— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1683 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Oktober 2014 Das schulische Übergangssystem im Land Bremen: Stand und weitere Planungen Wenn der Übergang von der Schule in den Beruf nicht unmittelbar in einer Ausbildung oder einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit mündet, greifen oft Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems. Welche Maßnahme in der jeweiligen Situation passend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist die bzw. der Jugendliche noch schulpflichtig, greifen entsprechende Maßnahmen des schulischen Übergangssystems . Politisches Ziel ist es, dieses schulische Übergangssystem zugunsten regulärer Ausbildungsgänge zu reduzieren. In der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011 bis 2013 wurde daher u. a. vereinbart, dies so umzustrukturieren , dass dort nur noch diejenigen Schülerinnen und Schüler beschult werden, die keinen Ausbildungsplatz finden. Ein Element sind hierbei die Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen (EbvBFS), mit denen das Ziel verbunden ist, die Schülerinnen und Schüler zu einer Berufsausbildung in einem Beruf oder mehreren verwandten Berufen hinzuführen. Die damit verbundene Hoffnung ist, die Chancen auf Einmündung in eine duale oder schulische Berufsausbildung zu erhöhen. Mit der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014 bis 2017 werden weitere Ziele benannt und die gemeinsame Verantwortung der Unterzeichner betont. Des Weiteren will der Senat über die Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in Bremen und Bremerhaven das Ziel verfolgen, die verteilten Aufgaben und Ressourcen für die Arbeit mit Jugendlichen miteinander zu verknüpfen, gemeinsame Anlaufstellen zu schaffen und so die Leistungen für die Jugendlichen wirksamer zu bündeln. Wir fragen den Senat (bitte differenziert zwischen Bremen und Bremerhaven beantworten ): 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich das schulische Übergangssystem, und welche konkreten Ziele verfolgt er in diesem Bereich? Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen, anstatt im Übergangssystem zu beschulen? Für welche Zielgruppen, und mit welchen Angeboten soll das schulische Übergangssystem weiterhin angeboten werden? 2. Welche Maßnahmen sind in den letzten Jahren unternommen worden, um die Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig in der Schule bei der Wahl eines möglichen Ausbildungsgangs zu unterstützen, und welche Maßnahmen werden derzeit vorbereitet? In welchem Umfang sind hierbei an den Schulen Kompetenzanalysen eingeführt und die Lehrpläne ab der Klasse 8 in den Oberschulen und Gymnasien verbessert worden? 3. In welchem Umfang ist es gelungen, durch die im Jahr 2013 verabschiedete „Verordnung für die Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen (EbvBFS)“ und die darin vorgesehene Beratung, die Entscheidung junger Menschen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, positiv zu beeinflussen? Wie bewertet der Senat diese Ergebnisse? 4. In welcher Form werden die Schülerinnen und Schüler an den durchgängigen Gymnasien auch auf die Möglichkeiten im Rahmen einer beruflichen Ausbildung vorbereitet? — 2 — 5. Wie viele schulpflichtige junge Menschen haben in den Jahren 2010 bis 2013 von der Schule in das schulische Übergangssystem gewechselt (bitte differenziert angeben: nach absoluter Schüleranzahl pro Jahr, Anteil an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler des entsprechenden Schuljahrgangs, formaler Schulabschluss bei Eintritt in das Übergangssystem, nach Geschlecht)? 