— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1807 (zu Drs. 18/1731) 07. 04. 15 Mitteilung des Senats vom 7. April 2015 Werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bremen ausreichend versorgt? Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1731 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) leben derzeit in Bremen ? Wie viele UMF in welchem Alter sind 2013 und 2014 aus welchen Herkunftsländern nach Bremen gekommen? Wie viele UMF werden 2015 erwartet? Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer der in Bremen lebenden UMF? Wie viele UMF „verschwanden“ 2013 und 2014 jeweils aus Bremen? Welche Effekte werden durch die Umverteilung der UMF zu welchem Zeitpunkt 2015 erwartet (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Altersgruppen und Stadtgemeinden)? In der Stadtgemeinde Bremen hielten sich nach der Fallbestandsstatistik des Amtes für Soziale Dienste zum Stichtag 31. Dezember 2014 insgesamt 590 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf. Hinzu kamen 2015 in den Monaten Januar und Februar 143 unbegleitete minderjährige Jugendliche. Insgesamt kamen in den Jahren 2013/2014 695 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 18 Jahren nach Bremen. Die fünf wichtigsten Herkunftsländer dabei waren Guinea, Gambia, Marokko, Algerien und Somalia . Die in der Großen Anfrage der Fraktion der CDU geäußerte Annahme, dass ein „großer Teil der UMF aus den Maghreb-Staaten Algerien und Marokko kommt“ trifft nicht zu, aus diesen Ländern kamen in 2014 48 Personen. In deutlich geringerer Menge kamen die Jugendlichen zudem aus Afghanistan, Ägypten , Albanien, Angola, Aserbaidschan, Benin, Elfenbeinküste, Eritrea, Ghana, Guinea Bissau, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Kasachstan, Kongo, Kosovo, Libanon , Liberia, Libyen, Mali, Mauretanien, Mazedonien, Montenegro, Nigeria, Pakistan, Russland, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Sri Lanka, Süd-Sudan, Syrien , Togo, Türkei, Tunesien und Vietnam. In der Stadtgemeinde Bremerhaven leben aktuell 29 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge plus drei junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, die nach den gesetzlichen Regelungen des Heimatlandes erst mit 21 Jahren volljährig werden. Im Jahr 2014 sind 21 UMF nach Bremerhaven gekommen. Im Jahr 2013 wurden um die 18 UMF aufgenommen. Für 2015 ist prognostisch mit einem Zuzug an minderjährigen Flüchtlingen in Höhe von 800 bis 1 000 Jugendlichen für das Land Bremen auszugehen. 15 bis 20 davon werden unter Berücksichtigung der freien Kapazitäten in Bremerhaven aufgenommen werden. Es ist zu vermuten, dass sich auch einige Jugendliche in Bremen aufhalten, die nicht über die zentrale Aufnahmestelle registriert und dann in das System der Jugendhilfe überführt werden können. Verlässliche Zahlen hierzu liegen dem Senat aber nicht vor. Auch die genaue Zahl von Jugendlichen, die 2013 und 2014 Bremen wieder verlassen haben, lässt sich nicht benennen, da die Jugendlichen sehr beweglich und vielfach unter verschiedensten „Alias“-Identitäten unterwegs sind. Es lässt — 2 — sich jedoch feststellen, dass immer wieder Jugendliche aus verschiedensten Betreuungskontexten Bremen zeitweilig oder dauerhaft verlassen. Bremerhaven hat 2014 kein UMF verlassen. Eine Prognose bezüglich der Umverteilung für 2015 anzustellen ist derzeit schwierig, da die Rahmenbedingungen noch zu unklar sind. Tatsächlich ist mit ersten Effekten nach der Verabschiedung des geplanten Gesetzes diesbezüglich auch erst Mitte 2016 zu rechnen. 