— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1803 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. Februar 2015 Wohnen im Alter – in Bremen problemlos möglich? Der Bedarf an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen wird in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter zunehmen. Immer mehr Menschen sind schon heute auf barrierefreien und günstigen Wohnraum angewiesen. Zu Beginn dieses Jahres ist der vom Kuratorium Deutsche Altershilfe und von der Wüstenrot Stiftung herausgegebene „Wohnatlas“ zu den Rahmenbedingungen der Bundesländer beim Wohnen im Alter erschienen. Neben zukünftigen Herausforderungen , wie dem zusätzlichen Bedarf an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen , wurden auch weitergehende Dimensionen des Politikfelds „Wohnen im Alter“ erläutert. Die Ausführungen machen deutlich, dass es zur Bewältigung der Anforderungen einer strategischen Ausrichtung bedarf und einzelne Förder- oder Modellmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts durchgeführt werden sollten. Die Studie „Wohnatlas“ weist Bremen in diesem Zusammenhang nicht als Land mit einer kontinuierlichen Gesamtstrategie aus. Vielmehr wird eine geschätzte Versorgungslücke von 9 000 barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen konstatiert. Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats der aktuelle Bedarf an barrierefreien (nach Landesbauordnung) und an rollstuhlgerechten Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) im Land Bremen? 2. Wie werden sich diese Bedarfe nach Einschätzung des Senats in den jeweiligen Zeiträumen bis 2020, bis 2030 und bis 2050 im Land Bremen entwickeln? 3. Wie viele barrierefreie (nach Landesbauordnung), und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) gibt es nach Kenntnis des Senats derzeit im Land Bremen? 4. Wie viele barrierefreie (nach Landesbauordnung), und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) werden nach den Planungen des Senats in den Zeiträumen bis 2020, bis 2030 und bis 2050 im Land Bremen entstehen? 5. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die aktuelle Versorgungslücke an barrierefreien (nach Landesbauordnung) und an rollstuhlgerechten Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) im Land Bremen? 6. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher zur Behebung dieser eventuellen Versorgungslücke ergriffen? 7. Wie bewertet der Senat die in der Studie „Wohnatlas“ postulierte Versorgungslücke von 9.000 barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen im Land Bremen ? 8. Welche Projekte oder Programme führt der Senat im Politikfeld „Wohnen im Alter“ durch, und wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen sowie in ihrer Gesamtheit? 9. Welche Gesamtstrategie verfolgt der Senat im Politikfeld „Wohnen im Alter“ unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche eines bedarfsgerechten Wohnungsangebots , einer bedarfsgerechten Gestaltung des Wohnumfelds mit sozi- — 2 — aler und gesundheitsrelevanter Infrastruktur, des Angebots gemeinschaftlicher Wohnformen, der Bereitstellung einer ortsnahen Beratung sowie der Bereitstellung wohnbegleitender Hilfe- und Pflegeangebote? 10. Welches Konzept verfolgt der Senat beim Thema der Sicherung der Mobilität im Alter? Heiko Strohmann, Sandra Ahrens, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 24. März 2015 1. Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats der aktuelle Bedarf an barrierefreien (nach Landesbauordnung) und an rollstuhlgerechten Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) im Land Bremen? Nach Auffassung des Senats ergibt sich aus der wachsenden Zahl älterer Menschen eine wachsende Nachfrage nach altersgerechten, d. h. barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen. Solche Wohnungen werden insbesondere auch von behinderten Menschen benötigt. Darüber hinaus ist ein möglichst barrierefreier Wohnstandard auch für andere Bevölkerungsgruppen von großer Bedeutung , z. B. für Familien mit Kinderwagen. Deshalb sollten alle Wohnungen zukünftig möglichst frei von Barrieren sein. Aus diesen Gründen hat der Senat in der Vergangenheit in der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) einen hohen Standard in der Barrierefreiheit vorgeschrieben . Die Einführung einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen steht bevor. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zum Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . 2. Wie werden sich diese Bedarfe nach Einschätzung des Senats in den jeweiligen Zeiträumen bis 2020, bis 2030 und bis 2050 im Land Bremen entwickeln? Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen weiter steigen. 3. Wie viele barrierefreie (nach Landesbauordnung), und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) gibt es nach Kenntnis des Senats derzeit im Land Bremen? Rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen sind nur erfasst worden, soweit sie im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert wurden. Die Erfassung hat in der Stadtgemeinde Bremen ab 1990 begonnen, in der Stadtgemeinde Bremerhaven ab 2008. In der Stadtgemeinde Bremen wurden für den Zeitraum 1990 bis 2007 insgesamt 2 268 barrierefreie und 41 rollstuhlgerechte Wohnungen erfasst. Die Zahl der noch sozialgebundenen Wohnungen ist nicht gesondert erhoben. Frei finanzierte barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sind statistisch nicht erfasst. Seit dem Wohnraumförderungsprogramm 2008 besteht im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus die Verpflichtung, dass alle geförderten Wohnungen barrierefrei erreichbar und in ihrer Nutzung behindertenfreundlich sind. Im Rahmen der Grundrissplanung der geförderten Wohnungen wird sichergestellt, dass alle Wohnungen und nicht nur die eines Geschosses barrierefrei im Sinne der BremLBO sind. Diese Wohnungen sind dann mit Rollatoren und in der Regel auch mit kleinen Rollstühlen nutzbar. Rollstuhlgerechtigkeit im engeren Sinne nach DIN 18040-2 ist nach den Förderrichtlinien nicht vorgeschrieben. Die Bauherren sind aber bereit, Wohnungen dementsprechend herzurichten, wenn es einen konkreten Mietinteressenten gibt, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Im Folgenden dargestellt ist die Anzahl der im Land Bremen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen , und die Anzahl der davon gebundenen Wohnungen. — 3 — Im Wohnraumförderungsprogramm 2012/2013 wurden aktuell bis zum 15. Februar 2015 im Land Bremen 715 Wohneinheiten angemeldet. Das Gesamtvolumen der vorliegenden Anmeldungen liegt bei insgesamt 1 271 Wohnungen, da in einigen der geförderten Projekte auch frei finanzierte Wohnungen sind. Elf Projekte befinden sich in der Umsetzung, zwei Bauvorhaben sind fertiggestellt. Stadt Stadt Bremen Bremerhaven Land Bremen Wohnraum- Bar- Roll- Ge- Bar- Roll- Ge- Bar- Roll- Geförderungs - riere- stuhl- bun- riere- stuhl- bun- riere- stuhl- bunprogramme frei gerecht den frei gerecht den frei gerecht den 2008 bis 2010 83 26 77 82 16 74 165 42 151 2012/2013 616 39 655 56 4 60 672 43 715 4. Wie viele barrierefreie (nach Landesbauordnung), und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) werden nach den Planungen des Senats in den Zeiträumen bis 2020, bis 2030 und bis 2050 im Land Bremen entstehen? Nach der Landesbauordnung (BremLBO, §§ 39 Abs. 4 und 50 Abs. 1) gibt es für Mehrfamilienhäuser (Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen) zwingende Vorgaben zur Barrierefreiheit. Hier müssen mindestens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Bei diesen Wohnungen und bei allen Wohnungen , die über einen sogenannten Pflichtaufzug barrierefrei erreichbar sind, müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit einem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sein. Weitergehende Verpflichtungen enthält die BremLBO nicht. Insbesondere besteht keine Verpflichtung, Wohnungen so zu planen, dass sie in rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) umgerüstet