— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1537 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 30. Juli 2014 Gute Pflege braucht gutes Personal In ihrer Sitzung am 16. Juli 2014 hat die Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Pflegeinfrastrukturberichts für das Land Bremen beschlossen (Drucksache 18/1397). Eine umfassende Gesamtbetrachtung ist dringend notwendig, um einem prognostizierten Pflegenotstand entgegenzuwirken. Auf Basis verschiedener Studien beläuft sich die Versorgungslücke in den beiden Bundesländern Bremen und Niedersachsen im Jahr 2030 auf insgesamt rund 25 % des Bedarfs an Pflegekräften. Für die Erhebung der regionalen Beschäftigungssituation in der Pflege stehen zwei Quellen zur Verfügung: Die Krankenhaus- und die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Bremen. Die aktuellste Ausgabe der Pflegestatistik, die eigentlich im Zweijahresrhythmus erscheinen soll, stammt mittlerweile aus dem Dezember 2011 (Stichtag 15. Dezember 2011). Die jährlich erscheinende Krankenhausstatistik stammt zuletzt aus dem Dezember 2012. Aktuelles Zahlenmaterial zu Beschäftigungszahlen und Qualifizierung für das Jahr 2013 fehlen bislang. Diese Lücke könnte der beschlossene Pflegeinfrastrukturbericht schließen. Hier wurden gemäß Bürgerschaftsbeschluss Fragen nach Personalbestand und dessen Qualifizierung allerdings nicht mit aufgenommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Beschäftigte und Einrichtungen gibt es in der stationären und ambulanten Altenpflege im Land Bremen (Angaben bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Einrichtungen)? 2. Wie ist die Qualifikation der in der ambulanten und stationären Altenpflege Beschäftigen (Angaben bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Einrichtungen )? 3. Wie ist das tatsächliche numerische Personal-Patienten-Verhältnis in den Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege (Angaben bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Einrichtungen)? 4. Wie viele Beschäftigte und Einrichtungen gibt es in der Krankenpflege, aufgeschlüsselt nach Trägern (GeNo, freigemeinnützige und kirchliche Krankenhäuser )? 5. Wie ist die Qualifikation der in der Krankenpflege Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Trägern (GeNo, freigemeinnützige und kirchliche Krankenhäuser)? 6. Wie ist das tatsächliche numerische Personal-Patienten-Verhältnis in der Krankenpflege , aufgeschlüsselt nach Kliniken (GeNo, freigemeinnützige und kirchliche Kliniken)? 7. Sind dem Senat über die diversen Zertifizierungen hinaus weitere Qualitätsindikatoren bekannt bezüglich des Verhältnisses von Personal und Patienten, die bei den einzelnen Krankenhäusern und Einrichtungen abgefragt werden können? Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 2. September 2014 1. Wie viele Beschäftigte und Einrichtungen gibt es in der stationären und ambulanten Altenpflege im Land Bremen (Angaben bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Einrichtungen)? Die Pflegestatistik nach § 109 SGB XI wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zweijährlich durchgeführt. Die Pflegestatistik 2011 wurde vom Senat 2012 veröffentlicht. Die Bremer Daten aus der Pflegestatistik werden jeweils ab November nach dem Stichtag vom Statistischen Landesamt an das Bundesamt für Statistik übermittelt. Die Daten der Pflegestatistik vom Jahresende 2013 können dem Senat daher nicht vor November 2014 vorliegen. Nach der Pflegestatistik 2011 gab es in Bremen 109 ambulante Pflegeeinrichtungen mit 3 472 Beschäftigten und 99 stationäre Pflegeeinrichtungen mit 5 478 Beschäftigten (Statistisches Landesamt, „Statistisches Jahrbuch 2013“, S. 234 f). 2. Wie ist die Qualifikation der in der ambulanten und stationären Altenpflege Beschäftigen (Angaben bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Einrichtungen )? Eine detaillierte Aufschlüsselung der Qualifikationen findet sich im Statistischen Jahrbuch an der angegebenen Stelle. 2.1 Ambulante Altenpflege Das Personal der im Land Bremen zugelassenen ambulanten Pflegedienste (86 in Bremen, 23 in Bremerhaven) setzt sich etwa zur Hälfte aus Gesundheitsund Krankenpflegekräften bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehilfekräften sowie Altenpflegekräften bzw. Altenpflegehelferkräften zusammen. Da die ambulanten Pflegedienste einen großen Teil ihrer Leistungen nach dem SGB V (Häusliche Krankenpflege nach § 37) erbringen, ist hier der Anteil an Gesundheits - und Krankenpflegefachkräften deutlich höher als im stationären Bereich. Berufsabschluss Personen Anteil Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Krankenpfleger 832 43,1 % Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/ Krankenpflegehelfer 118 6,1 % Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Kinderkrankenpfleger 57 3,0 % Altenpflegerin/Altenpfleger 659 34,2 % Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer 263 13,6 % Gesamt 1 929 100,0 % 2.2 Stationäre Altenpflege In der stationären Altenpflege ist das Spektrum der erbrachten Leistungen wesentlich größer, als in der ambulanten Pflege. Neben der Pflege im engeren Sinne geht es hier auch um die Gestaltung eines würdigen Lebensumfeldes. Es werden daher auch Leistungen der sozialen und hauswirtschaftlichen Betreuung erbracht. Entsprechend vielfältiger sind die Qualifikationen der Beschäftigten. Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Beschäftigte mit den verschiedenen Abschlüssen in den Einrichtungen tätig sind und stellt den Anteil der Personen an den Beschäftigten insgesamt dar. Diese Angaben sind jedoch nur bedingt aussagefähig, da die unterschiedlichen Beschäftigungsumfänge (Teilzeit/Vollzeit) der einzelnen Beschäftigten hier nicht berücksichtigt sind. Die Daten lassen auch offen, in wieweit die Beschäftigten im unmittelbaren Bereich der Unterstützungsleistungen — 3 — für Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt sind, oder in anderen Bereichen, wie z. B. der Hauswirtschaft und Verwaltung, tätig sind. Berufsabschluss Personen Anteil Staatlich anerkannte Altenpflegerin/ Staatlich anerkannter Altenpfleger 1 248 22,8 % Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/ Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer 461 8,4 % Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Krankenpfleger 352 6,4 % Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer 130 2,4 % Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Kinderkrankenpfleger 26 0,5 % Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin/Heilerzieher 7 0,1 % Heilerziehungspflegehelferin/ Heilerziehungspflegehelfer 2 0,0 % Heilpädagogin/Heilpädagoge 2 0,0 % Ergotherapeutin/Ergotherapeut 58 1,1 % Physiotherapeutin/Physiotherapeut (Krankengymnastin/Krankengymnast) 10 0,2 % Sonstiger Abschluss nichtärztlicher Heilberufe 45 0,8 % Sozialpädagogischer/Sozialarbeiterischer Berufsabschluss 83 1,5 % Familienpflegerin/Familienpfleger mit staatlichem Abschluss 3 0,1 % Abschluss eines pflegewissenschaftlichen Studiums 27 0,5 % Sonstiger pflegerischer Beruf 523 9,5 % Fachhauswirtschafterin/Fachhauswirtschafter für ältere Menschen 35 0,6 % Sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss 192 3,5 % Sonstiger Berufsabschluss 1 437 26,2 % Ohne Berufsabschluss/Noch in Ausbildung 837 15,3 % Gesamt 5 478 100 % 3. Wie ist das tatsächliche numerische Personal-Patienten-Verhältnis in den Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege (Angaben bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Einrichtungen)? 3.1 Ambulante Altenpflege Durch den Pflegeleistungsmix, den die ambulanten Pflegedienste erbringen (SGB V, SGB XI und private Leistungen) sind Personalschlüssel, die das Verhältnis von Pflegekräften zu Patientinnen und Patienten festschreiben, nicht anzugeben . Ambulante Dienste erbringen ihre Leistungen für Personen mit unterschiedlichen Bedarfen und ihre Leistungen im Bereich SGB V, sind dabei immer abhängig von der ärztlichen Verordnung. Dabei variieren die Einsatzhäufigkeit und die Einsatzzeiten je nach individuell verordnetem Bedarf. Gleichzeitig sind die Verordnungen der häuslichen Krankenpflege in der Dauer begrenzt, denn diese beziehen sich immer auf eine zu behandelnde Erkrankung (medizinische Diagnose) mit entsprechender Prognose. Pflegebedürftige mit Leistungsansprüchen nach der Pflegeversicherung können ergänzend medizinische Kranken- — 4 — pflege erhalten, wenn diese aufgrund einer vorliegenden Erkrankung vom behandelnden Arzt diese verordnet wird. Auch bei der Versorgung von Pflegebedürftigen, die die Sachleistungen nach dem SGB XI in Anspruch nehmen, variieren die Einsatzzeiten und die Einsatzhäufigkeit , denn die Pflegebedürftigen können aus den verschiedenen Leistungskomplexen diejenigen aussuchen, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Das kann z. B. die wöchentliche Unterstützung bei Baden oder Duschen sein (insbesondere, wenn die Pflege hauptsächlich von Angehörigen geleistet wird) und/oder der tägliche Einsatz am Morgen und Abend zur Durchführung der Körperpflege. Wie viele Patientinnen und Patienten jeweils ein Pflegedienst betreut, ist somit immer abhängig vom vorhandenen einsatzfähigen Personal sowie von den vorliegenden Verordnungen für häusliche Krankenpflege und der Anzahl der zu versorgenden Pflegebedürftigen in Abhängigkeit der durchzuführenden Leistungskomplexe . Ein Personalschlüssel existiert daher nicht, und die Angabe eines Patienten-Personal -Verhältnisses ist nicht möglich. 