— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1620 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Juli 2014 Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie für das Land Bremen Die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage „Weiterbildungsangebote stärker verzahnen“ (Drs. 18/1494) ließ verschiedene Aspekte offen, die Schwerpunkte des Senats für eine künftige Weiterbildungsstrategie waren nicht klar erkennbar. Auch über die Zusammensetzung der Teilnehmenden an Weiterbildungsangeboten sowie über zielgruppenspezifische Angebote gab es keine Informationen. Diese Kenntnisse sind aber nötig, um Weiterbildung zielgruppengerecht weiterzuentwickeln. Der Zusammenhalt der Gesellschaft hängt auch davon ab, wie Chancengerechtigkeit in der Bildung – hier in der Weiterbildung – organisiert wird. Deshalb müssen jene Gruppen von Teilnehmenden in besonderer Weise von öffentlich geförderter Weiterbildung partizipieren, die bisher am wenigsten Zugang zu Bildung hatten. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer nahmen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 an Kursen im Bereich des Level-1-Angebots teil (bitte aufteilen nach Geschlechtern )? 2. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer nahmen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 an Kursen im Bereich des Level-2-Angebots teil (bitte aufteilen nach Geschlechtern )? 3. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer nahmen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 an Kursen im Bereich des Level-3-Angebots teil (bitte aufteilen nach Geschlechtern )? 4. Aus welchen Stadtteilen kamen die Nutzerinnen und Nutzer der Weiterbildungsangebote in den jeweiligen Levels, und welchen formalen Bildungsabschluss brachten sie mit (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss, Stadtteil)? 5. Wie viele Menschen nutzten in den Jahren 2010 bis 2013 eine Weiterbildungsberatung , und wie viele Bildungsgutscheine wurden für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss, Stadtteil)? 6. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel in Weiterbildungsangebote in Level 1 in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EUund sonstigen Mitteln), und wie hoch waren die Aufwendungen pro Teilnehmerin /Teilnehmer? 7. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel in Weiterbildungsangebote in Level 2 in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EUund sonstigen Mitteln), und wie hoch waren die Aufwendungen pro Teilnehmerin /Teilnehmer? 8. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel in Weiterbildungsangebote in Level 3 in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EUund sonstigen Mitteln), und wie hoch waren die Aufwendungen pro Teilnehmerin /Teilnehmer? 9. Gibt es eine Umsteuerung der Mittel von Level 1 zu Level 2 oder sind diese geplant ? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür, und in welcher Höhe geschieht das? — 2 — 10. In welcher Höhe wurden zur Verfügung gestellte Mittel für die Level 1, 2 und 3 von Weiterbildungseinrichtungen tatsächlich abgerufen bzw. in welcher Höhe mussten Mittel für die Level 1, 2 und Level 3 zurückgegeben werden? Sollten Mittel zurückgegeben worden sein, welche Gründe sieht der Senat dafür? 11. Welche konkreten Schritte plant der Senat, um die Teilnahme von Erwachsenen ohne formale Bildungsabschlüsse an Weiterbildungsangeboten zu erhöhen? 12. Aus welchem Grund ist es bisher nicht gelungen, ein „integriertes Konzept ‚Lebenslanges Lernen‘“ zu entwickeln und ressortübergreifend zu steuern? 13. Welche inhaltlichen und konzeptionellen Schwerpunkte erachtet der Senat für eine zukünftige Weiterbildungsstrategie für das Land Bremen als nötig? Silvia Schön, Dr. Maike Schaefer, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 11. November 2014 Vorbemerkung Mit Wirkung vom 4. Juni 2011 trat die Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung im Land Bremen (Weiterbildungsgesetz – WBG) in Kraft, mit der die Grundlage für das sogenannte Levelmodell gelegt wurde. Dies sieht vor, anstelle der vormals üblichen Unterteilung der Weiterbildung in die Kategorien „allgemein“, „politisch“ und „beruflich“ drei Förderstufen einzuführen, die sich an dem Grad des öffentlichen und des individuellen Interesses orientieren, das mit den verfolgten Weiterbildungszielen verbunden ist. Dabei unterscheidet sich die Förderungshöhe in dem Maße, wie zum einen an der Durchführung der Bildungsmaßnahmen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, und zum anderen, wie stark das individuelle Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Erforderlichkeit einer finanziellen Unterstützung eingeschätzt wird. So sind dem Level 1, in dem u. a. Maßnahmen der politischen Bildung und der Grundbildung angesiedelt sind, höhere Fördersätze zugeordnet als dem Level 2. Das Level 2, in das u. a. Maßnahmen zur Qualifizierung für bürgerschaftliches Engagement und zur Erlangung von aufbauenden Schlüsselkompetenzen (große europäische Fremdsprachen bis A2, Rechtschreibung, Kommunikation/Sprachkompetenz) fallen, spricht andere Zielgruppen an, bei denen von einem größeren individuellen finanziellen Spielraum für eigenfinanzierte Weiterbildung ausgegangen wurde. Dementsprechend sind die Fördersätze niedriger. Bei Level-3-Veranstaltungen (beispielsweise Maßnahmen zur Erlangung spezieller Schlüsselkompetenzen, wie z. B. Fremdsprachen ab B1 und Kommunikation im Beruf) wurde unterstellt, dass Interesse und Finanzkraft der Teilnehmenden so hoch sind, dass sie auch ohne eine