— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1541 (zu Drs. 18/1517) 09. 09. 14 Mitteilung des Senats vom 9. September 2014 Aktuelle Entwicklungen der Drogenpolitik in Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1517 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Prävalenz des Drogenkonsums im Land Bremen in den Jahren 2008 bis 2013 entwickelt? Die Prävalenz ist ein Maßstab dafür, wie viele Drogenkonsumenten es in einem Land oder in einer Gemeinde gibt und wie sie in der Bevölkerung verteilt sind. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht strafbar und wird daher in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst. Die nachfolgende Auswertung der PKS gibt die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) bezogen auf alle Delikte nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) an. Dabei handelt es sich um Tatverdächtige je 100 000 Einwohner. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Entwicklung beim Handel und Konsum illegaler Drogen in den Jahren 2008 und 2013? Der nachfolgenden Tabelle sind der illegale Besitz/Erwerb und der unerlaubte Handel/Schmuggel gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Land Bremen von 2008 bis 2013 zu entnehmen: Prävalenz Tatverdächtige BTM Land Bremen TVBZ = Tatverdächtigenbelastungszahl Häufigkeitszahl nach Altersklassen. Tatverdächtige je 100.000 Einwohner, jeweils ohne Kinder < 8 Schl.- SEXUS Tatver- Kinder Jugendl. Heran- Tatver- Erwachsene zahl Straftat dächtige 8 < 14 14 < 18 wachsende dächtige ab 21 der Tat insgesamt 18 < 21 unter 21 Jahr TVBZ TVBZ TVBZ TVBZ TVBZ TVBZ 2013 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 456 15 1.270 2.304 1.027 410 2012 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 523 15 1.322 2.659 1.138 475 2011 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 522 3 1.289 2.389 1.050 485 2010 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 437 14 1.014 1.897 830 413 2009 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 475 11 1.000 2.100 882 451 2008 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 472 14 797 1.898 764 464 Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen, BTM-Delikte Grundtabelle 01 Illegaler Besitz/Erwerb und Handel/Schmuggel Schl.- Zahl Straftat erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste der Tat Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 731000 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG 2.934 3.126 2.742 3.436 3.416 2.809 732000 Unerl. Handel/Schmuggel mit/von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 788 767 693 731 632 646 — 2 — Anhand der Auswertung wird deutlich, dass die Anzahl der Fälle des illegalen Besitzes/Erwerbs aller Betäubungsmittel wellenförmig verläuft und durchschnittlich etwa 3 077 Fälle pro Jahr beträgt. Der Handel/Schmuggel verläuft ebenfalls leicht wellenförmig. Die durchschnittliche Anzahl der Fälle beträgt ca. 709 pro Jahr. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass Drogendelikte sogenannte Kontrolldelikte darstellen, d. h. sie gelangen nur selten durch Dritte zur Anzeige. Die Fallzahlen sind daher auch stark abhängig von der Kontrolltätigkeit der Strafverfolgungsbehörden . 3. Wie entwickelte sich die Anzahl der Drogendelikte je nach Deliktart in den Jahren 2008 bis 2013, aufgeschlüsselt nach Erwerb, Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln ? Nachfolgend ist eine Auswertung der PKS zu den Deliktarten illegaler Besitz/ Erwerb und Handel/Schmuggel der unterschiedlichen Stoffarten aufgeführt. Dabei ist festzustellen, dass der illegale Besitz/Erwerb und der unerlaubte Handel /Schmuggel von Heroin seit 2009 rückläufig ist. 4. Welches sind die häufigsten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (aufgeschlüsselt nach Delikten und Altersgruppen)? Die häufigsten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stellten in den Jahren 2008 bis 2013 der illegale Besitz/Erwerb sowie der Handel/Schmuggel dar. Die häufigsten Stoffarten waren dabei Cannabis und Zubereitungen, Heroin und Kokain. Nachfolgend sind die Anzahl der Fälle des illegalen Besitzes/Erwerbs der häufigsten Stoffarten und Altersgruppen der Tatverdächtigen (gesamt) anhand der Daten der PKS der Jahre 2008 bis 2013 dargestellt: Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen, BTMDelikte Grundtabelle 01 Illegaler Besitz/Erwerb und Handel/Schmuggel nach Stoffartarten Schl.