— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1618 (zu Drs. 18/1542) 11. 11. 14 Mitteilung des Senats vom 11. November 2014 Auswirkungen der Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA auf das Land Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1542 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: CETA 1. Die Bürgerschaft (Landtag) hat am 21. Mai 2014 den Senat aufgefordert, das Ergebnis des Freihandelsabkommens mit Kanada, CETA, sorgfältig auszuwerten und so bald wie möglich zu veröffentlichen. Hat der Senat die Auswertung vorgenommen? Wenn ja, auf der Basis welcher Dokumente/Studien? Hat er dazu externe Studien/Gutachten in Auftrag gegeben? Wenn noch keine Auswertung vorliegt, wann soll diese abgeschlossen sein? Auf welcher Basis wird der Senat die Bewertung vornehmen? Gedenkt der Senat, auch kritische Studien bei seiner Bewertung zu berücksichtigen? Das Ergebnis der Verhandlungen des CETA-Abkommens zwischen EU-KOM (Europäische Kommission) und Kanada wurde im August in englischer Sprache veröffentlicht. Aufgrund des Umfangs (deutlich über 1 000 Seiten) sowie der englischen Sprachfassung der Unterlagen war bisher keine umfassende, abschließende und vor allem rechtssichere Auswertung möglich. Dies erscheint auch erst auf Basis der nach der aktuell laufenden Rechtsförmlichkeitsprüfung und Übersetzung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 vorliegenden deutschen Sprachfassung sinnvoll. Der Senat zieht alle verfügbaren Veröffentlichungen, Rechtsgutachten und Studien sowie auch Ergebnisse von Bund-Länder-Sitzungen, Informationsveranstaltungen etc. in seine Bewertungen mit ein. Hierbei werden natürlich sowohl kritische wie auch positive Studien einbezogen. Der Senat hat bisher keine eigenen Studien in Auftrag gegeben und plant aktuell auch nicht, dies zu tun. 2. Wurde der Senat seitens der Bundesregierung oder der Europäischen Union regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen zu CETA informiert? Wenn ja, in welchen Abständen, und von wem? Der Senat wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen zu CETA informiert. Dies erfolgte zum einen durch anlassbezogene Übersendung von Unterlagen und zum anderen durch regelmäßige (ca. halbjährliche) Bund-Länder-Sitzungen. 3. Hat der Senat bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Stellungnahmen zu CETA abzugeben? Wenn ja, mit welchen Inhalten? Wo hat er diese eingereicht ? Welche Inhalte und Ziele hatten sie? Gedenkt er diese den parlamentarischen Gremien vorzulegen? Der Senat hat bisher nicht von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch gemacht. — 2 — 4. War der Senat über die Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union, über den Ausschuss der Regionen (AdR) oder einem Städtenetzwerk wie Eurocities in die Verhandlungen eingebunden? Wenn ja, wo? In welcher Art? Die Verhandlungen werden durch die EU-KOM geführt. Der Senat ist nicht in die Verhandlungen eingebunden. Weiterhin sind weder der AdR noch die anderen genannten Institutionen bzw. Einrichtungen förmlich in die Verhandlungen eingebunden. 5. Schließt sich der Senat der Einschätzung der Bundesregierung (vergleiche BTDrs . 18/351, Antwort auf Frage 26/27) an, dass es sich bei CETA wie bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handelt und damit der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf? Der Senat schließt sich der Einschätzung der Bundesregierung an, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt. Dies wird im Übrigen auch durch ein vom BMWi veröffentlichtes Rechtsgutachten vom 28. August 2014 bestätigt. Zur Zustimmungspflichtigkeit des Vertragsgesetzes im Bundesrat hat sich die Bundesregierung in BT-Drs. 18/351, Antwort auf Frage 26/27, nicht geäußert. Die dortigen Fragesteller hatten nur nach einer Ratifikation durch den Deutschen Bundestag gefragt. Ob ein Vertragsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, richtet sich nach dem Inhalt des Abkommens und den allgemeinen Regeln des Grundgesetzes (GG) zur Zustimmungspflichtigkeit von Bundesgesetzen . 6. Welche konkreten Auswirkungen erwartet der Senat durch die Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) für die bremische Wirtschaft (gesamt, Sektor- und Branchenspezifisch, Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen und Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen)? Der Senat geht grundsätzlich von positiven Effekten durch den Abschluss des Freihandelsabkommens mit Kanada auf die bremische Wirtschaft aus. Sektorspezifische und bremenbezogene Untersuchungen hierzu liegen dem Senat nicht vor. 7. Von welchem von CETA generierten Wirtschaftswachstum geht der Senat für Bremen in welchem Zeitraum aus? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch CETA für den bremischen Arbeitsmarkt (gesamt, sektor- und branchenspezifisch, Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen und Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen)? Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch CETA auf öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Nah- und Fernverkehr, Postdienstleistungen , Wasserversorgung etc. im Land Bremen? Das BMWi hat zur Frage der kommunalen Dienstleistungen folgende Information veröffentlicht: „CETA enthält eine Generalausnahme für die kommunale Ebene. Marktöffnungsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich gelten daher nicht für die Kommunen. Anders ausgedrückt: Maßnahmen auf kommunaler Ebene müssen nicht verändert und gesondert gelistet werden, auch wenn sie mit den in CETA eigentlich vorgesehenen Öffnungsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich nicht im Einklang stehen. Da für die Daseinsvorsorge eine Generalausnahme gilt (siehe oben) können die Kommunen hier auch künftig neue Regulierungen erlassen, ohne Beschränkungen durch CETA.“ (siehe www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ceta,did =654766.html) Dem Senat liegen derzeit keine weitergehenden Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen auf den öffentlichen Dienstleistungssektor vor. Er hält es gerade — 3 — im (Hochschul-)Bildungsbereich aber für notwendig, dass weder eine Öffnung für private Akkreditierungseinrichtungen noch eine Anspruchsgrundlage für die Förderung privater Hochschulen in Anlehnung an Inlandseinrichtungen geschaffen werden soll. 10. Welche Auswirkungen könnten sich durch CETA auf die kommunalen Kliniken des Klinikverbundes Gesundheit Nord in der Stadt Bremen und des Klinikums Reinkenheide in Bremerhaven ergeben, hinsichtlich der Möglichkeiten der öffentlichen Hand, deren Finanzierung sicherzustellen? Besteht die Möglichkeit, dass mit CETA vermehrt private Klinikkonzerne gegen staatliche Beihilfen klagen , wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser und der Verband Europäischer Krankenhausdirektoren befürchten? Der Senat hat keine Kenntnis von etwaigen Klagemöglichkeiten privater Klinikkonzerne gegen staatliche Beihilfen. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch CETA für das Land Bremen in Bezug auf die öffentliche Beschaffung, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Auflagen? Nach Aussage des BMWi wird das Recht zur Regulierung für Bund, Länder und Gemeinden und damit auch das Recht zur Gestaltung von Ausschreibungen durch CETA gegenüber dem aktuell geltenden nationalen und EU-Vergaberecht nicht eingeschränkt. Marktöffnung für den Bereich öffentlicher Ausschreibungen heißt nur: Wenn ausgeschrieben wird, soll ein Anbieter aus Kanada nach den gleichen Bedingungen teilnehmen können wie einer aus Deutschland. 12. Welche Auswirkungen durch CETA erwartet der Senat im Hinblick auf ökologische Standards, Verbraucherinnen/Verbraucher- und Gesundheitsschutz? Nach Kenntnis des Senats soll es durch CETA nicht zu einer Absenkung bestehender Schutzniveaus in der EU oder ihren Mitgliedsstaaten kommen. 13. Wie könnte sich die Liberalisierung von Finanzdienstleistungen im Rahmen von CETA auf Volks- und Sparkassen auswirken? Wäre die Stellung der Sparkasse Bremerhaven als öffentlich-rechtliche Anstalt mit der Pflicht, Gewinne in das Gemeinwohl zu investieren, möglicherweise gefährdet? Wäre das Recht auf ein Konto nach Einschätzung des Senats noch gewährleistet? Eine Auswertung des CETA-Textes zu diesem Spezialthema ist durch den Senat nicht erfolgt. Sonstige Informationen zu diesem Thema liegen dem Senat nicht vor. 14. Wie beurteilt der Senat den sogenannten Negativlistenansatz, nach welchem alle Dienstleistungen kanadischen Investorinnen/Investoren zugängig gemacht werden müssen, die nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind? Neu und abweichend von der Herangehensweise bei bisherigen WTO-Verhandlungen und bisherigen Freihandelsabkommen (z. B. EU–Südkorea) wurde auf Wunsch Kanadas für den Dienstleistungsbereich der sogenannte Negativlistenansatz gewählt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass alle Dienstleistungsbereiche (Ausnahme Finanzdienstleistungen) liberalisiert werden, die nicht explizit in einer Negativliste ausgenommen sind. Der Senat beurteilt die Anwendung des Negativlistenansatzes gegenüber dem bisher verwendeten Positivlistenansatzes kritisch, da allein dies zu erheblichem Mehraufwand in den Ländern und beim Bund im Rahmen der Erstellung der Listen geführt hat und da zu befürchten ist, dass aufgrund der nicht vorhandenen Erfahrungen mit diesem Ansatz die Fehleranfälligkeit größer ist. Weiterhin hält der Senat den Negativlistenansatz auch für die zukünftige Handhabung , insbesondere bei Regelungen für neue Dienstleistungen für problematisch , da man im Positivlistenansatz deren Liberalisierung von Dienstleistungen ausdrücklich diskutieren und festlegen muss, im Negativlistenansatz eine Liberalisierung automatisch erfolgt, wenn man sie nicht explizit ausschließt. — 4 — 15. Wie bewertet der Senat die enthaltene Standstillklausel, die das jeweils höchste erreichte Liberalisierungsniveau festschreibt und damit künftige Rekommunalisierungen verhindert? Welche Auswirkungen könnten sich auf die geplanten (Teil-)Rekommunalisierungen der Müllabfuhr und der Netze in Bremen ergeben ? Der Senat ist der Auffassung, dass eine Einschränkung bei der Rekommunalisierung von Dienstleistungen durch CETA keinesfalls erfolgen darf. Nach Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf Frage 64 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)“, BundestagsDrucksache 18/2759) sind „Rekommunalisierungen von Dienstleistungen im gesamten Bereich der Daseinsvorsorge (. . .) weiterhin möglich“. 