im Fonds C1 hat sich das geplante Budget – bedingt durch den geplanten schwerpunktmäßigen Einsatz von Landesmitteln für die Umsetzung der Ausbildungsgarantie der Mitteleinsatz rechnerisch etwa verdoppelt, vorbehaltlich der Tatsache, dass vorerst die Mittel für die Jahre 2014 und 2015 durch den Haushalt des Landes gesichert sind. 4. Was wurde in den „anderen Bereichen“ des alten BAP gefördert, die immerhin eine Fördersumme von 11 Mio. ‡ umfassten und jetzt wegfallen (BAP-Vorlage vom 7. Mai 2014, Anlage 5, Seite 50)? Es handelt sich hauptsächlich um EFRE-Mittel, die im BAP 2014 bis 2020 nicht mehr umgesetzt werden. In den vergangenen Jahren wurden aus EFRE-Mitteln im BAP erstens Investitionen in verschiedenen Politikfeldern im Zusammenhang mit arbeitsmarktpolitischen Zielen finanziert, wie Projekte im Rahmen a) der Robotikinitiative in Bremerhaven, b) des Investitionsprogramms für arbeitsmarktpolitische Dienstleister im Land Bremen, c) von Medien- und Kommunikationsinfrastruktur in Berufsschulen in Bremen und Bremerhaven und d) Verbesserung der Infrastruktur für die Resozialisierung Strafentlassener. Zweitens wurden verschiedene Entwicklungen im Bereich Gesundheitswirtschaft finanziert. Drittens wurden Beratungsstellen bis zum Jahr 2013 mit EFRE-Mitteln (anschließend mit ESF-Mitteln) im Rahmen des BAP unterstützt, wie spezifische zentrale Frauenberatung in Bremen und Bremerhaven und Beratung für berufsbedingte Gesundheitsschäden, verursacht vor allem durch Asbest. Im zukünftigen BAP ist geplant lediglich die Finanzierung der spezifischen zentralen Frauenberatungsstellen in Bremen und Bremerhaven fortzuführen. 5. Wie ist das Verhältnis zwischen Neuausrichtung (Senatsvorlage, Seite 5), Eckpunkten (SV, Seite 11 f.) und der geforderten Prioritätensetzung? Was geht woraus hervor bzw. ist wovon abgeleitet? Auf der Seite 5 der Senatsvorlage wird die finanzielle Planungsgröße, nämlich der finanzielle Status quo im Vergleich zum BAP 2007 bis 2013, des BAP 2014 bis 2020 begründet. Das gesamte Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm und dessen programmatischer und finanzieller Kern das Operationelle Programm — 4 — des ESF 2014 bis 2020 ist in allen Programmschwerpunkten auf der Grundlage eines umfassenden, ausführlichen und differenzierten Planungsprozesses, dessen Grundlagen auf den Seiten 6 und 11 der Senatsvorlage benannt sind, neuausgerichtet worden. Die auf den Seiten 11 f. dargestellten Eckpunkte sind das Ergebnis dieses Planungsprozesses, die in die Programmatik des BAP und des ESF-OP mit entsprechenden finanziellen und materiellen Zielgrößen umgesetzt wurden. 6. Generell soll Konzeptentwicklung nur noch in Ausnahmefällen gefördert werden (SV, Seite 6). Sowohl im Fonds A2 als auch im Fonds C1 ist jedoch die Förderung von Konzeptentwicklung ausdrücklich vorgesehen. Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Im BAP 2007 ff. stand Konzeptentwicklung zum Teil im Zentrum der Förderung, wie bei der Fachkräfteinitiative, beim Programm „Struktur- und Konzeptentwicklung bei Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern“ und bei den Förderungen der Gesundheitswirtschaft; daneben war Konzeptentwicklung impliziter Förderbestandteil diverser Projektförderungen. Zukünftig soll die Förderung von Konzeptentwicklung ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei modellhaften Ansätzen und bei Pilotprojekten erfolgen, während sich der Schwerpunkt der Förderungen auf die Umsetzung der konkreten Qualifizierung von Teilnehmenden beziehen. Daher wurden nur kleine Budgets in den BAP-Fonds für Konzeptentwicklung eingeplant. 7. Mit der Übernahme der Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter ins BAP wird eine kommunale Regelaufgabe durch Mittel der Arbeitsmarktpolitik finanziert . Werden in Zukunft auch andere Regelaufgaben anderer Ressorts, wie z. B. Bildung, Soziales, Eingang ins BAP finden? Der Senat verfolgt nicht die Absicht, mit den für die Arbeitsmarktförderung bereitgestellten Landesmitteln Regelaufgaben anderer Ressorts zu finanzieren. B. Konzept 8. Worin sieht der Senat die Ursachen der schlechten arbeitsmarktpolitischen Daten im Land Bremen, und inwiefern kann das BAP diese Ursachen bekämpfen? Die Ursachen der problematischen Arbeitsmarktlage in Bremen sind zumindest teilweise auf die massiven Strukturprobleme der Achtziger- und Neunzigerjahre zurückzuführen, in dessen Folge zahlreiche industrielle Arbeitsplätze – u. a. im Schiffbau – abgebaut wurden. Da keine vollständige quantitative und qualitative Kompensation der verloren gegangenen Arbeitsplätze erfolgte, stieg in den Folgejahren die Arbeitslosigkeit in Bremen und Bremerhaven deutlicher an als im Durchschnitt der alten Bundeländer. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit begann ein Dequalifizierungsprozess, der die Hürden einer erfolgreichen Reintegration arbeitsloser Menschen in das Erwerbsleben immer größer werden ließ. Gleichzeitig setzte mit dem Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft ein Strukturwandel ein. Infolge dessen stiegen die Anforderungen an die Beschäftigten, sodass zunehmend, selbst bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit geringeren Qualifikationsanforderungen, ein Berufsabschluss als Zeichen einer hohen Leistungs- und Anpassungsbereitschaft vorausgesetzt wird. Mit fortschreitender Dauer dieses Prozesses setzte eine sich selbst verstärkende Entwicklung ein, dessen Ergebnis eine strukturell verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bei zwar abnehmender, aber immer noch anhaltender Unterbeschäftigung ist, die aber zunehmend auf partielle Fachkräfteengpässe stößt. Das BAP kann einen Beitrag zur Lösung dieser schwierigen Arbeitsmarktlage leisten, weil es darauf ausgerichtet ist, die Beschäftigungschancen verschiedener Personengruppen zu verbessern. So werden Beschäftigte und arbeitslose Menschen – insbesondere An- und Ungelernte – durch Förderung der beruflichen Qualifikation in die Lage versetzt, den gestiegenen Arbeitsanforderungen zu entsprechen. Jüngere Menschen werden bei der Aufnahme einer Ausbildung gefördert, was den Einstieg in das Erwerbsleben erheblich vereinfacht und zur dauerhaften Existenzsicherung beiträgt. Zudem ist es ein wesentliches Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die bereits länger keine Beschäftigung mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben, zu verbessern oder wiederherzustellen, indem ihnen befriste- — 5 — te und geförderte Beschäftigungsangebote unterbreitet werden. Durch Beratungsangebote wird ein Beitrag für Arbeitslose und (noch) Beschäftigte geleistet sich beruflich neu zu orientieren. Die Gründungsberatung und -förderung trägt dazu bei, Selbstständigkeit selbstkritisch zu prüfen, vorzubereiten und über die ersten Hürden hinweghelfend erfolgreich umzusetzen. 