6. Mit welchem Bildungserfolg (Schulabschluss bzw. höherwertiger Bildungsabschluss ) verließen diese jungen Menschen in diesem Zeitraum das Übergangssystem bzw. welche verwertbaren Qualifikationen erlangten sie dort (bitte angeben nach Geschlecht)? Silvia Schön, Frank Willmann, Sülmez Dogan, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 16. Dezember 2014 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich das schulische Übergangssystem, und welche konkreten Ziele verfolgt er in diesem Bereich? Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen , anstatt im Übergangssystem zu beschulen? Für welche Zielgruppen und mit welchen Angeboten soll das schulische Übergangssystem weiterhin angeboten werden? (Wie bewertet der Senat grundsätzlich das schulische Übergangssystem, und welche konkreten Ziele verfolgt er in diesem Bereich?) Ein erfolgreicher Übergang von der Schule in das Arbeits- und Erwerbsleben ist von entscheidender Bedeutung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe junger Menschen wie auch für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Das schulische Übergangssystem erfüllt hierbei eine wichtige Funktion, wenn der Übergang in Ausbildung und Beruf nicht auf direktem Weg erreicht wird. Jugendliche , die nicht in Ausbildung oder an weiterführende Schulen einmünden, können somit auf eine von ihnen avisierte Berufsausbildung vorbereitet oder bei ihrer Berufswahlentscheidung unterstützt werden. Darüber hinaus bietet das Übergangssystem die Chance, allgemeinbildende schulische Abschlüsse nachzuholen , und unterstützt somit die Zielsetzung, dass möglichst viele Jugendliche mit einem Abschluss das schulische System verlassen. Trotzdem soll das Übergangssystem weiterentwickelt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen zur Jugendberufsagentur und der Ausbildungsgarantie . Ziel ist es, Jugendliche direkt in Ausbildung zu bringen und das Übergangssystem somit zu reduzieren. Zum Übergangssystem gehören die Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen (EbvBFS) und die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Das Ziel der EbvBFS ist die Hinführung zu einer Berufsausbildung in einem ausgewählten Beruf oder in einem von mehreren verwandten Berufen. Durch eine breit angelegte berufliche Grundbildung erfolgt eine auf Fachrichtungen bezogene Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung. Damit werden die Chancen der Jugendlichen auf eine duale Ausbildung erhöht. Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge haben dagegen das Ziel, Jugendliche , die die allgemeinbildende Schule verlassen haben, weiter zu fördern, und wenn nötig, die Möglichkeit des Nachholens eines schulischen Abschlusses zu bieten. Ziel ist es, sie berufsbezogen auf die Aufnahme einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung vorzubereiten. Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge werden an der Schule mit Vollzeit- bzw. Teilzeitunterricht angeboten . Die Angebote des Übergangssystems richten sich an schulpflichtige Jugendliche . (Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen, anstatt im Übergangssystem zu beschulen?) Mit Beginn des Schuljahrs 2013/2014 wurde im Rahmen der Umstrukturierung des Übergangssystems die „Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule“ (EbvBFS) eingeführt. Sie entstand aus der Zusammenführung einzelner Berufs- — 3 — fachschulen. Sie wird in vier Fachrichtungen mit elf Schwerpunkten angeboten. Schülerinnen und Schüler erhalten den Zugang zur EbvBFS in der Stadtgemeinde Bremen nur mit einer verpflichtenden Beratung durch die Zentrale Beratung Berufsfachschule (ZBB). Ziel der Beratung ist die Erhöhung der Übergangsquote in die (duale) Ausbildung. Nur wenn die Jugendlichen eine erfolglose Ausbildungsplatzsuche nachweisen, werden sie an die EbvBFS vermittelt. Die ZBB hat im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 1 125 Schülerinnen und Schüler beraten, von