— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1729 (zu Drs. 18/1667) 03. 02. 15 Mitteilung des Senats vom 3. Februar 2015 Akzeptanz für Flüchtlinge stärken! Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1667 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele geduldete Personen leben derzeit im Land Bremen? Wie viele von ihnen sind minderjährig? Wie lange werden diese Personen bereits geduldet (bis ein Jahr, ein Jahr bis drei Jahre, drei bis fünf Jahre, fünf bis zehn Jahre, zehn bis 15 Jahre, über 15 Jahre) (bitte jeweils aufgeschlüsselt und nach Stadtgemeinden )? Das Ausländerzentralregister weist in der aktuellen Statistik (Stichtag 31. Dezember 2014) für das Land Bremen folgende Daten aus: Davon Davon unbe- geduldete Duldung Davon Davon kannten Ge- Mindergesamt männlich weiblich schlechts jährige Land Bremen 2 280 1 434 837 9 776 Davon Stadtgemeinde Bremen 1 953 1 246 698 9 650 Davon Stadtgemeinde Bremerhaven 327 188 139 126 Duldungszeiträume werden statistisch nicht erfasst, sodass die Aufenthaltsdauer im Duldungsstatus nicht angegeben werden kann. 2. In wie vielen Fällen liegen welche rechtlichen oder sächlichen Abschiebe- bzw. Ausreisehindernisse für geduldete Personen vor? In wie vielen Fällen entfielen seit 2011 jeweils die Abschiebe- bzw. Ausreisehindernisse für Menschen mit einer Duldung im Land Bremen? Wie viele von ihnen sind freiwillig ausgereist, und wie viele wurden daraufhin tatsächlich in ihre Heimatländer zurückgeführt? Welche Kosten hat der Senat seit 2011 im Fall einer freiwilligen Ausreise übernommen ? Wie beurteilt der Senat die eigene Rückführungspraxis im Vergleich zu anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten wie beispielsweise Frankreich ? Die Duldungsgründe der Jahre 2011 bis 2014 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. — 2 — Quelle: Ausländerzentralregister. * Sachverhalt wird erst seit November 2013 im Ausländerzentralregister erfasst. Zu Ausreisen ausreisepflichtiger Personen liegen Daten für die Jahre 2013 und 2014 (bis Oktober) vor. Im Jahr 2013 haben 369 (Bremen 330/Bremerhaven 39) und im Jahr 2014 bis Oktober 249 ausreisepflichtige Personen (Bremen 223/ Bremerhaven 26) das Land Bremen verlassen. Dies sind Personen, die vormals in Bremen gemeldet waren und für die keine Meldeanschrift mehr in Deutschland besteht; die zum Nachweis der Ausreise erteilten Grenzübertrittsbescheinigungen werden in aller Regel nicht an die Ausländerbehörden zurückgesandt. Finanziell gefördert wurden seit 2011 die Ausreisen von 225 Personen (Bremen 156/Bremerhaven 69). Einschließlich der finanziellen Unterstützung der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die den Hauptanteil der Förderung geleistet hat, wurden in Bremen 108 494,55 ‡ und in Bremerhaven 2 779,20 ‡ ausgezahlt. In ihre Herkunftsländer wurden seit 2011 insgesamt 67 Personen zurückgeführt. Das Verwaltungshandeln anderer Körperschaften wird vom Senat nicht kommentiert . 3. Wie lange dauert die Durchführung des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel? Wie viele durch das BAMF abgelehnte Asylanträge werden vor dem Bremer Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht angefochten, und wie lange dauern diese Verfahren durchschnittlich ? Wie bewertet der Senat diese Dauer im Vergleich zu anderen Bundesländern ? Welche Verbesserungen erwartet der Senat durch die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgehaltene Verkürzung der Asylverfahren beim BAMF auf nicht mehr als drei Monate? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylverfahrens bis zur behördlichen Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lag im ersten Quartal 2014 bei 6,6 Monaten, im zweiten Quartal 2014 bei 6,9 Monaten und im dritten Quartal 2014 bei 8,4 Monaten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Bremen in Asylverfahren betrug im Jahr 2013 in den Eilverfahren 2,2 Monate und in den Hauptsacheverfahren 19,1 Monate. Der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2013 bei 0,8 Monaten in den Eilverfahren und 9,2 Monaten in den Hauptsacheverfahren . Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Berufungsverfahren in Asylsachen beim Oberverwaltungsgericht Bremen betrug im Jahr 2013 14,1 Monate und im Bundesdurchschnitt 5,6 Monate. Gegenüber dem Jahr 2012, in dem in Bremen die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Hauptsacheverfahren beim Duldungssachverhalt Bremen Bremer- haven Bremen Bremer- haven Bremen Bremer- haven Bremen Bremer- haven Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Abschiebestopp) 224 135 164 104 165 119 417 150 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (rechtliche / tatsächliche Abschiebungshindernisse) 1.211 118 1.107 136 1.192 114 54 19 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente* 54 3 685 30 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. fehlende Reisedokumente)* 6 29 5 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen* 62 5 708 91 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Zeugen im Strafverfahren) 56 4 42 4 32 3 25 2 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) 15 1 9 7 3 8 9 Duldung nach § 60a AufenthG (Altfälle) 39 69 30 47 27 33 27 21 Gesamtergebnis Stadtgemeinden 1.545 327 1.352 291 1.545 280 1.953 327 Gesamtergebnis Land 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 1.872 1.643 1.825 2.280 — 3 — Verwaltungsgericht noch bei 22,7 Monaten und in den Berufungsverfahren bei 34,5 Monaten lag, ist eine erkennbare Annäherung an den Bundesdurchschnitt zu verzeichnen. Der Senat geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die höheren Verfahrensdauern bis einschließlich 2012 erklären sich insbesondere dadurch, dass die bremischen Verwaltungsgerichte noch die Sozialhilfeverfahren abarbeiten mussten, die von 2005 bis 2009 aufgrund einer nur für Bremen geltenden Übergangsregelung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingegangen waren . In den Jahren 2011 bis 2014 waren beim Verwaltungsgericht Bremen und beim Oberverwaltungsgericht Bremen folgende Eingänge asylrechtlicher Hauptsacheverfahren zu verzeichnen: 2011 2012 2013 2014 Verwaltungsgericht 194 208 206 217 Oberverwaltungsgericht 20 14 15 15 Die Ungewissheit über eine Anerkennung während des Asylverfahrens ist nicht nur für die Antragsteller belastend, auch für die Gesellschaft insgesamt wirken sich lange Bearbeitungszeiten negativ aus. Durch schnellere Anerkennungen könnten bereits frühzeitiger die entsprechenden Aufenthaltstitel erteilt und Integrationsmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem bestünde im Fall einer Anerkennung auch ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang. Eine kürzere Bearbeitungszeit würde auch im Fall einer ablehnenden Entscheidung für die Antragsteller frühzeitiger Rechtssicherheit herstellen. 4. Welche Folgen hat die unsichere Lebenssituation bei langfristiger Duldung für diese Menschen? Welche Verbesserungen verspricht sich der Senat auf der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene geplanten alters- und stichtagsunabhängigen Perspektive für diese Menschen? Ein langjähriger ungesicherter Aufenthaltsstatus schränkt die soziale und wirtschaftliche Integration der Betroffenen ein und bietet ihnen keine verlässliche Lebensperspektive. Der Forderung nach einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung entsprechend der Regelung im Koalitionsvertrag des Bundes ist die Bundesregierung jetzt nachgekommen und hat in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eine Bleiberechtsregelung bei nachhaltiger Integration aufgenommen. Die Begünstigten erhalten einen dauerhaften und rechtlich abgesicherten Rechtsstatus, der ihnen die Teilnahme am gesamtgesellschaftlichen Leben ermöglicht. 5. Wie viele geduldete Personen in Bremen und Bremerhaven stammen aus sicheren Herkunftsländern oder sind über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist ? Aus sicheren Herkunftsländern stammt folgende Anzahl geduldeter Personen: Quelle: Ausländerzentralregister (Stand 31. Dezember 2014). 