2. Wie viele UMF sind derzeit in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht ? Wie viele leben in der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST)? Wie viele sind in welchen Einfachhotels oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht? Wie ist die durchschnittliche Verweildauer seit Oktober 2014, die ein UMF in der ZAST, in einem Einfachhotel oder in einer anderen Zwischenlösung verbleibt? Im Datenverarbeitungssystem OK.JUG des Amtes für Soziale Dienste sind zum Stichtag 28. Februar 2015 bisher insgesamt 436 unbegleitete minderjährige Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen mit Leistungen der Jugendhilfe registriert . Hinzu kommen die Jugendlichen, die in der Zentralen Aufnahmestelle untergebracht sind. Dabei handelte es sich zum gleichen Stichtag um 143 Jungen und ein Mädchen (nach einem Tag aus der ZAST in eine andere Einrichtung verlegt). Zudem leben in den sogenannten Einfachhotels und Hostels: 26 an einem Standort im Westen, sowie 24 an zwei Standorten in der Neustadt. Aktuell sind acht UMF in einem Hotel in Strom (begrenzt noch nutzbar bis zum 10. April 2015) untergebracht, 18 weitere Jugendliche leben in Pflegefamilien und einige mehr in eigenen Wohnungen bzw. Jugendwohngemeinschaften mit ambulanter Betreuung. In den Bremerhavener Jugendhilfeeinrichtungen sind derzeit 28 UMF untergebracht sowie drei junge erwachsene Flüchtlinge im Alter von 18 Jahren, die in Kürze in die Verselbstständigung gehen. Kein UMF befindet sich in einer Übergangs - oder Zwischenlösung. Die durchschnittliche Verweildauer in der ZAST ist durch die hohen Zugangszahlen im vergangenen Jahr länger geworden als geplant und liegt aktuell zwischen null bis sechs Monaten. Im Einzelfall kann jedoch recht schnell auf einen individuellen Bedarf reagiert werden (Ankunft von Mädchen, sehr hoher pädagogischer Bedarf etc.). Die Unterbringung in den Hotels ist zunächst auf maximal sechs Monate vereinbart; eine „Aussteuerung“ soll schnellstmöglich erfolgen . 3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein in Obhut genommener UMF direkt in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung oder in der ZAST oder einem Einfachhotel untergebracht wird? Richtet sich diese Entscheidung ausschließlich nach Platzkapazitäten in den Jugendhilfeeinrichtungen oder werden z. B. auch der persönliche Hintergrund oder die Nationalität des UMF berücksichtigt ? Der anhaltende Zustrom unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge stellt sämtliche Systeme, auch das Jugendhilfesystem, vor große Herausforderungen. Ein vorrangiges Thema ist die Ausweitung der Wohn- und Betreuungsplatzkapazitäten mit dem Ziel, die zeitliche Dauer, die ein Jugendlicher in der ZAST verbringt, möglichst kurz zu halten. Die Frage der Inobhutnahme und anschließenden Unterbringung ist in Bremen ein geregelter Prozess, der sich an den Bedarfen und den Ressourcen der Jugendlichen orientiert. Zudem erfolgt die „Zugangssteuerung“ hinsichtlich der Kriterien Ethnie, Alter, kultureller und religiöser Kontext etc. Die Belegung und Hilfeplanung ist originär Aufgabe des Amts für Soziale Dienste. Die Frage der bestehenden Platzkapazitäten stellt dabei ein Kriterium in der Verteilung der Jugendlichen auf bestehende Plätze bzw. Hilfeangebote dar. 4. Wie, durch wen und in welchem Umfang werden die UMF in der ZAST und in Einfachhotels derzeit betreut? Welche Probleme gibt es dabei? Hält der Senat das derzeitige Betreuungsangebot für ausreichend? Sowohl in der zentralen Aufnahmestelle als auch in den Erstaufnahmen (Hostel, Ferienfreizeitheim, andere Objekte) erfolgt mindestens eine ambulante Betreuung bis hin zu einer 24-Stunden-Betreuung. Die Betreuung wird in einem Per- — 3 — sonalmix aus Fachkräften, ehrenamtlichen und anderen Mitarbeitern der Träger der freien Jugendhilfe sichergestellt. Das Betreuungsverhältnis Mitarbeiterin/Mitarbeiter: Flüchtlinge in der ZAST liegt seit Ende 2014 aufgrund des hohen Zuzugs bei ca. 1 zu 9/10, trotz der wiederholten Aufstockung von Personal. In der Zentralen Aufnahmestelle besteht damit weiterhin ein hoher Bedarf an Mitarbeitern, um die Betreuung sicherzustellen . Erschwert wird die Situation dabei durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. In den anderen Unterbringungsformen (Einfachhotels und Hostels) erfolgt die Betreuung zum einen angelehnt an die Betreuung in der ZAST in täglichen Treffen mit Betreuern bis hin zu einer rund-um-die-Uhr-Betreuung mit Nachtbereitschaft und einem Betreuungsschlüssel von 1 zu 2. Die Betreuungsrelation ist bei den unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen sehr unterschiedlich, bestimmt von der bisherigen Aufenthaltsdauer in Bremen, dem Entwicklungsstand der Jugendlichen und den zur Verfügung stehenden Wohnmöglichkeiten. Insbesondere für den Zeitpunkt des Ankommens und den ersten Wochen in der ZAST wird zurzeit an einer Verbesserung der Betreuungssituation gearbeitet. 5. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein in Bremen angekommener UMF vom Jugendamt in Obhut genommen werden kann? Wie lange wartet ein UMF im Schnitt auf einen Amtsvormund? Wie viele Amtsvormünder betreuen derzeit in Bremen und Bremerhaven jeweils wie viele UMF (bitte auch Gesamtzahl der Mündel angeben)? Hält der Senat diese Wartezeiten für die UMF vertretbar? Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling erhält direkt nach seiner Ankunft in der zentralen Aufnahmestelle eine ambulante Betreuung durch die Träger Reisende Werkschule und DEVA (Interkulturelle Kompetenz in der Jugendhilfe) und spätestens am folgenden Werktag eine Casemanagerin/einen Casemanager im Amt für Soziale Dienste. Eine Inobhutnahme erfolgt, wenn der unbegleitete minderjährige Flüchtling in einer der stationären oder ambulanten Jugendhilfemaßnahmen und Clearingstellen außerhalb der ZAST untergebracht wird. Dies dauert momentan zwischen null bis sechs Monaten. Während ankommende Mädchen umgehend aus der ZAST verlegt werden, wird bei den männlichen Jugendlichen die Verweildauer in der ZAST von verschiedenen Faktoren bestimmt : es gibt eine Warteliste für Plätze in den zwei Clearingeinrichtungen Stresemannstraße und Berkstraße (insgesamt 75 Plätze), die möglichst von oben nach unten abgearbeitet wird; nicht alle freien Plätze sind für jeden Jugendlichen geeignet und die Schaffung von jeweils adäquaten Plätzen braucht Zeit und verlängert damit die Verweildauer in der ZAST. In der Amtsvormundschaft (AV) ist eine Betreuungsrelation von 1 zu 50 (Verhältnis Vormund zu Mündeln) gesetzlich festgelegt (§ 55 Abs. 2 SGB VIII [Sozialgesetzbuch ]). Die Jugendämter sind bemüht, dieses Verhältnis einzuhalten. Aufgrund des hohen Zustroms an UMF und teilweiser Personalfluktuation in der AV gestaltet sich dies teilweise schwierig und kann nicht immer eingehalten werden . In der AV wurden am 24. Februar 2015 in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 576 Mündel aus der Zielgruppe der UMF gezählt, plus diejenigen, die sich im entsprechenden Anordnungsverfahren befinden. Aufgrund der Überlast dauert es im Schnitt ein bis drei Monate, bis ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling einen Amtsvormund erhält. Spätestens jedoch, wenn durch das Familiengericht die „einstweilige Anordnung auf Sorgerechtsübertragung der Vormundschaft “ erfolgt, entsteht die Vormundschaft. In Bremerhaven werden aktuell 31 UMF von einem Vormund betreut, der bis zu 50 Vormundschaften und Pflegschaften insgesamt betreut. In Bremerhaven angekommene UMF haben bereits einen Vormund. Die Übertragung der Vormundschaft auf das Jugendamt Bremerhaven dauert zwischen sechs Wochen und drei Monaten. 6. Wie viele Casemanager in den Sozialzentren betreuen jeweils wie viele UMF (bitte auch Gesamtzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen angeben)? Welche Vorbereitungen und Schulungen haben die Casemanager bisher für den Umgang mit UMF erhalten? Wie viele Personen arbeiten derzeit mit welchem Stellenumfang beim Kinder- und Jugendnotdienst? Welche Probleme gibt es derzeit bei der Zusammenarbeit mit der Polizei? Hält der Senat die bestehenden personellen Kapazitäten im Bereich des Jugendamtes für ausreichend? — 4 — Im Sozialzentrum Süd der Stadtgemeinde Bremen, in dem die Erstversorgung der Jugendlichen und auch die Einleitung der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erfolgt, werden seit kurzem für die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 4,4 Beschäftigungsvolumen (BV) eingesetzt. In den anderen Sozialzentren beträgt die Sollzielzahl pro Sozialzentrum 1,2 BV im Casemanagement. Die Stellen sind derzeit aber noch nicht zu 100 % besetzt. Der Senat hat im Zuge der Weiterentwicklung des Jugendamtes im November 2014 eine Aufstockung dieser Beschäftigungsvolumen