— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1799 (zu Drs. 18/1753) 24. 03. 15 Mitteilung des Senats vom 24. März 2015 Digitale Souveränität Bremens Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben unter Drucksache 18/1753 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Der Senat, seine Dienststellen und Gesellschaften haben sowohl durch ihre politischen Aufgaben als auch in ihrer täglichen Praxis vielfältigen Kontakt zu IT-Dienstleistern aus dem kommerziellen und gemeinnützigen Bereich. Die meisten dieser Beziehungen sind durch Verträge geregelt. 1. Welche Veranstaltungs-, Beratungs- und Fortbildungskooperationen unterhalten der Senat, die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB), Dataport, Bremen Online oder die Bremer Hochschulen mit den international agierenden Daten- und Medienunternehmen Microsoft, Apple, Google, Facebook, Amazon und Deutsche Telekom und mit Agenturen, Vereinen oder Auftragnehmern, die im Sinne der genannten Unternehmen Lobby-, Forschungs- oder Entwicklungsarbeit betreiben ? Wie werden diese kommuniziert? Der gemeinsame IT-Dienstleister der norddeutschen Bundesländer Dataport unterhält zu T-Systems und Microsoft Kooperationen, die aus definierten Vertragsbeziehungen bestehen, die über ordentliche Beschaffungsprozesse entstanden sind. Gegenstand dieser Verträge sind übliche IT-Dienstleistungen, wie Lizenzen , Beratung, Entwicklung und Betrieb. Über diese Vertragsbeziehungen hinaus bestehen keine informellen Kooperationsbeziehungen und es werden keine kostenlosen Consulting oder Beratungsleistungen dieser Firmen in Anspruch genommen . Diese Kooperationen werden von Dataport im Internet veröffentlicht (http://www.dataport.de/ueber-uns/unternehmen/Seiten/kooperationen.aspx). In 2014 gab es ein gemeinsames Seminar des eBusiness-Lotsen, eines geförderten Projekts der WFB mit der Google Germany GmbH zu Onlinestrategien für kleine und mittelständische Unternehmen, die man gegebenenfalls bei weiter Interpretation als „Fortbildungs- oder Beratungskooperation“ bezeichnen könnte. Dieses Seminar wurde als Pressemitteilung des eBusiness-Lotsen der Metropolregion Bremen–Oldenburg offen kommuniziert. Die Firma bremen.online nutzt zwar Produkte und Services von den genannten Firmen (z. B. die Infrastruktur von Facebook, um die Bremen-Seite in dem sozialen Netzwerk zu betreiben), dies hat aber keinen Kooperationscharakter. Eine allumfassende Übersicht der im Rahmen des IT-Einsatzes in Lehrveranstaltungen an den Hochschulen Bremens und Bremerhavens genutzten Kooperationsangebote liegt dem Senat nicht vor, kann in der Kürze der Zeit nicht gewonnen werden. Folgende formalisierte Kooperationen sind bekannt: Die Hochschule Bremerhaven setzt im Sinne einer zeitgemäßen anwendungsorientierten Ausbildung ihrer Studierenden die Selbstlernangebote der „Microsoft IT Academy“ ein. Der Fachbereich Kunst und Design der Hochschule für Künste Bremen nutzt das „Apple Authorised Training Center Agreement“. — 2 — 2. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte verfolgen der Senat, die genannten Gesellschaften oder die bremischen Hochschulen gemeinsam mit den genannten Unternehmen? Die Hochschulen haben keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit den genannten Unternehmen gemeldet. Auf der Hausmesse von Dataport im April dieses Jahres werden sich Microsoft und T-Systems beteiligen und bezahlen dafür eine vertraglich fixierte Standmiete . Die präsentierten Inhalte sowie auch die Weitergabe von Werbemitteln werden von Dataport gesteuert und können von den beteiligten Firmen nicht selbstständig gestaltet werden. Die WFB hat in früheren Jahren umfangreiche Entwicklungskooperationen u. a. mit Microsoft und der Deutschen Telekom unterhalten, z. B. zur Entwicklung von Software im UMTS-Mobiltelefon (Universal Mobile Telecommunications System). Diese Kooperationen wurden offen kommuniziert, beispielsweise auch in der Tagespresse (vergleiche z. B. http://www.welt.de/print-welt/article472156/ Software-aus-Bremen-im-UMTS-Mobiltelefon.html). Diese Kooperationen wurden aber zwischenzeitlich beendet. 