denen insgesamt 130 im darauffolgenden Schuljahr eine (duale) Ausbildung begonnen haben. Im Schuljahr 2013/2014 wurden insgesamt 1 272 schulpflichtige Jugendliche beraten, von denen 122 im darauffolgenden Schuljahr eine (duale) Ausbildung begonnen haben. Im Schuljahr 2013/2014 erfolgte in der Stadtgemeinde Bremen die Einführung des Schulversuchs „Dualisierte Berufsfachschule“: Dafür wurde ein Format entwickelt , in dem pro Woche drei Tage für Betriebspraktika und zwei Tage für den Unterricht vorgesehen sind. Jugendliche werden auf eine Ausbildung im Bereich der Bauberufe (Dachdeckerin/Dachdecker, Tischlerin/Tischler, Malerin/ Maler) durch eine enge Kooperation mit den Praktikumsbetrieben vorbereitet. Es wurden 40 Betriebe für diese Kooperation gewonnen und 48 Schülerinnen und Schüler in die „Dualisierte Berufsfachschule“ aufgenommen. Davon sind 17 junge Menschen in die duale Ausbildung eingemündet. In Bremerhaven wurde 2012/2013 eine dualisierte Berufsfachschule im Bereich Haarpflege und Kosmetik eingerichtet, weil nach Aussage der Betriebe die Bewerberinnen und Bewerber um Ausbildungsstellen für den Friseur- und Kosmetikbereich sehr oft nicht die notwendigen Grundqualifikationen und persönlichen Kompetenzen für eine Ausbildung besitzen. Daher bleiben vorhandene Ausbildungsplätze unbesetzt (ca. 25 im Jahr 2014). Die berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung entwickelte in Zusammenarbeit mit den Betrieben und der Friseurinnung das Konzept für diesen Bildungsgang. Er wird derzeit als Schulversuch erfolgreich umgesetzt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine Vorbereitung auf die Ausbildungsberufe Friseurin/Friseur und Kosmetikerin /Kosmetiker. Die Schule arbeitet mit 29 Friseurbetrieben und 18 Kosmetikbetrieben zusammen, die Praktika anbieten. Von den 19 teilnehmenden Jugendlichen mündeten nach Abschluss der dualisierten Berufsfachschule acht Schülerinnen in eine Ausbildung zur Kosmetikerin bzw. Friseurin, zwei weitere Schülerinnen in einen anderen Beruf. Darüber hinaus wurden in der Stadtgemeinde Bremen im Schuljahr 2012/2013 anstelle der Berufsfachschule für Wirtschaft sogenannte Praktikumsklassen eingeführt . Diese Praktikumsklassen haben einen viel höheren Praktikumsanteil als die ehemalige Berufsfachschule für Wirtschaft und sollen über die Bindungswirkung der Praktika einen Übergang in Ausbildung ermöglichen. Vorgesehen sind Praktika in kaufmännischen, aber auch anderen beruflichen Bereichen, um schulpflichtige Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule ohne konkrete Berufswahlentscheidung verlassen haben, in ihrer Berufsorientierung zu festigen . Um das Ziel zu erreichen, Schülerinnen und Schüler frühzeitig für eine Ausbildung zu interessieren, wird in der allgemeinbildenden Schule mit dem weiterentwickelten Konzept der Berufsorientierung ein Schwerpunkt gesetzt. Hierzu siehe auch die Antwort zu Frage 2. (Für welche Zielgruppen und mit welchen Angeboten soll das schulische Übergangssystem weiterhin angeboten werden?) Das Übergangssystem wird sich in der Zukunft weiterhin an Jugendliche richten , die trotz intensiver Bemühung keinen dualen Ausbildungsplatz erhalten haben. Ziel ist es, diesen Jugendlichen – wenn nötig – eine Berufsorientierung oder aber eine Berufsvorbereitung zu bieten. Dies betrifft schwerpunktmäßig folgende Zielgruppen: • Jugendliche, die in ihren schulischen Abschlüssen weniger erfolgreich waren und ihre Sozialkompetenzen stärken müssen, damit sie eine gezielte Ausbildungsvorbereitung erhalten; • Jugendliche, die aufgrund eines nur niedrigen schulischen Abschlusses schwer in Ausbildung vermittelbar sind, um sie schulisch zu fördern und beruflich vorzubereiten; — 4 — • Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der allgemeinbildenden Schule beruflich nicht orientiert sind, um sie durch Praktika in ihrer Berufswahlfindung zu unterstützen. 