— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1705 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 10. Dezember 2014 Aufstellung der bremischen Finanzämter Die bremische Steuerverwaltung mit ihren vier Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven ist die zentrale Einnahmebehörde des Landes Bremen und seiner beiden Kommunen. Sie ist für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig und wirkt bei der Steuergesetzgebung mit. Ihre Arbeit ist bedeutsam für die Vereinnahmung von Steuern und Abgaben im Land Bremen und den beiden Stadtgemeinden . Die Sparmaßnahmen beim Personal (PEP-Quote) gelten uneingeschränkt auch für die bremische Steuerverwaltung. Einsparungen beim Personal sollen durch neuere Technik und schnellere Prozesse kompensiert werden. Ganz wesentliche Teile der Arbeit in den Bereichen Veranlagung, Arbeitnehmerstellen, Rechtsbehelfsstellen und Außendienste werden jedoch maschinell nicht unterstützt und sind daher unabhängig vom Stand der technischen Ausstattung. Zum Stichtag 31. Dezember 2013 wurde das Personal-Soll gemäß bundeseinheitlicher Personalbedarfsberechnung (PersBB) in den bremischen Finanzämtern nur zu weniger als 80 % erreicht. Das Durchschnittsalter der Belegschaft liegt momentan bei rd. 50 Jahren. Die ohnehin schon hohe Zahl der Abgänge wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Diese Abgänge lassen sich nur durch eine bedarfsgerechte Ausbildung und Einstellung von Nachwuchskräften ausgleichen. Dies erfordert eine langfristige Personalplanung sowie eine möglichst lange Verweildauer der Beschäftigten . Insbesondere im Außendienst ist mehrjährige Erfahrung vonnöten. Wir fragen den Senat: 1. Welche durchschnittlichen Prüfungszyklen bei Betriebsprüfungen strebt der Senat bis zu welchem Zeitpunkt an, und wie will er diese Ziele erreichen? 2. Welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuererklärungen und die Veranlagung von Gewerbeeinkünften strebt der Senat bis zu welchem Zeitpunkt an, und wie will er diese Ziele erreichen? 3. Wie wird sich der Personalbestand in den bremischen Finanzämtern voraussichtlich bis zum Jahr 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt in Zu- und Abgänge )? 4. Wie viele Neueinstellungen pro Jahr wären notwendig, um den aktuellen Personalbestand in den bremischen Finanzämtern zu halten? 5. Wie steht das Land Bremen bei der PersBB-Quote der Finanzämter im Vergleich zu anderen Ländern (bitte möglichst mit dem Durchschnittswert aller Länder vergleichen)? 6. Welche PersBB-Quote strebt der Senat bis zu welchem Zeitpunkt in den bremischen Finanzämtern an (insgesamt und nach Aufgabenbereichen)? Welcher Personalbestand wäre hierfür erforderlich? 7. Wie viele neue Ausbildungsverhältnisse, und wie viele Neueinstellungen pro Jahr strebt der Senat in den bremischen Finanzämtern in den nächsten Jahren an? Carl Kau, Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 13. Januar 2015 1. Welche durchschnittlichen Prüfungszyklen bei Betriebsprüfungen strebt der Senat bis zu welchem Zeitpunkt an, und wie will er diese Ziele erreichen? Der Senat strebt für die Betriebsprüfung für 2015 folgende Prüfquoten an: — Großbetriebe: 20 % (Prüfungsturnus: fünf Jahre) — Mittelbetriebe: 6 % (Prüfungsturnus: 16,7 Jahre), — Kleinbetriebe: 2,3 % (Prüfungsturnus: 43,5 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr (2014) führt dies in allen Bereichen insgesamt zu einer Steigerung, die sich auch entsprechend auf die Prüfungsturnusse auswirken wird. Die oben genannten Prüfquoten sind Gegenstand von Zielvereinbarungen mit dem Bund nach § 21a Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz. Die Ziele sollen u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht werden: — Die Amtsleitung des Finanzamts für Außenprüfung vereinbart mit den einzelnen Sachgebietsleitern Zielvereinbarungen