9. Was hat die Überprüfung der bisherigen ESF-Projekte ergeben, und wo sind die Inhalte und Ergebnisse dieser Überprüfung einzusehen? Gehen die Überprüfungen über die standardisierten Jahresberichte von Steria Mummert hinaus? Gibt es eine qualitative Auswertung? Die Umsetzung des ESF im Land Bremen wurde einer sogenannten laufenden Begleitung unterzogen, die durch den externen Dienstleister Steria Mummert unterstützt wurde. Diese laufende Begleitung basiert wesentlich auf einer systematischen Datenerfassung und -auswertung der relevanten finanziellen und materiellen Plan- und Ergebniswerte. Daneben wurden qualitative Sonderuntersuchungen zu verschiedenen relevanten Förderschwerpunkten, wie beispielsweise Beratung, Beschäftigungsförderung und Qualifizierung in kleinerem Umfang, auf spezifische Fragen fokussiert, durchgeführt. Das Prozesswissen der Verwaltung der ESF-Mittel, die verschiedene Aufgaben gemäß der EU-Verordnungen wahrnehmen (ESF-zwischengeschaltete Stelle, Prüf- und Bescheinigungsbehörde ) sowie relevanter senatorischer Bereiche für Fachpolitiken und für Querschnittsziele flossen systematisch in die Bewertung dieser laufenden Begleitung ein. Die Bewertungsergebnisse wurden halbjährlich der staatlichen Deputation für Arbeit, dem regionalen ESF-Begleitausschuss und jährlich der Kommission der Europäischen Union zur Beratung vorgelegt. Auf dieser umfangreichen Basis, die auf der Website des ESF im Land Bremen veröffentlicht ist, wurden in mehreren Planungs- und Auswertungsworkshops über einen Jahreszeitraum themen- und zielgruppenspezifische Bewertungen der bisherigen ESF-Umsetzung mit allen relevanten Akteuren der Arbeitsmarktpolitik in Bremen und Bremerhaven vorgenommen. Eine gesonderte Befassung fand im regionalen ESF-Begleitausschuss zur Auswertung der ESF-Förderperiode statt. Die Planungs- und Auswertungsworkshops sind umfassend dokumentiert und allen Akteurinnen und Akteuren, die am Planungs- und Auswertungsprozess beteiligt waren, regelmäßig zur Verfügung gestellt worden. Die Überprüfungsergebnisse haben sowohl programmatische Änderungen, wie die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Struktur von ESF-OP und BAP, die Reduzierung von Einzelprogrammen und Verfahren und die Einführung von Vereinfachungen und Pauschalierungen in möglichst allen Förderbereichen zur Folge gehabt, wie auch diverse inhaltliche Veränderungen, die zur Neuausrichtung der Programmatik in sämtlichen Förderbereichen führte: in erster Linie sind hier übergeordnet die Ausrichtung auf Armutsbekämpfung sowie die Konzentration auf existenzsichernde Beschäftigung und im Detail die Fokussierung der Fort- und Weiterbildung auf die zu fördernden Menschen und die Ausrichtung auf An- und Ungelernte, die Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung auf eine stärkere Arbeitsmarktorientierung mit dem Instrument der lokalen Förderzentren sowie die Ausbildungsgarantie und Jugendberufsagentur zur Verbesserung der Situation von benachteiligten jungen Menschen am Ausbildungsmarkt aufzuführen. Bewährtes wird fortgeführt und intensiviert, wie die sozialräumliche Ausrichtung der Armutsbekämpfung sowie die Querschnittsziele „Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“, „Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund“. Die Berücksichtigung der teilweise unterschiedlichen Problemlagen in den Städten Bremen und Bremerhaven wird für die Weiterentwicklung der Programmatik und deren Umsetzung ebenfalls fortgesetzt. Die „Chancengleichheit für Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung“ wurde als neues Querschnittsziel für das BAP definiert. 10. Was hat die „kritische inhaltliche Überprüfung der bisherigen Trägerstruktur“ ergeben? Wie will der Senat demzufolge die Trägerstruktur verändern? (im Sinne von: Weniger Träger, andere Träger usw.) Die Umsetzung der ESF- und BAP-Mittel erfolgt in Zusammenarbeit mit arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern. Die meisten dieser Dienstleister finanzie- — 6 — ren sich hauptsächlich durch die Umsetzung von Maßnahmen im Auftrag anderer Mittelgeber (vor allem Jobcenter, Arbeitsagentur und Unternehmen). Die Entwicklung und Veränderung der Trägerstruktur ist ein laufender Prozess, der durch Bundesgesetzgebung, Vorgaben verschiedener Mittelgeber etc. beeinflusst wird. Eine direkte Einflussnahme auf die Trägerstruktur im Land Bremen ist vonseiten des Senats weder gewollt noch möglich. Eine Ausnahme bilden jene Beratungseinrichtungen, die im Wesentlichen von Zuschüssen aus dem BAP oder anderen senatorischen Behörden direkt abhängig sind. Diesbezüglich sind in der BAP-Planung entsprechende Prüfaufträge für die zentrale und dezentrale Frauenberatung und deren Schnittstelle zur Existenzgründungsberatung erteilt. Darüber hinaus sollen auch weiterhin Doppelstrukturen in allen Förderbereichen vermieden werden. 11. Welche Veränderung der arbeitsmarktpolitischen Problemlagen kann nach Auffassung des Senats mit dem neuen BAP erreicht werden (im Sinne von: Halbierung der Arbeitslosigkeit oder Erhalt auf bisherigem Niveau, vollständiges Schließen der Ausbildungslücke oder Halbierung, Verringerung des Equal Pay Gap auf null oder auf Bundesniveau usw.)? Das Ziel des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms ist es, einen Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit zu leisten, die Arbeitsmarktrisiken für Arbeitslose und geringer qualifizierte Beschäftigte zu verringern, das Matching von Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Arbeitsmarkt verbessern zu helfen, damit angebotene Arbeitsplätze am Standort Bremen adäquat besetzt und Unterbeschäftigung verringert werden kann. Insbesondere werden dabei Schnittstellen der Arbeitsmarktpolitik zur Wirtschaftsförderung und anderen Fachpolitiken, wie Bildungs-, Sozial- Jugend-, Frauen- und Integrationspolitik, sowie mit Gesundheits-, Justiz-, Kultur- und Behindertenpolitik und damit zur Armutsbekämpfung aktiv gestaltet. Quantitative Ziele, die im hohen Maße von externen Einflüssen (z. B. konjunkturelle Entwicklung) und der Ausgestaltung anderer Politikfelder wie der Wirtschafts - und Steuerpolitik abhängen, liegen außerhalb der Reichweite aktiver Landesarbeitsmarktpolitik. Im ESF-OP sind auf Seite 6 f. die mit der KOM im Rahmen der Vorgaben der EU-2020-Strategie vereinbarten makroökonomischen Ziele definiert, deren Erreichen durch die ESF-Strategie des Landes Bremen unterstützt werden soll, wie etwa die Erhöhung der Erwerbstätigenquoten für Männer und Frauen, Verbesserung des Ausbildungs- und Qualifizierungsniveaus und die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. Eine Erklärung für die hohe Lohnlücke zwischen Frauen und Männern (24 %) ist, dass Frauenerwerbstätigkeit in Bremen vorwiegend in Branchen mit niedrigerer Bezahlung und einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigung und Minijobs angesiedelt ist, wie z. B. ambulante Altenpflege, Sozialbereich, Gastronomie und Einzelhandel. Männer sind dagegen vorwiegend in Branchen beschäftigt, die eine hohe Tarifbindung und damit im Vergleich hohe Stundenlöhne aufweisen, wie z. B. das produzierende Gewerbe. So beziehen im Land Bremen 23 % der Frauen einen Niedriglohn, bei den Männern sind es 11 %. Im Sinne einer Verringerung der Entgeltlücke (gender pay gap) und dem Ziel der gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern sollen die Maßnahmen darauf ausgerichtet werden, Frauen in Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit mit der Perspektive eines armutsfesten Einkommens zu bringen. 