— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1621 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18. September 2014 Präventive Strategien gegen dschihadistische Rekrutierungsversuche Es gibt in Bremen eine wachsende salafistisch-dschihadistische Szene, die um Nachwuchswerbung unter Jugendlichen bemüht ist. Zu einer Kundgebung salafistischer Prediger kamen am 1. Juni 2014 mehrere hundert, vielfach junge Bremerinnen/Bremer . Aus den Stadtteilen und Einrichtungen gibt es Berichte über Kinder und Jugendliche , die in die dschihadistische Szene abzurutschen drohen. Gleichzeitig gibt es Berichte über offene Rekrutierungsversuche durch Funktionäre dschihadistischer Gruppierungen vor Einrichtungen, in denen sich Jugendliche treffen. Es sind außerdem Fälle bekannt, in denen Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus Bremen sich islamistischen Terrorgruppen in Syrien und dem Irak angeschlossen haben. In Bremen ist das Beratungsnetzwerk Kitab e. V. angesiedelt. Die Beratungsstelle unterstützt Eltern, Angehörige und Betroffene in der Auseinandersetzung mit radikalem Islamismus. Kitab wird aus Mitteln der Bundesregierung gefördert, zwei Mitarbeiter teilen sich eine Vollzeitstelle und sind zuständig für ganz Norddeutschland. Das Beratungsnetzwerk sieht sich einer steigenden Fallzahl gegenüber und die bereitgestellten Ressourcen reichen nicht aus. Präventive sozialpädagogische Beratungsangebote und Netzwerke gegen dschihadistische Radikalisierungsprozesse und Rekrutierungsversuche sind dringend auszubauen . Eltern, Lehrkräfte, Angehörige und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Einrichtungen und Vereinen, in denen sich Jugendliche treffen, brauchen verlässliche fachliche Unterstützung, wenn es in ihrem Umfeld zu Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung kommt. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Minderjährige und junge Erwachsene sind nach Kenntnis des Senats dschihadistischen Gruppierungen (gewaltorientierter Islamismus) zuzurechnen? Wie viele weitere Minderjährige und junge Erwachsene stehen zusätzlich unter dem Einfluss dschihadistischer Gruppierungen? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Art und Umfang von Rekrutierungsbemühungen dschihadistischer Gruppierungen in Bremen? 3. Welche Behörden und Stellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Fällen, in denen sich Kinder und Jugendliche dschihadistischen Gruppierungen zuwenden ? In wie vielen Fällen wurden den jeweiligen Stellen in den vergangenen zwei Jahren solche Fälle bekannt? 4. Verfügt der Senat über ein präventives Handlungskonzept für sich radikalisierende Kinder und Jugendliche, die unter dem Einfluss dschihadistischer Gruppierungen stehen, und wenn nein, hält der Senat ein solches Konzept für sinnvoll und plant eine entsprechende Erarbeitung? 5. Welche Maßnahmen haben die verschiedenen Ressorts in den vergangenen zwei Jahren ergriffen, um präventive und beratende Angebote für die Jugendhilfeeinrichtungen , Jugendhilfeträger, Bildungseinrichtungen, das Landesinstitut für Schule, Sportvereine usw. bereitzustellen, die sich mit der Gefahr dschihadistischer Radikalisierungsprozesse befassten? Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der jeweiligen Stellen haben diese Angebote wahrgenommen? — 2 — 6. An welche Stellen können sich betroffene Eltern und Angehörige wenden, deren minderjährige Kinder bzw. junge Erwachsene radikalisiert sind, und welche Hilfestellungen werden von diesen Stellen angeboten? 7. Wurden Hilfen zur Erziehung in den vergangenen zwei Jahren in Fällen eingesetzt , bei denen Kinder oder Jugendliche durch eine Nähe zu dschihadistischen Gruppierungen auffällig geworden sind? Wenn ja, welche Hilfen wurden eingesetzt und wie häufig? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 8. Gibt es gezielte Schulungen für Träger der sozialpädagogischen Familienhilfe, um bei solchen Situationen angemessen zu reagieren? Wenn nein, sind solche Schulungsangebote vom Senat zukünftig geplant? 9. Gab es in den vergangenen zwei Jahren Fälle von Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit der Radikalisierung junger Menschen, wie oft und welche Maßnahmen wurden in diesen Fällen vonseiten der zuständigen Behörden ergriffen ? Gab es im gleichen Zeitraum Fälle von sich radikalisierenden Kindern und Jugendlichen in der Obhut des Jugendamts? 10. Verfügt das Amt für Soziale Dienste über einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit entsprechenden Radikalisierungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen ? Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierin vorgesehen? Wenn nein, hält der Senat die Erstellung eines solchen Konzepts für sinnvoll? 11. Hält der Senat die Schaffung eines übergreifenden Netzwerks zur Herausbildung und Stärkung von präventiven Angeboten und Hilfestellungen für Betroffene und Institutionen für sinnvoll, in dem sich die verschiedenen Stellen mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen/Partnern vernetzen, um dschihadistischen Radikalisierungsprozessen und Rekrutierungsversuchen entgegenzutreten? Wenn der Senat ein solches Netzwerk für sinnvoll erachtet; wer soll daran beteiligt werden, und welche konkrete Ausrichtung und Zielsetzung stellt sich der Senat hierfür vor? 12. Wie bewertet der Senat die dem Beratungsnetzwerk Kitab e. V. zur Verfügung stehenden Ressourcen hinsichtlich steigender Fallzahlen und der Zuständigkeit für den gesamten norddeutschen Raum? In welchem Rahmen wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung Kitab und andere vergleichbare Beratungsstellen finanziell besser ausstattet? Falls die Bundesregierung keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen sollte, wird sich der Senat über eigene Zuwendungen für die Stärkung der Präventionsangebote einsetzen? Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 11. November 2014 1. Wie viele Minderjährige und junge Erwachsene sind nach Kenntnis des Senats dschihadistischen Gruppierungen (gewaltorientierter Islamismus) zuzurechnen? Wie viele weitere Minderjährige und junge Erwachsene stehen zusätzlich unter dem Einfluss dschihadistischer Gruppierungen? Dem Senat liegen zu der Anzahl von Minderjährigen und jungen Erwachsenen, die dschihadistischen Gruppierungen zugerechnet werden können, keine verlässlichen Angaben vor. Die Zahl der Personen insgesamt, die in Bremen dem salafistischen Umfeld zugerechnet werden können, wird auf etwa 350 bis 360 Personen geschätzt. Dabei ist, wie auch aus der Antwort zu Frage 2 hervorgeht, zu berücksichtigen, dass eine gesonderte Unterteilung der Salafisten in dschihadistisch und nicht dschihadistisch bzw. gewaltfrei und gewaltorientiert nicht erfolgen kann. Vor allem im Umfeld des „Kultur- und Familienvereins“ ist jedoch seit längerem ein gewaltorientiertes Spektrum festzustellen. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Art und Umfang von Rekrutierungsbemühungen dschihadistischer Gruppierungen in Bremen? Radikalisierungsverläufe entstehen nach polizeilichen Erkenntnissen häufig über den Kontakt zu salafistisch-dschihadistisch orientierten Kreisen, hier insbesondere über persönliche Bekanntschaften, unterstützt durch Möglichkeiten der Infor- — 3 — mation im Internet. Konkrete Rekrutierungsbemühungen dschihadistischer Gruppierungen , wie z. B. durch Anhänger des Islamischen Staats (IS), sind dem Senat nicht bekannt. Die salafistische Szene in Bremen ist sehr heterogen, Radikalisierungsverläufe , welche in der Legitimierung oder gar Ausübung von Gewalt enden können, sind daher individuell zu betrachten und geschehen über persönliche Bekanntschaften. Eine gezielte Anwerbung für Kampfhandlungen im Ausland seitens der Vereinsvorstände der beiden salafistischen Beobachtungsobjekte „Islamisches Kulturzentrum Bremen“ sowie auch dem „Kultur- und Familienverein“ ist dem Senat nicht bekannt. Dennoch sind 2014 13 Personen, darunter fünf Frauen, aus dem Umfeld des „Kultur- und Familienvereins“ u. a. mit ihren Kindern nach Syrien ausgereist. 