— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1712 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. Dezember 2014 Entwicklung der Aufforderungen zur Mietsenkung im Land Bremen Viele Bremerinnen/Bremer und Bremerhavenerinnen/Bremerhavener, die Hartz-IVLeistungen beziehen, sind in den vergangenen Monaten von den Jobcentern zur Absenkung ihrer Mietkosten aufgefordert worden, weil diese oberhalb der festgesetzten Mietobergrenzen liegen. Davon sind auch Menschen betroffen, deren Miethöhe teilweise jahrelang nicht beanstandet worden war. Die Betreffenden können die Aufforderung zur Mietsenkung in den meisten Fällen nur als zynisch empfinden. Denn die vorgeschlagenen Handlungsoptionen (Senkung der Miete durch den Vermieter, Umzug in eine billigere Wohnung, Untervermietung) sind in der Regel wenig realistisch. Sehr oft endet die Aufforderung zur Mietsenkung damit, dass die Erstattung der Mietkosten schlicht um den geforderten Absenkungsbetrag gekürzt wird, ohne dass die Mietkosten tatsächlich gesunken wären. Auf diese Weise wird den Betroffenen eine Sozialleistung, die ohnehin weder armutsfest noch teilhabesichernd ist, noch weiter beschnitten. Besonders perfide sind Aufforderungen zur Mietsenkung an Aufstockerinnen/Aufstocker , die ihre Wohnung zur Erzielung eines selbstständigen Erwerbseinkommens nutzen (Unterricht, Nachhilfe usw.). Bei dem entsprechenden Mietkostenanteil handelt es sich zwar dann um von den Einnahmen absetzbare Betriebskosten. Dennoch führt die Umwidmung eines Teils der Mietkosten in die Betriebskosten für die Betroffenen zu einer Kürzung ihrer aufstockenden Leistungen. Ob ein solches Vorgehen der Jobcenter rechtsfest ist, ist mindestens umstritten – es findet aber dennoch statt. Der Kürzungsbetrag steht meist in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand der Jobcenter. Diese verfügen offensichtlich über genügend Personal, um selbstständigen Aufstockerinnen/Aufstockern in einem mehrmonatigen Prozess Beträge von 10 ‡ oder 20 ‡ abzujagen. Viel schlimmer ist aber, dass den Betroffenen damit die Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit nahegelegt wird. Die Betroffenen werden schlicht vor die Alternative gestellt, eine entsprechende Kürzung bei der Mieterstattung zu akzeptieren (sodass sich das Aufstocken noch weniger lohnt), oder tatsächlich in eine kleinere Wohnung umzuziehen und ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben. Mietsenkungsaufforderungen an Aufstockerinnen/Aufstocker wirken als Druck zum „Statuswechsel “, d. h. sie drängen Aufstockerinnen/Aufstocker dazu, zu arbeitslosen Leistungsbezieherinnen /Leistungsbeziehern zu werden – sodass der Staat am Ende der bürokratischen Schleife mehr zahlen muss, als wenn er die höheren Mietkosten akzeptiert hätte. Dies ist menschlich empörend, arbeitsmarktpolitisch grundfalsch und haushaltspolitisch extrem unklug. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Aufforderungen zur Mietsenkung haben die Jobcenter im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten verschickt? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven und nach männlichen/weiblichen Haushaltsvorständen. 2. Mit welcher Begründung werden derzeit Mieten oberhalb der Mietobergrenze, die jahrelang nicht beanstandet wurden, plötzlich als Begründung für Aufforderungen zur Reduzierung der Mietkosten herangezogen? Sind dem Senat der jüngeren Zeit entsprechende Handlungsanweisungen oder lokale Vorgaben der Jobcenter bekannt? — 2 — 3. Gibt es eine Bagatellgrenze? Oder werden Aufforderungen zur Mietsenkung auch bei sehr geringen Überschreitungen der Mietobergrenze verschickt? 