— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1510 (zu Drs. 18/1439) 29. 07. 14 Mitteilung des Senats vom 29. Juli 2014 Ausbildung pädagogischer Fachkräfte im Land Bremen Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben unter Drucksache 18/1439 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen/Schüler haben im Jahr 2013 im Land Bremen den Abschluss „sozialpädagogische Assistentin/sozialpädagogischer Assistent“ erworben ? Absolventinnen/Absolventen der Berufsfachschule sozialpädagogische Assistenz des ersten Jahrgangs (Abschlussprüfung 2013) SZ Neustadt SZ LSH (SZN) Blumenthal Bremerhaven Gesamt Anzahl der Absolventinnen / Absolventen 37 19 14 70 Davon männlich 6 5 1 12 Ergänzend zur Ausbildung in der Berufsfachschule wurde in Bremerhaven bereits dreimal eine zweijährige Umschulungsmaßnahme zur Sozialassistenz von der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen durchgeführt . In 2012 konnten 15 Teilnehmerinnen/Teilnehmer ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. In 2013 gab es keine Abschlussklasse. 2. Wie viele davon haben im Anschluss a) eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher begonnen, b) eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen, c) eine Tätigkeit außerhalb der Kindertagesbetreuung aufgenommen? Verbleib der Absolventinnen/Absolventen des ersten Jahrgangs (Abschlussprüfung 2013) sozialpädagogische Assistenz Stand: April 2014 SZN Blumenthal LSH Gesamt Anzahl der Absolventen 37 19 14 70 Davon soforti- 30 11 5 46 ger Übergang Davon Davon Davon in die Fach- männlich: 4 männlich: 3 männlich: 1 schule für Sozialpädagogik zum Schuljahr 2013/2014 Tätigkeit in 3 5 5 13 einer Kinder- Davon tageseinrich- männlich: 1 tung — 2 — SZN Blumenthal LSH Gesamt Freiwilliges so- 1 1 ziales Jahr/Europäischer Freiwilligendienst / Auslandsaufenthalt mit Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung Tätigkeit au- 1 1 2 ßerhalb der Kindertagesbetreuung Weiterer Schul- 3 4 7 besuch: Fach- Davon oberschule männlich: 1 Unbekannt 1 1 3. Wie bewertet der Senat diese Zahlen angesichts des politischen Ziels, möglichst viele sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten für eine Weiterqualifizierung zu gewinnen? Der Senat bewertet das vorliegende Ergebnis sehr positiv, da von 70 Absolventen nur drei (entspricht 4,3 %) den eingeschlagenen beruflichen Weg in sozialpädagogische Arbeitsfelder nicht fortgesetzt haben und 46 Absolventinnen/Absolventen sofort in eine berufliche Weiterqualifizierung in der Sozialpädagogik gestartet sind. 4. Welche Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Weiterbildung gibt es für sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten? Wie werden diese darin unterstützt, sich weiterzuqualifizieren? Als Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung bietet das Paritätische Bildungswerk LV Bremen e. V. eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin /zum Erzieher an mit einer Dauer von zwei Jahren unterrichtlicher Ausbildung und einem berufspraktischen Anerkennungsjahr. Diese berufsbegleitende Ausbildung ist ein von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft anerkannter Lehrgang, der mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Der Start des nächsten Lehrgangs mit 44 Plätzen ist am 1. September 2014. 5. Wie viele Schülerinnen/Schüler haben seit dem Schuljahr 2011/2012 die Ausbildung abgebrochen? Was ist über den Verbleib der Abbrecherinnen/Abbrecher bekannt? Ausbildungsabbrüche in der Berufsfachschule sozialpädagogische Assistenz Einschulungs- Einschulungs- Einschulungsjahrgang 2011 jahrgang 2012 jahrgang 2013 Anzahl der aufgenommenen SuS 100 132 170 Davon männlich 18 31 23 Anzahl der Ab- 30 29 brüche Davon männlich 13 7 Gründe für den Wurden nicht erfasst. Krankheit/persönliche Abbruch Gründe, Fehlzeiten, Praktikum ohne Erfolg , Nichtversetzung, Schulwechsel, Berufswechsel , vorzeitiger Übergang in die Fachschule Die Daten für den Einschulungslehrgang 2013 liegen erst im September 2014 vor. Der Verbleib der Abbrecherinnen/Abbrecher wurde nicht erfasst. — 3 — 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, neben der vollschulischen auch eine duale Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten anzubieten, beispielsweise durch einen Modellversuch? Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten findet an den öffentlichen Schulen in Vollzeitform statt. Ein Modellversuch zur Erprobung einer dualisierten Ausbildung ist derzeit nicht geplant. Wie dargestellt, gibt es neben dem vollschulischen Angebot an den öffentlichen Schulen in Bremen die berufsbegleitende Ausbildung beim Paritätischen Bildungswerk sowie in Bremerhaven eine zweijährige Umschulungsmaßnahme zur sozialpädagogischen Assistenz bei der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen. 7. Wie viele ausländische Berufsabschlüsse im pädagogischen Bereich wurden bisher auf Grundlage des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Bremen anerkannt? Wie bewertet der Senat diese Zahl? Welche Maßnahmen plant der Senat, um speziell auf diese Möglichkeit der Anerkennung hinzuweisen? In den Ausbildungsjahren 2011 bis 2014 haben insgesamt 24 Personen, die durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft eine Gleichstellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG – zur staatlich geprüften Erzieherin /zum staatlich geprüften Erzieher erhalten haben, einen Antrag auf die staatliche Anerkennung bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen gestellt. In der Berufsgruppe der Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen wurden seit 2011 insgesamt drei Anträge auf Bewertung eines im Ausland erworbenen Abschlusses seitens der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen bearbeitet. 2013 ist ein Antrag zur Bewertung für die Berufsgruppe der Elementarpädagoginnen /Elementarpädagogen gestellt worden. Grundsätzlich begrüßt der Senat die Vereinfachung der Anerkennung durch das BQFG. Bezüglich der Bekanntmachung bzw. niedrigschwelligeren Zugangsmöglichkeiten für Migrantinnen/Migranten ist seitens der Senatorin für Soziales , Kinder, Jugend und Frauen eine engere Zusammenarbeit mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und der Hochschule Bremen geplant. 8. Stehen in Bremen für alle staatlich geprüften Erzieherinnen/Erzieher Plätze im Anerkennungsjahr zur Verfügung? Wenn nein, hält der Senat es für erstrebenswert , mehr Anerkennungsjahrplätze zu schaffen, und wie soll dies gegebenenfalls umgesetzt werden? Die Anzahl der zu besetzenden Stellen für Erzieherinnen/Erzieher im Anerkennungsjahr für einen Einsatz bei öffentlichen Trägern der Kindertagesbetreuung ergibt sich aus dem jeweils geltenden Senatsbeschluss zur Ausbildungsplanung . Für das Jahr 2014 wurden durch Beschluss des Senats am 4. März 2014 in der Stadtgemeinde Bremen 105 Plätze bewilligt (wobei bislang in den Auswahlverfahren nur 100 Plätze besetzt werden konnten, da Bewerberinnen/ Bewerber zum Teil abspringen). Darüber hinaus gilt die Maßgabe, dass unbesetzte Ausbildungsplätze für die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz ebenfalls dafür genutzt werden können, zusätzlich Plätze für Erzieherinnen /Erzieher oder Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr zu besetzen. Von dieser Regelung wurde in den letzten Jahren auch schon Gebrauch gemacht. In den Einrichtungen der freien Träger, der Kirchengemeinden und Elternvereine werden rd. 200 Anerkennungsplätze für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten gefördert. Bei steigenden Ausbildungszahlen ist es erstrebenswert, mehr Anerkennungsplätze zu schaffen. Relevant könnte dies in 2016 werden. Inwieweit dies umsetzbar ist, muss im Rahmen der Haushaltsaufstellung und der Ausbildungsplanung geklärt werden. Für die 65 