12. Wer wurde an den Workshops beteiligt, die zur Vorbereitung des neuen BAP stattfanden? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? Der Planungsprozess erfolgte gemäß EU-Vorgaben im sogenannten partnerschaftlichen Prozess. An den diversen Planungsworkshops nahmen neben den fachlich zuständigen Senatsressorts Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und andere relevante Akteure der Arbeitsmarktpolitik in Bremen und Bremerhaven teil. Im Kern bestand der Teilnehmendenkreis aus Vertreterinnen und Vertretern der im regionalen ESF-Begleitausschuss vertretenen über 30 Institutionen. Ergänzt wurde dieser Kreis um lokale Akteure in der Stadt Bremen, wie Beiräte, Sozialzentren etc. Die Auswahl erfolgte hauptsächlich aufgrund der EU-Vorgaben zum partnerschaftlichen Prozess. — 7 — C. Nachhaltigkeit 13. Welche Projektlaufzeiten sind im neuen BAP vorgesehen? Können die Träger mit einer Planungssicherheit über die gesamte Förderperiode rechnen? Welche Dauer der Maßnahmen für die einzelnen Teilnehmerinnen/Teilnehmer ist vorgesehen ? Welches sind die Mindestdauer, welches die Höchstdauer der Maßnahmen , je nach Maßnahmenart? Diese Frage ist nicht generell beantwortbar. Die Projektlaufzeiten sind unterschiedlich ; sie hängen vom jeweiligen Förderinhalt und -ziel ab. Die Förderbedingungen sind derzeit noch in vielen Bereichen in der Erarbeitung und werden über den ESF-Begleitausschuss genehmigt. Die folgenden Erläuterungen geben daher einen Planungsstand wieder. Im Bereich A1 – Beratung – werden voraussichtlich Zwei-Jahres-Bewilligungen erteilt, die bei erfolgreichem Projektverlauf verlängert werden können. • Im Bereich A1 – Qualifizierung Arbeitsloser – richtet sich die Projektlaufzeit nach der geplanten Maßnahmelaufzeit der konkreten Qualifizierung. Es ist vorgesehen, zunächst mit jeweils einem Maßnahmedurchgang zu beginnen und bei erfolgreichem Verlauf eine Verlängerung zu ermöglichen. • Im Bereich B1 – Beschäftigung – werden Förderzentren für Erwachsene (über 25 Jahre) voraussichtlich in Anlehnung an die Förderdauer der Jobcenter eine 18-monatige Laufzeit haben. Bei erfolgreichem Verlauf kann eine Verlängerung erfolgen. Bei der Förderung von Arbeitsverträgen (FAV) wird in der Regel eine Zwei-Jahresbewilligung erfolgen, angelehnt an die vom Jobcenter bewilligten Laufzeiten. • Im Bereich B2 werden bei Netzen und Beratungsprojekten voraussichtlich ein- bis zweijährige Laufzeiten erfolgen, die bei erfolgreichem Verlauf gegebenenfalls unter modifizierten Bedingungen verlängert werden können. • LOS-Projekte haben derzeit eine bis zu zwölfmonatige Laufzeit. Die Verlängerung auf 24 Monate wird derzeit erörtert. • Im Bereich C1 wird sich die Laufzeit nach der Interventionsart richten, d. h. bei der Unterstützung von Einzelausbildungen nach der Ausbildungsdauer. Bei flankierenden Maßnahmen wird in der Regel die Bewilligung einen Zwei-Jahreszeitraum nicht überschreiten, um bedarfs- und erfolgsgerecht Anpassungen vornehmen zu können. • Im Bereich C2 – Qualifizierung Beschäftigter – wird die Förderdauer von der Länge der zu absolvierenden Qualifikationsmaßnahme abhängen. Vorstellbar sind Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, bei berufsbegleitenden Teilzeitmaßnahmen auch bis zu drei Jahren. 14. Werden in den Projekten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gefördert? In welchem Umfang, auch im Vergleich zu der vorherigen Förderperiode? In welchen Stadtteilen? Wird der Abbau der sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen durch das Jobcenter durch Maßnahmen des Landes ausgeglichen oder zum Teil ausgeglichen? In den Projekten aller Unterfonds werden generell keine Arbeitsplätze gefördert , sondern Maßnahmen der Qualifizierung, Anleitung, Begleitung und Beratung für Teilnehmende. Diese Teilnehmenden sind sowohl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Unterfonds A1, B1/B2, C1 [Auszubildende] und C2) als auch arbeitslose Menschen, die nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen (A1, A2, B1/B2). Es erfolgt keine Kompensation der bei den Jobcentern aufgrund bundesgesetzgeberischer Änderungen zurückgegangenen geförderten Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. 15. Wie soll explizit die Integration in existenzsichernde Arbeit stattfinden? Werden Fördertreppen definiert, sodass Teilnehmerinnen/Teilnehmer Folgemaßnahmen angeboten werden? • Im Fonds A2 (Qualifizierung) sind explizit modularisierte Angebote geplant , damit schrittweise ein Abschluss erreicht werden kann. Die Branchen , in denen nicht nur zurzeit, sondern auch perspektivisch ein Fachkräftebedarf entstehen wird, werden in einem gemeinsamen Prozess mit — 8 — Innungen, Kammern und Jobcenter/Agentur ermittelt. Zielsetzung im BAP ist es, mit den Qualifizierungsangeboten, Frauen und Männer auch in Teilzeit oder in modularisierter Form insbesondere in die Branchen zu orientieren , in denen absehbar gute Chancen auf eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung besteht. • Im Fonds C2 (Qualifizierung Beschäftigter) soll die berufsbegleitende Qualifizierung eine Aufstiegsmobilität fördern und dadurch die Marktchancen der in der Regel an- und ungelernten Beschäftigten – gegebenenfalls auch bei anderen Arbeitgebern – erhöhen. • Im Fonds C1 (Ausbildung) ist das Ziel die Einmündung junger Menschen in ein Ausbildungsverhältnis, da dies eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte existenzsichernde Integration in das Erwerbsleben ist. • In den Fonds B1 und B2 ist die Arbeitsintegration mittelfristiges Ziel (vergleiche Antwort zu Frage 2). Jedoch ist insbesondere durch die Unterstützung und Implementierung lokaler Förderzentren der wesentliche Schritt in Richtung „Fördertreppe“ gemacht: es soll darum gehen, durch eine Verzahnung von Aktivierung, Qualifizierung, Erprobung, Praktikum und sozialer Begleitung zielgerichtet die Teilnehmenden in weiterführende Maßnahmen (z. B. in eine Umschulung) zu vermitteln. D. Sozialräumlichkeit 16. Wie wird die Sozialräumlichkeit in die Zielsetzungen des neuen BAP einbezogen ? Gibt es Zielzahlen für die Stadtteile? Die sozialräumliche Orientierung ist ein Querschnittsziel im BAP. In der Beratung (A2: Frauenberatung und B2: offene Beratung) sollen die Angebote weiter dezentralisiert werden. Hier gibt es jedoch keine stadtteilbezogenen a priori festgelegten Zielzahlen. In den Unterfonds A2, C1 und C2 wird das Querschnittsziel erstmals eingeführt. Hier wird es in 2014 ff. darum gehen, die Angebote hinsichtlich sozialräumlicher Effekte zu bewerten und erste sozialräumlich orientierte Förderansätze zu unterstützen . In den Unterfonds B1 und B2 sollen lokale Förderzentren (B1), Regiekosten bei FAV (B1), regionale Netze (B2) und LOS (B2) sozialräumlich ausgerichtet sein, weiterhin Modellprojekte in den BAP-Unterfonds B1 und B2. Stadtteilbezogene Zielzahlen werden nicht programmatisch im BAP festgeschrieben . Zur Steuerung der sozialräumlichen Ausrichtung einzelner Programmsegmente des BAP werden wie in der Vergangenheit auch für konkrete Förderansätze Ziele zur Aufteilung zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven sowie zwischen den Sozialräumen in der Stadt Bremen definiert. 