— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1640 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. Oktober 2014 Verbleib der vermissten nigerianischen Fußballspielerinnen Im Juni 2014 verschwanden in Bremen fünf nigerianische Mädchen. Im September 2014 wurde gemeldet, dass zumindest eines dieser Mädchen in Bayern einen Asylantrag gestellt hätte. Die Mädchen, die zum Teil noch nicht volljährig waren, hielten sich im Rahmen eines Fußballprojekts in Bremen auf. Einen Tag vor ihrer geplanten Abreise kehrten sie nicht mehr zu ihren Gastfamilien zurück. Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat aktuell über den Verbleib der nigerianischen Mädchen? Welche Erkenntnisse aus anderen Bundesländern liegen vor? 2. Welche Kontakte hat es von wem mit den Eltern der nigerianischen Mädchen bzw. den nigerianischen Behörden gegeben? Welche Erkenntnisse ergaben sich daraus? 3. Wie wird aktuell nach den nigerianischen Mädchen gesucht? 4. Gibt es Hinweise auf den Verbleib der nigerianischen Mädchen, denen bisher nicht nachgegangen wurde? 5. Welche Auswirkungen hat das Verschwinden der Mädchen auf andere Sportund Austauschprogramme? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 18. November 2014 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat aktuell über den Verbleib der nigerianischen Mädchen? Welche Erkenntnisse aus anderen Bundesländern liegen vor? Eine der vermissten jungen Frauen hat in München einen Asylantrag gestellt. Über den Verbleib der weiteren jungen Frauen hat der Senat keine Erkenntnisse . Die Rückreise der jungen Frauen ist aber eher unwahrscheinlich, da sich ihre Reisedokumente in Verwahrung des Stadtamtes Bremen befinden. 2. Welche Kontakte hat es von wem mit den Eltern der nigerianischen Mädchen bzw. den nigerianischen Behörden gegeben? Welche Erkenntnisse ergaben sich daraus? Der Kontakt zu den Eltern fand über den Bremer Betreuer, den Vorsitzenden des Bremer Pan-Afrikanischen Kulturvereins e. V., statt. Dieser berichtete, dass die Eltern der jungen Frauen erklärten, keinen Kontakt zu diesen zu haben. Anfang November wird der Betreuer nach Nigeria reisen und nach seiner Rückkehr über die dadurch eventuell neu erlangten Erkenntnisse berichten. Durch die Polizei Bremen wurde nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt auf eine direkte Kontaktaufnahme mit den nigerianischen Behörden ver- — 2 — Druck: Anker-Druck Bremen zichtet, da eine Antwort nicht zu erwarten war. Eine Anfrage der nigerianischen Behörden liegt in Deutschland ebenfalls nicht vor. 3. Wie wird aktuell nach den nigerianischen Mädchen gesucht? Die Betroffenen wurden zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. 4. Gibt es Hinweise auf den Verbleib der nigerianischen Mädchen, denen bisher nicht nachgegangen wurde? Dem Senat sind keine Hinweise bekannt. 5. Welche Auswirkungen hat das Verschwinden der Mädchen auf andere Sportund Austauschprogramme? Über die Einreisen zur Teilnahme an zeitlich befristeten Sport- und Austauschprogrammen entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen grundsätzlich in eigener Zuständigkeit. Die Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt daher regelmäßig ohne Beteiligung der für den Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Eine Änderung der Prüfungs- und Entscheidungspraxis der Auslandsvertretungen wegen des Verschwindens der fünf jungen Frauen ist derzeit nicht feststellbar und zukünftig nicht zu erwarten. Auch aus Sicht der Senatorin für Bildung und Wissenschaft sowie der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie des Sportamtes ist durch den Vorfall nicht mit Einschränkungen bei sportlichen Wettbewerben und Austauschprogrammen zu rechnen.