— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1694 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 2. Dezember 2014 Einsatzstunden der Bereitschaftspolizei Bremen Insbesondere bei großumfänglichen Sonderlagen wie beispielsweise Demonstrationen , Fußballspielen und anderen öffentlichen Veranstaltungen wird die Bereitschaftspolizei eingesetzt. Bei Ereignissen, welche von einem Land bzw. Stadt nicht allein bewältigt werden können, unterstützen sich die Länder oder der Bund gegenseitig mit ihren jeweiligen Bereitschaftspolizeien. Die Bereitschaftspolizei arbeitet an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Arbeitszeiten werden regelmäßig überschritten und ein Freizeitausgleich, insbesondere auch an Wochenenden , kann mangels Personal nicht gewährt werden. Durch die zu geringe Anzahl der Neueinstellungen dürfte sich dieses Problem in Zukunft verschärfen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Einsatzstunden sind bei der Bereitschaftspolizei Bremen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils entstanden? 2. Bei welchen Anlässen kam die Bereitschaftspolizei in Bremen, und bei welchen Anlässen in Bremerhaven zum Einsatz? Wie viele der Einsatzstunden aus den Jahren 2012 bis 2014 fielen jeweils auf Einsätze in Bremerhaven zurück? 3. Bei welchen Ereignissen wurde die Bereitschaftspolizei Bremen in den Jahren 2012 bis 2014 von anderen Ländern oder dem Bund angefordert? Wie viele Einsatzstunden fielen für diese Einsätze an? 4. Welche Einnahmen erzielte das Land Bremen für diese Unterstützungseinsätze? 5. Bei welchen Anlässen wurde die Polizei in Bremen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils durch Bereitschaftspolizeien der anderen Länder oder dem Bund unterstützt ? 6. Wie viele Einsatzstunden fielen dabei an? Welche Kosten für die Einsätze wurden Bremen in Rechnung gestellt? 7. Wie viele Überstunden und übermäßige Streichungen von freien Wochenenden finden bei der Bereitschaftspolizei Bremen statt? 8. Wie findet der Ausgleich für die Mehrbelastung für die Bereitschaftspolizei statt? Erwin Knäpper, Wilhelm Hinners, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 6. Januar 2015 Vorbemerkung Die Polizeien der Länder und des Bundes unterstützen sich auf der Grundlage von Artikel 35 des Grundgesetzes grundsätzlich gegenseitig, soweit dem einsatzführenden Land zur Bewältigung einer polizeilichen Einsatzlage nicht ausreichend eigene Einsatzeinheiten zur Verfügung stehen. — 2 — Die Grundlage für die Erstattung der anfallenden Kosten für länderübergreifende Unterstützungsleistungen bildet die Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen . Kosten im Sinne dieser Vereinbarung sind die durch die Unterstützungsleistung unmittelbar verursachten zusätzlichen Aufwendungen (Mehrkosten), die dem unterstützenden Land ansonsten nicht entstanden wären. Die Erstattung dieser Mehrkosten erfolgt dabei auf der Grundlage pauschaler Abrechnungsfaktoren. Die Mehrkosten werden im Nachgang des Polizeieinsatzes durch das unterstützende Land erfasst und dem ersuchenden Land in Rechnung gestellt. 1. Wie viele Einsatzstunden sind bei der Bereitschaftspolizei Bremen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils entstanden? In den Jahren 2012 bis 2014 sind bei Einsätzen der Bremer Bereitschaftspolizei die folgenden Gesamteinsatzstunden entstanden: 2012 2013 2014 Gesamtstunden 89 599 76 122 77 831 (Stand: 16. Dezember 2014) 2. Bei welchen Anlässen kam die Bereitschaftspolizei in Bremen, und bei welchen Anlässen in Bremerhaven zum Einsatz? Wie viele der Einsatzstunden aus den Jahren 2012 bis 2014 fielen jeweils auf Einsätze in Bremerhaven zurück? In Bremen und Bremerhaven standen die Einsatzanlässe im Zusammenhang mit Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung, des Personen- und Objektschutzes sowie mit Demonstrationen und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport. Die Differenzierung der Einsatzstunden der Bereitschaftspolizei Bremen aus den jeweiligen Jahren 2012 bis 2014 nach Bremen und Bremerhaven weist folgende Zahlen aus: 2012 2013 2014 Gesamtstunden 89 599 76 122 77 831 davon in Bremen 89 059 74 962 77 161 davon in Bremerhaven 540 1 160 670 (Stand: 16. Dezember 2014) Die Abweichungen zwischen Bremen und Bremerhaven sind in erster Linie dadurch zu erklären, dass entsprechende Sonderlagen vor allem in Bremen auftreten . 