17. In der Zusammenarbeit mit den Jobcentern gibt es immer wieder Probleme, weil die Zuweisungspraxis der Jobcenter keine Sozialräumlichkeit anerkennt. Welche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern, den senatorischen Behörden und den Stadtteilgremien sind geplant, um dem gegenzusteuern ? Bei der Zuweisung der Jobcenter in Eingliederungsmaßnahmen steht die Integration in Beschäftigung und, wenn diese nicht unmittelbar oder absehbar zu realisieren ist, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit gemäß den Regelungen des SGB II im Vordergrund. Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen den finanzierenden Institutionen und weiteren für die Umsetzungsplanung relevanten staatlichen Akteuren in Abstimmungsgremien . Dort wird die sozialräumliche Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Förderungen arbeitsloser Personen ausgerichtet sind, gestaltet. 18. Wie bewertet der Senat die Spannung zwischen der sozialräumlichen Ausrichtung des BAP und der gleichzeitig betonten Zielsetzung des Abbaus von Doppelstrukturen ? Die Zielsetzung des Abbaus von Doppelstrukturen bezieht sich auf tatsächliche Strukturen in denen vergleichbare Inhalte für vergleichbare Zielgruppen geför- — 9 — dert werden. Diese sollen wie in der Vergangenheit auch vermieden werden. Zentrale und sozialräumliche Angebote, die als niedrigschwellige Zugänge zu Förderungen auch weiterhin notwendig sind, sollen u. a. besser koordiniert und vernetzt werden. E. Beratung 19. Wie wird die Struktur der Beratung verändert? Werden die bisherigen Angebote aufrechterhalten, welche neuen wird es geben? Wo werden welche Mehrfachstrukturen abgebaut? Eine Förderung der Beratungsangebote erfolgt nur bei klaren Arbeitsmarktbezügen . Für die Existenzgründungsberatung (A1) ist eine Konzentration der Angebote geplant. Es wird geprüft, ob und inwieweit die frauenspezifische Existenzgründungsberatung mit dem zentralen diesbezüglichen Beratungsangebot verbunden und wie die frauenspezifische Existenzgründungsberatung der zentralen Frauenberatung in der Stadt Bremen in diese einheitliche Anlaufstelle integriert werden kann. Bei der Frauenberatung (A1) sind eine stärkere Dezentralisierung sowie eine stärkere Zielgruppenausrichtung an an- und ungelernte Frauen geplant. Die strukturelle Neuausrichtung soll im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 ressortübergreifend beraten werden. Hierbei wird die Fortführung der Förderung der arbeitsmarktorientierten Beratung der Mütterzentren und des Familiennetzes (B) in die strukturelle Entwicklung einbezogen. Bei der offenen Beratung (B2) soll die regionale Aufteilung beibehalten werden. Eine Kooperation der Beratungsstellen besteht und soll weiter vertieft werden. In Bremerhaven soll die Förderung der Stadtteilberatungsangebote fördertechnisch von Beschäftigungsangeboten getrennt werden, um eine höhere Kostenund Leistungstransparenz herzustellen. Die im BAP-Unterfonds C2 vorgesehene Weiterbildungsberatung hängt von der zukünftigen Ausrichtung der zukünftigen Förderungen des Bundes-ESF hinsichtlich der Fortsetzung der Bildungsprämie ab. Die im Rahmen der ESFKohärenzabstimmung zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Weiterbildungsschecks und -prämien sollen im Land Bremen zukünftig von einer beratenden Stelle vergeben werden. 20. Wie wird hier eine Beibehaltung bzw. Ausweitung der Angebote in den Stadtteilen gewährleistet? Siehe Antwort auf Frage 19. 21. Ist eine Vernetzung der Beratungsstrukturen vorgesehen? Wenn ja, wird dies unterstützt? Gibt es dafür ein Konzept? In der offenen Beratung Bremen sind die Beratungsangebote bereits vernetzt. Die Kooperation funktioniert seit Jahren gut. Bei der Frauenberatung soll eine Vernetzung im Rahmen der in der Antwort auf Frage 19 aufgeführten Prüfung verbessert werden. 22. Wird die dezentrale Struktur der Frauenberatung aufrechterhalten? Werden die Mütterzentren einbezogen bzw. auch weiterhin Beratung anbieten können? Siehe Antwort auf Frage 19. Es ist eine noch stärkere Dezentralisierung vorgesehen . Das arbeitsmarktpolitisch ausgerichtete Beratungsangebot der Mütterzentren und des Familiennetzes soll im neuen BAP fortgesetzt werden. Der Förderung in den Mütterzentren kommt bei der dezentralen Ausrichtung entscheidende Bedeutung zu. F. Beschäftigungsförderung 23. Wie werden die Stadtteile und ihre Strukturen einbezogen, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung, wie viele Stellen zum Erhalt der bisherigen Angebote in den Stadtteilen erforderlich sind? Die Frage, wie viele „Stellen“ zum „Erhalt bisheriger Angebote“ erforderlich sind, stellt sich so nicht. Es werden keine Stellen und auch keine Strukturen gefördert, sondern es werden Angebote für die Zielgruppe der vermittlungsfernen SGB-II-Beziehenden gefördert. — 10 — Der Einbezug der Ortsämter und Beiräte bei der Planung der Beschäftigungsförderung erfolgt so wie in den Vorjahren auch. 24. Wie werden die Zielgruppen Frauen, Langzeitarbeitslose, Migrantinnen/Migranten und Jugendliche zielgenau erfasst? Mit welchen Instrumenten wird auf die jeweiligen Bedarfe eingegangen? Die Erfassung der Teilnehmenden erfolgt weiterhin mittels Stammblattverfahren im Rahmen des Monitorings. Die Bedarfe der in der Frage aufgeführten Zielgruppen sind höchst unterschiedlich , weswegen Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in allen BAPFonds gefördert werden. Dies ist durch entsprechende Querschnittsziele und Zielzahlen abgesichert und in der BAP-Planung durchgehend dargestellt. Außerdem sind für diese Personengruppen verschiedene Modellansätze eingeplant. Die in unter den BAP-Fonds A1, A2, B1, B2 beschriebenen Ansätze zielen insgesamt auf die Gruppe der erwachsenen Langzeitarbeitslosen; die unter dem BAP-Fonds C1 beschriebenen Förderansätze sind auf die Bedarfe der unter 25- Jährigen ausgerichtet. Die Umsetzungsplanung der im BAP beschriebenen Förderansätze für die in der Frage aufgeführten Zielgruppen findet zurzeit statt. Mit der Konkretisierung der vom Senat beschlossenen BAP-Planung werden in den kommenden Umsetzungsjahren regelmäßig vor Förderbeginn die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie der regionale ESF-Begleitausschuss befasst. 