— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1530 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 29. Juli 2014 Gesundheitsförderung im öffentlichen Dienst: Fitness-Studio oder Sportverein? Im Rahmen des Gesundheitsmanagements für den öffentlichen Dienst ist zurecht ein deutlicher Fokus auf Gesundheitsförderung durch Bewegung und Sport gelegt. Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang von Bewegungsarmut und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, von Rückenleiden, Übergewicht und vieles mehr. Gerade die klassischen Büroberufe mit hauptsächlich sitzender Tätigkeit sind dabei überproportional betroffen. Bewegungsarmut und gesundheitliche Risikofaktoren lassen sich am besten durch ein regelmäßiges Bewegungstraining vermindern. Die Sportvereine in Bremen und Bremerhaven machen dazu eine Vielzahl von zertifizierten Gesundheitsangeboten, darüber hinaus machen kommerzielle Fitnessstudios eine Reihe von individuellen Angeboten. Das Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst unterbreitet daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten für präventive Bewegungsangebote. Zu diesen Maßnahmen gehören vergünstigte Konditionen für öffentlich Beschäftigte in etwa 20 kommerziellen und vereinseigenen Fitnessstudios. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Nach welchen Kriterien (Qualitätssicherung) wurden die derzeit gelisteten Kooperationspartner ausgewählt? 2. Inwieweit wurden entsprechend zertifizierte Gesundheitssportangebote von Sportvereinen in die Angebotsliste der Senatorin für Finanzen mit einbezogen? Falls nein, warum nicht? 3. Über welche Qualifikationen verfügen die Kurs- und Übungsleiterinnen/Übungsleiter bei den Kooperationspartnern, und nach welchen Kriterien werden diese Qualifikationen überprüft? 4. Inwieweit ist der Landesbetriebssportverband in die Auswahl der Kooperationspartner eingebunden? 5. Werden die Preisvergünstigungen, die den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern beim Abschluss eines Vertrages mit einem Sportstudio (kommerziell/Verein) gewährt werden, als Zuschuss an das Sportstudio oder als Beitrag für die Beschäftigten ausgezahlt? 6. Dürfen die Kooperationspartner mit dem Label der Senatorin für Finanzen und/ oder dem des Gesundheitsmanagements aktiv für dieses dem öffentlichen Dienst vorbehaltene Angebot werben? 7. Liegen dem Senat Zahlen vor, wie viele Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes diese Angebote wahrnehmen? Ingelore Rosenkötter, Petra Krümpfer, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 26. Augst 2014 1. Nach welchen Kriterien (Qualitätssicherung) wurden die derzeit gelisteten Kooperationspartner ausgewählt? Die Senatorin für Finanzen hat im Rahmen des Gesundheitsmanagements im März 2014 allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „Fitness-Vorzugsangebote für Beschäftige im öffentlichen Dienst Bremen“ bekannt gegeben. Hintergrund dieser Initiative war das wiederholt durch etliche Dienststellen an die Senatorin für Finanzen herangetragene Anliegen, mit Fitnessstudios bzw. Firmenfitnessanbietern Kooperationen einzugehen, die es den öffentlich Beschäftigten ermöglichen, zu vergünstigten Konditionen in Fitnessstudios trainieren zu können. Um ein solches Angebot möglichst kostenneutral vorhalten zu können, hat die Senatorin für Finanzen nahezu alle Betreiber von Fitnessstudios in Bremen angeschrieben, um das Interesse an einer Kooperation mit der Gewährung von vergünstigten Trainingsangeboten für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ermitteln. Alle derzeit gelisteten Fitnessstudios hatten daraufhin ihr Interesse bekundet und wurden im Rahmen von persönlichen Besuchen und Gesprächen vor Ort in Augenschein genommen. Neben Art und Umfang des Fitness-Angebots und der Bereitschaft zur Gewährung substanzieller Preisnachlässe (Rabatte) für öffentlich Beschäftigte, wurden zentrale Fragen der Angebotsqualität erörtert, wie z. B. Ausbildungsstand der Trainer, Zertifizierungen oder Sicherheit der Anlagen. 2. Inwieweit wurden entsprechend zertifizierte Gesundheitssportangebote von Sportvereinen in die Angebotsliste der Senatorin für Finanzen mit einbezogen? Falls nein, warum nicht? Zertifizierte Gesundheitssportangebote von Sportvereinen wurden nicht in die Angebotsliste einbezogen, weil der Schwerpunkt des Interesses, das aus den Dienststellen an die Senatorin für Finanzen herangetragen wurde, sich eindeutig auf vergünstigte Trainingsangebote in Fitnessstudios bezog. 3. Über welche Qualifikationen verfügen die Kurs- und Übungsleiterinnen/Übungsleiter bei den Kooperationspartnern, und nach welchen Kriterien werden diese Qualifikationen überprüft? Mit allen Kooperationspartnern wurde in persönlichen Gesprächen vor Ort geklärt, ob ihre Kurs- und Übungsleiterinnen/Übungsleiter über die notwendigen Qualifizierungen und Fortbildungen verfügen. Die faktische Überprüfung der jeweils notwendigen Qualifikationen der Kurs- und Übungsleiterinnen/Übungsleiter ist die Aufgabe der jeweiligen Fitnessanbieter und liegt in deren Verantwortung. 4. Inwieweit ist der Landesbetriebssportverband in die Auswahl der Kooperationspartner eingebunden? Die aktuell unterbreiteten „Fitness-Vorzugsangebote für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Bremen“ gehen auf das aus den Ressorts und Dienststellen heraus formulierte explizite Interesse an individualisierten Trainingsmöglichkeiten in Fitnessstudios zurück. Davon unbenommen ist der Landesbetriebssportverband ein profilierter Verband und Ansprechpartner, wenn es um die Einrichtung von Betriebssportgruppen geht und bleibt der Betriebssport mit seinem auf gemeinschaftlicher Sport- und Bewegungserfahrung im Betrieb orientierten Ansatz ein Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. 5. Werden die Preisvergünstigungen, die den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern beim Abschluss eines Vertrages mit einem Sportstudio (kommerziell/Verein) gewährt werden, als Zuschuss an das Sportstudio oder als Beitrag für die Beschäftigten ausgezahlt? Im Rahmen der von der Senatorin für Finanzen unterbreiteten „Fitness-Vorzugsangebote für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Bremen“ werden weder Zuschüsse an Fitnessstudios gezahlt noch werden Beiträge an Beschäftigte — 3 — ausgezahlt. Die vergünstigten Trainingsmöglichkeiten für öffentlich Beschäftigte kommen allein durch Preisnachlässe (Rabatte) der Anbieter selber zustande. 6. Dürfen die Kooperationspartner mit dem Label der Senatorin für Finanzen und/ oder dem des Gesundheitsmanagements aktiv für dieses dem öffentlichen Dienst vorbehaltene Angebot werben? Bisher ist keiner der Kooperationspartner mit der Frage der Nutzung der Logos an die Senatorin für Finanzen herangetreten. Gegen eine Erwähnung der Kooperation ist aus Sicht der Senatorin für Finanzen nichts einzuwenden. 7. Liegen dem Senat Zahlen vor, wie viele Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes diese Angebote wahrnehmen? Es liegen dem Senat keine Zahlen vor. Entsprechende Abfragen sind nicht erfolgt. Druck: Anker-Druck Bremen