— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1759 (zu Drs. 18/1674) 24. 02. 15 Mitteilung des Senats vom 24. Februar 2015 Unterkünfte und Wohnraum für Geflüchtete im Land Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1674 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylsuchende mit dem aufenthaltsrechtlichen Status der Gestattung leben derzeit im Bundesland Bremen (bitte nach Stadtgemeinde und Altersgruppe [null bis sechs Jahre, sechs bis 18 Jahre und Erwachsene] aufschlüsseln)? Im Bundesland Bremen waren am 31. Dezember 2014 2 201 Personen (1 389 Männer und 812 Frauen) im aufenthaltsrechtlichen Status der Gestattung. Davon waren 583 Personen minderjährig. Eine altersmäßige Unterteilung von null bis sechs sowie sechs bis 18 Jahre wird statistisch nicht erfasst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in den ersten drei Monaten nach Stellung eines Asylantrags oder eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig für die Ausstellung der Gestattung. Die Betroffenen leben überwiegend in Bremen, teilweise auch in Bremerhaven. Für die weitere Erteilung einer Aufenthaltsgestattung sind die Städte Bremen und Bremerhaven zuständig. Eine Aufenthaltsgestattung des BAMF haben 359 Personen (248 Männer und 111 Frauen), darunter 74 Minderjährige, erhalten. Dazuhin lebten in der Stadt Bremen 1 459 Personen (921 Männer und 538 Frauen), davon 366 minderjährig und in der Stadt Bremerhaven 383 Personen (220 Männer und 163 Frauen), davon 143 minderjährig, mit einer Aufenthaltsgestattung. (Quelle: Ausländerzentralregister Statistik, Stichtag 31. Dezember 2014) 2. Wie viele der Asylsuchenden sind verpflichtet, in Sammeleinrichtungen zu wohnen (bitte nach Stadtgemeinde aufschlüsseln und kommunale Rechtsgrundlage darstellen)? Nach § 47 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) sind Asylbewerberinnen/Asylbewerber verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis drei Monate in der für sie zuständigen (Erst-)Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Gemäß § 53 erfolgt dann in der Regel die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (bis zum Abschluss des Asylverfahrens). In der Stadtgemeinde Bremen können Asylbewerberinnen /Asylbewerber nach einem dreimonatigen Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft eine eigene Wohnung beziehen. In Bremerhaven beträgt die Regelverweildauer neun Monate. 3. Wie hoch sind die Neuzugangszahlen von Asylsuchenden in 2014, und welche Prognose gibt es für 2015? Bremen wurden laut EASY zum 31. Dezember 2014 insgesamt 2 233 Personen zugewiesen. Für 2015 wird von einem monatlichen Zugang von 250 Personen (Land Bremen) ausgegangen. — 2 — Zentrale Landesaufnahmestelle 4. Wie viele Plätze gibt es in der Zentralen Aufnahmestelle des Landes Bremen (ZASt) in der Steinsetzerstraße? In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Bremen in der Steinsetzerstraße gibt es derzeit 220 Plätze. Dazu kommen 40 weitere Plätze im Wohnheim. 5. Trifft es zu, dass nach Eröffnung des neuen ZASt-Standorts auch der alte Standort weiter bestehen bleiben soll? Wenn ja, wird er vor dem Weiterbetrieb renoviert ? Die Einrichtung in der Steinsetzerstraße wird als zweiter Standort der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Bremen erhalten. Eine Renovierung der Räumlichkeiten wird schrittweise erfolgen. 6. Wenn es zutrifft, dass die Steinsetzerstraße als Erstaufnahme aufrechterhalten bleibt: Reichen die Kapazitäten in beiden Erstaufnahmestellen dann aus Sicht des Senats aus? Wie viele Plätze sollen zukünftig in der Steinsetzerstraße vorgehalten werden? Wie viele Plätze sind in der neuen ZASt in der Alfred-FaustStraße geplant? In der Alfred-Faust-Straße sind 170 Plätze geplant. Um die schrittweise Renovierung der Einrichtung in der Steinsetzerstraße durchführen zu können, ist eine Reduktion der Platzzahl um ca. 50 geplant. Der Senat geht davon aus, dass bei dem prognostizierten Zugang (vergleiche Frage 3) die Kapazität ausreicht. 7. Wie viele Personen sind in der Steinsetzerstraße gemeldet? Am Stichtag 19. Dezember lag die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Steinsetzerstraße bei 312 Personen. Da die Auswertung zum Stichtag eines erhöhten Zeitaufwands bedarf, sind aktuellere Daten derzeit nicht darstellbar. 8. Wie viele der in der ZASt gemeldeten Personen sind a) Bewohnerinnen/Bewohner, b) bei Bekannten untergekommen? Alle 312 Personen wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen. Am Stichtag 19. Dezember gab es darunter 89 Personen, die sich vorwiegend oder ganz bei Bekannten oder Verwandten aufhalten möchten und deshalb das Übernachtungsangebot in der Steinsetzerstraße nicht in Anspruch nehmen. 9. Welche Abteilungen der Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungen (AsylbLG) werden für Bewohnerinnen/Bewohner der ZASt gestrichen (Anteile Wohnen, Energie etc.)? Welche Summe wird demnach ausgezahlt (Beispiel alleinstehende erwachsene Person)? Es werden wegen der Unterbringung in der Erstaufnahmestelle die Grundleistungen nach § 3 Abs. 2 S. 2 AsylbLG in Form von Sachleistungen gewährt. Damit entfallen die Abteilungen 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke), 4 (Wohnen , Energie und Wohnungsinstandhaltung) sowie 6 (Gesundheitspflege). Die Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe) wird in Form von Kostenübernahmescheinen als unbare Leistung gewährt. Ausgezahlt wird der Geldbetrag nach § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, das sogenannten Taschengeld. Dies beträgt ab 1. Januar 2015 für einen alleinstehenden Erwachsenen 143 ‡. 10. Hält der Senat die Aufrechterhaltung der reduzierten AsylbLG-Auszahlung bei in der ZASt gemeldeten, aber bei Bekannten wohnenden Personen für angemessen ? Welche Mittel bekommt diese Personengruppe für Ernährung bzw. Energiebedarf? Auch für Personen, die nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, gelten die bundesrechtlichen Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (siehe Frage 9). Aus diesem Grund können keine Mittel für Ernährung etc. ausgezahlt werden. Es besteht aber jederzeit ein Anrecht darauf, in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht zu werden bzw. dort die angebotenen Mahlzeiten zu sich zu nehmen. — 3 — Der Senat wird sich auch weiterhin im Bundesrat dafür einsetzen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. 