25. Der Frauenanteil an sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen (z. B. FAV-Stellen ) war im alten BAP unbefriedigend. Wie soll dem im neuen BAP entgegengewirkt werden? Der BAP-Jahresbericht 2012 weist aus, dass im Programm „geförderte Beschäftigung “ der Frauenanteil insgesamt 41,9 % betrug. Bei den darunter subsummierten FAV waren Frauen mit 48,2 % vertreten, also in einem sehr zufriedenstellendem Umfang. In Maßnahmen mit Quartiersbezug waren Frauen – in allen Instrumenten – im Umfang von 64 % beteiligt. Die sozialräumliche Ausrichtung erreicht Frauen also in deutlich höherem Maße. Bei der Planung der Instrumente in den BAP-Fonds B1 und B2 wurde dies berücksichtigt. G. Jugend und Ausbildung 26. „Zentraler Ansatz ist, dass die sogenannte Ausbildungsgarantie, mit der jedem jungen Menschen, der die Schule verlässt, ein Ausbildungsangebot oder ein vergleichbares weiterführendes Angebot mit dem Ziel der Berufsausbildung oder der Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden soll“(SV, Seite 14). Heißt das, dass die Vermittlung in ungelernte Arbeit ebenfalls als erfolgreiche Integration gewertet wird? Langfristige Zielsetzung der Ausbildungsgarantie ist die Ermöglichung einer existenzsichernden Beschäftigung und die Vermeidung von Transferleistungsbezug . Für Schulabgängerinnen/Schulabgänger soll eine Hilfestellung angeboten werden. Allen, die nach eigenen Bemühungen nicht den Übergang in eine Ausbildung, eine weiterführende Schule oder ein Studium realisiert haben, stehen im Fokus der Ausbildungsgarantie. An erster Stelle steht der Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis im Rahmen einer dualen Ausbildung. Jedoch wird nicht jede Schulabgängerin/jeder Schulabgänger einen Ausbildungsplatz im Betrieb erhalten. Eine Vermittlung in – nicht existenzsichernde – Arbeitsverhältnisse, bei der das Ziel des Erwerbs eines Berufsabschlusses aufgegeben wird, ist nicht Zielsetzung des Senats. 27. Teil der Diskussion um die Ausbildungsgarantie war die Feststellung, dass ein erheblicher Teil der Schulabgänger, die sich jetzt im Übergangssystem wiederfinden , dies nur tut weil ihnen kein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht und nicht, weil sie vorher noch ergänzende Qualifizierung benötigen. In der zitierten Passage (SV, Seite 14) wird die Zielsetzung, nämlich jedem Jugendlichen ein ihrem/seinem Potenzial angemessenes Angebot zu machen, nicht aufgenommen . Weshalb? — 11 — Mit dem Ziel der Ausbildungsgarantie setzt der Senat einen neuen Schwerpunkt auf Berufsabschlüsse. Deshalb wird auf unverbindliche Aussagen wie „angemessen “ verzichtet. 28. Die Planung des BAP sieht vor, insgesamt 800 zusätzliche Ausbildungsplätze während der siebenjährigen Laufzeit zu fördern (A5, Seite 28), also durchschnittlich 114 zusätzliche neue Ausbildungsverträge pro Jahr. Wie soll damit die bestehende Ausbildungsplatzlücke von ca. 2 500 fehlenden Ausbildungsplätzen geschlossen werden, sodass die Ausbildungsgarantie erfüllt wird? Über die Dimension der Ausbildungslücke gibt es unterschiedliche Erkenntnisse . Im BAP ist die Förderung von 800 Ausbildungsplätzen geplant. Diese Zielzahl basiert auf einer vorläufigen Kalkulation. Je nachdem wie hoch die Kosten dafür tatsächlich sind, wird sich das auf die Zielzahl auswirken. Die BAP-Förderung zielt wesentlich darauf ab, die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu steigern. H. Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten 29. Die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen haben nicht die erforderliche Beteiligung von Frauen und von Personen mit Migrationshintergrund hervorgebracht. Wie soll das in Zukunft verändert werden? Wie sollen die Zielgruppen besser erreicht werden? Die Beteiligung von Frauen an Qualifizierungsmaßnahmen war im BAP 2007 bis 2013 insgesamt erfolgreich. Die für die Förderungen geplanten Zielgrößen wurden erreicht. In der Förderperiode 2007 bis 2013 waren in beruflichen und berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen 51,66 % Frauen (davon bei Maßnahmen für Arbeitslose 55 % Frauen). Eine bessere Erreichung von Menschen mit Migrationshintergrund durch Qualifizierungsangebote ist mit den BAP-Planungen als Ziel vorgegeben; entsprechende Zielzahlen wurden mit den relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren gemeinsam festgelegt. Die entsprechende bessere Zielerreichung ist nur durch eine systematische Ausrichtung der Qualifizierungsangebote auf gleiche Zugangs- und Erfolgschancen möglich. Die Überwachung der Ergebnisse der Umsetzung dieser geplanten Veränderungen findet u. a. halbjährlich durch Befassung der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie durch den regionalen ESF-Begleitausschuss unter Einbezug aller relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteure statt. Der Einbezug von Personen mit Migrationshintergrund in Planungs-, Umsetzungs- und Steuerungsgremien soll verbessert werden. Die bestehenden Kontakte zu den sich mit der Thematik schwerpunktmäßig befassenden Institutionen sollen intensiviert werden. 30. Wie sollen Maßnahmen mit Berufsabschlüssen gewährleistet werden? In welchen Branchen? Letztlich kann es nur in enger Zusammenarbeit mit Betrieben gelingen, arbeitslose Menschen oder un- und angelernte Beschäftigte zu Berufsabschlüssen zu führen. Daher wird es in der neuen Förderperiode darauf ankommen, die bestehenden Unternehmenskontakte noch zu erweitern und frühzeitig auf Möglichkeiten der Vernetzung von betrieblichen Personalbedarfsplanungsprozessen und Fördermöglichkeiten für bestimmte Zielgruppen hinzuweisen und diese Planung in Übereinstimmung zu bringen. 31. Mit welchen Betrieben wird hier zusammengearbeitet? Welche Maßnahmen gibt es im außerbetrieblichen Bereich? In der Regel handelt es sich um kleine und mittlere Betriebe. Eine Schwerpunktsetzung erfolgt auf die Branchen, in denen akut und prognostiziert ein Fachkräftemangel besteht bzw. entstehen wird. Zurzeit werden keine Maßnahmen im außerbetrieblichen Bereich im BAP gefördert . 