- Zahl Straftat erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste der Tat Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen 1.752 1.989 1.805 2.410 2.543 2.079 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen 319 284 299 329 342 387 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin 624 697 606 600 416 280 732110 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit Heroin 239 312 258 238 159 100 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack 384 250 182 250 267 205 732200 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Kokain einschl. Crack 182 114 95 122 96 109 — 3 — Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen Illegaler Besitz/Erwerb nach Stoffarten Tatverdächtige nach Alter Schl.- SEXUS TatverKinder Jugendl. Heran- Tatver- Erwachsene zahl Straftat Fälle dächtige 8 < 14 14 < 18 wachsende dächtige ab 21 der Tat gesamt insgesamt 18 < 21 unter 21 Jahr 2013 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 2.079 1.857 5 254 369 628 1.229 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 280 243 1 4 5 238 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 205 200 4 12 16 184 2012 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 2.543 2.216 5 276 469 750 1.466 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 416 343 2 5 7 336 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 267 251 2 17 19 232 2011 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 2.410 2.068 1 269 428 698 1.370 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 600 471 1 7 8 463 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 250 236 2 18 20 216 2010 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.805 1.587 4 202 307 513 1.074 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 606 475 2 9 11 464 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 182 174 1 3 12 16 158 2009 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.989 1.740 2 199 366 567 1.173 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 697 558 4 14 18 540 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 250 243 5 11 16 227 2008 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.752 1.516 1 144 315 460 1.056 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 624 541 17 17 524 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 384 335 1 17 18 317 — 4 — In der folgenden Tabelle sind die Anzahl der Fälle des illegalen Handels/Schmuggels der häufigsten Stoffarten und Altersgruppen der Tatverdächtigen (gesamt) anhand der Daten der PKS der Jahre 2008 bis 2013 dargestellt: 5. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten der Strafverfolgung bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz? Die bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten entstehenden Kosten der Strafverfolgung lassen sich nicht exakt beziffern. Für die Bearbeitung von Verfahren gegen erwachsene Beschuldigte, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz oder Taten der indirekten Beschaffungskriminalität zur Last gelegt werden, setzt die Staatsanwaltschaft derzeit Dezernentinnen und Dezernenten mit einem Arbeitskraftanteil von 4,65 Vollzeitäquivalenten in Bremen und 0,6 Vollzeitäquivalenten in Bremerhaven ein. Hinzu kommen im Servicebereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitskraftanteil von 4,75 Vollzeitäquivalenten in Bremen und 0,4 Vollzeitäquivalenten in Bremerhaven. Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Beschuldigte, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz , das Arzneimittelgesetz und Taten der indirekten Beschaffungskriminalität zur Last gelegt werden, fallen in die Zuständigkeit der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft. Der in diesem Bereich auf Betäubungsmittelsachen entfallende Personalaufwand kann nicht hinreichend sicher angegeben werden. Der Arbeitskraftanteil, mit dem Richterinnen und Richter und nicht richterliches Personal bei den Gerichten des Landes Bremen mit Betäubungsmittelsachen be- Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen Unerlaubter Handel und Schmuggel nach Stoffarten Tatverdächtige nach Alter Schl.- SEXUS Fälle Tatver- Kinder Jugendl. Heran- Tatver- Erwachsene zahl Straftat gesamt dächtige 8 < 14 14 < 18 wachsende dächtige ab 21 der Tat insgesamt 18 < 21 unter 21 2013 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen G 387 284 43 64 107 177 732100 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Heroin G 100 77 2 2 75 732200 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack G 109 81 14 9 23 58 2012 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen G 342 279 1 35 58 94 185 732100 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Heroin G 159 118 2 5 7 111 732200 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack G 96 76 6 8 14 62 2011 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen G 329 265 35 63 98 167 732100 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Heroin G 238 164 2 1 3 161 732200 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack G 122 87 14 8 22 65 2010 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen G 299 268 2 40 64 106 162 732100 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Heroin G 258 194 0 3 6 9 185 732200 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack G 95 75 0 12 5 17 58 2009 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen G 284 257 32 49 81 176 732100 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Heroin G 312 192 1 2 3 6 186 732200 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack G 114 83 1 14 6 21 62 2008 732800 Unerl. Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen G 319 273 1 35 49 85 188 732100 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Heroin G 239 187 1 1 5 7 180 732200 Unerl. Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack G 182 135 2 21 5 28 107 — 5 — fasst sind, lässt sich nicht ermitteln, da die Spruchkörper auch zahlreiche andere Verfahren zu bearbeiten haben. In der Direktion Kriminalpolizei/Landeskriminalamt (LKA) sind im Fachkommissariat für Rauschgiftkriminalität 21,97 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingesetzt. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind in dem Fachkommissariat für Rauschgiftdelikte 9,7 VZÄ vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere Beamte und Bedienstete der Polizeien bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität beteiligt. Darunter fallen unter anderem Beamte im Einsatz- und Ermittlungsdienst der Schutzpolizei, der Spezialeinheiten, des Erkennungsdienstes, der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle, des Polizeigewahrsams usw. Hier lassen sich die Zeitanteile für die Bekämpfung der Drogenkriminalität nicht exakt darstellen. 6. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 wegen welcher Verstöße gegen das BtMG in Bremen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Altersgruppen) a) zu Geldstrafen, b) zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung, c) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung? Die Zahl der von den Gerichten des Landes Bremen in den Jahren 2008 bis 2012 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen und unbedingten Freiheitsstrafen verurteilten Personen ergibt sich aus den beigefügten Tabellen. Eine Differenzierung nach dem Alter der Verurteilten ist nur insoweit möglich, als die amtliche Strafverfolgungsstatistik nach der Anwendung des Jugendstrafrechts und des allgemeinen Strafrechts unterscheidet, eine weitere Aufschlüsselung nach Altersgruppen aber nicht hergibt. Die Daten für 2013 liegen noch nicht vor. Abgeurteilte und Verurteilte nach der Strafverfolgungsstatistik 2008 2009 2010 2011 2012 Abgeurteilte – männlich 637 1 020 935 1 024 1090 Abgeurteilte – weiblich 59 108 96 98 73 Abgeurteilte – insgesamt 696 1 128 1 031 1 122 1 163 Davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte – männlich 512 864 835 876 922 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte – weiblich 51 94 88 87 62 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte – insgesamt 563 958 923 963 984 Geldstrafe – männlich 396 737 703 729 815 Geldstrafe – weiblich 41 84 80 70 56 Geldstrafe – insgesamt 437 821 783 799 871 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. – männlich 1 0 2 2 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. – insgesamt 1 0 2 2 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. – männlich 7 13 11 4 8 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. – weiblich 1 1 3 3 1 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. – insgesamt 8 14 14 7 9 Freiheitsstrafe 6 Mon. – männlich 0 0 0 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. – weiblich 0 1 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. – insgesamt 0 1 0 1 0 — 6 — Abgeurteilte und Verurteilte nach der Strafverfolgungsstatistik 2008 2009 2010 2011 2012 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. – männlich 5 7 16 10 7 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. – weiblich 2 0 0 4 1 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. – insgesamt 7 7 16 14 8 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. – männlich 1 4 1 0 4 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. – weiblich 0 1 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. – insgesamt 1 5 1 0 4 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. zur Bew. – männlich 17 22 18 13 11 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. zur