11. Wird die Arbeiterwohlfahrt (AWO), welche die ZASt betreibt, pro Person oder pauschal entschädigt? Falls pro Person, erhält die AWO auch für die in der ZASt gemeldeten, aber bei Bekannten wohnenden Personen den vollen Beitrag? Die Zuwendung für die Betreuungsleistung richtet sich nach der Platzzahl in der Erstaufnahmeeinrichtung. Der Stellenschlüssel beträgt 4 zu 100. Die Vergütung für die Betreuung richtet sich im Allgemeinen nach der Platzzahl und nicht nach den tatsächlich anwesenden Personen. Da die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) derzeit immer wieder und teilweise auch deutlich überbelegt ist, wurden befristet sowohl die Betreuungskapazität wie auch der Wachdienst in der Steinsetzerstraße erhöht. 12. Wie soll die familien-, alters- und geschlechtergerechte Unterbringung in den Erstaufnahmestellen gewährleistet werden? In der Erstaufnahmeeinrichtung stehen unterschiedliche Zimmergrößen zur Unterbringung von Familien bzw. Einzelpersonen zur Verfügung. In der Erstaufnahmeeinrichtung in der Alfred-Faust-Straße sollen außerdem barrierefreie Zimmer eingerichtet werden. 13. Hält der Senat die Fremdverpflegung Asylsuchender in der ZASt für angemessen ? Soll sie auch in der Alfred-Faust-Straße aufrechterhalten werden? Das Asylbewerberleistungsgesetz schreibt das Sachleistungsprinzip vor. Die Fremdverpflegung wird daher auch in der Alfred-Faust-Straße aufrechterhalten . Bremen hat sich bereits mehrfach auf der Bundesebene für die Abschaffung des Sachleistungsprinzips eingesetzt. 14. Wie lange beträgt die minimale und maximale Verweildauer von Flüchtlingen in der ZASt (bitte nach Einrichtung und Alter sowie Familienstand der Geflüchteten differenzieren)? Zum Stichtag 19. Dezember 2014 war die längste Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung sechs Monate. Der Betroffene ist 1981 geboren und hält sich bei Bekannten oder Familienmitgliedern auf. Die längste Aufenthaltsdauer einer Familie (fünf Personen, geboren 1971, 1976, 1999, 2005 und 2007) in der Erstaufnahmeeinrichtung lag zum Stichtag 19. Dezember 2014 bei 49 Tagen. Die kürzeste Aufenthaltsdauer zum Stichtag 19. Dezember 2014 betrug einen Tag. Alle Betroffenen wurden zu diesem Zeitpunkt erst aufgenommen. Eine Auswertung der Verweildauer über einen gewissen Untersuchungszeitraum hinweg ist derzeit nicht zu leisten. Grundsätzlich ist die Verweildauer inzwischen sehr kurz und beträgt oft nur noch wenige Wochen. 15. Ist die unmittelbare Aufnahme in eine Schule bei schulpflichtigen in der ZASt wohnenden Kindern und Jugendlichen gewährleistet? Während des Aufenthalts in der Steinsetzerstraße besuchen die Kinder zunächst noch keine Schule, um den Kindern keinen sofortigen Schulwechsel zuzumuten . Eine Einschulung erfolgt dann nach Umzug in ein Übergangswohnheim. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird seit Juni 2013 ein erstes Sprachlernangebot über eine Hauslehrkraft im Gebäude der Oberschule Habenhausen angeboten. Ab Mitte Februar 2015 gibt es außerdem ein Angebot für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 16 Jahren an der Oberschule Habenhausen. 16. Werden die in der ZASt wohnenden Kinder betreut? Wenn ja, wo? Es erfolgt keine spezifische Kinderbetreuung. Der Betreuungsauftrag des Trägers umfasst alle dort wohnenden Personen. 17. In welchem zeitlichen Umfang wird die ärztliche Sprechstunde in der ZASt angeboten ? In welchem Umfang ist sie in der Alfred-Faust-Straße geplant? Die Sprechstunden durch das Gesundheitsamt in der ZASt finden täglich statt; das Angebot beläuft sich zurzeit auf insgesamt 22 Stunden in der Woche. Für — 4 — das Angebot in der Alfred-Faust-Straße wird ein vergleichbarer Umfang angestrebt . Inwieweit dies realisiert werden kann, wird von der verfügbaren personellen Kapazität und von der Belegung der Unterkunft abhängig sein. 18. Welche rechtliche Beratung wird den Asylsuchenden angeboten (bitte Umfang, Träger, Beratungsangebot und Qualifikation angeben)? Die Fragen zur rechtlichen Beratung von Asylsuchenden wurden bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31. Juli 2014 beantwortet , auf die insoweit verwiesen wird. 19. Hält der Senat eine Ausweitung der Asylverfahrensberatung für wünschenswert ? Wenn ja, wie soll dies gegebenenfalls erreicht werden? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen zur rechtlichen Beratung von Asylsuchenden wurden bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31. Juli 2014 beantwortet , auf die insoweit verwiesen wird. 20. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in den vergangenen zwei Jahren in der ZASt untergebracht? In den vergangenen zwei Jahren wurden 650 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, dabei fanden allein in 2014 486 Jugendliche in der Erstaufnahmeeinrichtung Aufnahme. 21. Wie lange betrugen die minimale und die maximale Verweildauer der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der ZASt? Die Verweildauer liegt zwischen null und sechs Monaten. In der zweiten Hälfte des Jahres 2014 konnte eine Verkürzung der Verweildauer von ca. drei Monaten erreicht werden. Dies steht in direktem Zusammenhang mit der Eröffnung einiger Einrichtungen der Jugendhilfe nach §§ 42 und/oder 34 SGB VIII (Sozialgesetzbuch ). Der massive Anstieg der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge , vor allem im November/Dezember (allein im Dezember über 80 Neuzugänge ), führt jedoch erneut zu einer Verlängerung der Verweildauer, da für eine Überleitung in stabile Anschlussmaßnahmen nicht kontinuierlich genug gesorgt werden kann. 22. Seit wann gibt es eine ambulante sozialpädagogische Betreuung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der ZASt? Die ambulante sozialpädagogische Betreuung startete am 18. Februar 2013 unter der Trägerschaft von Effect mit der Betreuung von zwölf Jugendlichen. Mitte 2014 wechselte die Betreuungsträgerschaft. Sie erfolgt nun durch die Träger Reisende Werkschule Scholen und Deva. 23. Wie ist die Betreuungsrelation der sozialpädagogischen Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der ZASt? In der Erstaufnahmeeinrichtung wurde Personal in Höhe von ursprünglich 8,5 Vollzeitstellen (VZ) für 50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einem wöchentlichen Stundenkontingent von 334 Stunden vereinbart. Das entspricht einem Betreuungsschlüssel von etwa 1 zu 6. Dies ist in den letzten Wochen vor dem Hintergrund der stark angewachsenen Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht mehr zu halten. Aktuell liegt daher der Betreuungsschlüssel bei 1 zu 9 bis 1 zu 10. 24. Welche Zeitkontingente stehen für die ambulante sozialpädagogische Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der ZASt zur Verfügung? Zeitlich stehen einem Betreuer ca. fünf bis sechs Stunden für die Betreuung eines Jugendlichen zur Verfügung. Für alle Mitarbeiter des Betreuungsteams sind das 334 Wochenstunden. 