4. Wie hat sich die Zahl der im Land Bremen innerhalb eines Jahres verschickten Aufforderungen zur Mietsenkung seit 2009 bis heute entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven. 5. Wie hoch war bei den Aufforderungen zur Mietsenkung, die von den Jobcentern im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten verschickt wurden, durchschnittlich der Betrag, um den die Miete gesenkt werden sollte? 6. Wie verteilen sich die Aufforderungen zur Mietsenkung der letzten zwölf Monate auf die einzelnen Stadtteile? 7. Wie bewertet der Senat die Auskömmlichkeit der derzeitigen Regelungen zum stadtteilabhängigen Aufschlag auf die Mietobergrenzen? 8. Wie verteilen sich die Aufforderungen zur Mietsenkung, die von den Jobcentern im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten verschickt wurden, auf die unterschiedlichen Haushaltsgrößen? Bitte Alleinerziehendenhaushalte gesondert ausweisen. 9. Wie viele der verschickten Mietsenkungen führten in den Jahren seit 2009 jeweils a) zu einer Senkung der Miete durch den Vermieter, b) zu einem Umzug der Leistungsbezieherin/des Leistungsbeziehers innerhalb desselben Stadtteils, c) zu einem Umzug der Leistungsbezieherin/des Leistungsbeziehers in einen anderen Stadtteil, d) zu einer Kürzung der KdU-Erstattung (KdU = Kosten der Unterkunft) bei unveränderter Miethöhe, e) zur Anerkennung der Miete in vollem Umfang durch das Jobcenter oder zu einer Rücknahme der Aufforderung zur Mietsenkung? 10. Welche Summe wurde in den letzten zwölf Monaten im Land Bremen insgesamt aufgrund von trotz Aufforderung nicht abgesenkter Miete nicht an erwerbsfähige Leistungsbezieher ausgezahlt? Falls keine präzise Zahl vorliegt, bitte aufgrund von Zahl der Aufforderungen, dem Anteil der Ausgänge mit Kürzung und der durchschnittlichen Höhe der Absenkungsforderung abschätzen, nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven. 11. In wie vielen Fällen wurden von den Jobcentern im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten Aufforderungen zur Mietsenkung an Aufstockerinnen/Aufstocker verschickt? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven und nach männlichen /weiblichen Haushaltsvorständen. 12. In wie vielen dieser Fälle haben die Jobcenter Gründe für höhere Mieten anerkannt , die in der Erwerbstätigkeit der Leistungsbeziehenden liegen? 13. Nach welchen Richtlinien, Handreichungen oder sonstigen Vorgaben entscheiden die Jobcenter über die Anerkennung von besonderen Gründen, die eine höhere Miete rechtfertigen können? 14. Wer genau fällt bei den Jobcentern diese Entscheidung? Allein? Gibt es ein VierAugen -Prinzip oder irgendeine Form der Rücksprache? 15. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Jobcenter, Aufstockerinnen/Aufstocker durch Aufforderung zur Reduzierung der Mietkosten bzw. zum Umzug faktisch zu einem Statuswechsel vom Aufstocker zum „Vollzeiterwerbslosen“ zu drängen (wenn deren Erwerbstätigkeit von der Nutzung der eigenen Räumlichkeiten abhängt)? 16. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in solchen Fällen nicht nur den betroffenen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfängern, sondern auch der öffentlichen Hand ein finanzieller Verlust entsteht, der deutlich größer ist als der bei der Miete „erfolgreich eingesparte“ Betrag? 17. Sind dem Senat Fälle bekannt, wo die Jobcenter im Land Bremen Aufstockerinnen /Aufstocker die Erstattung der Wohn- und Heizkosten gekürzt haben, obwohl diese die höheren Miet- und Heizkosten mit der Nutzung für ihre Erwerbstätigkeit begründet hatten? — 3 — 18. In welcher Weise ist die Entwicklung der Aufforderungen zur Mietsenkung thematisiert worden a) in der Trägerversammlung des Jobcenters Bremen, in der die Stadtgemeinde die Hälfte der Stimmen stellt und den Vorsitz führt; b) in Gesprächen des Arbeitsressorts mit der Leitung des Jobcenters; c) im Senat? Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 20. Januar 2015 Vorbemerkung Der Senat hat Vorkehrungen getroffen, dass auch Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger in die Lage versetzt werden, ihr elementares Grundbedürfnis „Wohnen“ zu angemessenen Bedingungen zu befriedigen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat für die Stadt Bremen die Verwaltungsanweisung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung zum 1. Januar 2014 grundlegend überarbeitet. Die Regelungen sind geeignet, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für den betreffenden Personenkreis zu gewährleisten und setzen darüber hinaus unterstützende Akzente für Stadtteilgerechtigkeit, sozialen Ausgleich und Integration . Insbesondere wurden die Vorgaben zur Ermessensausübung verbessert und in der Weisung weiter konkretisiert, um die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit von Entscheidungen der Verwaltung noch weiter zu schärfen. Selbstverständlich entbindet das die Leistungsbehörden aber nicht von der normativen Verpflichtung, die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Einzelfall zu überprüfen. Liegen die Mietkosten im Einzelfall über der angemessenen Grenze (sogenannter Richtwert), leiten die Leistungsbehörden eine Prüfung ein, welche der Feststellung dient, ob einzelfallbezogene Umstände oder Kriterien vorliegen, die die Übernahme höherer Kosten rechtfertigen. Diese Prüfung vollzieht sich in mehreren Schritten. Bevor es überhaupt zu einem Verfahren zur Senkung der Unterkunftskosten kommt, erhalten die Betroffenen zunächst ein Informationsschreiben , in dem das Verfahren bei unangemessen hohen Unterkunftskosten erläutert wird. Im Weiteren erfolgt dann die Einzelfallprüfung, hierbei werden Aspekte wie individuelle Gründe, Selbsthilfemöglichkeiten, Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels und Wirtschaftlichkeitsgründe berücksichtigt. Erst danach kann es überhaupt zu einer Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten kommen. Ist es den Betroffenen wegen der angespannten Wohnungsmarktlage nachweislich nicht möglich einen günstigeren Wohnraum zu finden, wird weiterhin die tatsächliche Miete übernommen. 1. Wie viele Aufforderungen zur Mietsenkung haben die Jobcenter im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten verschickt? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven und nach männlichen/weiblichen Haushaltsvorständen. Das Jobcenter Bremen hat in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. August 2014 an insgesamt 211 der rund 40 000 Bedarfsgemeinschaften Schreiben versendet, die Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten zum Inhalt hatten. Letztlich ist es aber nur in acht Fällen zu einer Senkung der Unterkunftskosten gekommen , davon haben Betroffene in fünf Fällen bereits günstigeren Wohnraum angemietet . Eine Auswertung nach männlichen und weiblichen Haushaltsvorständen liegt nicht vor. Das Jobcenter Bremerhaven erfasst keine Daten im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Mietsenkung. 2. Mit welcher Begründung werden derzeit Mieten oberhalb der Mietobergrenze, die jahrelang nicht beanstandet wurden, plötzlich als Begründung für Aufforderungen zur Reduzierung der Mietkosten herangezogen? Sind dem Senat der jüngeren Zeit entsprechende Handlungsanweisungen oder lokale Vorgaben der Jobcenter bekannt? — 4 — Mit der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen Verwaltungsanweisung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung hat die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen auch die Richtwerte für die Stadt Bremen neu festgelegt. Dass dies in einer Vielzahl von Fällen zu einer Überprüfung führt, entspricht üblichem Verwaltungshandeln und ist dem normierten Untersuchungsgrundsatz geschuldet. Entsprechend wird auch in Bremerhaven vorgegangen, wenn sich die Richtwerte verändern. 