werden können. Für die zweite Jahreshälfte 2015 ist im Rahmen der anstehenden Novellierung der BremLBO geplant, eine verbindliche Quote uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen vorzugeben. Die Einzelheiten, insbesondere die Höhe der Quote, werden im Gesetzgebungsverfahren bestimmt. Vorstellbar ist, dass jede achte der gemäß § 50 Abs. 1 BremLBO barrierefrei erreichbaren Wohnungen entsprechend der DIN 18040-2 uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein muss. Im sozialen Wohnungsbau werden strengere Anforderungen gestellt. Hier müssen alle Wohnungen und nicht nur die eines Geschosses barrierefrei erreichbar und in ihrer Nutzung behindertenfreundlich, in der Regel auch mit kleinen Rollstühlen , nutzbar sein. Wie viele barrierefreie und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen in der Zukunft tatsächlich entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. 5. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die aktuelle Versorgungslücke an barrierefreien (nach Landesbauordnung) und an rollstuhlgerechten Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) im Land Bremen? Hierzu gibt es keine belastbaren statistischen Erhebungen. Menschen, die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind, können sich an die Beratungsstelle kom.fort e. V. wenden. kom.fort e. V. hat den Auftrag, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer beim Finden einer geeigneten Wohnung zu unterstützen . Dort suchen jährlich zehn bis 15 wohnungssuchende Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer um Beratung nach. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher zur Behebung dieser eventuellen Versorgungslücke ergriffen? Der Senat ist sich der Bedeutung bewusst, die die Barrierefreiheit im Wohnungsbau hat. Angesichts der demografischen Entwicklung wird ein wachsender Teil der Bevölkerung in Zukunft auf entsprechende Wohnungen angewiesen sein. Dies ist auch in den vom Senat am 24. September 2013 beschlossenen Zwischenergebnissen des Bremer Bündnisses für Wohnen dokumentiert. Basis für eine gute Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsschichten ist zunächst , dass es insgesamt ein ausreichendes Angebot an Wohnungen gibt. Um — 4 — das zu erreichen, strebt der Senat an, dass in der Stadt Bremen bis zum Jahr 2020 jährlich durchschnittlich 1 300 neue Wohnungen errichtet werden. Aufgrund der Vorgaben der BremLBO wird ein großer Anteil dieser Wohnungen barrierefrei sein. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Investoren die Barrierefreiheit zunehmend als Vermarktungskriterium erkennen und daher mehr Wohnungen barrierefrei herstellen als nach der BremLBO notwendig ist. Zur besseren Versorgung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern plant der Senat bei der nächsten Novellierung der BremLBO die Einführung einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Wie bewertet der Senat die in der Studie „Wohnatlas“ postulierte Versorgungslücke von 9 000 barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen im Land Bremen ? Im Wohnatlas des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) und der Wüstenrot Stiftung wird auf deren Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Versorgungslücke hingewiesen. Die Einschätzung des Bestands an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in den Bundesländern basiert auf einer bundesweiten Befragung , die das KDA 2011 in Seniorenhaushalten durchgeführt hat. Die so ermittelten Ergebnisse wurden auf die Bundesländer übertragen. Das KDA geht von rund 1,4 Mio. weitgehend barrierefreien Wohneinheiten in ganz Deutschland aus. Diese teilen sich nach Vermutung des KDA zu 0,5 Mio. auf Seniorenhaushalte und 0,9 Mio. auf Nichtseniorenhaushalte auf. Nach der oben genannten Befragung sind bundesweit 22,6 % der Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenhaushalten in der Mobilität eingeschränkt. Daraus ergibt sich bundesweit ein Bedarf an ca. 2,5 