gesonderte Förderung der Maßnahme die Kursgebühren selbst aufbringen. Da aber unstrittig ist, dass ein öffentliches Interesse auch an diesen Veranstaltungen besteht, fließen die in Level 3 durchgeführten Unterrichtsstunden in die institutionelle Förderung der jeweiligen anerkannten Weiterbildungseinrichtungen mit ein. Über das WBG werden folgende Einrichtungen gefördert: Akademie des Handwerks an der Unterweser e. V., Bildungsgemeinschaft Arbeit und Leben Bremerhaven e. V., Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen e. V., Berufsfortbildungswerk des DGB GmbH, Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e. V., Deutsche Angestellte-Akademie, Evangelisches Bildungswerk Bremen, HandWERK gGmbH, Bildungswerk des Sport im Land Bremen, Paritätisches Bildungswerk, Landesverband Bremen e. V., Volkshochschule Bremerhaven, Bremer Volkshochschule, Wirtschaftsund Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH. Das Levelmodell trat mit Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Land Bremen (WBG-VO) zum 30. Dezember 2011 in Kraft. Dementsprechend wurde die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz zum Jahr 2012 auf das neue Modell umgestellt. Deshalb können im Folgenden nur Daten für die Jahre 2012 und 2013 ausgewiesen werden. Diese wurden – mit Ausnahme der Angaben zu Frage 5 – bei den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen erhoben. — 3 — Als Grundlagen für die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 wurden Angaben aus den elektronisch durchgeführten Fördermittelabrechnungen der Einrichtungen und aus den Fragebögen verwendet, die die Teilnehmenden auf freiwilliger Basis ausfüllen. Zu den aus der Abrechnungsdatenbank ermittelten Informationen ist darauf hinzuweisen , dass die Daten einer Einrichtung aus technischen Gründen noch nicht erfasst werden konnten. Während sich die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 sowie 9 und 10 nur auf die WBGgeförderten Maßnahmen beziehen, berücksichtigen die Antworten auf die Fragen 6 bis 8 alle von den Weiterbildungseinrichtungen durchgeführten Maßnahmen. 1. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer nahmen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 an Kursen im Bereich des Level-1-Angebots teil (bitte aufteilen nach Geschlechtern )? 2. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer nahmen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 an Kursen im Bereich des Level-2-Angebots teil (bitte aufteilen nach Geschlechtern )? 3. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer nahmen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 an Kursen im Bereich des Level-3-Angebots teil (bitte aufteilen nach Geschlechtern )? Die folgenden Daten beziehen sich auf die nach dem WBG förderfähigen Maßnahmen , d. h. auf Maßnahmen, die allein über das WBG gefördert werden: * Eine Aufteilung nach Geschlecht ist nur auf Grundlage der Fragebögen möglich, siehe Frage 4. In allen drei Leveln ist es im WBG-finanzierten Bereich zu einem Rückgang der Teilnehmendenzahlen gekommen, insbesondere im Level 3. Das hauptberufliche Personal wurde in den Jahren 2012 und 2013 auf Grundlage des WBG mit rund 836 000 ‡ jährlich gefördert. Ergänzend wurden für die Förderung von Maßnahmen in Level 1 und 2 folgende Mittel bewilligt1): Das durch die WBG-Mittel bezuschusste hauptberufliche Personal wirbt Mittel für zusätzliche Maßnahmen bei Dritten ein. Die von den anerkannten Weiterbildungseinrichtungen insgesamt erreichten Teilnehmendenzahlen sind daher deutlich höher. So führte die Bereitstellung von zusätzlichen 50 000 ‡ aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) für Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen dazu, dass das Kursangebot in Level 1 trotz des leichten Rückgangs der über das WBG zur Verfügung gestellten Mittel zunahm. Die von den Einrichtungen insgesamt erzielten Teilnahmefälle sind in der Antwort auf die Fragen 6 bis 8 (siehe Seite 8 f.) abgebildet. Level 1 (z.B. Alphabetisierung, grundlegende Schlüsselkompetenzen, politische Weiterbildung, wert- und normenorientierte Bildung, Integration von Zugewanderten) Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Unterrichtsstunden Anzahl der Teilnehmenden* 2012 681 25.513 10.030 2013 653 24.273 9.655 Level 2 (z.B. aufbauende Schlüsselkompetenzen, Qualifizierung für bürgerschaftliches und freiwilliges Enga- gement, Förderung von Erziehungskompetenzen, Gesundheitsbildung, IT-Kompetenzen) Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Unterrichtsstunden Anzahl der Teilnehmenden* 2012 1.503 40.013 18.196 2013 1.515 41.711 18.151 Level 3 (z.B. spezielle Schlüsselkompetenzen, sonstige Maßnahmen der beruflichen und allgemeinen Weiter- bildung, bestimmte Maßnahmen in Kooperation mit Hochschulen im Land Bremen, Maßnahmen mit Institutionen, die den Zugang zu bildungsbenachteiligten Zielgruppen im Stadtteil eröffnen) Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Unterrichtsstunden Anzahl der Teilnehmenden* 2012 1.892 65.374 22.937 2013 1.876 62.307 22.005 Jahr Level 1 Level 2 gesamt 2012 rd. 330.700 € rd. 135.200 € rd. 465.900 € 2013 rd. 323.300 € rd. 138.000 € rd. 461.300 € ––––––– 1) Eine Förderung von Maßnahmen in Level 3 sieht das WBG nicht vor. — 4 — 4. Aus welchen Stadtteilen kamen die Nutzerinnen und Nutzer der Weiterbildungsangebote in den jeweiligen Levels, und welchen formalen Bildungsabschluss brachten sie mit (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss, Stadtteil)? Aus den gemäß § 4 WBG-VO der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorzulegenden anonymisierten Angaben zum Wohnort ist eine Auswertung nach Stadtteilen nicht möglich. Mit der erhobenen Postleitzahl lässt sich aber zumindest eine Unterscheidung nach „Bremen“ und „Bremerhaven“ treffen. Eine Verknüpfung über die Veranstaltungsnummer mit der Abrechnungsdatenbank , die nach Leveln unterscheidet, lässt sich derzeit technisch nicht umsetzen . Die Auswertung der Daten (vergleiche Folgeseite) ergibt folgendes Bild: Teilnehmende an WBG-geförderten Veranstaltungen sind in der Mehrheit weiblich (rund 65 %). Bei Teilnehmenden, die aus dem Land Bremen kommen, ist der Anteil der Frauen noch höher und liegt bei fast 70 %. Altersbezogen dominiert die Gruppe der 41- bis 50-Jährigen, die fast ein Viertel aller Teilnehmenden stellen. Während diese Daten über die beiden Jahre relativ konstant sind, zeigen sich bezüglich des höchsten Bildungsabschlusses, den die Teilnehmenden angaben, größere Differenzen: So stieg der Anteil an Personen ohne Abschluss mit Berufsbildungsreife und mit Hochschulreife stark, der Anteil von Personen mit mittlerem Schulabschluss oder Hochschulabschluss sank dagegen. Für das Erkennen einer Tendenz ist der Vergleich von zwei aufeinanderfolgenden Jahren allerdings nicht ausreichend. Um organisatorisch bedingte Unschärfen ausschließen zu können – Bildungsangebote werden nach Semestern und nicht nach Kalenderjahren organisiert, die Abgabe der Fragebögen erfolgt auf freiwilliger Basis und umfasst damit nicht 100 % einer Kohorte – muss die Entwicklung über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. — 5 — P ro z e n ta n g a b e n ü b e r a ll e T e il n e h m e n d e n , d ie e in e n F ra g e b o g e n a u s g e fü ll t h a b e n : G e s c h le c h t A lt e r s g r u p p e h ö c h s te r S c h u l- /H o c h s c h u la b s c h lu s s m w k A < 1 8 1 8 - 3 0 3 1 - 4 0 4 1 - 5 0 5 1 - 6 0 6 1 - 7 0 > 7 0 k A o A B B R M S A H R H A a A 2 0 1 2 3 5 ,0 4 6 4 ,9 6 0 ,3 5 2 ,1 3 1 5 ,5 4 1 7 ,0 3 2 4 ,1 8 2 0 ,6 6 1 3 ,0 1 7 ,1 0 1 ,5 3 4 ,2 3 1 1 ,3 5 2 9 ,4 2 2 0 ,9 0 2 8 ,5 2 4 ,0 5 2 0 1 3 3 6 ,4 7 6 3 ,5 3 0 ,2 7 2 ,0 1 1 5 ,3 1 1 6 ,2 4 2 3 ,8 7 2 1 ,4 2 1 3 ,5 2 7 ,3 6 1 ,6 9 1 0 ,5 2 2 8 ,7 2 2 1 ,5 5 3 0 ,2 4 3 ,4 4 0 ,0 0 A n g a b e n z u T e il n e h m e n d e n a u s d e m L a n d B re m e n : 2 0 1 2 G e s c h le c h t A lt e r s g r u p p e h ö c h s te r S c h u l- /H o c h s c h u la b s c h lu s s m w k A < 1 8 1 8 - 3 0 3 1 - 4 0 4 1 - 5 0 5 1 - 6 0 6 1 - 7 0 > 7 0 k A o A B B R M S A H R H A a A B re m e rh a v e n 1 .9 4 6 4 .3 7 8 2 8 6 1 .0 5 3 8 4 2 1 .2 0 8 1 .3 0 2 1 .0 7 8 7 5 3 1 3 2 6 4 9 6 0 2 .2 4 3 1 .3 5 2 1 .2 1 0 2 8 2 in % 3 0 ,7 7 6 9 ,2 3 0 ,0 3 1 ,3 6 1 6 ,6 5 1 3 ,3 1 1 9 ,1 0 2 0 ,5 9 1 7 ,0 5 1 1 ,9 1 0 ,2 1 4 ,1 7 1 5 ,1 8 3 5 ,4 7 2 1 ,3 8 1 9 ,1 3 4 ,4 6 B re m e n 9 .5 7 6 2 1 .4 3 4 1 2 2 7 7 6 4 .8 9 9 5 .8 6 3 7 .4 7 9 5 .9 4 9 3 .8 8 3 2 .0 3 9 5 5 7 1 .5 6 6 2 .9 6 1 7 .9 4 1 6 .6 6 0 1 0 .0 3 3 1 .2 9 2 in % 3 0 ,8 8 6 9 ,1 2 0 ,3 9 2 ,5 0 1 5 ,8 0 1 8 ,9 1 2 4 ,1 2 1 9 ,1 8 1 2 ,5 2 6 ,5 8 1 ,8 0 5 ,0 5 9 ,5 5 2 5 ,6 1 2 1 ,4 8 3 2 ,3 5 4 ,1 7 L a n d B re m e n 1 1 .5 5 3 2 5 .8 8 1 1 2 4 8 6 3 5 .9 6 9 6 .7 1 8 8 .7 0 6 7 .2 7 2 4 .9 7 8 2 .8 0 4 5 7 0 1 .8 3 4 3 .9 3 6 1 0 .2 1 9 8 .0 3 3 1 1 .2 6 2 1 .5 7 8 in % 3 0 ,8 6 6 9 ,1 4 0 ,3 3 2 ,3 1 1 5 ,9 4 1 7 ,9 5 2 3 ,2 6 1 9 ,4 3 1 3 ,3 0 7 ,4 9 1 ,5 2 4 ,9 0 1 0 ,5 1 2 7 ,3 0 2 1 ,4 6 3 0 ,0 9 4 ,2 2 2 0 1 3 G e s c h le c h t A lt e r s g r u p p e h ö c h s te r S c h u l- /H o c h s c h u la b s c h lu s s m w k A < 1 8 1 8 - 3 0 3 1 - 4 0 4 1 - 5 0 5 1 - 6 0 6 1 - 7 0 > 7 0 k A o A B B R M S A H R H A a A B re m e rh a v e n 1 .8 7 8 3 .8 6 2 1 2 6 1 9 3 5 7 8 2 1 .1 2 6 1 .1 4 1 1 .0 0 4 6 7 9 5 1 7 5 2 2 .0 6 4 1 .2 9 5 1 .1 6 4 2 2 9 1 8 5 in % 3 2 ,7 2 6 7 ,2 8 0 ,2 1 1 ,0 6 1 6 ,2 9 1 3 ,6 2 1 9 ,6 2 1 9 ,8 8 1 7 ,4 9 1 1 ,8 3 0 ,8 9 1 3 ,1 0 3 5 ,9 6 2 2 ,5 6 2 0 ,2 8 3 ,9 9 3 ,2 2 B re m e n 1 0 .2 4 4 2 1 .3 3 6 8 5 7 8 3 4 .9 6 1 5 .6 7 4 7 .5 6 5 6 .2 5 9 4 .1 5 3 2 .1 0 0 6 3 0 2 .7 4 4 7 .6 7 9 7 .0 1 3 1 0 .9 0 4 1 .1 3 6 1 .4 7 4 in % 3 2 ,4 4 6 7 ,5 6 0 ,2 7 2 ,4 8 1 5 ,7 1 1 7 ,9 7 2 3 ,9 6 1 9 ,8 2 1 3 ,1 5 6 ,6 5 1 ,9 9 8 ,6 9 2 4 ,3 2 2 2 ,2 1 3 4 ,5 3 3 ,6 0 4 ,6 7 L a n d B re m e n 1 2 .1 5 5 2 5 .2 6 5 9 7 8 4 5 5 .9 1 2 6 .4 7 0 8 .7 1 1 7 .4 2 0 5 .1 7 4 2 .7 9 1 6 8 2 3 .5 0 9 9 .7 7 9 8 .3 3 1 1 2 .0 8 8 1 .3 6 9 1 .6 6 2 in % 3 2 ,4 8 6 7 ,5 2 0 ,2 6 2 ,2 6 1 5 ,8 0 1 7 ,2 9 2 3 ,2 8 1 9 ,8 3 1 3 ,8 3 7 ,4 6 1 ,8 2 9 ,3 8 2 6 ,1 3 2 2 ,2 6 3 2 ,3 0 3 ,6 6 4 ,4 4 k A = k e in e A n g a b e o A = o h n e A b s c h lu s s B B R = B e ru fs b il d u n g s re if e M S A = M it tl e re r S c h u la b s c h lu s s H R = H o c h s c h u lr e if e H A = H o c h s c h u la b s c h lu s s a A = a n d e re r A b s c h lu s s — 6 — 5. Wie viele Menschen nutzten in den Jahren 2010 bis 2013 eine Weiterbildungsberatung , und wie viele Bildungsgutscheine wurden für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss , Stadtteil)? Die individuelle Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen gliedert sich in drei Bereiche: das Bundesprogramm „Bildungsprämie“ (umgesetzt an den Volkshochschulen), die Förderung von Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Jobcenter in Form von „Bildungsgutscheinen “ und den aus ESF-Landesmitteln finanzierten „Weiterbildungsscheck “, der über die trägerneutrale Weiterbildungsberatung bei der Arbeitnehmerkammer in Bremen, dem Arbeitsförderungs-Zentrum (AFZ) in Bremerhaven und bei der Handelskammer Bremen umgesetzt wird. Die