3. Welche Behörden und Stellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Fällen, in denen sich Kinder und Jugendliche dschihadistischen Gruppierungen zuwenden ? In wie vielen Fällen wurden den jeweiligen Stellen in den vergangenen zwei Jahren solche Fälle bekannt? Die Polizei Bremen ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags verpflichtet, nicht nur bei Vorliegen von Gefahrensachverhalten oder strafrechtlich relevanten Sachverhalten tätig zu werden, sondern auch im Bereich der Prävention. Ansprechpartner der Polizei Bremen im Sinne von „Zuwendung zu dschihadistischen Gruppierungen“ für den Bürger sind die polizeiliche Staatsschutzabteilung, die Präventionsdienststelle und der Integrationsbeauftragte der Polizei Bremen – darüber hinaus auch alle regionalen Polizeidienststellen im Rahmen des Erstkontakts bzw. deren Kontaktbeamte. Betroffene werden von ihnen auf das Beratungsangebot von Kitab des Vereins VAJA hingewiesen. Zu den abgefragten Fallkonstellationen liegen bei der Polizei keine recherchierbaren Datenbestände vor. Gleichwohl ist der Staatsschutzabteilung ein Fall aus 2014 bekannt geworden , in dem sich Eltern einer Minderjährigen (17-jährig) an die Polizei gewandt haben. 4. Verfügt der Senat über ein präventives Handlungskonzept für sich radikalisierende Kinder und Jugendliche, die unter dem Einfluss dschihadistischer Gruppierungen stehen, und wenn nein, hält der Senat ein solches Konzept für sinnvoll und plant eine entsprechende Erarbeitung? In Anbetracht der aktuellen Entwicklung zunehmender Radikalisierungen von Salafisten bis hin zu weiteren Ausreisen nach Syrien zur Teilnahme am Kampf der Terrorgruppe „IS“ erarbeitet der Senat ein ganzheitliches Präventionskonzept zur Aufklärung über die Inhalte und Gefahren des Salafismus und zur Radikalisierungsprävention . Integriert werden bereits bestehende bzw. bereits entwickelte Inhalte. So hat in der Vergangenheit die ressortübergreifende Lenkungsgruppe „Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Senatskanzlei“ eine Expertenrunde zur Erarbeitung eines Unterstützungsprogramms für den Umgang mit menschenrechtsund demokratiefeindlichem Verhalten von Jugendlichen in Schulen eingesetzt. Diese ressortübergreifende Expertenrunde wird Ende des Jahres ein Eckpunktepapier zum Umgang mit menschenrechts- und demokratiefeindlichem Verhalten von Jugendlichen in Bremer Schulen vorlegen. Im Rahmen der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ liegt ein Medienpaket vor, welches sich mit der Thematik „Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda“ beschäftigt und von Kontaktbeamten in Schulen oder dem Integrationsbeauftragten der Polizei Bremen als Ansprechpartner für muslimische Verbände nutzbar ist. Des Weiteren werden in einer Arbeitsgruppe des GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum ) von Vertretern der Polizeien des Bundes und der Länder Chancen und Möglichkeiten der Deradikalisierung im islamistischen Bereich erarbeitet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden in Bremen zwischen der Staatsschutzabteilung , der Präventionsdienststelle und dem Integrationsbeauftragten ausgetauscht . Aufbauend darauf wurde ein erstes Konzeptpapier erarbeitet, das zusätzlich darüber hinausgehende ressortübergreifende Vorschläge für einen ganzheitlichen Präventionsansatz enthält. Zur weiteren ressortübergreifenden Beratung und Konzeptentwicklung setzt der Senat eine Staatsrätelenkungsgruppe und eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ein. — 4 — 5. Welche Maßnahmen haben die verschiedenen Ressorts in den vergangenen zwei Jahren ergriffen, um präventive und beratende Angebote für die Jugendhilfeeinrichtungen , Jugendhilfeträger, Bildungseinrichtungen, das Landesinstitut für Schule, Sportvereine usw. bereitzustellen, die sich mit der Gefahr dschihadistischer Radikalisierungsprozesse befassten? Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der jeweiligen Stellen haben diese Angebote wahrgenommen? Für die Schulen wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Reihe von Veranstaltungen zum Themenbereich „Islamismus und Salafismus als Herausforderung in der Schule“ durchgeführt. In diesen Veranstaltungen wurden Schulen darin unterstützt, geeignete Handlungsstrategien für die pädagogische Praxis zu entwickeln. Außerdem wurden vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote für diesen Bereich vorgestellt. Folgende Veranstaltungen für Schulen wurden unter der Federführung des Landesinstituts für Schule, Stiftungen und in ressortübergreifender Zusammenarbeit durchgeführt: • Fachtag am 16. Oktober 2014 „Islamismus und Salafismus als Herausforderung in der Schule“, eine gemeinsame Veranstaltung mit der HerbertQuand -Stiftung, 100 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. • Fachtag am 6. Dezember 2013 „I love my prophet!“ mit den Referenteninnen /Referenten Hazim Fouad, Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), Berna Kurnaz und Andre Taubert (beide Kitab), 120 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. • Fachtag am 7. Dezember 2011 „Jugendkulturen zwischen Islam, Islamismus und Demokratie“, 60 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Zu den Teilnehmerinnen/Teilnehmern dieser Veranstaltungen zählten sowohl Lehrerinnen/Lehrer, pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Polizei. An der Oberschule am Waller Ring wurden am 2. Juli 2012 und am Schulzentrum Walle am 5. und 12. November 2012 schulinterne Fortbildungen über den Islam und Islamismus durchgeführt. Mit diesen Fortbildungen wurden ca. 160 Lehrkräfte erreicht. Die Schulleitungen der Sekundarstufen I und II wurden auf mehreren Schulleiterdienstbesprechungen im Frühjahr 2012 für das Thema sensibilisiert. 6. An welche Stellen können sich betroffene Eltern und Angehörige wenden, deren minderjährige Kinder bzw. junge Erwachsene radikalisiert sind, und welche Hilfestellungen werden von diesen Stellen angeboten? Der Verein VAJA e. V., der über eine bundesweite Anerkennung für seine aufsuchende Jugendarbeit verfügt, bietet seit Ende 2012 Angehörigen und Freunden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in die radikale Szene abgedriftet sind, Beratung und Unterstützung an. Dieses Beratungsangebot nennt sich Kitab (arabisch für „Das Buch“). Finanziell gefördert wird Kitab aus Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Beratungsanfragen gehen zentral über eine Hotlinenummer des Bundesamtes ein und werden von dort an vier bundesweit tätige Projekte weitervermittelt. Die beiden Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter von Kitab verfügen jeweils über eine halbe Stelle und sind für Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und MecklenburgVorpommern zuständig. Aufgrund der großen Anzahl von Beratungsanfragen (bisher ca. 85 Beratungsfälle seit 2012) kann Kitab mit dieser personellen Ausstattung ihre Beratungen qualitativ gesehen nur unzureichend bearbeiten. Die Fahrtzeiten zu den Beratungsgesprächen in den verschiedenen Bundesländern nehmen u. a. viel Zeit in Anspruch. Die Förderung von Kitab ist bis Ende 2014 sichergestellt. Mündlich ist VAJA vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber informiert worden, dass das Projekt Kitab für weitere zwei Jahre gefördert wird, allerdings nur in gleicher Höhe wie bisher. Damit ist in Bremen der Bedarf an Anleitung, Koordination und Qualifizierung nach jetziger Einschätzung nicht ausreichend abgedeckt. Neben Kitab steht die Polizei für Eltern und Angehörige im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung als Ansprechpartner zur Verfügung. 