2. Welche Maßnahmen sind in den letzten Jahren unternommen worden, um die Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig in der Schule bei der Wahl eines möglichen Ausbildungsgangs zu unterstützen, und welche Maßnahmen werden derzeit vorbereitet? In welchem Umfang sind hierbei an den Schulen Kompetenzanalysen eingeführt und die Lehrpläne ab der Klasse 8 in den Oberschulen und Gymnasien verbessert worden? Die Berufsorientierung hat als Bestandteil der Schulentwicklung der allgemeinbildenden Schulen in den letzten Jahren eine immer höhere Bedeutung erlangt. Einen verbindlichen Rahmen dazu setzt die Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen vom 1. August 2012. Diese definiert und konkretisiert Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe aller an Schule Beteiligten für Oberschulen ebenso wie für Gymnasien und spannt den allgemeinen Rahmen der Berufsorientierung von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe (GyO). Sie legt die Verantwortlichkeiten fest, hebt die Rolle schulischer Betriebspraktika für die Berufsorientierung hervor und regelt deren organisatorische Abläufe; sie bestimmt den Rahmen für Kooperationen mit außerschulischen Partnern und beschreibt Schullaufbahnberatung und Berufseinstiegsbegleitung. Der Wortlaut der geltenden Bildungspläne der Oberschulen und Gymnasien bleibt von der Richtlinie zur Berufsorientierung unberührt, gleichwohl wird durch die Richtlinie verbindlich festgelegt, dass die Schulen die Inhalte und Maßnahmen zur Berufsorientierung in ihren Konzepten zur Berufsorientierung ausweisen und sie innerhalb der Fächer sowie fachübergreifend in ihre schulinternen Curricula aufnehmen. Die Arbeit mit dem in einer bundesweiten Arbeitsgruppe entwickelten Berufswahlpass ist dabei verpflichtender Bestandteil. Unter Federführung Bremens wird der Berufswahlpass derzeit um ein Modul zur interkulturellen Kompetenz ergänzt. Zu den wesentlichen Elementen des Berufswahlpasses wie auch dem vom Landesinstitut für Schule entwickelten „Bremer StärkenCheck “ gehören die nachgewiesenermaßen von den Schulen häufig genutzten Potenzial- und Kompetenzanalysen. Etwa die Hälfte der Schulen nimmt zusätzlich Angebote außerschulischer Anbieter wahr. Eine wissenschaftliche Begleitung der Implementierung der Richtlinie zur Berufsorientierung konnte nachweisen, dass an den Bremer Schulen bedeutende Fortschritte bei Umsetzung der Richtlinie erzielt wurden1): — An allen Schulen wurde die Intensität der fachlichen und methodischen Qualifizierung des Lehrpersonals zur Berufsorientierung durch schulinterne Fortbildungen oder Angebote am Landesinstitut für Schule (LIS) gesteigert. — 84,6 % der befragten Schulen verfügen bereits über ein Konzept zur Berufsorientierung (BO), etwa jede zweite Schule hat ihr BO-Konzept auf der SchulHomepage veröffentlicht. An den übrigen Schulen erfolgt die Berufsorientierung bislang noch ohne ein solches formal festgelegtes Konzept. — Die Wahrnehmung der Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe drückt sich darin aus, dass der Anteil der Oberschulen, die bereits in der 5. Jahrgangsstufe mit Berufsorientierung beginnen, auf 84,4 % gestiegen ist. — In 92,3 % der Schulen werden Verfahren der Potenzialanalyse/Kompetenzfeststellung genutzt. Am häufigsten findet hier mit einem Anteil von 84,6 % der Berufswahlpass Anwendung. — Als Lehr- und Lernmaterialien werden vor allem Publikationen der Bundesagentur für Arbeit (87,2 %) und der Berufswahlpass (82,1 %) genutzt, gefolgt von der LIS-Handreichung zur BO. — Die Thematisierung geschlechtsspezifischer Berufswahlentscheidungen als fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts stieg im Befragungszeitraum