— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1664 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 7. November 2014 Hydranten im Land Bremen Im Bereich der Brandbekämpfung ist eine dichte, jederzeit verfügbare und leistungsfähige Infrastruktur von Hydranten unverzichtbar für einen schnellen und effektiven Einsatz im Bedarfsfall. Jede Beeinträchtigung der Hydranten selbst, aber auch der Beschilderung, die die Auffindbarkeit erleichtern und Auskunft über die Leistungsmerkmale der betreffenden Löschwasserquelle geben sollen, kann im Einsatzfall den Verlust wertvoller Zeit bedeuten und unter Umständen Leben oder Sachwerte bedrohen . Flächendeckender Vorhalt sowie lückenlose Wartung und Überprüfung der Hydranten sind somit Bestandteile öffentlicher Daseinsvorsorge und als Faktoren öffentlicher Sicherheit Teil staatlicher Verantwortung für effektive Maßnahmen des Brandschutzes. Wir fragen den Senat: 1. Wer ist für die Betriebsbereitschaft, die Wartung und Zugänglichkeit von den Hydranten in Bremen und Bremerhaven verantwortlich, zuständig oder gegebenenfalls entsprechend beauftragt? 2. Wie werden die Hydranten auf Funktion und permanente Zugänglichkeit überprüft ? Wie wird überprüft, ob auch die entsprechende Beschilderung vorhanden und richtig ist? Mit welcher Regelmäßigkeit erfolgen diese Überprüfungen, und wie werden sie gegebenenfalls dokumentiert? 3. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen für diese Wartungs- und Überprüfungsarbeiten zur Verfügung? 4. Wie beurteilt der Senat die Zuverlässigkeit der Löschwasserversorgung für den Bedarfsfall in den beiden Kommunen, und welcher Verbesserungsbedarf wird gegebenenfalls gesehen? 5. Welche Fälle sind dem Senat aus den letzten drei Jahren bekannt, bei denen sich die Brandbekämpfung oder Hilfeleistung wegen unzugänglicher, nicht auffindbarer , falsch bzw. gar nicht gekennzeichneter oder funktionsuntüchtiger Hydranten verzögert hat, welche Folgen hatte das, und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? 6. In wie vielen Einsatzfällen muss pro Jahr (überschlägig) die Löschwasserversorgung aus Hydranten sichergestellt werden, und in wie vielen Fällen reichen (überschlägig) die von den Einsatzfahrzeugen mitgeführten Löschmittel für die abschließende Brandbekämpfung aus? Welche anderen Löschwasserquellen stehen zur Verfügung, und wie oft werden diese (überschlägig) genutzt? 7. Welche (weiteren) Mittel werden zur Auffindung von Hydranten zurzeit genutzt (Karten/Pläne etc.)? In welcher Form und Aktualität werden diese gegebenenfalls auf Einsatzfahrzeugen vorgehalten und mitgeführt? Inwieweit lassen sich „moderne “ Mittel der Navigation (Navigationsgeräte, Apps etc.) oder andere elektronische Geräte für diesen Zweck einsetzen bzw. welche solcher Mittel werden bereits eingesetzt? Wilhelm Hinners, Dr. Thomas vom Bruch, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 9. Dezember 2014 1. Wer ist für die Betriebsbereitschaft, die Wartung und Zugänglichkeit von den Hydranten in Bremen und Bremerhaven verantwortlich, zuständig oder gegebenenfalls entsprechend beauftragt? Gemäß § 6 Absatz 4 des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes stellen die Stadtgemeinden eine angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Wasserversorgung erfolgt grundsätzlich über das Rohrleitsystem des Wassernetzes. Dieses ist im Eigentum der Firma „wesernetz Bremen GmbH“/„wesernetz Bremerhaven GmbH“ als Unternehmen der swb AG. Die im Rohrnetz befindlichen Hydranten stehen ebenfalls in deren Eigentum und werden von der Eigentümerin eingebaut und instand gehalten. Die Auslegung des jeweiligen Wassernetzes basiert auf entsprechenden Bauleitplänen. Danach werden auch die Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) festgelegt. Die Hydranten dienen nicht ausschließlich der Sicherung der Löschwasserversorgung , sondern stehen