Mio. barrierefreien Wohneinheiten , die für ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigt werden . Dieser so ermittelte Bedarf wurde auf die Bundesländer umgerechnet. Die Autoren weisen darauf hin, dass die geschätzte Lücke in einzelnen Bundesländern tatsächlich deutlich geringer ausfallen kann (vergleiche Wohnatlas Teil 1, Seite 19 bis 25). Da dem Senat keine genaueren Schätzungen oder Berechnungen der Versorgungslücke vorliegen, und die Autoren und Herausgeber vom Senat als hochqualifizierte Experten auf ihrem Gebiet geschätzt werden, sollte trotz der oben genannten Unsicherheiten die ermittelte Zahl von 9 000 fehlenden barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen im Land Bremen ernst genommen werden und als Anhaltspunkt dienen. Vorausgesetzt, dass es richtig ist, dass die Versorgungslücke im Jahr 2011 bei rd. 9 000 Wohnungen lag, geht der Senat entsprechend den Ausführungen in der Antwort zu Frage 6 davon aus, dass sie mittelfristig geschlossen werden kann. Ziel der Politik des Senats ist, ausreichend barrierefreien Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu haben und gleichzeitig ein ausreichendes und vielfältiges Angebot der Unterstützung im Alter und bei Behinderung vorzuhalten, so wie es den Empfehlungen des Wohnatlas für eine Gesamtstrategie entspricht. Für die wachsende Zahl älterer Menschen in Bremen und Bremerhaven soll ein „möglichst selbstbestimmtes Wohnen mit einer hohen Versorgungssicherheit im vertrauten Wohnumfeld“ ermöglicht werden (Wohnatlas Teil 2, Seite 8). Aus der Kombination von Maßnahmen, die sich auf Wohnraum, Unterstützungsleistungen und den Sozialraum beziehen, entstehen die Bedingungen zum Verbleib im vertrauten Wohnumfeld, wenn Unterstützungsbedarf auftritt. (Wohnatlas, Teil 1 und Teil 2, Kuratorium Deutsche Altershilfe und Wüstenrot Stiftung, Ludwigsburg 2014) 8. Welche Projekte oder Programme führt der Senat im Politikfeld „Wohnen im Alter“ durch, und wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen sowie in ihrer Gesamtheit? Wohnberatung kom.fort e. V. kom.fort e. V. ist die zentrale Anlaufstelle im Land Bremen für den altersgerechten Umbau sowie zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen und Gebäu- — 5 — den. kom.fort e. V. berät ältere Menschen und speziell auch Menschen mit stärkeren Beeinträchtigungen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. In einer Ausstellung aber auch in der eigenen Häuslichkeit kann die Beratung zur barrierefreien Gestaltung oder Wohnungsanpassung stattfinden. Ziel ist, Bremerinnen/ Bremer und Bremerhavenerinnen/Bremerhavener jeden Alters, mit oder ohne Handicap, eine selbstständige und unabhängige Lebensführung in ihrer Wohnung zu ermöglichen und die Bewältigung des Alltags zu erleichtern. Dadurch werden auch Erleichterungen für Angehörige und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte möglich. kom.fort e. V. wird von der Senatorin für Soziales Kinder , Jugend und Frauen und vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr mit insgesamt 89 000 ‡ jährlich gefördert. Wohnungsbaugesellschaften Eine hohe Bedeutung und Verantwortung für das Verbleiben in den eigenen vier Wänden bei Unterstützungsbedarf kommt großen Vermietern der bremischen Wohnungswirtschaft zu. Dort gibt es die Bereitschaft zur Wohnungsanpassung , um die Wohnsituation barrierefrei zu gestalten. Die Wohnungswirtschaft nimmt zunehmend eine Aufgabe in der Gestaltung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts wahr. Ihr Ziel, älter werdende Mieterinnen/Mieter aus mittleren und unteren Einkommensschichten im Bestand zu halten, verfolgen die großen Bremer Wohnungsanbieter in mehreren Projekten in Kooperation mit den Anbietern von Pflegedienstleistungen. Den Mieterinnen/Mietern werden Gemeinschaftsräume und Aktivitäten sowie Beratung, Mittagstisch u. a. angeboten. Durch die Aktivierung von gegenseitiger nachbarschaftlicher Hilfe können Isolierung und weitergehende Bedarfe vermieden werden. Die großen