Volkshochschule Bremen hat folgende Daten gemeldet: Stadt Bremen Die Anzahl der Bildungsprämien-Beratungen/Prämiengutscheine bei der Bremer Volkshochschule in der Zeit von 2010 bis 2013 umfassten insgesamt 1 427 Personen, davon 1 116 Frauen und 311 Männer. In der Altersstufe 18 bis 30 Jahre gab es 339 Prämiengutscheine und Beratungen, in der Altersstufe 31 bis 40 Jahre insgesamt 422, in der Altersstufe 41 bis 50 Jahre insgesamt 453 und in der Altersstufe 50 + insgesamt 213. Eine Aufschlüsselung der Daten nach Bildungsabschluss und Stadtteil ist nicht möglich, weil sie im Rahmen des Beratungstools der Bildungsprämie nicht abgefragt und von daher auch nicht erhoben werden. Stadt Bremerhaven Die Anzahl der Bildungsprämien-Beratungen/Prämiengutscheine bei der Volkshochschule Bremerhaven in der Zeit von 2010 bis 2013 umfasst insgesamt 543 Personen, davon 359 Frauen und 184 Männer. In der Altersstufe 18 bis 30 Jahre gab es 153 Prämiengutscheine und Beratungen, in der Altersstufe 31 bis 40 Jahre 136, in der Altersstufe 41 bis 50 Jahre 173 und in der Altersstufe 50 + insgesamt 81 Personen. Eine Aufschlüsselung der Daten nach Bildungsabschluss und Stadtteil ist nicht möglich, weil sie im Rahmen des Beratungstools der Bildungsprämie nicht abgefragt und von daher auch nicht erhoben werden. Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, das Jobcenter Bremen und das Jobcenter Bremerhaven haben folgende Daten gemeldet: Zur „Weiterbildungsberatung“ werden keine statistisch auswertbaren Daten erhoben . In der folgenden Auflistung werden nur die tatsächlich eingelösten Bildungsgutscheine ausgewiesen (hier als Jahresdurchschnittsbestände von Maßnahmen der „Förderungen der beruflichen Weiterbildung“), da die Statistik nicht ausgegebene Bildungsgutscheine, sondern „Eintritte“ in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ausweist. Eine Untergliederung auf Stadtteilebene ist nicht möglich. Stadt Bremen, Rechtskreis SGB II (Jobcenter) Die Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung in der Zeit von 2010 bis 2013 umfasste 6 656 Personen (davon weiblich: 3 566). In der Altersstufe unter 25 Jahren nahmen insgesamt 258 Personen einen Bildungsgutschein in Anspruch, in der Altersstufe 24 bis 50 Jahre insgesamt 6 179 Personen und in der Altersstufe 50 Jahre und älter insgesamt 477 Personen. Von den oben genannten Teilnehmerinnen/Teilnehmern hatten 604 Personen in dem genannten Zeitraum keinen Schulabschluss (davon weiblich: 330). Über die Berufsbildungsreife verfügten insgesamt 2 313 Personen (davon weiblich: 1 123). Einen mittleren Schulabschluss konnten 1 903 Personen vorweisen (davon weiblich: 1 126). Über eine Fachhochschulreife verfügten insgesamt 616 Personen (davon weiblich: 293). Das Abitur/die Hochschulreife hatten 942 Personen (davon weiblich: 509). Keine Angaben/Zuordnungen konnten zu insgesamt 279 Personen gemacht werden. — 7 — Stadt Bremen, Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) Die Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung in der Zeit von 2010 bis 2013 umfasste insgesamt 2 235 Personen (davon weiblich : 1 239). In der Altersstufe unter 25 Jahren nahmen insgesamt 110 Personen einen Bildungsgutschein in Anspruch, in der Altersstufe 24 bis 50 Jahre insgesamt 1 870 Personen und in der Altersstufe 50 Jahre und älter insgesamt 247 Personen. Von den oben genannten Teilnehmerinnen/Teilnehmern hatten 54 Personen in dem genannten Zeitraum keinen Schulabschluss (davon weiblich: 34). Über die Berufsbildungsreife verfügten insgesamt 472 Personen (davon weiblich: 173). Einen mittleren Schulabschluss konnten 634 Personen vorzeigen (davon weiblich : 365). Über eine Fachhochschulreife verfügten insgesamt 301 Personen (davon weiblich: 186). Das Abitur/die Hochschulreife hatten 422 Personen (davon weiblich: 278). Keine Angaben/Zuordnungen konnten zu insgesamt 355 Personen gemacht werden. Stadt Bremerhaven, Rechtskreis SGB II (Jobcenter) Die Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung in der Zeit von 2010 bis 2013 umfasste 1 261 Personen (davon weiblich: 627). In der Altersstufe unter 25 Jahren nahmen insgesamt 178 Personen einen Bildungsgutschein in Anspruch, in der Altersstufe 24 bis 50 Jahre insgesamt 1 016 Personen und in der Altersstufe 50 Jahre und älter insgesamt 68 Personen. Von den oben genannten Teilnehmerinnen/Teilnehmern hatten 96 Personen in dem genannten Zeitraum keinen Schulabschluss (davon weiblich: 20). Über die Berufsbildungsreife verfügten insgesamt 621 Personen (davon weiblich: 278). Einen mittleren Schulabschluss konnten 403 Personen vorzeigen (davon weiblich : 237). Über eine Fachhochschulreife verfügten insgesamt 73 Personen (davon weiblich: 42). Das Abitur/die Hochschulreife hatten 60 Personen (davon weiblich : 42). Keine Angaben/Zuordnungen konnten zu insgesamt zehn Personen gemacht werden. Stadt Bremerhaven, Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) Die Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung in der Zeit von 2010 bis 2013 umfasste insgesamt 482 Personen (davon weiblich : 202). In der Altersstufe unter 25 Jahren nahmen insgesamt 45 Personen einen Bildungsgutschein in Anspruch, in der Altersstufe 24 bis 50 Jahre insgesamt 392 Personen und in der Altersstufe 50 Jahre und älter insgesamt 47 Personen. Von den oben genannten Teilnehmerinnen/Teilnehmern hatten 23 Personen in dem genannten Zeitraum keinen Schulabschluss (davon weiblich: acht). Über die Berufsbildungsreife verfügten insgesamt 168 Personen (davon weiblich: 61). Einen mittleren Schulabschluss konnten 162 Personen vorzeigen (davon weiblich : 72). Über eine Fachhochschulreife verfügten insgesamt 43 Personen (davon weiblich: 18). Das Abitur/die Hochschulreife hatten 41 Personen (davon weiblich : 16). Keine Angaben/Zuordnungen konnten zu insgesamt 47 Personen gemacht werden. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat für die Ausgabestelle bei der Arbeitnehmerkammer folgende Daten gemeldet: Im Zeitraum vom 11. Mai 2012 bis zum 31. Dezember 2013 haben insgesamt 527 Personen, davon 379 Frauen, die neutrale Weiterbildungsberatung in Anspruch genommen. In dieser Zeit wurden 299 Weiterbildungsschecks ausgehändigt. Die Angaben beziehen sich auf die Anlaufstelle in der Stadt Bremen, die Beratungsstelle in Bremerhaven wurde erst zum 1. Januar 2014 eingerichtet. Der größte Teil der Ratsuchenden war zwischen 30 und 50 Jahren alt, bei knapp 10 % lag das Alter unter 30, bei 25,8 % über 50 Jahren. Fünf Personen verfügten über keinen Schulabschluss, 40 Personen über die Berufsbildungsreife und 105 Personen über einen mittleren Schulabschluss. Gut 55 % aller Ratsuchenden hatten ein (Fach-)Abitur. — 8 — Die Interessenten an der Weiterbildungsberatung kamen aus fast allen Stadtteilen . Die Nachfrage aus Bremerhaven war in den ersten Monaten gering, hat sich aber in der letzten Zeit deutlich erhöht. Der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass im Rahmen der Betriebsberatung über das Landesprogramm „Weiterbildungsberatung vor Ort“ mit Sitz im „Unternehmensservice Bremen“ ebenfalls Weiterbildungsschecks ausgegeben worden sind. Hier handelt es sich allerdings um Schecks, die an die Betriebe für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausgegeben worden sind. Weitere Erhebungen zu den Personen usw. wurden nicht gemacht. Es handelt sich dabei um 59 Betriebe, die diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben. 6. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel in Weiterbildungsangebote in Level 1 in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EUund sonstigen Mitteln), und wie hoch waren die Aufwendungen pro Teilnehmerin /Teilnehmer? 7. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel in Weiterbildungsangebote in Level 2 in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EUund sonstigen Mitteln), und wie hoch waren die Aufwendungen pro Teilnehmerin /Teilnehmer? 8. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel in Weiterbildungsangebote in Level 3 in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte aufschlüsseln nach Landes-, Bundes-, EUund sonstigen Mitteln), und wie hoch waren die Aufwendungen pro Teilnehmerin /Teilnehmer? Zu den Fragen 6 bis 8 mussten die Daten manuell zusammengestellt werden, da das Levelmodell Basis der WBG-Förderung, nicht aber der Förderung durch andere Mittelgeber ist. Auswertungen, die die Mittel anderer Finanziers einschließen , können über das elektronische WBG-Abrechnungssystem nicht erstellt werden. Die folgenden Daten umfassen sämtliche Mittel, die den anerkannten Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung standen. Die Einrichtungen ordneten die Mittel entsprechend der geförderten Inhalte den einzelnen Leveln zu. Eine eindeutige Zuordnung ist jedoch nicht immer möglich, insbesondere Mittel für Overhead-Förderungen, wie z. B. Personalkostenzuschüsse, mussten auf die Logik des Levelmodells umgerechnet werden – die folgenden Angaben beruhen daher teilweise auf Schätzungen: Gebiet Ratsuchende Neustadt 68 Mitte/Östliche Vorstadt 104 Osterholz/Tenever 23 Obervieland 21 Schwachhausen 52 Borgfeld 13 Neue Vahr 10 Findorff 36 Gröpelingen/Oslebshausen 22 Huchting 13 Walle 33 Hemelingen 16 Hornlehe 9 Oberneuland 4 Bremen Nord/Burglesum 8 Vegesack 9 Blumenthal 14 Stadt Bremen insgesamt 455 Bremerhaven/Geestemünde 8 Bremerhaven-Lehe 3 Bremerhaven-Mitte 5 Bremerhaven-Wulsdorf 1 Bremerhaven insgesamt 17 Ratsuchende aus Niedersachsen mit einem Arbeitsplatz im Land Bremen 55 — 9 — 1: Hier sind Mittel der Kommune als Träger/Kooperationspartner der Einrichtungen gelistet (in erster Linie Trägermittel der Volkshochschulen Bremen und Bremerhaven und Arbeit und Leben Bremen und Bremerhaven). 2: Hier sind Mittel der Ressorts gelistet (davon rund 1,4 Mio. ‡ WBG-Mittel). 3: Hier sind u. a. Maßnahmen der Jobcenter, der Agentur für Arbeit und des Bundesamts für Migra- tion und Flüchtlinge gelistet, aber auch Mittel aus Bundesprogrammen, die teilweise auch ESFMittel umfassen. 4: Hier sind Mittel aus ESF-Landes- und -Bundesprogrammen und aus EU-Programmen gelistet. 5: Hier sind u. a. Mittel der Träger von Weiterbildungseinrichtungen, aus Firmenseminaren und Entgelte für Maßnahmen nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz gelistet. Insgesamt standen den nach dem WBG anerkannten und finanziell geförderten Weiterbildungseinrichtungen im Jahr 2012 rund 33,5 Mio. ‡ und im Jahr 2013 rd. 34,9 Mio. ‡ zur Verfügung. Nahezu 40 % der gesamten Mittel konnten die Einrichtungen beim Bund einwerben . Diese Mittel werden in allen drei Levels, insbesondere aber im Level 3 eingesetzt. Mit Blick auf den Rückgang der in Bremen insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel wird die schwierige finanzielle Situation sichtbar, in der sich die in diesen Bereichen tätigen Weiterbildungseinrichtungen befinden: Der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juli 2014 (Drs. 18/1494) ist zu entnehmen, dass die insgesamt im Land Bremen für Weiterbildung eingesetzten Bundesmittel von rd. 40 Mio. ‡ im Jahr 2010 auf rd. 27 Mio. ‡ im Jahr 2013 zurückgegangen sind. Dieser Rückgang ist