3. Gibt es eine Bagatellgrenze? Oder werden Aufforderungen zur Mietsenkung auch bei sehr geringen Überschreitungen der Mietobergrenze verschickt? Eine Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft findet in Bremen in der Regel erst statt, wenn die tatsächliche Miete 10 % und höher über dem Richtwert liegt. Nach Ansicht der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen ist bei einer geringeren Unterschreitung ein gegebenenfalls notwendiger Umzug nicht wirtschaftlich. In Bremerhaven liegt die Grenze bei 5 % und höher. 4. Wie hat sich die Zahl der im Land Bremen innerhalb eines Jahres verschickten Aufforderungen zur Mietsenkung seit 2009 bis heute entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven. Eine entsprechende Statistik wird in den Jobcentern nicht geführt. 5. Wie hoch war bei den Aufforderungen zur Mietsenkung, die von den Jobcentern im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten verschickt wurden, durchschnittlich der Betrag, um den die Miete gesenkt werden sollte? Eine entsprechende Statistik wird in den Jobcentern nicht geführt. 6. Wie verteilen sich die Aufforderungen zur Mietsenkung der letzten zwölf Monate auf die einzelnen Stadtteile? Eine entsprechende Statistik wird in den Jobcentern nicht geführt. 7. Wie bewertet der Senat die Auskömmlichkeit der derzeitigen Regelungen zum stadtteilabhängigen Aufschlag auf die Mietobergrenzen? Gemessen an der Gesamtzahl von rund 40 000 Bedarfsgemeinschaften (mit rd. 73 700 Personen) sind die sehr geringen Zahlen der tatsächlichen Aufforderungen zur Kostensenkung ein deutlicher Beleg dafür, dass das Sozialressort für die Stadt Bremen bei der Festlegung der abstrakten Richtwerte das richtige Maß getroffen hat, was auch für die Wohnlagenzuschläge zutrifft, die der Senat für auskömmlich hält. Einen stadtteilabhängiger Aufschlag ist in Bremerhaven nicht vorgesehen und nach Ansicht des Magistrats Bremerhaven, die der Senat teilt, auch nicht erforderlich . 8. Wie verteilen sich die Aufforderungen zur Mietsenkung, die von den Jobcentern im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten verschickt wurden, auf die unterschiedlichen Haushaltsgrößen? Bitte Alleinerziehendenhaushalte gesondert ausweisen . Eine entsprechende Statistik wird in den Jobcentern nicht geführt. 9. Wie viele der verschickten Mietsenkungen führten in den Jahren seit 2009 jeweils a) zu einer Senkung der Miete durch den Vermieter, b) zu einem Umzug der Leistungsbezieherin/des Leistungsbeziehers innerhalb desselben Stadtteils, c) zu einem Umzug der Leistungsbezieherin/des Leistungsbeziehers in einen anderen Stadtteil, d) zu eine Kürzung der KdU-Erstattung (KdU = Kosten der Unterkunft) bei unveränderter Miethöhe, e) zur Anerkennung der Miete in vollem Umfang durch das Jobcenter oder zu einer Rücknahme der Aufforderung zur Mietsenkung? Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. — 5 — 10. Welche Summe wurde in den letzten zwölf Monaten im Land Bremen insgesamt aufgrund von trotz Aufforderung nicht abgesenkter Miete nicht an erwerbsfähige Leistungsbezieher ausgezahlt? Falls keine präzise Zahl vorliegt, bitte aufgrund von Zahl der Aufforderungen, dem Anteil der Ausgänge mit Kürzung und der durchschnittlichen Höhe der Absenkungsforderung abschätzen, nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Eine qualifizierte Schätzung ist daher nicht möglich. 11. In wie vielen Fällen wurden von den Jobcentern im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten Aufforderungen zur Mietsenkung an Aufstockerinnen/Aufstocker verschickt? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven und nach männlichen /weiblichen Haushaltsvorständen. Eine entsprechende Statistik wird in den Jobcentern nicht geführt. 