— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1684 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. November 2014 Internetzugang für Flüchtlinge in Bremen und Bremerhaven Das Internet ist heute nicht nur Kommunikationsplattform, sondern dient auch zur Information und zur Meinungsbildung und -äußerung. Ohne Internet ist eine vollständige gesellschaftliche und politische Teilhabe nicht möglich. Es ist selbstverständlich geworden das Leben mit Hilfe des Internets zu organisieren. In den meisten Ländern ist es deshalb auch selbstverständlich, dass Internetverbindungen jederzeit öffentlich verfügbar sind. Deutschland bildet in dieser Hinsicht eine Ausnahme. Auch für Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, hat das Internet eine wichtige Bedeutung: Sie können durch das Internet mit ihren Familien in Verbindung bleiben, sich mit Freunden und Bekannten austauschen und Informationen über die Situation in den Herkunftsländern erhalten. Darüber hinaus erhalten Flüchtlinge auf diesem Weg auch Zugang zu integrativen Angeboten und zu Bildungsangeboten, z. B. auch zu Sprachlernprogrammen, und können mehr über ihren Aufenthalt in Deutschland erfahren. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass ihnen ein Internetzugang zur Verfügung steht. Wir fragen den Senat: 1. Welche verbindlichen Regelungen zur Internetnutzung bestehen für die Wohneinrichtungen für Flüchtlinge in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen? Gibt es unterschiedliche Vorgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Erwachsene? 2. In welchen Flüchtlingseinrichtungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen steht für die Bewohner Internet zur Verfügung ? 3. Über welche Geschwindigkeit verfügen diese Verbindungen? Welche Überlastungen durch die Vielzahl der Benutzer sind dem Senat bekannt? Hält der Senat das Angebot für ausreichend (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen)? 4. Welche Nutzungsbeschränkungen gibt es für die Bewohner? Steht das Internet den Bewohnern ganztägig zur Verfügung? Hält die Senatorin die Nutzungszeiten für die Flüchtlinge für ausreichend (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen)? 5. In welchen Flüchtlingseinrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen stehen derzeit Endgeräte zur Internetnutzung für die Bewohner zu welchen Zeiten zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen und Anzahl der Geräte)? 6. Welche Kosten entstehen dadurch für die Einrichtungen und die Flüchtlinge? Wie teilen sich diese Kosten auf den Internetzugang und die Endgeräte auf? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 16. Dezember 2014 Vorbemerkung Der Senat ist sich der Bedeutung eines Internetzugangs für Flüchtlinge als Informationsquelle und Kommunikationsmedium bewusst. Mittels Internet können Nach- — 2 — richten aus der Heimat empfangen und kann mit Familien und Freunden kommuniziert werden. Die noch nicht zufriedenstellend geklärte Haftung des Anbieters eines Internetzugangs macht es schlechterdings unmöglich, in den Einrichtungen für Flüchtlinge einen ungeregelten und unbeschränkten Internetzugang zu ermöglichen. Eine Regelung über gesonderte Benutzerinnen-/Benutzerzugänge in den Wohneinrichtungen für Flüchtlinge ist wegen des damit verbundenen technischen, personellen und kostenmäßigen Aufwands nicht möglich. In den Einrichtungen der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist jedoch ein Zugang zum Internet möglich und wird auch wegen der hohen Bedeutung für die Jugendlichen organisiert. Da in den Einrichtungen für Familien und alleinstehende erwachsene Flüchtlinge bislang kein Internetzugang ermöglicht werden kann, beziehen sich die folgenden Antworten nur auf die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 1. Welche verbindlichen Regelungen zur Internetnutzung bestehen für die Wohneinrichtungen für Flüchtlinge in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen? Gibt es unterschiedliche Vorgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Erwachsene? Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gelten das Jugendschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder . Eine gesonderte und darüber hinausgehende Regelung für die Einrichtungen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gibt es nicht. 2. In welchen Flüchtlingseinrichtungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen steht für die Bewohner Internet zur Verfügung ? In den Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadtgemeinde Bremen wird, wenn möglich, ein Zugang organisiert: — In den Einrichtungen des DRK/St. Petri für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge steht ein Zugang zum Internet zur Verfügung. — In allen Einrichtungen der effect gGmbH stehen Internetzugänge zur Verfügung . — In der Einrichtung des Bremer Zentrums für Jugend- und Erwachsenenhilfe e. V. (Kriz) steht ein Internetzugang zur Verfügung. — In der Hans-Wendt-Stiftung steht ein Internetzugang zur Verfügung. — In der Erstaufnahmeeinrichtung Kornstraße steht kein Internet zur Verfügung . In Bremerhaven besteht die Möglichkeit des Zugangs zum Internet in allen drei Einrichtungen. Bei der Initiative Jugendhilfe Bremerhaven erfolgt der Zugang über das gesicherte WLAN in der jeweiligen Einrichtung des Betreuten Wohnens für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Hierzu stehen den Jugendlichen (An der Mühle/Am Leher Markt) insgesamt vier Rechner zur Verfügung. Im Helene-Kaisen-Haus besteht eine Zugangsmöglichkeit über Internetsticks an zwei Rechnern. 