3. Bei welchen Ereignissen wurde die Bereitschaftspolizei Bremen in den Jahren 2012 bis 2014 von anderen Ländern oder dem Bund angefordert? Wie viele Einsatzstunden fielen für diese Einsätze an? In den Jahren 2012 bis 2014 wurde die Bereitschaftspolizei Bremen für Maßnahmen im Zusammenhang mit Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Personenund Objektschutz sowie der Kriminalitätsbekämpfung angefordert. Dabei fielen folgende Einsatzstunden an: 2012 2013 2014 Einsatzstunden 34 650 23 555 24 887 (Stand: 16. Dezember 2014) 4. Welche Einnahmen erzielte das Land Bremen für diese Unterstützungseinsätze? Die in der Antwort zu Frage 3 genannten Einsätze außerhalb des Landes Bremen werden den anfordernden Behörden auf der Grundlage der für alle Bundesländer geltenden Kostensätze des Bundes gemäß der Verwaltungsvereinbarung in Rechnung gestellt. Auf dieser Basis wurden folgende Einnahmen erzielt : — 3 — 2012 2013 2014 Einnahmen 522 950,44 ‡ 510 107,00 ‡ 295 886,35 ‡ (Stand: 16. Dezember 2014) Der signifikante Unterschied zwischen den Einnahmen in 2014 zu denen der vorangegangenen Jahre im Verhältnis zu den jeweiligen Einsatzzahlen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in 2014 ein größerer Anteil der Einsätze nicht an Wochenenden stattfand, sodass weniger diesbezügliche Zuschläge in Rechnung gestellt werden konnten. 5. Bei welchen Anlässen wurde die Polizei in Bremen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils durch Bereitschaftspolizeien der anderen Länder oder dem Bund unterstützt ? Die Polizei Bremen wurde in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils für Maßnahmen im Zusammenhang mit Demonstrationen, Sportveranstaltungen sowie der Kriminalitätsbekämpfung durch Einsatzeinheiten der Bundespolizei sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder auf Anforderung unterstützt. 6. Wie viele Einsatzstunden fielen dabei an? Welche Kosten für die Einsätze wurden Bremen in Rechnung gestellt? Im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Einsätzen fielen Einsatzstunden in folgender Anzahl an: 2012 2013 2014 Einsatzstunden 11 430 24 083 22 521 (Stand: 13. Dezember 2014) Bisher in Rechnung gestellte Kosten: 2012 2013 2014 Kosten für auswärtige Kräfte 492 245,02 ‡ 602 506,40 ‡ 1 159 981,54 ‡ (Stand: 18. Dezember 2014) Diese Zahlen beinhalten nur die in Rechnung gestellten Kosten der auswärtigen Einsatzkräfte. Die Rechnungen enthalten neben den reinen Personalkosten auch die Kosten für die eingesetzten Führungs- und Einsatzmittel. Das jeweilige Buchungsjahr der Rechnungen entspricht nicht immer dem Jahr der Einsätze. Häufig liegen zwischen dem Einsatz und der jeweiligen Rechnungsstellung mehrere Monate. Die Rechnungen werden erst nach Eingang und Prüfung gebucht . Rückblickend betrachtet gibt es bis 2012 noch Einsätze mit angeforderten Fremdkräften, für die bisher keine Rechnungen übersandt wurden. Aufgrund dessen sind die Zahlen der geleisteten Einsatzstunden und die jährliche Buchungskosten für auswärtige Kräfte nicht vergleichbar. Die Kosten für die Einsatzstunden haben sich indes nicht erhöht. 7. Wie viele Überstunden und übermäßige Streichungen von freien Wochenenden finden bei der Bereitschaftspolizei Bremen statt? Für die in Rede stehenden Jahre ist jeweils folgender Bestand an Überstunden bei der Bereitschaftspolizei Bremen registriert: 2012 2013 2014 Überstunden 65 488 52 720 32 315 (Stand: November 2014) Aufgrund des Einsatzaufkommens musste in den Jahren 2012 bis 2014 in der folgenden Anzahl einzelnen Einheiten ein freies Wochenende gestrichen werden: 2012 2013 2014 Anzahl der gestrichenen Wochenenden 9 12 16 (Stand: 16. Dezember 2014) — 4 — 8. Wie findet der Ausgleich für die Mehrbelastung für die Bereitschaftspolizei statt? Geleistete Überstunden werden in Abhängigkeit der Lageentwicklung sowie unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Mindeststärken der Einsatzeinheiten durch Freizeitausgleich vergütet. Der Ausgleich für die Mehrbelastung aufgrund eines gestrichenen freien Wochenendes findet im Rahmen des Regelwerks zum Regel- und Rahmendienstplan der Einsatzzüge der Bereitschaftspolizei statt. Danach sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen, der sich im Rahmen eines Schichtdienstes wiederholt , mindestens zwei dienstfreie Wochenenden zu gewähren. Ausnahmen davon kommen jedoch durch herausragende Sonderlagen sowie außergewöhnliche Ereignisse zustande. Entfällt ein zustehendes freies Wochenende, wird im darauf folgenden sechswöchigen Zeitraum das gestrichene freie Wochenende erstattet . Zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist der Ausgleich von Mehrarbeit durch Freizeit prioritär. Auch wenn bei der Bereitschaftspolizei von 2012 bis 2014 insgesamt ein merklicher Rückgang der Überstunden zu verzeichnen ist, kann aufgrund der bestehenden hohen Anforderungen an die Polizei ein vollständiger Ausgleich der Mehrarbeit durch Freizeit nicht gewährleistet werden. Der Senator für Inneres und Sport nimmt daher in bestimmten Fällen auch einen finanziellen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit vor. Diese finanzielle Vergütung erfolgt wegen des Vorrangs des Ausgleichs in Freizeit nur aus zwingenden dienstlichen Gründen. Druck: Anker-Druck Bremen