1 Bei weiteren 165 Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt, da ihr Nationalpass aus einer Zeit stammt, in der zu Serbien auch Montenegro bzw. Montenegro und Kosovo gehört haben. Da die letztgenannten Staaten nicht zu den sicheren Herkunftsländern gehören, bleiben diese Personen unberücksichtigt. Es ist nur in Einzelfällen bekannt, aus welchem Land bzw. Transitland Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland eingereist sind. Eine verlässliche Auswertung zu Einreisen über andere EU-Staaten für den Personenkreis der Geduldeten ist bereits aus diesem Grund nicht möglich. Herkunftsland Land Bremen davon Stadtge- meinde Bremen davon Stadtgemein- de Bremerhaven Gesamt M W Gesamt M W Gesamt M w Ghana 106 53 53 106 53 53 0 Senegal 13 10 3 12 9 3 1 1 Bosnien- Herzegowina 50 25 25 31 15 16 19 10 9 Serbien 1 284 141 143 237 121 116 47 20 27 Mazedonien 189 98 91 131 71 60 58 27 31 Gesamt 642 327 315 517 269 248 125 58 67 — 4 — 6. Wie viele geduldete Personen wurden seit 2011 im Land Bremen straffällig (bitte aufgeschlüsselt nach Delikt, Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens , Alter und Stadtgemeinden)? Wie viele von ihnen wurden abgeschoben? Welche Verbesserungen erhofft sich der Senat durch die geplanten Neuerungen im Aufenthaltsrecht für straffällige Personen? Die Frage nach straffälligen Personen mit einer Duldung kann aus der Justizstatistik nicht beantwortet werden, da die Statistik nicht nach dem aufenthaltsrechtlichen Status differenziert und deshalb nach dem Kriterium „geduldete Personen “ nicht auswertbar ist. Abgeschoben wurden seit 2011 insgesamt 24 Straftäter . Ihr früherer Aufenthaltsstatuts wird nicht statistisch erfasst. Das Ausweisungsrecht im Aufenthaltsgesetz unterliegt durch höchstrichterliche Rechtsprechung seit Jahren vielfältigen Änderungen. Mit der Neuausrichtung des Ausweisungsrechts wird eine sichere Rechtsanwendung gewährleistet. 7. Wie viele Menschen mit einer Duldung sind im Land Bremen berufstätig? Wie viele von ihnen üben eine qualifizierte Tätigkeit aus? Wie viele sind selbstständig tätig? Über welche Schul- und Berufsabschlüsse verfügen die geduldeten Personen im Land Bremen? Wie viele geduldete Personen leben im Land Bremen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz? Welche Verbesserungen erwartet der Senat durch die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehene Verkürzung der Fristen beim Zugang zum Arbeitsmarkt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Daten über eine Erwerbstätigkeit, einen Schul- oder einen Berufsabschluss in Verbindung mit dem Aufenthaltsstatus werden statistisch nicht erfasst. Im Land Bremen erhalten aktuell 1 597 geduldete Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, teilweise als aufstockende Leistung zu eigenem Einkommen. In der Stadtgemeinde Bremen sind es 1 402 Personen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven 195 Personen Durch die Verkürzung der Wartefrist für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete auf drei Monate ergeben sich für die betroffenen Personen Vorteile , da Integrationsprozesse beschleunigt werden können. Zudem stehen viele dieser Personen als zusätzliche Fachkräfte zur Verfügung. Ein Modellprojekt der Agentur für Arbeit unterstützt dieses Ziel, indem es frühzeitig auf die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse abzielt. Weiterhin wird die Vorrangprüfung für viele Betroffene eine Erwerbstätigkeit nicht ermöglichen, insbesondere im nicht oder niedrigqualifizierten Sektor. Hier stehen dem Arbeitsmarkt meist bevorrechtigte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. 8. Wie viele Menschen mit einer Duldung absolvieren derzeit im Land Bremen eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium? Wie fördert der Senat den Zugang von geduldeten Personen zum dualen Ausbildungssystem bzw. zu den Hochschulen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Datenerfassung zum Aufenthaltsstatus nicht vorgesehen. Die Kammern und zuständigen Stellen nach BBiG erheben keine entsprechenden Daten. Um jungen Flüchtlingen eine berufliche Perspektive zu bieten, hat die Senatorin für Finanzen das Projekt „Zukunftschance Ausbildung“ – berufliche Perspektive für Flüchtlinge – initiiert, das bis zu 25 Flüchtlingen einen einjährigen Vorbereitungskurs mit berufsbezogenem Sprachunterricht (die sogenannte Einstiegsqualifizierung ) bietet. Ab Herbst 2015 startet dann die duale Berufsausbildung. Im Rahmen dieses Projekts haben zum 1. September 2014 beim Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen 23 junge Menschen eine Einstiegsqualifizierung begonnen. Hier ist bekannt, dass von diesen 23 jungen Menschen acht Personen eine