32. Wie verhält sich die Neuorientierung auf abschlussbezogene Qualifizierung zu der Festlegung „Bei Qualifizierungen werden aufgrund der Zielgruppe überwiegend modularisierte Angebote gefördert“ (SV, Seite 6)? Ist dies nicht ein Widerspruch ? — 12 — Grundsätzlich sollen Maßnahmen, die im Rahmen des BAP im Bereich Qualifizierung gefördert werden, das Ziel verfolgen, einen Abschluss zu ermöglichen. Eine dauerhafte Vermeidung von Armut und Abhängigkeit von Transferleistungen des Staates ist nur dann möglich, wenn die/der Einzelne den Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten kann. Dazu dient bei jungen Menschen das Erreichen eines anerkannten Berufsabschlusses. Bei älteren – arbeitslosen – Menschen muss im Zuge der Nachqualifizierung möglichst am Ende ebenfalls ein Abschluss erreicht werden. Alle Formen, die dazu dienen, sind in den Blick zu nehmen. Teilmodule können von den Kammern bei Ablegen der Externenprüfung anerkannt werden. Wenn die Lebenssituation der Geförderten es erfordert, den Abschluss in einem zeitlich unterbrochenen Prozess zu erreichen, soll auch der Weg des Modulerwerbs eröffnet werden. 33. Welcher Arten von Abschlüssen werden gefördert? In welchem Umfang sollen auch nicht beruflich vollqualifizierende Abschlüsse gefördert werden, z. B. Assistenzausbildungen ? Es gibt sowohl duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, die zweijährig angelegt sind, als auch landesgesetzlich geregelte Ausbildungsberufe, die auf diese Dauer ausgerichtet sind. Unter letztere fallen u. a. die Assistenzausbildungen. Im Rahmen aller dieser Ausbildungen wird ein vollqualifizierender beruflicher Abschluss erreicht (vergleiche Drucksache 18/1427). Bei den geplanten Förderungen stehen vollqualifizierende Berufsabschlüsse im Fokus, die in eine existenzsichernde Beschäftigung führen. 34. Welche Programme wird es für diejenigen geben, die nicht direkt auf einen Abschluss orientieren können, sondern über einen längeren Zeitraum Begleitung und Unterstützung brauchen? In welchem Umfang werden Bildungsprämien und bildungsbezogene Hilfen gefördert, damit Qualifizierung für die Teilnehmerinnen /Teilnehmer nicht finanziell unattraktiver ist als die Annahme eines Ein-EuroJobs ? Zentraler Förderansatz für nicht kurzfristig in existenzsichernde Beschäftigung zu integrierende erwachsene Menschen sollen die lokalen Förderzentren sein. Finanzielle Bildungsanreize sind mit der im BAP-Fonds A2 geplanten Prämie vorgesehen, sofern diese nicht durch Bundesförderung eingeführt werden (siehe Antwort auf die nachfolgende Frage). 35. Kann sichergestellt werden, dass Bildungsprämien anrechnungsfrei sind? Wie wird im neuen BAP mit dem Problem der Kriterien für Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität umgegangen, das durch die Kofinanzierung des Jobcenters entsteht? Welche Veränderungen gegenüber der bisherigen Angebotsstruktur in den Stadtteilen sind dadurch zu erwarten? Die Kriterien der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität betreffen in erster Linie Arbeitsgelegenheiten, die im BAP 2014 ff. nicht mehr ergänzend gefördert werden sollen. Gegenwärtig wird in der Arbeitsgruppe Eingliederung des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II diskutiert, welche gesetzlichen Änderungsbedarfe es für Eingliederungsleistungen und arbeitsfördernde Instrumente gibt. Erwogen wird in diesem Zusammenhang auch, finanzielle Anreize für die Teilnahme an abschlussorientierter beruflicher Weiterbildung, darunter Prämien vorzuschlagen . Beim gegenwärtigen Diskussionsstand ist davon auszugehen, dass das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Vorschläge unterbreiten wird, die eine Landesregelung entbehrlich machen würde. Die diskutierte bundesgesetzliche Regelung würde eine Anrechnungsfreiheit von Prämien auf lebensunterhaltssichernde SGB-II-Leistungen gewährleisten. Ob und wie sich bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II die Fördervoraussetzungen „Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität“ verändern und weiterentwickeln lassen, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Senator für Wirtschaft , Arbeit und Häfen unterstützt Vorschläge, die die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigung durch Arbeitsgelegenheiten minimiert, gleichzeitig aber sinnstiftende, Integration und soziale Teilhabe förderndes Arbeiten ermöglicht . — 13 — Abhängig von der zukünftigen gesetzlichen Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten wird zu entscheiden sein, ob Arbeitsgelegenheiten ein sinnvoller Baustein für die Landesarbeitsmarktpolitik im Rahmen des BAP sein kann. J. Jobcenter 36. Wie und mit welcher Zielsetzung wird der Senat in der Trägerversammlung auf die künftige Verteilung des Eingliederungstitels des Jobcenters (EGT) Einfluss nehmen? Wie schon bislang, nehmen die kommunalen Mitglieder in der Trägerversammlung des Jobcenters, federführend der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms AMIP. Dabei sind die Zielsetzungen und Schwerpunkte des BAP eine wichtige Richtschnur , um die SGB II spezifischen Zielsetzungen des Jobcenters gemäß § 1 SGB II, also die Vermeidung, Beseitigung oder Verkürzung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit und die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu unterstützen. Zu berücksichtigen bleibt, dass das AMIP in der Trägerversammlung abgestimmt wird (§ 44c Abs. 6 SGB II), der verantwortliche Träger der Eingliederungsleistungen des Bundes aber die Agentur für Arbeit bleibt. 37. Warum wird in Bremen auf das Instrument der freien Förderung nahezu vollständig verzichtet? Ist geplant, dies in den kommenden EGT-Budgets zu verändern ? Nicht nur in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven, sondern bundesweit wird das Instrument der freien Förderung nur in geringem Umfang genutzt. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen. Insbesondere mit der Flexibilisierung einer Reihe von Förderinstrumenten, z. B. § 44 – Vermittlungsbudget – und § 45 SGB III – Aktivierung und berufliche Eingliederung – mit denen auch im SGB II gefördert werden kann, ist der Bedarf nach neu zu erfindenden Maßnahmen bundesweit zurückgegangen. Darüber hinaus bleibt der Dokumentations- und Legitimationsaufwand der Jobcenter für die freie Förderung, z. B. gegenüber dem Bundesrechnungshof beträchtlich. Gleichzeitig bleibt der Aufwand für die vergaberechtlich einwandfreie Beschaffung von Maßnahmen der freien Förderung , für die in der Regel in den Jobcentern kein eigenes Personal verfügbar ist, hoch. So lange sich an diesen Rahmenbedingungen bundesweit nichts ändert, wird es absehbar zu keiner deutlich erhöhten Inanspruchnahme der freien Förderung kommen. 