Schülerinnen/Schüler in Bremerhaven, die in diesem Jahr die Ausbildung beenden, stehen zurzeit insgesamt 66 Stellen im Kindertagesstättenbereich zur Verfügung. Diese Stellen waren bislang auch mit Anerkennungspraktikantinnen in der Kinderpflege besetzt. Zusätzlich sind im Stellenplan des — 4 — Magistrats Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen, dem sozialen Dienst und dem Gesundheitsamt insgesamt 14 Stellen für Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen , Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr vorgesehen. Diese werden, sofern keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, gegebenenfalls auch mit Anerkennungspraktikantinnen/Anerkennungspraktikanten zu Erzieherinnen /Erziehern besetzt. Die Anzahl von weiteren möglichen Stellen in der Jugendhilfe für Anerkennungspraktikantinnen/Anerkennungspraktikanten in der Fachhochschulausbildung konnte in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden . 9. Werden staatlich geprüfte Erzieherinnen/Erzieher während des Anerkennungsjahres durch die ausbildende Schule fachlich begleitet? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Eine fachliche Begleitung durch die ausbildende Schule findet derzeit nicht statt. Im Rahmen des Kolloquiums am Ende des Anerkennungsjahres werden die Fachschulen eingebunden; der Kommission für die Abnahme des Kolloquiums gehört als Vertreterin/Vertreter der Senatorin für Bildung und Wissenschaft regelmäßig eine Vertreterin/ein Vertreter der Fachschulen an. 10. Wie und durch wen werden Erzieherinnen/Erzieher im Anerkennungsjahr in den Einrichtungen fachlich angeleitet? Die fachliche Begleitung der Erzieherinnen/Erzieher im Anerkennungsjahr erfolgt auf zwei Ebenen: 1. Die Anleitung in der Praxisstelle erfolgt durch eine erfahrene Fachkraft gemäß § 3 Abs. 1 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen /Erziehern im Land Bremen vom 9. September 2010. Voraussetzung für die Anleitung ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und dem Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung für Anleiterinnen/Anleiter, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Praxisstelle muss sicherstellen , dass die Anleitung gemäß der Anerkennungsordnung durchgeführt wird. Regelmäßige Reflektionsgespräche sowie der gemeinsam erstellte Ausbildungsplan bilden hierbei Kernstücke der Anleitung. 2. Die verbindliche Teilnahme der praxisbegleitenden Veranstaltungen, die gemäß § 7 der Anerkennungsordnung für Erzieherinnen/Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen /Heilerziehungspfleger seitens der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen organisiert und durchgeführt werden. Zielsetzung der Veranstaltung ist die Unterstützung der Erzieherinnen/Erzieher im Anerkennungsjahr in ihrem professionellen Lernprozess, der Reflexion von Praxiserfahrungen unter dem Aspekt der Verzahnung von Theorie und Praxis und die Reflektion der beruflichen Rolle. Die Veranstaltungen werden von erfahrenen Fachkräften (Gruppenberaterinnen /Gruppenberatern) geleitet und begleitet. 11. Wie bewertet der Senat die Durchlässigkeit der Ausbildung zwischen Bremen und Niedersachsen? In Niedersachsen ausgebildete Sozialassistentinnen/Sozialassistenten erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik . Eine Verkürzung der Ausbildungszeit in der Fachschule erfolgt nicht. Die in Bremen ausgebildeten sozialpädagogischen Assistentinnen/Assistenten erfüllen die Zulassungsvoraussetzung für Fachschulen in Niedersachsen, wenn sie im Abschlusszeugnis die Leistungen in Deutsch, Berufstheorie und Berufspraxis jeweils mindestens mit der Note befriedigend nachweisen. Eine Durchlässigkeit im Sinne einer Fortsetzung der Ausbildung im jeweils anderen Bundesland ist somit gegeben. 12. Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Ressorts Bildung und Soziales bei der Planung und Durchführung der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften? Gibt es Planungen, diese Zusammenarbeit zu vertiefen, insbesondere um in Kindergärten und an Grundschulen einen Personalmix zu schaffen? — 5 — Die Zusammenarbeit der Ressorts Bildung und Soziales bei der Planung und Durchführung der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften wird als gut bewertet. Als jüngstes Beispiel für die gute Zusammenarbeit kann das Projekt FIT U3 genannt werden: Im September 2014 startet am Schulzentrum Neustadt ein berufsbegleitender Qualifizierungskurs zur Vorbereitung auf die externe Prüfung zur Erzieherin (FIT U3). Teilnehmerinnen sind Frauen mit überwiegend ausländischen Bildungsabschlüssen , die die „Qualifizierung FIT U3“ (ein Elternbildungsprogramm) seit April 2013 durchlaufen, einer Maßnahme im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen. Der Träger der „Qualifizierung FIT U3“ ist der Migrantinnen-/Migrantenrat Bremen e. V. Fachlich wird die Qualifizierung begleitet durch die Abteilung Junge Menschen und Familie bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Mit dem Qualifizierungskurs soll gezielt der Anteil an Erzieherinnen und Erziehern mit Migrationshintergrund in den Kindertageseinrichtungen erhöht werden. Bei der Konzipierung und Durchführung des Qualifizierungskurses arbeiten die Ressorts Bildung und Soziales sehr eng zusammen. So wurde für das dritte Ausbildungsjahr eine Begleitung der Fachschülerinnen durch die ausbildende Fachschule während des Berufspraktikums/Anerkennungsjahrs vereinbart. Damit sollen Erfahrungen gesammelt werden, die für die Entwicklung einer integrierten dreijährigen Ausbildung genutzt werden können. 13. Welche Planungen verfolgt der Senat, in Kindertageseinrichtungen einen Personalmix von Assistentinnen/Assistenten, Erzieherinnen/Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen /Heilerziehungspflegern, Heil- und Sonderpädagoginnen/ Sonderpädagogen und Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen zu realisieren ? Welche Rolle spielen letztere in der Personalplanung für den Primarund den Elementarbereich? Im Rahmen der inklusiven Arbeit der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung mit sehr heterogenen Gruppen von Kindern und deren Eltern ist die Zusammensetzung der Fachteams der Einrichtungen auf Interdisziplinarität angewiesen . Die qualitative Anforderung an einen solchen Personalmix ist sehr hoch, da es neben der Funktionsteilung auch um eine gemeinsame, ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung gehen muss. Dies verlangt in der Regel wichtige Koordinierungs - und Abstimmungsleistungen. Damit kommt der Leitung und der Fachberatung einer Einrichtung eine besondere Aufgabe zu. Die in der Frage genannten Berufsgruppen können noch ergänzt werden durch Sozialpädagoginnen /Sozialpädagogen, die häufig auch Leitungsfunktionen wahrnehmen. Die geringste Erfahrung in der Zusammenarbeit von verschiedenen Berufsgruppen gibt es bisher mit Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern und Elementarpädagoginnen /Elementarpädagogen. Der Ausbildungsgang der Heilerziehungspflege war in der Vergangenheit sehr viel stärker auf den Erwachsenenbereich und bei Kindern eher auf den stationären Bereich ausgerichtet. Gleichwohl gibt es erste Anfragen den Ausbildungsgang zu ergänzen oder auch zu verändern, um einen Einsatz im Bereich der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen . In der Personalplanung der Träger im Primarbereich spielen aktuell Elementarpädagoginnen /Elementarpädagogen eine untergeordnete Rolle, da es noch kaum Erfahrungen und Sicherheiten über deren Einsatz im Team gibt. Hinzu kommt die bislang fehlende tarifliche Eingruppierung. Für eventuelle Personalplanungen für Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen im Primarbereich der Schulen liegen ebenso noch zu geringe Erfahrungen vor. Druck: Anker-Druck Bremen