Bew. – weiblich 0 3 2 2 1 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. zur Bew. – insgesamt 17 25 20 15 12 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr – männlich 0 1 1 2 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr – insgesamt 0 1 1 2 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr zur Bew. – männlich 25 19 18 31 15 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr zur Bew. – weiblich 2 1 1 3 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr zur Bew. – insgesamt 27 20 19 34 15 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre – männlich 7 4 1 7 2 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre – weiblich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre – insgesamt 8 4 1 7 2 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre zur Bew. – männlich 49 38 50 59 50 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre zur Bew. – weiblich 4 3 2 5 3 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre zur Bew. – insgesamt 53 41 52 64 53 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre – männlich 6 9 5 7 4 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre – insgesamt 6 9 5 7 4 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre – männlich 5 7 6 9 4 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre – insgesamt 5 7 6 9 4 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre – männlich 2 3 3 2 1 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre – weiblich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre – insgesamt 3 3 3 2 1 Freiheitsstrafe 10 bis 15 Jahre – männlich 0 0 0 0 1 Freiheitsstrafe 10 bis 15 Jahre – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 10 bis 15 Jahre – insgesamt 0 0 0 0 1 — 7 — Abgeurteilte und Verurteilte nach der Strafverfolgungsstatistik 2008 2009 2010 2011 2012 Einstellung ohne Maßregeln – männlich 42 53 46 42 49 Einstellung ohne Maßregeln – weiblich 2 4 5 4 3 Einstellung ohne Maßregeln – insgesamt 44 57 51 46 52 Freispruch – männlich 7 13 9 6 8 Freispruch – weiblich 0 1 0 3 2 Freispruch – insgesamt 7 14 9 9 10 Nach Jugendstrafrecht Verurteilte – männlich 12 29 17 30 38 Nach Jugendstrafrecht Verurteilte – weiblich 3 4 1 2 0 Nach Jugendstrafrecht Verurteilte – insgesamt 15 33 18 32 38 Freiheitsstrafe 6 Mon. – männlich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. – insgesamt 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. – männlich 3 4 1 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. – weiblich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. – insgesamt 4 4 1 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. – männlich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. – insgesamt 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. zur Bew. – männlich 0 2 0 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. zur Bew. – weiblich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 9 Mon. zur Bew. – insgesamt 1 2 0 0 1 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr – männlich 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr – insgesamt 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr zur Bew. – männlich 1 1 0 1 1 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr zur Bew. – weiblich 0 1 0 1 0 Freiheitsstrafe 9 Mon. bis 1 Jahr zur Bew. – insgesamt 1 2 0 2 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre – männlich 0 0 0 1 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre – insgesamt 0 0 0 1 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre zur Bew. – männlich 1 1 0 0 2 Freiheitsstrafe 1 Jahr – 2 Jahre zur Bew. – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr – 2 Jahre zur Bew. – insgesamt 1 1 0 0 2 Freiheitsstrafe 2 Jahre bis 3 Jahre – männlich 0 0 1 0 0 — 8 — Abgeurteilte und Verurteilte nach der Strafverfolgungsstatistik 2008 2009 2010 2011 2012 Freiheitsstrafe 2 Jahre bis 3 Jahre – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 2 Jahre bis 3 Jahre – insgesamt 0 0 1 0 0 Freiheitsstrafe 3 Jahre bis 5 Jahre – männlich 0 2 0 0 1 Freiheitsstrafe 3 Jahre bis 5 Jahre – weiblich 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 Jahre bis 5 Jahre – insgesamt 0 2 0 0 1 Zuchtmittel – männlich 4 19 12 23 27 Zuchtmittel – weiblich 0 3 0 1 0 Zuchtmittel – insgesamt 4 22 12 24 27 Erziehungsmaßregeln – männlich 0 0 3 5 6 Erziehungsmaßregeln – weiblich 1 0 1 0 0 Erziehungsmaßregeln – insgesamt 1 0 4 5 6 Einstellung ohne Maßregeln – männlich 55 61 39 70 71 Einstellung ohne Maßregeln – weiblich 2 5 3 2 6 Einstellung ohne Maßregeln – insgesamt 57 66 42 72 77 darunter nach § 47 JGG – männlich 52 57 