— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1760 (zu Drs. 18/1687) 24. 02. 15 Mitteilung des Senats vom 24. Februar 2015 Wie werden swb-Standorte und swb-Arbeitsplätze in Bremen ab 2020 gesichert? Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben unter Drucksache 18/1687 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, dass der swb-Konzern über 2019 hinaus als eigenständige Unternehmensgruppe mit wesentlichen Kompetenz- und Entscheidungszentren ohne Beschäftigungseinbußen an den Standorten Bremen und Bremerhaven weiterentwickelt wird? Der Senat hat ein hohes Interesse am Erhalt der swb AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie der damit aktuell verbundenen Arbeitsplätze und Entscheidungsfunktionen an den Standorten Bremen und Bremerhaven. Entsprechende Regelungen sind beim Verkauf der Anteile der Freien Hansestadt Bremen an die EWE AG im Jahr 2009 in die Vereinbarungen aufgenommen worden und waren damit eine Grundlage für die seitdem getroffenen Entscheidungen zur Unternehmensentwicklung und zum Erhalt der Arbeitsplätze an den Standorten. Am 31. Dezember 2019 enden Verpflichtungen der EWE AG zur vollständigen Erhaltung der swb AG sowie der in Bremen ansässigen operativen Tochtergesellschaften mit ihren wahrgenommenen Geschäftsfeldern einschließlich der Vorstände, Geschäftsführungen und der erforderlichen Mitarbeiter (sogenanntes Erhaltungsgebot). Andere wesentliche Verpflichtungen bestehen jedoch bis zum Jahr 2038 fort, sodass insbesondere das Verbot von Sitzverlagerungen von swb Tochtergesellschaften und der Erhalt der Marke swb Bestand haben. Zudem darf bis zum Jahr 2024 das Sachanlagevermögen der swb AG und ihrer Töchter nicht in wesentlichem Umfang auf Gesellschaften des EWE-Konzerns übertragen werden, sofern keine Ersatzinvestitionen erfolgen (sogenanntes Aushöhlungsverbot). Damit ist eine längerfristige Standortsicherung gegeben. Das Verhältnis zwischen EWE AG und der swb AG wird aktuell neu ausgerichtet . Überlegungen, beide Unternehmen über gemeinsame Gesellschaften enger zu verzahnen, werden aktuell nicht verfolgt. Die Struktur bleibt demnach so ausgerichtet, dass die swb AG konzernintern komplett unternehmerisch verantwortlich in ihrem Handeln bleibt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und insbesondere der bestehenden Verträge zwischen EWE und der Freien Hansestadt Bremen wird sich die swb AG auch nach 2019 als eigenständiges Unternehmen an den Standorten Bremen und Bremerhaven weiter positiv entwickeln können. Der Senat wird sich weiterhin für den Erhalt und die Entwicklung der Arbeitsplätze der swb AG in Bremen und Bremerhaven einsetzen, auch im Hinblick auf geeignete regionale strukturpolitische Rahmenbedingungen. Zudem wirkt der Senat an der Gestaltung der nationalen Energiepolitik an vielen Stellen mit und berücksichtigt dabei die Arbeitnehmerinteressen der Energiewirtschaft als wichtiges Kriterium bei der Ausgestaltung der energierechtlichen Rahmenbedingungen. — 2 — a) Wie beurteilt der Senat die Chance, seine Position im Aufsichtsrat über die geltenden Vereinbarungen hinaus abzusichern? Das Aufsichtsratsmandat der Freien Hansestadt Bremen für die swb AG ist zeitlich nicht limitiert; der Erhalt dieses Mandats hat hohe Bedeutung, um sich an dieser Stelle für die Unternehmensentwicklung und Beschäftigungsperspektiven einzusetzen b) Welche anderen langfristigen Einflussmöglichkeiten auf die Geschäfts- und Standortpolitik der swb-/EWE-Gruppe sieht der Senat? Über das Aufsichtsratsmandat für die swb AG hinausgehende direkte Einflussmöglichkeiten auf die Geschäfts- und Standortpolitik der swb-/EWEGruppe bestehen im Rahmen der Beteiligung der Städte Bremen und Bremerhaven an der wesernetz Bremen und der wesernetz Bremerhaven. Aus Sicht des Senats sind die Sicherung des Standorts der swb und der Erhalt der Arbeitsplätze in den Netzgesellschaften ein wesentliches Motiv für diese unternehmerische Kooperation. Zudem streben die Städte Bremen und Bremerhaven mit der Vergabe der Wegenutzungsrechte an die Netzgesellschaften der swb den Ausbau und den Werterhalt der Netzinfrastrukturen an. Darüber hinaus besteht zwischen Vertretern des Senats und den Leitungsebenen der EWE AG und swb AG ein kontinuierlicher Austausch, um u. a. Fragen der Konzernsteuerung und Kooperation zwischen den Unternehmen zu erörtern. Dieser Austauschpfad sollte weiter verstetigt und verstärkt werden als Basis für das gegenseitige Verständnis über die regionalwirtschaftlichen und auch unternehmerischen Herausforderungen im Rahmen der Energiewende und für die Entwicklung von Lösungen, um den swbStandort Bremen wettbewerbsfähig zu gestalten und zu erhalten. 