3. Pflegen der Senat oder bremische Gesellschaften Kontakte und Kooperationen mit gemeinnützigen oder gemeinwohlorientierten Unternehmen, wie z. B. Wikimedia oder Mozilla – falls ja, wie gestalten sich diese, und wie werden sie kommuniziert ? Dataport setzt im Rechenzentrum zum Teil auch offene Software (z. B. MySQL, Linux-Derivate oder Apache Tomcat) ein und nutzt dazu auch entsprechende Services von Firmen wie z. B. SUSE (https://www.suse.com/de-de/). Ausgewählt wurden diese Produkte und Dienstleistungen aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit. Es handelt sich auch hier nicht um Kooperationen im Sinne der Frage 1. Bei der Pilotierung des Open-Data-Portals hat die Senatorin für Finanzen zusammen mit dem Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) mit der Open Knowledge Foundation zusammengearbeitet. So wurde an der Universität ein Hackday (2012) veranstaltet. Im November hat die Bürgerschaft (Landtag) einen Antrag zur Unterstützung von Freifunkinitiativen in Bremen mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion DIE LINKE angenommen. Im Beschlussvorschlag wird der Senat aufgefordert , Freifunkinitiativen ideell zu unterstützen, Standorte für Freifunkhardware in öffentlichen Gebäuden zu prüfen sowie die Einrichtung von für Benutzer kostenfreien WLAN-Zugängen (Wireless Local Area Network) an hochfrequentierten öffentlichen Orten in Bremen und Bremerhaven zu unterstützen. Im Februar dieses Jahres fand hierzu ein erstes Gespräch mit Vertretern der Freifunkinitiative statt. Weitere Termine wurden vereinbart. Hinsichtlich der Transparenz der Maßnahmen sei angemerkt, dass – gemäß dem Beschlussvorschlag – dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit im Frühjahr 2015 ein Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden soll. Ein Termin steht hierzu noch nicht fest. Die Bremische Bürgerschaft arbeitet im Rahmen des Projekts „Wiki loves Parliaments “ mit Vertreterinnen/Vertretern von Wikimedia Deutschland zusammen (http://wikilovesparliaments.org/). Die Bürgerschaft stellt dafür Räume, Internetzugang sowie Catering zur Verfügung und unterstützt beim Kontakt der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (MdBB), bei der Datenbereitstellung und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Folgende formalisierte Kooperationen sind aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft bekannt: Die Schulen der Stadtgemeinde Bremen haben diverse Lehrerschulungen und Schüleraktionstage im Rahmen des Programms „Wikipedia macht Schule“ ausgerichtet. In diesem Rahmen wurde ebenfalls eine Lehrerfortbildung vom Zentrum für Medien (ZfM) des Landesinstituts für Schule Bremen (LIS) angeboten. Des Weiteren erfolgt eine kontinuierliche Beratung des ZfM zur unterrichtlichen Nutzung von OpenStreetMap an Bremer Schulen. 4. Wie stellt der Senat die Transparenz über entsprechende Kooperationen in seinem Sponsoringbericht her? Gibt es dabei angesichts der Digitalisierung oder — 3 — angesichts der Verlagerung von Sponsoring und Lobbying in die Bereiche Dienstleistung , Forschung und Kommunikation gegebenenfalls methodische Schwierigkeiten ? Gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen, Amtsblatt Nr. 71/2008 und Amtsblatt Nr. 88/2012) berichtet der Senat jährlich über entsprechende Aktivitäten. Danach sind Leistungen Privater an die öffentliche Verwaltung in Form von Geld oder eines geldwerten Vorteils ab einer Höhe von 5 000 ‡ gegenüber der Öffentlichkeit offenzulegen. Veröffentlicht werden Angaben zum Leistungsgeber (soweit nicht Anonymität gefordert wurde), der Name des Empfängers, die Höhe der Mittel bzw. der wirtschaftliche Wert der Leistung, die Art, die Form und der Zweck der Leistung sowie die Höhe eventueller Folgekosten und erbrachte Gegenleistung. Der Bericht soll Transparenz bei privaten Zuwendungen für öffentliche Zwecke, die grundsätzlich als positiv anzusehen sind, sicherstellen und damit dem Anschein von Parteilichkeit der öffentlichen Verwaltung entgegenwirken. Die Leistungen