— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1575 (zu Drs. 18/1545) 07. 10. 14 Mitteilung des Senats vom 7. Oktober 2014 Folgen der verschleppten Klinikreform in Bremerhaven offenlegen! Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1545 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Träger der Krankenhäuser in Bremerhaven, die Krankenkassen und der Senator für Gesundheit diskutieren seit vielen Jahren über eine neue Struktur der stationären Krankenversorgung in der Stadt. Trotz einzelner Ergebnisse in der Vergangenheit , u. a. auch der 2013 erfolgte Zusammenschluss der beiden gemeinnützigen Krankenhäuser, ist dieser Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen. Die beiden Träger der Bremerhavener Krankenhäuser hatten sich noch im September 2013 über einen Projektfahrplan für eine verbesserte Kooperation verständigt. Im Widerspruch dazu und ohne jede vorherige Ankündigung hat der Stiftungsrat der DRKKrankenanstalten Wesermünde dann am 21. Januar 2014 seine Verkaufsabsicht öffentlich bekanntgemacht. Ganz offensichtlich waren die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der DRK-Krankenanstalten Wesermünde zur Übernahme des St.-JosefHospitals unrealistisch. Der Senator für Gesundheit hat in einem Gespräch Ende Januar 2014 die Vertreter des Stiftungsrates wegen des ungewöhnlichen und inakzeptablen Verfahrens deutlich kritisiert und daraufhin hingewiesen, dass spätestens bei beabsichtigten Änderungen des Versorgungsauftrags die Landesbehörde in die Gespräche einzubeziehen ist. Die Vertreter des Stiftungsrates betonten ihre Absicht , zügig das Bieterverfahren durchzuführen und den Trägerwechsel bereits zum 30. April zu vollziehen. Erst Mitte August 2014, ca. vier Wochen vor dem Ablauf des befristeten Kaufangebots der Schweizer AMEOS-Gruppe, baten die Vertreter des DRK-Stiftungsrats um ein Gespräch zur Klärung alternativer Lösungen, das von den Vertretern des Landes Bremen, der Stadt Bremerhaven und der AOK Bremen/ Bremerhaven angenommen wurde. Die AOK für die Krankenkassenseite sowie die Vertreter des Landes Bremen und der Stadt Bremerhaven haben ihr Interesse an einer gemeinnützigen Lösung für die Zukunft der DRK-Kliniken signalisiert und ihre Bereitschaft erklärt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen solchen Weg zu unterstützen . Die DRK-Stiftung verlangte aber innerhalb von zwei Wochen eine Verständigung auf eine juristisch tragfähige vertragliche Vereinbarung, um dem DRKVerwaltungsrat eine abgesicherte Alternative zum Verkauf an die AMEOS-Gruppe vorlegen zu können. Dies war aufgrund der Kürze der Zeit und der dazu notwendigen Gremienbeschlüsse bei den Krankenkassen, dem Land Bremen und der Stadt Bremerhaven nicht darstellbar. 1. Welche Auswirkungen ergeben sich für das kommunale Krankenhaus Reinkenheide durch den Verkauf der DRK-Kliniken hinsichtlich a) der Verlagerung medizinischer Fachdisziplinen, b) der bisherigen Finanzierung im Rahmen der Landeskrankenhausplanung und möglichen Rückzahlungen, c) den zukünftigen Investitionen im Rahmen der Landeskrankenhausplanung, d) den baulichen Gegebenheiten vor Ort? Nach § 5 Abs. 7 des Bremischen Krankenhausgesetzes (BremKrhG) tritt ein Träger, der ein in den Krankenhausplan aufgenommenes Krankenhaus über- — 2 — nimmt, in alle bisherigen Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Insofern bleibt die Krankenhausversorgung zunächst unberührt. Das betrifft auch die bisherigen Investitionsförderungen des Landes. 2. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Klinik am Bürgerpark und das St.- Joseph-Hospital durch den Verkauf an den Ameos Konzern hinsichtlich a) der Verlagerung medizinischer Fachdisziplinen, b) der bisherigen Finanzierung im Rahmen der Landeskrankenhausplanung und möglichen Rückzahlungen, c) den zukünftigen Investitionen im Rahmen der Landeskrankenhausplanung? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Auswirkungen durch den Verkauf der DRK-Kliniken erwartet der Senat für die Mitarbeiter? Wie schätzt der Senat die derzeitige Arbeitsmarktsituation im ärztlichen, pflegerischen und Verwaltungsbereich im Land Bremen und im niedersächsischen Umland ein? Dem Senator für Gesundheit liegen der Kaufvertrag oder anderweitige Vereinbarungen nicht vor, weshalb er keine Einschätzungen zu den Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der DRK-Kliniken abgeben kann. Unabhängig davon ist die Arbeitsmarktsituation im Gesundheitsbereich insgesamt betrachtet gut. Das Gesundheitswesen in Bremen ist eine Wachstumsbranche mit mehr als 21 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Zwischen 2009 und 2013 sind in diesem Bereich mehr als 900 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden. Die Arbeitsmarktsituation für Menschen, die in diesem Bereich eine Beschäftigung suchen, ist günstig. Wie in den Vorjahren gibt es eine hohe Nachfrage nach Fachkräften. Anzeichen für Fachkräfteengpässe gibt es insbesondere für Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege sowie bei Rettungsdiensten. Zuletzt hat sich die Fachkräftesituation aber nicht weiter verschärft. Aufgrund der demografischen Prognosen ist auch in den kommenden Jahren eine weiter steigende Arbeitskräftenachfrage zu erwarten. 4. Welche Auswirkungen durch den Verkauf der DRK-Kliniken erwartet der Senat für die gesamte Kliniklandschaft im Land Bremen? Wie und wann plant der Senat, die Krankenhausplanung umzuschreiben? Keine. Die Fortschreibung des Krankenhausplans 2010 bis 2015 wird planmäßig im Laufe des Jahres 2015 erfolgen. 5. Welche Wechselwirkungen ergeben sich für die Häuser der Gesundheit Nord, und insbesondere für die Klinik Bremen-Nord (KBN)? Welchen Einfluss hat der Klinikverkauf in Bremerhaven auf das Sanierungskonzept der Gesundheit Nord? Aufgrund des Trägerwechsels sind derzeit keine Auswirkungen auf die Gesundheit Nord gGmbH erkennbar. 6. Durch welche Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, die Patienten und einweisenden Ärzte im Land Bremen über die aktuellen Entwicklungen und möglicherweise geplanten Verlagerungen von Disziplinen in Bremerhaven zu informieren? Es ist nicht Aufgabe des Senats, Versicherte oder Einweisende über die Planungen und Absichten einzelner Träger zu informieren, dies obliegt dem jeweiligen Träger eines Krankenhauses. Der Senator für Gesundheit wird nach Abschluss der Fortschreibung des Landeskrankenhausplans die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die maßgeblichen Veränderungen informieren. Druck: Anker-Druck Bremen