3.2 Stationäre Altenpflege In Bezug auf die in den stationären Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen wird von Bewohnerinnen und Bewohnern gesprochen, nicht von Patientinnen und Patienten. Die Pflegestatistik gibt Auskunft über die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den verschiedenen Einrichtungsarten, auch aufgeteilt nach Pflegestufen. Ebenso werden Angaben zu den Beschäftigten gemacht, wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Eine Aussage über das Verhältnis von Bewohnerinnen und Bewohnern und Personal lässt sich allein daraus jedoch nicht ableiten. Die Angaben über die Beschäftigungsverhältnisse sind zu grob gerastert, um sie auf Vollzeitäquivalente umrechnen zu können und die Zuordnung zu den Tätigkeitsbereichen lässt keine Rückschlüsse darauf zu, wie viele Kräfte den Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Pflege und Betreuung direkt zur Verfügung steht. Ein Verhältnis von Bewohnerinnen und Bewohnern einerseits und Personal andererseits lässt sich errechnen, wenn die Angaben der Pflegestatistik zur Verteilung auf Pflegestufen kombiniert wird mit den leistungsrechtlichen Vereinbarungen . Nach der „Vereinbarung zur personellen Besetzung im Sinne des Rahmenvertrages nach § 75 Absatz 1 SGB XI für vollstationäre Pflege“, die zwischen den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen im Land Bremen, den Landesverbänden der Pflegekassen der Freien Hansestadt Bremen sowie dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Kinder , Jugend und Frauen abgeschlossen wurde, sind folgende Personalwerte für den Bereich „Pflege und Betreuung“ vereinbart: Bewohner auf Pflegestufe eine Vollzeitstelle Ohne Zuordnung 6,5 Pflegestufe I 3,9 Pflegestufe II 2,5 Pflegestufe III 2,0 Verrechnet man diese Werte mit denen aus der Pflegestatistik, so ergibt sich eine Zahl von 2 498 Vollzeitstellen für den Bereich der Pflege und Betreuung für die 6 806 Bewohnerinnen und Bewohner. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von 2,7 Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber einer Vollzeitstelle Unterstützungspersonal über alle Pflegestufen. 4. Wie viele Beschäftigte und Einrichtungen gibt es in der Krankenpflege, aufgeschlüsselt nach Trägern (GeNo, freigemeinnützige und kirchliche Krankenhäuser )? — 5 — Insgesamt wurden nach den Daten des Statistischen Landesamtes im Jahr 2013 3 533 Vollkräfte (= 4 647 Pflegepersonen) in den 14 Krankenhäusern des Landes Bremen beschäftigt. In den fünf Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft wurden 2 393 Vollkräfte in der Pflege beschäftigt. In den sieben Krankenhäusern in freigemeinnütziger Trägerschaft wurden 995 Vollkräfte in der Pflege beschäftigt. In den zwei Krankenhäusern in privater Trägerschaft wurden 145 Vollkräfte in der Pflege beschäftigt. 5. Wie ist die Qualifikation der in der Krankenpflege Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Trägern (GeNo, freigemeinnützige und kirchliche Krankenhäuser)? Nach den Daten des Statistischen Landesamtes waren im Jahr 2013 von den insgesamt 4 647 Pflegepersonen 3 857 Personen als examinierte Pflegekräfte und 490 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger (dreijährige Ausbildung) erfasst (= 93,5 %). Eine Aufschlüsselung nach Trägergruppen ist in der Statistik nicht enthalten. 6. Wie ist das tatsächliche numerische Personal-Patienten-Verhältnis in der Krankenpflege , aufgeschlüsselt nach Kliniken (GeNo, freigemeinnützige und kirchliche Kliniken)? Nach den Daten des Statistischen Landesamtes wurden im Land Bremen im Jahr 2013 durchschnittlich je direkt beschäftigte Vollkraft in der Pflege 58 vollstationäre Krankenhausfälle versorgt. 7. Sind dem Senat über die diversen Zertifizierungen hinaus weitere Qualitätsindikatoren bekannt bezüglich des Verhältnisses von Personal und Patienten, die bei den einzelnen Krankenhäusern und Einrichtungen abgefragt werden können? 7.1 Krankenhäuser Neben den zuvor zitierten Zahlen der Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes sind dem Senat weitere Quellen zum Verhältnis von (Pflege-)Personal und Patientinnen und Patienten für Bremen nicht bekannt. 7.2 Ambulante Altenpflege Diese Frage kann für den ambulanten Pflegebereich nicht beantwortet werden, da dort keine Personalschlüssel existieren (siehe Antwort zu Frage 3). 7.3 Stationäre Altenpflege In der stationären Altenpflege wird das Verhältnis von Bewohnerinnen und Bewohnern zum Personal regelhaft nur von der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht geprüft. Die diversen Zertifizierungen geben darüber unzulänglich und auf kaum vergleichbare Weise Auskunft. Druck: Anker-Druck Bremen