3. Über welche Geschwindigkeit verfügen diese Verbindungen? Welche Überlastungen durch die Vielzahl der Benutzer sind dem Senat bekannt? Hält der Senat das Angebot für ausreichend? (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen) Für die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge liegen folgende Informationen vor: — DRK/St. Petri: Bei einer zunehmenden Nutzung im WLAN ist eine Erweiterung der Geschwindigkeit erforderlich. — In den Einrichtungen der effect gGmbH ist das Angebot ausreichend. — In der Einrichtung von Kriz e. V. kann es gelegentlich zu Überlastungen kommen. — In der Hans-Wendt-Stiftung kann es gelegentlich zu Überlastungen kommen (16 Mbit/s). — 3 — In beiden Einrichtungen der Initiative Jugendhilfe Bremerhaven (ijb) kann eine Kapazität von jeweils bis 16 000 Kbit/s, im Helene-Kaisen-Haus Internetsticks mit 2 Mbit in Anspruch genommen werden. 4. Welche Nutzungsbeschränkungen gibt es für die Bewohner? Steht das Internet den Bewohnern ganztägig zur Verfügung? Hält die Senatorin die Nutzungszeiten für die Flüchtlinge für ausreichend (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen)? Für die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge liegen folgende Informationen vor: — DRK/St. Petri: Hier kann das Internet bis auf die Ruhezeiten ganztägig genutzt werden. — In den Einrichtungen der effect gGmbH stehen die Internetzugänge stundenweise zur Verfügung. Nutzungseinschränkungen gibt es während der Nachtzeiten. — In der Einrichtung von Kriz e. V. sind nicht jugendfreie Internetseiten gesperrt . Ebenso Seiten, mit denen gestreamt werden kann. Das Internet steht ganztägig zur Verfügung, ist jedoch auf 30 Minuten für einen Jugendlichen beschränkt, damit jeder Mitbewohner das Internet nutzen kann. Aus pädagogischer /psychologischer Sicht sind die Zeiten aber angemessen und ausreichend . — In der Hans-Wendt-Stiftung sind im Rahmen des Jugendschutzes entsprechende Filter eingebaut. Von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr steht ein PC zur Verfügung , von 6.00 Uhr bis 00.00 Uhr WLAN. Aus Sicht der Bewohnerinnen/ Bewohner ist das Angebot nicht ausreichend, aus Sicht der Pädagoginnen/ Pädagogen schon. — In der temporären Einrichtung Gerdshütte können die Jugendlichen Internetbons lösen (30 Minuten). Es gibt einen Rechner für die Jugendlichen und Zugang erhalten die Jugendlichen zu Facebook, Skype und einem weiteren Kommunikationsdienst. — In der intensiv-pädagogischen Einrichtung in der Rekumer Straße wird es perspektivisch einen Rechner mit Internetzugang geben, der den Jugendlichen ebenfalls limitiert zur Verfügung stehen soll. In Bremerhaven steht das Internet den Bewohnern An der Mühle und am Leher Markt ganztägig zur Verfügung. Bezüglich der Nutzung des Internets gibt es verbindliche Einstellungen innerhalb der Software, die die Nutzung von für Jugendliche ungeeigneten Programmen ausschließen. Ebenso können keine extern angebotenen Programme heruntergeladen oder installiert werden. Im Helene-Kaisen-Haus steht das Internet für die Jugendlichen bis 23.00 Uhr zur Verfügung. 5. In welchen Flüchtlingseinrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen stehen derzeit Endgeräte zur Internetnutzung für die Bewohner zu welchen Zeiten zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen und Anzahl der Geräte)? In den Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kann über folgende Ausstattungen berichtet werden: — DRK/St. Petri: für jeweils acht Bewohner steht ein PC-/Internetzugang zur Verfügung. — In den Einrichtungen der effect gGmbH stehen bei MalaMe drei Plätze, im Seemannsheim zwei und in der Clearingstelle drei Plätze plus WLAN zur Verfügung. — Bei Kriz e. V. steht ein PC zur Verfügung. — In der Hans-Wendt-Stiftung steht ein PC in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. — In beiden Einrichtungen der ijb und dem Helene-Kaisen-Haus in Bremerhaven stehen jeweils zwei Rechner zur Verfügung. — 4 — Druck: Anker-Druck Bremen 6. Welche Kosten entstehen dadurch für die Einrichtungen und die Flüchtlinge? Wie teilen sich diese Kosten auf den Internetzugang und die Endgeräte auf? Die in den Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entstehenden Kosten können pauschal benannt werden: Die Kosten für die PC-Anschaffung, den Internetzugang, Wartung, Sicherheitseinrichtungen (Wächterkarten) und Zeitbeschränkungskontrolle sind Bestandteil der Sachausgaben und fließen in das Entgelt ein. Für die Jugendlichen selbst entstehen keine Kosten. Für die Nutzung des Internetzugangs entstehen dem Träger Kosten von. ca. 70 ‡ im Monat insgesamt pro Einrichtung.