verabredet auf 6,4 BV (im Sozialzentrum Süd) bzw. 2,2 BV in den übrigen Sozialzentren. Die entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren laufen momentan. Insgesamt werden nach dem Datenverarbeitungssystem OK.JUG des Amtes für Soziale Dienste 580 UMF (Stichtag 28. Februar 2015) im Rahmen der Jugendhilfe und in der Zentralen Aufnahmestelle betreut. Hinzu kommen diejenigen, die noch nicht in der Jugendhilfe aufgenommen wurden bzw. die noch nicht im System mit entsprechenden Leistungen hinterlegt sind. Im Rahmen der jährlichen Aus- und Fortbildungsplanung finden sich bereits seit den letzten Jahren immer mehr spezielle Angebote auch für die Casemanagerinnen /Casemanager, die mit der Zielgruppe UMF arbeiten. Insbesondere Veranstaltungen zur Schulung in rechtlicher Grundlagenvermittlung (Asyl-/Ausländerrecht etc.) finden dabei einen starken Anklang. Darüber hinaus gibt es Planungen für einen ersten Fachtag zur Thematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in diesem Jahr sowie die Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, ähnliche Veranstaltungen in anderen Bundesländern und Kommunen zu besuchen. In der Koordination des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) sind momentan insgesamt 3,3 BV eingesetzt, die allerdings auch andere Aufgaben, wie z. B. Koordination Inobhutnahme und Koordination Ü-Pflege wahrnehmen müssen. Der Nachtdienst des KJND wird im Rahmen einer Rufbereitschaft durch die Casemanager des Jugendamtes abgedeckt. Hier ist jeweils eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter in Kooperation mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter eines freien Trägers eingesetzt. Es werden sämtliche Zeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten (werktags von 8.00 bis 16.30 Uhr) an 365 Tagen im Jahr abgedeckt. Zur Verbesserung der Kooperation mit der Polizei ist eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen worden, die den KJND von den reinen „Taxidiensten“ befreien soll. Die Kooperation mit der Polizei auch im Rahmen der Amtshilfe ist seitdem deutlich besser geworden, auch wenn es in einzelnen Situationen aufgrund der unterschiedlichen Aufträge und „Kulturen“ zu Missverständnissen und Reibungsverlusten kommen kann. 7. Wie viele der UMF wurden 2013 und 2014 jeweils erkennungsdienstlich behandelt ? Auf welchem Wege erfolgt ein Abgleich mit anderen deutschen Kommunen ? Wie werden Doppelmeldungen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ausgeschlossen? Wie viele Doppelanmeldungen wurden 2013 und 2014 jeweils durch erkennungsdienstliche Abgleiche festgestellt? Wie oft wurden welche Maßnahmen eingeleitet, wenn Doppelanmeldungen vorlagen? Eine statistische Erhebung der durchgeführten erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgt erst seit Dezember 2014. Für den Zeitraum 2013 und 2014 ist eine Auswertung daher nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage müsste eine Einzelauswertung erfolgen, die mit einem vertretbaren Personalaufwand nicht leistbar ist. Im Dezember 2014 wurden durch das Fachkommissariat K 54, das in Bremen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchführt, bei 58, im Januar 2015 bei 49 und im Februar 2015 bei 51 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine ED-Maßnahme durchgeführt. Auch die in Bremerhaven untergebrachten UMF wurden in Bremen erkennungsdienstlich behandelt. Ein Abgleich der Fingerabdrücke der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt über die polizeilichen Abfragesysteme AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem ) und der EURODAC-Datenbank. Der Abgleich im AFIS liefert Erkenntnisse, ob die Person bereits in einem anderen Bundesland erkennungsdienstlich behandelt wurde. Der Abgleich mit der EURODAC-Datenbank liefert Erkenntnisse, ob der Jugendliche bereits in einem anderen EU- — 5 — Staat sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Ergebnisse des Abgleichs der Fingerabdrücke in den Abfragesystemen werden der zuständigen Behörde, dem Jugendamt Bremen, von der Polizei Bremen mitgeteilt. Alle weiterführenden Maßnahmen werden