25. Wie gedenkt der Senat, künftig die nicht altersgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der ZASt zu vermeiden? Der Senat plant für dieses Jahr die Einrichtung einer Landeserstaufnahmestelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zurzeit werden Gespräche geführt — 5 — zur Nutzung einer größeren Immobilie für diesen Zweck. In der Zwischenzeit werden aber auch Entlastungen, zumindest vorübergehend, in Ausweichquartieren gesucht und gefunden. Übergangswohnheime 26. Welche Sammelunterkünfte gibt es im Land Bremen mit jeweils wie vielen Plätzen (bitte einzelne Übergangswohnheime [ÜWH] und ihren Standort aufführen )? BetreuungsObjekt Stadtteil verband Plätze Ellener Dorfstraße Osterholz ASB 35 Wardamm Huchting AWO 180 Ludwig-Quidde-Straße Hemelingen/Hastedt AWO 250 Johann-Lange-Straße Vegesack ASB 60 Eduard-Grunow-Straße Mitte/Ostertor ASB 56 Bardowickstraße Vahr AWO 90 Schiffbauerweg Häfen AWO 90 Osterholzer Landstraße Osterholz ASB 56 Philosophenweg Mitte/Bahnhofsvorstadt ASB 50 Arberger Heerstraße Hemelingen AWO 120 Luxemburger Straße Huchting AWO 70 Überseetor Walle/Überseestadt IM 120 Klinikum Bremen-Mitte Mitte AWO 50 Andernacher Straße Osterholz IM 96 Steingutstraße Vegesack ASB 100 Die Stadt Bremerhaven hält aktuell zwei Übergangswohnheime im Stadtteil Mitte mit 60 bzw. 50 Plätzen vor, sowie eines mit 26 Plätzen, das kurzfristig aufgegeben wird. 27. Wie lange beträgt die minimale und maximale Verweildauer von Flüchtlingen in den Sammelunterkünften (bitte nach Einrichtung und Alter sowie Familienstand der Geflüchteten differenzieren)? Die Daten liegen in dieser Form nicht vor und könnten nur durch eine umfassende Auswertung erhoben werden. Das ist im Rahmen der Beantwortungsfrist nicht zu leisten. In der Regel beträgt die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge in der Übergangsunterbringung in Bremerhaven neun Monate, sofern sich deren Aufenthaltsstatus nicht verändert. Rechtsgrundlage bilden § 53 AsylVfG und eine interne Dienstanweisung. 28. Welche sozialpädagogische Unterstützung gibt es in den Sammelunterkünften jeweils (bitte Personalschlüssel und Ziel der Unterstützung angeben)? Pro 100 Plätze in einer Übergangseinrichtung sind 2,5 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eingesetzt. Davon muss mindestens eine Stelle mit einer Sozialarbeiterin/ einem Sozialarbeiter (oder vergleichbare Qualifikation) als Einrichtungsleitung besetzt sein. Zusätzlich gibt es pro 60 Plätze eine halbe Stelle für Wohnraumberaterinnen /Wohnraumberater. In der Erstaufnahmeeinrichtung stehen pro 100 Plätze vier Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die Betreuung zur Verfügung. Bereiche der Unterstützung sind Behördenvorgänge, Schul- und Kitaanmeldungen , Ansprechpartner für Schulen und Kitas, allgemeine Beratung bei Fragen der gesundheitlichen Vorsorge, Beratung über Möglichkeiten der Rückkehr, Vermittlung in Wohnraum, Mitwirkung bei der Bedarfsfeststellung zur ambu- — 6 — lanten Betreuung nach Bezug des eigenen Wohnraums sowie die Organisation des Alltagslebens im ÜHW (kleinere Reparaturen, Entrümpelung, Einrichtung, Organisation der Wäschereinigung etc.). In Bremerhaven arbeiten gegenwärtig acht Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die soziale Betreuung und teilweise als Einrichtungsleitungen in den Unterkünften. Ziel der Unterstützung ist die Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die Beratung bei und in allen Lebenssituationen. Hinzu werden kurzfristig noch drei neue Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter kommen. Mithin ergibt sich ein Personalschlüssel von acht bzw. zwölf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern bei insgesamt 550 Flüchtlingen in der Übergangsunterbringung . Eine weitere personelle Unterstützung mittels Sozialarbeiterinnen /Sozialarbeitern ist angestrebt. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter stehen den in einer eigenen Wohnung lebenden Flüchtlingen zur Beratung zur Verfügung . 29. In welchen der Sammelunterkünfte wird eine ärztliche Sprechstunde zur niedrigschwelligen Grundversorgung vor Ort mit welchem zeitlichen Umfang angeboten ? Die aktuelle ärztliche Sprechstunde umfasst in der ZASt 22 Stunden wöchentlich , in der Ludwig-Quidde-Straße 6,5 Stunden wöchentlich, in der Unterkunft Wardamm 5,5 Stunden wöchentlich, in der Unterkunft Schiffbauerweg zwei Stunden wöchentlich, in der Bardowickstraße 1,5 Stunden wöchentlich und in der Arberger Heerstraße vier Stunden wöchentlich. In Bremerhaven gibt es in keiner der Sammelunterkünfte eine ärztliche Sprechstunde , da die Flüchtlinge wie auch in Bremen krankenversichert sind und ihnen daher auch das Recht auf freie Arztwahl nach den Regelungen der Krankenversicherung zusteht. 30. Nach welchen Kriterien und Standards werden ärztliche Sprechstunden in Übergangswohnheimen in Bremen und Bremerhaven eingerichtet? Das Bremer Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge orientiert sich an den Kriterien der Weltgesundheitsbehörde (WHO), des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge und erfüllt die einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Asylverfahrensgesetzes (§ 62) und des Infektionsschutzgesetzes (§ 36). Die dabei formulierten Maßstäbe wurden im Rahmen des Aufbaus des Gesundheitsprogramms im Bremer Gesundheitsamt entwickelt. Mit diesen Standards gilt das „Bremer Modell“ bundesweit als vorbildlich. Die Zielsetzungen des Gesundheitsprogramms, das ein aufsuchendes Angebot, regelmäßiger ärztlicher Sprechstunden direkt in den Gemeinschaftsunterkünften der Flüchtlinge umfasst, sind: — die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen, — die ganzheitliche Erfassung des Gesundheitszustands und der gesundheitlichen Probleme des Personenkreises, — die Bereitstellung einer Basisversorgung an Ort und Stelle, — die Erleichterung des Zugangs zu den verschiedenen Ebenen des Gesundheitswesens , insbesondere zu den fachlich qualifizierten Praxen und Einrichtungen zwecks weiterer Diagnostik und Behandlung und — die Beratung der Unterkunftsträger mit dem Ziel, im Hinblick auf gesundheitlich relevante Aspekte wie Unterbringung, Hygiene, Ernährung und Alltagsgestaltung , Einigung über Mindeststandards zu erzielen und diese aufrechtzuerhalten . Die Auswahl der Unterkünfte wird nach folgenden konkreten Kriterien vorgenommen : die Erst-Aufnahme-Einrichtung ist gesetzt; weitere Unterkünfte werden je nach Belegungszahl und verfügbarer personeller Kapazität in das Programm aufgenommen. Dieser Ansatz ist vom Grundsatz her umfassend. Zu Bremerhaven siehe die Antwort zu Frage 29. 