— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1658 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 28. Oktober 2014 Verkauf von Kunstgegenständen im Land Bremen Kürzlich wurde bekannt, dass die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG mehrere Bilder des Künstlers Andy Warhol, die jahrelang als Dekoration in der Spielbank Aachen hingen und danach aufgrund des immensen Wertes im Depot lagerten, beabsichtigt , zu versteigern. Die Spielbankgesellschaft, deren Eigentümerin über die NRW.Bank das Land Nordrhein-Westfalen ist, will sich durch erhoffte Einnahmen von 100 Mio. ‡ sanieren. Der Fall sorgt in der Kulturszene für Empörung. Kritik kam auch von Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Inzwischen wurde bekannt, dass andere Kunstwerke in der Vergangenheit stark beschädigt und teilweise sogar entsorgt worden sind. Die Gesellschaft ist ebenfalls Betreiber der Bremer Spielbank. Auf ihrer Homepage wird die Geschichte der hiesigen Filiale am ehemaligem Standort Böttcherstraße auch dadurch beschrieben, dass über 30 Originalkunstwerke berühmter zeitgenössischer Künstler wie Picasso, Modersohn, Botero, Kaufmann oder Vojska präsentiert wurden . Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Spielbank Bremen zieht die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG explizit auch den Verkauf von Kunstgegenständen in Betracht. Wir fragen den Senat: 1. Welche Kunstgegenstände befinden und befanden sich in der Spielbank Bremen am Standort Böttcherstraße, Breitenweg und an der Schlachte und gehören der Spielbankgesellschaft? 2. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich der jeweiligen Werte der Kunstgegenstände ? 3. Wie hoch waren die jeweiligen Anschaffungskosten, und stammten diese Mittel auch aus Einnahmen der Bremer Spielbank, und wenn ja, welche Folgen hatte dies auf die Spielbankabgabe? 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu bereits erfolgten und zukünftig geplanten Veräußerungen von Kunstgegenständen durch die Spielbankgesellschaft, die sich in der Spielbank Bremen befanden bzw. befinden? Welche Verkaufserlöse wurden dadurch erzielt bzw. sollen dadurch erzielt werden? 5. Wie bewertet der Senat die geplanten Verkäufe von Kunstgegenständen durch die Spielbankgesellschaft? 6. Welche Kunstgegenstände sind dem Senat bekannt, die sich in den Bremer Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften befinden? Wie hoch wird der Wert geschätzt ? Werden diese der Öffentlichkeit präsentiert? Erwägt der Senat eine Veräußerung von einzelnen dieser Kunstgegenstände? 7. Welche Kunstgegenstände befinden sich in den Bremer Behörden? Wem gehören diese Kunstgegenstände? Wie werden die Kunstgegenstände präsentiert bzw. sind sie der Öffentlichkeit zugänglich? Erwägt der Senat eine Veräußerung von einzelnen dieser Kunstgegenstände? Claas Rohmeyer, Carl Kau, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 2. Dezember 2014 1. Welche Kunstgegenstände befinden und befanden sich in der Spielbank Bremen am Standort Böttcherstraße, Breitenweg und an der Schlachte und gehören der Spielbankgesellschaft? Konkrete Auskünfte über Vermögensgegenstände der Spielbankgesellschaft können in der Öffentlichkeit nicht gegeben werden, da schützenswerte betriebliche Belange hier entgegenstehen. Betreiber der Spielbank Bremen ist die Bremer Spielcasino GmbH & Co. KG. Gesellschafter sind die NRW.Bank zu 51% und die Bremer Landesbank (BLB) zu 49 %. Die Freie Hansestadt Bremen ist lediglich über ihre Anteile an der BLB mittelbar beteiligt. Sofern weiterer Nachfragebedarf besteht, kann dieser im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des staatlichen Haushalts - und Finanzausschusses geklärt werden. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich der jeweiligen Werte der Kunstgegenstände ? Der Senat hat keine Kenntnisse bezüglich der aktuellen Werte der Kunstgegenstände , die sich im Vermögen der Spielbankgesellschaft befinden. 3. Wie hoch waren die jeweiligen Anschaffungskosten, und stammten diese Mittel auch aus Einnahmen der Bremer Spielbank, und wenn ja, welche Folgen hatte dies auf die Spielbankabgabe? Zur Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten können keine Angaben gemacht werden, da hier Betriebsgeheimnisse der Spielbankgesellschaft entgegenstehen . Der Erwerb der Kunstgegenstände erfolgte aus Mitteln, die der Gesellschaft nach Abführung der Spielbankabgaben verblieben waren. Somit hatte der Erwerb keinen Einfluss auf die Höhe der abzuführenden Spielbankabgaben. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu bereits erfolgten und zukünftig geplanten Veräußerungen von Kunstgegenständen durch die Spielbankgesellschaft, die sich in der Spielbank Bremen befanden bzw. befinden? Welche Verkaufserlöse wurden dadurch erzielt bzw. sollen dadurch erzielt werden? Zu den genauen Modalitäten der Veräußerungsgeschäfte sowie zu bereits erzielten und geplanten Erlösen können mit Rücksicht auf die schützenswerten Belange der Spielbankgesellschaft keine Auskünfte gegeben werden. 5. Wie bewertet der Senat die geplanten Verkäufe von Kunstgegenständen durch die Spielbankgesellschaft? Der Verkauf von Kunstgegenständen ist Bestandteil des Sanierungskonzepts zur Verbesserung der finanziellen Situation der Bremer Spielbank. Die entsprechenden Beschlüsse wurden vom Beirat der Spielbank, in welchem auch die Ressorts Inneres und Finanzen vertreten sind, mitgetragen, um die drohende Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. 6. Welche Kunstgegenstände sind dem Senat bekannt, die sich in den Bremer Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften befinden? Wie hoch wird der Wert geschätzt? Werden diese der Öffentlichkeit präsentiert? Erwägt der Senat eine Veräußerung von einzelnen dieser Kunstgegenstände? Der Senat führt kein Verzeichnis, in denen die Kunstwerke von Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften geführt werden. 7. Welche Kunstgegenstände befinden sich in den Bremer Behörden? Wem gehören diese Kunstgegenstände? Wie werden die Kunstgegenstände präsentiert bzw. sind sie der Öffentlichkeit zugänglich? Erwägt der Senat eine Veräußerung von einzelnen dieser Kunstgegenstände? Es befinden sich zahlreiche Gemälde, Grafiken und Skulpturen in den Bremer Behörden, die überwiegend als Leihgaben aus der Sammlung der Städtischen — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen Galerie Bremen und der Kunsthalle in Arbeitszimmern einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besprechungsräumen, Wartezonen und in Flurbereichen dauerhaft präsentiert werden. Über den Verbleib der Kunstwerke sind Leihverträge für jedes einzelne Werk zwischen der Städtischen Galerie bzw. der Kunsthalle und den jeweiligen Behörden bzw. Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern abgeschlossen. Der Senat erwägt keine Veräußerung von Kunstwerken aus der städtischen Sammlung.