von dort koordiniert, angeregt und durchgeführt. Bei den 58 Maßnahmen im Dezember 2014 gab es zehn Treffer im AFIS (Fingerabdruck liegt bereits in der Datenbank des Bundeskriminalamtes [BKA] ein) und 23 Treffer in der EURODAC-Datenbank (Fingerabdruck liegt bereits in einem anderen EU-Staat ein). Im Januar 2015 konnten bei den 49 Maßnahmen ebenfalls zehn Treffer im Bundesgebiet und 21 Treffer in der EURODAC-Datenbank festgestellt werden. Im Februar 2015 konnten bei den 51 erkennungsdienstlichen Behandlungen acht Treffer im AFIS-Bestand und 19 Treffer in der EURODAC-Datenbank festgestellt werden. Zu beachten ist hier, dass Doppelerfassungen möglich sind. Es ist also durchaus möglich, dass ein unbegleiteter Minderjähriger sowohl in der EURODAC-Datenbank als auch in der Datenbank des BKA einliegt. Alle Erkenntnisse wurden durch das Fachkommissariat umgehend an die zuständigen Behörden (Jugendamt, ZAST und Ausländerbehörde) weitergeleitet. Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling handelt, der bereits an anderer Stelle erfasst wurde, dann wird eine Rückführung an diesen Ort über die Jugendhilfestelle eingeleitet . Erfolgt zudem die Feststellung, dass es sich nicht um einen minderjährigen, sondern volljährigen Flüchtling handelt, dann wird der Betroffene im Rahmen der bundesweiten Umverteilung von Erwachsenen verteilt. 8. Wie viele UMF sind seit Juli 2014 strafrechtlich in Erscheinung getreten? Welche Konsequenzen haben sich daraus für sie ergeben? Wie viele UMF werden derzeit intensivpädagogisch betreut? Wie beurteilt der Senat die Schaffung einer geschlossenen intensivpädagogischen Einrichtung für UMF, die bereits auffällig geworden sind? Zur Beantwortung der Frage musste eine Einzelauswertung der polizeilichen Abfragesysteme erfolgen. Danach sind im Zeitraum 1. Februar 2014 bis 28. Februar 2015 158 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Begehung von 830 Straftaten in Bremen in Erscheinung getreten. Da die Auswertung händisch erfolgte, handelt es sich nicht um eine valide Zahl. Eine statistische Erfassung strafrechtlich in Erscheinung getretener UMF für Bremerhaven liegt nicht vor. Bis zum 28. Februar 2015 wurden gegen mehrere minderjährige Flüchtlinge U-Haftbefehle erlassen, unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und vollstreckt. Derzeit sind bei der Staatsanwaltschaft Bremen in 90 Fällen Anklagen gegen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhoben worden, in denen 190 Straftaten verhandelt werden. Intensivpädagogisch betreut werden derzeit vier UMF in Bremen, keiner in Bremerhaven. Es ist geplant, zunächst in der bestehenden intensivpädagogischen Einrichtung in Bremen die Kapazität von maximal acht Plätzen plus zwei externen Plätzen auszulasten. Eine weitere intensivpädagogische Einrichtung mit fakultativ geschlossenen Plätzen ist zurzeit in Planung. Das Konzept sieht vor, dass Jugendhilfeleistungen der intensiven pädagogischen und therapeutischen Arbeit mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im Einzelfall nach richterlichem Beschluss verbunden werden. Eine Aufnahme in eine solche Einrichtung soll nach § 34 SGB VIII erfolgen in Verbindung mit § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach Antragstellung der Personensorgeberechtigten und nach Genehmigung des Familiengerichts oder als Maßnahme der Haftvermeidung durch Beschluss des Jugendgerichts (§ 72 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz [JGG]). Der Senat erachtet eine solche Einrichtung als notwendig. 