für das jeweilige Sachgebiet, um die oben genannten Prüfquoten zu erreichen und die Zielerreichung engmaschig kontrollieren zu können. — In 2014 wurde dem Finanzamt für Außenprüfung (erneut) Personal zugeführt , um die (Alters-)Abgänge aufzufangen. In 2015 wird das Personal in der Betriebsprüfung nochmals aufgestockt. Hiermit soll der Trend der letzten Jahre, dass sich die Anzahl der Prüfer jedes Jahr reduziert, aufgehalten und zukünftig die Anzahl der Prüfer nach und nach erhöht werden. — Das Finanzamt für Außenprüfung wird darüber hinaus verstärkt von der in § 4 Abs. 5 Betriebsprüfungsordnung (BpO) normierten Möglichkeit Gebrauch machen, abgekürzte Außenprüfung durchzuführen und dadurch die Prüfungsdichte zu erhöhen. Das Instrument der abgekürzten Außenprüfung kann dann eingesetzt werden, wenn eine umfassende Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse im Einzelfall für nicht erforderlich gehalten wird. Diese beschränkt sich auf die Prüfung einzelner Besteuerungsgrundlagen eines Besteuerungszeitraums oder mehrere Besteuerungszeiträume. Die Betriebsprüfung wird auf diesem Weg noch stärker auf Sachverhalte ausgerichtet , die zu endgültigen Steuerausfällen oder Steuererstattungen oder Vergütungen oder nicht unbedeutenden Gewinnverlagerungen führen könnten und daher frühzeitig erkannt werden müssen. 2. Welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuererklärungen und die Veranlagung von Gewerbeeinkünften strebt der Senat bis zu welchem Zeitpunkt an, und wie will er diese Ziele erreichen? Nachdem im Jahr 2014 die Bearbeitungszeiten für Einkommensteuererklärungen im gewerblichen Bereich bis zu acht Monaten betrugen, wurden in der zweiten Jahreshälfte Gegenmaßnahmen ergriffen, die dazu geführt haben, dass die Wartedauer Ende 2014 im längsten Fall bei fünf Monaten liegt. Geplant ist, bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 diese Bearbeitungszeit auf knapp vier Monate zu verringern und zum Ende des Jahres 2015 bei einer stabilen Bearbeitungsdauer von maximal drei Monaten zu liegen. Für Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern und Rentnern (gegebenenfalls mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) wird für 2015 eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich 80 Kalendertagen angestrebt. Damit diese Ziele erreicht werden, sind folgende Maßnahmen vorgesehen bzw. wurden bereits durchgeführt: — Die regelmäßig zum 1. September bzw. 1. Oktober eines Jahres fertig werdenden Auszubildenden werden nicht, wie bisher üblich, gleich auf die Einkommensteuerbezirke der Finanzämter verteilt, sondern erhalten zunächst eine zentrale Einarbeitung unter fachkundiger Aufsicht mit zahlenmäßigen Erledigungsvorgaben. Dieses Modell wurde erstmals in 2014 im Rahmen einer sogenannten Task Force erfolgreich praktiziert und hat zu einer ganz — 3 — deutlichen Verringerung der Bearbeitungsdauer geführt. Ab 2015 soll diese zentrale Einarbeitung in die Ausbildung integriert werden, wofür eine Umorganisation der Ausbildungseinheit, insbesondere im größten Finanzamt Bremen, erforderlich sein wird. — Mitarbeiter der Senatorin für Finanzen haben in 2014 in den gewerblichen Bereichen des Finanzamts Bremen hospitiert, eine Bestandsaufnahme der Arbeitsprozesse durchgeführt und hierdurch sowie in zahlreichen intensiven Gesprächen mit Bearbeiterinnen/Bearbeitern und deren Führungskräften Verbesserungspotenziale ermittelt, die in 2015 umgesetzt werden sollen. U. a. sollen verstärkt Fortbildungen und Workshops für alle Bearbeiterinnen /Bearbeiter und deren Führungskräfte zur einheitlichen Anwendung und Verbesserung des Umgangs mit den elektronischen Verfahren, insbesondere dem sogenannten Risikomanagementsystem, sowie einkommensteuerfachliche Fortbildungen durchgeführt werden. — Weitere Zentralisierungsmöglichkeiten (z. B. zentrales Scannen) werden in 2015 geprüft, um die Einkommensteuerveranlagung von den sogenannten veranlagungsbegleitenden Tätigkeiten, die nicht in der eigentlichen Bearbeitung der Steuererklärung bestehen, zu entlasten und damit die Effizienz zu steigern. 