35 62 67 darunter nach § 47 JGG – weiblich 2 5 3 2 6 darunter nach § 47 JGG – insgesamt 54 62 38 64 73 d) Welche Kosten entstanden dem Land Bremen in diesem Zeitraum für die Inhaftierung von Personen, die gegen das BtMG verstoßen haben (Strafvollzug ) oder sich wegen eines solchen Verdachts in Untersuchungshaft befanden (angegeben in Hafttagen und durchschnittlichen Hafttagekostensatz )? Jeweils zum Stichtag 31. März waren 2008 63 Personen: 61 Männer und zwei Frauen, 2009 68 Personen: 64 Männer und vier Frauen, 2010 63 Personen: 59 Männer und vier Frauen, 2011 71 Personen: 69 Männer und zwei Frauen, 2012 57 Personen: 56 Männer und eine Frau wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in der JVA Bremen inhaftiert. Zahlen für 2013 liegen noch nicht vor. Der durchschnittliche Tageshaftkostensatz betrug im oben genannten Zeitraum : 2008 99,60 ‡, 2009 104,74 ‡, 2010 103,01 ‡, 2011 106,83 ‡, 2012 111,08 ‡, 2013 111,69 ‡. 7. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 im Zusammenhang mit Delikten verurteilt, die der Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind (bitte unterscheiden nach Altersgruppen)? a) zu Geldstrafen, — 9 — b) zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung, c) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung? d) Welche Kosten entstanden dem Land Bremen in diesem Zeitraum für die Inhaftierung von Personen, die wegen Delikten im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität verurteilt wurden (Strafvollzug) oder sich wegen eines solchen Verdachts in Untersuchungshaft befanden (angegeben in Hafttagen und durchschnittlichen Hafttagekostensatz)? Die Zahl der Verurteilungen wegen Taten der Beschaffungskriminalität wird statistisch nicht erfasst. 8. Orientiert sich die Staatsanwaltschaft (bei der Prüfung einer Einstellung des Verfahrens) generell an den Grenzen des sogenannten Eigenbedarfs, oder gibt es spezifische Ausnahmen, etwa für bestimmte Nutzerinnen-/Nutzergruppen? Einstellungen von Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigengebrauch kommen in Betracht, solange die Menge der sichergestellten Betäubungsmittel sechs Gramm Cannabisharz oder Cannabiskraut, ein Gramm Kokaingemisch, ein Gramm Heroingemisch, 1,6 Gramm „Speed“ oder bis zu drei Tabletten „Ecstasy“ nicht übersteigen. Spezifische Ausnahmen gibt es nicht. 9. Ist die sogenannte Null-Toleranz-Strategie der Staatsanwaltschaft in Bezug auf geringe Mengen, die bei Jugendlichen gefunden wurden, aus Sicht des Senats ein Erfolg? Woran wird dieser Erfolg gegebenenfalls gemessen? Wie viele Erstkonsumentinnen /Erstkonsumenten wurden in diesem Zusammenhang angeklagt ? Die Staatsanwaltschaft führt keine Statistik über die Zahl der Anklagen gegen Jugendliche, die erstmalig wegen Erwerbs oder Besitzes von Kleinmengen Betäubungsmittel strafrechtlich in Erscheinung treten. Diese Verfahren werden grundsätzlich nicht nach § 31a BtMG, sondern unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts und der Diversionsrichtlinien (Vorrang erzieherischer Maßnahmen vor Strafverfolgung) in der Regel nach § 45 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eingestellt. Anklagen werden allenfalls in Ausnahmefällen erhoben, soweit dies erzieherisch notwendig ist. 10. Wie hoch sind die Ausgaben des Landes Bremen für die medizinisch-therapeutische Betreuung im Betäubungsmittelbereich insgesamt und nach Substanzen differenziert in den Jahren 2008 bis 2013? Bei der medizinisch-therapeutischen Betreuung im Betäubungsmittelbereich handelt es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und um Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. Diese Ausgaben sind dem Senat nicht bekannt. 11. Wie stellt sich die Alters- und Sozialstruktur von Drogenabhängigen (nach Substanzen differenziert) im Land Bremen dar? Konkrete Daten über die Alters- und Sozialstruktur von Drogenabhängigen gibt es weder für Bremen noch für andere Bundesländer, weil Daten über diesen Personenkreis ausschließlich über Klientendaten der Einrichtungen erfasst werden können (siehe Antwort zu Frage 12). 12. Wie stellt sich die Klientenstruktur bei den Einrichtungen der Bremer Drogenhilfe dar? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Nationalität, beruflicher und familiärer Situation und konsumierten Substanzen. In den beiden Drogenhilfezentren Mitte und Nord des Trägers „Ambulante Suchthilfe Bremen gGmbH“ wurden im Jahr 2013 1 475 drogenkonsumierende Klientinnen und Klienten statistisch erfasst. Davon waren 77 % männlich und 23 % weiblich. Das Durchschnittalter der männlichen Klienten war 36,9 Jahre, das der Klientinnen 36,6 Jahre. 