7. Wurden Hilfen zur Erziehung in den vergangenen zwei Jahren in Fällen eingesetzt , bei denen Kinder oder Jugendliche durch eine Nähe zu dschihadistischen Gruppierungen auffällig geworden sind? Wenn ja, welche Hilfen wurden eingesetzt und wie häufig? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? — 5 — In den letzten beiden Jahren wurden weder im Amt für Soziale Dienste Bremen (AfSD) noch im Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven Maßnahmen im Bereich Hilfen zur Erziehung für Kinder oder Jugendliche eingeleitet, die selbst oder deren Eltern eine Nähe zu dschihadistischen Gruppierungen aufwiesen . Auch im Rahmen der Jugendgerichtshilfe und der ambulanten Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren ließen sich solche Zusammenhänge nicht herstellen. Familien, die komplett in der salafistischen Szene sind und kleine Kinder haben, erreicht man nicht mit den Mitteln der sozialpädagogischen Familienhilfe, obwohl diese sicherlich sinnvoll sein könnte. Sie setzen jedoch die Freiwilligkeit der Teilnahme voraus und diese ist nicht gegeben. Eine Kindeswohlgefährdung aufgrund der Nähe der Eltern zu dschihadistischen Gruppierungen ist nach jetziger Gesetzeslage nicht festzustellen. 8. Gibt es gezielte Schulungen für Träger der sozialpädagogischen Familienhilfe, um bei solchen Situationen angemessen zu reagieren? Wenn nein, sind solche Schulungsangebote vom Senat zukünftig geplant? Solche Schulungen gibt es nicht. Aus Sicht der Fachbehörde sollen die Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter, die im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe tätig sind, sensibilisiert und qualifiziert werden, wie sie erkennen können, ob Kinder und Jugendliche bereits in einem extremistischen Umfeld geraten sind, und wie sie damit umgehen sollen. Hier bietet sich wiederum Kitab als Beratungs - und Qualifizierungsinstanz an. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der beiden Jugendämter in Bremen und Bremerhaven sollen auf jeden Fall auf dieses Angebot hingewiesen werden. 9. Gab es in den vergangenen zwei Jahren Fälle von Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit der Radikalisierung junger Menschen, wie oft und welche Maßnahmen wurden in diesen Fällen von Seiten der zuständigen Behörden ergriffen ? Gab es im gleichen Zeitraum Fälle von sich radikalisierenden Kindern und Jugendlichen in der Obhut des Jugendamtes? In den letzten zwei Jahren traten im Land Bremen keine Fälle der Kindeswohlgefährdungen oder Inobhutnahmen in Zusammenhang mit dem skizzierten Hintergrund auf. Auch aus den anderen Bereichen (Pflegekinderdienst, Streetwork, Freizeitheime und sonstige Einrichtungen des Jugendamts) erfolgten keine entsprechenden Meldungen. 10. Verfügt das Amt für Soziale Dienste über einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit entsprechenden Radikalisierungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen ? Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierin vorgesehen? Wenn nein, hält der Senat die Erstellung eines solchen Konzepts für sinnvoll? Das AfSD Bremen und das Amt für Familie, Jugend und Frauen Bremerhaven verfügen nicht über einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit entsprechenden Radikalisierungstendenzen. Die Erstellung eines Handlungsleitfadens wird als wenig erfolgsversprechend eingeschätzt, weil jede Situation einen unterschiedlichen Entstehungshintergrund haben kann. Aus Sicht der Jugendbehörde sollten die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beider Ämter in nächster Zukunft stärker für die Problematik sensibilisiert werden und gleichzeitig ihnen die unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten präsentiert werden. 