Privater an die öffentliche Verwaltung in Form von Geld oder eines geldwerten Vorteil werden je nach Art der vereinbarten Gegenleistung nach der oben genannten Verwaltungsvorschrift unterschieden in Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen. • Sponsoring ist die Leistung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine natürliche oder juristische Person mit wirtschaftlichen Interessen, die neben dem Motiv zur Förderung einer Maßnahme oder öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgt. Dem Sponsor/der Sponsorin kommt es auf eine Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponserte Produkt oder Projekt an (Imagegewinn, Steigerung der Unternehmens- oder Markenbekanntheit ). • Werbung sind als Leistungen in Form von Geld oder geldwerten Leistungen eines Unternehmens oder einer unternehmerisch orientierten Privatperson für die Verbreitung seiner Werbebotschaften durch die öffentliche Verwaltung zu verstehen, wenn es ausschließlich um die Erreichung eigener Kommunikationsziele – Imagegewinn, Verkaufsförderung oder Produktinformation – des Unternehmens oder der Privatperson geht. • Spenden sind Leistungen durch Dritte (z. B. Privatpersonen oder Unternehmen ) in Form von Geld oder geldwerter Leistung, bei denen das Motiv der Förderung der jeweiligen Behörde oder Einrichtung dominant ist. Die Spenderin /der Spender erwartet keine Gegenleistung. • Mäzenatische Schenkungen sind Leistungen durch Dritte (z. B. Privatpersonen , Stiftungen oder Unternehmen) in Form von Geld oder geldwerte Leistungen, die ausschließlich uneigennützige Ziele verfolgen und denen es nur um die Förderung des öffentlichen Zwecks geht. Die oben genannte Verwaltungsvorschrift gilt für alle Dienststellen, Eigenbetriebe und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen) einschließlich der nachgeordneten Einrichtungen. Den öffentlichen Unternehmen wird die Anwendung der Verwaltungsvorschrift empfohlen. Kooperationen im Sinne der Anfrage sind damit nicht Gegenstand des Sponsoringberichts . Da die Kooperationen jedoch auf geeigneten Wegen auch unabhängig vom Sponsoringbericht veröffentlicht werden (siehe Frage 1), sieht der Senat hier kein methodisches Problem. Beide Veröffentlichungsformen unterstreichen die Strategie des Senats, sein Verwaltungshandeln so transparent wie möglich darzustellen. 5. Welchen Nutzen haben entsprechende Kooperationen für die Bremer Verwaltung , für lokale und regionale Initiativen oder Unternehmen? Grundsätzlich profitiert die bremische Verwaltung bei den genannten Kooperationen von einem Wissensgewinn, teilweise auch von einem Imagegewinn und von einzelnen Kostenersparnissen. Es liegt in der Natur von Kooperationen, dass — 4 — diese Vorteile auch bei der anderen Kooperationsseite anfallen. Die bremische Verwaltung wählt deshalb sehr sorgfältig ihre Kooperationspartner aus und berücksichtigt dabei auch, ob negative Effekte oder Abhängigkeiten der Bremer Verwaltung entstehen. Letztere sind bisher nicht entstanden. Ein Beispiel für einen konkreten Nutzen ist das oben genannte Seminar der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Es erfolgte im Anschluss an die Prämierung der Stadt Bremen im Juli 2014 als die digital erfolgreichste Stadt 2014 mit dem eTown Award für den Nordwesten Deutschlands als kostenloses Angebot für kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der Aufgaben des eBusiness-Lotsen. Ein zweites Beispiel ist das Projekt „Wiki Loves Parliaments“. Sein Ziel ist es, der deutschen Wikipedia mindestens einmal pro Wahlperiode aktuelle, zuverlässige , autorisierte und qualitativ hochwertige Daten, Texte und Fotos der MdBB bereitzustellen. Diese werden von den Mitwirkenden der Wikipedia selbst in ehrenamtlicher Arbeit erstellt. Diese Texte und Fotos stehen allen Nutzerinnen und Nutzern, also auch dem Senat, lokalen und regionalen Initiativen und (insbesondere Medien-)Unternehmen im Sinne von Open Data zur (im Rahmen der Wikipedia-üblichen Lizenzen) freien Nutzung zur Verfügung. Das Microsoft IT Academy Programm versucht Bildungseinrichtungen