84 % der männlichen und 95 % der weiblichen Klienten waren Deutsche. 88 % der Klienten waren nicht erwerbstätig. 71 % waren aber SGB-II-Empfänger und damit als erwerbsfähig eingestuft. Zur familiären Situation liegen keine Daten vor. Aus zahlreichen Untersuchungen ist allerdings bekannt, dass insbesondere Opiatabhängige überdurchschnittlich oft — 10 — in prekären sozialen und familiären Verhältnissen aufgewachsen sind. Vorrangige Suchtmittel der Klienten der Drogenhilfezentren waren Opiate (66 %), Cannabis (19 %), Kokain (8 %) und Alkohol (5 %), wobei ein großer Teil der Klienten verschiedene Substanzen konsumiert. 13. Wie haben sich die institutionellen Zuwendungen an die Träger der Drogenhilfe in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und wie werden sie sich mit Vollzug des aktuellen Doppelhaushalts bis 2016 entwickeln? In der nachfolgenden Tabelle sind die Haushaltsanschläge der beiden Drogenhilfeträger bis einschließlich 2015 aufgeführt. Eine Aussage zur Entwicklung nach Abschluss des Doppelhaushalts 2014/2015 kann zurzeit nicht getroffen werden. Haushaltsanschläge für institutionelle Zuwendungen in T‡ Zur Geschlechterverteilung in den ambulanten Drogenhilfezentren siehe Antwort zu Frage 12. 14. Wie viele Drogenabhängige befinden sich im Land Bremen in ambulanten oder stationären therapeutischen Behandlungen, wie viele in Reha-Maßnahmen? Ist eine Zunahme ambulanter Behandlungen zu verzeichnen? Wenn ja, aus welchem Grund? Wie haben sich Rückfallquoten seit 2008 entwickelt? Bei ambulanten oder stationären therapeutischen Behandlungen von Abhängigkeitserkrankungen (Entwöhnungsbehandlungen) handelt es sich in der Regel um Leistungen der „Medizinischen Rehabilitation“ nach dem SGB IX im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Genaue Zahlen liegen dem Senat nicht vor; für wesentliche Veränderungen in den letzten fünf Jahren gibt es aber keine Hinweise. Generell sind ambulante Entwöhnungsbehandlungen bei Drogenabhängigen aufgrund der häufig problematischen Lebenssituation der Klienten seltener indiziert als bei anderen Suchterkrankungen . 15. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer in ambulanten sowie stationären Therapiemaßnahmen als auch in Reha-Maßnahmen? Ist es in den Jahren 2008 bis 2013 zu Veränderungen gekommen? Wenn ja, welcher Art, und aus welchem Grund? Für stationäre Entwöhnungsbehandlungen beträgt die von der DRV bewilligte Verweildauer maximal 25 Wochen. Für ambulante Entwöhnungsbehandlungen oder eine Kombination von stationären, tagesklinischen und ambulanten Behandlungen können bis zu 52 Wochen bewilligt werden. In den letzten Jahren hat es nach Kenntnis des Senats keine wesentlichen Veränderungen der Behandlungszeiten gegeben; im langjährigen Trend wurden die maximalen Behandlungszeiten für die stationäre Entwöhnung Drogenabhängiger allerdings seitens der Rentenversicherung unter Verweis auf veränderte Behandlungsformen und -inhalte deutlich verkürzt. 16. Welche Kosten entstanden in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven über Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Drogenabhängige seit 2008 (differenziert nach Stadtgemeinden und Jahren)? 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Zuwendungsfinanzierte ambulante Drogenhilfe gesamt 1.073,5 1.073,5 1.073,5 1.323,5 1.323,5 1.323,5 1.268,5 davon: an die comeback gmbH zum Betrieb des Kontakt- und Beratungszentrums für Drogenkranke 632,5 632,5 632,5 732,5 732,5 732,5 677,5 davon: an die Ambulante Drogenhilfe gGmbH zum Betrieb der Drogenhilfezentren Mitte und Nord 441,0 441,0 441,0 591,0 591,0 591,0 591,0 — 11 — Hinweis zu den Zahlungsverläufen: Eine Abrechnung von Zahlungen der Eingliederungshilfe ist nicht immer jahresgenau möglich. Es bestehen u. a. Nachzahlungen /-berechnungen für Einrichtungen aufgrund von Abrechnung aus periodenfremden Zeiträumen. Die Inanspruchnahme der entgeltfinanzierten Eingliederungshilfeleistungen zwischen Männern und Frauen verteilt sich bei den stationären Leistungen (Heimwohnen ) im Durchschnitt für den zu berichtenden Zeitraum 2008 bis 2013 wie folgt: 73 % männlich und 27 % weiblich. Im betreuten Wohnen ist das Verhältnis 66 % männlich und 34 % weiblich in der Inanspruchnahme. Die vorgenannten Angaben beziehen auf die durchschnittlich belegten Plätze in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe. 17. Entgegen einem bundesweiten Trend und dem Debattenstand der Gesundheitswissenschaften sind Therapieeinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen nach Substanzen getrennt (legale/illegale Drogen): Plant der Senat hier eine Reform für das Hilfesystem in Bremen-Stadt? Eine