Aufenthaltserlaubnis und 15 Personen eine Duldung besitzen. Die Hochschulen erheben keine Daten über den aufenthaltsrechtlichen Status ihrer Studierenden, daher ist eine Aussage zur Anzahl der Studierenden mit einer Duldung nicht möglich. — 5 — Der Senat fördert den Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum Studium durch das zum Sommersemester 2014 an der Universität Bremen initiierte Programm „IN-Touch“, das bundesweit einzigartig ist. Das Programm bietet Asylbewerberinnen/Asylbewerbern, die über bestimmte Mindestanforderungen verfügen müssen, die Teilnahme an Veranstaltungen der Universität Bremen an. Da die Jacobs University und die Hochschule Bremen bereits Interesse bekundet haben, wird erwogen, das Angebot entsprechend auszuweiten. 9. Wie viele Menschen mit einer Duldung erhielten seit 2011 im Land Bremen eine Aufenthaltserlaubnis, weil sie eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hatten oder weil sie zwei bzw. drei Jahre einer entsprechenden qualifizierten Tätigkeit nachgegangen waren (bitte aufgeschlüsselt nach Alter)? Wie werden geduldete Personen im Land Bremen über die aufenthaltsrechtlichen Vorteile, die sich aus einer dualen Berufsausbildung bzw. einem Studium ergeben können, informiert? Geduldeten Personen kann gemäß § 18a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden, wenn sie u. a. eine ihrer beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung nachweisen. Seit 2011 wurden sechs Aufenthaltserlaubnisse nach dieser Rechtsgrundlage erteilt. Die Personen waren in einem Alter von 20, 23 (zwei Personen), 26, 27 und 39 Jahren. Sofern geduldete Personen die Voraussetzungen des § 18a AufenthG nicht erfüllen , dagegen andere Integrationsleistungen erbracht haben, durch die sie eine faktische Inländereigenschaft erworben haben, kommt auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht. Seit 2011 haben so 858 unter 21-Jährige eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Stadtgemeinde Bremen 749 Personen/Stadtgemeinde Bremerhaven 109 Personen) und 132 unter 21-Jährige eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten. Das Beratungsangebot der Arbeitsagentur und der Hochschulen steht auch geduldeten Personen offen. Daneben wird durch mehrere Projekte, wie z. B. „FiA – Flüchtlinge in Ausbildung“ und „Zukunftschance Ausbildung“ die Ausbildungsintegration gefördert. Auch das „Bremer und Bremerhavener Integrationsnetzwerk “ ist seit vielen Jahren mit Beratungs- und Vermittlungsangeboten im Projekt „XENON – Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ für ausbildungswillige Flüchtlinge erfolgreich tätig. 10. Wie viele Kinder und Jugendliche mit einer Duldung besuchen derzeit im Land Bremen eine Kindertageseinrichtung oder allgemeinbildende Schulen? Wie werden Eltern mit einer Duldung in Bremen motiviert, ihre Kinder frühzeitig in eine Kindertageseinrichtung zu geben (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Schulformen und Stadtgemeinden)? Welche Erfolge konnten mit dieser Motivation erreicht werden? Die Träger der Übergangswohnheime, die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste und die senatorische Behörde beraten Eltern über das Angebot der Kindertagesbetreuung und das Anmeldeverfahren. Seitens der Kindertageseinrichtungen bzw. der Träger sowie durch Pflegekinder in Bremen gGmbH (PiB) und Kindertagespflegepersonen wird ebenfalls über Wege in ein Angebot informiert. Grundsätzlich gibt es keinerlei Einschränkungen im Schulbesuch bei Kindern und Jugendlichen mit einem Duldungsstatus. Schülerinnen und Schüler mit einem Duldungsstatus partizipieren an allen schulischen Regelangeboten und zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs . Die Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie Schulen sind datenschutzrechtlich grundsätzlich nicht befugt, das Merkmal „Duldung“ zu erheben und zu speichern. Insofern ist eine Auswertung der Zahl von in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern von Eltern mit Duldung nicht möglich. Auch die Auswertung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit einem Duldungsstatus in Schulen im Lande Bremen ist aus diesem Grund nicht möglich . — 6 — 11. Wie viele gut integrierte geduldete Jugendliche unter 21 Jahren erhielten seit 2011 im Land Bremen eine Aufenthaltserlaubnis, weil sie die entsprechenden Voraussetzungen, wie z. B. eine Schulausbildung, erfüllten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Welche Verbesserungen durch bundesgesetzliche Änderungen verspricht sich der Senat bis 2017? Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bietet Jugendlichen und Heranwachsenden im Duldungsstatus die Möglichkeit, bei Erfüllung bestimmter Integrationsmerkmale eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a AufenthG zu erhalten. Nach dieser Rechtsgrundlage wurden bisher erteilt: 2011: 15, 2012: 72, 2013: 28, 2014: 17. Sofern Jugendliche und Heranwachsende die strengen Voraussetzungen des § 25a AufenthG nicht erfüllen, dagegen andere Integrationsleistungen erbracht haben, durch die sie eine faktische Inländereigenschaft erworben haben, kommt auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zur die sich im Gesetzgebungsverfahren befindenden stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen; darüber hinaus sollen auch die Voraussetzungen des § 25a AufenthG hinsichtlich der geforderten Aufenthaltsdauer gesenkt werden, sodass mehr Jugendliche und Heranwachsende von der Regelung profitieren werden. 12. Wie viele Menschen mit einer Duldung haben im Land Bremen seit 2011 Sprachkurse besucht? Welche Verbesserungen erwartet der Senat durch die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigte Öffnung der Integrationskurse für geduldete Personen? Die Abfrage bei den nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen hat Folgendes ergeben: Menschen mit Duldungsstatus sind von den Integrationskursen ausgeschlossen. D. h. diese Menschen haben ab dem Alter von 18 Jahren nur wenige Chancen, strukturiert Deutsch als Zweitsprache zu lernen. Das hat zur Folge, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Ausbildung und Studium etc. erschwert ist. Spracherwerb ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration. Die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen sowie Asylbegehrenden und Geduldeten zu Integrationskursen würde diesem Personenkreis frühzeitig eine Orientierung in ihrem Lebensumfeld ermöglichen und ihre Potenziale nicht ungenutzt lassen. Bei späterer Verfestigung des Aufenthalts befördern die erworbenen Sprachkenntnisse die weitere Integration. Trotzdem ist es gelungen diverse Sprachkurse zu realisieren: Die Bremer Volkshochschule hat Flüchtlingskurse angeboten, die durch Mittel des Ressorts Soziales finanziert wurden: UnterrichtsJahr Kurse einheiten Teilnehmende 2011 3 300 52 2012 4 398 73 2013 22 1 674 344 2014 48 8 516 1 274 Gesamt 77 10 888 1 743 Das Paritätische Bildungswerk hat von 2011 bis 2014 etwa 90 Teilnehmende mit Duldungsstatus erreicht. — 7 — Auch die Volkshochschule Bremerhaven bietet Sprachkurse an. Da die Einrichtung das Merkmal „Aufenthaltsstatus“ jedoch nicht erfasst, können keine Angaben zu möglichen Teilnehmenden mit Duldungsstatus gemacht werden. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbau der Integrationskurse für Neuzuwanderer wird vom Senat begrüßt. Der Senat ist aber weiterhin der Überzeugung , dass auch Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus bundesweit und -einheitlich der Zugang zu Integrationsmaßnahmen, wie z. B. Sprachkursen, eröffnet sein muss. Der Bundesgesetzgeber hat bislang dazu noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Senat verfolgt seine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Sprachkursmodule des Integrationskurses für diesen Personenkreis weiter. 13. Wie viele Menschen mit einer Duldung leben im Land Bremen derzeit in einer eigenen Wohnung? Wie viele sind seit 2012 in eine Wohnung gezogen? Wie viele leben in Sammelunterkünften (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Wie viele Menschen verfügen über einen Wohnberechtigungsschein? In der Stadtgemeinde Bremen leben 167 Personen mit einem Duldungsstatus in Gemeinschaftsunterkünften. Statistische Daten über Umzüge Geduldeter in Wohnungen liegen nicht vor. Die Stadtgemeinde Bremerhaven verfügt über keine nach dem Aufenthaltsstatus differenzierte Bewohnerstatistik, deshalb sind keine Angaben möglich. Daten zu Wohnberechtigungsscheinen liegen nicht vor. Druck: Anker-Druck Bremen