bei der Überbrückung vorhandener Lücken zwischen ihrem Curriculum und produktbezogenem Praxiswissen für Microsoftprodukte zu unterstützen. Mittels des „Apple Authorised Training Center Agreement“ versucht Apple u. a. Bildungseinrichtungen bei der Überbrückung vorhandener Lücken zwischen ihrem Curriculum und produktbezogenem Praxiswissen für Appleprodukte zu unterstützen. Im Rahmen des Wikipedia-Schulprojekts werden unter Anleitung erfahrener Medienpädagogen und Wikipedia-Autoren, Grundlagen und vertiefende Kenntnisse zur internen Qualitätssicherung, zu den Strukturen des Gemeinschaftsprojekts und zur kritischen Bewertung der Quellen an Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler vermittelt, die als Basis zur zielgerichteten schulischen Nutzung des Angebotes dienen. Das Projekt OpenStreetMap bietet Schulen die Möglichkeit, Kartenmaterial inklusive der zugehörigen geografischen Rohdaten uneingeschränkt zu nutzen und sich am Aufbau einer freien Weltkarte zu beteiligen. 6. Welche Chancen und welche Schwierigkeiten sieht der Senat in den Beziehungen zu den genannten Unternehmen für die Förderung von Projekten in den Bereichen Open Data, Creative Commons, Open Government, quelloffene Software und freies WLAN sowie für die sozialverträgliche und faire IT-Beschaffung ? Grundsätzlich steht der Senat auch trilateralen Kooperationen zwischen ihm, den Internetgiganten und nicht gewinnorientierten Vorhaben aus der IT-Welt positiv gegenüber. Er sieht in ihnen ein geeignetes Mittel, seine Ziele insbesondere im Bereich Transparenz, Beteiligung und Kostenersparnis zu erreichen. Aktuell ist der Senat jedoch nicht an entsprechenden trilateralen Kooperationen beteiligt. Er könnte sich aber vorstellen, in Zusammenarbeit mit dem Nationalen IT-Gipfel und dem Erprobungsraum Nordwest solche Vorhaben zu initiieren. So könnten wichtige E-Government-Projekte schneller umgesetzt werden. Beispiele dafür wären die automatische Zusendung von Ausweispapieren, der Verzicht auf das Beibringen von Personenstandsurkunden bei Ämtern oder die Einführung der elektronischen Rechnung. Wie bereits erwähnt, hat der Senat insbesondere bei der Entwicklung seiner Open-Data-Strategie eng mit der Open Knowledge Foundation und anderen Initiativen in diesem Bereich kooperiert. Er hat außerdem interne Maßnahmen dafür ergriffen, dass alle Veröffentlichungen des Senats gemäß der Creative- Commons-Bedingungen ausgezeichnet werden. Den Einsatz quelloffener Software hält der Senat dort für sinnvoll, wo ein entsprechender Einsatz bei Berücksichtigung aller Kosten, also nicht nur der Lizenzkosten , sondern auch der Betriebs-, Wartungs- und Schulungskosten sowie möglicher Umstellungskosten dies wirtschaftlich macht. Bezüglich der Sicher- — 5 — heit der verwendeten Software legt der Senat hohe Maßstäbe an jede in Bremen eingesetzte Software an, egal zu welchem Lizenzmodell diese beschafft werden . Der Senat unterstützt die Idee des freien WLAN und setzt sich dafür ein, dass ein entscheidendes juristisches Hindernis vor dem Anbieten des freien WLAN, die Störerhaftung, beseitigt wird. Er hofft weiterhin auf einen diesen Zielen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er wird dann prüfen, an welchen Stellen das Angebot eines freien WLAN in öffentlichen Gebäuden sinnvoll ist und ob Haushaltsmittel für die entsprechende Finanzierung zur Verfügung gestellt werden können. Der Senat hat mit den anderen Trägerländern und Dataport zusammen als erster öffentlicher Auftraggeber in Deutschland Klauseln für die sozialverantwortliche IT-Beschaffung in seine Hardwareausschreibung 2013 mit aufgenommen. Dabei profitierte der Senat von dem Know-how-Gewinn, den er sich durch seine Mitarbeit in dem Landmark-Projekt 2011 bis 2013 erarbeitet hatte. Auch die inhaltliche Gestaltung der gewählten Ausschreibungskriterien wurde durch die enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen aus diesem Bereich, wie z. B. WEED und dem Bremer entwicklungspolitischen Netzwerk erleichtert. Die Ausschreibungskriterien sind bis heute ein Vorbild