Wohnungsbaugesellschaften in Bremen und Bremerhaven (GEWOBA, BREBAU, Stäwog u. a.) haben sich dem Thema „Wohnen im Alter“ in den letzten Jahren verstärkt zugewandt . So werden bei Renovierungen oder Neubauten die Anforderungen an altersgerechtes Wohnen besonders berücksichtigt. Darüber hinaus ist z. B. die Stäwog in Bremerhaven an Projekten beteiligt, die den Technikeinsatz beim Wohnen im Alter (Ambient Assisted Living, AAL) und Mehrgenerationenwohnen beinhalten. Diese Aktivitäten und Angebote werden vom Senat nicht finanziell gefördert. Förderprogramm der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) Die BAB bietet mit dem „Bremer Immobilienkredit“ günstige KfW-Kredite u. a. für altersgerechte, barrierereduzierende Umbaumaßnahmen und Modernisierungen speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften an. Mit dem Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser sollen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie Wohnkomfort und Sicherheit erhöht werden, um älteren, behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, d. h. es können Anpassungen der Wege zum Gebäude, der Eingangsbereiche mit Wohnungszugang und die Erschließung der Wohnungen, z. B. durch einen Fahrstuhl, durchgeführt und durch die Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Wohngemeinschaften Einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Lücke zwischen der rein ambulanten häuslichen und der vollstationären Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen leisten die Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf. Nachdem vor über zehn Jahren die erste Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenzerkrankung in Bremen ihren Betrieb aufnahm, sind bis heute 25 weitere Wohngemeinschaften im Land Bremen entstanden. Diese Angebote werden von pflegebedürftigen Menschen nachgefragt, die unter den bisherigen Wohnbedingungen nicht mehr ausreichend unterstützt werden können und die statt des oft sehr institutionellen Charakters großer Pflegeeinrichtungen eine unterstützende Wohnform mit einer größeren Nähe zu normal-individuellem Wohnen suchen. Die Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf werden vom Senat nicht finanziell gefördert. Wohnen für Hilfe Als neues Angebot für ein gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen wurde 2014 das Projekt „Wohnen für Hilfe“ initiiert. In diesem Wohnprojekt stellen Senioren Studierenden ungenutzten Wohnraum zur Verfügung und erhalten dafür von Studierenden Unterstützungsleistungen. Gemeint ist hier- — 6 — bei Unterstützung bei alltäglichen Dingen, wie z. B. beim Einkaufen, bei der Gartenpflege, im Haushalt oder im Umgang mit Computern. Ausgeschlossen sind pflegerische Tätigkeiten oder quasi-professionelle handwerkliche Leistungen . „Wohnen für Hilfe“ wurde von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 2014 mit insgesamt ca. 15 000 ‡ gefördert. Aufgrund einer veränderten Trägerschaft und organisatorischer Veränderungen werden für „Wohnen für Hilfe“ in 2015 weniger Mittel aufgewendet werden. 9. Welche Gesamtstrategie verfolgt der Senat im Politikfeld „Wohnen im Alter“ unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche eines bedarfsgerechten Wohnungsangebots , einer bedarfsgerechten Gestaltung des Wohnumfelds mit sozialer und gesundheitsrelevanter Infrastruktur, des Angebots gemeinschaftlicher Wohnformen, der Bereitstellung einer ortsnahen Beratung sowie der Bereitstellung wohnbegleitender Hilfe- und Pflegeangebote? Die angestammte Wohnung ist für ältere Menschen, auch für ältere Menschen mit Unterstützungs- oder Pflegebedarf, als Heimat von großer Bedeutung. Sie wird vielfach nicht zugunsten eines möglichen besseren Unterstützungsarrangements in einer altenspezifischen Wohnform aufgegeben. Selbstgenutztes Wohneigentum oder Mietwohnungen befinden sich zu einem großen Teil in älterer Bausubstanz. Viele der Gebäude sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt barrierefrei. Für eine altersgerechte Gestaltung