3. Wie wird sich der Personalbestand in den bremischen Finanzämtern voraussichtlich bis zum Jahr 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt in Zu- und Abgänge )? Für die Jahre 2015 bis 2020 ist zum jetzigen Zeitpunkt von 139 Abgängen auszugehen . Dabei wurde vom vorgezogenen Ruhestand ausgegangen, soweit dieser bereits bekannt ist (das ist für 2015, überwiegend auch für 2016 der Fall). Für die Jahre ab 2017 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich bekannt, wie viele Kolleginnen/Kollegen, deren reguläres Ruhestandsalter erst nach 2020 eintritt, in den vorgezogenen Ruhestand/Altersteilzeit gehen werden. Aufgrund von Erfahrungswerten vergangener Jahre ist ab 2017 mit ca. fünf und ab 2019 mit ca. zehn weiteren (Alters-)Abgängen pro Jahr zu rechnen. Insgesamt ist somit im Zeitraum 2015 bis 2020 mit rund 170 Abgängen zu rechnen. Bei konstanter Fortführung der Ausbildung sind regelmäßige Zugänge aus den fertigwerdenden Lehrgängen von Steueranwärtern (Laufbahngruppe 1, ehemals mittlerer Dienst, zweijährige Ausbildung) und Finanzanwärtern (Laufbahngruppe 2, ehemals gehobener Dienst, dreijährige Ausbildung) zu erwarten. Die Auszubildenden werden nach bestandener Laufbahnprüfung grundsätzlich ab der Note „Befriedigend“ übernommen, ausnahmsweise auch mit der Note „Ausreichend “, sofern die Gesamtleistungen in der Ausbildung dies rechtfertigen (positive Prognose). Die Anwendung der Notenkriterien hat dazu geführt, dass in 2013 27 und in 2014 30 Auszubildende übernommen worden sind. Ausgehend davon ist für die Jahre 2015 bis 2020 mit rund 170 Zugängen zu rechnen. 4. Wie viele Neueinstellungen pro Jahr wären notwendig, um den aktuellen Personalbestand in den bremischen Finanzämtern zu halten? Siehe Antwort zu Frage 3. Durch Übernahme der Auszubildenden mit der Note „Befriedigend“ kann der aktuelle Personalbestand bis zum Jahr 2020 weitestgehend gehalten werden. 5. Wie steht das Land Bremen bei der PersBB-Quote der Finanzämter im Vergleich zu anderen Ländern (bitte möglichst mit dem Durchschnittswert aller Länder vergleichen)? Die PersBB-Quoten der anderen Bundesländer sind dem Senat nicht bekannt. Der Personalbedarf wird auf der Grundlage von durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Personalbemessung“ erstellten unverbindlichen Berechnungsmustern ermittelt. In den Ländern werden individuelle Besonderheiten, wie z. B. länderspezifische Organisationsformen und absehbare Aufgabenentwicklungen, berücksichtigt . Ein direkter Vergleich einer PersBB-Quote ist deshalb auch nicht aussagekräftig. 6. Welche PersBB-Quote strebt der Senat bis zu welchem Zeitpunkt in den bremischen Finanzämtern an (insgesamt und nach Aufgabenbereichen)? Welcher Personalbestand wäre hierfür erforderlich? — 4 — Die PersBB ist kein politisches Steuerungsinstrument. Wie viele Personalstellen den Finanzämter zukünftig zur Verfügung stehen, werden die Haushaltsberatungen ergeben. Die PersBB ist ein internes Instrument, um den vorhandenen Personalbestand auf die einzelnen Arbeitsbereiche zu verteilen. Grundsätzlich wird mittelfristig eine möglichst gleichmäßige PersBB-Quote in allen Arbeitsbereichen angestrebt. 7. Wie viele neue Ausbildungsverhältnisse, und wie viele Neueinstellungen pro Jahr strebt der Senat in den bremischen Finanzämtern in den nächsten Jahren an? Siehe Antwort zu Frage 3. Es wird angestrebt, pro Jahr je einen Lehrgang mittlerer und gehobener Dienst mit 20 bzw. 15 Auszubildenden einzustellen und nach bestandener Laufbahnprüfung die Auszubildenden grundsätzlich ab der Note „Befriedigend“ zu übernehmen. Druck: Anker-Druck Bremen