auch öffentlichen (z. B. Straßenmeisterei, Stadtbetriebe) und privaten (z. B. Straßenreinigungsfirmen, Zeltfestveranstaltern) Nutzerinnen und Nutzern als Möglichkeit der Wasserentnahme zur Verfügung. In kommunalen Verträgen mit der swb AG sind die Fragen zu Zuständigkeiten jeweils festgelegt. In der Stadtgemeinde Bremen werden die Hydranten von der „wesernetz Bremen GmbH“ eingebaut und instand gehalten. Alle hiermit verbundenen Aufgaben führt die Firma in eigener Zuständigkeit aus. Dort wird auch die Dokumentation geführt. In Bremerhaven werden Funktionsprüfungen der Hydranten im jährlichen Rhythmus von der Feuerwehr Bremerhaven durchgeführt. Hierbei werden kleinere Reparaturen mit ausgeführt und die Zugänglichkeit überprüft. Die Dokumentation über Funktion, Mängel und Zugänglichkeit führt die Feuerwehr Bremerhaven und meldet bedarfsorientiert die Mängel an die Firma „wesernetz Bremerhaven GmbH“ weiter. In den meisten Fällen werden die Hydranten so gesetzt, dass sie sich auf immer zugänglichen Stellen (z. B. Bürgersteig) befinden, ein Zustellen oder Zuparken lässt sich jedoch nicht ganz ausschließen. 2. Wie werden die Hydranten auf Funktion und permanente Zugänglichkeit überprüft ? Wie wird überprüft, ob auch die entsprechende Beschilderung vorhanden und richtig ist? Mit welcher Regelmäßigkeit erfolgen diese Überprüfungen und wie werden sie gegebenenfalls dokumentiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen für diese Wartungs- und Überprüfungsarbeiten zur Verfügung? Die Wartungs- und Überprüfungsarbeiten werden in der Stadtgemeinde Bremen von obiger Firma durchgeführt. Die pauschal pro Hydrant angesetzten Kosten werden von der Stadtgemeinde Bremen zu drei Vierteln und zu einem Viertel von der „wesernetz Bremen GmbH“ getragen. Bei der Feuerwehr Bremerhaven liegt der zeitliche Aufwand für die Funktionsprüfungen inklusive der Kleinreparaturen und Dokumentation sowie der Aktualisierung aller benötigten Pläne bei ca. 1 500 Stunden/Jahr. Das Reparaturmaterial wird durch die Firma „wesernetz Bremerhaven GmbH“ gestellt. Das Fahrzeug (Gerätewagen) stellt die Feuerwehr. 4. Wie beurteilt der Senat die Zuverlässigkeit der Löschwasserversorgung für den Bedarfsfall in den beiden Kommunen, und welcher Verbesserungsbedarf wird gegebenenfalls gesehen? Die Anforderungen der Feuerwehren der Stadtgemeinden an die Löschwasserversorgung orientieren sich an den Grundsätzen des Arbeitsblattes W 405 — 3 — des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und zielen gemäß § 6 Abs. 4 des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes auf eine angemessene Löschwasserversorgung ab. Es besteht eine grundsätzlich ausreichende Versorgung mit hoher Zuverlässigkeit. 5. Welche Fälle sind dem Senat aus den letzten drei Jahren bekannt, bei denen sich die Brandbekämpfung oder Hilfeleistung wegen unzugänglicher, nicht auffindbarer , falsch bzw. gar nicht gekennzeichneter oder funktionsuntüchtiger Hydranten verzögert hat, welche Folgen hatte das, und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Es sind keine Einsätze bekannt, bei denen sich die Brandbekämpfung oder Hilfeleistung wegen unzugänglicher, nicht auffindbarer, falsch bzw. gar nicht gekennzeichneter oder funktionsuntüchtiger Hydranten zeitlich verzögert hätte. Es kommt vor, dass im Rahmen von Einsätzen ein Mangel festgestellt wurde – diese wurden dann an die Firma „wesernetz Bremen GmbH“/„wesernetz Bremerhaven GmbH“ weitergegeben. 