auf die sinkenden Mittel im Bereich des SGB II und III zurückzuführen. Zudem werden bei den Jobcentern immer weniger Mittel für Bildungsgutscheine eingesetzt. Die Neu- und Änderungszulassung von entsprechenden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung richten sich nach Bundesdurchschnittskostensätzen . Maßnahmen, die diese Bundesdurchschnittskostensätze übersteigen, werden nicht bzw. nicht ohne ein zusätzliches, langwieriges Antragsverfahren finanziert. Die Teilnehmenden werden nicht mehr den Veranstaltungen zugewiesen, sondern müssen sich selbstständig passende Angebote suchen. Diese Änderung des Vergabeverfahrens ist ein weiterer Nachteil für die Einrichtungen, die nicht mehr sicher wissen, wann sie eine Maßnahme anbieten können und dadurch in diesen Angebotssegmenten kein hauptberufliches Personal mehr dauerhaft beschäftigen können. Bei den Bundesmitteln, die dem Level 1 zugeordnet sind, handelt es sich in erster Linie um Mittel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die für Integrationskurse oder berufsbezogene Deutschkurse zur Verfügung stehen. Auch wenn diese Mittel von 2012 auf 2013 gestiegen sind, kann dieser Bereich als instabil bezeichnet werden: Ende März 2014 hatte das Bundesamt einen plötzlichen Bewilligungsstopp für Neuanträge im Bereich der berufsbezogenen Deutschkurse verkündet; infolge intensiver Anstrengungen konnte das Programm jedoch bis Ende 2014 fortgesetzt werden. Über das WBG werden Alphabetisierungs - und Grundbildungskurse gefördert, die nicht über Mittel des BAMF finanziert werden. Eine Weiterbildungsinfrastruktur, d. h. ein öffentlich zugängliches und qualitätsvolles Weiterbildungsangebot durch ein plurales System von Weiterbildungs- Jahr kommuna- le Mittel Bremen 1 kommu- nale Mit- tel Bre- mer- haven 1 Landes- mittel 2 Bundesmit- tel 3 EU-Mittel 4 TN- Gebühren sonstige Mittel 5 Summe Level 1 (z.B. Alphabetisierung, grundlegende Schlüsselkompetenzen, politische Weiterbildung, wert- und normen- orientierte Bildung, Integration von Zugewanderten) 2012 1.148.760 € 749.965 € 895.920 € 2.345.728 € 320.712 € 1.301.767 € 1.355.446 € 8.118.297 € 2013 1.232.108 € 873.758 € 942.235 € 3.098.275 € 356.645 € 1.184.689 € 1.374.413 € 9.062.124 € Level 2 (z.B. aufbauende Schlüsselkompetenzen, Qualifizierung für bürgerschaftliches und freiwilliges Engage- ment, Förderung von Erziehungskompetenzen, Gesundheitsbildung, IT-Kompetenzen) 2012 729.352 € 444.199 € 323.647 € 1.895.564 € 0 € 1.522.086 € 584.704 € 5.499.552 € 2013 809.563 € 391.058 € 348.478 € 2.426.674 € 0 € 1.694.871 € 492.694 € 6.163.338 € Level 3 (z.B. spezielle Schlüsselkompetenzen, sonstige Maßnahmen der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung , Maßnahmen in Kooperation mit Bremer Hochschulen, stadteilbezogene Kooperationen zur Erschließung bildungsbenachteiligter Zielgruppen) 2012 1.181.588 € 588.392 € 421.147 € 7.847.936 € 2.010.170 € 6.042.445 € 1.774.835 € 19.866.512 € 2013 1.077.029 € 599.715 € 420.972 € 7.909.974 € 2.322.718 € 5.489.143 € 1.853.721 € 19.673.272 € Gesamt in € 2012 3.059.700 1.782.556 1.640.714 12.089.228 2.330.882 8.866.298 3.714.985 33.484.361 2013 3.118.700 1.864.531 1.711.685 13.434.923 2.679.363 8.368.703 3.720.828 34.898.734 — 10 — einrichtungen wird im Land Bremen allein durch die Landesmittel, die über das Weiterbildungsgesetz verteilt werden, gesichert. Die für die Umsetzung der WBGZiele derzeit zur Verfügung stehenden rd. 1,4 Mio. ‡ werden dementsprechend gezielt zur Aufrechterhaltung eines Grundangebots eingesetzt, d. h. in erster Linie für die Bezuschussung des hauptberuflichen Personals und für die Bezuschussung eines Regelangebots der Einrichtungen. Es versetzt die Einrichtungen damit in die Lage, weitere notwendige Mittel bei Dritten einwerben zu können , die im Sinne der Gesetzesziele verwendet werden. Prof. Dr. Josef Schrader, Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung, der zu Struktur und Wandel in der Weiterbildung am Beispiel Bremens forschte, bestätigt das strukturbildende Element des Bremischen Weiterbildungsgesetzes (2011). Die Einrichtungen sind aufgrund des geringen Anteils dieser Strukturförderung durch das WBG (rund 5 %) und mit Blick auf die wachsenden Bedarfe bei gleichzeitig sinkenden Drittmitteln mit dem Problem konfrontiert, weitere Finanzierungsquellen erschließen und bzw. oder die Kosten auf die Teilnehmenden verlagern zu müssen. So ist den Daten zu entnehmen, dass die Teilnehmendengebühren im Level 2 im Jahr 2013 gesteigert werden konnten. Allerdings sind die Teilnehmendenzahlen im gleichen Zeitraum gesunken (siehe nachfolgende Tabelle). Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Veranstaltungsinhalte zwar auf das Interesse der potenziellen Teilnehmenden stößt, diese aber nicht die finanziellen Ressourcen aufbringen, womit die Träger die Kosten decken könnten. Die Notwendigkeit, Strukturen im Weiterbildungsbereich zu sichern, wird auch durch Programme anderer Bundesländer bestätigt: Im Ergebnis einer Evaluation , die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, werden die strukturbildenden Elemente des Weiterbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen gestärkt , um der Instabilität des Weiterbildungsbereiches begegnen zu können (http://www.die-weiterbildung-in-nrw.de/veranstaltungen/weiterbildungskonferenz -2012/weiterbildungskonferenz-2012.html). Die zusätzliche Frage nach den Aufwendungen pro Teilnehmende je Level kann nicht beantwortet werden: Der Fragestellung entsprechend haben die Weiterbildungseinrichtungen sämtliche Mittel, die ihnen zur Verfügung standen, auf die Systematik des Levelmodells umgerechnet und angegeben. Die Umrechnung der Overhead-Fördermittel erfolgte auf Basis durchgeführter Unterrichtsstunden in den jeweiligen Level; die tatsächlichen Anstrengungen und damit auch Aufwendungen in den einzelnen Bereichen weichen davon ab. Zudem werden EU-Mittel und Bundesmittel oft für Modellprojekte eingeworben, die aufgrund ihres experimentellen Charakters weniger auf die Erreichung vieler Teilnehmenden als auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse ausgerichtet sind. Der nachfolgenden Tabelle sind die insgesamt erbrachten Leistungen und die erreichten Teilnehmenden der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen zu entnehmen: 9. Gibt es eine Umsteuerung der Mittel von Level 1 zu Level 2, oder sind diese geplant? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür, und in welcher Höhe geschieht das? Das Fördermodell, das mit der Novellierung des WBG-Gesetzes 2011 eingeführt wurde, war – mit dem Ziel der Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung – auf Basis eines Budgets in Höhe von 2 Mio. ‡ entwickelt worden. Damit sollte die Personalförderung und die Förderung der Level-1-Maßnahmen (u. a. der politi- Veranstaltungen Unterrichtsstunden Teilnehmende Mittel Level 1 2012 1.892 108.406 33.233 8.118.297 € 2013 1.910 108.338 29.082 9.062.124 € Level 2 2012 2.154 76.848 26.727 5.499.552 € 2013 2.131 95.955 24.983 6.163.338 € Level 3 2012 4.041 179.278 47.428 19.866.512 € 2013 3.830 202.006 50.366 19.673.272 € — 11 — schen Bildung und der Grundbildung) in der bisherigen Höhe beibehalten und gleichzeitig ein Anreiz für die Ausweitung der in Level 2 angesiedelten Maßnahmen geschaffen werden. Um dies zu erreichen, wurde in § 7 Absatz 2 Satz 2 WBG-VO festgelegt, dass die Mittel für die Regelförderung (Maßnahmenförderung) im Verhältnis 40 zu 60 auf die Levels 1 und 2 zu verteilen sind. Dieser erstmalig in den Rechtsvorschriften festgesetzten Quotierung der Mittel für die Regelförderung liegt die Annahme zugrunde, dass die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung am ehesten durch eine Bezuschussung der Level-2-Maßnahmen erreicht werden kann, da bei diesen Maßnahmen erfahrungsgemäß eine hohe Teilnahme zu verzeichnen ist. Die einzelnen Maßnahmen des Levels 2 werden nur zu einem geringen Anteil bezuschusst, sodass durch diese Anschubfinanzierung weitere Mittel gebunden werden können und im Sinne der Ziele des Bremischen Weiterbildungsgesetzes zur Wirkung kommen. Für die WBG-Förderung stehen derzeit jedoch jährlich nur rd. 1,4 Mio. ‡ zur Verfügung. Da das WBG das einzige Gesetz ist, das eine Strukturförderung vorsieht , ist diese Förderung weiter gestärkt worden. Von den zur Verfügung stehenden rd. 1,4 Mio. ‡ wurden zur Struktursicherung im Jahr 2014 rd. 874 000 ‡ für die Förderung des hauptberuflichen Personals verwendet. Das im Vergleich zur Modellrechnung niedrigere Budget wirkte sich deshalb dahingehend aus, dass nicht genügend Mittel zur Verfügung standen, um die Maßnahmen in Level 1 in gleicher Höhe wie bisher zu fördern, weil die Mittel nun in einem Verhältnis von 40 zu 60 auf die Levels 1 und 2 verteilt werden sollten. Eine sofortige Umsetzung dieser Quotierung hätte zur Konsequenz gehabt , dass wichtige Maßnahmen im Level 1 nicht mehr hätten durchgeführt werden können. Die zusätzlichen Mittel im Level 2 hätten überdies nicht vollständig abgerufen werden können, da die Zuschusshöhe im Level 2 (25 % von 18 ‡ Honorarkostenzuschüssen) nicht ausreicht und die Einrichtungen den Hauptteil der Kosten nicht aufbringen können, um das Angebot auszuweiten. Deshalb wurde in den vergangenen drei Jahren – jährlich neu nach Beratung im Förderungsausschuss – entschieden, die in der Verordnung festgelegte Quote zur Mittelverteilung auf die Levels 1 und 2 schrittweise umzusetzen (im Jahr 2012 wurden die Mittel im Verhältnis 71 zu 29, im Jahr 2013 im Verhältnis 70 zu 30 und im Jahr 2014 im Verhältnis 55 zu 45 verteilt). Die Förderung der vergangenen drei Jahre zeigt damit, dass eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung durch Ausweitung des Mitteleinsatzes im Level 2 mit einem Budget in Höhe von 1,4 Mio. ‡ nicht erreicht werden kann (siehe hierzu auch Frage 10). 10. In welcher Höhe wurden zur Verfügung gestellte Mittel für die Level 1, 2 und 3 von Weiterbildungseinrichtungen tatsächlich abgerufen bzw. in welcher Höhe mussten Mittel für die Level 1, 2 und Level 3 zurückgegeben werden? Sollten Mittel zurückgegeben worden sein, welche Gründe sieht der Senat dafür? Das formale Förderverfahren stellt sich wie folgt dar: Die Mittel werden auf Grundlage der von den Weiterbildungseinrichtungen eingereichten Anträge und auf Basis errechneter Zuschussobergrenzen nach Beratung im Förderungsausschuss bewilligt. Die für Level 1 beantragten Summen übersteigen regelmäßig die Zuschussobergrenze , d. h. die Mittel, die für diesen Level zur Verfügung stehen. Hingegen reichen die für Level 2 vorliegenden Anträge auf Zuschussgewährung nicht aus, um die vorgesehenen Mittel zu binden (siehe hierzu auch Frage 9). Im Rahmen der Abrechnung, zu der die Unterlagen naturgemäß erst nach Ablauf des Bewilligungsjahres vollständig vorzulegen sind, wird geprüft, welche Maßnahmen die Einrichtungen tatsächlich durchgeführt haben. Ergänzend haben die Weiterbildungseinrichtungen bereits im Verlauf des Bewilligungsjahrs in Form von Änderungsanträgen gemeldet, wenn sie größere Beträge der bewilligten Fördersummen für Maßnahmen in Level 1 oder 2 nicht realisieren