16. Soll nach Kenntnis des Senats im Rahmen des CETA-Abkommens ein sogenannter Regulierungsrat eingerichtet werden? Wenn ja, mit welchen Kompetenzen soll er ausgestattet sein? Nach Kenntnis des Senats soll es zukünftig zwischen Kanada und der EU eine enge regulatorische Kooperation bei künftigen Regulierungsvorhaben geben. Gemäß der Beantwortung der Fragen 13 bis 17 der bereits in Antwort zu Frage 15 zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag soll es hierbei vor allem um „einen frühzeitigen Austausch zwischen den Regulierungsbehörden “ zur Vermeidung von Problemen bei der Auslegung und Interpretation z. B. von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften „und damit letztlich auch zur Vermeidung von Streitverfahren in der WTO“ gehen. Zusätzliche Belastungen für die Mitgliedsstaaten sind nach Einschätzung der Bundesregierung nicht zu erwarten und die „regulatorische Kooperation verfolgt im Grundsatz keine materiell-rechtliche Zielsetzung; sie kann und soll nicht die politische Entscheidung über die Höhe von Schutzstandards ersetzen. Ziel ist lediglich, möglichst neue Handelshemmnisse zu vermeiden, indem insbesondere größere Transparenz über Regulierungsvorhaben hergestellt wird.“ Der Senat legt aber Wert darauf, dass im Rahmen der regulatorischen Kooperationen keine Festlegungen „im kleinen Kreise“ und ohne demokratische Legitimierung und Kontrolle getroffen werden. 17. Wie bewertet der Senat die Instanz der Regulierungsräte, insbesondere auch für Landes- und Kommunalgesetzgebung? Wäre die Einrichtung eines Regulierungsrates ein Hindernis für die Zustimmung des Senats im Bundesrat? Unabhängig von Regulierungsräten oder sonstigen im Rahmen von CETA vereinbarten Gremien muss das Recht zur Regulierung in der EU, in den einzelnen Staaten, den Bundesländern und Kommunen nach Auffassung des Senats weiter uneingeschränkt gelten. Über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat wird der Senat zu gegebener Zeit entscheiden. Hierbei wird er sich an den Inhalten des Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag) vom 21. Mai 2014 (Drs. 18/1395) orientieren. 18. Wie bewertet der Senat die Einführung der Investor-Staat-Klagen im Rahmen von CETA? Teilt der Senat die Sorge, dass demokratische Entscheidungsspielräume Bremens beispielsweise hinsichtlich der Hafenteilentwidmung durch Investor-Staat-Klagen künftig eingeschränkt werden könnten? Der Senat teilt die auch von der Bundesregierung vertretene Einschätzung, dass Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren in Abkommen mit OECD-Staaten, also auch Kanada, aufgrund der in diesen Staaten bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten grundsätzlich nicht erforderlich sind. 19. Ist der in CETA enthaltene Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus ein Hindernis für die Zustimmung des Senats zu dem Abkommen im Bundesrat? Wenn nein, warum nicht? — 5 — Der Senat wird zu gegebener Zeit über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. Hierbei wird er sich an den Inhalten des Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag) vom 21. Mai 2014 (Drs. 18/1395) orientieren. 20. Hält der Senat eine konsequente Ablehnung des Investor-Staat-Schiedsverfahrens im CETA-Abkommen für notwendig vor dem Hintergrund, dass dies nach Ansicht der Bundesregierung eine „Präjudizwirkung“ (BT-Drs. 18/351, Frage 24) auch auf TTIP hätte? Wenn nein, warum nicht? Auch bezüglich TTIP teilt der Senat die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich InvestorStaat -Streitschlichtungsverfahren nicht erforderlich sind. Der Senat ist nicht direkt in die Verhandlungen zu TTIP eingebunden. Eine fundierte Einschätzung zur präjudizierenden Wirkung von CETA auf die TTIP-Verhandlungen ist dem Senat daher nicht möglich. 