durchgängige Reform für das Hilfesystem der Stadt (d. h. dass an allen bestehenden Beratungs- und Hilfeangeboten für Sucht- und Drogenkranken beide Angebote vorgehalten werden) ist derzeit nicht geplant. Es werden aber bereits, wie in den Vorgängereinrichtungen auch, in der neuen Sucht-Fachklinik „RehaCentrum Alt-Osterholz“ sowohl Abhängige von legalen als auch von illegalen Suchtmitteln behandelt. Federführend für das Konzept der Einrichtung ist die DRV Oldenburg/Bremen. Darüber hinaus werden im Maßregelvollzug in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie beide Patientengruppen behandelt. Nach Substanzen getrennte Zuständigkeiten gibt es in der Stadt Bremen noch im Bereich der Suchtberatung. Für legale Suchtmittel sind die regionalen psychiatrischen Behandlungszentren zuständig, für Klienten mit vorrangig illegalem Suchtmittelkonsum die beiden Drogenhilfezentren der „Ambulanten Suchthilfe Bremen gGmbH“. 18. Wie hoch beziffern sich die Behandlungsfälle aufgrund von Abhängigkeiten, Suchterkrankungen und Suchtfolgen in den Krankenhäusern im Land Bremen in den Jahren 2008 bis 2013 (bitte differenzieren nach legalen und illegalen Drogen)? Bremen Suchtmittel 2008 2009 2010 2011 2012 Alkohol 3 843 3 918 3 844 4 093 4 087 Opioide 98 77 76 59 52 Cannabinoide 27 36 52 41 78 Sedativa oder Hypnotika 90 109 103 176 114 Kokain 10 11 9 13 39 Andere Stimulanzien, einschließlich Koffein 6 10 5 7 9 Halluzinogene 3 6 5 4 1 Tabak 2 1 0 1 3 Flüchtige Lösungsmittel 1 2 0 1 2 Multipler Substanzgebrauch oder andere psychotrope Substanzen 1 117 984 1 050 977 990 Gesamt 5 197 5 154 5 144 5 372 5 375 Eingliederungshilfe Drogenabhängige: Entgeltfinanzierte Eingliederungshilfeleistungen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadtgemeinde Bremen 3.548 T€ 2.832 T€ 3.682 T€ 4.251 T€ 4.130 T€ 4.139 T€ Stadtgemeinde Bremerhaven 22 T€ 92 T€ 140 T€ 190 T€ 321 T€ 309 T€ — 12 — Datenherkunft: Diagnosedaten der Krankenhausdaten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Es handelt sich um vollstationäre Patientendaten mit der Erstdiagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen “. Für das Jahr 2013 liegen noch keine gesicherten Daten vor. Bremerhaven Suchtmittel 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Alkohol 699 838 823 957 847 831 Opioide 17 14 14 4 7 10 Cannabinoide 7 5 8 12 22 17 Sedativa oder Hypnotika 4 3 11 69 34 6 Kokain 1 0 2 4 9 9 Andere Stimulanzien, einschließlich Koffein 0 0 1 1 1 1 Halluzinogene 0 0 0 1 0 0 Tabak 0 0 0 0 0 0 Flüchtige Lösungsmittel 0 0 0 0 1 0 Multipler Substanzgebrauch oder andere psychotrope Substanzen 162 173 185 162 146 121 Gesamt 890 1 033 1 044 1 210 1 067 995 19. Hat nach Einschätzungen des Senats die Verbotspolitik Auswirkungen auf die Effektivität der Drogenhilfe und der sozialen Hilfen? Die nationale Drogen- und Suchtpolitik basiert auf den Säulen Suchtprävention, bestmögliche Hilfen für Betroffene und repressiven Elementen wie dem Betäubungsmittelgesetz , aber auch z. B. Zugangsbeschränkungen für legale Suchtmittel im Interesse des Jugendschutzes. Negative Auswirkungen von repressiven Maßnahmen können im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, eine grundsätzliche Beeinträchtigung einer effektiven Drogenhilfe oder anderer sozialer Hilfen sieht der Senat derzeit jedoch nicht. 20. Behindert oder erleichtert das BtMG nach Einschätzung des Senats den Zugang zur Suchttherapie? Die Frage kann nicht generell beantwortet werden. Strafen oder Strafandrohungen können sich im Verhalten der Betroffenen sowohl positiv als auch negativ auswirken. 21. Wie hoch ist die Prävalenz des Drogenkonsums in der JVA Bremen (bitte aufschlüsseln nach Substanzen)? Welche Hilfesysteme gibt es für Menschen, die Freiheitstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen oder sich in Untersuchungshaft befinden? Die vorherrschend konsumierte Droge innerhalb der JVA Bremen ist THC (Cannabis ). Daneben werden vereinzelt auch Heroin, Kokain sowie synthetische Drogen konsumiert. Zur Art der synthetischen Drogen sind keine genauen Angaben möglich, da insoweit keine verlässlichen Laborverfahren vorhanden sind. Nach Schätzungen des ärztlichen Dienstes haben ca. 80 % der Inhaftierten Erfahrungen mit Drogenkonsum, bis zu ca. 40 % aller derzeit Inhaftierten konsumieren Drogen. Bei einem 2012/2013 in der JVA durchgeführten Drogenscreening waren 36,30 % der Proben positiv (davon 70,59 % THC), 63,70 % der Proben waren negativ. Etwa 100 drogenabhängige Inhaftierte werden durch den ärztlichen Dienst mit Methadon substituiert. Einmal pro Woche findet ein Gespräch zwischen den Substituierten und dem