2. Welche Entwicklungsperspektiven und Geschäftsbereiche sind nach Einschätzung des Senats für Bremen und Bremerhaven sowie die langfristige Zukunftsfähigkeit des swb-Konzerns besonders wichtig? Die Basis für die Zukunftsfähigkeit der swb AG liegt nach Ansicht des Senats insbesondere in dem umfassenden Aufgabenspektrum der swb AG, das Synergieeffekte und eine Risikostreuung ermöglicht. Deshalb ist grundsätzlich der Erhalt und die Entwicklung aller Wertschöpfungsbereiche wie Energieerzeugung , Energievertrieb, Netzbetrieb, Abfallverwertung, Trinkwasserversorgung sowie weiterer Dienstleistungen am Standort von hoher Bedeutung. Basierend auf 160 Jahre Firmengeschichte in Bremen eröffnet die hohe regionale Verankerung der swb AG gleichzeitig weitere Entwicklungsperspektiven. Die Kooperation der swb AG mit Akteuren aus der Industrie wie ArcelorMittal Bremen und der Daimler AG ist Ausdruck der starken regionalwirtschaftlichen Verflechtung, die weitere Anknüpfungspunkte und Potenziale bietet. Zudem verfügt die swb AG über einen hohen Marktanteil im Bereich der Privatkunden , wozu sicherlich die regionale Identität beiträgt. Diesen Wettbewerbsvorteil gegenüber zahlreichen externen Anbietern wird die swb voraussichtlich dann weiter nutzen können, wenn sie am Standort präsent bleibt. Auch der energie- und klimapolitisch von der Freien Hansestadt Bremen angestrebte Ausbau der Fernwärmeversorgung eröffnet weitere Entwicklungsperspektiven. Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen der regionalen Anbindung des Unternehmens in Bremen und Bremerhaven und dem Unternehmenserfolg. Perspektivisch wird die Bedeutung der konventionellen Stromerzeugung aus Steinkohle weiter abnehmen, während die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für die Entwicklungsperspektive an Bedeutung gewinnt. Diese Entwicklung ist bereits mit der Stilllegung von Kraftwerksblöcken einerseits und anderseits mit Investitionen in erneuerbare Energien eingeleitet. Auch Investitionen wie in das neue Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Bremen-Mittelsbüren eröffnen – trotz der aktuellen Verwerfungen am Strommarkt – grundsätzlich positive Entwicklungsperspektiven für den Unternehmensstandort. a) Könnte die Rolle des swb-Konzerns als Partner bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ausgebaut werden, gegebenenfalls wie bzw. in welchen Bereichen ? — 3 — In vielen Bereichen, die gemeinhin den öffentlichen Aufgaben oder der Daseinsvorsorge zugerechnet werden, wie etwa Energie- und Trinkwasserversorgung , Abfallbehandlung oder öffentlicher Beleuchtung wirkt die swb AG derzeit an der Aufgabenerfüllung mit bzw. hat diese übernommen. Aktuell wurde die Partnerschaft mit der swb AG im Zusammenhang mit der Vergabe der Konzessionen für die Energie- und Wassernetze im Jahr 2014 ausgeweitet. Dabei wurde mit den Netzgesellschaften ein besserer Informationsaustauch zu Versorgungsleitungen und Anlagen der swb AG im Zusammenhang mit öffentlichen Erschließungs- oder Umbaumaßnahmen vereinbart . Ein weiteres Beispiel für partnerschaftliches Zusammenwirken ist der im Jahr 2014 von der swb durchgeführte runde Tisch zu Versorgungssperren. Gemeinsam mit Vertretern (u. a.) von Sozialbehörde, Jobcenter, Verbraucherzentrale , Umweltressort wurden Lösungsansätze entwickelt, um Energiesperren in Bremen und Bremerhaven zu reduzieren. Weitere Schnittmengen zu öffentlichen Aufgabenbereichen, aus denen sich Ansätze für weitere Kooperationen ergeben können, sind Aktivitäten der swb AG in den Bereichen Infrastruktur für Elektromobilität, Energiedienstleistungen , Energieversorgung öffentlicher