12. In wie vielen dieser Fälle haben die Jobcenter Gründe für höhere Mieten anerkannt , die in der Erwerbstätigkeit der Leistungsbeziehenden liegen? Eine entsprechende Statistik wird in den Jobcentern nicht geführt. 13. Nach welchen Richtlinien, Handreichungen oder sonstigen Vorgaben entscheiden die Jobcenter über die Anerkennung von besonderen Gründen, die eine höhere Miete rechtfertigen können? Für die Stadtgemeinde Bremen regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in der Verwaltungsanweisung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung und zur Sicherung der Unterkunft (§ 22 Sozialgesetzbuch [SGB II], §§ 35, 36 SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz [AsylbLG], soweit es um Wohnraum außerhalb der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber im Land Bremen [ZASt] und der Gemeinschaftsunterkünfte geht) die Kosten für die Unterkunft . Darüber hinaus wird durch eine Arbeitshilfe die Umsetzung der Regelungen der Verwaltungsanweisung unterstützt. Die Verwaltungsanweisung Bedarfe für Unterkunft und Heizung und zur Sicherung der Unterkunft für die Stadt Bremen ist zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten . Die Verwaltungsanweisung für Leistungen für Unterkunft und Heizung der Stadt Bremerhaven ist zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten. 14. Wer genau fällt bei den Jobcentern diese Entscheidung? Allein? Gibt es ein VierAugen -Prinzip oder irgendeine Form der Rücksprache? Die Jobcenter treffen die entsprechenden Entscheidungen im Vier-Augen-Prinzip . 15. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Jobcenter, Aufstockerinnen/Aufstocker durch Aufforderung zur Reduzierung der Mietkosten bzw. zum Umzug faktisch zu einem Statuswechsel vom Aufstocker zum „Vollzeiterwerbslosen“ zu drängen (wenn deren Erwerbstätigkeit von der Nutzung der eigenen Räumlichkeiten abhängt)? Die Entscheidungen der Jobcenter werden auf gesetzlicher Grundlage nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Bei einer solchen Entscheidung werden einzelfallbezogene Besonderheiten berücksichtigt. Ist für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und der Erzielung von Einkommen ein zusätzlicher Wohnraum erforderlich, geht der Senat davon aus, dass solche Aspekte in einer Entscheidung über die Höhe der Unterkunftskosten bzw. zur Höhe der mit der Erzielung von Einkommen verbundenen notwendigen Ausgaben berücksichtigt werden. Im Übrigen sind dem Senat keine Fälle bekannt, in denen anders verfahren wird. 16. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in solchen Fällen nicht nur den betroffenen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfängern, sondern auch der öffentlichen Hand ein finanzieller Verlust entsteht, der deutlich größer ist als der bei der Miete „erfolgreich eingesparte“ Betrag? Siehe Antwort zu Frage 15. — 6 — 17. Sind dem Senat Fälle bekannt, wo die Jobcenter im Land Bremen Aufstockerinnen /Aufstocker die Erstattung der Wohn- und Heizkosten gekürzt haben, obwohl diese die höheren Miet- und Heizkosten mit der Nutzung für ihre Erwerbstätigkeit begründet hatten? Dem Senat sind solche Fälle nicht bekannt. 18. In welcher Weise ist die Entwicklung der Aufforderungen zur Mietsenkung thematisiert worden a) in der Trägerversammlung des Jobcenters Bremen, in der die Stadtgemeinde die Hälfte der Stimmen stellt und den Vorsitz führt; b) in Gesprächen des Arbeitsressorts mit der Leitung des Jobcenters; c) im Senat? Die Entwicklung der Aufforderungen der Mietsenkungen ist – wie aus den Antworten zu Frage 1 und Frage 7 zu erkennen ist – unauffällig und bedurfte bislang keiner besonderen Erörterung und Thematisierung, weder im Bündnis für Wohnen , noch im Senat, noch in den weiteren in der Frage angeführten Gremien und Behörden. Druck: Anker-Druck Bremen