6. In wie vielen Einsatzfällen muss pro Jahr (überschlägig) die Löschwasserversorgung aus Hydranten sichergestellt werden, und in wie vielen Fällen reichen (überschlägig) die von den Einsatzfahrzeugen mitgeführten Löschmittel für die abschließende Brandbekämpfung aus? Welche anderen Löschwasserquellen stehen zur Verfügung, und wie oft werden diese (überschlägig) genutzt? Die Einsatztaktik der Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen sieht grundsätzlich vor, dass jeder Löschangriff zunächst mit dem Löschwasser aus dem Fahrzeugtank begonnen und zeitgleich eine Versorgungsleitung zum nächstgelegenen Hydranten aufgebaut wird. Auch wenn statistisch in 90 % der Brandeinsätze die im Tank mitgeführte Wassermenge letztlich ausreichend ist, so erfolgt doch bei vielen Brandeinsätzen der Aufbau einer Löschwasserversorgung aus einem Hydranten, um den Forderungen von Ziffer 5.3 (h) der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 („Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“) zu entsprechen. Demnach darf mit einer Brandbekämpfung im sogenannten Innenangriff erst begonnen werden, wenn eine ständige Wasserabgabe sichergestellt ist. Überschlägig werden daher von der Feuerwehr Bremen jährlich etwa 1 500 Hydranten in Betrieb genommen. An weiteren Wasserentnahmestellen stehen der Feuerwehr Bremen offene Gewässer (Fleete, Gräben, Flüsse, Teiche, Seen) sowie Löschwasserbrunnen zur Verfügung. Auf diese Entnahmestellen wird aber nur wenige Male im Jahr bei Großbränden mit erheblichem Wasserbedarf zugegriffen, weil die Herrichtung sehr zeit- und personalaufwendig ist. Eine Besonderheit ist die fest installierte Hafenringleitung mit ihren besonders gekennzeichneten Entnahmestellen im Bereich des Güterverkehrszentrums (GVZ), im Neustädter Hafen und in den ehemaligen Handelshäfen (jetzt: Überseestadt), deren Pumpen von der Feuerwehr - und Rettungsleitstelle ferngesteuert in Betrieb gesetzt werden können. In Bremerhaven werden jährlich durchschnittlich 400 Einsätze im Brandschutz erfasst (ohne Brandalarmierungen durch automatische Brandmeldeanlagen und ohne Fehleinsätze). Von diesen 400 Brandeinsätzen werden überschlägig bei 200 Einsätzen die mitgeführten Löschmittel eingesetzt, bei 150 Einsätzen auf das Hydrantennetz zurückgegriffen und bei 50 Einsätzen auch andere Löschwasserquellen (offene Gewässer, Brauchwassernetze der Betriebe) genutzt. 7. Welche (weiteren) Mittel werden zur Auffindung von Hydranten zurzeit genutzt (Karten/Pläne etc.)? In welcher Form und Aktualität werden diese gegebenenfalls auf Einsatzfahrzeugen vorgehalten und mitgeführt? Inwieweit lassen sich „moderne “ Mittel der Navigation (Navigationsgeräte, Apps etc.) oder andere elektronische Geräte für diesen Zweck einsetzen bzw. welche solcher Mittel werden bereits eingesetzt? Für die Stadtgemeine Bremen stellte damals die swb der Feuerwehr Bremen bis 2005 Hydranten-Atlanten in Papierform und ausreichender Anzahl für alle Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr kostenfrei zur Verfügung, in denen die Rohrleitungen mit ihrer Nennweite (Liefermenge) und die Lage der jeweiligen Hydranten eingezeichnet war. Durch Umstellung der EDV bei der nunmehr zuständigen „wesernetz Bremen GmbH“ sind diese Atlanten allerdings nicht mehr — 4 — neu aufgelegt worden. Die Feuerwehr Bremen hat hilfsweise PDF-Dateien, die in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und laptopgestützt in den Führungsund Löschfahrzeugen der Berufsfeuerwehr mitgeführt werden, sodass auch weiterhin die Lage des Rohrleitungsnetzes, der Hydranten und der Schieber vor Ort ermittelt werden können. Zurzeit testet das zuständige Referat bei der Feuerwehr Bremen ein neues EDVProgramm der swb, das in einer angepassten Version auf die Laptops der Führungs - und Löschfahrzeuge installiert werden soll. Dieses Programm soll, verglichen mit der derzeitigen PDF-Software, einen schnelleren und bedienerfreundlicheren Zugriff auf die Daten der Löschwasserversorgung in Bremen ermöglichen . Von der Feuerwehr Bremerhaven werden Hydrantenpläne in Papierform genutzt , welche auf jedem Löschfahrzeug zur Verfügung stehen. Diese werden mindestens jährlich, bei Bedarf unverzüglich aktualisiert. An einer digitalen Version auf einem mobilen Gerät wird gearbeitet. Druck: Anker-Druck Bremen