31. Welche Angebote der Kindertagesbetreuung stehen im Umfeld der Sammelunterkünfte für Flüchtlinge im Land Bremen zur Verfügung (bitte differenzieren — 7 — nach ÜWH, Kindertageseinrichtung U3 und drei bis sechs Jahre und Angabe, ob Betreuungsplätze auch tatsächlich verfügbar sind)? Welche Angebote der Kindertagesbetreuung im Umfeld der einzelnen Unterkünfte für Flüchtlinge vorhanden sind, kann unter www.kinderbetreuungskompass .de, bezogen auf die einzelnen Übergangswohnheime, eingesehen werden (siehe Beispiel für ÜWH Ludwig-Quidde-Straße in der Anlage). Verfügbare Plätze werden dort nicht angezeigt und seitens der senatorischen Behörde auch nicht kontinuierlich erhoben. Vielmehr nehmen die Tageseinrichtungen für Kinder und Pflegekinder in Bremen gGmbH (PiB) Anmeldungen an und leiten diese an das Amt für Soziale Dienste weiter, wenn kein Platz verfügbar ist. In enger Kooperation mit den Trägern der Kindertagesbetreuung sowie der Übergangswohnheime werden anschließend Lösungen entwickelt. Es zeichnet sich allerdings ab, dass Angebote für unter dreijährige Kinder nicht unmittelbar nach Ankunft nachgefragt werden und dass Angebote für Kindergartenkinder stärker nachgefragt werden, wenn Flüchtlingsfamilien eigenen Wohnraum beziehen (Vermeidung von Beziehungsabbrüchen durch Einrichtungswechsel ). Im Bremerhavener Stadtteil Mitte ist eine ausreichende Versorgung an Kindertageseinrichtungen gegeben: Plätze für Plätze für Plätze für Stadt- Ein- 0- bis 3- 3- bis 6- 6- bis 10- Anmerteil Träger richtung Jährige Jährige Jährige kungen 14 – Amt für Ju- Dresdener 0 115 20 8 IntegraMitte gend, Familie Straße tionsplätze und Frauen Amt für Ju- Columbus- 40 76 20 + 10 Plätze gend, Familie Center AWI-Krippe und Frauen Strohhalm Kurfürsten- 16 0 0 „Sprotten“ straße Ev.-luth. Bürgermeis- 0 60 0 Kirche ter-Martin- Donandt-Platz DRK Folkert- 40 60 20 Potrykus- Straße Ev.-Uni. Bürgermeis- 0 28 0 Gemeinde ter-Martin- „Große Donandt-Platz Kirche“ Gesamt 96 339 60 32. Wie lange betragen die Wartezeiten zur Aufnahme in eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung ? Kindern aus Flüchtlingsfamilien werden in der Stadtgemeinde Bremen unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Familien und den damit verbundenen Einschränkungen von Rechtsansprüchen im SGB VIII Angebote der frühkindlichen Bildung und Förderung nahegebracht und zur Verfügung gestellt. Die unterjährige Aufnahme von Kindern in Angebote der Kindertagesbetreuung ist im Aufnahmeortsgesetz (BremAOG) sowie im vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Ablaufplan geregelt: Eltern melden das Kind in einer Einrichtung an. Kann diese keinen Platz anbieten, leitet sie die Anmeldung an das Amt für Soziale Dienste weiter. Die Stadtgemeinde Bremen ist verpflichtet, für das Kind innerhalb von drei Monaten ein Angebot zur Verfügung zu stellen. Dies ist innerhalb des Kindergartenjahres nicht in allen Fällen wohnortnah realisierbar , weil mit dem Wechsel der älteren Kinder in die Schule der größte Teil der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres vergeben wird. Auch ist der Zuzug von Flüchtlingsfamilien mit unter sechsjährigen Kindern in die Stadt- und Ortsteile nur eingeschränkt planbar, und zu welchem Zeitpunkt nach Ankunft — 8 — diese ein Angebot der Kindertagesbetreuung wünschen, ist individuell sehr verschieden . Insofern kann es im Einzelfall zu Wartezeiten kommen. In Bremerhaven sind laut Auskunft des Amtes für Jugend, Familie und Frauen Wartezeiten nicht bekannt. Die Aufnahme erfolgt zeitnah. 33. Welche wohnortnahen (Grund-)Schulangebote stehen für geflüchtete Kinder zur Verfügung (bitte differenzieren nach ÜWH, Schulart und Angabe, ob auch tatsächlich Schulplätze verfügbar sind)? Die Zahl der Vorkursstandorte wurde in den letzten zwei Jahren erheblich ausgebaut , um den steigenden Aufnahmezahlen an Kindern von Flüchtlingen gerecht zu werden. Als zusätzliche Vorkursstandorte wurden in der Regel Schulen in der Nähe neuer Übergangswohneinrichtungen gewählt. Um die Integrationsaufgaben auf möglichst viele Schulen zu verteilen, und da die Flüchtlinge möglichst schnell aus Übergangseinrichtungen in eigene Wohnungen wechseln, wurde ein kleinräumiges System an Vorkursangeboten für Kinder von Flüchtlingen geschaffen. Die freien Kapazitäten an Vorkursplätzen schwanken aufgrund der häufigen Zu- und Abgänge in und aus Vorkursen in einem sehr hohen Maß, die Kurse sind in der Regel fast ausgelastet oder ausgelastet. Durch die zentrale Steuerung der Aufnahme können alle Kinder von Flüchtlingen aber wohnortnah in Vorkursen aufgenommen werden. Grundschulen mit Vorkursangebot Schul- Übergangswohneinrichtung Nr. Schule in der Nähe 003 Schule am Alten Postweg Ludwig-Quidde-Straße 011 Schule an der Andernacher Andernacher Straße, Osterholzer Straße Landstraße, Ellener Dorfstraße 013 Schule Alt-Aumund Johann-Lange-Straße, Steingutstraße 014 Schule Am Wasser Johann-Lange-Straße, Steingutstraße 020 Schule an der Brinkmannstraße Arbergen 024 Schule Buntentorsteinweg 028 Marie-Curie Schule 032 Schule an der Düsseldorfer Andernacher Straße, Osterholzer Straße Landstraße, Ellener Dorfstraße 035 Schule am Ellenerbrokweg Andernacher Straße, Osterholzer Landstraße, Ellener Dorfstraße 040 Schule an der Wigmodistraße 043 Schule an der Glockenstraße Arbergen, Ludwig-Quidde-Straße, Bardowickstraße 051 Schule am Halmer Weg Schiffbauerweg 083 Schule an der Landskronastraße 085 Schule an der Nordstraße Überseetor, Schiffbauerweg 099 Schule am Pulverberg Philosophenweg 105 Schule an der Robinsbalje Wardamm, Luxemburger Straße 106 Schule an der Fischerhuder Straße Schiffbauerweg 112 Schule an der Stichnathstraße 127 Schule an der Witzlebenstraße Bardowickstraße 129 Schule an der Delfter Straße Wardamm, Luxemburger Straße Schulen der Sekundarstufe I mit Vorkursangebot 324 Gymnasium Links der Weser 403 Oberschule an der Helsinkistraße — 9 — Schul- Übergangswohneinrichtung Nr. Schule in der Nähe 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule Arbergen 409 Oberschule an der Koblenzer Andernacher Straße, Osterholzer Straße Landstraße, Ellener Dorfstraße 410 Oberschule an der Lerchenstraße Johann-Lange-Straße, Steingutstraße 412 Oberschule Roter Sand Wardamm 414 Oberschule an der Lehmhorster Straße 416 Schulzentrum Rockwinkel 417 Oberschule an der Schaum- Ludwig-Quidde-Straße, Bardowickburger Straße straße 424 Oberschule an der Helgolander Überseetor, Schiffbauerweg Straße 425 Oberschule an der Julius- Bardowickstraße, Ludwig-QuiddeBrecht -Allee Straße 428 Oberschule Findorff Überseetor, Schiffbauerweg 429 Oberschule Sebaldsbrück Ludwig-Quidde-Straße, Bardowickstraße , Arbergen 430 Oberschule