können. Dieses Vorgehen sichert – nach Beratung im Förderungsausschuss – eine flexible Umverteilung der Mittel innerhalb der WBG-Förderpositionen noch im Bewilligungsjahr. Im Jahr 2012 wurden keine Mittel zurückgegeben, d. h. umverteilt, weil sämtliche bewilligte Mittel auch verwendet wurden. Im Jahr 2013 konnten ursprüng- — 12 — lich für den Level 2 vorgesehene Mittel in Höhe von rd. 5 000 ‡ nicht abgerufen werden, im Jahr 2014 wurden bereits bewilligte Level-2-Mittel in Höhe von rd. 39 000 ‡ nicht abgerufen und innerhalb der anderen WBG-Förderpositionen umverteilt. Als Grund dafür, dass im Level 2 nicht genügend Maßnahmen umgesetzt werden , wurde dem zuständigen Ressort in einschlägigen Fachberatungen folgendes Problem benannt: Der Zuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen Kosten reicht nicht aus, um das Angebot in diesem Level zu erweitern. Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde davon ausgegangen, dass die Level-2-Bildungsveranstaltungen eine hohe Ausstrahlung auf die Interessenten haben würden , sodass sie ersten gut besucht und zweitens ausfinanziert sein würden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Teilnehmenden an Veranstaltungen, wie z. B. Maßnahmen zur Förderung von Erziehungskompetenzen oder der aufbauenden Schlüsselkompetenzen in der Regel über nicht genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten zu decken. Im Förderungsausschuss wird deshalb diskutiert , ob die Zuschusshöhe im Level 2 – vorbehaltlich ihrer Finanzierbarkeit – erhöht werden sollte, um eine höhere Teilnehmendenzahl zu erreichen. 11. Welche konkreten Schritte plant der Senat, um die Teilnahme von Erwachsenen ohne formale Bildungsabschlüsse an Weiterbildungsangeboten zu erhöhen? Rückmeldungen der Einrichtungen zeigen, dass das Fördermodell grundsätzlich geeignet ist, auch bildungsferne Personenkreise zu erschließen. Diesbezüglich stellen die im Level 1 verorteten Maßnahmen, d. h. Alphabetisierungskurse und Maßnahmen zur Erlangung grundlegender Schlüsselkompetenzen relevante Bildungsinhalte dar. Ebenfalls sind dem Level 1 zusätzliche, nicht berufliche Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten zugeordnet, die sich an den Bedarfen der Personen ausrichten. Auch Maßnahmen, die im Level 2 verortet sind, z. B. zur Förderung von Lernkompetenzen, Erziehungskompetenzen und sozialen Kompetenzen, richten sich teilweise gezielt an diese Personengruppen. Da entsprechende Personen vor allem auch an beruflichen Bildungsthemen interessiert sind, erschließt sich über das WBG z. B. die Möglichkeit, auch über berufliche Themen, die ansonsten in erster Linie in Level 3 verortet sind, den Weg in andere Lernbereiche zu ebnen. Insbesondere die Erschließung bildungsferner Personengruppen bedarf jedoch spezieller methodisch-didaktischer Lernformen und einer entsprechenden Förderung : Förderung von Kleingruppen, Förderung von Netzwerkarbeiten, aufsuchende Bildungsarbeit usw. Aus diesem Grund prüft der Senat, ob künftig zusätzliche WBG-Programme zur Förderung von innovativen Maßnahmen aufgelegt werden sollten. 12. Aus welchem Grund ist es bisher nicht gelungen, ein „integriertes Konzept ‚Lebenslanges Lernen‘“ zu entwickeln und ressortübergreifend zu steuern? Die Koalitionsvereinbarung, auf die in der Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juli 2014 Bezug genommen wird (Drs. 18/1494), sieht eine stärkere Bündelung der auf die verschiedenen Ressorts verteilten Weiterbildungsverantwortung vor. „Die Weiterbildungsverantwortung ist auf verschiedene Ressorts verteilt. Um den Herausforderungen des lebenslangen Lerners für alle Zielgruppen der Gesellschaft gerecht zu werden und um Effizienzgewinne zu erzielen, werden wir die verteilten Verantwortlichkeiten mehr bündeln.“ Diese Bündelung soll die Entwicklung und ressortübergreifende Steuerung eines integrierten Konzepts „Lebenslanges Lernen“ bewirken. Der Senat will sich dem Ziel eines integrierten Konzepts „Lebenslanges Lernen“ schrittweise nähern. Deshalb erarbeiten die Ressorts zunächst für bestimmte Ziele bzw. Gruppen ressortübergreifend Bildungsmöglichkeiten . Die Staatsräte der Ressorts Bildung und Arbeit haben einen Jour fixe eingerichtet, um die dafür notwendigen Abstimmungsprozesse vorzunehmen. 13. Welche inhaltlichen und konzeptionellen Schwerpunkte erachtet der Senat für eine zukünftige Weiterbildungsstrategie für das Land Bremen als nötig? Wie in der Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juli 2014 (Drs. 18/1494) dargelegt, basieren die Schwerpunkte einer zukünftigen Weiterbildungsstrategie insbesondere auf drei — 13 — Säulen: auf den Zielen des Weiterbildungsgesetzes und dem Konzept für lebenslanges Lernen sowie den Senatsbeschlüssen zur Ausrichtung der ESF-Förderung im Zeitraum 2014 bis 2020, welche die wesentliche Finanzierung im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm 2014 bis 2020 „Arbeit, Teilhabe und Bildung“ darstellt. Der Senat hat 2013 die Armutsbekämpfung und die Bekämpfung der sozialen Spaltung zu zentralen Zielen seiner Arbeit erklärt. Zur Erreichung dieser Ziele wurde die Weiterbildung des Landes neu ausgerichtet: Im Mittelpunkt stehen die Weiterbildung von bildungsbenachteiligten Personen und die Verbesserung eines aufeinander aufbauenden Weiterbildungsangebotes. Beispiele für diese Neuausrichtung sind das Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung, die stadtteilbezogene Bildungsberatung sowie die Fokussierung auf die Qualifizierung von Zielgruppen wie An- und Ungelernten sowie Flüchtlingen. Druck: Anker-Druck Bremen