— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1609 (zu Drs. 18/1566) 04. 11. 14 Mitteilung des Senats vom 4. November 2014 Öffentlich zugängliche Defibrillatoren retten Leben! Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1566 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Einem Herzinfarkt liegt in aller Regel der sich anbahnende, vorübergehende oder endgültige Verschluss eines der Herzkranzgefäße zugrunde, die den Herzmuskel durchbluten. Als Ursache liegt in den meisten Fällen eine Verkalkung der Blutgefäße („Arteriosklerose“) als eine Erkrankung der Gefäßwand vor. Die hierdurch akut auftretende Durchblutungsstörung kann zu lebensbedrohlichen Rhythmusstörungen des Herzens führen, oftmals das sogenannte Kammerflimmern oder Kammerflattern. Diese Komplikation führt unbehandelt zum Tod, da der damit einhergehende funktionelle Stillstand des Kreislaufs in wenigen Minuten zu einer nicht mehr umkehrbaren Schädigung des Herzens und des Gehirns führen kann. Eine lebenswichtige symptomatische Behandlung liegt neben unverzüglich einzuleitenden mechanischen Maßnahmen, wie z. B. eine Herz-Druck-Massage und künstlicher Beatmung in der Gabe von Elektroschocks („Defibrillation“). Während diese Maßnahme lange Jahre ausschließlich dem Rettungsdienst vorbehalten war, sind nunmehr technisch einfach und durch Laien zu bedienende Automatische Elektrische Defibrillatoren (AED) verfügbar. In der Literatur finden sich spektakuläre Einzelfälle von erfolgreichen Anwendungen der AED vor allem an Orten, an denen täglich eine Vielzahl von Menschen verkehren. Die flächendeckende Vorhaltung von AED ist hingegen auch unter Fachleuten umstritten. Die Bundesärztekammer fordert in diesem Zusammenhang als Voraussetzung eine spezifische Schulung von Anwendern und definiert Mindeststandards. Die Verwendung von AED ist darüber hinaus mit einer hohen sozialen Kompetenz für die Anwendenden verbunden. Nicht die technisch einfache Handhabung ist dabei allein maßgeblich, sondern Einsatz und Erfolg hängen ab von der Initiative, z. B. von Passanten, bei einem beobachteten Kreislaufstillstand eine Entscheidung zu treffen, somit aus der Anonymität herauszutreten und eine bedeutsame Verantwortung im Sinne einer Herz-Lungen-Wiederbelebung zu übernehmen. Der Senat hält die Vermittlung von sozialer Kompetenz für eine wesentliche Voraussetzung, den Einsatz von AED erfolgreich anzuwenden. Der in 2015 zum zehnten Mal anstehende ErsteHilfe -Schülerwettbewerb „Hand aufs Herz“, der zwischenzeitlich Tausende von Schülerinnen/Schülern erreicht hat, ist hierfür ein geeignetes Instrument. Junge Menschen lernen hierbei Maßnahmen zur Ersten Hilfe in einem sozialen Kontext. Kenntnisse über den Einsatz von AED werden dabei ebenfalls im Rahmen der Veranstaltung vermittelt, stehen aber nicht im Vordergrund. 1. Wie viele öffentlich zugängliche Defibrillatoren stehen derzeit, insbesondere in folgenden Einrichtungen, in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung? Die Verfügbarkeit von Defibrillatoren wird nicht zentral erfasst. Die im Rahmen der verfügbaren Zeit abgefragten und zusammengestellten Daten mit insgesamt 117 Geräten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern geben ein erstes Bild des derzeitigen Bestands an Defibrillatoren wieder. Nicht alle der — 2 — (gemeldeten) aufgeführten Defibrillatoren sind uneingeschränkt öffentlich zugänglich . a) Senatorische oder nachgeordnete Behörden, Dienststellen des Magistrats und nachgeordnete Behörden sowie in kommunalen oder Landesbetrieben und im Haus der Bürgerschaft? Im Land Bremen befinden sich in den infrage stehenden Dienststellen bzw. Einrichtungen insgesamt mindestens 117 Defibrillatoren, die meist öffentlich zugänglich bzw. erreichbar sind. Davon befinden sich 31 der Geräte bei der Polizei (überwiegend auf Einsatzfahrzeugen), 45 der Geräte bei der Feuerwehr (ebenso auf Einsatzfahrzeugen) und 16 Geräte in Bremerhavener Dienststellen bzw. Einrichtungen. b) Kultureinrichtungen? In vom Senator für Kultur geförderten Kultureinrichtungen in Bremen stehen zwei Geräte zur Verfügung, sieben Geräte in nachgeordneten Eigenbetrieben . Ansonsten ist dem Senat nicht bekannt, in welchen weiteren Kultureinrichtungen Geräte vorgehalten werden. In Bremerhaven sind sechs Geräte in Kultureinrichtungen vorhanden. c) Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie Schulen und Kindergärten? Im Bereich der Universität Bremen sind drei Geräte, in außeruniversitären Forschungseinrichtungen