um 25 Prozentpunkte von 31,4 auf 56,4 %. — An allen Schulen werden bereits Maßnahmen zur Förderung interkultureller Kompetenz hinsichtlich der Berufsorientierung angeboten. ––––––– 1) IAW-Studie zur Implementierung der Richtlinie BO mit Ergebnissen einer Erstbefragung vom Herbst 2012 und einer Folgebefragung vom Herbst 2013. — 5 — — Einen steigenden Stellenwert nehmen Angebote zur individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung ein: 94,9 % der Schulen bieten Unterstützung, z. B. durch Sozial-/Sonderpädagogen (74,4 %) sowie durch Patenmodelle und Coachings (59 %) an. — 79,5 % der Schulen führen Betriebserkundungen durch, gut 10 % der Schulen planen diesbezüglich eine Ausweitung. — Bei allen 39 befragten Schulen bestehen externe Kooperationen, neben der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Partner von 82,1 % der Schulen ) kooperieren 79,5 % der Schulen mit Betrieben. — Als nächste Schritte planen 71,8 % der befragten Schulen den Ausbau der externen Kooperationen bzw. die Verstärkung der Arbeit mit dem Berufswahlpass (51,3 %). Der im November 2014 an allen allgemeinbildenden Schulen (Oberschulen wie Gymnasien) in Kooperation mit den beruflichen Schulen durchzuführende Tag der beruflichen Bildung geht von der Maßgabe aus, den Schwerpunkt der Berufsorientierung auf die Perspektive einer dualen Ausbildung zu legen. Die Schulleiter der berufsbildenden Schulen bewerteten den Tag der beruflichen Bildung sehr positiv, weil somit eine Möglichkeit geschaffen wurde, über die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten im beruflichen System zu informieren. Für das kommende Jahr soll an dem Tag der beruflichen Bildung festgehalten und die Erfahrungen aus diesem Jahr zur weiteren Verbesserung eingebracht werden. Die Partner der Bremer Vereinbarungen 2014 bis 2017 unterstützen den Aufbau von Jugendberufsagenturen in Bremen und Bremerhaven. In diesem Zusammenhang wird konzeptionell daran gearbeitet, in der Perspektive interdisziplinär zusammengesetzte Berufsorientierungsteams an den Schulen zu etablieren . In Bremerhaven werden aus der Richtlinie resultierende Maßnahmen zur Berufsorientierung wie folgt konkret umgesetzt: a) Verstärkte Praxisanteile ab Jahrgang 8 mit Praxistag in Unternehmen (zwei oder drei Quartale), Werkstatttag in berufsbildenden Schulen (ein Quartal) für die Schülerinnen und Schüler der Förderzentren, der Oberschulen und Gesamtschulen. b) Berufsorientierungsprogramm BOP (finanziert durch das Bundesinstitut für Berufsbildung [BIBB] in Höhe von ca. 500 ‡/Person): Kompetenzfeststellungsverfahren „Hamet2“ und anschließend zwei Wochen Praxis in vier Berufen (Auswahl aus 15 bis 20 Berufen) für alle Schülerinnen und Schüler der Förderzentren, der Oberschulen und Gesamtschulen. c) Praktika im 8. Jahrgang (zwei bis drei Wochen) und im 9. oder 10. Jahrgang (zwei bis drei Wochen). d) Praktika in der E-Phase und teilweise im 9. Jahrgang der Gymnasien. e) Der Berufswahlpass wird seit dem Schuljahr 2009/2010 für einige Schulen, seit dem Schuljahr 2010/2011 in allen 7. Klassen flächendeckend, auch am Gymnasium, angeschafft. Die gymnasiale Oberstufe hat vorher regelmäßig (vergleichbare) BSO-Mappen geführt. Diese werden jetzt – aufwachsend – durch den Berufswahlpass ersetzt. Der „Bremer Stärkencheck“ ist neu eingeführt und wird als Vorbereitung der Potenzialanalyse „Hamet2“ benutzt, die im Rahmen des „Berufsorientierungsprogramms“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an allen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler in Bremerhaven durchgeführt wird. 3. In welchem Umfang ist es gelungen, durch die im Jahr 2013 verabschiedete „Verordnung für die Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen (EbvBFS)“ und die darin vorgesehene Beratung, die Entscheidung