38. Ist geplant, BAP-Mittel an das Jobcenter zu zahlen, damit das Jobcenter die Jugendberufsagenturen personell trägt? Wenn ja, wie viel Mittel sind für welchen Zeitraum geplant? Der Kerngedanke der Jugendberufsagentur liegt darin, dass sich alle Akteure auf eine verbindliche, vertragliche Zusammenarbeit verständigen und dabei ihre jeweiligen Ressourcen einbringen. Die Beratung der Jugendlichen soll gemeinsam an zentralen Standorten erfolgen. Als zusätzliche Aufgabe ist beispielsweise eine aufsuchende Beratung geplant, um diejenigen jungen Menschen zu erreichen , die die Beratungsangebote und begleitenden Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie noch keine berufliche Perspektive gefunden haben. Über Art und Umfang der Finanzierung zusätzlicher Aufgaben kann noch keine Aussage getroffen werden. K. Finanzielle Struktur 39. Warum werden bei gleichem Gesamtumfang des BAP (104 Mio. ‡) die technischen Hilfen um 33 % erhöht (A5, Seite 52), sodass der Umfang der zusätzlich für Programme eingesetzten Landesmittel nicht 28 Mio. ‡, sondern nur 26,3 Mio. ‡ beträgt (A5, Seite 45)? Der Umfang der ESF-Förderung für technische Hilfen beträgt genau wie in der alten Förderperiode 4 % und ist von 3 560T‡ auf 3 046 T‡ gesunken. Auf Seite 43 des BAP (zusammenfassende Planung) ist darauf verwiesen, dass Landesmittel , die in das BAP 2007 bis 2013 eingespeist wurden, nicht ausgewiesen sind, da die Zahlen noch nicht valide sind. Nach heutigem (4. Juni 2014) Stand — 14 — wurden für Kofinanzierung der ESF-Technischen Hilfe in der Förderperiode 2007 bis 2013 Landesmitteln in Höhe von 2 266 T‡ eingesetzt. In der Planung für 2014 ff. sind 1 700 T‡ Landesmittel eingeplant – also deutlich weniger als bisher. 40. Im Gegensatz zur alten Förderperiode sollen die Bundes-ESF-Programme in das BAP einbezogen werden. Warum wird das geändert? Verändert sich dadurch der finanzielle Gesamtumfang des BAP? ESF-Bundesprogramme werden bei der konkreten Umsetzungsplanung des BAP auch weiterhin berücksichtigt, aber nicht finanziell im BAP eingestellt. Der Abgleich von ESF-Förderungen des Bundes und des Landes ist u. a. erforderlich, weil die Kohärenzkriterien der EU eine identische Förderung auf Bundes- und Landesebene verbieten. Es ist nicht beabsichtigt, die über Bundesprogramme geförderten Projekte in Bremen materiell oder finanziell in das BAP aufzunehmen . Der finanzielle Umfang des BAP ändert sich nicht. 41. Welche Bundesprogramme gibt es aktuell? Mit welchen Bundesprogrammen wird gerechnet? Welche werden vom Land Bremen umgesetzt? Werden Bundes -ESF-Programme auch ab 2014 ff. fortgesetzt? a) Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind aktuell noch vier Bundesministerien an der Umsetzung des Bundes-ESF mit folgenden Programmen beteiligt: • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Programm der berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm), unternehmensWert: Mensch, • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Passgenaue Vermittlung , • Bundesministerium für Bildung und Forschung: Jobstarter Connect, Jobstarter, • Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend: Perspektive Widereinstieg (Verlängerung geplant), • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit : Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) bis zum 30. Juni 2014. b) Folgende ESF-Bundesprogramme hat das BMAS bei der KOM zur Genehmigung eingereicht: • Maßnahmen zur individuellen Qualifizierung; Bildungsprämie (Bundesministerium für Bildung und Forschung), • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und Bewältigung des demografischen Wandels in KMU; Zukunft der Arbeit (Bundesministerium für Bildung und Forschung), • Maßnahmen zur Erhöhung des Erwerbspotenzials und zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben (Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend), • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, • Perspektive Wiedereinstieg, • Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund, • Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), • „unternehmensWert: Mensch“, • Existenzgründungen Bereich Coaching; Gründercoaching Deutschland, • Existenzgründungen an Hochschulen: o EXIST Gründungskultur, o EXIST Gründerstipendium, o EXIST Forschungstransfer, — 15 — • Gründercoaching Deutschland der KfW-Mittelstandbank, • Finanzierungsätze im Bereich Existenzgründung/KMU und Kleinstunternehmen ; Mikromezzaninfonds (Bundesministerium für Bildung und Forschung), • frühkindliche Bildung – Qualifizierung pädagogisches Personal (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), • Elternchance II, • Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas, • Förderung auf lokaler Ebene der lokalen Entwicklung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend): JUGEND STÄRKEN im Quartier und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit: Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ): Soziale Stadt, • Förderung im Bereich Sozialwirtschaft; Partnerrichtlinie mit den Wohlfahrtsverbänden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), • Förderung der beruflichen Erstausbildung (Bundesministerium für Bildung und Forschung), • Jobstarter, • durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Passgenaue Besetzung, • Berufsvorbereitung/Übergang Schule Beruf; JUGEND STÄRKEN im Quartier (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ), • beschäftigungsfördernde Maßnahmen für Langzeitarbeitslose (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), • transnationale Maßnahmen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales ), • GREEN Jobs; Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ), • Anpassungs- und Nachqualifizierung vom Menschen mit Migrationshintergrund ; IQ-Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), • Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Sozialpartnerrichtlinie (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), • Sprachförderung; Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund, ESF-BAMF-Programm (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Vom Land Bremen sollen keine ESF-Bundesprogramme in eigener Zuständigkeit beantragt und umgesetzt werden. Prinzipiell kann jede antragsberechtigte Institution in Bremen und Bremerhaven Förderanträge zu Programmen des Bundes-ESF stellen. Aus senatorischer Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden , welche ESF-Bundesprogramme in Bremen umgesetzt werden, da die operationelle Planung zur Umsetzung der ESF-Bundesprogramme noch nicht abgeschlossen ist. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wird dafür sorgen, dass regelmäßige Abstimmungsrunden mit relevanten Akteuren zur Information stattfinden und wird die Umsetzung systematisch koordinieren und begleiten. 