9. Wie viele Alterseinschätzungen wurden durch wen 2013 und 2014 mit welchem Ergebnis durchgeführt? Wie lange warten UMF derzeit durchschnittlich auf ihre Alterseinschätzung? Welche Einarbeitung erfolgte für die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes bzw. des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD)? Wurde beim KJGD für die zusätzliche Aufgabe der Alterseinschät- — 6 — zung zusätzliches Personal eingestellt? Wie beurteilt der Senat die derzeitige Situation bei den Alterseinschätzungen? Das Amt für Soziale Dienste der Stadtgemeinde Bremen hat die Alterseinschätzungen (AE) am 1. August 2014 übernommen. Seitdem wurden folgende AE vorgenommen: 293 im Jahr 2014, davon waren 22 volljährig. Im Jahr 2015 wurden bis Ende Februar 101 Alterseinschätzungen vorgenommen, davon waren 17 volljährig (inklusive Erkennungsdienst [ED]). Die durchschnittliche Dauer der Alterseinschätzungen wird nicht erfasst. Zuvor erfolgte die Alterseinschätzung durch die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in der Zentralen Aufnahmestelle . Im Jahr 2013 wurden dort 210 Jugendliche als minderjährig eingeschätzt und in 2014 bis zum Stichtag 31. Juli 2014 handelte es sich um 118 unbegleitete Flüchtlinge, die als minderjährig eingeschätzt wurden. Durch das Gesundheitsamt Bremerhaven wurde in den Jahren 2013 und 2014 keine Alterseinschätzungen durchgeführt. 10. Wie viele der in Bremen lebenden UMF gehen derzeit zu welcher Schule? Wie viele machen einen Sprach- oder Brückenkurs in welchem Umfang? Welche Wartezeiten bestehen derzeit für einen Sprach- oder Brückenkurs bzw. für die Beschulung der UMF (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Hält der Senat die momentanen Strukturen für ausreichend, und wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind bis wann geplant? Von den in der Stadtgemeinde Bremerhaven lebenden UMF besucht einer die Grundschule. 22 UMF besuchen die Bremerhavener Werkstattschule in DAZKlassen (Deutsch als Zweitsprache) und eine die Werkstattschule im KänguruProjekt für junge Mütter. Drei UMF befinden sich für die Übergangszeit von der Anmeldung bis zur Aufnahme des Schulbesuchs in einem Deutschkurs im pädagogischen Zentrum; drei weitere gerade zugezogene UMF warten auf die Aufnahme im pädagogischen Zentrum. Zusätzlich zum Schulbesuch belegen sechs UMF Sprachkurse an der Volkshochschule (VHS) in verschiedenen Kursstufen . In der Stadtgemeinde Bremen kann eine valide Zahl über den Schulbesuch der UMF nicht genannt werden, da der Aufenthaltsstatus aus datenschutzrechtlichen Gründen für den Bildungsbereich nicht ermittelt wird. Aufgrund der Staatsangehörigkeiten von Neuzugängen in Vorkursen der Sekundarstufe I kann man schätzen, dass ca. fünf bis zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Schuljahr 2013/2014 in Vorkursen der Sekundarstufe I aufgenommen wurden. Weiterhin wurden ca. fünf bis zehn UMF in Vorkursen der gymnasialen Oberstufe aufgenommen. Die überwiegende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge fällt aufgrund ihres Alters (zwischen 16 bis 18 Jahre) in die Zuständigkeit des berufsbildenden Bereichs. Dort wurden im Schuljahr 2013/2014 175 Neuzugänge verzeichnet. Auf Basis der Staatsangehörigkeiten der aufgenommenen Jugendlichen kann man abschätzen, dass ca. 70 % der Neuzugänge in Vorkursen in Berufsschulen zur Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zählen dürften. Auf Basis der Staatsangehörigkeiten und des Wohnorts kann man schätzen, dass zurzeit insgesamt ca. 350 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schulen in der Stadtgemeinde Bremen beschult werden. Da in der Verweildauer der Jugendlichen in Bremen eine relativ große Dynamik herrscht und es dauert, bis die Jugendlichen eine Bleibeperspektive entwickeln können, die auch einen Schulbesuch ermöglicht, ist auch immer eine größere Anzahl von Jugendlichen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht beschult. Zudem gibt es auch aus unterschiedlichen Gründen wieder Abgänge aus der Schule. Die Aufnahme in Vorkursen des berufsbildenden Bereichs erfolgt nach einer Beratung über die allgemeine Berufsschule. Aufgrund der hohen Zugangszahlen beträgt die Wartezeit zu einem Aufnahmegespräch und bis zur Aufnahme in Vorkursen derzeit mehrere Wochen. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 16 Jahren werden den Schulen der Sekundarstufe I zeitnah zugewiesen , sobald sie in eine Jugendhilfeeinrichtung gewechselt sind. Um den stark steigenden Zugängen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit Vorkursplätzen Rechnung zu tragen, wurden die Vorkurskapazitäten im berufsbildenden Bereich über das Sonderprogramm des Bremer Senats bereits erheblich ausgeweitet. Innerhalb der letzten zwei Jahre wurden die Vorkurskapazitäten mehr als verfünffacht. Über das Sonderprogramm des Bremer Se- — 7 — nats zur Integration von Flüchtlingen wird der Kapazitätsausbau bei den Vorkursangeboten weiter vorangetrieben. Ein weiteres zusätzliches Unterstützungsangebot gibt es über einen Förderunterricht an der Universität Bremen, von diesem Programm profitieren auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Um die Zeit vor dem Beginn der regulären Beschulung in einem der Vorkurse zu nutzen und den Jugendlichen schnell eine Tagesstruktur zu geben, bietet die Senatorin für Bildung und Wissenschaft schon seit dem Frühjahr 2014 über Hauslehrkräfte an einer Oberschule in der Nähe der ZAST ein erstes Vorkursangebot an. Dies hat sich als ein gutes Instrument erwiesen. Durch die nach wie vor steigenden Zugangszahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und der damit verbundenen immer länger werdenden Verweildauer in den Erstaufnahmestationen soll dieses gute Instrument der „Vor-Vorkurse“ weiterentwickelt werden. Es ist geplant, für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der ZAST an einem zentralen Schulstandort ein Erstbeschulungsangebot zu realisieren . 11. Wie viele UMF nutzten 2013 und 2014 jeweils welche psychologischen Beratungsangebote ? Wie viele UMF warten derzeit auf psychologische Unterstützung ? Welche durchschnittlichen Wartezeiten bestehen momentan? Hält der Senat das bestehende Angebot für ausreichend (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden )? Grundsätzlich steht hier das Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle und Institutsambulanz (KIPSY) als niederschwelliges Angebot des ÖGD (Öffentlicher Gesundheitsdienst) im Gesundheitsamt Bremen zur Verfügung . 2014 wurden 29 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der KIPSY vorgestellt, 2015 zwölf UMF. Bei zwölf weiteren UMF fanden ausschließlich ausführliche telefonische Beratungen durch Fachkräfte statt. Grundlage einer Vorstellung in der KIPSY ist die Freiwilligkeit. Darüber hinaus gibt es noch weitere Institutionen die psychologische Betreuung/Therapie anbieten, z. B. Refugio und die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten etc. Refugio ist seit einigen Jahren mit der Thematik von UMF vertraut und bietet Beratung und Therapie, teilweise mithilfe von Dolmetscherinnen/Dolmetschern bzw. Kulturmittlerinnen/Kulturmittlern muttersprachlich durchgeführt, die von den Betroffenen unentgeltlich in Anspruch genommen werden können. Im Kinder - und Jugendbereich stehen jährlich etwa 60 Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche in Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und deren Bezugssystem zur Verfügung. Die Wartezeiten für UMF unterscheiden sich nicht von denen von Kindern und Jugendlichen ohne Fluchthintergrund. Da aufgrund des fortwährenden Zuzugs der Bedarf an psychologischer Unterstützung aber immer höher wird, sieht der Senat auch hier weitergehenden Handlungsbedarf. 12. Wie viele UMF wurden 2013 und 2014 jeweils durch wen ärztlich untersucht? Wie viele konnten für eine Tuberkulose-Röntgenuntersuchung beim Gesundheitsamt vorgestellt werden? Wie viele wurden über nötige Impfungen beraten und tatsächlich geimpft, bevor sie z. B. in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht wurden? Wie beugt der Senat den Ausbruch von ansteckenden Krankheiten, z. B. von Masern, in den Einrichtungen vor? Welche zusätzlichen Personalkapazitäten wurden dazu in den Gesundheitsämtern geschaffen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Im Jahr 2014 wurden insgesamt 2 363 Personen im Rahmen der Sprechstunden des Gesundheitsamtes Bremen (vor allem in der ZAST, aber auch in anderen Unterkünften) untersucht. Es fanden 4 883 Behandlungen statt sowie 1 802 Erstuntersuchungen . Darunter waren 495 minderjährige Flüchtlinge unter 15 Jahren . Bei den Erstuntersuchungen wird keine grundsätzliche Trennung zwischen UMF und anderen Minderjährigen vorgenommen, sodass die Zahl der untersuchten UMF nicht genau beziffert werden kann. Eine