sind deshalb Maßnahmen notwendig, um einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen und um Stürze und Unfälle zu vermeiden. Weil der möglichst lange selbstbestimmte Verbleib in der angestammten Wohnung das Ziel Bremer Altenpolitik ist, muss vermehrt auch passender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Wohnen im Alter bedeutet eine Herausforderung für Familien, Nachbarschaften , Dienstleister und Wohlfahrtsverbände und nicht zuletzt für Vermieter und Hausbesitzer. Eine Teilgruppe der älteren Menschen benötigt in unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Umfang Unterstützung. Daraus ergibt sich die Strategie, ein vollständiges und abgestuftes Angebot von Unterstützungsleistungen für ältere Menschen in Bremen vorzuhalten. Lücken in der Angebotslandschaft sind nach Möglichkeit zu schließen. Pflegende Angehörige sind ein wesentlicher Bestandteil in der Sicherung der ambulanten Pflege und leisten einen nicht unerheblichen Beitrag zur Vermeidung stationärer Unterbringung . Die pflegenden Angehörigen sind überwiegend Frauen. Der Senat unterstützt Strukturen, die beratende und koordinierende Dienste leisten, die Angehörige unterstützen und auf nachbarschaftliche Solidarisierungsprozesse hinwirken . Wenn die häuslichen Bedingungen oder die Kräfte der Angehörigen für die notwendigen Unterstützungsleistungen nicht mehr ausreichen, ist der Umzug in eine unterstützende Wohnform unvermeidlich. Wenn Menschen dann ihren angestammten Wohnsitz verlassen, um in einer unterstützenden Wohnform bessere Bedingungen für Unterstützungsleistungen zu finden, sollen Wohnbedingungen gesichert sein, die menschenwürdig sind, den individuellen Interessen gerecht werden und eine ausreichende Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen . Der Senat erarbeitet zurzeit eine neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz, die entsprechende Mindestanforderungen festschreibt . Eine Aufzählung und Beschreibung der verschiedenen Angebote und Beratungsstellen für ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf in Bremen und Bremerhaven ist im Rahmen dieser Antwort nicht möglich. 10. Welches Konzept verfolgt der Senat beim Thema der Sicherung der Mobilität im Alter? Die Mobilität im Alter wird gefördert, indem die Teilnahme am Verkehr erleichtert sowie sicherer und komfortabler gestaltet wird. So sind die Einzugsbereiche der Haltestellen und Bahnhöfe des öffentlichen Verkehrs in der Regel nicht größer als 600 m, d. h. sie sind fußläufig gut erreichbar. Die Straßenbahnen der BSAG sind generell Niederflurfahrzeuge und verfügen damit über eine geringe Einstiegshöhe. Bei den niederflurigen Bussen der BSAG kann darüber hinaus durch das sogenannte Kneeling der Einstieg noch weiter abgesenkt werden. Auch ist bekannt, dass Straßenbahnen um ca. 25 % besser angenommen wer- — 7 — den als Busse, weil ihr Komfort und die Sicherheit der Fahrgäste durch nicht auftretende horizontale und vertikale Wankbewegungen höher sind. Der angestrebte Ausbau des Straßenbahnnetzes, wie er im beschlossenen Handlungskonzept des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2020/2025 enthalten ist, trägt daher zur Erhöhung der Mobilität von älteren Menschen bei. Als Fußgänger sind ältere Menschen bei der Überquerung von Kreuzungen und Straßen gefährdet. Im Bereich von Altenpflegeheimen sind die Grün-Freigabeund Räumzeiten von Ampeln auf besonders niedrige Gehgeschwindigkeiten ausgelegt. Das Überschreiten von Fahrbahnen, besonders bei stärker mit Kfz belegten Straßen, wird durch die Anlage von Querungshilfen erleichtert. Mittelinseln und in die Fahrbahn gezogene Aufstellbereiche verbessern die Sichtmöglichkeiten der Fußgänger und verkürzen die in einem Zuge zurückzulegenden Querungswege über die Fahrbahn, was besonders älteren Menschen zugute kommt. Im Handlungskonzept des Verkehrsentwicklungsplans sind mehrere Maßnahmebündel enthalten, die die Überquerbarkeit von Straßen und Kreuzungen verbessern. Druck: Anker-Druck Bremen