Gebäude, Kooperationen im Bereich der erneuerbaren Energien, Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehr bei Neubau- und Instandhaltung von Energie- und Telekommunikationsnetzen sowie Sponsoring von Kultur-, Sport- und Bildungsprojekten . Zudem wirkt die swb AG entscheidend am Ziel des Ausbaus der Fernwärmeversorgung mit (siehe oben). Die bestehenden Partnerschaften, die zu verlässlichen Arbeitsplätzen für Mitarbeiter der swb AG beitragen, sollten erhalten und weiterentwickelt werden. b) Welche Beiträge hat die swb in den letzten fünf Jahren zum Erreichen der klimapolitischen Ziele des Landes Bremen (KEP 2020) erbracht? Die swb AG hat in den letzten fünf Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die wesentlich zum Erreichen der klimapolitischen Ziele des Landes Bremen beitragen. Dazu gehören insbesondere der Neubau des Wasserkraftwerks am Weserwehr Bremen, der Neubau des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks am Standort Mittelsbüren, die vorläufige Stilllegung des mit Steinkohle befeuerten Blocks 5 im Kraftwerk Hafen, die Optimierung der Stromerzeugung im Müllheizkraftwerk Bremen sowie der Zubau von Blockheizkraftwerken in Nahwärmegebieten. Darüber hinaus hat die swb viele weitere Maßnahmen realisiert, die ebenfalls zum Klimaschutz beitragen, z. B. die Steigerung der Effizienz der öffentlichen Beleuchtung, die Fernwärmeerschließung in der Überseestadt, die Fernwärmeförderung in Bremerhaven, Förderprogramme für Privat- und Gewerbekunden, Energieberatung in den swb-Kundencentern sowie vor Ort und telefonisch, und die Förderung des Zubaus von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Auch die Förderung der Bremer Klimaschutzagentur „energiekonsens“, die Förderung der Solarkataster in Bremen und Bremerhaven, die Beteiligung in der Partnerschaft Umwelt Unternehmen sowie die Mitarbeit bei kommunalen Projekten, wie z. B. European Energy Award und Nordwest 2020 sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Eine ausführliche Darstellung der von der swb-Gruppe realisierten Klimaschutzmaßnahmen wird die Fortschreibung des KEP 2020 enthalten, die zurzeit vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vorbereitet wird. c) Wie kann der mit der swb vereinbarte Klimapakt weiterentwickelt werden? Die swb AG und die Freie Hansestadt Bremen haben im September 2010 eine Vereinbarung zur Entwicklung und zum Ausbau einer dauerhaften Partnerschaft für den Klimaschutz geschlossen. In diesem Rahmen steht die swb AG als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt regelmäßig Daten für die jährliche CO2-Berichterstattung im Rahmen der Umsetzung des KEP 2020 zur Verfügung. Die Klimapartnerschaft sieht darüber hinaus u. a. die — 4 — Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor, um Fragen der Stromerzeugung und -versorgung gemeinsam zu diskutieren. d) Welche Rolle kann die swb zum Erreichen der Energieeffizienzziele der EU im Land Bremen spielen? Die Energieeffizienzziele der EU sehen vor, den Primärenergieverbrauch gegenüber einer Referenzentwicklung bis 2030 um mindestens 27 % zu reduzieren. Für die swb AG als Energieversorger und Anbieter von Energiedienstleistungen gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um hierzu einen Beitrag zu leisten. So kann der Wirkungsgrad eigener Stromerzeugungsanlagen durch Ertüchtigung bzw. Neubau oder durch die verstärkte Nutzung von Abwärme für die Wärmeversorgung verbessert werden. Heizzentralen von Nahwärmenetzen oder großen Gebäudekomplexen können durch ein Blockheizkraftwerk ergänzt werden. Dabei kann die swb AG nicht nur in eigenen Objekten aktiv sein, sondern auch als Energiedienstleister für Dritte. Ihren Kunden kann die swb AG bei der Einsparung von Strom und Wärme durch Beratungs-, Informations- und Förderangebote sowie durch Energiedienstleistungsangebote (z. B. Contracting im Bereich von Blockheizkraftwerken [BHKW], Heizungsanlagen und Beleuchtung) unterstützen . Welche Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden können, hängt nicht zuletzt davon ab, ob sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich sind. Die Bundesregierung will mit dem nationalen