zuständigen Anstaltsarzt statt. Es wird ein Substitutionsvertrag zwischen der JVA und dem Inhaftierten geschlossen, der gewisse Verhaltensregeln vorgibt. Verstößt ein Substituierter einmal hiergegen erhält er eine Abmahnung. Bei einem weiteren Verstoß wird die Substitution stufenweise ver- — 13 — ringert bis zum endgültigen Ende der Substitution. Freiwillig kann natürlich jederzeit ein vom Arzt begleiteter stufenweiser Entzug stattfinden. Daneben ist die Beratung der suchtgefährdeten Gefangenen ein zentraler Teil der Resozialisierungsbemühungen im Vollzug. Um der Suchtproblematik der Gefangenen sinnvoll zu begegnen, werden dafür in Betracht kommende Gefangene in eine Drogentherapie (Therapie statt Strafe) vermittelt. Dafür findet in der JVA regelmäßig eine Therapievorbereitungsgruppe statt. Diese dient der Organisation des Übergangs in eine Therapieeinrichtung und der damit verbundenen Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG oder einer vorzeitigen Entlassung zur Bewährung nach § 57 StGB. Die Vermittlung in eine stationäre Therapie wird daneben auch über die Mitarbeiter des Sozialdienstes der Abteilungen sowie über die Mitarbeiterinnen des Entlassungsvorbereitungspools angeboten. Außerdem besteht für lockerungsgeeignete Gefangene die Möglichkeit im Rahmen von Lockerungen an unterschiedlichen externen Angeboten teilzunehmen. So wird u. a. der Besuch von Selbsthilfegruppen, der externen Drogenberatung und eines psychosozialen Gruppenangebots mit substituierten Inhaftierten und Haftentlassenen ermöglicht. 22. Gibt es spezielle Angebote der Arbeitsvermittlung für erwerbsfähige Substituierte im SGB-II-Bezug, wenn sie multiple Vermittlungshemmnisse haben? Nein. 23. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass über eine geregelte Abgabe entkriminalisierter Substanzen, etwa nach dem Vorbild der Cannabisclubs, der Jugendschutz gestärkt und das Alter der Erstkonsumierenden damit reguliert werden könnte? Die Abgabe von entkriminalisierten Substanzen, wie Haschisch und Marihuana , erfolgt in einigen europäischen Ländern in sogenannten Cannabisclubs. In diesen Clubs handelt es sich um die kontrollierte Abgabe an Erwachsene, nicht an Jugendliche. Inwiefern das mit der Errichtung solcher Clubs angestrebte Ziel einer Qualitätsverbesserung und Kontrolle dieser Substanzen erreicht wird, kann seitens des Bremer Senats nicht bewertet werden, weil hierzu verlässliche Auswertungsdaten fehlen. Auf das Verhalten von Jugendlichen wird die Einrichtung solcher Clubs in Bezug auf deren Konsum von Haschisch und Marihuana voraussichtlich keine größeren Auswirkungen haben. Die Betreiber dieser Clubs unterliegen strengsten Kontrollen und legen deshalb größten Wert darauf, dass keine Jugendlichen in ihrem Club angetroffen werden. 24. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass über eine Entkriminalisierung und kontrollierte Abgabe von Substanzen der Gesundheitsschutz insofern gestärkt werden könnte, als dass die Gefahren durch Beimischung und Streckung mit hochtoxischen Stoffen vermindert und der Reinheitsgrad der Substanzen kontrolliert werden könnte? Die Frage einer Entkriminalisierung oder kontrollierten Abgabe von bisher illegalen Substanzen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen möglichen Vorteilen und Risiken bzw. Nachteilen. Dabei müssen alle Aspekte berücksichtigt und gewichtet werden. Die Herausnahme eines Einzelaspekts hält der Senat für nicht zielführend. 25. Wie bewertet der Senat die Forderung nach Angeboten des „Drug Checkings“, wo im Sinne der sogenannten Harm Reduction (Schadensbegrenzung) die Überprüfung von illegalen Substanzen auf hochtoxische Beimischungen und gegebenenfalls auf ihren Reinheitsgrad vorgenommen wird? Der Senat sieht für solche Angebote in Bremen derzeit keinen Bedarf. 26. Wie bewertet der Senat die Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ? Wird er selbst ein solches Projekt starten oder sich daran beteiligen? Bisher bestehen keine Modellprojekte in Deutschland, die eine kontrollierte Abgabe von Cannabis erproben. Sollten sich Städte, in denen derzeit darüber dis- — 14 — Druck: Anker-Druck Bremen kutiert wird, zur Durchführung eines Pilotprojekts entscheiden, wird der Senat dessen Verlauf und die Ergebnisse verfolgen. Die Durchführung eines eigenen Projekts für Bremen plant der Senat nicht. 27. Wird der Senat im Bundesrat eine Initiative zur Änderung des BtMG, die eine Entkriminalisierung von Drogen beinhaltet, ergreifen oder solch eine Initiative eines anderen Bundeslandes unterstützen? Derzeit sieht der Senat keine Veranlassung, Initiativen zur Änderung des BtMG zu ergreifen.