Waller Ring Überseetor, Schiffbauerweg 431 Roland zu Bremen Oberschule Wardamm, Luxemburger Straße 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule Wardamm 438 Albert-Einstein-Oberschule Andernacher Straße, Osterholzer Landstraße, Ellener Dorfstraße 440 Oberschule im Park Überseetor, Schiffbauerweg 441 Schule am Barkhof 442 Oberschule am Ohlenhof Überseetor, Schiffbauerweg 444 Neue Oberschule Gröpelingen Überseetor, Schiffbauerweg 445 Oberschule an der Kurt- Bardowickstraße, Ludwig-QuiddeSchumacher -Allee Straße 501 Gesamtschule West Überseetor, Schiffbauerweg 502 Gesamtschule Ost Andernacher Straße, Osterholzer Landstraße, Ellener Dorfstraße 503 Oberschule Lesum Steingutstraße 504 Gesamtschule Mitte Klinikum Bremen-Mitte 506 Oberschule am Leibnizplatz Wardamm 509 Oberschule In den Sandwehen 511 Wilhelm-Focke-Oberschule 512 Gerhard-Rohlfs-Oberschule Johann-Lange-Straße, Steingutstraße Schulen der Sekundarstufe II mit Vorkursangebot 307 Alexander-von-HumboldtGymnasium 602 Schulzentrum Bördestraße Berufsschulen mit Vorkursangebot 351 Allgemeine Berufsschule Vorkurse an mehreren Standorten 352 Berufsbildende Schule für Metalltechnik 358 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Vegesack 699 Schulzentrum des Sekundarbereichs II am Rübekamp — 10 — Für die Übergangswohnheime im Stadtteil Bremerhaven-Mitte sind die zuständigen Grundschulen: Astrid-Lindgren-Schule und Goetheschule. An der Astrid-Lindgren-Schule sind noch geringe Kapazitäten vorhanden. Aufgrund der Lage des Standorts in einem sozialen Brennpunkt wurde jedoch an der Pestalozzischule ein zusätzlicher Klassenverband eingerichtet. Bei den weiterführenden Schulen wurden bisher drei Schulstandorte mit Sprachförderklassen (Vorbereitungsklassen) eingerichtet, die sich im Norden, der Mitte und im Süden der Stadt befinden. Die Zuweisungen der Schülerinnen/Schüler sind abhängig von freien Kapazitäten, sodass nicht immer eine wohnortnahe Beschulung sichergestellt werden kann. Die Vorbereitungsklassen im Sekundarbereich II befinden sich in zentraler Lage. Da die Kapazitäten an diesem Standort inzwischen vollständig ausgereizt sind, wird zum Beginn des Jahres 2015 eine Klasse im Stadtteil Schiffdorferdamm an die Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung angebunden. 34. Wie lange beträgt die minimale und maximale Wartezeit für einen Platz in einer Vorklasse oder im Regelunterricht nach der Ankunft geflüchteter Kinder und Jugendlicher? Die Zuweisung von Kindern von Flüchtlingen aus Übergangswohneinrichtungen in Vorkurse erfolgt zentral über die Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Die Heimleitungen senden der Bildungsbehörde die Liste der schulpflichtigen Kinder von Flüchtlingen. Die große Mehrzahl an Kindern von Flüchtlingen wird innerhalb von vier Wochen – in der Regel innerhalb weniger Tage – einer Schule mit einem Vorkurs zugewiesen. Verzögerungen bei der Aufnahme von Kindern von Flüchtlingen können entstehen, wenn aufgrund von sonderpädagogischen Förderbedarfen zunächst Unterstützungssysteme aufgebaut werden müssen oder wenn die Kinder von Flüchtlingen zunächst in Notaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge untergebracht sind. Aufgrund der sehr hohen Zugangszahlen an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entstehen in diesem Bereich Wartezeiten von mehreren Wochen bis eine Aufnahme in einen Vorkurs erfolgen kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Die Schülerinnen/Schüler müssen nach der Anmeldung in Bremerhaven und im Schulamt zunächst gesundheitlich untersucht werden, bevor sie einer Schule zugewiesen werden. Die Aufnahme in einer Schule erfolgt daher bislang häufig erst nach drei bis vier Wochen, in einzelnen Fällen auch später, sofern eine sofortige Zuweisung, z. B. aufgrund erschöpfter Kapazitäten, in den Regelklassen nicht möglich ist. Zur Vermeidung dieser Wartezeiten plant das Schulamt kurzfristig die Einrichtung sogenannter Willkommens-Kurse, in denen die Schülerinnen und Schüler schon vor der Zuweisung in einen Sprachkurs oder eine Vorklasse begrüßt werden, mit dem Spracherwerb beginnen und mit den örtlichen Gegebenheiten der Stadt Bremerhaven vertraut gemacht werden. Notunterkünfte 35. Welche Notunterkünfte für Geflüchtete gibt es im Land Bremen mit jeweils wie vielen Plätzen (bitte einzelne Unterkünfte, ihren Standort, Art der Unterkunft – Turnhalle/Hotel etc. – sowie Zielgruppe – Minderjährige, Alleinstehende etc. – angeben)? Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass manche Unterkünfte nur temporär eingerichtet sind und aufgrund unterschiedlicher Gründe nicht die angestrebten Standards von Übergangswohnheimen (abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Kochmöglichkeit und eigenem Sanitärbereich) aufweisen. Dazu zählt beispielsweise die Einrichtung in der Luxemburger Straße. Diese Einrichtungen – die manchmal auch als Notunterkünfte bezeichnet werden – wurden alle bereits unter Frage 26 angeführt, da sich die Organisationsstruktur (Betreuung durch einen Wohlfahrtsverband am Standort etc.) nicht von anderen ÜWHs unterscheidet . Dies gilt z. B. auch für die Turnhalle, die Teil des ÜWH in der Bardowickstraße ist und die immer dann belegt wird, wenn die Plätze insgesamt knapp werden. Die Plätze in der Turnhalle sind in der angegebenen Zahl von 90 bereits enthalten . — 11 — Darüber hinaus gibt es folgende Einrichtungen, in denen vorübergehend oder teilweise Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht werden (Stand Ende November 2014). Pensionen (vorwiegend Alleinstehende) • Meinert-Löffler-Straße (14 Plätze), • Garden Hotel (8 Plätze), • Hotel Schönfeld (32 Plätze), • Rembertiring (10 Plätze), • City-Hotel (25 Plätze), • Central Hostel (38 Plätze), • Quintschlag (14 Plätze). Monteurswohnungen (Alleinstehende) • Oslebshauser Heerstraße (6 Plätze). Jugendherbergen (vorwiegend Familien/Alleinstehende) • Jugendherberge Bremen (25 Plätze), • Jugendherberge Sandhatten (70 Plätze im Rahmen einer Ferienmaßnahme), • Jugendherberge Gerdshütte (30 Plätze für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ). Kampa-Häuser (Familien) • H.-H.-Meier-Allee (69 Plätze), • Vinnenweg (72 Plätze), • Kleine Marsch (34 Plätze). In Bremerhaven gibt es keine Notunterkünfte in dem genannten Sinne. 36. Wie viele Personen sind aktuell und in den vergangenen drei Jahren in Notunterkünften untergebracht (bitte nach Jahr und Stadtgemeinde differenzieren)? Zum Stand Ende November waren alle verfügbaren Plätze auch belegt. Eine Belegung der vergangenen drei Jahre erfordert eine gesonderte Auswertung, die im Beantwortungszeitraum nicht möglich ist. In Bremerhaven gibt es keine Notunterkünfte in dem genannten Sinne. 