Aktionsplan Energieeffizienz neue Impulse für Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell, z. B. durch die Einführung wettbewerblicher Ausschreibungen für Energieeffizienzmaßnahmen setzen. Die swb AG und ihre Tochtergesellschaften können sich daran beteiligen und dabei auf ihren bisherigen Aktivitäten in diesem Bereich aufbauen. Darüber hinaus hat die swb AG in ihren Unternehmen Energiemanagementsysteme sowie Umweltmanagementsysteme eingeführt: Eco-Management and Audit Scheme EMAS (swb Erzeugung, swb Entsorgung), Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (swb services, swb CREA), Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 (wesernetz), Energieaudit DIN EN 16247 (swb AG, swb Beleuchtung, swb Vertrieb, swb Abrechnungsservice). 3. Welche Schritte beabsichtigt der Senat zu unternehmen, um die Berücksichtigung bremischer Interessen bei der swb-/EWE-Gruppe, insbesondere den Erhalt eines angemessenen Umfangs an operativen Einheiten, Beschäftigungsvolumina und Entscheidungsfunktionen im Land Bremen langfristig zu sichern? Neben der langfristig angelegten und vertraglich fixierten Berücksichtigung bremischer Interessen (siehe oben Frage 1) ist die Fortführung des kontinuierlichen Austauschpfads zwischen Vertretern des Senats und der Leitungsebene des EWE-/swb-Konzerns geeignet, um die bremischen Interessen einzubringen und zu wahren und diese mit den berechtigten Interessen der EWE/swb abzugleichen und soweit möglich in Einklang zu bringen. Darüber hinaus besteht über die Beteiligung an den Netzgesellschaften der swb AG eine direkte Einwirkungsmöglichkeit der Städte Bremen und Bremerhaven auf standort- und beschäftigungsbezogene Fragen bei den Netzgesellschaften. a) Welche Zeit-Maßnahmeplanung besteht gegebenenfalls? Aktuell besteht kein Zeit- und Maßnahmenplan. b) Beabsichtigt der Senat hierzu ein Gesamtkonzept zu entwickeln, und bis wann wird er dies gegebenenfalls in welcher Form wem vorlegen? Derzeit ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts noch nicht vorgesehen. Der Senat wird die Erforderlichkeit und die grundsätzliche Eignung eines Gesamtkonzepts prüfen, vor allem im Hinblick auf Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze der swb AG in Bremen und Bremerhaven. c) In welcher Weise werden Management und Betriebsräte der swb-/EWEGruppe in diesbezügliche Überlegungen und Gespräche zur einbezogen? — 5 — Druck: Anker-Druck Bremen Wie in Antwort zu Frage 1 b) beschrieben, besteht ein kontinuierlicher Dialog mit dem Management von swb AG und EWE AG. Mit den Arbeitnehmervertretern der swb AG wird ebenfalls bei relevanten Fragestellungen der Dialog gesucht. 4. Haben Bremer Verkehrsgesellschaft mbH (BVG) und Verbund der Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (BVV) ihr mit der Beteiligung an den Versorgungsnetzen erworbenes Recht, in der Netzgesellschaft die Einrichtung eines beratenden Beirats mit acht Mitgliedern (vier von swb, je zwei von BVG und BVV entsandt) zu verlangen, inzwischen genutzt? Der Beirat wird in Kürze eingerichtet (siehe nachfolgende Antworten). a) Ist der Beirat bereits gegründet? Der Beirat ist noch nicht gegründet. Eine Senatsvorlage zur Gründung und Besetzung des Beirats befindet sich in der Vorbereitung. b) Welche Möglichkeiten eröffnet der Beirat für die Energie- und Standortpolitik im Land Bremen? Der Beirat ist als ein beratendes Gremium für energie- und versorgungsrelevante Themen vorgesehen. Weitere Fragestellungen müssen sachgerecht mit dem Thema Netze verbunden sein. Allerdings ergeben sich aus den Netzthemen Rückkopplungen auf andere Geschäftsfelder. So steht die Entwicklung des regionalen Fernwärmenetzes immer im Zusammenhang mit der Entwicklung des Erzeugungsbereichs. Insofern werden sich durch den Beirat auch Möglichkeiten eröffnen, die auf andere Konzernbereiche ausstrahlen. Ein Interesse des Senats in der Beiratsarbeit liegt darin, Impulse für eine positive Standortentwicklung zu geben. c) Welche konkreten Personen sollen in den Beirat entsandt werden? Ein Vorschlag zur Entsendung konkreter Personen wird in Kürze im Rahmen einer Senatsvorlage erfolgen (siehe oben Frage 4 a]).