21. Wie wird der Senat vor dem Hintergrund der enthaltenen Investitionsschutzklauseln , dem Negativlistenansatz und der Standstillklausel im Bundesrat über CETA abstimmen? Siehe Antwort zu Frage 19. TTIP 22. Laut Bundesregierung sind die „Länder und Kommunen (. . .) in den Verhandlungsprozess intensiv eingebunden und haben so die Möglichkeit, auf Folgen des Abkommens hinzuweisen, und negative Folgen abzuwenden“ (BT- Drs. 18/432, Antwort auf Frage 8). Wie gestaltet sich die Einbindung Bremens in die Verhandlungen? In Rahmen welcher Gremien wird Bremen eingebunden? Mit welcher Häufigkeit? Bremen ist nicht direkt in den Verhandlungsprozess eingebunden. Bremen wird allerdings anlassbezogen oder durch regelmäßige Bund-Länder-Besprechungen (ca. halbjährlich) über Zwischenstände der Verhandlungen oder über besondere Aspekte (aktuelles Beispiel: Fachgespräch im BMWi am 9. Oktober 2014 zu „Regulatorische Kooperation im Rahmen von TTIP“) informiert. 23. Ist der Senat über die Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union, über den Ausschuss der Regionen (AdR) oder einem Städtenetzwerk wie Eurocities in die Verhandlungen zu TTIP eingebunden? Wenn ja, wo? In welcher Art? Die Verhandlungen werden durch die EU-KOM geführt. Der Senat ist nicht in die Verhandlungen eingebunden. Weiterhin sind weder der AdR noch die anderen genannten Institutionen bzw. Einrichtungen förmlich in die Verhandlungen eingebunden. 24. Hat der Senat bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Stellungnahmen zu TTIP abzugeben? Wenn ja, mit welchen Inhalten? Wo hat er diese eingereicht ? Gedenkt er diese den parlamentarischen Gremien vorzulegen? Der Senat hat durch Beschlüsse, z. B. im Bundesrat (Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA“, BR-Drs. 295/14) in der Wirtschaftsministerkonferenz im Juni 2014, der Agrarministerkonferenz im September 2014 oder der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2014 zusammen und in weitgehendem Gleichklang mit den anderen Bundesländern seine Position klar definiert und der Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung wird regelmäßig die genannten Gremien über den Stand der Dinge informieren . Die inhaltliche Zielrichtung ist durch den Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) vom 21. Mai 2014 (Drs. 18/1395) vorgegeben. — 6 — 25. Gedenkt der Senat seine Vertretung in Brüssel, im AdR, im Bundesrat oder in anderen Gremien zu nutzen, um Einfluss auf die Verhandlungen bzw. die Abstimmung auszuüben? Wenn ja, auf welche Weise und mit welcher Zielrichtung? Siehe Antwort zu Frage 24. 26. Hat der Senat bereits Einschätzungen zu den Auswirkungen von TTIP auf das Land Bremen vorgenommen, oder verfügt über solche? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich daraus? Von wem wurden sie erstellt ? Der Senat verfügt über frei zugängliche Gutachten, z. B. von der Bertelsmann Stiftung (Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft [THIP] von 2013) oder dem ifo-Institut (Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA von 2013), die auch in geringem Maße Aussagen zu regionalen Auswirkungen von TTIP enthalten. Eigene Untersuchungen hält der Senat zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig , da bisher höchstens Zwischenergebnisse der Verhandlungen zwischen der EU-KOM und den USA und noch keine endgültigen Erkenntnisse darüber vorliegen, welche Regelungen ein mögliches Freihandelsabkommen später tatsächlich enthalten könnte. 27. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) für die bremische Wirtschaft (gesamt, sektor- und branchenspezifisch , Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen und Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen)? Der Senat geht grundsätzlich von positiven Effekten durch den Abschluss des Freihandelsabkommens mit den USA auf die bremische Wirtschaft aus. Detaillierte , sektorspezifische Prognosen zu den Auswirkungen von TTIP auf die bremische Wirtschaft liegen nach Kenntnis des Senats nicht vor. 28. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP für den bremischen Arbeitsmarkt (gesamt, sektor- und branchenspezifisch, Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen und Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen)? Siehe Antwort auf Frage 27. 29. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der NAFTA: Mit welchen Grundannahmen geht der Senat gegebenenfalls von positiven Impulsen für den bremischen Arbeitsmarkt aus? Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt er diese Annahmen? Siehe Antwort auf Frage 27. 30. Teilt der Senat die Sorge, dass durch TTIP Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerrechte unter Druck geraten könnten im Hinblick auf Arbeitsplatzverlagerung, Mindestarbeitsstandards, Lohnniveau und kollektive Arbeitsrechte? Nach Auskunft der Bundesregierung gilt bezüglich der TTIP-Verhandlungen Folgendes: „Beim Arbeitsschutz sind die sogenannten Kernarbeitsnormen der UN-Agentur ILO (Internationale Arbeitsorganisation) maßgeblich, die hohe soziale Standards, bzw. menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz garantieren. Es ist geplant, einen Mechanismus in das Abkommen aufzunehmen, der dafür sorgt, dass diese Normen auch durchgesetzt werden . Außerdem sollen Bestimmungen zur verantwortlichen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) in den Vertrag eingehen.