37. Wie erfolgt die stationäre oder ambulante Betreuung der Menschen in den Notunterkünften (Personalvolumina, Qualifikation und Ziel der Unterstützung)? Bei allen Standorten erfolgt eine ambulante Betreuung. Teilweise wird die Betreuung über ein ÜWH, das sich im näheren Umkreis befindet, sichergestellt. Im Allgemeinen steht für 70 Personen eine Betreuungsperson zur Verfügung. Aufgaben sind die Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten sowie alle anderen Fragen, die sich im Alltag stellen. Bei den Ferienmaßnahmen werden zusätzlich Kinderbetreuung und Sprachkurse angeboten. In Bremerhaven gibt es keine Notunterkünfte in dem genannten Sinne. 38. Wie lange beträgt die minimale und maximale Verweildauer in den Notunterkünften ? Die Daten liegen in dieser Form nicht vor und könnten nur durch eine umfassende Auswertung erhoben werden. Das ist im Rahmen der Beantwortungsfrist nicht zu leisten. In Bremerhaven gibt es keine Notunterkünfte in dem genannten Sinne. Standards 39. Welche Standards existieren im Land Bremen für die Bedingungen in den Erstaufnahme -, Sammel- und Notunterkünften in Form von Gesetzen, Richtlinien, Anweisungen, Leistungsvereinbarungen mit den Trägern oder ähnliches hin- — 12 — sichtlich verfügbaren Quadratmeterzahlen pro Person, Größe der Einrichtung, Verpflegung, sanitären Anlagen, Bereitstellung von Kochgelegenheiten, Kinderbetreuung , Sprachkursen, Behördenbegleitung, Personalschlüssel etc.? Von wann sind diese Standards gegebenenfalls? Im Land Bremen existieren keine gesetzlich festgeschriebenen Standards für die Unterbringung von Asylbewerberinnen/Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es ist jedoch Ziel, dass neu zu schaffende Einrichtungen eine Größe von 70 bis 180 Plätzen haben. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit zur eigenständigen Essenszubereitung gegeben sein. Im Idealfall verfügt jede Wohneinheit über eigene Sanitäreinrichtungen. Sprachkurse und Kinderbetreuung werden (nach Bedarf) in allen Einrichtungen angeboten. Die bereits unter Frage 28 dargestellte Förderrichtlinie zur Betreuung von Übergangswohnheimen ist 2014 angepasst worden. 40. Hält der Senat das Einsetzen von Sicherheitspersonal für erforderlich? Wenn ja, mit welcher Begründung? Die Feuerwehr hält im Allgemeinen den Einsatz eines 24-Stunden-Sicherheitsdienstes aus Brandschutzgründen für notwendig. 41. Wie oft gab es in der vergangenen zehn Jahren Angriffe auf Sammelunterkünfte Geflüchteter in Bremen? Wie oft wurden sie von Sicherheitspersonal verhindert ? In Bremen wurde in den vergangenen zehn Jahren kein Angriff bekannt. In Bremerhaven gab es keine Angriffe auf Übergangsunterbringung. 42. Gibt es eine Überprüfung von Sicherheitsdiensten und ihrem in Sammelunterkünften für Asylsuchende eingesetzten Personal? Wenn ja, was genau wird überprüft ? Die Betreuung der Übergangswohnheime obliegt in der Stadt Bremen immer einem Wohlfahrtsverband. Als Wachdienst wird eine Firma eingesetzt, die auf Grundlage einer Ausschreibung von Immobilien Bremen (IB) ermittelt wurde. Die Firma muss umfangreiche Bedingungen erfüllen, die in einer Leistungsbeschreibung festgelegt sind, dazu gehört bei zukünftigen Ausschreibungen das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis. Eine fortlaufende Überprüfung erfolgt durch Rückmeldungen der Wohlfahrtsverbände. Bei Bedarf wird Personal ausgetauscht . In Bremerhaven erfolgt eine Überprüfung der eingesetzten Sicherheitsfirma durch die Anforderung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal. Daneben gibt es einen Qualitätszirkel des Sozialamts mit der regionalen Leitung der Sicherheitsfirma. Wohnungen 43. Wie viele Flüchtlinge wurden in den vergangenen drei Jahren in Wohnungen vermittelt (bitte nach Stadtgemeinde, Stadtteil und Jahr differenzieren)? In der Stadt Bremen wurden in Wohnungen vermittelt 2011 203 Personen, 2012 263 Personen, 2013 418 Personen, 2014 966 Personen (Stand 31. Dezember 2014). Eine Differenzierung nach Stadtteilen ist statistisch nicht erfasst. In Bremerhaven wurden in Wohnungen vermittelt 2011 50 Personen, 2012 98 Personen, 2013 175 Personen, 2014 416 Personen. Die Stadtteile werden nicht statistisch erfasst. — 13 — 44. Welche Prognosen zur Verfügbarkeit und Bedarf an günstigem Wohnraum hat der Senat bis zum Jahr 2020 insbesondere für Alleinstehende und Mehrkindfamilien ? Dazu gibt es keine belastbaren statistischen Daten. Nach den Erfahrungen der großen in Bremen ansässigen Wohnungsunternehmen und den Erfahrungen des Senats ist es so, dass es einen gewissen Nachfrageüberhang bei kleinen Wohnungen gibt, die für eine oder zwei Personen geeignet sind. Gleiches gilt für Wohnungen, in denen größere Familien unterkommen können. 45. Wie gewährleistet der Senat, dass genügend günstiger Wohnraum für verschiedene Personengruppen zentral zur Verfügung steht, um eine Konkurrenzbildung sowie Verdrängung an die Stadtränder zu vermeiden? Basis für eine gute Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsschichten, durch die eine Konkurrenzbildung der verschiedenen Nachfragegruppen vermieden wird, ist zunächst ein insgesamt ausreichendes Angebot an Wohnungen. Um das zu erreichen, strebt der Senat an, dass in der Stadt Bremen bis zum Jahr 2020 jährlich durchschnittlich 1 300 neue Wohnungen errichtet werden. Diese Wohnungen sollen im Rahmen einer zielgerichteten Innenentwicklung und nicht an den Stadträndern neu errichtet werden. Damit wird auch eine Verdrängung an die Stadtränder vermieden. Um die für den notwendigen Wohnungsneubau benötigten Wohnbauflächen bereitzustellen, hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Rahmen einer zielgerichteten Innenentwicklung eine Liste mit städtischen wie auch privaten Wohnbauflächen erstellt, die zukünftig weiterentwickelt werden sollen. Diese Liste wird laufend aktualisiert und umfasst inzwischen mehr als 40 Flächen. Nach den aktuellen Einschätzungen können auf den erfassten Flächen ausreichend Wohneinheiten entwickelt werden, um die konkreten, aus der GEWOSStudie noch abzuleitenden Zielzahlen zu erreichen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass wie bisher umfangreiche Bautätigkeit im planungsrechtlich bereits abgesicherten Innenbereich erfolgen kann. Dies deckt erfahrungsgemäß 50 % der Baufertigstellungen ab. Eine zusätzliche Herausforderung am Wohnungsmarkt ist die steigende Zahl von Flüchtlingen. Hinzu kommen noch unbegleitete Minderjährige, die auch einen Wohnraumbedarf haben sowie Personen aus eventuellen Sondermaßnahmen der Bundesregierung. Auch für diesen Personenkreis ist eine