11. Hält der Senat die Schaffung eines übergreifenden Netzwerks zur Herausbildung und Stärkung von präventiven Angeboten und Hilfestellungen für Betroffene und Institutionen für sinnvoll, in dem sich die verschiedenen Stellen mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen/Partnern vernetzen, um dschihadistischen Radikalisierungsprozessen und Rekrutierungsversuchen entgegenzutreten? Wenn der Senat ein solches Netzwerk für sinnvoll erachtet; wer soll daran beteiligt werden, und welche konkrete Ausrichtung und Zielsetzung stellt sich der Senat hierfür vor? Der Senat befürwortet die Einrichtung eines ressortübergreifenden Netzwerks. An diesem Netzwerk sollten u. a. Polizei, Landesamt für Verfassungsschutz, die zuständigen Jugendämter in Bremen und Bremerhaven, die Jugend- und Bil- — 6 — dungsbehörde, das Landesinstitut für Schule (LIS), Sportvereine und die muslimischen Verbände beteiligt sein. Die konkrete Ausrichtung und Zielsetzung muss in einem Prozess mit allen Beteiligten herausgearbeitet werden. 12. Wie bewertet der Senat die dem Beratungsnetzwerk Kitab e. V. zur Verfügung stehenden Ressourcen hinsichtlich steigender Fallzahlen und der Zuständigkeit für den gesamten norddeutschen Raum? In welchem Rahmen wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung Kitab und andere vergleichbare Beratungsstellen finanziell besser ausstattet? Falls die Bundesregierung keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen sollte, wird sich der Senat über eigene Zuwendungen für die Stärkung der Präventionsangebote einsetzen? Der Senat erachtet die Präventions- und Beratungstätigkeit von Kitab e. V. als zielführend bei der Verhinderung der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen . Daher sollten die Möglichkeiten derartiger Beratungsstellen zur Erfüllung ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch im Land Bremen unterstützt und ausgebaut werden. Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, verfügt Kitab über eine, angesichts der Fallzahlen und des großen Einzugsgebiets, geringe personelle Ausstattung. Das Bundesinnenministerium hat zu Beginn dieses Jahres in einem Schreiben die Innenminister der Länder gebeten, die geschaffenen Strukturen zu fördern und keine Parallelstrukturen aufzubauen. Die Bundesregierung hat zurzeit keine Pläne, ab 2015 zusätzliche Mittel über das bisherige Maß hinaus für die zukünftige Absicherung des Kitab-Projekts zur Verfügung zu stellen. Kitab wird also ab 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur mit den beiden bereits genannten zwei halben Stellen ausgestattet sein. Eine von den beteiligten Ressorts erläuterte Notwendigkeit der personellen Aufstockung von Kitab, insbesondere im Bereich der Konzeptionierung, Koordination und der qualifizierten Anleitung neuer Beraterinnen/Berater, sollte bezüglich möglicher Lösungsansätze konkretisiert werden. Ob eine Bereitstellung von Mitteln durch den bremischen Haushalt zur personellen Erweiterung des Kitab Projekts möglich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorausgesagt werden. Darüber hinaus hat die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen einen Antrag von VAJA e. V. zu einem Modellprojekt im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend befürwortet. Hierbei geht es vor allem um eine aufsuchende und akzeptierende Jugendarbeit im Bereich von gefährdeten Kindern und Jugendlichen im Land Bremen. Diese Präventionsarbeit kann im Fall der Bundesförderung ab 1. Januar 2015 aufgenommen und bis Ende 2019 über das Bundesprogramm sichergestellt werden. Druck: Anker-Druck Bremen