junger Menschen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, positiv zu beeinflussen? Wie bewertet der Senat diese Ergebnisse? Durch die Beratung der ZBB in der Stadtgemeinde Bremen wurden im Jahr 2013 130 Jugendliche in eine (duale) Ausbildung vermittelt. Im Jahr 2014 haben 122 Schülerinnen und Schüler, die von der ZBB beraten worden sind, eine solche Ausbildung begonnen. — 6 — Dieses Ergebnis ist ein erster Erfolg, da es das Übergangssystem um genau diese Anzahl reduziert. Die Erfolgsquote gilt es weiterhin zu verbessern. Die Beratungstätigkeit wird jährlich reflektiert und statistisch ausgewertet. So soll zukünftig in den Beratungsgesprächen noch stärker die vorangegangene erfolglose Ausbildungsplatzsuche als Zugangsvoraussetzung für die Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule abgefragt werden. In Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit soll möglichst vor einer ZBB-Beratung eine Berufsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen, damit Jugendliche in freie Ausbildungsstellen beraten werden können. Wenn nachweislich eine Einmündung in Ausbildung nicht gelingt, steht die Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule als Alternative zur Verfügung. In Bremerhaven wurde keine ZBB eingerichtet. Hier wurden die Schülerinnen und Schüler über die direkte Beratung in den berufsbildenden Schulen und die „Berufspädagogische Beratungsstelle“ einschließlich Kooperation mit den Kammern (Handwerkskammer [HWK] und Innungs- und Handwerkskammer [IHK]) im Übergangsverfahren beraten. Diese Beratung wird seit dem Schuljahr 2014/ 2015 ergänzt durch eine intensive Fortbildung der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer des Abgangsjahrgangs und die Entwicklung eines gemeinsamen Anmeldebogens für die berufsbildenden Schulen. Im Schuljahr 2011/2012 traten in Bremerhaven 14,6 % aus dem 10. Jahrgang (ohne Förderzentren) in das duale System ein. Im Folgejahr 2012/2013 betrug die Quote 17 %. Für das Schuljahr 2013/2014 wurde die Quote aufgrund der intensiven Beratung durch die oben genannten Institutionen auf 25 % gesteigert . Innerhalb von drei Jahren konnte die Einstiegsquote in das duale System um 10,4 % in Bremerhaven verbessert werden. Für das laufende Schuljahr 2014/ 2015 liegen zurzeit die Zahlen noch nicht vor. 4. In welcher Form werden die Schülerinnen und Schüler an den durchgängigen Gymnasien auch auf die Möglichkeiten im Rahmen einer beruflichen Ausbildung vorbereitet? Die Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen gilt, wie in der Beantwortung zu Frage 2 dargestellt, mit allen als verbindlich festgelegten Elementen gleichermaßen für Oberschulen wie für Gymnasien. An den Bremer Gymnasien wird die Berufsorientierung bereits in der Sekundarstufe I als Querschnittsaufgabe der Fächer wahrgenommen, die Arbeit mit dem Berufswahlpass ist hier ebenso verbindlich geregelt. Die Handhabung von Betriebspraktika ist unterschiedlich, bis zu zwei Praktika finden entweder in Jahrgang 9 oder in der E-Phase und an den meisten Gymnasien noch einmal studienorientierend in der Q-1-Phase statt. Zudem nutzen die Gymnasien das Angebot der Fachmesse für Ausbildung und Studium „Vocatium“. In der Stadtgemeinde Bremen konnte ein Gymnasium nach einem umfangreichen Prüfverfahren bereits mit dem Qualitätssiegel „Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung“ ausgezeichnet werden, zwei Gymnasien streben das Siegel derzeit an. In Zusammenarbeit mit dem Bremer Landesinstitut für Schule (LIS) und dem Institut für Ökonomische Bildung (IÖB) in Oldenburg wurde das Projekt „BerufsOrientierung an Gymnasien und Gymnasialen Oberstufen“ (BOGn) mit ausgewählten Schulen pilotiert. Die BO-Maßnahmen der Gymnasien (GyO und Lloyd-Gy) in Bremerhaven wurden systematisch im Bereich der