fünf Geräte vorhanden. In Bremerhaven befinden sich 13 Geräte im Bereich der genannten Einrichtungen. An Schulen und in Kindertageseinrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven befinden sich grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Defibrillatoren. Gegebenenfalls können an einzelnen Schulstandorten , z. B. durch Sponsoring, dennoch solche Geräte vorhanden sein. Eine Übersicht darüber führt der Senat nicht. d) Sportstätten und Hallenbäder? Auf den städtischen Sportanlagen in Bremen stehen keine Defibrillatoren zur Verfügung. In sieben städtischen Hallenbädern in Bremen wird je ein Gerät vorgehalten. In Bremerhaven befindet sich ein Gerät im Bereich der genannten Einrichtungen. e) Bahnhöfe und Flughäfen? Die Deutsche Bahn hält als Betreiber der Bahnhöfe im Land Bremen keine Defibrillatoren in Bahnhöfen vor. Der Betreiber einer WC-Anlage (Firma Sanifair GmbH) im Bremer Hauptbahnhof verfügt über ein Gerät. Am Cityairport Bremen werden drei öffentlich zugängliche Defibrillatoren vorgehalten, am Regionalflughafen Bremerhaven ein Gerät. f) Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und andere medizinische Einrichtungen? Angaben aus bremischen Krankenhäusern zu öffentlich zugänglichen Defibrillatoren liegen nicht vor bzw. sind nicht erforderlich, da in allen bremischen Krankenhäusern hausintern Reanimationsteams vorgehalten werden , die sehr schnell eingreifen können. Die Reanimationsteams, Notaufnahmen und zahlreiche Stationen in den Krankenhäusern sind mit Defibrillatoren ausgerüstet, die unverzüglich von medizinischem Fachpersonal zum Einsatz gebracht werden. Da Defibrillatoren keiner Genehmigungspflicht unterliegen, kann die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) keine Angaben über die Anzahl derartiger Geräte in Arztpraxen machen. Die KVHB geht allerdings davon aus, dass in einer Großzahl der Praxen Defibrillatoren vorgehalten werden. Im Land Bremen sind 339 Hausarzt- und 608 Facharztpraxen vorhanden. In Bremer Apotheken gibt es nach Angaben der Apothekerkammer Bremen drei Defibrillatoren. Über das Vorhandensein von Defibrillatoren in anderen medizinischen Einrichtungen liegen dem Senat keine Daten vor. In Bremerhaven befinden sich insgesamt 16 Geräte in den genannten Einrichtungen . — 3 — g) Hotels und Gastronomie? Dem Senat ist nicht bekannt, in wie vielen Hotels und Gastronomiebetrieben in der Stadtgemeinde Bremen Defibrillatoren vorhanden sind. In Bremerhaven befinden sich insgesamt zwei Geräte in den genannten Einrichtungen . h) Banken und Versicherungen? Dem Senat ist nicht bekannt, in wie vielen Banken und Versicherungen in der Stadtgemeinde Bremen Defibrillatoren vorhanden sind. In Bremerhaven befinden sich insgesamt sechs Geräte in den genannten Einrichtungen. i) Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Werkstätten, Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen? Von den ca. 100 stationären Altenpflegeeinrichtungen in Bremen liegen dem Senat nur 15 Rückmeldungen vor. In keiner dieser Einrichtungen ist ein Defibrillator verfügbar. Das lässt darauf schließen, dass Defibrillatoren eher in Ausnahmefällen in Pflegeeinrichtungen verfügbar sind. Hinsichtlich der anderen Einrichtungen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. In Bremerhaven wird in zwei Altenpflegeeinrichtungen jeweils ein Gerät vorgehalten. 2. Wie hat sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren seit 2009 entwickelt? Dem Senat ist nicht bekannt, wie sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in der Stadtgemeinde Bremen entwickelt hat, da die Daten nicht an zentraler Stelle erfasst werden. In Bremerhaven stieg nach Angaben des Magistrats die Zahl der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren von 26 Geräten in 2009 auf 45 Geräte in 2014. Zusätzlich hält die Ortspolizeibehörde Defibrillatoren vor, die bei Notfällen flexibel einsetzbar sind, falls die Polizei vor dem Rettungsdienst am Einsatzort sein sollte. 3. Welche Erfahrungsberichte gibt es über den bisherigen Einsatz der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren, und wie oft wurden sie nach Kenntnis des Senats jeweils genutzt? Erfahrungsberichte bzw. Daten über den bisherigen Einsatz öffentlich zugänglicher Defibrillatoren liegen in der Stadtgemeinde Bremen nicht vor. Nach Schätzungen der Feuerwehr Bremen ist in den letzten zwei Jahren kein öffentlich zugänglicher Defibrillator zum Einsatz gekommen. Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bzw. bei den dort assoziierten Dienststellen wurde keiner der vorhandenen Defibrillatoren bisher verwendet. Insofern geht der Senat davon aus, dass öffentlich zugängliche Defibrillatoren bisher nur in Einzelfällen eingesetzt werden. Aus dem Magistrat Bremerhaven liegen keine Erfahrungsberichte über den bisherigen Einsatz der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (AED) vor, ebenso wenig über die Häufigkeit der Nutzung. In den Einrichtungen des Magistrats wurden bislang keine öffentlich zugänglichen Defibrillatoren eingesetzt. 4. Wie viele ausgebildete Ersthelfer mit vertieften Kenntnissen der Bedienung von Defibrillatoren sind in den senatorischen oder nachgeordneten Behörden, den Dienststellen des Magistrats und nachgeordneten Behörden sowie in kommunalen oder Landesbetrieben und im Haus der Bürgerschaft jeweils tätig? Im Land Bremen verfügen auf Nachfrage in den angefragten Dienststellen bzw. Einrichtungen annähernd 800 Ersthelfer über vertiefte Kenntnisse der Bedienung von Defibrillatoren. Zusätzlich verfügen alle Beamten der Feuerwehr über entsprechende Kenntnisse. In den Schulen und Kindertagesstätten sind in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Bremen nahezu alle Beschäftigten als Ersthelfer aus- und weitergebildet. Bei der Polizei wurden intensive interne Schulungen durchgeführt. Im Bereich des Magistrats Bremerhaven sind derzeit ca. 180 Ersthelfer tätig, die bereits in der Grundausbildung bzw. den regelmäßigen Auffrischkursen über die Frühdefibrillation unterrichtet wurden. — 4 — 5. Wie oft kamen diese ausgebildeten Ersthelfer (Frage 4) seit 2009 jeweils zum Einsatz? Wie oft wurden diese Defibrillatoren (Frage 4) von Laien bedient? Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor, da die Daten nicht an zentraler Stelle erfasst werden. Aus der Beantwortung der Frage 3 ergibt sich, dass es sich beim Einsatz von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren im Land Bremen nur um Einzelfälle gehandelt hat. Es liegen keine Angaben vor, inwieweit in diesen wenigen Fällen Laien die Defibrillatoren bedient haben. 6. Wie hat sich die Anzahl dieser ausgebildeten Ersthelfer (Frage 4) seit 2009 entwickelt ? Die Entwicklung der Anzahl ist dem Senat nicht bekannt, da die Anzahl der ausgebildeten Ersthelfer nicht zentral erfasst wird. 7. Wie hat der Senat die Initiative des „Weser-Kuriers“ zur Erstellung einer Übersichtskarte mit den Standorten öffentlich zugänglicher Defibrillatoren in der Stadtgemeinde Bremen begleitet? Welche Förderung ist geplant? Welche Bemühungen gibt es derzeit in Bremerhaven, eine Übersicht der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren zu erstellen? Wie werden diese vom Magistrat unterstützt? Der Senat hat die Initiative des „Weser-Kuriers“ nicht begleitet, eine Förderung ist nicht geplant und wird auch nicht für erforderlich gehalten (siehe auch die Antwort zu Frage 8). Für Bremerhaven sind auf der Webseite www.bremerhaven.de die Standorte öffentlich zugänglicher Defibrillatoren verzeichnet. Das Gesundheitsamt Bremerhaven hat die Federführung bei der Aktualisierung der Liste. 8. Wie beurteilt der Senat die durch den Hamburger Senat unterstützte Initiative der Wohlfahrtsverbände „Hamburg Schockt!“? Welche Möglichkeiten sieht der Senat, solche Initiative auch in Bremen ins Leben zu rufen? Bei der Initiative „Hamburg Schockt!“ handelt es sich um ein selbst organisiertes Projekt des Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hamburg e. V., das vom Institut für Notfallmedizin der Asklepios-Kliniken gefördert wird. Kern von „Hamburg Schockt!“ ist eine Datenbank, in der alle AED-Geräte verzeichnet und auf einer Karte dargestellt sind. Die Datenbank ist auch über eine NotfallApp abzurufen. Die Hamburger Behörde für Inneres und Sport hat die Schirmherrschaft übernommen. Das Projekt wird nicht vom Hamburger Senat finanziell gefördert. Der Senator für Gesundheit beurteilt eine derartige Initiative ebenso wie das Hamburger Gesundheitsressort mit Zurückhaltung. Aus der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren allein lassen sich keine belastbaren Hinweise für eine Bereitschaft in der Bevölkerung ableiten, Maßnahmen zur HerzLungen -Wiederbelebung einzuleiten und dabei das Gerät zum Einsatz zu bringen . Das Rettungswesen in Stadtstaaten und Ballungszentren ist hocheffektiv und ein in der Regel frühes Eintreffen professioneller Teams und somit der Einsatz von Defibrillatoren gewährleistet. Druck: Anker-Druck Bremen