regelhafte Röntgen-Thorax -Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose findet bei Personen unter 15 Jahren nicht statt, entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Im Jahr 2014 wurden von den untersuchten Personen 1 185 zum Röntgen-Thorax überwiesen. Lediglich bei zwei Personen war nach der Untersuchung ein auffälliger Befund zu verzeichnen, in beiden Fällen keine Tuberkulose. — 8 — Alle Personen, auch die minderjährigen Flüchtlinge, werden bei der Erstuntersuchung nach ihrem Impfstatus gefragt. Leider liegt quasi nie ein Impfausweis vor und der Impfstatus lässt sich zuverlässig kaum ermitteln. Grundsätzlich werden Impfempfehlungen laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen . Bisher werden im Rahmen des „medizinischen Erstkontaktes“ keine Impfungen durchgeführt, für die Durchführung der Impfungen wird bisher an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verwiesen. Allerdings gibt es aktuelle Überlegungen , dass auch Impfungen im Rahmen der Erstuntersuchung durchgeführt werden, da trotz vorhandener Krankenkassenkarte viele Flüchtlinge nicht zu den niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten gehen, dies, obwohl die Bereitschaft sich impfen zu lassen, unter den Flüchtlingen groß ist. Seit Dezember 2014 bietet der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bremen jeweils einmal pro Woche in den beiden Clearingstellen (Stresemannstraße und Berckstraße) eine Basisuntersuchung der neu aufgenommenen Jugendlichen an. Neben einer orientierenden körperlichen Untersuchung, Seh- und Hörtest, Anamneseerhebung und gegebenenfalls Überprüfung der Impfdokumente (liegen meist nicht vor) erfolgt die Verweisung an niedergelassene Haus- bzw. Kinderärzte zur Impfung nach STIKO und bei Bedarf weiterer Diagnostik bzw. Behandlung. Im Rahmen dieser Vorstellung wird auch überprüft , ob die Röntgenuntersuchung auf Tuberkulose (bei Personen über 15 Jahre ) stattgefunden hat, bei Bedarf wird erneut überwiesen. Der ursprüngliche Plan, jede Woche vier bis fünf Neuaufgenommene zu untersuchen, erweist sich derzeit als schwierig umzusetzen, da die Zahlen der UMF in der ZAST so sprunghaft angestiegen sind. Routinemäßig werden zudem alle Kinder/Jugendlichen, die keine Schuleingangsuntersuchung in Deutschland durchlaufen haben, als sogenannte Quereinsteiger vor Aufnahme in eine Bremer Schule durch den KJGD des Gesundheitsamtes untersucht. Diese Zahl hat deutlich zugenommen. Im Jahr 2013 waren es 327 Quereinsteiger. In 2014 wurden 553 Quereinsteigeruntersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus werden alle Schülerinnen und Schüler, die eine Sprachklasse der allgemeinen Berufsschule Bremen besuchen, vom KJGD untersucht . In dieser Gruppe befinden sich auch UMF. Eine Impfberatung und Verweisung zum niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt ist fester Bestandteil jeder Untersuchung. Bei allen in der Stadtgemeinde Bremerhaven verzeichneten UMF ist die Erstuntersuchung vor dem Wechsel nach Bremerhaven in Bremen erfolgt. Da das Alter der UMF definitionsgemäß im schulpflichtigen Alter liegt, werden und wurden alle UMF im Rahmen der Zuwandereruntersuchung im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Bremerhaven durch das Gesundheitsamt (GA) untersucht . Impfberatungen werden regelhaft bei den oben angegebenen Untersuchungen durchgeführt. Impfungen erfolgen durch das Regelversorgungssystem (Kinderarzt). Sofern die Gesundheitsämter Mitteilungen über eventuelle nicht durchgeführte Untersuchungen erreichen würden, würden diese durch die Gesundheitsämter durchgeführt werden. Für die Untersuchungen stehen beim Gesundheitsamt Bremen grundsätzlich 2,5 Arztstellen und 1,5 MFA (medizinische Fachangestellte) zur Verfügung. Die Besetzung der Arztstellen bereitet große Schwierigkeiten. Für die Sprechstunden für UMF in den beiden Clearingstellen wurden dem KJGD zusätzlich pro Woche zehn Arztstunden und zehn Stunden für eine Gesundheits- und Kinderkrankenschwester zur Verfügung gestellt. Die Stunden konnten auf bereits im KJGD tätige Personen verteilt werden. Druck: Anker-Druck Bremen