ausreichende Aufnahmefähigkeit des Wohnungsmarkts eine wichtige Voraussetzung. Diese in den vergangenen Monaten stark angestiegenen Zahlen sind bislang nur teilweise in die bereits abgeschlossene Wohnungsmarktprognose von GEWOS, die auch den Bedarfsermittlungen bei der Wohnraumförderung zugrunde liegen , eingeflossen. Es wird deshalb kurzfristig geprüft werden, welche zusätzlichen Folgerungen sich aus den steigenden Flüchtlingszahlen für den Wohnungsmarkt ergeben. In der Stadt Bremerhaven stellt sich die Situation anders dar. Dort gibt es ausreichend Wohnraum, der für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen bezahlbar ist. Es fehlt hingegen höherwertiger Wohnraum, der für Schwellenhaushalte interessant ist. Um solchen Wohnraum bereitzustellen, sind umfassende Modernisierungen von älteren Wohnungsbeständen nötig. Abgesehen von solchen Angeboten gibt es einen Neubaubedarf in der Regel nur als Ergänzungsbauten in Baulücken und Ersatzbauten für zentral gelegene Schrottimmobilien . • Sozialwohnungsquote Um die Versorgung der Bevölkerung mit Sozialwohnungen zu verbessern, müssen immer dann, wenn in der Stadt Bremen städtische Grundstücke verkauft werden oder wenn neues Baurecht geschaffen wird, 25 % der neuen Wohnungen Sozialwohnungen sein. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Angebotsengpässen in diesem Bereich des Mietwohnungsbaus. Dazu hat die Baudeputation nach Erörterung mit den Akteuren des Wohnungsmarkts Anwendungsregeln beschlossen. Das Regelwerk bietet Möglichkeiten — 14 — flexibler Ausgestaltung. Diese Regeln haben sich inzwischen bewährt. Sie haben dazu geführt, dass z. B. auch in der Überseestadt eine nennenswerte Zahl von Sozialwohnungen entsteht. So liegt der Anteil dieser Wohnungen bei dem Bauvorhaben an der Marcuskaje, das in Kooperation zwischen der Firma Justus Grosse und der GEWOBA realisiert wird, bei rd. 60 %. • Wohnraumförderungsprogramm 2012/2013 (= Erstes Wohnraumförderungsprogramm im Bremer Bündnis für Wohnen) Der Senat hat im August 2012 für das Land Bremen ein Wohnraumförderungsprogramm mit einem Darlehensvolumen von 39,2 Mio. ‡ beschlossen, das durch die Förderung von Neubauten und Modernisierungen Belegungs- und Mietbindungen begründen wird. Bisher wurden insgesamt 715 Wohneinheiten zur Förderung angemeldet, davon 683 Wohneinheiten in Neubauten und 32 Wohneinheiten zur Modernisierung. Das entspricht einem Anteil von über 95 % an Neubauten. Dafür werden Förderdarlehen in Höhe von insgesamt 42,26 Mio. ‡ benötigt. Aufgrund des unerwartet hohen Anteils an Neubauwohnungen reicht das am 22. August 2012 beschlossene Programmvolumen von 39,2 Mio. ‡ nicht für die Förderung der bisher zur Förderung angemeldeten 698 Wohneinheiten aus, sondern nur für die Förderung von 664 Wohnungen. Für die Förderung der 38 Wohnungen, die zurzeit nicht berücksichtigt werden können, sind weitere 3,06 Mio. ‡ erforderlich. Um den Bau dieser und weiterer rund 650 Wohnungen auch in Zukunft fördern zu können, ist im Rahmen des Bremer Bündnisses für Wohnen ein zweites Wohnraumförderungsprogramm erforderlich. • Wohnungsnotstandsquote Für die besondere Zielgruppe der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen sind im Wohnraumförderungsprogramm 2012/2013 20 % der Förderkontingente in der Weise gebunden, sodass auch die Versorgungssituation von Obdachlosen , Asylbewerbern und zugewanderten Großfamilien verbessert werden kann. Um eine optimale Belegungssteuerung zu erreichen, haben der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und des „Aktionsbündnisses Menschenrecht auf Wohnen“ ein gesondertes Konzept zur Bewirtschaftung der Belegrechte für diese Zielgruppe entwickelt, das im März 2013 sowohl von der Bau- als auch von der Sozialdeputation beschlossen wurde. • Zweites Wohnraumförderungsprogramm im Bremer Bündnis für Wohnen Um die wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senats umzusetzen, ist es erforderlich , die soziale Wohnraumförderung fortzusetzen und damit den Neubau und die Modernisierung von Wohnraum durch die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zu fördern. Bei den Fördermodalitäten waren an einzelnen Stellen jedoch Modifizierungen erforderlich, so wurden die Förderung von EinZimmer -Appartements, die auch für studentisches Wohnen kompatibel sind, neu eingeführt und die Förderhöhe bei Neubauten an die Wohnungsgröße angepasst . Diese Einschätzung wurde von den Akteuren am Wohnungsmarkt in der Sitzung des Plenums des Bündnisses für Wohnen am 23. Juni 2014 einhellig geteilt . 46. Hält es der Senat für erstrebenswert, eine kommunale Wohnungsvermittlung für alle Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen einzurichten, möglicherweise durch Aufgabenerweiterung der Zentralen Fachstelle Wohnen? Derzeit bewährt sich das in der Stadt Bremen bestehende System einer spezialisierten Vermittlung für Bewohnerinnen/Bewohner von Übergangswohnheimen. 47. Welche Maßnahmen zur Schaffung eines Netzes von haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuern und Lotsinnen/Lotsen (vergleiche Drs. 18/327 S) wurden ergriffen (bitte differenzieren nach Inhalt einzelner Maßnahmen, hauptoder ehrenamtlich, Träger und Stadtteil)? • Runde Tische wurden an den neu geschaffenen Übergangswohneinrichtungen in der Vahr, in Arbergen, in Gröpelingen, in Walle, in Osterholz für die Standorte Osterholzer Landstraße/Ellener Dorfstraße und Andernacher — 15 — Straße, Luxemburger Straße eingerichtet. Für den Standort Steingutstraße wurde über den Beirat ein „nicht ständiger Ausschuss für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern“ eingerichtet. Die runden Tische sind unterschiedlich besetzt. Grundsätzlich nehmen Vertreterinnen/Vertreter von Ortsamt, Beirat, Behörden (Amt für Soziale Dienste mit verschiedenen Fachdiensten , Quartiersmanagement, Polizei, Schulen, Kitas, Bürgerhäuser, Familienzentren ) sowie in den Stadtteilen vertretene Institutionen und Verbände , soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen, Kinder- und Jugendhäuser , Volkshochschule teil. Begleitet werden diese runden Tische durch einen Vertreter des Referats Zuwanderungsangelegenheiten bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Andere Behörden und Ressort sind bei Bedarf vertreten (Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Abteilung Junge Menschen und Familie der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen). An den runden Tischen können sich teilweise auch Bürgerinnen /Bürger beteiligen, die sich engagieren wollen, teilweise gibt es für Ehrenamtliche eigene Strukturen (Flüchtlingsarbeitskreis Walle, Willkommensinitiative Vegesack, ehrenamtliche