Berufs- und Studienorientierung (BSO) angelegt . Im BSO-Bereich bieten die Schulen (auch schulübergreifend mit Unterstützung des Schulamts und in Kooperation mit außerschulischen Partnern) ein breites Orientierungs- und Beratungsangebot. Die Schulen arbeiten dabei besonders mit der Agentur für Arbeit und Kooperationspartnern aus der Wirtschaft zusammen . Daneben gibt es an allen Gymnasien ein individuelles Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler. Die Gymnasien vermitteln nur wenige Schülerinnen und Schüler, für die keine andere Perspektive eröffnet werden kann, in Übergangsmaßnahmen (in Bremerhaven z. B. das SCHiPS-Projekt). 5. Wie viele schulpflichtige junge Menschen haben in den Jahren 2010 bis 2013 von der Schule in das schulische Übergangssystem gewechselt (bitte differen- — 7 — ziert angeben: nach absoluter Schüleranzahl pro Jahr, Anteil an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler des entsprechenden Schuljahrgangs, formaler Schulabschluss bei Eintritt in das Übergangssystem, nach Geschlecht)? Im direkten Übergang aus einer allgemeinbildenden Schule nach dem Schuljahr 2012/2013 in eine Maßnahme des Übergangsystems an einer öffentlichen berufsbildenden Schule im Schuljahr 2013/2014 haben knapp 50 % bereits eine erweiterte Berufsbildungsreife. Ein Grund, dass die Jugendlichen sich weiterhin für einen schulischen Weg entscheiden, ist u. a. in der Möglichkeit des Erwerbs des mittleren Schulabschlusses im Übergangssystem zu sehen. Mit einem höheren Schulabschluss beabsichtigen die Jugendlichen, ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern, da Ausbildungsunternehmen den mittleren Schulabschluss als Einstellungsvoraussetzung verlangen. Andere Jugendliche verbleiben im schulischen System, da ihnen dies vertraut ist und für sie die Anforderungen , um erfolgreich in Ausbildung zu gehen, zu hoch sind. Für einen Teil der Jugendlichen ist scheinbar eine schulische Ausbildung attraktiver als eine betriebliche Ausbildung. Dessen ungeachtet hält der Senat an seiner Zielsetzung fest, Jugendliche möglichst im direkten Anschluss an die allgemeinbildende Schule in eine (duale) Ausbildung zu bringen und das Übergangssystem schwerpunktmäßig für diejenigen vorzuhalten, denen dies trotz Bemühungen nicht gelingt . Ausbildungsinitiativen, die vom Senat unterstützt werden, setzen sowohl an der Ausbildungshaltung der Betriebe als auch der Jugendlichen an, um mehr Jugendliche in Ausbildung zu bringen. Die einzelnen jahresbezogenen Daten ergeben sich wie folgt: Land Bremen Senatorin für Bildung und Wissenschaft/Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt – (eigene Berechnungen) EBBR – Einfache Berufsbildungsreife ErwBBR – Erweiterte Berufsbildungsreife MSA – Mittlerer Schulabschluss aus allg.bild. Schule aus Sj.2009/10 aus Sj.2010/11 aus Sj.2011/12 aus Sj.2012/13 in berufsbild. in Sj.2010/11 in Sj.2011/12 in Sj.2012/13 in Sj.2013/14 männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. ohne Abschluss (inkl. Übergän- gerInnen aus Vor- kursen für Mig- rantInnen) 171 94 265 194 145 339 169 110 279 187 127 314 mit EBBR 82 89 171 97 85 182 104 112 216 74 66 140 mit ErwBBR 430 335 765 338 323 661 343 276 619 372 241 613 mit MSA 108 121 229 95 98 193 81 86 167 100 88 188 gesamt 791 639 1430 724 651 1375 697 584 1281 733 522 1255 AbgängerInnen mit BBR oder MSA 2030 1792 3822 2041 1716 3757 1985 1678 3663 2076 1555 3631 Anteil, der in Übergangsbereich übergegangen ist 39,0% 35,7% 37,4% 35,5% 37,9% 36,6% 35,1% 34,8% 35,0% 35,3% 33,6% 34,6% — 8 — Im Land Bremen sind im Schuljahr 2010/2011 1 430, 2011/2012 1 375, 2012/ 2013 1 281 und 2013/2014 1 255 Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Schulen in Maßnahmen des Übergangsbereichs an öffentlichen berufsbildenden Schulen übergegangen. Sowohl