42. Sollen auch die Programme aufgenommen werden, die über Bremer und Bremerhavener Träger abgewickelt werden sollen? Siehe die Antwort auf Frage 40. — 16 — 43. Nach welchen Kriterien soll in Zukunft entschieden werden, ob auslaufende Bundesprogramme durch Landesförderung fortgesetzt werden? Es werden in der Förderphase 2014 ff. grundsätzlich keine auslaufenden ESFBundesprogramme mit Landesförderung fortgesetzt. Im Rahmen der BAP-Planung und Umsetzung ab 2014 gehen Erfahrungen und erfolgreiche inhaltliche Ansätze aus Bundes-ESF-Programmen ein. 44. Nach welchen Kriterien erfolgt der Einsatz von Landesmitteln? Welcher Gesichtspunkt steht dabei im Vordergrund: Ermöglichung von Maßnahmen, die nach den Regeln des ESF oder des Jobcenters sonst nicht stattfinden könnten; Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Träger; oder Reduzierung des Verwaltungsaufwands für das Land? Gibt es weitere Gesichtspunkte? Hinsichtlich der Verwendung der im Haushalt zusätzlich veranschlagten Landesmittel in Höhe von je 4,0 Mio. ‡ in 2014 und 2015 wird auf die Ausführungen unter „Vorbemerkungen“ verwiesen. Die im BAP darüber hinaus geplanten Landesmittel sollen schwerpunktmäßig für die Jugendberufsagenturen und die Aktivitäten im Rahmen der Ausbildungsgarantie eingesetzt werden. Es gelten die Förderkriterien der jeweiligen Förderungen in diesen Bereichen. Über die Höhe der Landesmittel für den Zeitraum ab 2016 ff. und die haushaltsmäßige Absicherung der Programmumsetzung in den Ressorts ist jedoch gesondert im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu entscheiden. 45. Welchen jährlichen Umfang haben die Mittel der Bundesagentur für Arbeit, die im Land Bremen für Arbeitsmarktförderung eingesetzt werden? Für 2014 stehen der Agentur für Arbeit Bremen–Bremerhaven für den Agenturbezirk , also einschließlich Kreises Osterholz 56,1 Mio. ‡, dem Jobcenter Bremen 43 Mio. ‡ und dem Jobcenter Bremerhaven 11,7 Mio. ‡ zur aktiven Arbeitsförderung im Rechtskreis SGB III bzw. für Leistungen zur Eingliederung im Rechtskreis SGB II, insgesamt also eine Summe von 110,8 Mio. ‡ zur Verfügung . Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes. 46. Warum sind die kommunalen Mittel Bremerhavens (jährlich 2 Mio. ‡) nicht Teil des BAP? Die haushälterische Verantwortung der kommunalen Mittel für Arbeitsmarktpolitik liegt beim Magistrat Bremerhaven. Im BAP werden nur jene arbeitsmarktlichen ESF- und Landesmittel geplant und verwaltet, deren haushälterische Verantwortung beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen liegt. L. Zielerreichung 47. Woran wird die Zielerreichung gemessen? Die zusammenfassende Planung (SV, Seite 42) nennt nur Teilnehmerzahlen und darauf bezogene Frauen- und Migrationsquoten. Inwiefern wird auf der Zielebene und bei der Zielerreichung auch erfasst, wie viele Teilnehmerinnen/Teilnehmer nicht nur teilgenommen haben , sondern Abschlüsse erreicht haben, und wie dabei die Frauen- und Migrationsquote ist? Die Zielerreichung wird auf verschiedenen Ebenen gemessen und bewertet: Im Rahmen des BAP und ESF-OP auf Programmebene. Daneben wird die Zielerreichung auf der Ebene von Einzelinterventionen und auf Projektebene gemessen und bewertet. Sofern beispielsweise das Erreichen von verwertbaren Abschlüssen als Ziel einer Einzelintervention und deren konkreten Umsetzungsprojekten definiert wurde, wird dieses Ziel auch entsprechend erfasst, bewertet und berichtet. Daher umfasst die Zielerreichungskontrolle sehr viel mehr als die wenigen zentralen programmatischen materiellen Teilnehmendenzahlen. 48. Wird der weitere Verbleib der Teilnehmerinnen/Teilnehmer erfasst und bei der Zielerreichung ausgewertet, also ob z. B. ein längerfristiger Verbleib am ersten Arbeitsmarkt erreicht wurde, ob diese Tätigkeit existenzsichernd ist usw.? Bei Förderungen, deren Ziel der kurz- und mittelfristige Verbleib am ersten Arbeitsmarkt in existenzsichernder Beschäftigung ist, wird dieser Verbleib und die Art der Beschäftigung regelmäßig durch das Monitoringsystem und Personenbefragungen ermittelt und bewertet. — 17 — M. Gleichstellung 49. Wie ordnen sich die verschiedenen Maßnahmen des BAP ein in die Strategie, der besonders starken Entgeltungleichheit von Frauen entgegenzuwirken? Die Ursachen von Entgeltungleichheit im Land Bremen sind vielschichtig; u. a. die Wirtschafts- und Beschäftigtenstruktur. Die Reichweite von ESF-Förderungen ist auf konkret erreichbare arbeitsmarktpolitische Ziele und Wirkungen bei den geförderten Personen meist begrenzt. Insofern ist die Ausrichtung der ESF-Förderung auf mindestens eine Perspektive existenzsichernder Beschäftigung ein wichtiger Beitrag zum Abbau geschlechtstypischer Entgeltungleichheit. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die konkreten Ursachen für Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern und die Möglichkeiten zu deren Behebung analysiert. Die Ergebnisse dieses Modellversuchs mit dem Instrument EG-Check sollen in die Planungen der weiteren ESF-Förderung und in verschiedene andere Fachpolitiken eingehen. Die Aktivitäten zum Equal Pay Day, die eine breite Öffentlichkeit für die Entgeltungleichheit sensibilisieren, sollen auch in Zukunft durch den ESF unterstützt werden. 50. Werden die bisherigen Bundesprogramme für Alleinerziehende fortgesetzt? Welche Programme für Alleinerziehende werden sonst im Rahmen des BAP geplant ? Die bisherigen Bundes-ESF-Programme für Alleinerziehende werden nicht fortgesetzt . Alleinerziehende sind eine wichtige Zielgruppe in allen BAP-Fonds sowie bei der Förderpolitik der Jobcenter und der Agentur für Arbeit im Land Bremen. Sie sollen entsprechend ihrer Problemlagen an allen Förderungen des BAP partizipieren. In Bremerhaven ist ein auf drei Jahre angelegtes Beratungsprojekt für Alleinerziehende in Kooperation mit dem dortigen Jobcenter bewilligt worden. In Bremen wird aktuell das Projekt für Alleinerziehende „JoKi“ – Job und Kind, beides gelingt gefördert. 51. Wird Teilzeitausbildung in die Förderprogramme mit aufgenommen? Wird dies mit Kinderbetreuung ermöglicht? Jede Form der Ausbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, kann und soll innerhalb des BAP für die genannten Zielgruppen gefördert werden . Dies trifft auf Ausbildung in Teilzeit genau so zu, wie auf Ausbildungen, die in modularisierter Form angeboten und absolviert werden. 52. Wie wird in den geplanten Programmen darauf hingewirkt, die traditionelle Berufswahl aufzubrechen? Müssen Träger, Betriebe und sonstige Anbieter von Qualifizierungen ihre Lern- und Lehrinhalte stärker als bisher auf Geschlechtergerechtigkeit hinterfragen? Wird dies ein Förderkriterium? Der Senat begrüßt eine Berufswahl, die über tradierte Muster hinausgeht. Wünschenswert ist der Einsatz von qualifizierten männlichen Beschäftigten beispielsweise in den Gesundheitsberufen oder eine Erhöhung des Anteils von weiblichen Auszubildenden in klassischen Handwerks- und MINT-Berufen. Es ist vorstellbar , im Bereich der Berufswahlberatung oder der Weiterbildungsberatung mehr Möglichkeiten aufzuzeigen, als die beratene Person selbst erwägt. Möglich ist auch die Initiierung von Pilotprojekten, um tradierte Rollenbilder und Berufswahlprozesse zu verändern. Ein generelles Förderkriterium wie in der Frage impliziert, ist nicht geplant. Jedoch sollen für alle arbeitsmarktpolitischen Dienstleister, die ESF-Mittel beantragen und umsetzen wollen, zu Beginn der Förderperiode Genderschulungen stattfinden, die dieses und andere Themen aufgreifen. Druck: Anker-Druck Bremen