Koordinatorinnen/Koordinatoren in Mitte und Osterholz). • Schaffung einer Koordinierungsstelle für ehrenamtlichen Einsatz im Flüchtlingsbereich bei der Arbeiterwohlfahrt Bremen durch die Senatorin für Kinder , Jugend und Frauen und die Senatskanzlei: Aufgaben sind die Kooperation mit dem Runden Tisch „Bürgerschaftliches Engagement“, bedarfsgerechte Vermittlung von Ehrenamtlichen an die Übergangswohneinrichtungen , Aufbau eines online-Matching-System zur bedarfs- und wunschgemäßen Vermittlung von Ehrenamtlichen, Organisation von Schulungen für Ehrenamtliche, Unterstützung der Heimleitungen bei der Koordination der ehrenamtlichen Hilfe, Gewinnung von Ehrenamtlichen. • Kooperationsgespräche und Netzwerkbildung mit den Häusern der Familie , z. B. Kinderbetreuung durch das Familienzentrum Mobile für das Übergangswohnheim Arbergen. • Teilnahme an den „Tivoli-Runden“ der Quartiersmanagerinnen/Quartiersmanager und Herstellen von Vernetzungen und Kooperationen, z. B. Entwicklung eines Projekts für neue Flüchtlinge in Wohnungen in der Vahr. • Vorbereitung für die Initiierung der ambulanten Betreuung durch Sprachund Integrationsmittlerinnen/Integrationsmittler, Deputationsbeschluss vom Dezember 2014. • Durchführung eines Workshops zur „Umsetzung des Rahmenkonzepts zur nachgehender Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen/Asylbewerbern , die aus dem stationären Unterbringungssystem heraus eigenen Wohnraum beziehen“ mit den Leitungen der Übergangswohneinrichtungen , den Wohnraumberaterinnen/Wohnraumberatern und anderen thematisch betrauten Personen. • Beratung und Unterstützung von Freiwilligenorganisationen (z. b. save me, Bremen RU und help a refugee). • Beratung für bestehende oder geplante Projekte zur Flüchtlingsbegleitung (z. B. Stadtteilmütter Walle oder Bremer Osten – weltoffen – [in Planung, Finanzierung über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds [AMIF] beantragt ]). • Vorübergehende Unterstützung der Träger bei der Beschäftigung von Sprach- und Integrationsmittlerinnen/Integrationsmittlern (z. B. Lüssum). • Kooperation mit den Sprach- und Integrationsmittlerinnen/Integrationsmittlern bei Projekten in Huchting und Kattenturm. • Förderung des Projekts „aufsuchende Unterstützung von Flüchtlingsfamilien im Stadtteil Vahr bei der Unterbringung der Kinder in Kindertagesstätten und Krippen“. • Verweisberatung für Bürgerinnen/Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. — 16 — • Entwicklung des Rahmenkonzepts zur nachgehenden Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen/Asylbewerbern, die aus der Erstaufnahmeeinrichtung und den Gemeinschaftsunterkünften heraus eigenen Wohnraum beziehen. • Kooperation mit der Ehrenamtskoordinatorin von Zuflucht e. V. 48. Wird die „ambulante Betreuung bei erfolgreichem Umzug in Wohnungen“ (vergleiche Drs. 18/375 S) gewährleistet in der Hinsicht, dass nicht nur bei Wohnungssuche und Umzug unterstützt, sondern auch Unterstützung im Umgang mit Behörden etc. nach dem Umzug geleistet wird? Wenn ja, erfolgt dies auf ehrenamtlicher oder auf hauptamtlicher Basis? Im Rahmen des genannten Projekts erfolgt eine umfassende Betreuung im eigenen Wohnraum, die auch die Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten umfasst. Wer im Rahmen des genannten Projekts betreut wird, bekommt bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Die hauptamtliche Unterstützungsstruktur setzt ein, wenn familiäre und ehrenamtliche Netzwerke nicht ausreichend sind. Künftige Planung 49. Welche weiteren Sammelunterkünfte für Flüchtlinge sind im Land Bremen geplant (bitte nach Stadtgemeinde, Stadtteil, Art und Zielgruppe der Unterkunft differenzieren)? Für folgende Unterkünfte liegen in der Stadtgemeinde bereits ein positiver Beiratsbeschluss und die entsprechende Gremienbefassung vor: • ÜWH Löningstraße, Mitte, Familien und Alleinstehende, • Wohngruppe Hamfhofsweg, Borgfeld, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge , • ÜWH Klinikum Bremen-Mitte (zweiter „Bauabschnitt“), Östliche Vorstadt, Familien und Alleinstehende, • ÜWH Gabriel-Seidl-Straße, Schwachhausen, Familien und Alleinstehende, • EAE Alfred-Faust-Straße, Kattenturm, Erstaufnahmeeinrichtung, • ÜWH Huchtinger Heerstraße, Huchting, Familien und Alleinstehende (Ersatz für das ÜWH Luxemburger Straße), • ÜWH Central Hostel, Mitte, Familien und Alleinstehende (Umwandlung einer schon genutzten Pension in ein ÜWH), • ÜWH Scharnhorst-Kaserne, Huckelriede, Familien und Alleinstehende, • ÜWH Corveystraße, Findorff, Familien und Alleinstehende. Folgende Unterkünfte befinden sich in der Prüfung. Eine Beiratsbefassung ist teilweise bereits terminiert: • ÜWH Bundeswehr-Hochhaus, Mitte, Familien und Alleinstehende, • ÜWH Altes Hauptzollamt, Walle, Familien und Alleinstehende. Die Stadt Bremerhaven plant vorerst keine neuen Errichtungen in Form von Sammelunterkünften . 50. Welche Flächen oder Immobilien wurden der senatorischen Behörde seitens der Beiräte gemeldet, und welche davon sind in die Planung zur Bereitstellung weiterer Sammelunterkünfte für Flüchtlinge einbezogen worden? Flächen und Immobilien werden auf unterschiedlichen Wegen an die senatorische Behörde herangetragen und dort geprüft. Eine Unterscheidung nach Meldendem erfolgt bei der Prüfung von Standorten nicht und wird auch nicht entsprechend erhoben. Alle Flächen und Immobilien werden hinsichtlich ihrer Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. Ist eine Eignung grundsätzlich gegeben, erfolgt eine tiefergehende Prüfung und es wird über die Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleiter ein Kontakt mit dem zuständigen Beirat hergestellt, um über die Planungen zu informieren und den Beirat einzubinden. — 17 — 51. Welche geeigneten Immobilien in städtischem, Landes- oder Bundeseigentum könnten für die Unterbringung von Flüchtlingen verfügbar gemacht werden? Siehe Antwort zu Frage 49. In städtischem, Landes- oder Bundeseigentum befinden sich das Grundstück Hamfhofsweg, das Klinikum Bremen-Mitte, die Fläche in Huckelriede, die Fläche Corveystraße, das Bundeswehr-Hochhaus und das Alte Hauptzollamt. Alle Immobilien/Flächen befinden sich in der Umsetzung oder Planung. 52. Für welche städtischen bzw. Landes- und Bundes-Immobilien werden konkrete Verhandlungen zur Nutzung für die Flüchtlingsunterbringung geführt? Siehe Antwort zu Frage 51. — 18 — ANLAGE 'HU�%UHPHU .LQGHUEHWUHXXQJV�.RPSDVV 'LH�ULFKWLJH�%HWUHXXQJ�IU�,KU�.LQG�ILQGHQ� Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Umfeld des ÜWH Ludwig-Quidde-Straße — 19 — 3RZHUHG�E\�>.LĊ21@ ‹�5('/,1.�*PE+ ³ ,PSUHVVXP Ċ�'DWHQVFKXW] Ċ�.RQWDNW Druck: Anker-Druck Bremen