“ (siehe http:// www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs.html). Laut veröffentlichtem TTIP-Verhandlungsmandat mit dem Titel „Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika “ vom 9. Oktober 2014, Ziffer 8 und 32, sollen „die Kernarbeitsnormen“ nicht gelockert werden. 31. Teilt der Senat die Sorge, dass durch TTIP Druck auf die durch Pflichtbeiträge von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern — 7 — finanzierten Sozialversicherungssysteme entstehen könnte? Besteht nach Ansicht des Senats die Gefahr, dass bei potenziellen künftigen Erhöhungen einseitig die Beiträge der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhöht werden, da anderenfalls bei der Erhöhung der Arbeitskosten Investitionsschutzklagen drohen könnten? Der Senat hat hiervon keine Kenntnis. 32. Wird der Senat einem Abkommen mit den USA zustimmen, wenn die USA die ILO-Kernarbeitsnormen nicht vollumfänglich unterzeichnet haben? Wenn ja, warum? Der Senat wird zu gegebener Zeit über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. Hierbei wird er sich an den Inhalten des Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag) vom 21. Mai 2014 (Drs. 18/1395) orientieren, die eine gegenseitige Verpflichtung der gegenseitigen Anerkennung der grundlegenden sozialen Rechte der ILO-Abkommen enthalten. 33. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP für das Land Bremen in Bezug auf die öffentliche Beschaffung, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Auflagen? Der Senat lehnt eine Einschränkung des Rechtes zur Regulierung – also auch der Gestaltung von öffentlichen Beschaffungsvorgängen – von Bund, Ländern und Kommunen durch TTIP ab. Der Senat geht aber gemäß Ziffer 24 des am 9. Oktober 2014 veröffentlichten Verhandlungsmandats davon aus, dass zwar im TTIP-Abkommen Marktzugang im Bereich öffentlicher Beschaffung erreicht werden soll mit dem Ziel, dass Anbieter aus der EU zu den gleichen Bedingungen an öffentlichen Ausschreibungen in den USA teilnehmen können wie US-Anbieter – und umgekehrt, dabei aber nicht die Ausschreibungsbedingungen (also etwa die Frage, ob Tariftreue gefordert wird oder nicht) beeinflusst oder geändert werden. Dies kann von den ausschreibenden Stellen weiterhin wie bisher definiert werden. Es soll lediglich eine Diskriminierung zwischen EU- und US-Anbietern verhindert werden. 34. Kann der Senat ein Aufweichen der Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen ausschließen? Wie plant der Senat, die Einhaltung der in § 18 Absatz 2 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz festgeschriebenen ILO-Kernarbeitsnormen zu gewährleisten, wenn diese in den USA nicht bindend sind? Siehe Antwort zu Frage 33. 35. Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf das Gesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohnes in Bremen (Landesmindestlohngesetz)? Siehe Antwort zu Frage 33. 36. Im geleakten Verhandlungsmandat zu TTIP vom 17. Juni 2013 werden in Punkt 24 „Öffentliches Beschaffungswesen“ (Public Procurement) auch „öffentliche Versorgungsunternehmen“ (public utilities) genannt. Nach der erzielten Vereinbarung zwischen EU-Handelskommissar de Gucht und dem US- Handelsbeauftragten Froman sollen alle Bereiche der „public utilities“, also der öffentlichen Daseinsvorsorge, von den Liberalisierungs- und Öffnungsverpflichtungen des TTIP betroffen sein, wenn sie nicht in einer Negativliste explizit ausgeschlossen sind. Welche Dienstleistungen stehen bisher auf der Negativliste und sollen demnach nicht liberalisiert werden? Der Senat lehnt die Auswertung von „geleakten“, also auf inoffiziellen Wegen beschafften, Informationen grundsätzlich ab. In dem am 9. Oktober 2014 veröffentlichten TTIP-Verhandlungsmandat ist in Ziffer 19 f. festgelegt, dass Leistungen der Daseinsvorsorge eine besondere Bedeutung haben und ihre hohe Qualität gewährleistet werden muss. Wegen der Sonderstellung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wird Deutschland hier nach Kenntnis des Senats keine Marktöffnungsverpflichtungen übernehmen. Insbesondere soll deshalb vom TTIP auch kein Zwang zur Privatisierung solcher — 8 — Dienstleistungen ausgehen. Aus Sicht des Senats ist es weiterhin wichtig, dass auch keine Anspruchsgrundlagen für (finanzielle) Förderungen in Gleichstellung zu innerstaatlichen Einrichtungen geschaffen werden. Zu Ziffer 24 des Verhandlungsmandats siehe Antwort auf Frage 33. 37. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP auf öffentliche Dienstleistungen in Bremen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justizvollzug, Kultur etc., sollten sie liberalisiert werden? Insbesondere zu Auswirkungen durch TTIP auf den Bereich Kultur hat der Bundesrat in seiner 910. Sitzung vom 7. Juni 2013 eine mit der Stimme Bremens beschlossene Entschließung gefasst (BT-Drs. 463/13), die die Bundesregierung dazu auffordert, sich dafür einzusetzen, dass der Medienbereich sowie audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen aus den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen ausgeklammert werden. Der Senat hatte zuvor beschlossen, diese Bundesratsinitiative zu unterstützen, weil er – genau wie die Mehrheit der Länder – der Auffassung ist, dass die europäischen Standards in der Kulturförderung und im Bereich des Rundfunks und der Telemedien nicht zur Disposition gestellt werden dürfen. Kulturgüter werden nicht den Gesetzen des Marktes überlassen, sondern sie genießen den Schutz und die Förderung des Staates. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 36. 38. Welche Auswirkungen auf Unternehmen der Daseinsvorsorge wie Müllabfuhr, Energienetze und -erzeugung, Wasserversorgung, Nah- und Fernverkehr, Postdienstleistungen etc. und Möglichkeiten ihrer potenziellen Rekommunalisierung erwartet der Senat? Zu den Auswirkungen auf die Unternehmen der Daseinsvorsorge siehe Antwort zu Frage 36. Der Senat ist weiterhin, wie auch die Bundesregierung, der Auffassung, dass Regelungen in TTIP, z. B. Standstill- und Ratchetklauseln, nicht zu Einschränkungen bei der Rekommunalisierung von Dienstleistungen führen dürfen. 39. Ist die sanitäre und Wasserversorgung von den TTIP-Verhandlungen ausgeschlossen ? Wenn nein, könnten die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ auf ein Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung und Ausschluss der Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda durch TTIP untergraben werden? Die Anfang 2014 vom EU-Parlament verabschiedete Konzessionsrichtlinie schließt den Wassersektor ausdrücklich aus. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass die Vergabe von Wasserkonzessionen nicht Teil der TTIP-Verhandlungen ist. Sollte im Rahmen von TTIP dennoch über das Thema Wasserversorgung gesprochen werden, kann laut Bundesregierung für Deutschland eine ausdrückliche Ausnahme in das Abkommen integriert werden. Ferner sollen laut EUVerhandlungsmandat insgesamt „die Empfindlichkeit bestimmter Wirtschaftszweige “ beachtet werden (siehe Ziffer 15) und „die hohe Qualität der öffentlichen Versorgung in der EU (. . .) im Einklang mit dem AEUV“ – also dem Europarecht – stehen (siehe Ziffer 19). Des Weiteren wird auf die Beantwortung von Frage 36 verwiesen. 40. Teilt der Senat die Einschätzung des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen , der die TTIP-Negativliste als möglichen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip wertet (Erklärung vom 20. Januar 2014; http://www.bvoed.de/nr.-92014- ceep-zu-negativlistenansatz-ttip.html)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Der Senat geht davon aus, dass die Frage der Zulässigkeit der Nutzung von Negativlisten im Rahmen der TTIP-Verhandlungen von der EU-KOM sowie den zuständigen Behörden auf nationaler Ebene in ausreichendem Maß geprüft wurde. Allerdings beurteilt der Senat die Anwendung des Negativlistenansatzes gegenüber dem bisher in anderen Abkommen verwendeten Positivlistenansatz — 9 — kritisch, da allein dies z. B. im Rahmen der Verhandlungen des CETA-Abkommens zu erheblichem Mehraufwand in den Ländern und beim Bund im Rahmen der Erstellung der Listen geführt hat und da zu befürchten ist, dass aufgrund der nicht vorhandenen Erfahrungen mit diesem Ansatz die Fehleranfälligkeit größer ist. 41. Wird der Senat TTIP im Bundesrat zustimmen, sollte es Negativlisten zur Liberalisierung enthalten? Wenn ja, welche Bereiche müssten dann von der Liberalisierung ausgenommen sein? Wenn nein, welche Bereiche könnten nach Ansicht des Senats über eine Positivliste liberalisiert werden? Der Senat wird zu gegebener Zeit über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. Inwieweit die technische Ausgestaltung eines möglichen Abkommens mit den USA Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung des Senats hat, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. 42. Welche Auswirkungen durch TTIP erwartet der Senat im Hinblick auf ökologische Standards, Verbraucherinnen-/Verbraucher- und Gesundheitsschutz? Nach Kenntnis des Senats soll es durch TTIP nicht zu einer Absenkung bestehender Schutzniveaus in der EU oder ihren Mitgliedsstaaten kommen. 43. Wird der Senat TTIP im Bundesrat zustimmen, wenn dadurch das in der EU gültige Vorsorgeprinzip bei der Zulassung von Kosmetika oder Chemikalien zugunsten des in den USA geltenden Nachsorgeprinzips aufgeweicht würde? Der Senat wird zu gegebener Zeit und auf Basis konkreter Verhandlungsergebnisse über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. 44. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP in Bezug auf die Energieerzeugung und Energieeinfuhren, insbesondere im Hinblick auf Frackinggas? Wäre es denkbar, dass US-Unternehmen durch TTIP ähnlich wie das Unternehmen Lone Pine in Kanada auf Förderrechte klagen, die über demokratische Beschlüsse hinausgehen? In Bezug auf Energieerzeugung und Energieeinfuhren liegen dem Senat keine Verhandlungsergebnisse oder Zwischenergebnisse vor. Die Abschätzung von Auswirkungen ist dem Senat zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich. 45. Welche Kenntnisse hat der Senat hinsichtlich des Verhandlungskapitels zu geistigem Eigentum? Inwieweit könnten dadurch Inhalte des gescheiterten ACTAAbkommens umfasst sein? Nach der veröffentlichten Position der EU-KOM, die den Beschluss des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2012 zur Ablehnung des ACTA-Abkommens „voll und ganz respektiert“, sollen keine Inhalte des gescheiterten ACTA-Abkommens durch die Hintertür eingeführt werden. Allerdings soll das Abkommen laut veröffentlichtem Verhandlungsmandat zu TTIP „Fragen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums behandeln “, was jedoch „den hohen Wert zum Ausdruck bringen (soll), den beide Vertragsparteien dem Schutz des geistigen Eigentums beimessen“ (siehe Ziffer 28). 46. Kann der Senat ausschließen, dass dadurch beispielsweise Internetsperren wie sie im US-Gesetz „Digital Millenium Copyright Act“ (DMCA) vorgesehen sind, durchgesetzt würden? Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Eine genaue Prüfung des Sachverhalts wird erst auf Basis der endgültigen Verhandlungsergebnisse möglich sein. 47. Kann der Senat ausschließen, dass durch die TTIP-Kapitel zu geistigem Eigentum der Handel mit Generika oder Saatgut weiter erschwert wird? Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Eine genaue Prüfung des Sachverhalts wird erst auf Basis der endgültigen Verhandlungsergebnisse möglich sein. — 10 — 48. Wie wird der Senat im Bundesrat abstimmen, wenn TTIP dort zur Beschlussfassung vorgelegt wird und ISDS enthält? Der Senat teilt die auch von der Bundesregierung vertretene Einschätzung, dass Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren in Abkommen mit OECD-Staaten, also auch den USA, aufgrund der in diesen Staaten bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten grundsätzlich nicht erforderlich sind. Der Senat wird zu gegebener Zeit über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. Hierbei wird er sich an den Inhalten des Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag) vom 21. Mai 2014 (Drs. 18/1395) orientieren. TiSA 49. Der Senat wird eigenen Angaben zufolge regelmäßig oder anlassbezogen zum grundsätzlichen Vorgehen, dem Stand der Verhandlungen oder konkrete Inhalte informiert (Frage 16 der Fragestunde der Bürgerschaft [Landtag] am 17. Juli 2014). Welche Dienstleistungssektoren würden nach Kenntnis des Senats liberalisiert , und wie? Gegenstand der Verhandlungen sind zunächst zwei Fragen: zum einen, auf welche handelspolitischen Grundsätze sich die Teilnehmer im Abkommenstext verpflichten. Zum anderen wird verhandelt, in welchen Dienstleistungsbereichen diese Grundsätze gelten bzw. wo Ausnahmen etabliert werden sollen. Grundsätzlich orientieren sich die von TiSA behandelten Bereiche an der Struktur des GATS (General Agreement on Trade in Services). Der Umfang entspricht dem, was bereits im Verhandlungsmandat von 2011 für die Doha-Runde enthalten war. Dies betrifft insgesamt über 160 Sektoren und Untersektoren. Hieraus wurden für jedes teilnehmende Land individuelle Listen erstellt. Für die Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine gemeinsame Liste. Allerdings ist es für jeden EU-Staat möglich, individuelle Regelungen zu treffen. Im Vordergrund stehen dabei nach Kenntnis des Senats Themen wie Informations - und Telekommunikationsdienstleistungen ICT, Finanzdienstleistungen, Modus 4 (temporäre Dienstleistungserbringung im Gastland) sowie Professional Services und Domestic Regulation. Die Verhandlungen über die genaue Art und Weise der Liberalisierungen laufen nach Kenntnis des Senats derzeit. 50. Wie beurteilt der Senat die Zielsetzung des TiSA-Abkommens? Vorrangige Ziele des Abkommens sind, den Marktzugang im Dienstleistungshandel zu verbessern und neue Impulse für die stockende Doha-Welthandelsrunde zu setzen. Der Senat begrüßt grundsätzlich Ansätze zur Handelsliberalisierung und zur Verbesserung der Marktöffnungen im Dienstleistungsbereich, da hierdurch die Marktzugangschancen europäischer, deutscher und auch bremischer Unternehmen in Drittstaaten steigen. 51. Welche Auswirkungen erwartet der Senat für den Dienstleistungssektor (bitte in einzelne Branchen differenzieren) im Land Bremen bei Abschluss des Dienstleistungsabkommens TiSA? Der Senat geht grundsätzlich von positiven Effekten durch den Abschluss des TiSA-Abkommens auf die bremische Wirtschaft aus. Der Senat hat keine Kenntnis von Untersuchungen, die nach Branchen differenzierte Auswirkungen auf den Dienstleistungssektor im Land Bremen thematisieren. 52. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TiSA auf öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Nah- und Fernverkehr, Postdienstleistungen, Wasserversorgung etc. im Land Bremen? Nach Kenntnis des Senats wird mit den Verhandlungen zum TiSA-Abkommen nicht das Ziel einer Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland verfolgt. — 11 — Der Senat befürwortet die Linie der Bundesregierung, den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht in die Verhandlungen einzubeziehen. So ist bereits jetzt in den Verpflichtungslisten – wie in allen anderen Freihandelsverhandlungen der EU auch – eine breite Ausnahme für die öffentliche Daseinsvorsorge enthalten. Es wird auch nicht angestrebt, dass durch das TiSA-Abkommen Regulierungsmöglichkeiten des Staates, wie z. B. der Lizenzierung von Gesundheitseinrichtungen , Kraftwerken und Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von Schulen und Universitäten eingeschränkt werden. Es soll auch keine Anspruchsgrundlage für die Förderung privater Hochschulen geschaffen werden. Dabei sind insbesondere die sozialen Dienstleistungen, die durch Zuwendungen gesteuert werden, vom Abkommen auszunehmen. 53. Auch die Leiharbeit zählt bei den Verhandlungen zu TiSA zu den zu liberalisierenden Dienstleistungen. Teilt der Senat die Befürchtung, dass mit dem Entsenden von Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern nach Deutschland die hier geltenden arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Schutzstandards für Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer unterminiert werden? Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die Internationalisierung der Leiharbeit für das Land Bremen? Dem Senat liegen keine Kenntnisse dazu vor, dass durch TiSA geltende Schutzstandards in Deutschland und Europa infrage gestellt werden. Im Übrigen verweist der Senat auf die Beantwortung der Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag „Weiterer Klärungsbedarf zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA“ (siehe BT-Drs. 18/2156), wonach die Eingriffsnormen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwingend anzuwenden sind und weiterhin eine Arbeitsmarktklausel im TiSA-Angebot der EU enthalten ist, wonach ausländische Dienstleister die nationalen Lohn- und Arbeitsbedingungen beachten müssen. 54. Die Bundesregierung gibt an, sich für Ausnahmen von den Standstill- und Ratchetklauseln bei TiSA einzusetzen (Antwort zu Frage 7 in BT-Drs. 18/1679). Um welche Ausnahmen handelt es sich hierbei? Wird sich der Senat für bestimmte Ausnahmen einsetzen? Wenn ja, für welche? Der Senat ist wie auch die Bundesregierung der Auffassung, dass Standstillund Ratchetklauseln nicht zu Einschränkung bei der Rekommunalisierung von Dienstleistungen führen dürfen. Welche Ausnahmen die Bundesregierung in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage in BT-Drs. 18/1679 vom Juni 2014 gemeint haben könnte, ist dem Senat nicht bekannt. 55. Wird der Senat sich gegen eine Negativliste und gegen Standstillklauseln einsetzen , um künftige Rekommunalisierungen nicht unmöglich zu machen? Wenn ja, wie? Nach Einschätzung des Senats handelt es sich bei der Verwendung einer Negativliste zur Definition zu liberalisierender oder auch geschützter Bereiche im Gegensatz zu der Herangehensweise bei bisherigen WTO-Verhandlungen (World Trade Organization) und bisherigen Freihandelsabkommen (z. B. EU–Südkorea) mit einem Positivlistensatz um eine rein technische Frage der Abkommenserstellung . Mögliche Auswirkungen auf eine Rekommunaliserung könnten sowohl mit einer Positiv- wie auch einer Negativliste entstehen, wenn sie dort entsprechend definiert würden. Klauseln, die künftige Rekommunalisierungen erschweren oder verhindern, lehnt der Senat ab und würde sich gegenüber der Bundesregierung, im Bundesrat oder auch in Gremien wie der Wirtschaftsministerkonferenz gegen solche Regelungen einsetzen. 56. Welche Dienstleistungsbereiche sind für den Senat eine „rote Linie“, die bei einer Liberalisierung nicht überschritten werden darf? Wird er, sollten diese enthalten sein, dann gegen das Abkommen stimmen? Wird er sich dann bei den anderen Bundesländern für eine Ablehnung einsetzen? Der Senat unterstützt die Linie der Bundesregierung, im Rahmen der TiSA-Verhandlungen keine Marktöffnung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und im audiovisuellen Bereich vorzusehen. — 12 — Über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat wird der Senat zu gegebener Zeit entscheiden. 57. Wird der Senat TiSA im Bundesrat ablehnen, sollten eine Negativliste und Standstillklauseln darin enthalten sein? Der Senat wird zu gegebener Zeit über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. 58. Mit welchem zeitlichen Verhandlungsablauf rechnet der Senat? Nach Auskunft des BMWi sind die Verhandlungen angelaufen und werden absehbar noch einige Zeit dauern. Ein Abschluss könnte gegebenenfalls im Jahr 2015 erzielt werden. Der Ratifizierungsprozess würde erst nach Parafierung und Unterzeichnung des Abkommens beginnen. Druck: Anker-Druck Bremen