für andere öffentliche und nicht-öffentliche Verwaltungen, die diese nun einsetzen wollen. Im Februar dieses Jahres hat sich deshalb in Bremen das Bündnis für sozialverantwortliche IT-Beschaffung gegründet, an dem die Senatorin für Finanzen und 26 Einrichtungen aus dem öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich beteiligt sind. 7. Welche Maßnahmen haben der Senat und seine Gesellschaften getroffen, bremische Interessen gegenüber globalen Datenkonzernen durchzusetzen? Welche weiteren Handlungsmöglichkeiten ergeben sich im Sinne der „digitalen Souveränität“ Bremens? Auch wenn die Abhängigkeit im Bereich der Netz-, Hardware- und Softwaretechnik von den großen IT-Unternehmen und Internetgiganten nicht durch die bremische Verwaltung überwunden werden kann, hat der Senat in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um diese Abhängigkeit jedenfalls in Teilen zu reduzieren oder seine eigenen Interessen durchzusetzen. So hat der Senat bereits 2014 beschlossen, sogenannte Fanpages auf dem sozialen Netzwerk des Anbieters Facebook nur in besonderen Fällen anzubieten. Dabei sind die entsprechenden Veröffentlichungs- und Kommunikationsinteressen mit den Risiken abzuwägen, die durch mögliche Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht entstehen. Überdies müssen die Behörden jede neue Fanpage zunächst in einem Gremium vorstellen. Als einen weiteren Schritt in Richtung digitale Souveränität hat der Senat Konsequenzen aus der Verwicklung der Firma CSC (Computer Sciences Corporation) mit dem amerikanischen Geheimdienst gezogen. Nachdem das Beratungsunternehmen CSC einen Vertrag über E-Government-Beratungsleistungen in einem Ausschreibungsverfahren nach den Kriterien Preis und Leistung erhalten hatte, wurde bei der Neuvergabe des entsprechenden Vertrags eine sogenannte No- Spy-Klausel auf Initiative Bremens und der anderen Trägerländer durch Dataport entwickelt. Diese sieht die Vorherrschaft deutschen Rechts vor anderen, eine Auflösung des Vertrags im Zweifelsfall und deutliche höhere Pönalen im Schadensfall vor. Auch diese Klauseln gelten in diesem Bereich, in dem es noch wenige Erfahrungen für die entsprechende juristische Formulierung gibt, in Deutschland als vorbildlich. Der Senat ist weiterhin der Auffassung, dass er nicht nur über die Gestaltung seiner Nachfragemacht wie beim Beispiel der sozialverträglichen Beschaffung und der No-Spy-Klauseln seine digitale Souveränität ausüben sollte. Noch wichtiger sind entsprechende Gesetze, für die in diesen Bereichen jedoch der Bund zuständig ist, z. B. das Vergaberecht. Es wäre wünschenswert, wenn die Bundesregierung entsprechende Initiativen ergreift und sich insbesondere für eine zügige Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung ausspricht. Das wäre ein wesentlicher Schritt für die Verwirklichung der digitalen Souveränität in Europa. — 6 — Ihre eigenen Kompetenzen hat die Bremer Regierung in ihrem Tariftreue- und Vergabegesetz bereits verwirklicht. Diese und weitere Vorschriften, wie z. B. die Antikorruptionsvorschriften, werden von den Ämtern und Gesellschaften berücksichtigt , und z.B. in der WFB durch eigene interne Richtlinien und Prozesse konkretisiert. Die Firma bremen.online achtet stets darauf, möglichst wenig Daten an Dritte, wie z. B. Google, zu geben. Bei der datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics für die Auswertung der Zugriffe oder der Google Site Search als Suchmaschine auf bremen.de erfolgt die Weitergabe von Daten in anonymisierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf die Nutzerinnen und Nutzer möglich sind. Die mehr als 10 000 Brancheneinträge in bremen.de verbleiben auch zukünftig im Contentmanagementsystem des Stadtportals. Die bremische Verwaltung verzichtet für ihre eigenen Webseiten ganz auf Google und setzt eine Open-Source-Suchmaschine und Kartenmaterial von GeoInformation Bremen ein. Außerdem ermöglicht sie in ihren neuen Service- und Transparenzportalen eine von den Internetgiganten unabhängige Such- und Recherchemöglichkeit . Druck: Anker-Druck Bremen