die Anzahl absolut als auch der Anteil an den Schulentlassenen der allgemeinbildenden Schule mit und ohne Berufsbildungsreife oder mittlerem Schulabschluss des vorherigen Schuljahrs ist gesunken (von 37,4 auf 34,6 %). Allgemein gehen Schüler anteilig häufiger in den Übergangsbereich über als Schülerinnen. Die einzelnen jahresbezogenen Daten für die beiden Stadtgemeinden stellen sich wie folgt dar: Senatorin für Bildung und Wissenschaft/Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt – (eigene Berechnungen) 6. Mit welchem Bildungserfolg (Schulabschluss bzw. höherwertiger Bildungsabschluss ) verließen diese jungen Menschen in diesem Zeitraum das Übergangssystem bzw. welche verwertbaren Qualifikationen erlangten sie dort (bitte angeben nach Geschlecht)? In der Weiterbetrachtung der für Frage 5 ermittelten Übergänge in das Übergangssystem wurde ausgewertet, welche Abschlüsse nach einem Jahr in diesen Maßnahmen erreicht wurden. Im Schuljahr 2013/2014 beendeten nach vorläufigen noch nicht endgültig plausibilisierten Daten 70,6 % (in Zahlen 678) der zum Schuljahresbeginn übergegangenen Schülerinnen und Schüler diese Bildungsmaßnahme erfolgreich. Über 55 % der Schülerinnen und Schüler, die die Maßnahmen bis zum Ende und mit Erfolg durchlaufen haben, erreichten einen zusätzlichen allgemeinbildenden Abschluss. Stadt Bremen aus allg.bild. Schule aus Sj.2009/10 aus Sj.2010/11 aus Sj.2011/12 aus Sj.2012/13 in berufsbild. in Sj.2010/11 in Sj.2011/12 in Sj.2012/13 in Sj.2013/14 männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. ohne Abschluss (inkl. Übergän- gerInnen aus Vor- kursen für Mig- rantInnen) 99 65 164 143 105 248 118 75 193 142 92 234 mit EBBR 60 69 129 83 67 150 86 89 175 65 48 113 mit ErwBBR 341 257 598 265 243 508 269 219 488 295 179 474 mit MSA 85 97 182 79 76 155 63 67 130 77 62 139 gesamt 585 488 1073 570 491 1061 536 450 986 579 381 960 AbgängerInnen mit BBR oder MSA 1.587 1.414 3.001 1.650 1.394 3.044 1.596 1.320 2.916 1.635 1.233 2.868 Anteil, der in Übergangsbereich übergegangen ist 36,9% 34,5% 35,8% 34,5% 35,2% 34,9% 33,6% 34,1% 33,8% 35,4% 30,9% 33,5% Stadt Bremerhaven aus allg.bild. Schule aus Sj.2009/10 aus Sj.2010/11 aus Sj.2011/12 aus Sj.2012/13 in berufsbild. in Sj.2010/11 in Sj.2011/12 in Sj.2012/13 in Sj.2013/14 männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. ohne Abschluss (inkl. Übergän- gerInnen aus Vor- kursen für Mig- rantInnen) 72 29 101 51 40 91 51 35 86 45 35 80 mit EBBR 22 20 42 14 18 32 18 23 41 9 18 27 mit ErwBBR 89 78 167 73 80 153 74 57 131 77 62 139 mit MSA 23 24 47 16 22 38 18 19 37 23 26 49 gesamt 206 151 357 154 160 314 161 134 295 154 141 295 AbgängerInnen mit BBR oder MSA 443 378 821 391 322 713 389 358 747 441 322 763 Anteil, der in Übergangsbereich übergegangen ist 46,5% 39,9% 43,5% 39,4% 49,7% 44,0% 41,4% 37,4% 39,5% 34,9% 43,8% 38,7% — 9 — Schülerinnen beendeten die Maßnahme anteilig häufiger mit Erfolg und erlangten auch häufiger einen zusätzlichen Abschluss als Schüler. Da, wie in der Beantwortung zu Frage 5 dargestellt, fast die Hälfte der Übergängerinnen und Übergänger in das Übergangsystem bereits über eine erweiterte Berufsbildungsreife verfügen, ist der häufigste erreichte zusätzliche allgemeinbildende Abschluss dieser Übergängerinnen und Übergänger im Folgejahr ein mittlerer Schulabschluss. Die einzelnen jahresbezogenen Daten ergeben sich wie folgt: 2011 2012 2013 2014 (vorl.) Land Bremen männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. männl. weibl. ges. Bildungsmaßnahme er- folgreich durchlaufen 429 379 808 406 382 788 377 349 726 366 312 678 dav. zusätzlich erreicht EBBR 25 18 43 24 5 29 37 26 63 27 24 51 ErwBBR 109 61 170 86 73 159 87 67 154 51 43 94 MSA 150 158 308 155 133 288 114 135 249 112 119 231 Druck: Anker-Druck Bremen